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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schalteinheit für ein elektrisches Schaltgerät, insbesondere einen elektrischen Leistungsschalter. Weiter betrifft die vorliegende Erfindung ein elektrisches Schaltgerät, insbesondere einen elektrischen Leistungsschalter.
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Schalteinheiten für elektrische Schaltgeräte sowie derartige elektrische Schaltgeräte sind grundsätzlich bekannt. Sie weisen üblicherweise ein Schaltschloss mit einer Schaltmechanik und ein Rotorgehäuse auf. Die Schaltmechanik ist bekanntermaßen mit dem Rotorgehäuse derart verbunden, dass ein darin angeordneter Kontaktarm zum Öffnen und Schließen von Kontakten bei der Rotation des Rotorgehäuses um eine Rotationsachse erfolgen kann. Dabei steht die Schaltmechanik üblicherweise über eine Hebelkinematik, zum Beispiel einen Kniehebel, in mechanischer übertragender Anordnung zu dem Rotorgehäuse.
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Bei bekannten Schalteinheiten besteht das Problem, dass eine solche Hebelkinematik, insbesondere ein Kniehebel, in sicherer und mechanisch stabiler Weise an dem Rotorgehäuse befestigt werden muss. Die Befestigung erfolgt bei bekannten Schalteinheiten üblicherweise über eine durchgehende Welle beziehungsweise einen Durchgangsstift, welcher in dem Rotorgehäuse beidseitig gelagert ist. Ein solcher Verbindungsstift erstreckt sich bei bekannten Schalteinheiten quer durch das Rotorgehäuse, so dass im Inneren ein Konflikt zwischen diesem Verbindungsstift und den Kontaktarmen bestehen kann. Dies führt dazu, dass bei bekannten Schalteinheiten das Rotorgehäuse ausreichend groß ausgeführt werden muss, um ausreichend Platz für das Hindurchragen eines solchen Verbindungsstiftes zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Nachteil bekannter Schalteinheiten ist es, dass aufgrund des Hindurchragens des Verbindungsstiftes eine elektrische Isolation des Verbindungsstiftes notwendig ist. Die elektrische Isolation, welche bereits durch das Rotorgehäuse zur Verfügung gestellt werden kann, wird aufgrund des hindurchragenden Verbindungsstiftes überbrückt, so dass eine aufwendige und kostenintensive separate elektrische Isolation des Verbindungsstiftes erforderlich ist. Nicht zuletzt wird auf diese Weise eine Toleranzkette erzeugt, so dass bei der Fertigung solcher Verbindungsstifte, eines entsprechenden Rotorgehäuses sowie der Hebelvorrichtung besonders geringe Toleranzbereiche eingehalten werden müssen. Dies führt zu einer weiteren Kostensteigerung bei der Fertigung bekannter Schalteinheiten.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile bekannter Schalteinheiten bei elektrischen Schaltgeräten sowie bekannter elektrischer Schaltgeräte zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalteinheit für ein elektrisches Schaltgerät sowie ein derartige elektrisches Schaltgerät zur Verfügung zu stellen, welche in kostengünstiger und einfacher Weise eine kompaktere Bauform bei reduzierten Kosten ermöglichen.
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Voranstehende Aufgabe wird gelöst durch eine Schalteinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein elektrisches Schaltgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Schalteinheit beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen elektrischen Schaltgerät und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird beziehungsweise werden kann.
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Eine erfindungsgemäße Schalteinheit ist für ein elektrisches Schaltgerät, insbesondere einen elektrischen Leistungsschalter, einsetzbar. Diese Schalteinheit weist ein Schaltschloss mit einer Schaltmechanik und einem Rotorgehäuse auf. Innerhalb des Rotorgehäuses ist ein Kontaktarm angeordnet. Beim Rotieren des Rotorgehäuses um eine Rotationsachse wird der Kontaktarm zum Öffnen und Schließen von Kontakten verwendet. Die Kontakte können auch als ein Bewegkontakt und ein Festkontakt unterschieden werden. Mit anderen Worten wird über die Schaltmechanik das Rotorgehäuse um die Rotationsachse gedreht und damit über die Schaltmechanik das Öffnen und Schließen der Kontakte über den Kontaktarm durchgeführt. Die Schaltmechanik kann dafür zum Beispiel einen Schalter beziehungsweise einen Schaltgriff aufweisen, welcher zwischen zumindest zwei Positionen, also zumindest einer Ein-Position und einer Aus-Position, bewegbar gelagert ist.
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Um eine Übertragung der mechanischen Schaltinformation von der Schaltmechanik auf das Rotorgehäuse zu ermöglichen ist bei einer erfindungsgemäßen Schalteinheit wenigstens eine Hebelvorrichtung vorgesehen. Diese wenigstens eine Hebelvorrichtung ist an ihrem oberen Ende mit der Schaltmechanik wirkverbunden. An ihrem unteren Ende steht sie über einen Verbindungsstift mit einer Seite des Rotorgehäuses ebenfalls in Wirkverbindung. Unter einer Wirkverbindung ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung insbesondere eine kraftübertragende Verbindung zu verstehen. Diese kann reversibel oder irreversibel ausgebildet sein, so dass insbesondere auch eine spätere Demontage möglich ist. Die Wirkverbindung dient der Übertragung von Kräften beziehungsweise Bewegungen von der Schaltmechanik auf das Rotorgehäuse. Durch die Bewegung einzelner Bauteile der Schaltmechanik, insbesondere eines Schaltergriffs, kann auf diese Weise eine Bewegung des Kontaktarms durch Rotation des Rotorgehäuses um die Rotationsachse durchgeführt werden. Die Hebelvorrichtung ist zum Beispiel ein Kniehebel, welcher in mechanisch starrer Weise ausgebildet ist.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Verbindungsstiftes kann die Wirkverbindung zwischen der Hebelvorrichtung und dem Rotorgehäuse dezentral auf nur einer Seite des Rotorgehäuses erfolgen. Im Gegensatz zu bekannten Schalteinheiten bleibt damit der Innenraum des Rotorgehäuses frei von einer durchragenden Ausbildung des Verbindungsstiftes. Dieser Freiraum kann genutzt werden, damit zum Beispiel der Kontaktarm entsprechend größer ausgelegt werden kann. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass das Rotorgehäuse und damit die gesamte Schalteinheit hinsichtlich der notwendigen geometrischen Erstreckung reduziert werden kann. Dies führt zu einer kompakteren Bauweise einer erfindungsgemäßen Schalteinheit.
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Durch das Vermeiden eines hindurchragenden Verbindungsstiftes wird darüber hinaus die elektrische Isolation des Rotorgehäuses deutlich vereinfacht. So reicht es aus, wenn das Rotorgehäuse zum Beispiel aus elektrisch isolierendem Material, insbesondere aus einem Kunststoffmaterial, ausgebildet ist. Aufgrund der Tatsache, dass der Verbindungsstift nur auf einer Seite des Rotorgehäuses angeordnet ist, und nicht durch dessen Innenraum hindurchragt, muss eine zusätzliche Isolierung für den Verbindungsstift nicht erfolgen. Hierbei kann der Verbindungsstift zum Beispiel aus Metall ausgebildet sein.
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Der Verbindungsstift kann auch als Ankoppelstelle für die Hebelvorrichtung wirken. Diese Ankopplung kann wieder reversibel oder irreversibel ausgeführt sein. Dabei kann der Verbindungsstift für eine vorliegende Erfindung sowohl als ein separates Bauteil, als auch mit einem benachbarten Bauteil integral ausgebildet sein. Hierzu wird später noch näher ausgeführt.
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Das Rotorgehäuse kann auch als gekapselte Polschale ausgebildet sein. So kann ein solches Rotorgehäuse ein oder mehrteilig ausgeführt sein, um die darin enthaltene Öffnungs- und Schließmechanik des Kontaktarms aufzunehmen.
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Es kann von Vorteil sein, wenn bei einer erfindungsgemäßen Schalteinheit der Verbindungsstift als ein von der Hebelvorrichtung und dem Rotorgehäuse separates Bauteil ausgebildet ist. Ein solches separates Bauteil ist insbesondere hinsichtlich der Flexibilität des Einsatzes einer erfindungsgemäßen Schalteinheit vorteilhaft. So kann je nach gewünschter Einsatzsituation der Schalteinheit durch den Austausch beziehungsweise die Verwendung unterschiedlich langer Verbindungsstifte eine flexible Anpassung der Schalteinheit an die jeweilige Einbausituation erzielt werden. Auch können die Verbindungsstifte unterschiedliche Materialien beziehungsweise sogar unterschiedliche Dicken aufweisen, so dass auch unterschiedliche mechanische Belastungssituationen abtragbar sind. Auch kann eine Schalteinheit dann flexibel bei unterschiedlichen elektrischen Schaltgeräten, insbesondere bei unterschiedlichen Polzahlen eingesetzt werden. So werden solche Schalteinheiten häufig bei elektrischen Schaltgeräten mit wenigstens zwei Polen eingesetzt. Selbstverständlich sind auch elektrische Schaltgeräte mit drei oder vier Polen denkbar, so dass eine Schalteinheit für das Schalten nicht nur eines Rotorgehäuses sondern einer Mehrzahl benachbarter Rotorgehäuse für unterschiedliche Pole eingesetzt werden kann.
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Vorteilhaft ist es auch, wenn bei einer erfindungsgemäßen Schalteinheit an wenigstens einer Seite des Rotorgehäuses eine Stiftaufnahme angeordnet ist, welche für die Aufnahme des Verbindungsstiftes ausgebildet ist. Dies ist insbesondere bei Ausführungsformen mit separatem Verbindungsstift vorteilhaft. Die Stiftaufnahme kann zum Beispiel Verbindungsmittel aufweisen. Diese sind insbesondere Gewinde oder andere Verbindungsmittel, wie sie zum Beispiel durch einen Splint für die axiale Sicherung des Verbindungsstiftes innerhalb einer solchen Aufnahme zur Verfügung gestellt sein können. Auch Presspassungen beziehungsweise andere Passungssysteme sind für eine solche Stiftaufnahme einsetzbar. Selbstverständlich sind auch Formschlussmittel denkbar, so dass eine vollständige Einbindung eines solchen Verbindungsstiftes, zum Beispiel bereits während eines Spritzgussverfahrens für das Kunststoffmaterial des Rotorgehäuses, eingesetzt werden kann. Auf diese Weise wird erfindungsgemäß die Flexibilität der Schalteinheit mit kostengünstiger und einfacher Fertigungstechnik verbunden.
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Ein weiterer Vorteil kann dadurch erzielt werden, dass bei einer erfindungsgemäßen Schalteinheit die Hebelvorrichtung an ihrem unteren Ende einen Durchzug aufweist. Dieser Durchzug ist für die Aufnahme des Verbindungsstiftes ausgebildet. Unter einem Durchzug kann auch ein gekröpfter Abschnitt der Hebelvorrichtung verstanden werden. So kann die Hebelvorrichtung zum Beispiel im Wesentlichen eben, insbesondere plattenartig, ausgebildet sein. Anstelle einer einfachen Bohrung kann durch teilweises Ziehen im Durchzugverfahren ein gekröpfter Bereich entstehen, welcher für die Aufnahme des Verbindungsstiftes ausgebildet ist. Dieser Durchzug bietet sozusagen eine Umfangsfläche, insbesondere in zylindermantelförmiger Weise, welche genug Anlagefläche für den Verbindungsstift für das Erzeugen der Wirkverbindung zur Verfügung stellt. Dieser Durchzug kann ebenfalls zum Beispiel als Gewinde, Schnapp-Rast-Element oder für eine Presspassung hinsichtlich einer axialen Sicherung des Verbindungsstiftes ausgebildet sein. Selbstverständlich können auch Relativrotationen zwischen einem solchen Durchzug der Hebelvorrichtung einerseits und dem Verbindungsstift andererseits vorteilhaft sein.
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Vorzugsweise erstreckt sich der Verbindungsstift entlang einer Achse, die parallel oder im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse des Rotorgehäuses angeordnet ist. Dadurch wird durch das Vermeiden oder im Wesentlichen vollständige Vermeiden von Winkelversatz zwischen der Achse des Verbindungsstiftes und der Rotationsachse ein Verklemmen beziehungsweise eine Einleitung von Drehmomenten bei der Bewegung in hebelkinematischer Weise für die Hebelvorrichtung vermieden.
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Eine erfindungsgemäße Schalteinheit kann dahingehend weitergebildet sein, dass der Verbindungsstift sich entlang einer Stiftachse erstreckt, die von der Rotationsachse des Rotorgehäuses beabstandet angeordnet ist. Man schließt auf diese Weise insbesondere eine koaxiale Anordnung der Achse des Verbindungsstiftes und der Rotationsachse des Rotorgehäuses aus. Der Verbindungsstift ist insbesondere dezentral mit Relation zur Rotationsachse des Rotorgehäuses angeordnet. Insbesondere in Form eines Kniehebels, welcher eine im Wesentlichen ebene Erstreckung aufweist, kann eine solche Ausführungsform Vorteile mit sich bringen.
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Weiter ist es von Vorteil, wenn bei einer erfindungsgemäßen Schalteinheit auf beiden Seiten des Rotorgehäuses jeweils eine Hebelvorrichtung an ihrem oberen Ende mit der Schaltmechanik und an ihrem unteren Ende mit einem Verbindungsstift mit jeweils einer Seite des Rotorgehäuses in Wirkverbindung steht. Mit anderen Worten befinden sich auf beiden Seiten des Rotorgehäuses Hebelvorrichtungen, so dass insgesamt zumindest zwei Hebelvorrichtungen vorgesehen sind. Diese sind vorzugsweise symmetrisch um das Rotorgehäuse verteilt. Sie erzeugen insbesondere ein symmetrisches Abstützen der einzelnen Hebelvorrichtungen beziehungsweise ein symmetrisches Kraftübertragen zwischen der Schaltmechanik und dem Rotorgehäuse. Dies führt zu einer verbesserten Kraftübertragung, da insbesondere Drehmomente quer zur Drehachse auf das Rotorgehäuse bei dieser Kraftübertragung reduziert beziehungsweise vermieden werden können. Auch wird auf diese Weise die Variationsmöglichkeit für den Einsatz einer erfindungsgemäßen Schalteinheit erhöht, da auf beiden Seiten in vorzugsweise identischer Weise weitere Pole in Form von weiteren Rotorgehäusen direkt ankoppelbar sind. Die Ankopplung kann vorzugsweise in ebenfalls erfindungsgemäßer Weise über einen entsprechenden Verbindungsstift mit dem benachbarten Rotorgehäuse erfolgen. So kann insbesondere links und rechts von einer erfindungsgemäßen Schalteinheit jeweils ein weiteres Rotorgehäuse angekoppelt sein, so dass insgesamt drei Pole durch eine einzelne Schaltmechanik schaltbar sind. Bei der Verwendung von Drehstrom bei einer erfindungsgemäßen Schalteinheit sind diese drei Pole vorzugsweise drei Phasen zuordenbar.
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Ein weiterer Vorteil ist es auch, wenn bei einer erfindungsgemäßen Schalteinheit die Hebelvorrichtung und/oder der Verbindungsstift wenigstens eine Anschlagsfläche aufweisen. Diese Anschlagsfläche ist ausgebildet, um die Rotation des Rotorgehäuses um die Rotationsachse wenigstens in einer Richtung durch Anschlagen an dem Schaltschloss zu begrenzen. Das Anschlagen an dem Schaltschloss erfolgt insbesondere an einer Schaltschlossplatine des Schaltschlosses. Diese Schaltschlossplatine hat vorzugsweise eine im Wesentlichen ebene Erstreckung, insbesondere in Form einer metallischen Platte. Das Anschlagen erfolgt auf eine Weise, so dass eine Rotationsbegrenzung durch die Anschlagsfläche zur Verfügung gestellt wird. Diese Anschlagsfläche kann zum Teil am Verbindungsstift und/oder zum Teil an der Hebelvorrichtung ausgebildet sein. Insbesondere bei einer Ausführungsform einer Hebelvorrichtung mit einem Durchzug, kann die Außenfläche eines solchen Durchzugs, welche ebenfalls vorzugsweise zylindermantelförmig ausgebildet ist, diese Anschlagsfläche aufweisen. In entsprechender Weise ist am Schaltschloss, insbesondere an der Schaltschlossplatine, eine konträre Anschlagsfläche vorgesehen, die mit der Anschlagsfläche der Hebelvorrichtung und/oder des Verbindungsstiftes in erfindungsgemäßer Weise in Eingriff beziehungsweise Kontakt gelangen kann. Dies kann auch als Rotationsstopp bezeichnet werden. Im Anschlag werden darüber hinaus vorzugsweise Drehmomente und/oder Kräfte abgestützt, so dass die Rotationsachse des Rotorgehäuses entlastet wird. Damit werden kürzere Toleranzketten möglich und darüber hinaus die mechanische Beanspruchung reduziert. Insbesondere ist der Anschlag auf beiden Seiten des Schaltschlosses, also insbesondere an zwei im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten Schaltschlossplatinen angeordnet.
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Ebenfalls kann eine erfindungsgemäße Schalteinheit dahingehend weitergebildet werden, dass der Verbindungsstift mit dem Rotorgehäuse oder mit der Hebelvorrichtung integral, insbesondere monolithisch, ausgebildet ist. Dies reduziert die Komplexität, so dass, insbesondere mit Bezug auf den Fertigungsaufwand, Kosten reduziert werden können. So kann ein solcher Verbindungsstift zum Beispiel ebenfalls aus Kunststoff und in einem gemeinsamen Spritzgussverfahren mit dem Rotorgehäuse hergestellt werden.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein elektrisches Schaltgerät, insbesondere ein elektrischer Leistungsschalter, aufweisend wenigstens eine erfindungsgemäße Schalteinheit. Dementsprechend bringt ein erfindungsgemäßes elektrisches Schaltgerät die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf eine erfindungsgemäße Schalteinheit erläutert worden sind. Ferner kann bei dem erfindungsgemäßen elektrischen Schaltgerät vorgesehen sein, dass dieses elektrische Schaltgerät ein Leistungsschalter, insbesondere ein Kompaktleistungsschalter, ist. Ein Leistungsschalter ist dabei ein elektromagnetischer Selbstschalter. Er wird oftmals auch als Leitungsschutzschalter, das heißt, als Überstromschutzeinrichtung in einer Elektroinstallation eingesetzt. Insbesondere ein Kompaktleistungsschalter wird dabei oftmals bei Niederspannungen verwendet. Auch ein Einsatz des elektrischen Schaltgerätes als Motorschutzschalter ist möglich. Eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen elektrischen Schaltgerätes als Leistungsschalter, insbesondere als Kompaktleistungsschalter, ermöglicht so einen Einsatz des erfindungsgemäßen elektrischen Schaltgerätes für eine Vielzahl von Anwendungen.
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Die vorliegende Erfindung wird näher erläutert anhand der beigefügten Zeichnungsfiguren. Die dabei verwendeten Begrifflichkeiten „links“ und „rechts“ beziehen sich auf eine Ausrichtung der Zeichnungsfiguren mit normal lesbaren Bezugszeichen. Es zeigen schematisch:
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1 in perspektivischer Darstellung eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Schaltgerätes,
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2 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schalteinheit,
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3 eine Detailansicht der 2,
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4 eine Detailansicht der 2 mit dem Rotationsgehäuse in Anschlagsituation.
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In den nachfolgenden Figuren werden für Elemente mit gleicher Wirkung und gleicher Funktionsweise die gleichen Bezugszeichen verwendet.
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In 1 ist eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Schaltgerätes 100 dargestellt. Sie weist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schalteinheit 10 auf. Die erfindungsgemäße Schalteinheit 10 kann zum Beispiel in einer Ausführungsform ausgeführt sein, wie sie den 2, 3 und 4 zu entnehmen ist.
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Die Schalteinheit 10 ist mit einem Schaltschloss 20 ausgestattet. Das Schaltschloss 20 wiederum verfügt über eine Schaltmechanik 22, welche Kraft bei der Bewegung des Schaltschlosses 20 weitergeben kann. Um das Schaltschloss 20 bewegen zu können, ist ein Schalthebel 26 vorgesehen, welcher zwischen zumindest zwei Positionen bewegbar über das Schaltschloss 22 gelagert ist. Weiter ist eine Schaltschlossplatine 24 beziehungsweise auf beiden Seiten jeweils eine Schaltschlossplatine 24 angeordnet, zwischen welcher die Schaltmechanik 22 angeordnet ist. Darüber hinaus findet sich bei einer solchen Schalteinheit ein Rotorgehäuse 30 unterhalb des Schaltschlosses 20. Das Rotorgehäuse 30 weist zwei Seiten 30a und 30b auf, wobei in 1 die Seite 30a zu erkennen ist. Darüber hinaus ist zwischen der Schaltmechanik 22 des Schaltschlosses 20 und dem Rotorgehäuse 30 eine Hebelvorrichtung 40 angeordnet, die an ihrem oberen Ende 42 in Wirkverbindung mit der Schaltmechanik und an ihrem unteren Ende 44 in Wirkverbindung mit dem Rotorgehäuse 30 steht. Das untere Ende 44 wird dabei für die Wirkverbindung über einen Verbindungsstift 50 mit dem Rotorgehäuse 30 verbunden. Hierzu wird weitere ausgeführt mit Bezug auf die 2 und 3.
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In 2 ist schematisch eine Schalteinheit 10 einer Ausführungsform dargestellt. 3 zeigt eine Detailansicht für die Wirkverbindung zwischen dem unteren Ende 44 der Hebelvorrichtung 40 und dem Rotorgehäuse 30 über den Verbindungsstift 50.
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Wie in 3 gut zu erkennen ist, befindet sich ein Verbindungsstift 50 als separates Bauteil in einer Stiftaufnahme 36 im Rotorgehäuse 30. Diese Stiftaufnahme kann zum Beispiel mit einem Gewinde ausgestattet sein. Darüber hinaus ist am unteren Ende 44 der Hebelvorrichtung 40 ein Durchzug 46 vorgesehen, welcher ebenfalls für die Aufnahme des Verbindungsstiftes 50 ausgelegt ist. Damit kann über das Einsetzen des Stiftes die Hebelvorrichtung 40 in kraftübertragende Wirkverbindung mit dem Rotorgehäuse 30 gebracht werden. Der Verbindungsstift 50 erstreckt sich entlang einer Stiftachse S. Weiter weist das Rotorgehäuse 30 eine Rotationsachse R auf, wie sie zum Beispiel in 2 dargestellt ist. Diese beiden Achsen R und S sind versetzt zueinander, jedoch in paralleler Weise zueinander angeordnet. Das dezentrale Anordnen führt dazu, dass bei einer Bewegung des Schaltschlosses 20 über den Schalthebel 26 diese Bewegung über die Hebelvorrichtung 40 in eine Rotation des Rotorgehäuses 30 um die Rotationsachse R umgesetzt werden kann.
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4 zeigt eine Anschlagssituation, welche eine Endposition des Rotorgehäuses 30 bei der Rotation um die Rotationsachse R definiert. Dies kann insbesondere eine Aus-Position sein, bei welcher Kontakte 34 des Kontaktarms 32 sich außer Eingriff mit einem Festkontakt befinden. Hierfür ist eine Anschlagsfläche 52 am Rotorgehäuse 30 beziehungsweise am Verbindungsstift 50 vorgesehen, welche am Anschlag 24a der jeweiligen Schlossplatine 24 anschlägt. Damit kann durch die geometrische Korrelation des Anschlags 24a und der Anschlagsfläche 52 eine definierte Endposition beziehungsweise eine definierte Rotationsposition, insbesondere für die Ausposition der Schaltschlosskinematik, zur Verfügung gestellt werden.
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Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung nur im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Schalteinheit
- 20
- Schaltschloss
- 22
- Schaltmechanik
- 24
- Schaltschlossplatine
- 24a
- Anschlag
- 26
- Schalthebel
- 30
- Rotorgehäuse
- 30a
- Seite des Rotorgehäuses
- 30b
- Seite des Rotorgehäuses
- 32
- Kontaktarm
- 34
- Kontakt
- 36
- Stiftaufnahme
- 40
- Hebelvorrichtung
- 42
- oberes Ende
- 44
- unteres Ende
- 46
- Durchzug
- 50
- Verbindungsstift
- 52
- Anschlagsfläche
- 100
- Schaltvorrichtung
- R
- Rotationsachse
- S
- Stiftachse