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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Infusionsvorrichtung, wie sie üblicherweise
in der Medizintechnik verwendet wird, um einem Patienten Lösungen
oder Blutersatzmittel per Infusion zuzuführen. Die Erfindung
betrifft insbesondere eine Venenverweilkanüle zur Verwendung
in einer derartigen Infusionsvorrichtung.
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Infusionsvorrichtungen
der hier in Betracht kommenden Art bestehen aus einer Venenverweilkanüle,
einer Stahlkanüle und einem Infusionsbesteck, das heißt
einem Beutel mit Infusionsmittel und einem Schlauch zur Verbindung
des Beutels mit der Venenverweilkanüle. Die Verbindung
zwischen dem Schlauch und der Venenverweilkanüle ist üblicherweise
als Luer-Lock-Verbindung ausgebildet. Die Venenverweilkanüle
umfasst einen Kunststoffkatheter, der in einem Katheterhalter gehalten
wird und von einem Ende des Katheterhalters hervorragt, um nach Fixierung
des Katheterhalters auf der Haut des Patienten in der Vene des Patienten
zu verbleiben. Desweiteren umfasst die Venenverweilkanüle
einen Stahlkatheterhalter zum Halten der Stahlkanüle, die zunächst
durch den Kunststoffkatheter hindurchgeführt ist und aus
ihm herausragt, um die Venenverweilkanüle in der Vene des
Patienten zu platzieren, die aber anschließend aus der
Venenverweilkanüle entfernt wird. Schließlich
weist die Venenverweilkanüle noch einen Luer-Konus auf,
um mittels eines Luer-Lock-Anschlusses den Infusionsschlauch mit
der Venenverweilkanüle verbinden zu können.
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Luer-Lock
bezeichnet ein genormtes Verbindungssystem für Kanülen,
Spritzen und insbesondere Infusionsschläuche im medizinischen
Bereich. Die Dichtigkeit der Verbindung wird hierbei durch eine
kegelförmige Konstruktion der Verbindungsstelle, des sogenannten
Luer-Konus, erreicht. Dabei wird der Innenkegel der einen Verbindungsstelle
auch als "weiblich" bezeichnet, der Außenkegel der Gegenseite
als "männlich". Man bezeichnet das System als Luer-Lock,
wenn der Konus zur Sicherung bzw. Verriegelung der Verbindung gegen
versehentliches Lösen durch ein Gewinde mit Überwurfmutter
erweitert ist. Die Verbindung schließt und öffnet
dann mit einer halben Drehung. Das Luer-Lock-System garantiert die
Kompatibilität zwischen verschiedenen Herstellern und ist
international anerkannt. Es ist in DIN EN 1707:1996 und DIN
EN 20594-1:1993 genormt.
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Eine
Infusion wird wie folgt vorbereitet: Zunächst ist die Stahlkanüle
in der Venenverweilkanüle aufgenommen und erstreckt sich
axial durch die Venenverweilkanüle bzw. durch den Katheterhalter
und den Kunststoffkatheter hindurch, so dass ihre Spitze an dem
entfernten Ende der Kunststoffkanüle hervorsteht. Die Stahlkanüle
wird dann in eine Vene des Patienten eingestochen. Der Kunststoffkatheter
wird dann über die Stahlkanüle möglichst
weit in die so punktierte Vene vorgeschoben. Anschließend
wird die Stahlkanüle zurückgezogen und zusammen
mit dem Stahlkanülenhalter vollständig von der
Venenverweilkanüle entfernt. In der Vene verbleibt lediglich der
Kunststoffkatheter, der mit dem außerhalb des Körpers
auf der Haut des Patienten fixierten Katheterhalter verbunden ist.
Nun wird das Infusionsbesteck an die Venenverweilkanüle
angeschlossen, indem ein Infusionsschlauch mittels des Luer-Lock-Anschlusses
auf den Luer-Konus der Venenverweilkanüle aufgesetzt wird.
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Problematisch
ist, dass eine freie Verbindung zwischen der Körpervene
und dem die Venenverweilkanüle durchsetzenden Kanal besteht,
wenn die Stahlkanüle herausgezogen wird. Bis zum Anschluss
einer Infusionsleitung an die Verweilkanüle kann daher
Blut austreten. Das gleiche gilt beim Wechseln der Infusionsleitung.
Dieser Blutaustritt muss aus Gründen des Patientenschutzes
sowie auch aus Gründen des Schutzes des Betreuungspersonals,
beispielsweise der Krankenpfleger, der Krankenschwestern und Ärzte
ver hindert werden. Direkte Blutkontakte sind im Hinblick auf eine
mögliche Infektion (HIV, Hepatitis) unbedingt zu vermeiden.
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Es
ist bereits bekannt, zur Vermeidung dieser Gefahren ein Rückschlagventil
in dem den Katheterhalter durchsetzenden Kanal vorzusehen. Während
viele bekannte Rückschlagventile aus vielen Einzelteilen
aufgebaut sind und entsprechend schwierig zu montieren sowie entsprechend
störanfällig sind (
DE
38 09127 ,
DE 41 37 019 ,
US 5,156,596 ), werden in
DE-U-29613 796 und
EP 1 197 242 A1 Venenverweilkanülen
vorgeschlagen, deren Ventilkörper in Form einer hülsenförmigen,
geschlitzten Kappe mit sich konisch verjüngendem Ende in
Infusionsrichtung ausgebildet ist. Bei einem entsprechenden Druckunterschied
zwischen der Infusionsflüssigkeit auf der einen Seite und
dem Venendruck des Patienten auf der anderen Seite soll dieses Ventil einen
Rückfluss von Blut in den Infusionsbehälter nach
Art eines Rückschlagventils verhindern.
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Jedoch
hat sich herausgestellt, dass der Venendruck oft nicht ausreicht,
um den Ventilschlitz zuverlässig zu schließen.
Ein tröpfchenweises Austreten von Blut bei abgenommenem
Infusionsbehälter kann daher auftreten. Wenn man zur Vermeidung dieses
Problems das Ventil so ausbildet, dass es des venösen Drucks
nicht bedarf, um einen Rückfluss von Blut zu verhindern,
beispielsweise durch Auswahl eines entsprechend steifen Kunststoffmaterials für
das Ventil, so kann es sein, dass der allein durch die Schwerkraft
aufgebrachte Infusionsdruck von in der Regel etwa 1 Meter Wassersäule
nicht den erforderlichen Durchfluss durch das Ventil erzielt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Venenverweilkanüle
bzw. eine Infusionsvorrichtung mit einer Venenverweilkanüle
vorzuschlagen, die einen Rückfluss von Blut durch die Venenverweilkanüle
zuverlässig verhindert. Dabei soll ein einfacher Aufbau
der Venenverweilkanüle gewahrt bleiben.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Venenverweilkanüle
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Infusionsvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 8 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Dementsprechend
ist erfindungsgemäß ein hohler Dorn vorgesehen,
der so angeordnet ist, dass er beim Anschließen eines Luer-Lock-Adapters durch
den Ventilkörper hindurchbewegt wird und beim Entfernen
des Luer-Lock-Adapters aus dem Ventilkörper heraus zurückbewegt
wird. Das Ventil kann nun so ausgebildet sein, dass es entgegen
der Infusionsrichtung selbst bei geringstem venösen Druck
dicht schließt. Denn das Öffnen des Ventils erfolgt
durch Hindurchführen des hohlen Dorns zu dem Zeitpunkt,
wenn überdie Luer-Lock-Verbindung ein Infusionsschlauch
an die Venenverweilkanüle angeschlossen wird. Das Infusionsmittel
fließt dann durch den hohlen Dorn hindurch in die Vene
des Patienten.
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Die
Erfindung ermöglicht den Einsatz von im Vergleich zum Stand
der Technik ganz anderen Ventilen, da das Öffnen des Ventils
nicht mehr durch den hydrostatischen Druck des Infusionsmittels
sondern mittels des hohlen Dorns erreicht wird. Daher kann ein Ventilkörper
eingesetzt werden, der in Infusionsrichtung bei üblichen
Infusionsdrücken dicht ist, insbesondere also bei Drücken
von mehr als 1 Meter Wassersäule dicht ist, solange nämlich
der hohle Dorn oder eine Stahlkanüle nicht durch den Ventilkörper
hindurchgeführt ist. Natürlich muss der Ventilkörper
auch nach dem Herausbewegen des Dorns bzw. der Stahlkanüle
wieder dicht sein. Insofern bestehen unterschiedlichste Möglichkeiten
zur Ausgestaltung des Ventilkörpers.
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Beispielsweise
kann der Ventilkörper gemäß einer besonders
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung durch zwei aufeinanderliegende
Membranen gebildet sein, die jeweils geschlitzt sind, nämlich
derart, dass sich die übereinanderliegenden Schlitze an einer
Stelle kreuzen, durch die der hohle Dorn beim Anschließen
des Luer-Lock-Adapters hindurchbewegt wird. Wird der hohle Dorn
beim Entfernen des Luer-Lock-Adapters wieder aus dem Ventilkörper
herausbewegt, so verschließt sich die durch die Schlitze gebildete
Kreuzungsstelle selbständig.
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Der
Ventilkörper kann auch als ungeschlitzte Membran ausgebildet
sein, welche mittels des hohlen Dorns durchstechbar ist. Dazu muss
die Membran aus einem entsprechend elastischen und vergleichsweise
dicken Material gebildet sein. Der Dorn kann spitz ausgebildet sein, ähnlich
wie eine Spritze. Beim Herausbewegen des Dorns schließt
die Membran dann selbständig, so dass der Ventilkörper
für Blut bei üblichen venösen Drücken
des menschlichen Blutkreislaufsystems entgegen der Infusionsrichtung
dicht ist.
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Es
ist aber durchaus auch möglich, die eingangs erläuterten
hülsenförmigen, geschlitzten Ventilkörper
einzusetzen, die ein sich konisch verjüngendes Ende in
Infusionsrichtung aufweisen. Beim Anschließen des Luer-Lock-Adapters
bewegt sich dann der hohle Dorn durch den Schlitz des sich konisch verjüngenden
Endes hindurch. Das Material des Ventilkörpers wird – anders
als beim Stand der Technik – mit einer solchen Elastizität
gewählt, dass die durch den hohlen Dorn erzeugte Öffnung
durch den Schlitz im konischen Ende des Ventilkörpers wieder selbständig
und zuverlässig schließt, wenn der Dorn zurückbewegt
wird, und zwar selbst dann, wenn kein venöser Druck anliegt,
und vorzugsweise auch noch dann, wenn in der anderen Richtung ein üblicher
Infusionsdruck von 1 mWS anliegt. Die Konizität des Ventilkörpers
dient hier weniger dazu, ein Verschließen der Öffnung
durch den äußeren venösen Druck zu unterstützen,
sondern vielmehr dazu, den hohlen Dorn innerhalb des Ventilkörpers
zu zentrieren und zu führen.
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Schließlich
kann der Ventilkörper auch durch einen Folienschlauch gebildet
sein, wie er in der
EP 1
197 242 A1 detailliert beschrieben ist. Das Schlauchmaterial
ist derart flexibel und die Wandstärke derart gering gewählt,
dass die Schlauchwände aufeinanderliegen, wenn kein Infusionsfluid
hindurchgeleitet wird, um so die Ventilfunktion zu gewährleisten.
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Unabhängig
von der Art des Ventilkörpers gibt es unterschiedliche
Möglichkeiten, den hohlen Dorn so anzuordnen, dass er beim
Anschließen des Luer-Lock-Adapters durch den Ventilkörper
hindurchbewegt und beim Entfernen des Luer-Lock-Adapters wieder
aus dem Ventilkörper heraus zurückbewegt wird.
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Gemäß einer
ersten bevorzugten Variante sitzt der hohle Dorn in der Venenverweilkanüle
an einer Stelle, die in Infusionsrichtung bzw. Anschließrichtung
des Luer-Lock-Adapters vor dem Ventilkörper liegt. Der
hohle Dorn ist somit getrennt vom Luer-Lock-Adapter ausgebildet,
und er ist innerhalb der Venenverweilkanüle verschieblich
angeordnet. Durch Federkraft wird der hohle Dorn in eine Position gedrängt,
in der er den Ventilkörper nicht durchdringt. Durch Anschließen
des Luer-Lock-Adapters wird der hohle Dorn dann vorgeschoben in
eine Position, in der er den Ventilkörper durchdringt.
Bei Entfernen des Luer-Lock-Adapters bewegt sich der hohle Dorn aufgrund
der Federkraft selbständig zurück in die Ausgangsstellung.
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Der
besondere Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin,
dass der Anwender bei der Verwendung der Infusionsvorrichtung keinen
Unterschied gegenüber den ihm bekannten Systemen feststellen
wird, sich somit in keiner Weise umstellen muss.
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Bei
einer anderen bevorzugten Ausführungsform, die nachfolgend
erläutert wird, braucht sich der Anwender ebenfalls nicht
umzustellen. Die erfindungsgemäße Ausbildung der
Infusionsvorrichtung wird hier aber nach außen erkennbar.
Bei dieser Ausführungsform ist der hohle Dorn nicht in
die Venenverweilkanüle integriert, sondern er ist als Teil
des Luer-Lock-Adapters ausgebildet. Der hohle Dorn bildet dabei
eine Verlängerung des männlichen Luer-Konus und
steht somit im Vergleich zu herkömmlichen Luer-Lock-Adaptern
axial von dem Luer-Lock-Adapter hervor. Das Anschließen
des Luer-Lock-Adapters an den Luer-Konus der Venenverweilkanüle
unterscheidet sich jedoch für den Anwender nicht. Beim
Anschließen des Luer-Lock-Adapters durchstößt
der hohle Dorn das Ventil, beim Lösen der Luer-Lock-Verbindung
durch Entfernen des Adapters wird der hohle Dorn automatisch aus
dem Ventil zurückgezogen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung beispielhaft anhand der begleitenden Zeichnungen
beschrieben. Darin zeigen:
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1 eine
Venenverweilkanüle vor ihrer Verwendung,
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2 die
Bestandteile einer Infusionsvorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung,
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3 eine
Venenverweilkanüle mit einem ersten Ventiltyp, wie er im
Zusammenhang mit der Erfindung verwendbar ist,
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4A eine
Venenverweilkanüle mit einem zweiten Ventiltyp, wie er
im Zusammenhang mit der Erfindung verwendbar ist,
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4B und 4C zwei
Varianten des zweiten Ventiltyps aus 4A,
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5 eine
zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Venenverweilkanüle mit einem dritten Ventiltyp.
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1 zeigt
eine Venenverweilkanüle vor ihrem Gebrauch. Sie besteht
im wesentlichen aus einem Katheterhalter 3, an dessen einem
Ende ein Kunststoffkatheter 8, vorzugsweise aus flexiblem Kunststoff
wie PTFE, mittels einer in dem Katheterhalter 3 angeordneten
Fixierhülse 7 befestigt ist. An dem anderen axialen
Ende des Katheterhalters 3 ist ein Stahlkanülenhalter 2 mit
einer Stahlkanüle 6 angeordnet. Die Verbindung
zwischen dem Stahlkanulenhalter 2 und dem Katheterhalter 3 ist
als Luer-Verbindung ausgestaltet, indem der Stahlkanülenhalter 2 mit
einem männlichen Luer-Konus in einen weiblichen Luer-Konus
des Katheterhalters 3 eingesteckt ist. Die Stahlkanüle 6 durchdringt
den Katheterhalter 3 und den Kunststoffkatheter 8 axial
vollständig und steht mit ihrer Spitze 6a aus
der axial gegenüberliegenden Seite des Kunststoffkatheters 8 hervor.
Der Stahlkanülenhalter 2 ist an der der Stahlkanüle 6 axial
gegenüberliegenden Seite durch einen Luer-Lock-Deckel 10 verschlossen.
In dem Stahlkanülenhalter 2 ist ein Porex-Filter 1 vorgesehen.
Außerdem besitzt der Stahlkanülenhalter 2 eine
nach oben ragende Angriffsplatte 2a, an der ein Benutzer
beispielsweise mit dem Daumen angreifen kann, um eine Blutbahn mit
der Stahlkanüle zu punktieren und dieselbe in die punktierte
Blutbahn vorzuschieben.
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Außerdem
sind weitere Bestandteile an dem Katheterhalter 3 vorgesehen.
So ist auf dem Katheterhalter 3 ein Zuspritzstutzen 11 vorhanden,
der im nicht benutzten Zustand durch eine Kappe 4 verschlossen
ist. Auf der Unterseite des Katheterhalters 3 stehen Platten 3a seitlich
hervor, die nach der Punktion flach auf der Haut des Patienten aufliegen und
zum Beispiel mit Pflastern an der Haut befestigt werden können.
Eine Kappe 9 schützt die Stahlkanüle 6 mit
dem sie umgebenden Kunststoffkatheter 8 im unbenutzten
Zustand dieser Vorrichtung. Mit 5 ist ein Ventilkörper
bezeichnet, der auch eine Ventilfunktion für den radial
angeordneten Zuspritzstutzen 11 übernimmt.
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2 zeigt
eine Infusionsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung beim Ankoppeln eines Infusionsschlauchs 12 mittels
eines Luer-Lock-Anschlusses 13 an die Venenverweilkanüle
aus 1. In diesem Moment, obwohl nicht dargestellt,
liegt der Kunststoffkatheter 8 in einer Vene des Patienten,
und die Venenverweilkanüle ist mit Heftpflastern über
die seitlich hervorstehenden Platten 3a auf der Haut des
Patienten fixiert.
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Der
Infusionsschlauch 12 mit dem Luer-Lock-Anschluss 13 ist
von herkömmlicher Gestalt. Er wird jedoch nicht, wie ansonsten üblich,
unmittelbar auf den weiblichen Luer-Lock-Konus des Katheterhalters 3 aufgesetzt,
sondern stattdessen ist ein spezieller Luer-Lock-Adapter 14 vorgesehen,
der zwischen dem Luer-Lock-Anschluss 13 und dem weiblichen
Luer-Konus des Katheterhalters 3 positioniert wird. Der
Luer-Lock-Adapter 14 besitzt auf einer Seite einen weiblichen
Luer-Konus zum Zusammenwirken mit dem Luer-Lock-Anschluss 13 und
auf der anderen Seite einen männlichen Luer-Konus zum Zusammenwirken
mit dem weiblichen Luer-Konus des Katheterhalters 3. Der
männliche Luer-Konus des Luer-Lock-Adapters 14 entspricht
in seinen Abmessungen dem männlichen Luer-Konus des Luer-Lock-Anschlusses 13,
bis auf einen wesentlichen Unterschied, der darin besteht, dass
sich über das Ende des männlichen Luer-Konus hinaus
ein hohler Dorn 15 erstreckt. Beim Aufschieben des Luer-Lock-Adapters 14 auf
den Katheterhalter 3 durchdringt der hohle Dorn 15 den
Ventilkörper 5 vollständig in axialer
Richtung, so dass eine durchgehende Fluidverbindung vom Infusionsschlauch 12 zum Kunststoffkatheter 8 besteht.
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Der
Ventilkörper 5 ist hier als dicke Membran ausgebildet,
die beispielsweise durch einen elastischen, geschlossenzelligen
Schaumstoff bestehen kann. Beim Einführen des Luer-Lock-Adapters 14 durchdringt
der hohle Dorn die Membran. Beim Entfernen des Luer-Lock-Adapters 14 wird
der hohle Dorn 15 aus der Membran zurückgezogen,
welche sich aufgrund der immanenten Flexibilität soweit schließt,
dass Blut, welches unter üblichem venösen Druck
steht, nicht durch die Membran 5 hindurchdringen kann.
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Der
Luer-Lock-Adapter 14 kann als zusätzliches Teil
zusammen mit herkömmlichen Infusionsvorrichtungen vertrieben
werden. Es ist aber genauso möglich, dass der Luer-Lock-Adapter 14 unmittelbar
mit dem Infusionsschlauch 12 verbunden ist und den Luer-Lock-Anschluss 13 ersetzt.
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3 zeigt
vergrößert (und spiegelverkehrt) einen Teil der
Venenverweilkanüle aus 2, wobei jedoch
hier der Ventilkörper 5 nicht als Membran ausgebildet
ist. Stattdessen ist in dem zentralen axialen Kanal 16 des
Katheterhalters 3 ein Stutzen 17 dichtend eingesetzt,
auf dessen patientenseitigen Ende der Ventilkörper 5 in
Form eines Folienschlauchs 18 aufgezogen ist. Der Folienschlauch
besteht vorzugsweise aus einem dünnwandigen elastischen
Material, zum Beispiel HDPE (high density polyethylene). Die Länge
des Folienschlauchs kann beispielsweise 10 mm betragen, die Breite
des flach aufliegenden Folienschlauchs etwa 2,5 mm.
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Beim
Aufsetzen des Luer-Lock-Adapters 14 aus 2 auf
den weiblichen Luer-Lock-Konus des Katheterhalters 3 durchdringt
der hohle Dorn 15, der selbstverständlich entsprechend
lang ausgebildet sein muss, den Folienschlauch 18 und stellt
eine zuverlässige Fluidverbindung durch den Ventilkörper 5 hindurch
her. Im Lagerzustand entsprechend 1 durchsetzt
die Stahlkanüle 6 den Folienschlauch 18.
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Eine
zylindrische Hülse 19 des Ventilkörpers 5 aus
einem elastomeren Material verschließt die Zuspritzöffnung
des oberen Zuspritzstutzens 11. Wenn durch diesen Stutzen
zusätzliche Medikamente eingespritzt werden sollen, weicht
die zylindrische Hülse 19 im Bereich der Durchtrittsöffnung
des Zuspritzstutzens 11 in den Kanal 16 des Katheterhalters 3 aus und
gibt den Weg für durch diesen Stutzen eingespritzte Flüssigkeit
frei. Im Ruhezustand nimmt die Hülse die in 3 gezeigte
Position ein und verschließt die Auslassöffnung
zum Zuspritzstutzen 11 zuverlässig, so dass auch
durch diesen Stutzen kein Patientenblut austreten kann.
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4A zeigt
eine Variante des Ventilkörpers 5. Statt des Folienschlauchs 18 an
der zylindrischen Hülse 19 wird die zylindrische
Hülse so weitergebildet, dass sie an ihrem patientenseitigen
Ende 20 konisch zuläuft. Damit übernimmt
der zylindrische Bereich des Ventilkörpers 5 nach
wie vor die bekannte Ventilfunktion für den seitlichen
Zuspritzstutzen 11 und die konische Spitze verschließt
den Kanal 16 des Katheterhalters 3. Das konische
Ende 20 ist von seinem Scheitelpunkt ausgehend seitlich
geschlitzt, wobei die Schlitze etwa radial verlaufen. Das geschlitzte Ende
ermöglicht den Durchtritt des hohlen Dorns 15 und
besitzt gleichzeitig Führungsfunktion für den Dorn 15.
Die konische Führung 20 kann auch am anderen Ende
des Ventilkörpers 5, quasi als Einstülpung,
vorgesehen sein, um so die erforderliche Länge des Dorns 15 gering
zu halten.
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Wie
der in 4B gezeigte Ventilkörper 5' zeigt,
können die Wandstärken im Bereich des zulaufenden
Endes 20 auch reduziert sein. 4C zeigt nochmals
den in der 4A im eingebauten Zustand dargestellten
Ventilkörper 5.
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5 zeigt
eine zweite Ausführungsform der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform
ist der hohle Dorn 15 nicht Bestandteil der Luer-Lock-Verbindung sondern
ist in dem Kanal 16 des Katheterhalters 3 integriert.
Auf den separaten Luer-Lock-Adapter 14 kann vollständig
verzichtet werden. Stattdessen ist der hohle Dorn 15 so
in dem Katheterhalter 3 montiert, dass er beim Einsetzen
des herkömmlichen Luer-Lock-Anschlusses 13 innerhalb
des Kanals 16 axial verschoben wird.
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Der
Ventilkörper 5 wird bei diesem Ausführungsbeispiel
durch zwei aufeinanderliegende Membranen 5a und 5b gebildet,
die jeweils geschlitzt sind (in dem dargestellten Schnitt nicht
wiedergegeben). Die Schlitze verlaufen etwa durch den Mittelpunkt
der Membrane 5a, 5b, so dass sich die übereinanderliegenden
Schlitze in etwa in der Mitte des Ventilkörpers 5 kreuzen.
Durch diesen Kreuzungspunkt wird die Spitze des hohlen Dorns 14 hindurchgeschoben, wenn
der Luer-Lock-Anschluss 13 auf den weiblichen Luer-Konus
des Katheterhalters 3 aufgeschoben wird. Mittels einer
Rückstellfeder 21, die hier der Einfachheit halber
als Schraubenfeder dargestellt ist und die beispielsweise aus einem
biokompatiblen Kunststoff bestehen kann, wird der hohle Dorn 15 in seine
in 5 dargestellte Ausgangsstellung zurückgedrängt,
sobald der Luer-Lock-Anschluss 13 vom Katheterhalter 3 entfernt
wird. Die Membrane 5a, 5b verschließen
dadurch automatisch wieder, jedenfalls soweit patientenseitig venöser
Druck anliegt. In diesem geschlossenen Zustand des Ventilkörpers 5 kann über
den Zuspritzstutzen 11, wie schon bei den vorherigen Ausführungsbeispielen,
Flüssigkeit mit hohem Druck durch den Ventilkörper 5 hindurch
dem Patienten zugeführt werden.
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Die
Venenverweilkanüle gemäß der anhand der 5 beschriebenen
zweiten Ausführungsform ist in entsprechend abgewandelter
Weise auch mit den Ventilkörpern 5 aus den 1 bis 4 realisierbar. Genauso kann der aus den
Membranen 5a, 5b gebildete Ventilkörper 5 in
entsprechender Weise bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
eingesetzt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3809127 [0006]
- - DE 4137019 [0006]
- - US 5156596 [0006]
- - DE 29613796 [0006]
- - EP 1197242 A1 [0006, 0015]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN EN 1707:1996 [0003]
- - DIN EN 20594-1:1993 [0003]