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Die
Erfindung betrifft eine Tampondruckmaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
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Durch
die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, auf einfache Weise
die Produktivität
zu erhöhen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Die
Erfindung wird im folgendem mit Bezug auf die Zeichnungen anhand
von bevorzugten Ausführungsformen
als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
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1, 2 und 3 schematische
Seitenansichten eines bekannten Druckwerkes in verschiedenen Betriebssituationen,
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4 schematisch
eine Draufsicht auf eine Tampondruckmaschine nach der Erfindung,
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5 schematisch
eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Tampondruckmaschine
nach der Erfindung,
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6 schematisch
eine Draufsicht auf eine nochmals weitere Ausführungsform einer Tampondruckmaschine
nach der Erfindung.
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In
den 1, 2 und 3 sind die
wesentlichen Komponenten eines Tampon-Druckwerkes 10 gezeigt. Das
Tampon-Druckwerk 10, welches im Folgenden nur noch als
Druckwerk bezeichnet wird, enthält
ein Oberteil 12, welches einen Antrieb 13 zur
Abwärtsbewegung
und Aufwärtsbewegung
eines in diesem Oberteil 12 geführten Tamponträgers 14 enthält. Auf
der Unterseite des Tamponträgers 14 ist
ein Drucktampon 16 (Stempelelement) angeordnet. Die Abwärtsbewegung
und Aufwärtsbewegung ist
in 1 schematisch durch einen Doppelpfeil 18 angedeutet.
Der Antrieb 13 enthält
zur Erzeugung der Bewegungen des Tamponträgers 14 einen Antriebskrafterzeuger
(nicht dargestellt), beispielsweise in Form eines pneumatischen
oder hydraulischen Antriebselementes oder in Form eines Elektromotors.
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Auf
einem Unterteil 22 des Druckwerkes 10 ist ein
Klischee 24 oder ein Schlitten mit einem Klischee 24 positionierbar
und von einem Antrieb 26 längs eines in 4 gezeigten
Doppelpfeils 28 zwischen einer in 1 gezeigten
Farbaufnahmeposition und einer in 2 gezeigten
Farbabgabeposition verschiebbar. Die Bewegungsrichtungen 28 des Klischees 24 sind
vorzugsweise rechtwinklig zu den Abwärtsbewegungen und Aufwärtsbewegungen 18 des
Drucktampons 16.
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Ein
Farbbecher 32 liegt mit seinem als Rakel ausgebildeten
Becherrand 34, welcher nach unten zeigt, auf der nach oben
zeigenden Oberfläche 36 des
Klischees 24. Vorzugsweise ist ein Andrückmittel, z. B. eine Druckfeder 35 oder
eine Zugfeder oder eine Magnetkraft vorgesehen, welches den Farbbecher 32 auf
die Klischeeoberfläche 36 drückt, um
sicherzustellen, dass der als Rakel ausgebildete Becherrand 34 ein
Entweichen von Druckfarbe aus dem Farbbecher verhindert.
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1 zeigt
das Druckwerk 10 im Ruhezustand. Hierbei befindet sich
der Drucktampon 16 in einer oberen Ruheposition und das
Klischee 24 befindet sich in einer hinteren Farbaufnahmeposition. Auf
der nach oben zeigenden Oberfläche 36 des
Klischees 24 ist durch eine oder mehrere Vertiefungen ein
Druckbild 38 gebildet. Das Druckbild 38 befindet sich
unter dem Farbbecher 32 innerhalb von seinem Becherrand 34,
sodass Farbe in die Vertiefung oder in die Vertiefungen des Druckbildes 38 eindringen kann,
jedoch nicht aus dem Farbbecher 34 an der Rakelkante heraus
entweichen kann.
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Die
Vertiefung oder Vertiefungen, welche in der Oberfläche des
Klischees 24 das Druckbild darstellen, können durch Ätzen oder
andere Techniken in dem Klischee 24 gebildet sein.
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2 zeigt
einen Druckbild-Abgabezustand, welcher ausgehend von 1 dadurch
erreicht wurde, dass zuerst das Klischee 24 nach vorne
in die Farbabgabeposition und anschließend der Drucktampon 16 mit
dem Tamponträger 14 von
dem Antrieb 13 so weit nach unten bewegt wurde, dass der
Drucktampon auf dem Druckbild 38 des Klischees 24 aufliegt
und aus der Vertiefung oder den Vertiefungen, welche das Druckbild 38 bilden,
Farbe entnimmt.
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3 zeigt
den Druckzustand des Druckwerkes. Dieser Druckzustand wurde ausgehend
von 2 dadurch erreicht, dass zuerst der Drucktampon 16 mit
dem Tamponträger 14 von
dem Klischee 24 weg nach oben abgehoben wurde, entweder
bis in die in 1 gezeigte obere Ruheposition
oder bis in eine tiefer als die Ruheposition gelegene Zwischenposition,
dass danach das Klischee 24 in die Farbaufnahmeposition
von 3 und von 1 zurückbewegt
wurde, und dass anschließend
der Drucktampon 16 so weit nach unten in eine Druckposition
bewegt wurde, dass die Unterseite des Drucktampons 16 die
Oberseite eines zu bedruckenden Objektes 1, im Folgenden
Bedruckobjekt 1 genannt, berührt und dadurch die Druckfarbe
von dem Drucktampon 16 auf das Bedruckobjekt 1 übertragen
wird.
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Das
Bedruckobjekt 1 kann tiefer angeordnet werden als das Klischee 24,
sodass das Bedruckobjekt 1 bereits im Betriebszustand von 1 oder
im Betriebszustand von 2 in die Druckposition unterhalb
des Drucktampons 16 gebracht werden kann. Gemäß anderen
Ausführungsformen
kann das Bedruckobjekt 1 in der Bedruckposition auf gleicher Höhe wie das
Klischee 24 oder höher
als das Klischee 24 positioniert werden. Bei den nachfolgend mit
Bezug auf die 4, 5 und 6 beschriebenen
Ausführungsformen
einer Tampondruckmaschine nach der Erfindung können die Bedruckobjekte 1, 2, 3 unterhalb,
auf gleicher Höhe
oder höher
als das Klischee 24 angeordnet werden.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung kann darin bestehen, dass der Farbbecher 32 horizontal
verschiebbar ist, während
das Klischee 24 horizontal unverschiebbar angeordnet ist.
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Zur
Steuerung von miteinander koordinierten Bewegungen des Tamponträgers 14 und
des Klischees 24 (oder des Farbbechers 32 anstatt
des Klischees 24), und vorzugsweise auch zur Steuerung von
einer hierzu koordinierten Zufuhr und Abfuhr von Bedruckobjekten 1 usw.,
ist eine Steuereinrichtung 42 vorgesehen. Die Steuereinrichtung 42 ist
vorzugsweise elektronisch, beispielsweise computerisiert. Diese
Steuereinrichtung 42 dient auch zur Steuerung von koordinierten
Bewegungsabläufen
der Tampondruckmaschine nach der Erfindung, welche im Folgenden
mit Bezug auf die 4, 5 und 6 der
Zeichnungen als Beispiele beschrieben werden.
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Die
Tampondruckmaschinen 100, 200 und 300 in
den 4, 5, und 6 enthalten
jeweils einen Druckwerksträger
T, welcher eine Vielzahl von mindestens zwei oder mehr Druckwerken
der oben beschrieben Art oder einer anderen Art trägt und die Druckwerke
auf einer endlosen Umlaufbahn nacheinander zu einer Vielzahl von
Haltestationen bewegt, z. B. Haltestationen A, B, C, D, E, F, wovon
mindestens zwei Haltestationen, z. B. A und B, Druckstationen sind,
an welchen Bedruckobjekte 1, 2, 3 bedruckbar
sind. Die anderen Haltestationen, beispielsweise C, D, E, F, können unbesetzte
Stationen sein oder ebenfalls als Druckstationen ausgebildet sein
oder es könnte
eine oder mehrere dieser anderen Haltestationen als Reinigungsstation
zum Reinigen der Drucktampons 16 ausgebildet sein.
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Der
Druckwerksträger
T kann ein schlaufenartig in einer Umlaufbahn angeordneter, strangförmiger Transportkörper sein,
beispielsweise ein Förderband.
Der Druckwerksträger
T kann vorzugsweise gemäß den 4, 5 und 6 ein
Rotationskörper
sein, z. B. in Form einer karussellartigen Drehscheibe, eines Drehtellers
oder eines Drehkreuzes, welcher um eine zentrale, vertikale Mittelachse 44 drehbar
angeordnet ist. Zum Antrieb des Druckwerkträgers T ist ein Antrieb 46 vorgesehen,
welcher einen Antriebskrafterzeuger aufweist, vorzugsweise einen
pneumatischen oder hydraulischen oder elektrischen Antriebskrafterzeuger,
beispielsweise einen Elektromotor. Der Antriebskrafterzeuger ist
vorzugsweise ein Schrittantrieb. Der Druckwerksträger T ist von
dem Antrieb 46 vorzugsweise in gleich bleibender Drehrichtung 62 um
mindestens 360° oder
vorzugsweise um beliebig häufige
Drehungen über
360° hinaus
in gleich bleibender Drehrichtung drehbar. Hierbei wird der Druckwerksträger T um
vorbestimmte Drehwinkeleinheiten, entweder von Haltestation zu Haltestation
A–F oder
von Gruppe zu Gruppe gedreht, wobei jede Gruppe von Haltestationen
mindestens zwei von den Haltestationen A–F enthält. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform
ist der Antrieb 46 ein Schrittantrieb, beispielsweise ein
elektrischer Schrittmotor, dessen Anzahl von Drehbewegungsschritten
einstellbar ist, welche er benötigt,
um den Druckwerksträger
T jeweils um eine Drehwinkeleinheit weiter zu drehen.
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Auf
dem Druckwerksträger
T sind um seine vertikale Drehachse 44 auf 360° verteilt
mindestens zwei, vorzugsweise mehr als zwei, Druckwerke 10 in bestimmten
Umfangswinkelpositionen derart angeordnet, dass sie an Druckstationen
(beispielsweise A und B) Bedruckobjekte bedrucken können. Vorzugsweise
haben die Umfangswinkelpositionen gleiche Umfangswinkelabstände voneinander.
Die Druckwerke 10 haben in Tamponmitte vorzugsweise alle den
gleichen radialen Abstand von der Drehachse 44 des Druckwerkträgers.
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Auf
dem Druckwerkträger
T sind beispielsweise sechs Druckwerke 10 angeordnet, die
in den 4, 5 und 6 mit den
Bezugszahlen 10, 20, 30, 40, 50 und 60 bezeichnet
sind. Diese Druckwerke 10 bis 60 sind um die vertikale
Drehachse 44 herum in gleichen Umfangswinkelabständen voneinander
entfernt und auf einem Kreis angeordnet, dessen Kreismittelpunkt
die Drehachse 44 des Druckwerksträgers T ist.
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Die
Druckstationen sind dadurch gebildet, dass an einigen oder allen,
mindestens an zwei Haltestationen A und B, jeweils ein Objektträger W1 bzw. W2
angeordnet ist, welcher jeweils mindestens ein zu bedruckendes Bedruckobjekt 1 oder 2 oder 3 in
einer Druckposition hält,
in welcher es von einem der Druckwerke 10 bis 60 bedruckbar
ist. Die Haltestationen und damit auch die Druckstationen und auch die
mindestens zwei Objektträger
W1, W2, wo sie ein Bedruckobjekt 1, 2 oder 3 in
einer Druckposition halten, sind um die Drehachse 44 des
Druckwerksträgers
T herum benachbart zum Druckwerksträger T mit dem gleichen Umfangswinkelabstand
voneinander angeordnet wie die Druckwerke.
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Auf
den Objektträgern
W1 und W2 kann jeweils mindestens ein Bedruckobjekt 1, 2 oder 3 angeordnet
und in einer von einem der Druckwerke 10 bis 60 bedruckbaren
Position gehalten werden. Vorzugsweise sind auf jedem Objektträger W1 und
W2 jeweils gleichzeitig mehrere Bedruckobjekte 1, 2, 3 usw.
vorhanden, welche von den Objektträgern W1 und W2 nacheinander
in die Druckstation und dann wieder von dieser Druckstation wegbewegbar
sind. Die Bewegungen der Objektträger W1 und W2 können linear
oder vorzugsweise entsprechend den 4, 5 und 6 eine
Drehbewegung entsprechend einem Pfeil 48 in der gezeigten
Drehrichtung oder in einer entgegengesetzten Drehrichtung sein.
Die Objektträger
W1 und W2 sind vorzugsweise Drehkörper in Form eines Drehtellers
oder in Form eines Drehkreuzes. Diese Objektträger W1 und W2 in Form eines
Drehkörpers
sind um eine vertikale Drehachse 52 drehbar angeordnet
und von einem Antrieb 54, welcher einen elektrischen, hydraulischen
oder pneumatischen Antriebskrafterzeuger aufweist, drehbar, vorzugsweise
schrittweise drehbar, koordiniert mit den Drehbewegungen des Druckwerksträgers T.
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Das
Beladen und Entladen der Objektträger W1 und W2 kann manuell
oder vorzugsweise durch eine Beschickungs- und Entnahmevorrichtung
automatisch erfolgen, z. B. an einer Be- und Entladestation 56.
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Alle
Tampondruckmaschinen 100, 200 und 300 nach
der Erfindung enthalten den Druckwerksträger T, auf welchem mindestens
zwei oder vorzugsweise eine größere Vielzahl
von Druckwerken 10, 20, 30 usw. angeordnet
sind, und mindestens zwei Objektträger W1 und W2 zum Positionieren
von jeweils mindestens einem Bedruckobjekt 1, 2, 3 usw.
in einer von den Druckwerken bedruckbaren Position in jeweils einer
der Haltestationen, welche als Druckstationen dienen, beispielsweise
in den Druckstationen A und B. Die Steuereinrichtung 42 kombiniert
alle Bewegungen und Funktionen der Tampondruckmaschine.
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Vorzugsweise
ist bei den Tampondruckmaschinen der Erfindung die Anzahl der Druckwerke 10, 20, 30 usw.
derart gewählt,
dass die Teilung dieser Anzahl durch eine ganze Zahl wieder eine
ganze Zahl ergibt, und dass die Anzahl der Druckstationen, z. B.
Druckstation A, B (oder A, B, C oder A, B, C, D usw.) gleich einer
sich durch die Teilung ergebenden ganzzahligen Zahl ist.
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Bei
der Tampondruckmaschine 100 von 4 sind beispielsweise
sechs Druckwerke 10, 20, 30, 40, 50, 60 vorgesehen
und diese Druckwerke sind zum Drucken von unterschiedlichen Farben
ausgebildet, um zusammen bei einer vollen Umdrehung von 360° des Druckwerksträgers 10 ein
Druckbild 38 zu drucken, welches sechs Farben enthält (Sechsfarbendruck).
Hierzu enthalten die Farbbecher 32 der Druckwerke verschiedene
Farben. Selbstverständlich
sind auch andere Mehrfarbendrucke druckbar, beispielsweise Zweifarbendrucke,
Dreifarbendrucke usw.
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Der
Druckwerksträger
T der Tampondruckmaschine von 4 wird von
dem Antrieb 46 schrittweise jeweils um eine Drehwinkeleinheit,
welche dem Umfangswinkelabstand von zwei einander benachbarten Druckwerken 10, 20, 30 usw.
entspricht, von Haltestation zu Haltestation A, B, C usw. weitergedreht.
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Bei
der Tampondruckmaschine 200 von 5 sind die
gleichen Elemente wie in 4 vorgesehen und mit den gleichen
Bezugszahlen versehen, wobei ein Unterschied darin besteht, dass
die Druckbilder 38 der Klischees 24 und/oder die
Druckfarben in den Farbbechern 32 bei allen Druckwerken 10, 20, 30, 40, 50 und 60 gleich
sind. Aus diesem Grunde ist in 5 den Bezugszahlen 20 bis 60 der
Druckwerke ein Klammerausdruck „(=10)" hinzugefügt. Der Druckwerksträger T wird
nach jedem Doppeldruck-Vorgang jeweils um zwei Drehwinkeleinheiten, oder
mit anderen Worten jeweils um zwei Haltestationen, oder mit anderen
Worten um zwei Druckwerke, weitergedreht. Dadurch werden auf den
beiden Objektträgern
W1 und W2 vorhandene Bedruckobjekte 1 und 1, oder 2 und 2,
oder 3 und 3 usw. jeweils gleichzeitig von den
beiden Druckwerken 10 und 60, danach von den beiden
Druckwerken 20 und 30, und danach von den beiden
Druckwerken 40 und 50, und dann wieder von den
beiden Druckwerken 10 und 60, usw. bedruckt. Im
Gegensatz zur Verwendung von nur einer einzigen Druckstation ergibt
sich dadurch eine Produktionsverdoppelung. Wenn drei Objektträger W1,
W2 (W3) derart angeordnet sind, dass an ihnen jeweils gleichzeitig
ein Druckwerk in Druckposition ist, dann ergibt sich eine Verdreifachung
der Produktivität,
wenn der Druckwerksträger
T jeweils um drei Druckwerke (drei Drehwinkeleinheiten; drei Haltestationen),
entsprechend um jeweils drei Druckstationen A, B, (C), weitergedreht
wird. Der Druckwerkträger
T wird, allgemein gesagt, nach jedem Druckvorgang um so viele Haltestationen
weiter gedreht, wie Haltestationen als Druckstationen ausgebildet sind.
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Bei
der Ausführungsform
von 5 können maximal
so viele Druckstationen vorgesehen werden, wie Druckwerke vorgesehen
sind.
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Bei
der Tampondruckmaschine 300 von 6 sind als
Beispiel wieder ein Druckwerkträger
T, auf welchem beispielsweise wieder sechs Druckwerke 10, 20, 30, 40, 50 und 60 angeordnet
sind, und zwei Objektträger
W1 und W2 vorgesehen. Die Objektträger W1 und W2 bilden zusammen
mit den Druckwerken 10, 20, 30 usw. des
Druckwerksträgers T
eine der Anzahl der Objektträger
W1 und W2 gleiche Anzahl von Druckstationen A und B, wie dies mit Bezug
auf die 4 und 5 beschrieben
wurde. Entsprechend der Anzahl von sechs Druckwerken 10 bis 60 sind somit
wiederum maximal sechs Haltestationen möglich, wobei mindestens zwei
Haltestationen die Druckstationen A und B bilden.
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Ein
Unterschied zu den anderen Tampondruckmaschinen 100 und 200 besteht
darin, dass bei der Tampondruckmaschine 300 von 6 jeweils zwei
in Umfangsrichtung des Druckwerksträgers T einander benachbarte
Druckwerke 10 bis 60 ein anderes Druckbild auf
ihrem Klischee 24 und/oder eine andere Druckfarbe in ihren
Druckbechern 32 haben. Der Druckwerksträger T wird, wie auch bei der
Ausführungsform
von 5, nach jedem Druckvorgang, der in allen Druckstationen
A, B gleichzeitig erfolgt, automatisch um den doppelten Umfangswinkelabstand
von zwei einander benachbarten Druckwerken 10 bis 60,
was dem doppelten Umfangswinkelabstand zwischen zwei einander benachbarten
Objektträgern
W1 und W2 entspricht, weitergedreht. Mit anderen Worten: der Druckwerksträger T wird
jeweils um zwei Drehwinkeleinheiten weitergedreht.
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Beispielsweise
erfolgt in 6 in den beiden Druckstationen
A und B gleichzeitig ein Bedrucken der Bedruckobjekte 1 auf
den Objektträgern
W1 und W2 mittels der Druckwerke 10 und 60. Nach
dem Druckvorgang wird der Objektträger T um den doppelten Umfangswinkelabstand
von zwei Druckwerken weitergedreht, sodass dann das Druckwerk 20 in die
Bedruckstation B und das Druckwerk 30 in die Bedruckstation
A gelangt zum Bedrucken von Bedruckobjekten 2 auf den Objektträgern W1
und W2. Beim nächsten
Weiterdrehen des Druckwerksträgers T
um einen doppelten Umfangswinkelabstand von zwei Druckwerken gelangt
das Druckwerk 40 in die Druckstation B und das Druckwerk 50 in
die Druckstation A, usw.
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Bei
der Ausführungsform
von 6 ist es möglich,
auf zwei Bedruckobjekten 1 oder zwei Bedruckobjekten 2 oder
zwei Bedruckobjekten 3 usw. Druckbilder zu drucken, welche
bezüglich
des Motivs des Druckbildes und/oder bezüglich der Druckfarbe einander
ergänzende
Informationen oder Bildmotive bilden. Beispielsweise können die
Bedruckobjekte 1, 2, 3 auf einem Objektträger W1 in
der Druckstation A eine Gehäusehälfte eines
Gerätes
sein, wohingegen die Bedruckobjekte 1, 2, 3 auf
dem anderen Objektträger
W2 in der anderen Druckstation B eine andere Gehäusehälfte sind, die mit der einen
Gehäusehälfte zusammen
ein komplettes Gehäuse
bilden. Gemäß einem
anderen Beispiel kann beispielsweise das Bedruckobjekt 1 auf
dem einen Objektträger
W1 ein Deckel und das Bedruckobjekt 1 auf dem anderen Objektträger W2 ein
Bodenelement eines Gerätes
sein. Beispielsweise kann auf den Deckel ein Firmenname aufgedruckt
werden, während
auf das Bodenelement technische Gerätedaten gedruckt werden. Eine
weitere Möglichkeit
besteht darin, auf die beiden zusammen gehörenden Geräteteile bzw. Bedruckobjekte 1 und 1 (oder 2 und 2 usw.)
gleiche Druckbilder mit unterschiedlichen Farben zu drucken. Es
ist ersichtlich, dass eine Vielzahl von weiteren Kombinationsmöglichkeiten
von Bildmotiven und/oder Druckfarben bestehen.
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Um
diese Druckmöglichkeiten
in 6 kenntlich zu machen, sind die Druckwerke wiederum mit
den Bezugszahlen 10, 20, 30, 40, 50 und 60 bezeichnet,
jedoch ist bei den Druckwerken 30, 40, 50 und 60 zusätzlich in
Klammern und mit Gleichheitszeichen das Druckwerk 10 oder 20 angegeben,
welches das gleiche Druckbild druckt; 30 (=10); 40 (=20); 50 (=10);
und 60 (=20).
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Der
Umfangswinkelabstand zwischen den Druckwerken 10 bis 60 ist
von der Anzahl der Druckwerke abhängig, und beträgt bei sechs
Druckwerken jeweils 60° (360:6).
Bei einer größeren oder
kleineren Anzahl von Druckwerken ergeben sich entsprechend kleinere
oder größere Umfangswinkelabstände zwischen
den Druckwerken. Bei der Tampondruckmaschine 100 von 4 beträgt die Drehwinkeleinheit des
Druckwerksträgers
T nach jedem Druckvorgang 60°.
Bei den Tampondruckwerken 200 und 300 der 5 und 6 wird
der Druckwerksträger
T nach jedem Druckvorgang um zwei Drehwinkeleinheiten von zusammen
120° weitergedreht.
Daraus ist ersichtlich, dass der Drehwinkel des Druckwerksträgers T nach
jedem Druckvorgang abhängig
ist von dem Umfangswinkelabstand zwischen den Druckwerken 10 bis 60,
und davon, ob ein Mehrfarbendruck entsprechend 4 bedruckt
werden soll oder ob gleichzeitig mehrere gleiche Druckbilder gemäß 5 bedruckt
werden sollen, oder ob zwei oder drei oder mehr zu einem einzigen
Produkt gehörende
Teile mit unterschiedlichen Druckbildern und/oder unterschiedlichen
Druckfarben gleichzeitig bedruckt werden sollen entsprechend 6.
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Der
Druckwerksträger
T und die Objektträger W1
und W2 können
eigene Antriebe haben oder alle zusammen von einem einzigen Antrieb
angetrieben werden. Ferner ist es möglich, mit einem einzigen Antrieb
beide Objektträger
W1, W2 anzutreiben und den Druckwerksträger T von einem anderen Antrieb anzutreiben.
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Allgemeine Hinweise für mögliche Ausführungsformen
der Erfindung:
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Die
Druckwerke 10 bis 60 sind vorzugsweise mit gleichen
Umfangswinkelabständen
voneinander angeordnet, vorzugsweise auf einem Kreis, dessen Mittelpunkt
die Drehachse 44 ist. Jedoch sind auch andere Ausführungsformen
möglich.
Beispielsweise können
die Druckwerke 10 bis 60 auf verschiedenen Radien
von der Drehachse 44 angeordnet werden oder mit ungleichen
Umfangsabständen
voneinander. Die Positionen der Druckwerke 10 bis 60 sind
abgestimmt auf die Positionen der Objektträger W1, W2 und gegebenenfalls
auch auf die Positionen von einer oder weiteren Arbeitsstationen,
beispielsweise einer Reinigungsstation zum Reinigen der Drucktampons 16,
derart, dass die erforderlichen Funktionen ausgeführt werden
können,
insbesondere das Bedrucken von Bedruckobjekten 1, 2, 3, 4, 5 usw.
auf den Objektträgern
W1, W2, W3, W4 usw. Die weiteren Bedruckobjekte 4, 5 usw.
sind nicht dargestellt, und auch die weiteren Objektträger W3,
W4 usw. sind nicht dargestellt, sondern diese Nummerierung soll deutlich
machen, dass die Anzahl der Objektträger und die Anzahl der von
den Objektträgern
getragenen Bedruckobjekte nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt
ist. Die maximal mögliche
Anzahl von Objektträgern
W1, W2 entspricht der maximal vorhandenen Anzahl von Druckwerken 10 bis 60.
Auch die Anzahl der Druckwerke ist nicht auf eine bestimmte Anzahl
beschränkt,
sondern es sind bei allen Ausführungsformen
mindestens zwei Druckwerke und mindestens zwei Werkstückträger vorhanden.
Die Drehbewegungen des Druckwerksträgers T sind derart gesteuert,
dass die Druckwerke jeweils dann, wenn sie einem Bedruckobjekt auf
einem Objektträger
gegenüber
positioniert sind, das Bedruckobjekt bedrucken können. Der Druckwerksträger T wird
vorzugsweise schrittweise gedreht, jedoch sind auch Ausführungsformen
möglich,
bei welchen er ununterbrochen gedreht wird.