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Die vorliegende Erfindung betrifft eine
selbstabgestimmte Vorrichtung zur Steuerung und zum Schutz von
elektrischen Einrichtungen.
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Obwohl die abgestimmte Vorrichtung nach
vorliegender Erfindung generell für die Steuerung und den
Schutz von vielen elektrischen Einrichtungen
unterschiedlicher Art vorgesehen ist, bezieht sich dieser Text
der Einfachheit halber auf Elektromotoren.
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Für die Steuerung von Elektromotoren und deren
Schutz vor Überlastung und Kurzschließen wird zur Zeit
normalerweise eine Kombination aus verschiedenen Geräten
und elektrischen Bauteilen verwendet, die aus einem
Sicherungsautonaten mit einem zugehörigen Relais oder
einer magnetischen Freigabevorrichtung zum Schutz vor
Kurzschlußströmen sowie aus einem Schütz mit einem
thermischen Relais besteht, wobei das Schütz dem Anfahren
und Abschalten des Motors und das thermische Relais dem
Öffnen der Kontakte des Schützes im Falle von Stromstößen
dient.
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Diese voneinander unabhängigen elektrischen
Bauteile können von verschiedenen Herstellerfirmen
stammen und im einzelnen verschiedene Aufgaben erfüllen.
Für die Steuerung und den Schutz von Motoren müssen sie
deshalb vorher in ihren Leistungsdaten und entsprechend
der Leistung des betreffenden Motors aufeinander
abgestimmt werden. Ein weiterer Nachteil bei Verwendung
dieser Vielzahl von elektrischen Bauteilen besteht in der
beträchtlichen Größe, die sich aus dem Zusammenbau dieser
einzelnen Vorrichtungen ergibt. Dieser Nachteil erweist
sich dann als besonders gravierend, wenn es erforderlich
ist, eine große Anzahl von Motoren zu steuern, wie es
beispielsweise in einer Raffinerie der Fall ist, in der
es viele tausend Motoren gibt, und die zugehörigen
elektrischen Steuerungs- und Schutzeinrichtungen in einzelnen
Tafeln in den Schaltschränken angeordnet sind. Ein
weiterer Nachteil gegenüber der bekannten Lösung besteht
in dem beträchtlichen Aufwand an Zeit und Arbeitskraft,
der erforderlich ist, um die große Anzahl von
elektrischen Verbindungen zwischen den verschiedenen
elektrischen Bauteilen herzustellen. Diese elektrischen
Verbindungen können wiederum die Ursache von
Kontaktdefekten sein und beeinträchtigen dadurch die
Funktionsweise der betroffenen Stromkreise.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht
darin, eine selbstabgestimmte Vorrichtung zur Steuerung
und zum Schutz von elektrischen Einrichtungen
bereitzustellen, die die vorstehend beschriebenen Nachteile nach
dem Stand der Technik ausschalten kann, wobei diese
Vorrichtung den Vorteil einer drastisch verringerten
Anzahl elektrischer Bauteile bietet und über einen
Verbundmechanismus zum Öffnen der Hauptkontakte des
Sicherungsautomaten verfügt, der bei Bedarf und im Falle von
Kurzschlußströmen verstärkt in Funktion tritt, wobei die
Vorrichtung in einem einzelnen Gehäuse von relativ
geringer Größe untergebracht ist.
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Das vorstehend genannte Ziel umfaßt ebenfalls die
Bereitstellung einer Vorrichtung, die, nachdem
Kurzschlußströme ein Öffnen des Stromkreises bewirkt haben,
einen vorläufigen manuellen Eingriff vor dem erneuten
Schließen der Hauptkontakte erfordert, wobei diese
Vorrichtung das genannte Öffnen bei Kurzschlußströmen
visuell signalisiert.
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Das Patent EP-A-0 079 820 beschreibt eine
Vorrichtung, von der sich die Vorrichtung nach Anspruch 1
der vorliegenden Erfindung dadurch unterscheidet, daß:
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sie eine magnetothermische Freigabevorrichtung
mit einer magnetischen Freigabevorrichtung und einer
thermischen Freigabevorrichtung umfaßt, wobei die
letztere beim Auftreten von Stromstößen bewirkt, daß der
Steuermagnet abgeschaltet wird, und daß:
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sie Hauptkontakte für jede Phase umfaßt, und daß:
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der erste Steuermechanismus direkt auf den
kontakttragenden Stab einwirkt, um so nach dem
Zusammenwirken des zweiten Steuermechanismus mit dem ersten
Steuermechanismus ein verstärktes Öffnen der
Hauptkontakte zu bewirken.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung wird mit
Hilfe einer Vorrichtung nach Anspruch 1 erreicht.
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Wahlweise Merkmale der vorgeschlagenen
selbstabgestimmten Vorrichtung sind aus den
Unteransprüchen und aus der nachstehenden Beschreibung
ersichtlich.
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Mit der vorgeschlagenen selbstabgestimmten
Vorrichtung werden mehrere wichtige Vorteile erzielt.
Zunächst erfordert die Vorrichtung einen einzelnen
Steuermagneten, dessen bewegbarer Anker im Falle von
Kurzschlußströmen gleichzeitig als mechanische
Zwangsverriegelung wirkt, die durch Eingriff der
Bedienungskraft freigegeben werden kann. Der vorgeschlagene
Verbundöffnungsmechanismus ermöglicht ein Öffnen der
Hauptkontakte durch manuellen Eingriff, durch Fernsteuerung,
durch Stromstöße und durch Kurzschlußströme, im letzteren
Fall in vorteilhafter Weise durch eine doppelte
Schubeinwirkung auf den kontakttragenden Stab, wodurch der
Stromkreis schnell und sicher unterbrochen wird. Der
gleiche Verbundöffnungsmechanismus wirkt in vorteilhafter
Weise auf einen Mechanismus ein, der den Bedienungsknopf
verriegelt. Die magnetischen und thermischen
Freigabevorrichtungen sind in vorteilhafter Weise zu einer Gruppe
zusammengefaßt. Dies trägt zu einer besonders kompakten
Ausführungsform der vorgeschlagenen selbstabgestimmten
Vorrichtung bei, die in einem einzelnen Gehäuse mit
geringen Abmessungen untergebracht werden kann. Diese
Ausführungsform weist bei gleichen elektrischen Merkmalen
in ihren Abmessungen eine Größenordnung auf, die nur etwa
30% im Vergleich zu bisher bekannten Lösungen beträgt.
Dies wirkt sich ebenfalls vorteilhaft durch eine
entsprechende deutliche Verringerung der Herstellkosten aus.
Ein weiterer Vorteil der vorgeschlagenen
selbstabgestimmten Vorrichtung ergibt sich aus der Tatsache, daß
Bauteile zur Erfüllung verschiedener Funktionen und ein
Bedienungsknopf zum manuellen Öffnen der Hauptkontakte
bereitgestellt werden, der durch seine Position
signalisiert, daß nach dem Auftreten eines Kurzschlusses ein
Öffnen des Stromkreises erfolgt ist, und der aus
Sicherheitsgründen manuell betätigt werden muß, um so ein
erneutes Schließen der Hauptkontakte zu ermöglichen.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der
Ausführungsformen der selbstabgestimmten Steuerungs- und
Schutzvorrichtung nach vorliegender Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen eine
bevorzugte Ausführungsform der selbstabgestimmten Vorrichtung
nach vorliegender Erfindung schematisch dargestellt ist.
Die Zeichnungen stellen im einzelnen folgendes dar:
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Fig. 1 zeigt eine grundlegende vertikale
Querschnittsansicht durch die Mitte einer erfindungsgemäßen
selbstabgestimmten Steuerungs- und Schutzvorrichtung für
elektrische Einrichtungen, wobei in dieser
Querschnittsansicht die vorgesehenen elektrischen Bauteile und, aus
Gründen der Vollständigkeit, auch der elektrische
Versorgungsstromkreis dargestellt sind; Fig. 1A zeigt eine
grundlegende vertikale Querschnittsansicht durch den
Verbundmechanismus zur Steuerung des Öffnens der
Hauptkontakte beim Auftreten von Kurzschlußströmen, wobei in
Fig. 1 nicht gezeigte Teile des genannten
Verbundmechanismus dargestellt sind, und der Schnitt in einer Ebene
parallel und mit Abstand zur Mittelebene der Vorrichtung
verläuft;
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Fig. 1B zeigt eine Vorderansicht des
Bedienungsknopfes zum manuellen Öffnen der Hauptkontakte, speziell
in der durch die gestrichelte Linie markierten Position,
in der die Hauptkontakte geschlossen sind, und in der
durch die durchgehende Linie markierten Position, in der
die Hauptkontakte geöffnet sind.
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Die Fig. 2 bis 11 zeigen in einem vergrößerten
Maßstab Detailansichten, aus denen die verschiedenen
Positionen ersichtlich sind, die von den jeweiligen
bewegbaren Teilen, die vorgesehen sind, unter den
verschiedenen Steuerungs- und Schutzbedingungen der
Vorrichtung nach vorliegender Erfindung eingenommen werden
können; und
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Fig. 11A zeigt, ähnlich wie Fig. 1B, eine
Vorderansicht des Bedienungsknopfes, wobei die gestrichelte
Linie wiederum den Bedienungsknopf in der Position zeigt,
in der die Hauptkontakte geöffnet sind, während die
durchgehende Linie eine Zwischenposition zeigt, die ein
Öffnen der Hauptkontakte nach einem Kurzschluß
signalisiert.
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Die selbstabgestimmte Vorrichtung zur Steuerung
und zum Schutz von elektrischen Einrichtungen,
beispielsweise von Elektromotoren, ist in ihrer Gesamtheit mit 1
bezeichnet. Sie ist in einem aus isolierendem Material
hoher mechanischer und dielektrischer Festigkeit
bestehenden Gehäuse 2 untergebracht, aus dem ein drehbarer
Bedienungsknopf 3 zum Öffnen und zur Vorbereitung des
Schließens der Hauptkontakte, wie nachstehend
beschrieben, herausragt. Der Bedienungsknopf 3 steht in einer
nicht näher dargestellten Weise unter Vorspannung durch
eine Feder. Für jede Phase, beispielsweise S mit den
zugehörigen Eingangs- und Ausgangsklemmen S1 und S2, sind
ein Hauptkontakt 4 mit einem Doppelunterbrecher, sowie
zwei bekannte Bogenkammern, beispielsweise in einer mit
Metallplatten ausgestatteten und nicht näher
dargestellten Ausführung, zur Unterbrechung des Bogens
vorgesehen. Die selbstabgestimmte Vorrichtung 1 umfaßt
ebenfalls einen Magneten 5 zum Fernschließen und -öffnen
der Hauptkontakte 4 sowie eine magnetothermische
Freigabevorrichtung M, die nachstehend näher beschrieben ist.
Der zur Versorgung des Magneten 5 vorgesehene elektrische
Stromkreis ist mit 7 bezeichnet, während 8 und 9 die
Öffnungs- bzw. Schließtastschalter für die Fernsteuerung der
Hauptkontakte 4 kennzeichnen. 10 bezeichnet einen
selbsthaltenden Kontakt und 11 einen Hilfsöffnungskontakt mit
zugehörigen Kontakten für einen nicht näher dargestellten
bekannten Hilfssignalisierstromkreis. 12 bezeichnet den
bewegbaren Anker des Magneten 5, während der bewegbare
Anker der Spule 14 der magnetothermischen
Freigabevorrichtung M mit 6 gekennzeichnet ist. Die
magnetothermische Freigabevorrichtung M umfaßt ebenfalls ein
Bimetallelement 15, das am Ende 16 verankert und an seinem
anderen Ende für den Schubvorgang mit einer Fahne oder
ähnlichen Einrichtung 17 ausgestattet ist.
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Auf der Rückseite 18 des Bedienungsknopfes 3
befindet sich eine Führungsnut 19 mit einem im Beispiel
dargestellten Querschnitt von 90º, in die das Ende 20 der
Steuerstange 21 eingreift, die in gleitender Ausführung
im Gehäuse 2 befestigt ist und am anderen Ende unter
Vorspannung durch eine Feder 22 steht sowie einen
stromkreisöffnenden Kontakt 23 trägt, in Reihenschaltung in
den Versorgungsstromkreis 7 integriert ist und einen nach
unten herausragenden Ansatz 24 aufweist, wobei die
genannten Teile einen Mechanismus zur Verriegelung des
Bedienungsknopfes 3 bilden und in ihrer Gesamtheit mit D
bezeichnet sind. Der von den Mechanismen B und C
gebildete Verbundmechanismus A wird nunmehr beschrieben, wobei
der erste Mechanismus B dem Öffnen der Hauptkontakte 4
gemäß manuellem Eingriff an der Vorrichtung 1 selbst oder
gemäß Fernsteuerung oder auch nach dem Auftreten von
Stromstößen dient (Ströme, die in etwa dem 6- bis
15fachen des jeweiligen vorgesehenen Nennstromes
entsprechen), während die beiden Mechanismen B und C
zusammenwirken, um die Hauptkontakte 4 beim Auftreten von
Kurzschlußströmen zu öffnen, und auch mit dem
Verriegelungsmechanismus D gemäß nachstehender Beschreibung
zusammenwirken.
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Die Hauptkontakte 4 sind auf einem
kontakttragenden Stab 25 montiert, der so im Gehäuse 2 befestigt
ist, daß er sich aufgrund der Einwirkung durch eine
elastische Vorspannung und durch die Mechanismen C und B
gemäß nachstehender Beschreibung gleitend bewegen kann.
Wenn sich die Kontakte 4 in der geschlossenen Position
befinden, steht das Ende in der Nähe der Kontakte 4 des
kontakttragenden Stabes 25 praktisch in Kontakt mit einem
Ende 26 eines Kniehebels 27, der bei 28 schwenkbar
befestigt ist und an seinem unteren Teil 29 mit dem Ende
des Ankers 6 der magnetischen Freigabevorrichtung 14 in
Kontakt steht. Das hintere Ende des kontakttragenden
Stabes 25 steht unter Vorspannung durch eine Feder 31 und
weist einen Vorsprung oder Bogen 30 auf, gegen den sich
das obere Ende 32 eines Winkelhebels 33 abstützt, der um
34 herum schwenkbar hin- und herschwingen kann, und
dessen anderes Ende 35 in Kontakt mit einem Anschlag 36
steht, um so eine Schubeinwirkung auf den genannten Hebel
33 gemäß nachstehender Beschreibung auszuüben. Der
Schwingungshebel 33 bildet den Mechanismus B des
Verbundmechanismus A. Der Anschlag 36 gehört zum Mechanismus C,
der nunmehr beschrieben wird. In der dargestellten
Ausführungsform stellt der Anschlag 36 das Ende eines Armes
37 eines Schwingungssternes 38 dar, der im wesentlichen
eine Kreuzform besitzt und um 39 herum schwenkbar ist.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, steht das Sternelement
38 unter Vorspannung durch eine Feder 40, die auf den Arm
41 gegenüber dem Arm 37 einwirkt. Das Ende 43 des oberen
Armes 42 ist gegenüber dem Ansatz 24 des
Verriegelungsmechanismus D angeordnet, der mit dem Bedienungsknopf 3
zusammenwirkt. Der Kniehebel 27 verläuft in etwa axial
und kann somit oben nicht nur in den kontakttragenden
Stab 25 sondern auch in eine Freigabestange 45
eingreifen, die zwischen dem genannten Kniehebel 27 und
einem oberen Teil oder Ende 46 des Freigabekipphebels 47
angeordnet ist, der um 48 herum schwenkbar ist und ein
Anschlag- und Positionierende 49 aufweist, das, wenn die
Hauptkontakte 4 geschlossen sind, in Eingriff mit dem
Ende 50 eines Zwischenkipphebels 51 steht, der um 52
herum schwenkbar ist, und dessen anderes Ende 53, das
hakenförmig ausgebildet oder, präziser gesagt, dessen
äußeres Ende abgerundet ausgeführt ist, um so ein
erneutes Eingreifen in den Haken zu erleichtern, als Anschlag
und Arretierung für den Arm 44 des elastisch
vorgespannten Sternelementes 38 dient. Die vorstehend beschriebenen
Teile 26 bis 29 und 36 bis 53 bilden den Mechanismus C.
Die dargestellten Positionen der beschriebenen internen
Steuermechanismen beziehen sich auf deren Position bei
geschlossenen Hauptkontakten 4, d.h. während des
Normalbetriebs, wie in den Fig. 1 und 1A gezeigt. Die
Richtungen der Bewegung oder Schwingung der verschiedenen
bewegbaren Teile sind in der Zeichnung durch Pfeile
verdeutlicht.
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Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
selbstabgestimmten Vorrichtung unter den verschiedenen
Bedingungen ist wie folgt:
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Unter normalen Betriebsbedingungen, Fig. 1 und
1A, befinden sich die bewegbaren Anker 12 und 6 in der
zurückgezogenen Position, die Feder 31 hält die
Hauptkontakte 4 geschlossen, und der Bedienungsknopf 3 wird in
die vertikale Position gedreht, Fig. 1B, d.h. der Kontakt
23 des Versorgungsstromkreises 7 ist geschlossen. Die
Hauptkontakte 4 können manuell durch Drehen des
Bedienungsknopfes 3 um 90º in Richtung des Pfeiles f geöffnet
werden, und dadurch wird über den
Verriegelungsmechanismus D ein Öffnen des Kontaktes 23 bewirkt. Der Magnet 5
ist damit abgeschaltet, und der bewegbare Anker 12 fällt
auf das Ende 35 des Schwingungshebels 33, Fig. 2, der
sich in Richtung des Pfeiles F dreht und den
kontakttragenden Stab 25 in Richtung des Pfeiles F1 bewegt,
wodurch die Feder 31 zusammengedrückt wird und die
Hauptkontakte 4 geöffnet werden. Der Anker 12 verbleibt
auf dem Schwingungshebel 33 und wirkt wie eine
Zwangsverriegelung auf diesen ein. Um die Hauptkontakte 4 erneut
zu schließen, ist ein zweifacher Eingriff erforderlich,
d.h. ein manueller Eingriff, wobei der Bedienungsknopf 3
wieder um 90º in Richtung des Pfeiles f1 zurückgedreht
wird, sowie ein Fernsteuerungseingriff, der entweder
elektrisch, wobei der stromkreisschließende Tastschalter
9 gedrückt wird, oder sonstwie direkt an der Vorrichtung
erfolgen kann, wobei ein nicht näher dargestellter
Prüftastschalter, der im Gehäuse 2 untergebracht ist und eine
sofortige Betriebsüberprüfung ermöglicht, gedrückt wird.
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Um die Hauptkontakte 4 per Fernsteuerung zu
öffnen, wird der Öffnungskontakt 8 gedrückt. Der Magnet
5 wird abgeschaltet, der bewegbare Anker 10 fällt, und
die vorstehend beschriebenen Phasen im Verhältnis zum
manuellen Öffnen der Kontakte 4 durch den Bedienungsknopf
3 finden statt.
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Das Schließen der Hauptkontakte 4 durch
Fernsteuerung erfolgt durch Drücken des Tastschalters 9, bei
dessen Freigabe die Kontinuität des
Versorgungsstromkreises 7 durch gleichzeitiges Schließen des
selbsthaltenden Kontaktes 10 gesichert bleibt. Dadurch wird der
Magnet 5 eingeschaltet, sein Anker 10 wird in die interne
Position zurückgezogen, und die Feder 31, die nicht mehr
unter Gegendruck steht, bewirkt das Schließen der
Hauptkontakte 4 und die Rückpositionierung des
Schwingungshebels 33, Fig. 3, d.h. des Mechanismus B, Fig. 3.
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Wenn Überlastströme auftreten, d.h. Ströme, die
in etwa dem 6- bis 15fachen des vorgesehenen Nennstromes
entsprechen, verformt sich das Bimetallelement 15 und
dessen Schubfahne 17 bewirkt ein Öffnen des
Hilfskontaktes 11, Fig. 4, wodurch der Magnet 5 abgeschaltet wird.
Der bewegbare Anker 12 fällt, Fig. 5, und die vorstehend
beschriebenen Phasen im Verhältnis zum Öffnen der
Hauptkontakte 4 durch Eingriff am Bedienungsknopf 3 oder am
öffnenden Tastschalter 8 finden erneut statt. Das
Schließen der Hauptkontakte erfolgt in der bereits
vorstehend beschriebenen Weise.
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Wenn jedoch ein Kurzschlußstrom auftritt, bewegt
sich der bewegbare Anker 6 in der Spule der magnetischen
Freigabevorrichtung 14 nach außen in Richtung des Pfeiles
F2, wodurch sich der Kniehebel 27 in Richtung des Pfeiles
F3, Fig. 6, dreht. Diese Bewegung bewirkt, daß zu
verschiedenen Zeitpunkten Schubeinwirkungen auf den
kontakttragenden Stab 25 und die Zwischenfreigabestange 45
erfolgen. Der Kniehebel 27 wirkt zunächst auf die
Zwischenfreigabestange 45 ein, wodurch der
Freigabekipphebel 47 dazu veranlaßt wird, in Richtung des Pfeiles F4,
Fig. 7, hin- und herzuschwingen. Dadurch steht das Ende
49 des genannten Freigabekipphebels 47 nicht mehr in
Kontakt mit dem Ende 50 des Zwischenkipphebels 52, der in
Richtung des Pfeiles F5 hin- und herschwingt, und dessen
Hakenende 53 steht nicht mehr in Kontakt mit dem Arm 44
des Sternelementes 38, das elastisch vorgespannt ist und
deshalb, aufgrund der Einwirkung durch die Feder 40, in
Richtung des Pfeiles F6 hin- und herschwingt, und das
Ende 36 seines vorderen Armes 35 bewirkt, daß der
Schwingungshebel 33, d.h. der Mechanismus B, in Richtung des
Pfeiles F7 in der Öffnungsrichtung der Hauptkontakte 4,
Fig. 8, hin- und herschwingt. Während seiner Drehung
wirkt das Sternelement 38 ebenfalls über seinen Arm 42
auf den Ansatz 24 des Verriegelungsmechanismus D ein, der
mit dem Bedienungsknopf 3, Fig. 9, zusammenwirkt. Dadurch
öffnet sich der Kontakt 23, wodurch der Magnet 5
abgeschaltet wird und dessen Anker 12 fällt, Fig. 10. Wie
vorstehend erwähnt, wirkt der bewegbare Anker 12 dann wie
eine mechanische "Zwangsverriegelung" auf den Mechanismus
B ein, bis die Vorgänge der manuellen Neueinstellung des
Bedienungsknopfes 3 und das Drücken des Tastschalters 9
zum Einschalten des Magneten 5 durchgeführt worden sind.
Wie vorstehend erwähnt, wirkt der Kniehebel 27 auch zu
einem zweiten Zeitpunkt direkt auf den kontakttragenden
Stab 25 ein und trägt damit, zusätzlich zur Öffnungskraft
über den kontakttragenden Stab 25 aufgrund der
schwingenden Hin- und Herbewegung des Mechanismus B in
Öffnungsrichtung als Folge der Krafteinwirkung über den
Stern 38 des Mechanismus C und des Fallens des bewegbaren
Ankers 12, dazu bei, daß die Kontakte 4 sicher und sofort
geöffnet werden. Bei Kurzschlußströmen wird das Öffnen
der Hauptkontakte 4 daher von zwei Schubeinwirkungen
bestimmt, die durch die magnetische Freigabevorrichtung
14 bewirkt werden. Aufgrund des Eingriffes dieser
Vorrichtung, die ebenfalls den Verriegelungsmechanismus D
aus der Führungsnut 19 des Bedienungsknopfes 3, Fig. 11,
löst, kommt es zu einer vorteilhaften 45º-Drehung des
Knopfes, Fig. 11A, der damit visuell signalisiert, daß
sich die Kontakte 4 aufgrund eines Kurzschlusses geöffnet
haben. Um die Hauptkontakte 4 erneut zu schließen, ist es
erforderlich, den Bedienungsknopf 3 zweimal manuell zu
betätigen, d.h. er muß, genauer gesagt, erstens um
weitere 45º gedreht werden, um ihn in die horizontale
Position zu bringen, was erforderlich ist, damit der
Verriegelungsmechanismus D erneut in die Führungsnut 19
des Bedienungsknopfes 3 eingreifen und das Sternelement
38 in seine Arbeitsposition zurückkehren kann, und
zweitens muß der Bedienungsknopf 3 um 90º zurückgedreht
werden, um ihn in die vertikale Position zu bringen.
Diese beiden manuellen Eingriffe ermöglichen es somit den
Mechanismen B und C des Mechanismus A, sich selbst für
den nachfolgenden Vorgang durch elektrische Fernsteuerung
des Schließens der Hauptkontakte 4 durch Einwirkung auf
den schließenden Tastschalter 9 in die korrekte Position
zu bringen. Wie bereits vorstehend erwähnt, bewirkt das
Einschalten des Magneten 5, daß der bewegbare Anker 12
zurückgezogen wird, wodurch die mechanische
"Zwangsverriegelung" vom Mechanismus B abgezogen wird.
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Aus der vorstehenden Beschreibung der
Konstruktion und Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
selbstabgestimmten Vorrichtung zur Steuerung und zum Schutz von
elektrischen Einrichtungen ist ersichtlich, daß mit der
Vorrichtung das Ziel der vorliegenden Erfindung in
wirksamer Weise erreicht wird.
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Die Erfindung deckt natürlich gleichermaßen alle
Ausführungsformen ab, die unter den Geltungsbereich des
Anspruches 1 fallen.