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DE102008061197B4 - Brücken- oder Portalkran für den Umschlag von normierten Ladungsträgern - Google Patents

Brücken- oder Portalkran für den Umschlag von normierten Ladungsträgern Download PDF

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DE102008061197B4
DE102008061197B4 DE102008061197A DE102008061197A DE102008061197B4 DE 102008061197 B4 DE102008061197 B4 DE 102008061197B4 DE 102008061197 A DE102008061197 A DE 102008061197A DE 102008061197 A DE102008061197 A DE 102008061197A DE 102008061197 B4 DE102008061197 B4 DE 102008061197B4
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crane
bridge
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gantry crane
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Hermann Franzen
Armin Wieschemann
Mike Hegewald
Jannis Moutsokapas
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Demag Cranes and Components GmbH
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Gottwald Port Technology GmbH
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    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
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    • B66C13/00Other constructional features or details
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Brücken- oder Portalkran für den Umschlag von normierten Ladungsträgern, insbesondere für den Umschlag von ISO-Containern und Wechselaufbauten zwischen Straße und Schiene, mit einer entlang eines Kranträgers in Katzfahrtrichtung bewegbaren Krankatze, an der ein starrer und sich in einer Hub- und Senkrichtung erstreckender Mast geführt ist, der über mindestens ein an der Krankatze angeordnetes Hubwerk über Seile in Hub- und Senkrichtung bewegbar ist, an dessen unterem Ende ein Lastaufnahmemittel für normierten Ladungsträger starr befestigt ist. Um einen Brücken- oder Portalkran mit einem starren Ausleger für einen Umschlag von normierten Ladungsträgern, insbesondere ISO-Containern und Wechselaufbauten, zwischen Schiene und Straße zu optimieren, wird vorgeschlagen, dass die Seile (19a, 19b, 19c, 19d) von dem mindestens einen Hubwerk (18) an dem Lastaufnahmemittel (11) angreifen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Brücken- oder Portalkran für den Umschlag von normierten Ladungsträgern, insbesondere für den Umschlag von ISO-Containern und Wechselaufbauten zwischen Straße und Schiene, mit einer entlang eines Kranträgers in Katzfahrtrichtung bewegbaren Krankatze, an der ein starrer und sich in einer Hub- und Senkrichtung erstreckender Mast geführt ist, der über mindestens ein an der Krankatze angeordnetes Hubwerk über Seile in Hub- und Senkrichtung bewegbar ist, an dessen unterem Ende ein Lastaufnahmemittel für normierten Ladungsträger starr befestigt ist, wobei die Seile von dem mindestens einen Hubwerk an dem Laufaufnahmemittel angreifen.
  • Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 27 52 212 A1 ist eine Umladevorrichtung für Warenbehälter, insbesondere von Containern im Eisenbahnverkehr bekannt. In einer dort dargestellten Ausführungsform besteht die Umladevorrichtung im Wesentlichen aus einem Portalkran mit einer Katze, an der ein teleskopierbarer Mast aufgehängt ist. Der Mast weist drei Teleskopabschnitte auf. Das obere Ende des obersten Teleskopabschnittes ist starr an der Katze befestigt, wobei an dem unteren Ende des unteren Teleskopabschnittes ein C-förmiger Rahmen starr aufgehängt ist. Dieser C-förmige Rahmen mit oberen horizontalen Armen und unteren horizontalen Armen ist vorgesehen, um das an dem unteren horizontalen Armen aufgehängte Lastaufnahmemittel unter eine Oberleitung einer Eisenbahnstrecke seitlich einfahren zu können. Um den C-förmigen Rahmen und das Lastaufnahmemittel in Hub- und Senkrichtung bewegen zu können, sind auf der Katze Seilzüge mit Trommeln angeordnet, von denen aus insgesamt vier Seile zu auf der Oberseite der horizontalen Arme angeordnete Seilrollen verlaufen.
  • Aus dem europäischen Patent EP 1 365 984 B1 ist ein Brückenkran zum Stapeln von Containern, insbesondere von ISO-Containern, bekannt, der innerhalb eines Container-Terminals Container in einen Lagerbereich ein- und oder aus diesem auslagert. Der Brückenkran weist einen Kranträger auf, der einen im Wesentlichen quaderförmigen Lagerbereich der Breite nach überspannt. Auf dem Kranträger und entlang dessen Längsrichtung ist eine Krankatze in Breitenrichtung des Lagerbereichs verfahrbar. Der Kranträger ist über Fahrwerke auf Schienen in Kranfahrtrichtung und somit quer zur Krankatze auf dem Kranträger sowie in Längsrichtung des Lagerbereichs verfahrbar. Um die Container handhaben zu können, ist an der Krankatze ein Mast angeordnet, der in Vertikalrichtung geführt und heb- oder senkbar ist. Der Mast ist als Kastenträger ausgebildet und für die Hub- und Senkbewegung des Mastes sind auf der Krankatze Hubwerke angeordnet. An dem unteren und in Richtung der zu handhabenden Container weisenden Ende des Mastes ist ein Lastaufnahmemittel für Container, insbesondere ein sogenannter Spreader, gelenkig aufgehängt. Das Lastaufnahmemittel ist über Seile mit den Hubwerken auf der Krankatze verbunden. Der Mast ist in Hub- und Senkrichtung nicht direkt angetrieben sondern nur indirekt über die am Lastaufnahmemittel angreifenden Seile. Die Verwendung eines starren Mastes zwischen der Krankatze und dem Lastaufnahmemittel bringt den Vorteil, dass eine pendelarme Handhabung der Container im Gegensatz zu auch verwendeten und ausschließlich an Seilen aufgehängten Lastaufnahmemitteln möglich ist.
  • Des Weiteren ist aus dem europäischen Patent EP 0 796 813 B1 bereits ein Portalkran für den Umschlag von Containern und Wechselaufbauten zwischen Schiene und Straße bekannt. Entsprechend der für einen Portalkran üblichen Bauweise ist eine auf einem Kranträger in deren Längsrichtung verfahrbare Krankatze vorgesehen, an der in Kranfahrrichtung des Portalkrans gesehen hintereinander und mit Abstand zueinander zwei hydraulische Kolben-Zylindereinheiten befestigt sind. Die Kolben-Zylindereinheiten sind jeweils vertikal ausgerichtet und bestehen im Wesentlichen aus einem Hubzylinder und einer darin bewegbaren Kolbenstange. Die Hubzylinder sind starr an der Krankatze befestigt und die Kolbenstangen ausgehend von der Krankatze nach unten in der Senkrichtung ausfahrbar und entsprechender Weise in Hubrichtung einfahrbar. An den der Krankatze gegenüberliegenden Enden der Kolbenstangen ist über Langlochverbindungen ein Aufhängerahmen befestigt, an dem ein Lastaufnahmemittel in Form eines Spreaderrahmens aufgehängt ist. Die Verbindung des Aufhängerahmens über Langlochverbindungen mit den Kolbenstangen ist gewählt worden, um Differenzen im Gleichlauf der Kolben-Zylindereinheiten und entsprechende Schrägstellungen der Container auszugleichen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass der Aufhängerahmen und das hierin angeordnete Lastaufnahmemittel in Bezug auf die Längsachse der beiden Kolben-Zylindereinheiten seitlich um mindestens 500 mm versetzt ist, damit von dem Portalkran auch Container oder Wechselaufbauten auf einen Eisenbahnwaggon abgesetzt oder von diesem aufgenommen werden können und gleichzeitig ein Oberleitungs-Fahrdraht durch die seitlich versetzte Anordnung des Lastaufnahmemittels an der Kolbenstange untergreifen kann.
  • Ferner ist aus der deutschen Auslegeschrift DE 29 11 938 B2 eine weitere Krananlage zum Umschlag von Containern im Eisenbahnverkehr bekannt. Auch diese Krananlage ist als Portalkran ausgebildet, die eine Krankatze mit einem hieran geführten und in Hub- und Senkrichtung verfahrbaren Mast aufweist. An dem unteren Ende dieses Mastes ist in Bezug auf die Längsrichtung des Mastes ein seitlich auskragender Kragarm fest angeordnet, an dem über eine Drehverbindung mit einer vertikalen Drehachse ein Lastaufnahmemittel für die Container aufgehängt ist. Der Mast ist über ein Seilhubwerk heb- und senkbar, dessen Seil im Bereich des unteren Drittels des Mastes am Mast angreift. Zusätzlich zu der Drehverbindung am Lastaufnahmemittel weist die Krankatze eine Drehvorrichtung mit einer kreisringförmigen Laufschiene auf, auf die über Laufräder ein Drehrahmen um eine vertikale Achse verfahrbar ist. An dem Drehrahmen ist der Mast außermittig aufgehängt, der somit gemeinsam mit dem Seilhubwerk ebenfalls drehbar ist. Durch diese doppelten Drehmöglichkeiten im Bereich des Lastaufnahmemittels und der Krankatze soll erreicht werden, dass beim Herein- und Herausschwenken des Containers unterhalb eines Fahrdrahtes einer Oberleitung der Container seine parallele Ausrichtung zu einem zu be- beziehungsweise entladenden Eisenbahnwaggon nicht verliert.
  • Außerdem offenbart das deutsche Gebrauchsmuster DE 200 13 245 U1 eine Einrichtung zum Umschlag von Containern, die in einer Ausgestaltung als Halbportalkran ausgebildet ist. Auch dort ist ein in Hub- und Senkrichtung vertikal verfahrbarer und an einer Krankatze aufgehängter Mast vorhanden. An dem unteren Ende des Mastes ist ein horizontal und seitlich auskragender Verbindungsarm angeordnet, an dem ein Lastaufnahmemittel für Container oder Ladeeinheiten aufgehängt ist, um seitlich Container unter einem Fahrdraht einer Oberleitung auf einem Eisenbahnwaggon absetzen oder hiervon aufnehmen zu können. Auch hier ist der Mast über eine Drehvorrichtung mit der Kranlaufkatze verbunden. Nähere Angaben wie der Mast gehoben oder gesenkt wird, sind nicht vorhanden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Brücken- oder Portalkrans mit einem starren Ausleger für einen Umschlag von normierten Ladungsträgern, insbesondere ISO-Containern und Wechselaufbauten, zwischen Schiene und Straße zu optimieren.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Brücken- oder Portalkran mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 9 angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird bei einem Brücken- oder Portalkran für den Umschlag von normierten Ladungsträgern, insbesondere für den Umschlag von ISO-Containern und Wechselaufbauten zwischen Straße und Schiene, mit einer entlang eines Kranträgers in Katzfahrtrichtung bewegbaren Krankatze, an der ein starrer und sich in einer Hub- und Senkrichtung erstreckender Mast geführt ist, der über mindestens ein an der Krankatze angeordnetes Hubwerk über Seile in Hub- und Senkrichtung bewegbar ist, an dessen unterem Ende ein Lastaufnahmemittel für normierten Ladungsträger starr befestigt ist, wobei die Seile von dem mindestens einem Hubwerk an dem Lastaufnahmemittel angreifen, eine Verbesserung dadurch erreicht, dass die mindestens zwei Seile an gegenüberliegenden Enden eines Doppelarms angreifen, der um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse an dem Lastaufnahmemittel befestigt ist. Hierdurch erfolgt eine direkte Krafteinleitung zwischen Seilen und Lastaufnahmemittel mit einem Seillängenausgleich und der Mast dient ausschließlich Führungsaufgaben.
  • Um zu vermeiden, dass sich beispielsweise aus einen Ungleichlauf Seile über die starre Anbindung des Lastaufnahmemittels an dem Mast Verspannungen auf den Mast übertragen, ist vorgesehen, dass zumindest ein Seil über ein Seillängenausgleichelement an dem Lastaufnahmemittel angreift.
  • Vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass das Lastaufnahmemittel aus einem Aufhängerahmen und einem daran aufgehängten Spreaderrahmen besteht, der Aufhängerahmen starr an dem unterem Ende des Mastes befestigt ist und die Seile an dem Aufhängerahmen angreifen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform, weist der Spreaderrahmen und der Aufhängerahmen jeweils einen rechteckigen Querschnitt auf, die sich mit ihrer Längserstreckung in Kranfahrtrichtung erstrecken und im Bereich der Ecken des Aufhängerahmens die unteren Enden von insgesamt vier Seilen befestigt sind. Hierdurch wird ein Längenausgleich der Seile bei gleichzeitig stabiler Anbindung der Seile an dem Aufhängerahmen erreicht. In dieser bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass in Kranfahrtrichtung die vorderen beide Seile und die hinteren beiden Seile an den gegenüberliegenden Enden eines Doppelarms befestigt sind, der in seiner Mitte um eine in Kranfahrtrichtung verlaufende Schwenkachse schwenkbar auf dem Aufhängerahmen gelagert ist.
  • Um einen Umschlag von normierten Ladungsträgern, insbesondere für den Umschlag von ISO-Containern und Wechselaufbauten, zwischen Straße und Schiene und hierbei unterhalb eines Fahrleitungsdrahtes einer elektrifizierten Eisenbahnstrecke zu ermöglichen, dass das Lastaufnahmemittel seitlich versetzt zu dem Mast angeordnet ist. Da das Lastaufnahmemittel starr an dem Mast aufgehängt ist, wird eine besonders stabile Führung des Lastaufnahmemittels erreicht, obwohl das Lastaufnahmemittel in Bezug auf den Mast seitlich auskragt.
  • Vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass das Lastaufnahmemittel um einen seitlich Versatz im Bereich von 500 mm bis 1500 mm versetzt zu dem Mast angeordnet ist.
  • Eine besonders stabile Abstützung des Mastes im Bereich der Krankatze wird dadurch erreicht, dass der Kranträger aus einem ersten Träger und einem zweiten Träger besteht, an denen Katzschienen angeordnet sind, auf denen die Krankatze in Katzfahrtrichtung verfahrbar ist und der erste Träger und der zweite Träger in der rechtwinklig zu der Katzfahrtrichtung verlaufenden Kranfahrtrichtung voneinander beabstandet ist.
  • Die Einsatzmöglichkeiten des Brücken- und Protalkrans werden dadurch erweitert, dass der Mast gegenüber der Krankatze um eine vertikale Drehachse drehbar ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht einer Umschlaganlage mit einem erfindungsgemäßen Brücken- oder Portalkran in Ausgestaltung als Portalkran,
  • 2 eine Seitenansicht von 1,
  • 3 eine Ausschnittsvergrößerung von 1 aus dem Bereich eines Lastaufnahmemittels,
  • 4 eine Ausschnittsvergrößerung (teilweise im Schnitt) von 1 aus dem Bereich einer Drehverbindung, und
  • 5 eine Draufsicht auf das Lastaufnahmemittel gemäß 3.
  • Die 1 zeigt eine Ansicht einer Umschlaganlage 1 für normierte Ladungsträger 2, wie ISO-Container und Wechselaufbauten, zwischen Straße und Schiene. Die Umschlaganlage 1 besteht im Wesentlichen aus einem Umschlagbereich Schiene 3, einem Umschlagbereich Straße 4 und einem als Portalkran ausgebildeten Brücken- oder Portalkran 5.
  • Der Umschlagbereich Schiene 3 besteht im Wesentlichen aus einer ersten Gleisstrecke 3a und einer hierzu parallel und mit Abstand verlaufenden zweiten Gleisstrecke 3b. Zwischen denen im Umschlagbereich Schiene jeweils gerade verlaufenden ersten und zweiten Gleisstrecken 3a und 3b ist in üblicher Weise eine Vielzahl von Fahrleitungsmasten 3c angeordnet, die einen Fahrleitungsdraht 3d jeweils oberhalb der ersten und zweiten Gleisstrecke 3a, 3b tragen. Auf den ersten und zweiten Gleisstrecken 3a und 3b sind für den An- und Abtransport der normierten Ladungsträger 2 Eisenbahnwaggons 6 verfahrbar.
  • Seitlich an die zweite Gleisstrecke 3b angrenzend ist der Umschlagbereich Straße 4 angeordnet. Im vorliegenden Fall besteht dieser Umschlagbereich Straße 4 im Wesentlichen aus Traggestellen 4a auf die die von den Eisenbahnwaggons 6 entladenen normierten Ladungsträger 2 zur Zwischenlagerung abgestellt werden können. Von den Ladungsträgern 2 können dann die normierten Ladungsträger 2 auf nicht dargestellte Lastkraftwagen weiter verladen werden.
  • Der Umschlagbereich Schiene 3 und der Umschlagbereich Straße 4 befinden sich jeweils in der Reichweite des diese beide Umschlagbereiche 3 und 4 überspannenden Brücken- oder Portalkrans 5.
  • Dieser Brücken- oder Portalkran 5 besteht im Wesentlichen aus einem entlang und den ersten und zweiten Gleisstrecken 3a, 3b auf Schienen 7 in Kranfahrtrichtung F (siehe 2) verfahrbaren Kranträger 8. Die Schienen 7 verlaufen parallel zu den Gleisstrecken 3a, 3b. Auf dem Kranträger 8 ist quer zur Fahrtrichtung F des Kranträgers 8 eine Krankatze 9 in Katzfahrtrichtung K verfahrbar. An der Krankatze 9 ist ein Mast 10 aufgehängt, der vertikal und relativ zu der Krankatze 9 heb- und senkbar ist, um mittels eines an seinem unteren Ende 10a befestigten Lastaufnahmemittels 11 normierte Ladungsträger 2 aufzunehmen und abzugeben. Das Lastaufnahmemittel 11 ist aufgeteilt in einen Aufhängerahmen 11a, der fest an dem unteren Ende 10a des Mastes 10 befestigt ist, und in einen Spreaderrahmen 11b, der über Ketten 11c an den Aufhängerahmen 11a aufgehängt ist. Der Aufhängerahmen 11a kragt seitlich heraus in Bezug auf den Mast 10.
  • Der Kranträger 8 ist an seinen gegenüberliegenden Enden über in Kranfahrtrichtung F gesehen rechte und linke vertikale Stützen 12l und 12r abgestützt. Insgesamt ist der Brücken- oder Portalkran 5 in Kranfahrtrichtung F gesehen u-förmig und nach unten offen. Die vertikalen Stützen 12l und 12r nehmen an ihren oberen Enden den Kranträger 8, an dessen gegenüberliegenden Endbereichen auf und sind an ihren unteren Enden über Kranfahrwerke 13 auf den Schienen 7 in Kranfahrtrichtung F verfahrbar.
  • Die Krankatze 9 besteht im Wesentlichen aus einem rechteckigen Grundrahmen 9a, in dessen vier Ecken Katzfahrwerke 14 angeordnet sind, die auf den Kranträger 12 angeordneten Katzschienen 15 verfahren. In dem Grundrahmen 9a der Krankatze 9 befindet sich im mittleren Bereich eine Öffnung, durch die ein Drehrohr 16 hindurch geführt ist. Das Drehrohr 16 stützt sich an seinem oberen Ende 16a über eine Drehverbindung 16b an dem Grundrahmen 9a der Krankatze 9ab und ist über die Drehverbindung 16a um eine vertikale Drehachse D drehbar. Innerhalb des Drehrohrs 16 verläuft der Mast 10 und ist dort geführt.
  • Die 2 zeigt eine Seitenansicht von 1. Es ist ersichtlich, dass der Kranträger 8 als Doppelträger mit einem ersten Träger 8a und einem zweiten Träger 8b ausgebildet ist, die in Kranfahrtrichtung F gesehen auf einem Höhenniveau und mit Abstand hintereinander angeordnet sind. Entsprechender Weise sind auch die linke vertikale Stütze 12l und die rechte vertikale Stütze 12r in Kranfahrtrichtung F gesehen als Doppelstützen ausgebildet, die im Bereich ihres unteren Endes u-förmig über einen Grundträger 12a miteinander verbunden sind.
  • Auch zeigt die 2, dass der erste Träger 8a und der zweite Träger 8b jeweils einen dreieckförmigen Querschnitt aufweisen. Dieser dreieckförmige Querschnitt hat die Form eines gleichschenkligen Dreiecks, wobei der Winkel im Bereich der Spitze 8c etwa 30° beträgt. Im Bereich der Spitze 8c des ersten Trägers 8a und des zweiten Trägers 8b ist jeweils die Katzschiene 15 befestigt, auf der die Krankatze 9 in Katzfahrtrichtung K verfahrbar ist.
  • Die 2 lässt besonders klar die Drehverbindung 16a und das Drehrohr 16 erkennen. Zum Antrieb des Drehrohrs 16 ist ein an seiner Außenseite umlaufender Zahnkranz 16d vorgehen, der mit einem elektromotorischen Drehantrieb 16e im Eingriff steht, der an dem Grundrahmen 9a abgestützt ist. Um den Mast 10 in Hub- und Senkrichtung H zu bewegen, ist an einem unteren Ende 16c des Drehrohrs 11 ein rechteckförmiger Hubrahmen 17 starr befestigt. Auf dem Hubrahmen 17 der Krankatze 9 ist ein Hubwerk 18 für den Mast 10 angeordnet. Das Hubwerk 18 weist eine erste Seiltrommel 18a und eine zweite nicht dargestellte Seiltrommel auf, die koaxial zueinander und an einem gemeinsamen Getriebe 18b gelagert sind, das von einem Antriebsmotor 18c angetrieben wird. Von der ersten Seiltrommel 18a läuft ein erstes Seil 19a und ein zweites Seil 19b ab. Von der zweiten Seiltrommel 18b läuft ein drittes Seil 19c und ein viertes Seil 19d ab. Entsprechend sind vier Seile 19a, 19b, 19c und 19d vorhanden, die entweder direkt von der ersten oder zweiten Seiltrommel 18a, 18b vertikal nach unten ablaufen beziehungsweise horizontal auf die gegenüberliegende Seite des Mastes 10 geführt werden und dort über eine Umlenkrolle 20 mit einer horizontalen Drehachse um 90° vertikal nach unten umgelenkt werden. Die Enden der Seile 19a, 19b, 19c und 19d sind mit Aufhängerahmen 11a verbunden.
  • Auch zeigt die 2, dass an der Außenseite des zweiten Trägers 8b ein containerartiger Behälter 21 befestigt ist, in dem die Steuerung und Leistungselektrik beziehungsweise -elektronik für den Brücken- oder Portalkran 5 angeordnet ist.
  • Die 3 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung von 1 aus dem Bereich des Lastaufnahmemittels 11 und lässt besonders gut die starre und zentrale Befestigung des Aufhängerahmens 11a an dem unteren Ende 10a des Mastes 10 erkennen. Der Aufhängerahmen 11a weist in der Draufsicht gesehen einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf. In den jeweiligen Ecken des Aufhängerahmens 11a sind die vier Seile 19a, 19b, 19c und 19d angeschlagen. Üblicherweise ist der Spreaderrahmen 11b über Ketten 11c an dem Aufhängerahmen 11a aufgehängt.
  • Auch ist aus der 3 ersichtlich, dass der Aufhängerahmen 11a, der fest mit dem unteren Ende 10a des Mastes 10 verbunden ist, nach Art eines Kragarmes ausgebildet ist und in Bezug auf die Drehachse D des Mastes 10 seitlich auskragt und somit auch seitlich aus der Kontur des Mastes 10 hervorsteht. In Bezug auf die Mittellinie M, die durch die Mitte der Aufhängepunkte der Ketten 11c für den Spreaderrahmen 11b – jeweils in Längsrichtung des normierten Ladungsträgers 2 gesehen – verläuft, ist der Aufhängerahmen 11a um den Versatz V von der in Längsrichtung des Mastes 10 verlaufenden Drehachse D seitlich verlagert ist. Der seitliche Versatz V liegt im Bereich zwischen 800 mm und 1500 mm. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel liegt er etwa bei 1000 mm, da der Fahrdraht 3d im Bereich der zulässigen Toleranz nach innen in Richtung des Fahrleitungsmastes 3c versetzt befestigt wurde. Dort bleibt der Fahrleitungsdraht 3d jedoch immer noch sicher von dem Stromabnehmer eines Zuges erreichbar.
  • Des Weiteren zeigt die 3 eine weitere Besonderheit in Bezug auf die Anlenkung des ersten Seils 19a und des zweiten Seils 19b an dem Aufhängerahmen 11a. Diese Anbindung erfolgt schwenkbar um eine horizontal verlaufende Schwenkachse S mittels eines Doppelarms 22. Die Anordnung der ersten und zweiten Seile 19a, 19b über den Doppelarm 22 an dem Aufhängerahmen 11a hat den Vorteil, dass hierdurch Gleichlaufschwankungen der auf- und abgewickelten Seile 19a, 19b, 19c, 19d ausgeglichen werden können und nicht zu Verspannungen im Aufhängerahmen 11a beziehungsweise Hubrahmen 17 führen. Ein zweiter Doppelarm 22 ist an dem gegenüberliegenden Ende des Aufhängerahmens 11a entsprechend für die dritten und vierten Seile 19c und 19d vorgesehen. Die Schwenkachsen S des ersten Doppelarms und des zweiten Doppelarms 22 sind koaxial ausgerichtet.
  • Die 4 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung des Brücken- oder Portalkrans 5 gemäß 1 aus dem Bereich der Krankatze 9. Aus dieser Schnittansicht ist insbesondere ersichtlich, dass der Mast 10 jeweils über untere Führungselemente 23a im Bereich des unteren Endes 16c des Drehrohrs 16 sowie über obere Führungselemente 23b im Bereich des oberen Endes 16b des Drehrohrs 16 geführt ist. Die unteren und oberen Führungselemente 23a und 23b sind als Führungsrollen ausgebildet, die den Mast 10 und jeweils von vier Seiten her sowie gegenüberliegend führen.
  • In der 5 ist eine Draufsicht auf das Lastaufnahmemittel 11 gemäß 3 dargestellt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist der Mast 10 nicht montiert, so dass nur zentral auf dem Aufhängerahmen 11a ein Anschlusselement in Form eines Flansches mit Schraubenlöchern zu erkennen ist. Entsprechender Weise ist das untere Ende 10a des Mastes 10 auch mit einem umlaufenden Flansch versehen, um den Aufhängerahmen 11a starr an das untere Ende 10a des Mastes 10 anschrauben zu können. Anhand der Form des Anschlusselementes 24 lässt sich erkennen, dass der Mast 10 einen leicht gestreckten sechseckigen Querschnitt hat.
  • Um die Kräfte aufzunehmen, die aus der seitlich ausladenden Aufhängung des Spreaderrahmes 11b an dem Aufhängerahmen 11a entstehen, ist der Aufhängerahmen angrenzend an das untere Ende 10a des Mastes 10 als massive plattenförmige beziehungsweise verstärkte kastenförmige Struktur ausgebildet, die in der Draufsicht gesehen im Wesentlichen rechteckförmig ist, wobei ausgehend von dem Anschlusselement 24 die Breite des Aufhängerahmens 11a der Beanspruchung folgend nach außen hin linear abnimmt. Im Bereich der Enden des Aufhängerahmens 11a sind zwei rechteckförmige und kastenartige Aufhängearme 11d angeordnet, so dass der Aufhängerahmen 11a in Draufsicht gesehen insgesamt leicht u- bzw. gabelförmig aussieht. Die Aufhängearme 11d erstrecken sich rechtwinklig von dem Aufhängerahmen 11a weg und an deren Ende und Unterseite befinden sich die Aufnahmepunkte für die Ketten 11c zur Aufhängung des Spreaderrahmens 11b.
  • Des Weiteren ist aus der 5 ersichtlich, dass durch die spezielle Ausgestaltung des Aufhängerahmens 11a mit seinen seitlich auskragenden Aufhängearmen 11d möglich ist, den Spreaderrahmen 11b über die Ketten 11c seitlich versetzt um einen Versatz V zwischen der zentralen Längsrichtung L des Spreaderrahmens 11c und der Drehachse D aufzuhängen.
  • Auch ist aus der 5 ersichtlich, dass die beiden Doppelarme 22 jeweils in ihrer Mitte um eine Schwenkachse S kippbar oben an dem Aufhängerahmen 11a befestigt sind. Die gedachten Verlängerungen der Schwenkachsen S schneiden die Drehachse D des Mastes. An den jeweilig gegenüberliegenden Enden der Doppelarme 22 sind das erste Seil 19a, das zweite Seil 19b, das dritte Seil 19c und das vierte Seil 19d angeschlagen. Die Hubkräfte des Hubwerks 18 werden somit in Bezug auf die Drehachse D zentral in den Aufhängerahmen 11a eingeleitet. Des Weiteren ist ersichtlich, dass die Doppelarme 22 im Wesentlichen parallel zu den Aufhängearmen 11d verlaufen und somit die Hubkräfte des Hubwerks 18 direkt im Bereich der Ketten 11c, die den Spreaderrahmen 11b tragen, angreifen. Somit werden die Hubkräfte nahezu direkt unter Ausnahme der seitlichen Auskragung über die Aufhängearme 11d in die ersten bis vierten Seile 19a bis 19d eingeleitet. In Bezug auf die Längsrichtung L des Spreaderrahmens 11b gesehen befinden sich die Doppelarme 22 und die Aufhängearme 11d im Wesentlichen auf der gleichen Höhe.
  • Die Beschreibung bezieht sich auf einen Brücken- oder Portalkran 5, der als Portalkran ausgebildet ist. Grundsätzlich ist es auch möglich den Brücken- oder Portalkran 9, 9' als Brückenkran mit hochgelegten beziehungsweise aufgeständerten Schienen 7 oder Halbportalkran auszubilden.
  • 1
    Umschlaganlage
    2
    normierter Ladungsträger
    3
    Umschlagbereich Schiene
    3a
    erste Gleisstrecke
    3b
    zweite Gleisstrecke
    3c
    Fahrleitungsmast
    3d
    Fahrleitungsdraht
    4
    Umschlagbereich Straße
    4a
    Traggestell
    5
    Brücken- oder Portalkran
    6
    Eisenbahnwaggon
    7
    Schienen
    8
    Kranträger
    8a
    erster Träger
    8b
    zweiter Träger
    8c
    Spitze
    9
    Krankatze
    9a
    Grundrahmen
    10
    Mast
    10a
    unteres Ende des Mastes
    11
    Lastaufnahmemittel
    11a
    Aufhängerahmen
    11b
    Spreaderrahmen
    11c
    Kette
    11d
    Aufhängearm
    12a
    Grundträger
    12l
    linke vertikale Stütze
    12r
    rechte vertikale Stütze
    13
    Kranfahrwerke
    14
    Katzfahrwerke
    15
    Katzschienen
    16
    Drehrohr
    16a
    Drehverbindung
    16b
    oberes Ende
    16c
    unteres Ende
    16d
    Zahnkranz
    16e
    Drehantrieb
    17
    Hubrahmen
    18
    Hubwerk
    18a
    erste Seiltrommel
    18b
    Getriebe
    18c
    Antriebsmotor
    19a
    erstes Seil
    19b
    zweites Seil
    19c
    drittes Seil
    19d
    viertes Seil
    20
    Umlenkrolle
    21
    Behälter
    22
    Doppelarm
    23a
    untere Führungselemente
    23b
    obere Führungselemente
    24
    Anschlusselement
    D
    vertikale Drehachse
    F
    Kranfahrtrichtung
    H
    Hub- und Senkrichtung
    K
    Katzfahrtrichtung
    L
    Längsrichtung
    M
    Mittellinie
    S
    Schwenkachse
    V
    Versatz

Claims (9)

  1. Brücken- oder Portalkran für den Umschlag von normierten Ladungsträgern, insbesondere für den Umschlag von ISO-Containern und Wechselaufbauten zwischen Straße und Schiene, mit einer entlang eines Kranträgers in Katzfahrtrichtung bewegbaren Krankatze, an der ein starrer und sich in einer Hub- und Senkrichtung erstreckender Mast geführt ist, der über mindestens ein an der Krankatze angeordnetes Hubwerk über Seile in Hub- und Senkrichtung bewegbar ist, an dessen unterem Ende ein Lastaufnahmemittel für normierten Ladungsträger starr befestigt ist, wobei die Seile (19a, 19b, 19c, 19d) von dem mindestens einen Hubwerk (18) an dem Lastaufnahmemittel (11) angreifen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Seile (19a, 19b, 19c, 19d) vorgesehen sind und die mindestens zwei Seile (19a, 19b, 19c, 19d) an gegenüberliegenden Enden eines Doppelarms (22) angreifen, der um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse (S) an dem Lastaufnahmemittel (11) befestigt ist.
  2. Brücken- oder Portalkran nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Seil (19a, 19b, 19c, 19d) über ein Seillängenausgleichelement an dem Lastaufnahmemittel (11) angreift.
  3. Brücken- oder Portalkran nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Lastaufnahmemittel (11) aus einem Aufhängerahmen (11a) und einem daran aufgehängten Spreaderrahmen (11b) besteht, der Aufhängerahmen (11a) starr an dem unterem Ende (10a) des Mastes (10) befestigt ist und die Seile (19a, 19b, 19c, 19d) an dem Aufhängerahmen (11a) angreifen.
  4. Brücken- oder Portalkran nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreaderrahmen (11b) und der Aufhängerahmen (11a) jeweils einen rechteckigen Querschnitt aufweisen, sich mit ihrer Längserstreckung in Kranfahrtrichtung (F) erstrecken und im Bereich der Ecken des Aufhängerahmens (11a) die unteren Enden von insgesamt vier Seilen (19a, 19b, 19c, 19d) befestigt sind.
  5. Brücken- oder Portalkran nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Kranfahrtrichtung (F) die vorderen beide Seile (19a, 19b) und die hinteren beiden Seile (19c, 19d) an den gegenüberliegenden Enden eines Doppelarms (22) befestigt sind, der in seiner Mitte um eine in Kranfahrtrichtung (F) verlaufende Schwenkachse (S) schwenkbar auf dem Aufhängerahmen (11a) gelagert ist.
  6. Brücken- oder Portalkran nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Lastaufnahmemittel (11) seitlich versetzt zu dem Mast (10) angeordnet ist.
  7. Brücken- oder Portalkran nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Lastaufnahmemittel (11) um einen seitlich Versatz (V) im Bereich von 500 mm bis 1500 mm versetzt zu dem Mast (10) angeordnet ist.
  8. Brücken- oder Portalkran nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kranträger (8) aus einem ersten Träger (8a) und einem zweiten Träger (8b) besteht, an denen Katzschienen (15) angeordnet sind, auf denen die Krankatze (9) in Katzfahrtrichtung (K) verfahrbar ist und der erste Träger (8a) und der zweite Träger (8b) in der rechtwinklig zu der Katzfahrtrichtung (K) verlaufenden Kranfahrtrichtung (F) voneinander beabstandet ist.
  9. Brücken- oder Portalkran nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Mast (10) gegenüber der Krankatze (9) um eine vertikale Drehachse (D) drehbar ist.
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