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Die vorliegende Erfindung betrifft ein leitfähiges Teil zum Verbinden einer Klemme (die in einem Gehäuse eines Verbinders aufgenommen ist) mit einem passenden Teil, das leitfähig ist, und außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist, und betrifft weiterhin einen Verbinder, der dieses leitfähige Teil aufweist.
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Kabelbäume sind bei einem Kraftfahrzeug so vorgesehen, dass sie elektrische Energie und Steuersignale elektronischen Geräten zuführen, die bei dem Kraftfahrzeug vorgesehen sind. Ein derartiger Kabelbaum weist mehrere Leitungen auf, und Verbinder, die an Enden dieser Leitungen angeschlossen sind. Der Verbinder weist eine Klemme aus leitfähigem Metall auf, die an die Leitung angeschlossen ist, und ein isolierendes Gehäuse, welches in sich diese Metallklemme aufnimmt, und ist an einen Verbinder des elektronischen Geräts angeschlossen.
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Ein bekanntes Beispiel für die voranstehend geschilderten Verbinder ist ein Verbinder zum Zwecke der Erdung oder des Legens an Masse, zum Anschluss der Leitung an einen geeigneten Erdungs- oder Masseabschnitt (beispielsweise einer Karosserie des Fahrzeugs, die als ein passendes Teil dient), um die Einrichtung zu schützen, und Rauschen auszuschalten (siehe beispielsweise die
JP 2003-133005A ).
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Beispielsweise weist, wie in den
13 und
14 der
JP 2003-133005A gezeigt, der Verbinder zu dem Zweck, einen Masseanschluss zur Verfügung zu stellen, eine Masseklemme auf, die an einen Endabschnitt einer Leitung angeschlossen ist, ein isolierendes Gehäuse, welches in sich diese Masseklemme aufnimmt, eine leitfähige Hülle, die außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist, und an einen geeigneten Masseabschnitt angeschlossen ist, ein Erdungs-Metallteil zum Verbinden der Masseklemme mit der Hülle, eine Schraube zur Befestigung dieses Erdungs-Metallteils, usw.
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Bei dem voranstehend geschilderten, herkömmlichen Verbinder zum Zwecke des Anschlusses an Masse müssen, um die Masseklemme mit dem Masseabschnitt (also mit Masse) zu verbinden, mehrere Teile (nämlich die Hülle, das Erdungs-Metallteil, die Schraube, usw.) dazwischen angeordnet werden, so dass die Anzahl an Bestandteilen zunimmt, was zu dem Problem geführt hat, dass die Zeit und die Arbeit zunehmen, die für den Zusammenbau des Verbinders erforderlich sind. Ein anderes Problem besteht darin, dass es schwierig ist, eine kompakte Konstruktion dieses Verbinders zu erzielen, infolge der erhöhten Anzahl an Bestandteilen.
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Diese Probleme sind nicht auf den voranstehend geschilderten Verbinder beschränkt, der zum Zwecke der Masseverbindung dient, und treten beispielsweise auch bei jener Art eines Verbinders auf, bei welchem eine Klemme, die an einen Endabschnitt einer Leitung angeschlossen ist, und in einem Gehäuse aufgenommen ist, mit einem passenden Teil (beispielsweise einer Leiterplatte) verbunden wird, das außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist, über ein leitfähiges Teil.
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JP H11-067362A zeigt einen Verbinder bei dem eine unvollständige Koppelung des Verbinders vermieden wird.
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Daher besteht ein Vorteil der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung eines leitfähigen Teils, welches die Anzahl an Bestandteilen eines Verbinders verringern kann, und eine kompakte Konstruktion des Verbinders erzielen kann. Ein weiterer Vorteil besteht in der Bereitstellung eines Verbinders, welcher dieses leitfähige Teil aufweist.
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Der voranstehende Vorteil wurde durch ein leitfähiges Teil gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung erzielt, das dazu ausgebildet ist, eine Klemme, die in einem Gehäuse eines Verbinders aufgenommen ist, mit einem passenden Teil, das leitfähig ist, und außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist, zu verbinden; wobei das leitfähige Teil durch Pressen eines einzelnen Metallblechs in eine vorbestimmte Form hergestellt wird, und einen Gehäusehalteabschnitt zur halternden Anbringung auf dem Gehäuse aufweist, einen ersten Verbindungsabschnitt zum Eingriff mit der Klemme, um die Klemme in dem Gehäuse zu halten, und auch zur elektrischen Verbindung mit der Klemme, und einen zweiten Verbindungsabschnitt zur elektrischen Verbindung mit dem passenden Teil.
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Ein leitfähiges Teil gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest entweder der erste Verbindungsabschnitt oder der zweite Verbindungsabschnitt in eine nach oben vorstehende Form gebogen ist, um einen Federabschnitt zum elastischen Kontaktieren der Klemme oder des passenden Teils zur Verfügung zu stellen.
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Ein leitfähiges Teil gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Metallblech in Form eines U gebogen ist, um den Gehäusehalteabschnitt zur Verfügung zu stellen, und der Gehäusehalteabschnitt ein Paar entgegengesetzter, plattenartiger Abschnitte zum Halten einer äußeren Wand des Gehäuses dazwischen aufweist, und Haltelöcher, die jeweils in dem Paar der plattenartigen Abschnitte vorgesehen sind, und dazu ausgebildet sind, jeweils auf konvexe Abschnitte aufgepasst zu werden, die auf der äußeren Wand vorhanden sind.
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Ein leitfähiges Teil gemäß dem vierten Aspekt der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der erste Verbindungsabschnitt einen Eingriffsabschnitt zum Eingriff mit einem Randabschnitt einer Öffnung aufweist, die sich durch eine äußere Wand der Klemme erstreckt, und einen Schließabschnitt zum Schließen der Öffnung.
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Ein Verbinder gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung weist eine Klemme auf, die an einen Endabschnitt einer Leitung angeschlossen ist, ein aus Kunstharz bestehendes Gehäuse, welches in sich die Klemme aufnimmt, und ein leitfähiges Teil zum Verbinden der Klemme mit einem passenden Teil, das leitfähig ist, und außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist, und zeichnet sich dadurch aus, dass das leitfähige Teil ein leitfähiges Teil gemäß einem der ersten bis vierten Aspekte der Erfindung ist.
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Ein Verbinder gemäß dem sechsten Aspekt der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Leitung ein Koaxialkabel ist, das eine Kernleitung aufweist, eine isolierende Beschichtungsschicht, welche die Kernleitung abdeckt, eine Geflechtabschirmung, welche die isolierende Beschichtungsschicht abdeckt, und einen Mantel, der die Geflechtabschirmung abdeckt; und die Klemme eine Masseklemme ist, die an die Geflechtabschirmung angeschlossen ist; und das leitfähige Teil eine Erdungsplatte zum elektrischen Verbinden der Geflechtabschirmung mit dem passenden Teil über die Klemme ist, zum Zwecke der Herstellung eines Masseanschlusses.
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Bei dem ersten Aspekt der Erfindung wird das leitfahige Teil zum Verbinden der Klemme, die in dem Gehäuse aufgenommen ist, mit dem passenden Teil, das leitfähig ist, und außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist, durch Pressen des einzelnen Metallblechs in eine vorbestimmte Form hergestellt, und weist den Gehäusehalteabschnitt zur halternden Anbringung auf dem Gehäuse auf, den ersten Verbindungsabschnitt zum Eingriff mit der Klemme, um die Klemme in dem Gehäuse zu halten, und zur elektrischen Verbindung mit der Klemme, sowie den zweiten Verbindungsabschnitt zur elektrischen Verbindung mit dem passenden Teil. Daher kann die Klemme mit dem passenden Teil nur unter Verwendung dieses leitfähigen Teils verbunden werden, und kann daher die Anzahl an Bestandteilen verringert werden, und eine kompakte Konstruktion des Verbinders erzielt werden. Weiterhin besteht der erste Verbindungsabschnitt, der auch als eine Lanze zum Haltern der Klemme in dem Gehäuse dient, aus einem Metall, das eine höhere Festigkeit aufweist als ein Kunstharz, und kann daher weniger leicht abgeschält und plastisch verformt werden, und daher kann dieser erste Verbindungsabschnitt, während er wirksam die Klemme haltert, elektrisch mit dieser Klemme verbunden werden.
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Bei dem zweiten Aspekt der Erfindung ist zumindest entweder der erste Verbindungsabschnitt oder der zweite Verbindungsabschnitt in die nach oben vorstehende Form gebogen, um den Federabschnitt zum elastischen Kontakt mit der Klemme oder dem passenden Teil zur Verfügung zu stellen, so dass daher entweder die Klemme und der erste Verbindungsabschnitt oder das passende Teil und der zweite Verbindungsabschnitt wirksam miteinander unter hohem Kontaktdruck verbunden werden können. Daher kann die Verlässlichkeit des Anschlusses des Verbinders vergrößert werden, unter Einsatz nur dieses leitfähigen Teils, ohne irgendein anderes Teil, wie beispielsweise eine Feder, einzusetzen.
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Bei dem dritten Aspekt der Erfindung ist das Metallblech in Form eines U gebogen, um den Gehäusehalteabschnitt zur Verfügung zu stellen, und weist der Gehäusehalteabschnitt das Paar entgegengesetzter plattenartiger Abschnitte zum Haltern der äußeren Wand des Gehäuses dazwischen auf, und die Haltelöcher, die in dem Paar der plattenartigen Vorsprünge vorgesehen sind, und dazu ausgebildet sind, jeweils auf die konvexen Abschnitte aufgepasst zu werden, die auf der äußeren Wand vorgesehen sind. Daher kann dieses leitfähige Teil einfach auf dem Gehäuse angebracht werden, ohne ein Werkzeug und eine Schraube zu verwenden.
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Bei dem vierten Aspekt der Erfindung weist der erste Verbindungsabschnitt den Eingriffsabschnitt für den Eingriff mit dem Randabschnitt der Öffnung auf, die sich durch die äußere Wand der Klemme erstreckt, und den Schließabschnitt zum Schließen der Öffnung. Selbst wenn die Impedanz jenes Abschnitts der Klemme, in welchem die Öffnung vorgesehen ist, höher ist als die Impedanz des anderen Abschnitts, kann daher die Impedanz dieses Abschnitts (welcher die Öffnung aufweist) gleich der Impedanz des anderen Abschnitts ausgebildet werden, durch Schließen der Öffnung durch den Schließabschnitt.
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Bei dem fünften Aspekt der Erfindung weist der Verbinder die Klemme auf, die an den Endabschnitt der Leitung angeschlossen ist, das aus Kunststoff bestehende Gehäuse, welches in sich die Klemme aufnimmt, und das leitfähige Teil zum Verbinden der Klemme mit dem passenden Teil, welches leitfähig ist, und außerhalb des Gehauses vorgesehen ist, und ist das leitfähige Teil ein leitfähiges Teil gemäß einem der ersten bis vierten Aspekte der Erfindung. Daher kann der Verbinder zur Verfügung gestellt werden, der eine verringerte Anzahl an Bestandteilen aufweist, und kompakte Abmessungen aufweist.
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Bei dem sechsten Aspekt der Erfindung ist die Leitung ein Koaxialkabel, welches die Kernleitung aufweist, die isolierende Beschichtungsschicht, welche den Kernleiter abdeckt, die Geflechtabschirmung, welche die isolierende Beschichtungsschicht abdeckt, und den Mantel, welcher die Geflechtabschirmung abdeckt, und ist die Klemme die Masseklemme, die an die Geflechtabschirmung angeschlossen ist, und ist das leitfähige Teil die Erdungsplatte zum elektrischen Verbinden der Geflechtabschirmung mit dem passenden Teil über die Klemme zum Zwecke der Erdung oder des Legens an Masse. Daher kann ein Verbinder zur Verfügung gestellt werden, der die Eigenschaft hat, Rauschen auszuschalten, eine verringerte Anzahl an Bestandteilen aufweist, und kompakte Abmessungen aufweist.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
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1 eine Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform eines Verbinders gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A von 1;
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3 eine perspektivische Querschnittsansicht entlang der Linie A-A von 1;
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4 eine Perspektivansicht eines leitfahigen Teils des Verbinders von 2;
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5 eine perspektivische Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform eines Verbinders gemäß der Erfindung;
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6 eine Perspektivansicht eines leitfähigen Teils des Verbinders von 5;
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7 eine Perspektivansicht eines Zustands, bei welchem das leitfähige Teil und eine Klemme des Verbinders von 5 miteinander verbunden sind; und
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8 eine Aufsicht auf einen Zustand, bei welchem das leitfähige Teil und die Klemme des Verbinders von 5 miteinander verbunden sind.
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(Erste Ausführungsform)
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Eine erste Ausführungsform eines Verbinders gemäß der vorliegenden Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschrieben. 1 ist eine Perspektivansicht des Verbinders gemäß der ersten Ausführungsform. 2 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A von 1. 3 ist eine perspektivische Querschnittsansicht entlang der Linie A-A von 1. In 3 sind die Darstellung einer Leitung (Kabel) und einer inneren Klemme, die an einen Kernleiter der Leitung angeschlossen ist, weggelassen. 4 ist eine Perspektivansicht eines leitfähigen Teils des Verbinders von 2.
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Der in den 1 bis 3 gezeigte Verbinder 1 dient zum Einsatz bei einem Kabelbaum zur Anbringung auf einem Kraftfahrzeug und dergleichen, und dieser Verbinder 1 weist eine Masseklemme 3 (entsprechend einer Klemme bei der beanspruchten Erfindung) auf, die an einen Endabschnitt des Koaxialkabels 2 (entsprechend einer Leitung bei der beanspruchten Erfindung) angeschlossen ist, ein aus Kunstharz bestehendes Gehäuse 4, das in sich die Masseklemme 3 aufnimmt, und eine Erdungsplatte 5 (entsprechend einem leitfähigen Teil bei der beanspruchten Erfindung) zum Verbinden der Masseklemme mit einem passenden Teil (nicht dargestellt), welches leitfähig ist, und außerhalb des Gehäuses 4 vorgesehen ist.
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Das Koaxialkabel 2 ist eine Leitung zur Übertragung eines Hochfrequenzsignals, und weist die Kernleitung (oder den Leiter) 21 zur Übertragung des Hochfrequenzsignals auf, eine isolierende Beschichtungsschicht 22, welche den Kernleiter 21 abdeckt, eine Geflechtabschirmung 23, welche die isolierende Beschichtungsschicht 22 abdeckt, um das Eindringen von Rauschen zur Kernleitung 21 zu verhindern, und einen Mantel 24, der die Geflechtabschirmung 23 abdeckt.
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Der Mantel 24 ist an einem Endabschnitt des Koaxialkabels 2 entfernt, so dass die Geflechtabschirmung 23 an diesem Endabschnitt des Koaxialkabels 2 freiliegt. Die Masseklemme 3 (die nachstehend erläutert wird) ist an den freigelegten Abschnitt der Geflechtabschirmung 23 angeschlossen. Die innere Klemme 25 des aufgenommenen Typs ist an einen Endabschnitt der Kernleitung 21 angeschlossen, der in der Masseklemme 3 angeordnet ist. Diese innere Klemme 25 ist in eine aufnehmende Klemme eines passenden Verbinders (nicht gezeigt) eingepasst, um das Hochfrequenzsignal an die Seite dieser aufnehmenden Klemme zu übertragen. Bei der Erfindung kann die innere Klemme 25 vom aufnehmenden Typ sein.
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Die Masseklemme 3 wird dadurch ausgebildet, dass ein elektrisch leitfähiges Metallblech in eine vorbestimmte Form gepresst wird. Die Masseklemme 3 weist einen rohrförmigen Abschnitt 32 zur Aufnahme der inneren Klemme 25 darin auf, und ein Paar von Pressklemmteilabschnitten 31, die in der Nähe eines hinteren Endes des rohrförmigen Abschnitts 32 vorgesehen sind.
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In dem rohrförmigen Abschnitt 32 ist die innere Klemme 25 angeordnet, so dass hierdurch die innere Klemme 25 elektrisch abgeschirmt wird. Der rohrförmige Abschnitt 32 verhindert daher das Eindringen von Rauschen zur inneren Klemme 25. Der rohrförmige Abschnitt 32 weist eine Öffnung (oder ein Loch) auf, die sich durch seine Umfangswand (äußere Wand) erstreckt. Ein Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51 (nachstehend erläutert) der Erdungsplatte 5 steht im Eingriff in dieser Öffnung 33. Durch derartiges Versetzen des Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitts 51 in Eingriff mit der Öffnung 33 wird die Masseklemme 3 in dem Gehäuse 4 gehaltert.
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Das Paar der Pressklemmteilabschnitte 31 ist um den Außenumfang des Koaxialkabels 2 herum geschlungen, und genauer gesagt durch Pressklemmen an dem freigelegten Abschnitt der Geflechtabschirmung 23 so befestigt, dass es elektrisch hiermit verbunden ist. Die Masseklemme 3 verbindet nämlich elektrisch die Geflechtabschirmung 23 mit der Erdungsplatte 5, um Rauschen, das auf der Geflechtabschirmung 23 auftaucht, zur Erdungsplatte 5 abzuleiten.
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Das Gehäuse 4 besteht aus einem isolierenden Kunstharz, und ist mit quadratisch-rohrförmiger (hohler) Form ausgebildet, festgelegt durch mehrere äußere Wände 41, 42, 43 und 44, wie in 1 gezeigt. Die Masseklemme 3 wird in das Gehäuse 4 durch ein offenes Ende von diesem eingeführt. Der passende Verbinder wird in das Gehäuse 4 durch dessen anderes offenes Ende eingeführt. Ein konvexer Abschnitt 45a ist auf einer inneren Oberflache der außeren Wand 43 des Gehäuses 4 vorgesehen, und es ist auch ein konvexer Abschnitt 45b auf einer äußeren Oberfläche der äußeren Wand 43 vorgesehen. Haltelöcher 53a und 53b (nachstehend erläutert), die in der Erdungsplatte 5 vorgesehen sind, werden jeweils auf diese konvexen Abschnitte 45a und 45b aufgepasst.
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Wie in 4 gezeigt, wird die Erdungsplatte 5 durch Pressen eines einzigen, elektrisch leitfähigen Metallblechs in eine vorbestimmte Form hergestellt. Die Erdungsplatte 5 weist einen Gehäusehalteabschnitt 52 zur halternden Anbringung auf dem Gehäuse 4 auf, den Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51 (entsprechend einem ersten Verbindungsabschnitt bei der beanspruchten Verbindung) zur Versetzung in Eingriff in der Öffnung 33 der Masseklemme 3, um die Masseklemme 3 in dem Gehäuse 4 zu haltern und zur elektrischen Verbindung mit der Masseklemme 3, und einen Masseabschnitt 4 (entsprechend einem zweiten Verbindungsabschnitt bei der beanspruchten Erfindung) zur elektrischen Verbindung mit dem passenden Teil.
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Genauer gesagt, wird das streifenförmige ausgestanzte Metallblech zur Ausbildung der Erdungsplatte 5 in seinem zentralen Abschnitt in Form eines U gebogen, zur Ausbildung des Gehäusehalteabschnitts 52. Dann werden entgegengesetzte Endabschnitte des streifenförmigen Metallblechs mehrfach zur Ausbildung des Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitts 51 und des Masseabschnitts 54 gebogen.
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Der Gehäusehalteabschnitt 52 (festgelegt durch den zentralen Abschnitt des streifenförmigen Metallblechs, der wie voranstehend geschildert U-förmig gebogen wurde) weist ein Paar paralleler, beabstandeter, entgegengesetzter, plattenartiger (in Form einer flachen Platte) Abschnitte 52a und 52b auf, und die Haltelöcher 53a und 53b, die sich jeweils durch den plattenartigen Abschnitt 52a bzw. 52b erstrecken. Die Erdungsplatte 5 wird in das Gehäuse 4 von dessen einem offenen Ende in Längsrichtung so hineingedrückt, dass das Paar der plattenartigen Abschnitte 52a und 52b dazwischen die äußere Wand 43 des Gehäuses 4 haltert (oder greift), und auf diese Art und Weise wird die Erdungsplatte 5 an dem Gehäuse 4 angebracht.
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Der Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51 befindet sich innerhalb des Gehäuses 4, und arbeitet mit einer inneren Oberfläche des Gehäuses 4 zusammen, um dazwischen die Masseklemme 3 zu halten. Der Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51 ist in eine nach oben vorstehende Form gebogen (bei Betrachtung von der Seite), um einen Federabschnitt 51a zur Verfügung zu stellen, der federelastisch verformt werden kann. Ein Spitzenabschnitt dieses Federabschnitts 51a dringt in die Öffnung 33 der Masseklemme 3 ein, und jeder Abschnitt 51b des Federabschnitts 51a in der Nähe des Spitzenabschnitts kontaktiert federelastisch einen Rand der Öffnung 33. Daher steht der Federabschnitt 51a im Eingriff mit der Öffnung 33. Auf diese Weise arbeitet der Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51 mit der inneren Oberfläche des Gehäuses 4 so zusammen, dass dazwischen die Masseklemme 3 gehalten wird, und steht der Federabschnitt 51a im Eingriff in der Öffnung 33, um die Masseklemme 3 in dem Gehäuse 4 zu halten, und um elektrisch mit der Masseklemme 3 verbunden zu werden.
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Der Masseabschnitt 54 befindet sich an der Außenseite des Gehäuses 4, und ist in eine nach oben vorstehende Form (bei Betrachtung von der Seite) gebogen, um einen Federabschnitt 54a zur Verfügung zu stellen, der federelastisch verformt werden kann. Ein Spitzenabschnitt dieses Federabschnitts 54a kontaktiert federelastisch das passende Teil. Dies führt dazu, dass die Erdungsplatte 5 elektrisch mit dem passenden Teil verbunden ist. Die Erdungsplatte 5 verbindet nämlich elektrisch die Geflechtabschirmung 23 des Koaxialkabels 2 mit dem passenden Teil über die Erdungsplatte 5 zum Zwecke eines Masseanschlusses, damit Rauschen, das bei der Geflechtabschirmung 23 auftritt, zum passenden Teil abgeleitet wird.
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Als nächstes wird ein Verfahren zum Zusammenbauen des Verbinders 1 mit der voranstehend geschilderten Konstruktion beschrieben. Zuerst werden der Mantel 24 und die isolierende Beschichtungsschicht 22 vom Endabschnitt des Koaxialkabels 2 entfernt, und wird die innere Klemme 25 an einem freigelegten Endabschnitt der Kernleitung 21 befestigt. Dann werden die Pressklemmteilabschnitte 31 durch Pressklemmen an dem äußeren Umfang der Geflechtabschirmung 23 befestigt, wodurch die Masseklemme 3 fest an dem Endabschnitt des Koaxialkabels 2 befestigt ist.
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Alternativ wird die Erdungsplatte 5 vorher auf dem Gehäuse 4 angebracht. Zum Anbringen der Erdungsplatte 5 auf dem Gehäuse 4 wird die Erdungsplatte 5 in das Gehäuse 4 von dessen einem offenen Ende aus so hineingedrückt, dass das Paar der plattenartigen Abschnitte 52a und 52b zwischen sich die äußere Wand 43 haltert, und die Haltelöcher 53a und 53b jeweils auf die konvexen Abschnitte 45a und 45b aufgepasst werden, wodurch die Erdungsplatte 5 auf dem Gehäuse 4 angebracht wird.
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Dann wird die Masseklemme 3, die fest mit dem Endabschnitt des Koaxialkabels 2 verbunden ist, in das Gehäuse 4 (auf welchem die Erdungsplatte 5 angebracht ist) von dessen einem offenen Ende aus eingeführt. Dies führt dazu, dass der Federabschnitt 51a der Erdungsplatte 5 in die Öffnung 33 der Masseklemme 3 eindringt, so dass die Masseklemme 3 in dem Gehäuse 4 gehaltert ist, und die Masseklemme 3 auch elektrisch mit der Erdungsplatte 5 verbunden ist. Auf diese Weise ist dann der Verbinder 1 zusammengebaut.
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Der so zusammengebaute Verbinder 1 wird auf einem vorbestimmten Abschnitt angebracht, so dass das Federteil 54a der Erdungsplatte 5 das passende Teil kontaktiert. Dann wird der Verbinder 1 mit dem passenden Verbinder verbunden, um das Hochfrequenzsignal zur Seite des passenden Verbinders fließen zu lassen, und auch Rauschen zur Seite des passenden Teils fließen zu lassen.
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Bei dieser Ausführungsform kann die Masseklemme 3 mit dem passenden Teil nur unter Verwendung der Erdungsplatte 5 verbunden werden, also ohne Einsatz eines Gewindeelements, einer Schraube und einer Feder, so dass der Verbinder 1 zur Verfügung gestellt werden kann, welcher die Eigenschaft hat, Rauschen auszuschalten, eine verringerte Anzahl an Bestandteilen aufweist, und kompakte Abmessungen hat.
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Ein normaler Verbinder weist einen derartigen Aufbau auf, dass eine Klemme (etwa eine ähnlich der Masseklemme 3) durch eine Lanze gehaltert wird, die in einem Gehäuse vorgesehen ist, und daher in dem Gehäuse gehaltert wird. Bei der vorliegenden Erfindung hat jedoch der Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51 die Funktion der voranstehend geschilderten Lanze zum Halten der Masseklemme 3 in dem Gehäuse 4. Dieser Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51 besteht aus einem Metall, das eine hohere Festigkeit als ein Kunstharz aufweist, und kann daher weniger leicht abgeschält und plastisch verformt werden, und daher kann der Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 51, während er wirksam die Masseklemme 3 haltert, elektrisch an diese Masseklemme 3 angeschlossen werden.
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Weiterhin sind die Federabschnitte 51a und 54a an der Erdungsplatte 5 vorgesehen, und daher können die Masseklemme 3 und die Erdungsplatte 5 miteinander unter hohem Kontaktdruck verbunden werden, und können auch die Erdungsplatte 5 und das passende Teil miteinander unter hohem Kontaktdruck verbunden werden. Daher kann die Verlässlichkeit der Verbindung des Verbinders 1 vergrößert werden, unter Verwendung nur der Erdungsplatte 5, ohne irgendein anderes Teil, wie eine Feder, zu verwenden.
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Weiterhin wird der Gehäusehalteabschnitt 52 durch den mittleren (oder zentralen) Abschnitt des streifenförmigen Metallblechs festgelegt, das in die Form eines U gebogen ist, und weist das Paar paralleler, entgegengesetzter, plattenartiger Abschnitte 52a und 52b zum festen Haltern der äußeren Wand 43 dazwischen auf, und die Haltelöcher 53a und 53b, die sich jeweils durch den plattenartigen Abschnitt 52a bzw. 52b erstrecken, um jeweils auf die konvexen Abschnitte 45a und 45b aufgepasst zu werden. Daher kann die Erdungsplatte 5 einfach auf dem Gehäuse 4 angebracht werden, ohne ein Werkzeug oder eine Schraube zu verwenden.
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(Zweite Ausführungsform)
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Als nächstes wird eine zweite Ausführungsform eines Verbinders gemäß der Erfindung unter Bezugnahme auf die 5 bis 8 beschrieben. 5 ist eine perspektivische Querschnittsansicht des Verbinders gemaß dieser zweiten Ausfuhrungsform.
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In 5 ist die Darstellung einer Leitung (eines Kabels) und einer inneren Klemme, die an eine Kernleitung der Leitung angeschlossen ist, weggelassen. 6 ist eine Perspektivansicht eines leitfähigen Teils des Verbinders von 5. 7 ist eine Perspektivansicht eines Zustands, bei welchem das leitfähige Teil und eine Klemme des Verbinders von 5 miteinander verbunden sind. 8 ist eine Aufsicht auf jenen Zustand, bei welchem das leitfähige Teil und die Klemme des Verbinders von 5 miteinander verbunden sind. In den 5 bis 8 sind Abschnitte mit gleicher Konstruktion wie bei der voranstehend geschilderten ersten Ausführungsform mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet, und werden nicht unbedingt erneut detailliert beschrieben.
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Wie in 5 gezeigt, weist der Verbinder 101 gemäß dieser Ausführungsform die Masseklemme 3 auf, ein Gehäuse 4, und eine Erdungsplatte 105. Wie in 6 gezeigt, weist die Erdungsplatte 5 einen Gehäusehalteabschnitt 52 auf, einen Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 151 (entsprechend dem ersten Verbindungsabschnitt bei der beanspruchten Erfindung) zum Versetzen in Eingriff mit einer Öffnung 33 der Masseklemme 3, um die Masseklemme 3 in dem Gehäuse zu halten, und zur elektrischen Verbindung der Masseklemme 3, sowie einen Masseabschnitt 54.
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Der Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 151 ist in dem Gehäuse 4 angeordnet, und arbeitet mit einer inneren Oberfläche des Gehäuses 4 zusammen, um dazwischen die Masseklemme 3 zu halten. Dieser Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 151 weist einen Eingriffsabschnitt 151a zum Eingriff mit einem Randabschnitt der Öffnung 33 der Masseklemme 3 auf, und einen Schließabschnitt 151 zum Schließen der Öffnung 33. Genauer gesagt, ist der Eingriffsabschnitt 151a jener Abschnitt eines Endabschnitts eines streifenförmigen Metallblechs (welches den Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 151 bildet), der in rechten Winkeln im Wesentlichen in Form eines L gebogen ist, und wird dieser Eingriffsabschnitt 151a durch einen Abschnitt 6, der außerhalb der Öffnung 33 parallel zu einer Umfangswand der Masseklemme 3 (in welcher die Öffnung 33 vorgesehen ist), und einen Abschnitt 7 festgelegt, der senkrecht zur Umfangswand (in welcher die Öffnung 33 vorgesehen ist) angeordnet ist, um in Eingriff mit dem Randabschnitt der Öffnung 33 versetzt zu werden (siehe 6). Der Schließabschnitt 151b ist jener Abschnitt des Endabschnitts des Metallblechs, der sich von dem Eingriffsabschnitt 151 zu dessen distalem Ende erstreckt, und ist im rechten Winkel relativ zum Abschnitt 7 des Eingriffsabschnitts 151a gebogen, zum Eingriff mit dem Randabschnitt der Öffnung 33.
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Der Schließabschnitt 151b weist die gleiche Form auf wie die Öffnung 33, und weist die gleiche Abmessung auf wie die Öffnung 33. Der Schließabschnitt 151b ist in Form einer gekrümmten Oberfläche entsprechend der Form der Umfangswand eines rohrförmigen Abschnitts 32 der Masseklemme 3 ausgebildet.
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Der Klemmenhalte-/-verbindungsabschnitt 151 mit der voranstehend geschilderten Konstruktion arbeitet mit der inneren Oberfläche des Gehäuses 4 zusammen, um dazwischen die Masseklemme 3 zu halten, und der Eingriffsabschnitt 151a steht im Eingriff mit dem Randabschnitt der Öffnung 33, um die Masseklemme 3 in dem Gehäuse 4 zu halten, und um elektrisch mit der Masseklemme 3 verbunden zu werden. Der Schließabschnitt 151b verschließt die Öffnung 33, wodurch die Impedanz der Masseklemme 3 angepasst wird, und auch verhindert wird, dass Rauschen durch die Öffnung 33 in den rohrförmigen Abschnitt 32 eindringt.
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Bei dieser Ausführungsform kann selbst dann, wenn die Impedanz jenes Abschnitts der Masseklemme 3, in welchem die Öffnung 33 vorgesehen ist, höher ist als die Impedanz des anderen Abschnitts, die Impedanz dieses Abschnitts (welcher die Öffnung 33 aufweist) gleich der Impedanz des anderen Abschnitts ausgebildet werden, durch Schließen der Öffnung 33 durch den Schließabschnitt 155b. Weiterhin wird verhindert, dass Rauschen durch die Öffnung 33 in das Koaxialkabel 2 eindringt. Daher kann der Verbinder 101 zur Verfügung gestellt werden, der gute Hochfrequenzeigenschaften aufweist.
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Bei den voranstehenden ersten und zweiten Ausführungsformen ist die Klemme die Masseklemme 3, die mit der Geflechtabschirmung 23 des Koaxialkabels 2 verbunden ist, und ist das leitfähige Teil die Erdungsplatte 5, 105, die elektrisch die Geflechtabschirmung 23 mit dem passenden Teil über die Masseklemme 3 verbindet. Allerdings kann die vorliegende Erfindung auch bei einem Verbinder eingesetzt werden, der nicht die Funktion des Ausschaltens von Rauschen aufweist, bei welchem eine Klemme, die an einen Endabschnitt einer Leitung angeschlossen ist, und in einem Gehäuse aufgenommen ist, über ein leitfähiges Teil mit einem passenden Teil (beispielsweise einer Leiterplatte) verbunden wird, das außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist.
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Die Öffnung 33 in der Masseklemme 3 muss nicht immer als Loch ausgebildet sein, das sich durch die Umfangswand des rohrförmigen Abschnitts 32 erstreckt, sondern kann die Form einer kanalförmigen Nut oder Vertiefung aufweisen.