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Die Erfindung betrifft eine Tür für ein Hausgerät mit einer in der Tür angeordneten Bedieneinrichtung für das Hausgerät. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln mit einer derartigen Tür.
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Hausgeräte zur Zubereitung von Lebensmitteln, wie beispielsweise Backöfen oder Dampfgargeräte, umfassen einen Garraum, welcher durch eine Tür verschließbar ist. Dazu sind Geräte bekannt, bei denen die Tür einen Griff aufweist, und darüber hinaus eine Bedieneinrichtung zumindest teilweise oder mit Teilkomponenten in der Tür selbst angeordnet ist. Die zunehmende Anforderung nach Kombinierbarkeit verschiedener Hausgeräte und die immer größer werdende Anzahl an Funktionen und Optionen sowie anzuzeigender Informationen mit der daraus resultierenden Platzproblematik sowie die hohen Temperaturanforderungen an die Technik im Bereich der Bedienblende können durch die gegenwärtig bekannten Ausgestaltungen nicht oder nur in eingeschränkter Weise erfüllt werden.
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Aus der
DE 695 20 821 T2 ist ein elektrisches Hausgerät mit einer Beladetür bekannt, an deren Oberkante Steuer- und Anzeigefelder so angeordnet sind, dass diese bei geschlossener Tür verdeckt und für eine Bedienperson unzugänglich sind.
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Auch die
DE 100 17 078 A1 beschreibt ein Hausgerät, nämlich eine Geschirrspülmaschine, bei dem Bedien- und Anzeigeelemente in den abgewinkelten oberen Rand einer Beschickungstür so integriert sind, dass sie im geschlossenen Zustand der Tür verborgen und nicht zugänglich sind.
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Gemäß der
DE 101 64 239 A1 ist es zudem möglich, die Tür eines Gargeräts mittels eines Elektromotors automatisch zu öffnen und zu schließen. Die Bodentür einer Muffel ist hier über einen Hubweg motorisch anheb- und absenkbar.
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Aus der
DE 73 45 878 U ist ferner bekannt, dass der Griff einer Backofentür herauszieh- oder ausschwenkbar an dieser angeordnet werden kann.
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Schließlich beschreibt die
DE 20 2008 000 135 U1 Gargeräte, deren Bedien- und Kontrollmittel, wie z. B. ein Display oder ein Touchbildschirm, extern vom Gerätegehäuse freibeweglich handhabbar sind.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Tür für ein Hausgerät sowie ein Hausgerät zu schaffen, bei welchem die Anordnung der Bedieneinrichtung platzsparender und nicht störend positioniert werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Tür, welche die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, und ein Hausgerät, welches die Merkmale nach Anspruch 9 aufweist, gelöst.
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Eine erfindungsgemäße Tür für ein Hausgerät umfasst eine in der Tür angeordnete Bedieneinrichtung für das Hausgerät. Die Bedieneinrichtung kann in geschlossenem Zustand der Tür so positioniert werden, dass sie uneinsehbar für einen Nutzer des Hausgeräts ist. Dadurch kann eine platzsparende Anordnung geschaffen werden und die Bedieneinrichtung ist quasi aufgeräumt platziert. Dem Nutzer wird somit die Möglichkeit gegeben, dass er die Bedieneinrichtung im geschlossenen Zustand der Tür so anordnen kann, dass sie quasi nicht mehr betrachtet werden kann und nicht mehr erkennbar ist.
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Wesentlich ist, dass die Bedieneinrichtung derart positionierbar ist. Dies bedeutet, dass selbstverständlich auch die Möglichkeit gegeben ist, dass dies vom Nutzer manuell und/oder abhängig von spezifischen Betriebszuständen des Hausgeräts automatisch durchgeführt wird. Somit kann auch im geschlossenen Zustand der Tür eine Situation gegeben sein, bei der der Nutzer die Bedieneinrichtung bedienen möchte oder Anzeigen erkennen möchte, wobei ihm dann die Möglichkeit gegeben ist, dass er zumindest Teilbereiche der Bedieneinrichtung einsehen kann. Andererseits, wenn dies nicht erforderlich oder nicht gewünscht ist, kann die Bedieneinrichtung vollständig uneinsehbar durch den Nutzer selbst oder automatisch positioniert sein. Situationsabhängig kann somit die Nutzbarkeit der Bedieneinrichtung ermöglicht werden.
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Ebenso ist vorgesehen, dass die Tür einen derartigen Türgriff aufweist, wobei dieser vorzugsweise an der Außenseite einer Frontplatte der Tür angeordnet ist. Es ist vorgesehen, dass dieser Türgriff in die Tür, insbesondere die Frontplatte, versenkbar ist. Somit kann auch bei einer Ausgestaltung mit einem Türgriff hohen Designansprüchen Genüge getan werden und darüber hinaus auch im nicht benötigten Zustand ein Versenken des Türgriffs erfolgen, so dass auch bei einer Ausgestaltung mit einem Türgriff ein Stollen an dem Element vermieden werden kann.
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Es ist vorgesehen, dass die Bedieneinrichtung oder zumindest Teilkomponenten davon in dem Türgriff angeordnet sind und insbesondere so angeordnet sind, dass sie im versenkten Zustand des Türgriffs uneinsehbar positioniert ist bzw. sind und im ausgefahrenen Zustand des Türgriffs einsehbar sind. Es kann somit eine Ausgestaltung geschaffen werden, bei der vom Nutzer selbst definiert und/oder abhängig von Betriebszuständen des Hausgeräts der Türgriff versenkt ist oder ausgefahren ist und somit auch im geschlossenen Zustand der Tür die Möglichkeit besteht, dass die Bedieneinrichtung oder zumindest Teilelemente davon einsehbar sind. Vorteilhaft bei dieser Ausgestaltung ist, dass dann, wenn die Tür geschlossen ist und beispielsweise ein Zubereitungsvorgang gestartet ist, die Tür nicht mehr geöffnet werden muss, um die Bedieneinrichtung oder Teilelemente davon einsehen zu können oder bedienen zu können.
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Es kann selbstverständlich auch vorgesehen sein, dass Teilelemente der Bedieneinrichtung in dem Türgriff angeordnet sind und Teilelemente der Bedieneinrichtung an einer innenliegenden Oberkante der Tür angeordnet sind. Situationsabhängig kann somit in flexibler Weise eine Ausgestaltung geschaffen werden, bei der sowohl geringer Platzbedarf der Bedieneinrichtung als auch hohe Flexibilität und Bedienbarkeit sowie Einsehbarkeit gewährleistet werden können.
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Vorzugsweise ist zumindest ein Anzeigeelement und/oder ein Bedienelement der Bedieneinrichtung nach oben orientiert. Dies bedeutet, dass bei einer Positionierung der Bedieneinrichtung an der innenliegenden Oberkante der Tür die Anzeige von Betriebszuständen oder Betriebsparameterwerten nach oben hin angezeigt wird und auch Bedienelemente sich von der Oberkante nach oben erstrecken und bedeckt werden können.
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Als Bedienelemente können sowohl berührsensitive Bedienelemente als auch manuell betätigbare Schalter und/oder Dreh- und/oder Drückschalter vorgesehen sein.
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Bei einer Anordnung der Bedieneinrichtung an der innenliegenden Oberkante der Tür ist eine Ausgestaltung geschaffen, bei der im geschlossenen Zustand der Tür die Bedieneinrichtung immer uneinsehbar positioniert ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Bedieneinrichtung so in die Tür an der innenliegenden Oberkante integriert ist, dass sie im Wesentlichen bündig mit der Oberseite dieser Oberkante angeordnet ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Bedienelement der Bedieneinrichtung versenkbar in die Tür ausgebildet ist. So kann bei einer Ausgestaltung, bei der die Bedieneinrichtung in der innenliegenden Oberkante der Tür angeordnet ist, auch dort zumindest ein Bedienelement als versenkbares Bedienelement ausgebildet sein. Auch hier ist dann vorgesehen, dass im versenkten Zustand des Bedienelements die Vorderseite des Bedienelements im Wesentlichen bündig mit der Oberseite der innenliegenden Oberkante ausgebildet ist.
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Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die innenliegende Oberkante der Tür hinter einer Frontplatte der Tür ausgebildet ist und sich der Rand einer Frontplatte höher nach oben erstreckt als die Oberkante positioniert ist. Durch diese Ausgestaltung kann ein erweiterter Sichtschutz für die Bedieneinrichtung geschaffen werden. Darüber hinaus kann ermöglicht werden, dass bei geöffneter Tür durch diesen überstehenden Rand der Frontplatte ein Blendschutz für die Bedieneinrichtung geschaffen ist, so dass die angezeigten Informationen von der Bedieneinrichtung vom Nutzer jederzeit gut erkannt werden können.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Tür ein Bedienelement aufweist, durch dessen Betätigung die Tür automatisch bewegbar ist. So kann beispielsweise ein Drückschalter vorgesehen sein, durch dessen Betätigung die Tür elektronisch gesteuert und/oder hydraulisch bewegt werden kann und somit insbesondere auch geöffnet oder geschlossen werden kann. Der gesamte Öffnungs- und Schließungsmechanismus erfolgt somit automatisch, wobei bei einer derartigen Ausgestaltung der Nutzer lediglich ein einmaliges kurzes Drücken des Bedienelements durchführen muss.
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Vorzugsweise ist der Versenkmechanismus des Türgriffs so ausgebildet, dass im versenkten Zustand die Vorderseite des Türgriffs im Wesentlichen bündig mit der Vorderseite der Frontplatte angeordnet ist.
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Vorzugsweise ist die Bedieneinrichtung oder Teilkomponenten davon so in dem Türgriff angeordnet, dass sie von oben betrachtbar ist bzw. sind. Gerade dann, wenn der Türgriff im nicht versenkten und somit im ausgefahrenen Zustand angeordnet ist, kann somit zum einen eine quasi versteckte Anordnung der Bedieneinrichtung ermöglicht werden, da sie hinter dem Griffelement angeordnet und somit durch dieses verdeckt ist, andererseits jedoch bei einer Betrachtung von oben hinter dem Türgriff eingesehen werden kann. Somit kann auch hier eine platzsparende Anordnung geschaffen werden, wobei darüber hinaus durch diese Ausgestaltung durch den Türgriff auch ein Sichtschutz und Blendschutz geschaffen werden kann.
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Vorzugsweise ist die Bedieneinrichtung oder Teilkomponenten davon zwischen zwei Haltestegen zum Halten des Türgriffs an der Tür, insbesondere der Frontplatte der Tür, angeordnet. Durch diese Ausgestaltung kann neben einer platzsparenden Anordnung auch eine hohe Sicherheit vor Beschädigung oder Verschleiß gewährleistet werden. Die Haltestege und der frontseitige Türgriff bilden quasi eine Umrandung für die Bedieneinrichtung.
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Vorzugsweise ist die Bedieneinrichtung zumindest im nicht aktiven Zustand im Wesentlichen bündig mit der Oberseite der Oberkante des Türgriffs oder zumindest auch teilweise nach unten versenkbar dazu angeordnet. Ein Überstehen von Komponenten der Bedieneinrichtung über die Oberkante des Türgriffs wird somit vermieden, wodurch auch ein Stoßen an der Bedieneinrichtung oder ein Beschädigen der Bedieneinrichtung durch Anstoßen verhindert werden kann.
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Des Weiteren betrifft die Erfindung auch ein Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln mit einer erfindungsgemäßen Tür oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon. Insbesondere ist die Tür zum Verschließen eines Garraums des Hausgeräts ausgebildet.
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Gerade bei derartigen Hausgeräten, bei welchen im Betrieb relativ hohe Temperaturen auftreten können, kann durch diese Ausgestaltung der Tür sowie die möglichen Anordnungen der Bedieneinrichtung eine platzsparende Anordnung sowie eine Anordnung geschaffen werden, bei der möglichst wenig Temperaturbeaufschlagung auf die Bedieneinrichtung einfällt.
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Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass das Hausgerät eine externe Anzeigeeinheit aufweist, welche von dem Hausgerät separierbar ist und als tragbare Anzeigeeinheit ausgebildet ist. Diese separate Anzeigeeinheit kann somit an beliebigen Positionen aufgestellt werden und Betriebsbedingungen oder -einstellungen können angezeigt und durchgeführt werden. Eine externe Anzeigeeinheit, welche vorzugsweise auch eine Bedienmöglichkeit zur Einstellung von Betriebsbedingungen des Hausgeräts ermöglicht, bietet Ergonomie- und Kostenvorteile sowie die Möglichkeit, den entstandenen Freiraum im Hausgerät für eine Vergrößerung des Geräteinnenraums zu nutzen und die übliche Blendenteilung entfallen zu lassen. Darüber hinaus kann eine einheitliche Gerätefront ausgestaltet werden, wodurch ein qualitativ hoher Gesamteindruck vermittelt werden kann. Darüber hinaus kann eine derartige Anzeigeeinheit auch zur Bedienung von mehreren Hausgeräten verwendet werden.
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Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass das Hausgerät neben dieser externen Anzeigeeinheit, welche vorzugsweise auch zur Bedienung ausgebildet ist, eine in der Tür integrierte Bedieneinrichtung aufweist. Die Bedieneinrichtung kann dann insbesondere so ausgebildet werden, dass sie zumindest Grundfunktionen aufweist, die eingestellt werden können, so dass beispielsweise bei Ausfall der externen Anzeigeeinheit immer noch das Hausgerät bedient werden kann und beispielsweise zumindest ausgeschaltet werden kann.
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Die Tür kann als Klapptür, Drehtür, Schwenktür oder auch als in horizontaler Richtung ausfahrbare Schubladenkonstruktion ausgebildet sein.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehenden, in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Hausgeräts;
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2 eine schematische perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Hausgeräts;
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3 eine Frontansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Tür;
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4 eine perspektivische Darstellung eines Teilausschnitts einer bekannten Ausführung einer Tür; und
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5 eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts gemäß einem Ausführungsbeispiel der Tür gemäß 3.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist in einer schematischen Darstellung ein Hausgerät gezeigt, welches als Backofen 1 ausgebildet ist. Der Backofen 1 umfasst einen Garraum 2, welcher durch Wände einer Muffel 3 begrenzt ist. Frontseitig ist eine Beschickungsöffnung ausgebildet, welche durch eine Tür 4 verschließbar ist. Die Tür 4 kann in vielfältiger Ausgestaltung ausgebildet sein und beispielsweise kleiner als die frontseitigen Ausmaße in der Breite und in der Höhe des Backofens 1 sein. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Tür 4 in der Breite und in ihrer Höhe im Wesentlichen die gleichen Ausmaße aufweist wie der Backofen 1. Vorzugsweise ist somit bei einer geschlossenen Tür 4 und frontseitiger Betrachtung lediglich die Tür 4 zu erkennen.
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Der Backofen 1 umfasst darüber hinaus eine Bedieneinrichtung 5, welche in der Tür 4 angeordnet ist. Des Weiteren kann eine externe und separat zum Backofen 1 ausgebildete Anzeigeeinheit 6 vorgesehen sein, welche auch tragbar ausgebildet ist. Die Anzeigeeinheit 6 kann insbesondere zur Anzeige von Betriebseinstellungen des Backofens 1 und/oder zu sonstigen Informationen wie beispielsweise Kochrezepten, einer Bedienungsanleitung und dergleichen ausgebildet sein. Die Anzeigeeinheit 6 kann vorzugsweise darüber hinaus auch zur Einstellung von Betriebsbedingungen des Backofens 1 ausgebildet sein und somit selbst nicht nur als Anzeigeeinheit, sondern auch als Bedieneinheit ausgebildet sein. Insbesondere kann die Anzeigeeinheit 6 auch zur Bedienung eines weiteren Hausgeräts vorgesehen sein.
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Die Tür 4 weist darüber hinaus einen an einer Frontplatte 7 der Tür 4 außenseitig angeordneten Türgriff 8 auf.
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Der Türgriff 8 ist als versenkbarer Türgriff ausgebildet und kann in die Frontplatte 7 versenkt werden.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass die Bedienung der Tür 4, insbesondere das Öffnen und das Schließen, durch ein separates Bedienelement 9 erfolgt. Dies kann beispielsweise an der Frontplatte 7 angeordnet sein. Durch ein derartiges weiteres Bedienelement 9 kann durch Betätigen durch einen Nutzer die Tür 4 automatisch geöffnet und geschlossen werden, wobei dies dann elektronisch gesteuert oder über Hydraulik erfolgt. Ein aktives manuelles Öffnen durch den Nutzer selbst ist bei einer derartigen Ausgestaltung nicht mehr erforderlich.
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Die Positionierung des Bedienelements 9 ist lediglich beispielhaft und es kann selbstverständlich auch an einer anderen Stelle des Backofens 1 angeordnet sein.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass die Tür 4 sowohl den Türgriff 8 als auch das Bedienelement 9 umfasst.
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In einer gezeigten Ausführung in 1 ist die Tür 4 um eine horizontale Achse, welche an der Unterseite der Tür 4 verläuft, schwenkbar angeordnet.
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In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Hausgeräts zur Zubereitung von Lebensmitteln gezeigt, welches als Dampfgargerät 10 ausgebildet ist. Die Tür 4 dieses Dampfgargeräts 10 ist im Unterschied zur Ausgestaltung des Backofens 1 gemäß 1 nicht um eine horizontale Achse schwenkbar, sondern um eine vertikale Achse A schwenkbar.
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Ansonsten sind die Komponenten, wie sie in 1 genannt wurden, auch bei der Ausführung des Dampfgargeräts 10 in 2 vorhanden.
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In 3 ist eine Frontansicht der Tür 4, wie sie beispielhaft bei der Ausführung in 1 ausgebildet ist, gezeigt. Die Tür 4 umfasst den Türgriff 8, wobei diesbezüglich die Griffstange 11 zu erkennen ist. Darüber hinaus ist die Frontplatte 7 gezeigt, welche zumindest bereichsweise aus Glas oder einem sonstigen durchsichtigen Material ausgebildet ist. Der Türgriff 8 und die Frontplatte 7 sind durch einen Rahmen 12 umgriffen.
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Im Hinblick auf die Ausgestaltung und Anordnung der Bedieneinrichtung 5 werden Ausführungsbeispiele nachfolgend anhand der Ausgestaltungen in 4 und 5 erläutert.
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Dazu ist in 4 ein Teilausschnitt einer bekannten Tür 4 in einer perspektivischen Darstellung gezeigt. Die Tür 4 umfasst eine flächige und im Wesentlichen ebene Oberkante 13, in welcher die Bedieneinrichtung 5 zumindest mit Teilkomponenten angeordnet, insbesondere integriert ist. Es kann vorgesehen sein, dass die Bedieneinrichtung 5 vollständig in dieser Oberkante 13 angeordnet ist. Ebenso kann vorgesehen sein, dass beispielsweise nur Teilkomponenten wie eine Anzeigeeinheit oder zumindest ein Bedienelement in der Oberkante 13 angeordnet sind. Die Oberkante 13 ist hinter der Frontplatte 7 angeordnet, wobei vorzugsweise die Frontplatte 7 nach oben hin in vertikaler Richtung mit ihrem oberen Rand 14 höher liegt als die Oberseite 15 der Oberkante 13. Die Frontplatte 7 erstreckt sich somit in vertikaler Richtung über die Oberkante 13 hinweg, so dass durch die Frontplatte 7 quasi ein Sichtschutz und auch ein Blendschutz für die Bedieneinrichtung 5 gewährleistet ist.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass die Tür 4 so ausgebildet ist, dass im geschlossenen Zustand die Bedieneinrichtung 5 nicht einsehbar ist. Dies bedeutet, dass ein Nutzer des Hausgeräts bzw. des Backofens 1 oder des Dampfgargeräts 10 in geschlossenem Zustand der Tür 4 keine Bedienung über die Bedieneinrichtung 5 und auch keine Beobachtung von möglicherweise angezeigten Informationen an der Bedieneinrichtung 5 durchführen kann.
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Beispielhaft ist eine Anzeigeeinheit 16 sowie zumindest ein Bedienelement 17 der Bedieneinrichtung 5 symbolisch dargestellt. Das Bedienelement 17 ist vorzugsweise als versenkbares Bedienelement ausgebildet und kann in die Oberkante 13 hineingesenkt werden oder herausgefahren werden, wobei Einstellungen durch Betätigung des Bedienelements 17, beispielsweise ein Drehen im ausgefahrenen Zustand, durchgeführt werden können. Die Bedieneinrichtung 5 kann stattdessen oder zusätzlich auch ein berührsensitives Bedienelement aufweisen.
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Bei dieser eben erläuterten Ausgestaltung kann ein Nutzer die Bedieneinrichtung 5 nur dann einsehen bzw. bedienen, wenn die Tür 4 geöffnet ist.
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Des Weiteren ist der Türgriff 8 gezeigt, welcher neben seiner Griffstange 11 Halteelemente 18 und 19 aufweist. Der Türgriff 8 ist als versenkbarer Türgriff 8 ausgebildet und kann in die Frontplatte 7 sowie in den dahinter ausgebildeten Raum eingesenkt werden, so dass die Vorderseite des Türgriffs 8 bündig mit der Vorderseite der Frontplatte 7 angeordnet ist.
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In 5 ist ein Ausführungsbeispiel der Tür 4 gezeigt. Bei dieser Ausführung ist die Bedieneinrichtung 5 vollständig oder zumindest in Teilkomponenten im Türgriff 8 angeordnet bzw. integriert. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Bedieneinrichtung 5 vollständig oder in Teilkomponenten hinter der Griffstange 11 und zwischen den Halteelementen 18 und 19 angeordnet ist. Auch hier ist vorgesehen, dass eine Anzeigeeinheit 16 und/oder ein Bedienelement 17 so angeordnet sind, dass sie bzw. es lediglich von oben betrachtbar sind. Darüber hinaus ist eine Aussparung 20 vorgesehen, durch welche ein Nutzer mit einer Hand eingreifen oder hindurchgreifen kann, um den Griff, insbesondere die Griffstange 11, nehmen und umgreifen zu können. Bei dieser Ausgestaltung kann gewährleistet werden, dass bei einem versenkbaren Türgriff 8 auch bei geschlossener Tür 4 eine Einsehbarkeit der Bedieneinrichtung 5 gegeben ist. Der Nutzer kann somit selbständig entscheiden, ob er bei geschlossener Tür 4 den Türgriff 8 versenkt hat oder ausgefahren hat, so dass auch bei dieser Ausgestaltung die Möglichkeit besteht, dass bei geschlossener Tür 4 die Bedieneinrichtung 5 uneinsehbar positionierbar ist. Allerdings kann hier auch ermöglicht werden, dass bei geschlossener Tür 4 die Bedieneinrichtung 5 einsehbar positionierbar ist.
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Vorzugsweise ist auch hier vorgesehen, dass die Griffstange 11 eine Höhe aufweist, welche größer ist als die dahinter angeordnete Bedieneinrichtung 5, so dass auch hier die Griffstange 11 als Sichtschutz und als Blendschutz dienen kann. Entsprechendes gilt für die Halteelemente 18 und 19.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass eine derartige Aussparung 20 nicht vorhanden ist und die Höhe der Griffstange 11 so bemessen ist, dass sie über die in Höhenrichtung bemessene Dicke der Bedieneinrichtung 5 sowohl nach oben als auch nach unten hin größer ist, so dass auch diesbezüglich ein sicheres und benutzerfreundliches Nehmen der Griffstange 11 zum Betätigen des Türgriffs 8 gewährleistet ist.
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Bei einer weiteren Ausführung kann eine Kombination der Ausgestaltungen gemäß 4 und 5 vorgesehen sein. Diesbezüglich können Teilkomponenten der Bedieneinrichtung 5 an der Oberkante 13 angeordnet sein und weitere Teilkomponenten der Bedieneinrichtung 5 am Türgriff 8 angeordnet sein.
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Auch bei der Ausgestaltung in 5 kann zumindest ein Bedienelement 17 als versenkbares Bedienelement ausgebildet sein. Auch durch diese Ausgestaltungen kann eine sehr platzsparende und dennoch hochfunktionelle und sehr benutzerfreundliche Positionierung und Ausgestaltung der Bedieneinrichtung 5 geschaffen werden. Bei allen Ausgestaltungen kann die Bedieneinrichtung 5 sehr aufgeräumt positioniert werden und einfach bedient werden.
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Insbesondere bei der Ausgestaltung in 5 oder bei einer Kombination der Ausgestaltungen gemäß 4 und 5 kann die einsehbare Positionierung der Bedieneinrichtung 5 durch Herausfahren des Türgriffs 8 neben einer benutzerindividuellen Vorgehensweise auch automatisch erfolgen, wobei dies beispielsweise abhängig von Betriebsbedingungen des Hausgeräts ermöglicht ist.