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Die
Erfindung betrifft eine Tampondruckmaschine für ein wenigstens
zweistufiges Bedrucken eines Bedruckobjekts gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren zum wenigstens zweistufigen
Bedrucken eines Bedruckobjekts mittels einer Tampondruckmaschine
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 10.
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Tampondruckmaschinen,
in der Folge auch kurz Druckmaschinen genannt, sind beispielsweise aus
der
US 5,622,041 , der
US 6,393, 981 B1 ,
der
EP 0 379 447 A1 und
der
DE 10 2005 060 550 bekannt. Bei
der Druckmaschine gemäß der
DE 10 2005 060 550 z. B. weist
ein Druckwerksträger mehrere Tampon-Druckwerke auf. Diese
Mehrzahl von Druckwerken ermöglicht ein mehrstufiges Bedrucken
eines Druckobjekts in ein und derselben Maschine, wobei neben der
Möglichkeit eines Mehrfarbendrucks, wie beispielweise eines
Drucks mit einer roten Farbe in einer ersten Druckstufe und einer
schwarzen Druckfarbe in einer zweiten Druckstufe, auch ein mehrstufiges
Bedrucken mit ein und derselben Druckfarbe (beispielsweise schwarz
oder rot) möglich ist.
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Ein
relativ zeitaufwendiger Vorgang beim mehrstufigen Bedrucken von
Bedruckobjekten ist das korrekte Einrichten der verschiedenen Druckstufen
derart, dass die Drucke der einzelnen Druckstufen in ihrer Position
relativ zueinander korrekt auf das Druckobjekt gedruckt bzw. übertragen
werden. Die relative Lage des jeweiligen Drucks einer Druckstufe zum
Objekt bzw. zur Lage des Drucks der weiteren Druckstufen wird bis
zum heutigen Tage im Allgemeinen manuell vom Bediener der jeweiligen
Druckmaschine eingestellt. Dabei wird die Position eines Klischeebereichs,
welcher im Allgemeinen einen Klischeehalter mit einem Klischee aufweist,
so lange für jede Druckstufe verschoben bzw. variiert,
bis die Drucke der einzelnen Druckstufen die gewünschte
Position auf dem Bedruckobjekt haben. Der Einstellvorgang selbst
ist kompliziert und fordert erfahrene Bediener.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tampondruckmaschine für
ein wenigstens zweistufiges Bedrucken eines Druckobjekts bereitzustellen,
welche eine vereinfachte Möglichkeit der Positions-Einstellung
der Drucke der verschiedenen Druckstufen auf dem Bedruckobjekt,
d. h. eine einfachere Einstellung der Druckmaschine, ermöglicht. Ferner
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein entsprechendes Verfahren
zum wenigstens zweistufigen Bedrucken eines Druckobjekts mittels
einer Tampondruckmaschine bzw. ein Verfahren zum Einrichten einer
Tampondruckmaschine anzugeben, welches gegenüber dem bisher
verwendeten Verfahren Vereinfachungen aufweist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Tampondruckmaschine
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren gemäß dem Patentanspruch
10 gelöst.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Die
Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand
von bevorzugten Ausführungsformen beispielhaft beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine Tampondruckmaschine gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Teilansicht der ersten bevorzugten Ausführungsform gemäß 1;
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3 eine
Teilansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine; und
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4 eine
Teilansicht einer dritten bevorzugten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine.
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In 1 ist
schematisch der Aufbau einer Tampondruckmaschine 1 gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt.
Wie aus 1 ersichtlich ist, weist die Tampondruckmaschine 1 einen
Druckwerksträger 2 auf, an welchem eine Mehrzahl
(zwei oder mehr) von jeweils einer Druckstufe zugeordneten Tamponträgern 4 befestigt
sind, auf. An den Tamponträgern 4 ist wiederum
jeweils ein Drucktampon 6 befestigt. Der Druckwerksträger 2 bewegt
die Tamponträger 4 samt Drucktampons 6 auf
einer endlosen Umlaufbahn nacheinander zu einer Mehrzahl von Haltestationen, z.
B. Haltestationen A, B, C, D und E, wovon mindestens eine Haltestation,
in der vorliegenden ersten bevorzugten Ausführungsform
die Haltestation A, eine Druckstation ist, an welcher ein Bedruckobjekt 8 bedruckt
wird bzw. bedruckt werden kann.
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Die
erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Druckmaschine 1 weist ferner fünf jeweils einer
Druckstufe zugeordnete Klischeebereiche 10, 10a auf,
in welchen jeweils ein Klischeeträger 12 in Form
eines X-Y-Tisches angeordnet ist. Die Klischeeträger 12 dienen
zur Aufnahme von Klischees 14, welche plattenförmig
ausgebildet sind (Klischeeplatten). Jeweils auf der nach oben zeigenden
Oberfläche jedes Klischees 14 ist durch eine oder
mehrere Vertiefungen ein Druckbild gebildet.
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Das
Druckbild befindet sich jeweils unter einem Farbbecher 16,
welcher mit seinem als Rakel ausgebildeten Becherrand, welcher nach
unten zeigt, auf der nach oben zeigenden Oberfläche des
Klischees 14 aufliegt. Das Druckbild befindet sich dabei unter
dem Farbbecher 16 innerhalb von seinem Becherrand, so dass
Farbe in die Vertiefung oder in die Vertiefungen des Druckbildes
eindringen kann, jedoch nicht aus dem Farbbecher 16 an
der Rakelkante heraus entweichen kann. Die Vertiefung oder die Vertiefungen,
welche in der Oberfläche das Druckbild darstellen, können
durch Ätzen oder andere Techniken in dem Klischee 14 gebildet
sein. Um das Druckbild für einen Farbübertrag
an den Drucktampon 6 freigeben zu können, ist
der Farbbecher 16 längs verschieblich auf dem
Klischee 14 (angedeutet durch Doppelpfeil 18)
angeordnet.
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Die
Klischeebereiche 10, 10a mit den Klischeeträgern 12 und
den Klischees 14 (der Klischeebereich 10a weist
kein Klischee 14 auf) sind auf einem Drehteller 20 angeordnet,
welcher um eine zentrale vertikale Mittelachse drehbar angeordnet
ist (angedeutet durch Pfeil 22). Zum Antrieb des Drehtellers 20 ist
ein Antrieb vorgesehen, welcher einen Antriebskrafterzeuger aufweist,
vorzugsweise einen pneumatischen oder hydraulischen oder elektrischen Antriebskrafterzeuger,
beispielsweise einen Elektromotor. Der Drehteller 20 ist
von dem Antrieb in gleichbleibender oder auch in gegenläufige
Drehrichtungen um mindestens 360° oder vorzugsweise um
beliebig häufige Drehungen über 360° hinaus
drehbar. Hierbei wird der Drehteller 20 um vorbestimmte
Drehwinkeleinheiten gedreht. In der beschriebenen ersten bevorzugten
Ausführungsform ist der Antrieb ein Schrittantrieb, beispielsweise
ein elektrischer Schrittmotor, wobei die Anzahl von Bewegungsschritten einstellbar
ist, welche er benötigt, um den Drehteller 20 jeweils
um eine Drehwinkeleinheit weiter zu drehen.
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Um
die Klischeeträger 12 mit den Klischees 14 positionsgenau
unter den Drucktampons 6 platzieren zu können,
sind die Klischeeträger 12 als X-Y-Tische ausgebildet,
welche sowohl in einer (auf den Drehteller 20 bezogenen)
Radialrichtung sowie auch in einer Richtung senkrecht hierzu verschieblich auf
dem Drehteller 20 angeordnet sind (angedeutet durch Doppelpfeile 24, 26).
Ferner sind die X-Y-Tische auch um eine zu der zentralen vertikalen
Mittelachse parallele Achse drehbar gelagert (angedeutet durch Doppelpfeil 27),
wodurch eine Winkelverstellbarkeit der X-Y-Tische (Klischeeträger 12)
sichergestellt ist.
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In
der vorliegenden ersten bevorzugten Ausführungsform ist
die Haltestation E als Druckbild-Abgabestation ausgebildet, an welcher
der jeweilige Drucktampon 6 auf wenigstens einem Teilbereich des
Klischees 14 zum Aufliegen kommt und aus der Vertiefung
bzw. den Vertiefungen im Klischee 14 (Druckbild) Farbe
entnimmt. Die weiteren Haltestationen, z. B. Haltestationen B, C,
D können leer sein oder (wie in der vorliegend beschriebenen
bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Tampondruckmaschine an der Haltestation C ausgebildet) eine Reinigungsvorrichtung 28 aufweisen.
Die Reinigungsvorrichtung 28 weist zwei Rollenträger 29 auf,
auf welchen eine Reinigungsbandabgaberolle 30 sowie eine
Reinigungsbandaufnahmerolle 32 anbringbar sind. Zwischen
diesen beiden Rollen 30, 32 wird ein Reinigungsband
mit einem vorbestimmten Vorschub unter dem Drucktampon 6,
welcher sich an der Haltestation C befindet, hindurchgeführt.
Wird zur Abgabe des Druckbildes der an der Haltestation A befindliche
Drucktampon 6 nach unten bewegt, so wird gleichzeitig auch
der an der Haltestation C befindliche Drucktampon 6 nach
unten bewegt, so dass er auf das Reinigungsband gedrückt
wird.
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Der
Druckwerksträger 2 ist in der ersten bevorzugten
Ausführungsform, wie in 1 dargestellt, ein
Rotationskörper in Form einer karusselartigen Drehscheibe
bzw. eines Drehtellers oder Drehkreuzes, welcher um eine zentrale,
vertikale Mittelachse drehbar (angedeutet durch Pfeil 36)
angeordnet ist. Zum Antrieb des Druckwerksträgers 2 ist
ein Antrieb vorgesehen, welcher einen Antriebskrafterzeuger aufweist,
vorzugsweise einen pneumatischen oder hydraulischen oder elektrischen
Antriebskrafterzeuger, beispielsweise einem Elektromotor. Der Druckwerksträger 2 ist
von dem Antrieb in gleichbleibender Drehrichtung um mindestens 360° oder
vorzugsweise um beliebig häufige Drehungen über
360° hinaus in gleichbleibender Drehrichtung drehbar. Hierbei wird
der Druckwerksträger 2 um vorbestimmte Drehwinkeleinheiten,
entweder von Haltestation zu Haltestation A bis E oder von Gruppe
zu Gruppe gedreht, wobei jede Gruppe von Haltestationen mindestens
zwei von den Haltestationen A bis E enthält. In der beschriebenen
bevorzugten Ausführungsform ist der Antrieb ein Schrittantrieb,
beispielsweise ein elektrischer Schrittmotor, wobei die Anzahl von
Bewegungsschritten einstellbar ist, welche er benötigt, um
den Druckwerksträger 2 jeweils um eine Drehwinkeleinheit
weiter zu drehen.
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Auf
dem Druckwerksträger 2 sind, um seine vertikale
Drehachse auf 360° verteilt, fünf Tamponträgeraufnahmen
zur Aufnahme von Tamponträgern vorgesehen, wovon mindestens
zwei, vorzugsweise mehr als zwei, in der bevorzugten ersten Ausführungsform
vier, mit Tamponträgern 4, welche wiederum jeweils
einen Drucktampon 6 tragen, bestückt sind. Die
Tamponträgeraufnahmen sind in vorbestimmten Umfangswinkelpositionen
derart angeordnet, dass die an ihnen befestigten bzw. von ihnen
aufgenommenen Tamponträger 4 (mit den jeweils
zugeordneten Drucktampons 6) an der Druckstation A ein Bedruckobjekt
bedrucken können. Vorzugsweise haben die Umfangswinkelpositionen
gleiche Umfangswinkelabstände voneinander. Die Drucktampons 6 haben
weiterhin vorzugsweise alle den gleichen radialen Abstand von der
Drehachse des Druckwerkträgers 2.
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Zum
Bedrucken des Bedruckobjekts 8 und insbesondere, um eine
sichere Halterung des Bedruckobjekts 8 sicherzustellen,
ist an der Haltestation A ein Objektträger 38 angeordnet,
welcher das mindestens eine zu bedruckende Bedruckobjekt 8 in
einer an sich bekannten Art und Weise in einer Druckposition hält,
in welcher es von einem der Drucktampons 6 bedruckbar ist.
Ebenfalls in einer an sich bekannten Art und Weise können
auf dem Objektträger 38 auch gleichzeitig mehrere
Bedruckobjekte 8 vorhanden sein, welche vom Objektträger 38 nacheinander
in eine bedruckbare Position gebracht und dann wieder von dieser
Position wegbewegt werden. Die Bewegungen des Objektträgers 38 können
(wie in der bevorzugten Ausführungsform realisiert und durch
Doppelpfeile 40, 42 angedeutet) linear oder aber
auch alternativ hierzu eine Drehbewegung sein (hierzu wäre
der Objektträger 38 im Allgemeinen in Form eines
Drehtellers oder in Form eines Drehkreuzes ausgebildet und um eine
vertikale Drehachse drehbar angeordnet). Zur Bewegung des Objektträgers 38 weist
dieser einen Antrieb auf, welcher einen elektrischen, hydraulischen
oder pneumatischen Antriebskrafterzeuger aufweist, welcher vorzugsweise schrittweise
und koordiniert mit den Drehbewegungen des Druckwerksträgers 2 bewegbar
ist. Das Beladen und Entladen des Objektträgers 38 kann
manuell oder vorzugsweise durch eine Beschickungs- und Entnahmevorrichtung,
z. B. durch eine Be- und Entladestation, automatisch erfolgen.
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Die
Tamponträger 4 mit den Drucktampons 6 sind
starr mit dem Druckwerksträger 2 verbunden. An jeder
Station wird der Druckwerksträger 2 mittels einer
geeigneten Antriebsvorrichtung nach unten verbracht bzw. gezogen
(in alternativen Ausführungsformen nach unten gedrückt),
so dass der an der Haltestation A befindliche Drucktampon auf das
Objekt gedrückt wird, während der an der Haltestation
B befindliche Drucktampon auf das entsprechende Klischee 14 und
der an der Haltestation C befindliche Drucktampon auf das Reinigungsband 34 gedrückt werden.
Somit werden an den drei verschiedenen Stationen A, C, E drei Arbeitsvorgänge
gleichzeitig ausgeführt, nämlich einmal das Bedrucken
des Bedruckobjekts, eine Reinigung eines Tampons und eine Farbaufnahme
des Tampons, der im nächsten Schritt an die Haltestation
A geführt wird. Selbstverständlich ist es denkbar,
dass die Reinigungsstation 28 „zuschaltbar” ausgebildet
ist, so dass ein Tampon beispielsweise nur in jedem fünften
oder zehnten Umlauf gereinigt wird.
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In
der ersten bevorzugten Ausführungsform (vgl. hierzu insbesondere 2,
welche eine Teilansicht der ersten bevorzugten Ausführungsform
darstellt) weist die Tampondruckmaschine 1 eine Bildaufnahmevorrichtung 44 in
Form einer CCD-Kamera zum Erzeugen eines Bildes des jeweiligen Klischeebereiches 10, 10a auf,
welcher sich unter der Bildaufnahmevorrichtung 44 befindet.
Ferner weist die erste bevorzugte Ausführungsform eine
Vergleichsvorrichtung 46 zum Vergleich des von der Bildaufnahmevorrichtung 44 erzeugten
Bildes oder hieraus beispielsweise mittels einer Auswertungsvorrichtung
gewonnener Daten mit Referenzdaten auf. Die Vergleichsvorrichtung 46 ist
in der bevorzugten Ausführungsform als elektronische Vergleichsvorrichtung
(Computer) ausgeführt und ermöglicht es, das vom
Klischeebereich 10, erzeugte Bild mit einem Referenzbild
(die Referenzdaten liegen in diesem Fall als Bild vor) zu vergleichen.
Dazu wird das Referenzbild, welches ein Bild von Teilen des Klischeebereichs 10 der ersten
Druckstufe ist (in der ersten bevorzugten Ausführungsform
ein Bild eines Teilbereichs des Klischees 14 der ersten
Druckstufe) als Hintergrund auf einen Bildschirm der Vergleichsvorrichtung 46 dargestellt,
während das (aktuelle) Bild des Klischeebereichs 10,
einer zweiten oder weiteren Druckstufe über das Hintergrundbild
gelegt bzw. projiziert wird. In der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform wird
das aktuelle Bild als Videobild, d. h. als kontinuierliche Folge
von Einzelbildern über das Referenzbild gelegt, so dass
immer der aktuelle Zustand (die aktuelle Position des Klischeebereichs
der zweiten oder weiteren Druckstufe) in Echtzeit mit dem Referenzbild
verglichen werden kann. Zu diesem Vergleich enthalten die Referenzdaten
wie bereits oben dargestellt ein Bild von wenigstens Teilen des
Klischeebereichs 10 der ersten Druckstufe. Dadurch können
die Positionen der Klischeebereiche 10, der zweiten und
weiteren Druckstufen exakt aufeinander und auf den Klischeebereich 10 der
ersten Druckstufe abgestimmt werden. So kann sichergestellt werden,
dass die Drucke der verschiedenen Stufen exakt an den gewünschten
Stellen auf dem Bedruckobjekt plazierbar sind bzw. plaziert sind.
Ist der Klischeebereich 10a, welcher kein Klischee 14 trägt
in der Position, in der er von der Kamera erfasst wird, so wird kein
Bildvergleich durchgeführt.
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Der
Vergleich zwischen dem aktuellen Bild und den Referenzdaten bzw.
dem Referenzbild kann sich dabei auf jeden beliebigen markanten
Punkt bzw. auf beliebige markante Punkte der Klischeebereiche 10 erstrecken.
Beispielsweise ist es denkbar, die Ränder des Klischeeträgers 12 zu
detektieren bzw. festzustellen. Anderweitige markante Punkte können
Markierungen am Klischeeträger 12 bzw. auch auf
dem Klischee 14 selbst sein. In der bevorzugten Ausführungsform
gemäß den 1 und 2 ist
eine Markierung in Form einer Positionsmarke bzw. Passermarke 50 auf
den Klischees 14 angeorndet. Diese ist in Form eines mit
nur einem halben Querbalken versehenen Kreuzes oder einer anderen
beliebigen, vorzugsweise in ihrer Lage ein-eindeutigen Markierung
auf dem Klischee 14 angebracht.
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Es
sei an dieser Stelle angemerkt, dass neben einem Vergleich von Bildern
selbstverständlich auch ein Koordinatenvergleich oder jeglicher
anderer Vergleich zur Positionsbestimmung denkbar wäre. Zu
einem Koordinatenvergleich bietet es sich beispielsweise an, die
Koordinaten markanter Punkte entweder manuell (beispielsweise mittels
eines Mauszeigers auf dem Bildschirm) oder automatisch (beispielsweise
mittels eines automatischen Erkennungsalgorhythmus) mittels der
erwähnten Auswertungsvorrichtung zu ermitteln und dann
die entsprechenden Koordinatenpaare zu vergleichen. Dies bietet
den Vorteil, dass anstelle eines Referenzbildes ein relativ kleiner
Referenzdatensatz, welcher lediglich Koordinaten beinhaltet, gehalten
werden kann. Der Vorteil des Bildvergleiches hingegen ist es, dass auch
ein relativ unerfahrener Bediener der Maschine sehr schnell und
in Echtzeit feststellen kann, ob die Passermarken 50 bzw.
markante Punkte übereinander zum liegen kommen oder ob
eine Justierung bzw. Nachjustierung entweder des Klischeebereichs,
insbesondere des Klischeeträgers oder aber auch des Objektträgers
(alternativ zu einer Anpassung der Position des Klischeebereichs
bzw. des Klischeeträgers für jede Druckstufe kann
auch der Objektträger für jede Druckstufe in eine
gewünschte Position bewegt werden). Die gewünschte
Positionseinstellung der jeweiligen Klischeebereiche 10 erfolgt
in der bevorzugten Ausführungsform durch eine Justierung
der Klischeeträger 12 (X-Y-Tische). Ist die Passermarke 50 (alternativ
hierzu können auch mehrere Passermarken 50 vorhanden
sein) auf dem Klischee 14 angebracht, so kann die korrekte
Positionierung der verschiedenen Druckstufen zueinander relativ
einfach erfolgen, da die Klischees mit einem festen Bezug des Druckbildes
aller Druckstufen zu der definierten und fixen Position der Passermarken 50 hergestellt werden
können.
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Es
bleibt an dieser Stelle zu erwähnen, dass der X-Y-Tisch
(Klischeeträger 12) der ersten bevorzugten Ausführungsform
vom Bediener der Druckmaschine 1 manuell mittels dreier
Handränder 52 einstellbar ist (X-, Y- und Winkelverstellung).
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In 3 ist
eine Teilansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine 1 dargestellt.
Dargestellt sind analog zu 2 der Klischeebereich 10 sowie die
erfindungsgemäße Vergleichsvorrichtung 46 und die
erfindungsgemäße Bildaufnahmevorrichtung 44. In
der zweiten bevorzugten Ausführungsform weist die Bildaufnahmevorrichtung 44 im
Gegensatz zur ersten bevorzugten Ausführungsform jedoch
zwei CCD-Kameras auf, so dass zwei Teilbereiche der Klischeebereiche 10 bildlich
dargestellt werden. Es sind in der bevorzugten zweiten Ausführungsform
jeweils zwei Eckbereiche des jeweils in der entsprechenden Position
befindlichen Klischeebereichs 10 aufnehm- und auswertbar.
In diesen beiden Bereichen ist auf dem jeweiligen Klischee jeweils
eine Passermarke 50 in Form eines Kreuzes aufgezeichnet.
Beide Kameras sind wie in 1 und 2 auch
mit der Vergleichsvorrichtung 46 (in Form des Computers)
verbunden und ermöglichen einen Vergleich mit einem Referenzbild
bzw. Referenzdaten.
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In 5 ist letztendlich eine dritte bevorzugte
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Tampondruckmaschine 1 dargestellt, welche im Wesentlichen
der zweiten bevorzugten Ausführungsform entspricht. Im
Gegensatz zu der zweiten bevorzugten Ausführungsform sind
die Klischeeträger 12 jedoch automatisch durch
drei Stellantriebe bewegbar. Die Steuerung erfolgt über
eine Steuervorrichtung, welche in der bevorzugten Ausführungsform
mit dem Computer verbunden ist. Der Computer führt automatisch
den Positionsabgleich durch und justiert dann entsprechend den Klischeeträger 12 samt
dem Klischee 14.
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Neben
einer Tampondruckmaschine erfasst der Grundgedanke der vorliegenden
Erfindung auch ein Verfahren zum Bedrucken von Bedruckobjekten 8 bzw.
ein Verfahren zum Einrichten einer Tampondruckmaschine 1 mit
den folgenden Schritten: Nach dem Erzeugen eines Bilds von wenigstens
Teilen des Klischeebereichs 10 einer zweiten Druckstufe
wird dieses Bild (es kann sich hierbei auch um einen kontinuierlichen
Strom von Bildern handeln) mit einem Referenzbild verglichen. Alternativ
hierzu ist es auch denkbar, das erzeugte Bild auszuwerten, d. h.
also z. B. markante Koordinaten manuell oder automatisch zu ermitteln
und diese mit Referenzdaten zu vergleichen. Weiterhin sind auch
andere bildvergleichende Verfahren bzw. bildauswertende Verfahren,
welche denselben Zweck (nämlich einer Positionsbestimmung
zum Zwecke einer darauf folgenden Positionsjustierung) dienen, denkbar.
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Durch
diesen Vergleich wird die Position des Klischeebereichs der zweiten
Druckstufe relativ zu einer Soll-Position, welche durch die Referenzdaten bestimmt
ist, festgelegt. Daraufhin werden Korrekturmaßnahmen zum
Ausgleich der Abweichung des Klischeebereichs zu seiner Soll-Position
initiiert. Dabei kann es sich entweder um das Verbringen von wenigstens
Teilen des Klischeebereichs 10, insbesondere des Bereichs,
auf dem die Klischees 14 gehalten bzw. montiert sind in
eine Soll-Position handeln, oder aber auch um eine Speicherung der
Abweichung vom Soll-Wert, um diese beim späteren Bedrucken
von Bedruckobjekten 8 dem Objektträger 38 mitteilen
zu können, so dass dieser in jeder Druckstufe in seine
optimale Position fahren kann. In den bevorzugten Ausführungsformen
werden sämtliche Druckstufen außer der ersten
Druckstufe derart eingerichtet, wobei auch von der ersten Druckstufe
ein Bild aufgenommen wird, welches die Referenzdaten bildet. Diese
Aufnahme erfolgt, nachdem die Position des Druckes auf dem Bedruckobjekt 8 für
die erste Druckstufe optimiert wurde. Somit kann dann der Vergleich
zu Referenzdaten, welche eine Soll-Position festlegen, ermittelt
werden. Bei einer Wiederaufnahme des Bedruckens von Objekten, nachdem
die Druckmaschine vorher auf einen anderen Druck umgerüstet
war, ist es auch denkbar, alle Druckstufen auf einen entsprechenden
gespeicherten Referenzwert bzw. auf entsprechende gespeicherte Referenzdaten
hin zu justieren.
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Kurz
gesagt ist der Ablauf des Verfahrens in der bevorzugten Ausführungsform
wie folgt:
- 1. Klischees herstellen mit festem
Bezug von Druckbild (alle Farben) zu der definierten und fixen Position
der Passermarken.
- 2. Klischees auf den Klischeeplatten der Druckmaschine montieren
- 3. Erstes Druckbild (erste Farbe) aufs Druckobjekt übertragen
- 4. Position des Drucks prüfen und erstes Klischee solange
mit Hilfe des Kreuztisches verstellen/einrichten oder Objektträger
mit Bedruckobjekt so lange verstellen/einrichten, bis die Position
auf dem Druckobjekt in Ordnung ist.
- 5. Position der Passermarken dieses Klischees relativ zur „Optik” im
Rechner als „Master” abspeichern.
- 6. Alle anderen Farben mittels der jeweilig zugehörigen
Klischee- bzw. Kreuztischverstellung entsprechend dem „Master” deckungsgleich
einstellen (Bildschirmarbeit)
- 7. Damit sind alle Farben absolut passergenau zueinander eingerichtet
und der Druck kann sofort beginnen (sofern die Farben und die Tampons entsprechend
vorbereitet waren)
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Ggf.
auftretenden Übertragungs-Fehler (Positionsverschiebungen)
die sich infolge von mechanischen Toleranzen (z. B. Teilungsfehler
eines Getriebes) ergeben sind maschinentypisch/maschinenindividuell
und können einmalig oder auch wiederholt kalibriert werden.
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Der
Vorteil dieser Einrichtung ist eine sehr zügige, absolut
perfekte und sehr schnelle Einrichtung des Passers eines Mehrfarbendrucks,
ohne die ansonsten notwendige Erfahrung und Fingerfertigkeit des
Operators, welche mittlerweile sehr häufig nicht mehr in
den Produktionen anzutreffen sind.
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Dieses
Vorgehen ist insbesondere für Karusselldruckmaschinen geeignet,
jedoch selbstverständlich auch auf jeder anderen Druckmaschine,
welche für einen mehrstufigen Druck geeignet ist, anwendbar.
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Obwohl
die Erfindung anhand verschiedener Ausführungsformen in
festen Merkmalskombinationen beschrieben wird, umfasst sie jedoch
auch die denkbaren weiteren vorteilhaften Kombinationen, wie sie
insbesondere, aber nicht erschöpfend durch die Unteransprüche
angegeben sind. Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten
Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu
sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5622041 [0002]
- - US 6393981 B1 [0002]
- - EP 0379447 A1 [0002]
- - DE 102005060550 [0002, 0002]