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Die Erfindung betrifft eine Tampondruckmaschine für ein wenigstens zweistufiges Bedrucken eines Bedruckobjekts gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren zum wenigstens zweistufigen Bedrucken eines Bedruckobjekts mittels einer Tampondruckmaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 9.
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Tampondruckmaschinen, in der Folge auch kurz Druckmaschinen genannt, sind beispielsweise aus der
US 5,662,041 A , der
US 6,393,981 B1 , der
EP 0 379 447 A1 und der
DE 10 2005 060 550 A1 bekannt. Bei der Druckmaschine gemäß der
DE 10 2005 060 550 A1 z. B. weist ein Druckwerksträger mehrere Tampon-Druckwerke auf. Diese Mehrzahl von Druckwerken ermöglicht ein mehrstufiges Bedrucken eines Druckobjekts in ein und derselben Maschine, wobei neben der Möglichkeit eines Mehrfarbendrucks, wie beispielweise eines Drucks mit einer roten Farbe in einer ersten Druckstufe und einer schwarzen Druckfarbe in einer zweiten Druckstufe, auch ein mehrstufiges Bedrucken mit ein und derselben Druckfarbe (beispielsweise schwarz oder rot) möglich ist.
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Ein relativ zeitaufwendiger Vorgang beim mehrstufigen Bedrucken von Bedruckobjekten ist das korrekte Einrichten der verschiedenen Druckstufen derart, dass die Drucke der einzelnen Druckstufen in ihrer Position relativ zueinander korrekt auf das Druckobjekt gedruckt bzw. übertragen werden. Die relative Lage des jeweiligen Drucks einer Druckstufe zum Objekt bzw. zur Lage des Drucks der weiteren Druckstufen wird bis zum heutigen Tage im Allgemeinen manuell vom Bediener der jeweiligen Druckmaschine eingestellt. Dabei wird die Position eines Klischeebereichs, welcher im Allgemeinen einen Klischeehalter mit einem Klischee aufweist, so lange für jede Druckstufe verschoben bzw. variiert, bis die Drucke der einzelnen Druckstufen die gewünschte Position auf dem Bedruckobjekt haben. Der Einstellvorgang selbst ist kompliziert und fordert erfahrene Bediener.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tampondruckmaschine für ein wenigstens zweistufiges Bedrucken eines Druckobjekts bereitzustellen, welche eine vereinfachte Möglichkeit der Positions-Einstellung der Drucke der verschiedenen Druckstufen auf dem Bedruckobjekt, d. h. eine einfachere Einstellung der Druckmaschine, ermöglicht. Ferner ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein entsprechendes Verfahren zum wenigstens zweistufigen Bedrucken eines Druckobjekts mittels einer Tampondruckmaschine bzw. ein Verfahren zum Einrichten einer Tampondruckmaschine anzugeben, welches gegenüber dem bisher verwendeten Verfahren Vereinfachungen aufweist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Tampondruckmaschine mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren gemäß dem Patentanspruch 9 gelöst.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen beispielhaft beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine schematische Draufsicht auf eine Tampondruckmaschine gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 eine Teilansicht der ersten bevorzugten Ausführungsform gemäß 1;
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3 eine Teilansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine; und
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4 eine Teilansicht einer dritten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine.
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In 1 ist schematisch der Aufbau einer Tampondruckmaschine 1 gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Wie aus 1 ersichtlich ist, weist die Tampondruckmaschine 1 einen Druckwerksträger 2 auf, an welchem eine Mehrzahl (zwei oder mehr) von jeweils einer Druckstufe zugeordneten Tamponträgern 4 befestigt sind. An den Tamponträgern 4 ist wiederum jeweils ein Drucktampon 6 befestigt. Der Druckwerksträger 2 bewegt die Tamponträger 4 samt Drucktampons 6 auf einer endlosen Umlaufbahn nacheinander zu einer Mehrzahl von Haltestationen, z. B. Haltestationen A, B, C, D und E, wovon mindestens eine Haltestation, in der vorliegenden ersten bevorzugten Ausführungsform die Haltestation A, eine Druckstation ist, an welcher ein Bedruckobjekt 8 bedruckt wird bzw. bedruckt werden kann.
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Die erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Druckmaschine 1 weist ferner fünf jeweils einer Druckstufe zugeordnete Klischeebereiche 10, 10a auf, in welchen jeweils ein Klischeeträger 12 in Form eines X-Y-Tisches angeordnet ist. Die Klischeeträger 12 dienen zur Aufnahme von Klischees 14, welche plattenförmig ausgebildet sind (Klischeeplatten). Jeweils auf der nach oben zeigenden Oberfläche jedes Klischees 14 ist durch eine oder mehrere Vertiefungen ein Druckbild gebildet.
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Das Druckbild befindet sich jeweils unter einem Farbbecher 16, welcher mit seinem als Rakel ausgebildeten Becherrand, welcher nach unten zeigt, auf der nach oben zeigenden Oberfläche des Klischees 14 aufliegt. Das Druckbild befindet sich dabei unter dem Farbbecher 16 innerhalb von seinem Becherrand, so dass Farbe in die Vertiefung oder in die Vertiefungen des Druckbildes eindringen kann, jedoch nicht aus dem Farbbecher 16 an der Rakelkante heraus entweichen kann. Die Vertiefung oder die Vertiefungen, welche in der Oberfläche das Druckbild darstellen, können durch Ätzen oder andere Techniken in dem Klischee 14 gebildet sein. Um das Druckbild für einen Farbübertrag an den Drucktampon 6 freigeben zu können, ist der Farbbecher 16 längs verschieblich auf dem Klischee 14 (angedeutet durch Doppelpfeil 18) angeordnet.
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Die Klischeebereiche 10, 10a mit den Klischeeträgern 12 und den Klischees 14 (der Klischeebereich 10a weist kein Klischee 14 auf) sind auf einem Drehteller 20 angeordnet, welcher um eine zentrale vertikale Mittelachse drehbar angeordnet ist (angedeutet durch Pfeil 22). Zum Antrieb des Drehtellers 20 ist ein Antrieb vorgesehen, welcher einen Antriebskrafterzeuger aufweist, vorzugsweise einen pneumatischen oder hydraulischen oder elektrischen Antriebskrafterzeuger, beispielsweise einen Elektromotor. Der Drehteller 20 ist von dem Antrieb in gleichbleibender oder auch in gegenläufige Drehrichtungen um mindestens 360° oder vorzugsweise um beliebig häufige Drehungen über 360° hinaus drehbar. Hierbei wird der Drehteller 20 um vorbestimmte Drehwinkeleinheiten gedreht. In der beschriebenen ersten bevorzugten Ausführungsform ist der Antrieb ein Schrittantrieb, beispielsweise ein elektrischer Schrittmotor, wobei die Anzahl von Bewegungsschritten einstellbar ist, welche er benötigt, um den Drehteller 20 jeweils um eine Drehwinkeleinheit weiter zu drehen.
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Um die Klischeeträger 12 mit den Klischees 14 positionsgenau unter den Drucktampons 6 platzieren zu können, sind die Klischeeträger 12 als X-Y-Tische ausgebildet, welche sowohl in einer (auf den Drehteller 20 bezogenen) Radialrichtung sowie auch in einer Richtung senkrecht hierzu verschieblich auf dem Drehteller 20 angeordnet sind (angedeutet durch Doppelpfeile 24, 26). Ferner sind die X-Y-Tische auch um eine zu der zentralen vertikalen Mittelachse parallelen Achse drehbar gelagert (angedeutet durch Doppelpfeil 27), wodurch eine Winkelverstellbarkeit der X-Y-Tische (Klischeeträger 12) sichergestellt ist.
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In der vorliegenden ersten bevorzugten Ausführungsform ist die Haltestation E als Druckbild-Abgabestation ausgebildet, an welcher der jeweilige Drucktampon 6 auf wenigstens einem Teilbereich des Klischees 14 zum Aufliegen kommt und aus der Vertiefung bzw. den Vertiefungen im Klischee 14 (Druckbild) Farbe entnimmt. Die weiteren Haltestationen, z. B. Haltestationen B, C, D können leer sein oder (wie in der vorliegend beschriebenen bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine an der Haltestation C ausgebildet)eine Reinigungsvorrichtung 28 aufweisen. Die Reinigungsvorrichtung 28 weist zwei Rollenträger 29 auf, auf welchen eine Reinigungsbandabgaberolle 30 sowie eine Reinigungsbandaufnahmerolle 32 anbringbar sind. Zwischen diesen beiden Rollen 30, 32 wird ein Reinigungsband mit einem vorbestimmten Vorschub unter dem Drucktampon 6, welcher sich an der Haltestation C befindet, hindurchgeführt. Wird zur Abgabe des Druckbildes der an der Haltestation A befindliche Drucktampon 6 nach unten bewegt, so wird gleichzeitig auch der an der Haltestation C befindliche Drucktampon 6 nach unten bewegt, so dass er auf das Reinigungsband gedrückt wird.
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Der Druckwerksträger 2 ist in der ersten bevorzugten Ausführungsform, wie in 1 dargestellt, ein Rotationskörper in Form einer karusselartigen Drehscheibe bzw. eines Drehtellers oder Drehkreuzes, welcher um eine zentrale, vertikale Mittelachse drehbar (angedeutet durch Pfeil 36) angeordnet ist. Zum Antrieb des Druckwerksträgers 2 ist ein Antrieb vorgesehen, welcher einen Antriebskrafterzeuger aufweist, vorzugsweise einen pneumatischen oder hydraulischen oder elektrischen Antriebskrafterzeuger, beispielsweise einem Elektromotor. Der Druckwerksträger 2 ist von dem Antrieb in gleichbleibender Drehrichtung um mindestens 360° oder vorzugsweise um beliebig häufige Drehungen über 360° hinaus in gleichbleibender Drehrichtung drehbar. Hierbei wird der Druckwerksträger 2 um vorbestimmte Drehwinkeleinheiten, entweder von Haltestation zu Haltestation A bis E oder von Gruppe zu Gruppe gedreht, wobei jede Gruppe von Haltestationen mindestens zwei von den Haltestationen A bis E enthält. in der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform ist der Antrieb ein Schrittantrieb, beispielsweise ein elektrischer Schrittmotor, wobei die Anzahl von Bewegungsschritten einstellbar ist, welche er benötigt, um den Druckwerksträger 2 jeweils um eine Drehwinkeleinheit weiter zu drehen.
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Auf dem Druckwerksträger 2 sind, um seine vertikale Drehachse auf 360° verteilt, fünf Tamponträgeraufnahmen zur Aufnahme von Tamponträgern vorgesehen, wovon mindestens zwei, vorzugsweise mehr als zwei, in der bevorzugten ersten Ausführungsform vier, mit Tamponträgern 4, welche wiederum jeweils einen Drucktampon 6 tragen, bestückt sind. Die Tamponträgeraufnahmen sind in vorbestimmten Umfangswinkelpositionen derart angeordnet, dass die an ihnen befestigten bzw. von ihnen aufgenommenen Tamponträger 4 (mit den jeweils zugeordneten Drucktampons 6) an der Druckstation A ein Bedruckobjekt bedrucken können. Vorzugsweise haben die Umfangswinkelpositionen gleiche Umfangswinkelabstände voneinander. Die Drucktampons 6 haben weiterhin vorzugsweise alle den gleichen radialen Abstand von der Drehachse des Druckwerkträgers 2.
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Zum Bedrucken des Bedruckobjekts 8 und insbesondere, um eine sichere Halterung des Bedruckobjekts 8 sicherzustellen, ist an der Haltestation A ein Objektträger 38 angeordnet, welcher das mindestens eine zu bedruckende Bedruckobjekt 8 in einer an sich bekannten Art und Weise in einer Druckposition hält, in welcher es von einem der Drucktampons 6 bedruckbar ist. Ebenfalls in einer an sich bekannten Art und Weise können auf dem Objektträger 38 auch gleichzeitig mehrere Bedruckobjekte 8 vorhanden sein, welche vom Objektträger 38 nacheinander in eine bedruckbare Position gebracht und dann wieder von dieser Position wegbewegt werden. Die Bewegungen des Objektträgers 38 können (wie in der bevorzugten Ausführungsform realisiert und durch Doppelpfeile 40, 42 angedeutet) linear oder aber auch alternativ hierzu eine Drehbewegung sein (hierzu wäre der Objektträger 38 im Allgemeinen in Form eines Drehtellers oder in Form eines Drehkreuzes ausgebildet und um eine vertikale Drehachse drehbar angeordnet). Zur Bewegung des Objektträgers 38 weist dieser einen Antrieb auf, welcher einen elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Antriebskrafterzeuger aufweist, welcher vorzugsweise schrittweise und koordiniert mit den Drehbewegungen des Druckwerksträgers 2 bewegbar ist. Das Beladen und Entladen des Objektträgers 38 kann manuell oder vorzugsweise durch eine Beschickungs- und Entnahmevorrichtung, z. B. durch eine Be- und Entladestation, automatisch erfolgen.
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Die Tamponträger 4 mit den Drucktampons 6 sind starr mit dem Druckwerksträger 2 verbunden. An jeder Station wird der Druckwerksträger 2 mittels einer geeigneten Antriebsvorrichtung nach unten verbracht bzw. gezogen (in alternativen Ausführungsformen nach unten gedrückt), so dass der an der Haltestation A befindliche Drucktampon auf das Objekt gedrückt wird, während der an der Haltestation B befindliche Drucktampon auf das entsprechende Klischee 14 und der an der Haltestation C befindliche Drucktampon auf das Reinigungsband 34 gedrückt werden. Somit werden an den drei verschiedenen Stationen A, C, E drei Arbeitsvorgänge gleichzeitig ausgeführt, nämlich einmal das Bedrucken des Bedruckobjekts, eine Reinigung eines Tampons und eine Farbaufnahme des Tampons, der im nächsten Schritt an die Haltestation A geführt wird. Selbstverständlich ist es denkbar, dass die Reinigungsstation 28 „zuschaltbar” ausgebildet ist, so dass ein Tampon beispielsweise nur in jedem fünften oder zehnten Umlauf gereinigt wird.
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In der ersten bevorzugten Ausführungsform (vgl. hierzu insbesondere 2, welche eine Teilansicht der ersten bevorzugten Ausführungsform darstellt) weist die Tampondruckmaschine 1 eine Bildaufnahmevorrichtung 44 in Form einer CCD-Kamera zum Erzeugen eines Bildes des jeweiligen Klischeebereiches 10, 10a auf, welcher sich unter der Bildaufnahmevorrichtung 44 befindet. Ferner weist die erste bevorzugte Ausführungsform eine Vergleichsvorrichtung 46 zum Vergleich des von der Bildaufnahmevorrichtung 44 erzeugten Bildes oder hieraus beispielsweise mittels einer Auswertungsvorrichtung gewonnener Daten mit Referenzdaten auf. Die Vergleichsvorrichtung 46 ist in der bevorzugten Ausführungsform als elektronische Vergleichsvorrichtung (Computer) ausgeführt und ermöglicht es, das vom Klischeebereich 10, erzeugte Bild mit einem Referenzbild (die Referenzdaten liegen in diesem Fall als Bild vor) zu vergleichen. Dazu wird das Referenzbild, welches ein Bild von Teilen des Klischeebereichs 10 der ersten Druckstufe ist (in der ersten bevorzugten Ausführungsform ein Bild eines Teilbereichs des Klischees 14 der ersten Druckstufe) als Hintergrund auf einen Bildschirm der Vergleichsvorrichtung 46 dargestellt, während das (aktuelle) Bild des Klischeebereichs 10, einer zweiten oder weiteren Druckstufe über das Hintergrundbild gelegt bzw. projiziert wird. In der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform wird das aktuelle Bild als Videobild, d. h. als kontinuierliche Folge von Einzelbildern über das Referenzbild gelegt, so dass immer der aktuelle Zustand (die aktuelle Position des Klischeebereichs der zweiten oder weiteren Druckstufe) in Echtzeit mit dem Referenzbild verglichen werden kann. Zu diesem Vergleich enthalten die Referenzdaten wie bereits oben dargestellt ein Bild von wenigstens Teilen des Klischeebereichs 10 der ersten Druckstufe. Dadurch können die Positionen der Klischeebereiche 10, der zweiten und weiteren Druckstufen exakt aufeinander und auf den Klischeebereich 10 der ersten Druckstufe abgestimmt werden. So kann sichergestellt werden, dass die Drucke der verschiedenen Stufen exakt an den gewünschten Stellen auf dem Bedruckobjekt plazierbar sind bzw. plaziert sind. Ist der Klischeebereich 10a, welcher kein Klischee 14 trägt in der Position, in der er von der Kamera erfasst wird, so wird kein Bildvergleich durchgeführt.
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Der Vergleich zwischen dem aktuellen Bild und den Referenzdaten bzw. dem Referenzbild kann sich dabei auf jeden beliebigen markanten Punkt bzw. auf beliebige markante Punkte der Klischeebereiche 10 erstrecken. Beispielsweise ist es denkbar, die Ränder des Klischeeträgers 12 zu detektieren bzw. festzustellen. Anderweitige markante Punkte können Markierungen am Klischeeträger 12 bzw. auch auf dem Klischee 14 selbst sein. In der bevorzugten Ausführungsform gemäß den 1 und 2 ist eine Markierung in Form einer Positionsmarke bzw. Passermarke 50 auf den Klischees 14 angeorndet. Diese ist in Form eines mit nur einem halben Querbalken versehenen Kreuzes oder einer anderen beliebigen, vorzugsweise in ihrer Lage ein-eindeutigen Markierung auf dem Klischee 14 angebracht.
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Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass neben einem Vergleich von Bildern selbstverständlich auch ein Koordinatenvergleich oder jeglicher anderer Vergleich zur Positionsbestimmung denkbar wäre. Zu einem Koordinatenvergleich bietet es sich beispielsweise an, die Koordinaten markanter Punkte entweder manuell (beispielsweise mittels eines Mauszeigers auf dem Bildschirm) oder automatisch (beispielsweise mittels eines automatischen Erkennungsalgorhythmus) mittels der erwähnten Auswertungsvorrichtung zu ermitteln und dann die entsprechenden Koordinatenpaare zu vergleichen. Dies bietet den Vorteil, dass anstelle eines Referenzbildes ein relativ kleiner Referenzdatensatz, welcher lediglich Koordinaten beinhaltet, gehalten werden kann. Der Vorteil des Bildvergleiches hingegen ist es, dass auch ein relativ unerfahrener Bediener der Maschine sehr schnell und in Echtzeit feststellen kann, ob die Passermarken 50 bzw. markante Punkte übereinander zum liegen kommen oder ob eine Justierung bzw. Nachjustierung entweder des Klischeebereichs, insbesondere des Klischeeträgers oder aber auch des Objektträgers (alternativ zu einer Anpassung der Position des Klischeebereichs bzw. des Klischeeträgers für jede Druckstufe kann auch der Objektträger für jede Druckstufe in eine gewünschte Position bewegt werden). Die gewünschte Positionseinstellung der jeweiligen Klischeebereiche 10 erfolgt in der bevorzugten Ausführungsform durch eine Justierung der Klischeeträger 12 (X-Y-Tische). Ist die Passermarke 50 (alternativ hierzu können auch mehrere Passermarken 50 vorhanden sein) auf dem Klischee 14 angebracht, so kann die korrekte Positionierung der verschiedenen Druckstufen zueinander relativ einfach erfolgen, da die Klischees mit einem festen Bezug des Druckbildes aller Druckstufen zu der definierten und fixen Position der Passermarken 50 hergestellt werden können.
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Es bleibt an dieser Stelle zu erwähnen, dass der X-Y-Tisch (Klischeeträger 12) der ersten bevorzugten Ausführungsform vom Bediener der Druckmaschine 1 manuell mittels dreier Handränder 52 einstellbar ist (X-, Y- und Winkelverstellung).
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In 3 ist eine Teilansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine 1 dargestellt. Dargestellt sind analog zu 2 der Klischeebereich 10 sowie die erfindungsgemäße Vergleichsvorrichtung 46 und die erfindungsgemäße Bildaufnahmevorrichtung 44. In der zweiten bevorzugten Ausführungsform weist die Bildaufnahmevorrichtung 44 im Gegensatz zur ersten bevorzugten Ausführungsform jedoch zwei CCD-Kameras auf, so dass zwei Teilbereiche der Klischeebereiche 10 bildlich dargestellt werden. Es sind in der bevorzugten zweiten Ausführungsform jeweils zwei Eckbereiche des jeweils in der entsprechenden Position befindlichen Klischeebereichs 10 aufnehm- und auswertbar. In diesen beiden Bereichen ist auf dem jeweiligen Klischee jeweils eine Passermarke 50 in Form eines Kreuzes aufgezeichnet. Beide Kameras sind wie in 1 und 2 auch mit der Vergleichsvorrichtung 46 (in Form des Computers) verbunden und ermöglichen einen Vergleich mit einem Referenzbild bzw. Referenzdaten.
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In 4 ist letztendlich eine dritte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tampondruckmaschine 1 dargestellt, welche im Wesentlichen der zweiten bevorzugten Ausführungsform entspricht. Im Gegensatz zu der zweiten bevorzugten Ausführungsform sind die Klischeeträger 12 jedoch automatisch durch drei Stellantriebe bewegbar. Die Steuerung erfolgt über eine Steuervorrichtung, welche in der bevorzugten Ausführungsform mit dem Computer verbunden ist. Der Computer führt automatisch den Positionsabgleich durch und justiert dann entsprechend den Klischeeträger 12 samt dem Klischee 14.
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Neben einer Tampondruckmaschine erfasst der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung auch ein Verfahren zum Bedrucken von Bedruckobjekten 8 bzw. ein Verfahren zum Einrichten einer Tampondruckmaschine 1 mit den folgenden Schritten: Nach dem Erzeugen eines Bilds von wenigstens Teilen des Klischeebereichs 10 einer zweiten Druckstufe wird dieses Bild (es kann sich hierbei auch um einen kontinuierlichen Strom von Bildern handeln) mit einem Referenzbild verglichen. Alternativ hierzu ist es auch denkbar, das erzeugte Bild auszuwerten, d. h. also z. B. markante Koordinaten manuell oder automatisch zu ermitteln und diese mit Referenzdaten zu vergleichen. Weiterhin sind auch andere bildvergleichende Verfahren bzw. bildauswertende Verfahren, welche denselben Zweck (nämlich einer Positionsbestimmung zum Zwecke einer darauf folgenden Positionsjustierung) dienen, denkbar.
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Durch diesen Vergleich wird die Position des Klischeebereichs der zweiten Druckstufe relativ zu einer Soll-Position, welche durch die Referenzdaten bestimmt ist, festgelegt. Daraufhin werden Korrekturmaßnahmen zum Ausgleich der Abweichung des Klischeebereichs zu seiner Soll-Position initiiert. Dabei kann es sich entweder um das Verbringen von wenigstens Teilen des Klischeebereichs 10, insbesondere des Bereichs, auf dem die Klischees 14 gehalten bzw. montiert sind in eine Soll-Position handeln, oder aber auch um eine Speicherung der Abweichung vom Soll-Wert, um diese beim späteren Bedrucken von Bedruckobjekten 8 dem Objektträger 38 mitteilen zu können, so dass dieser in jeder Druckstufe in seine optimale Position fahren kann. In den bevorzugten Ausführungsformen werden sämtliche Druckstufen außer der ersten Druckstufe derart eingerichtet, wobei auch von der ersten Druckstufe ein Bild aufgenommen wird, welches die Referenzdaten bildet. Diese Aufnahme erfolgt, nachdem die Position des Druckes auf dem Bedruckobjekt 8 für die erste Druckstufe optimiert wurde. Somit kann dann der Vergleich zu Referenzdaten, welche eine Soll-Position festlegen, ermittelt werden. Bei einer Wiederaufnahme des Bedruckens von Objekten, nachdem die Druckmaschine vorher auf einen anderen Druck umgerüstet war, ist es auch denkbar, alle Druckstufen auf einen entsprechenden gespeicherten Referenzwert bzw. auf entsprechende gespeicherte Referenzdaten hin zu justieren.
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Kurz gesagt ist der Ablauf des Verfahrens in der bevorzugten Ausführungsform wie folgt:
- 1. Klischees herstellen mit festem Bezug von Druckbild (alle Farben) zu der definierten und fixen Position der Passermarken.
- 2. Klischees auf den Klischeeplatten der Druckmaschine montieren
- 3. Erstes Druckbild (erste Farbe) aufs Druckobjekt übertragen
- 4. Position des Drucks prüfen und erstes Klischee solange mit Hilfe des Kreuztisches verstellen/einrichten oder Objektträger mit Bedruckobjekt so lange verstellen/einrichten, bis die Position auf dem Druckobjekt in Ordnung ist.
- 5. Position der Passermarken dieses Klischees relativ zur „Optik” im Rechner als „Master” abspeichern.
- 6. Alle anderen Farben mittels der jeweilig zugehörigen Klischee- bzw. Kreuztischverstellung entsprechend dem „Master” deckungsgleich einstellen (Bildschirmarbeit)
- 7. Damit sind alle Farben absolut passergenau zueinander eingerichtet und der Druck kann sofort beginnen (sofern die Farben und die Tampons entsprechend vorbereitet waren)
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Ggf. auftretende Übertragungs-Fehler (Positionsverschiebungen), die sich infolge von mechanischen Toleranzen (z. B. Teilungsfehler eines Getriebes) ergeben, sind maschinentypisch/maschinenindividuell und können einmalig oder auch wiederholt kalibriert werden.
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Der Vorteil dieser Einrichtung ist eine sehr zügige, absolut perfekte und sehr schnelle Einrichtung des Passers eines Mehrfarbendrucks, ohne die ansonsten notwendige Erfahrung und Fingerfertigkeit des Operators, welche mittlerweile sehr häufig nicht mehr in den Produktionen anzutreffen sind.
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Dieses Vorgehen ist insbesondere für Karusselldruckmaschinen geeignet, jedoch selbstverständlich auch auf jeder anderen Druckmaschine, welche für einen mehrstufigen Druck geeignet ist, anwendbar.