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Die
Erfindung betrifft einen Mülltonnenverschluss mit einer
in einem Schlossgehäuse angeordneten Falle, mit einem einen
Fanghaken aufweisenden Gegenschließteil und mit einem im
Schlossgehäuse beim Verschwenken des Schlossgehäuses von
einer Geschlossenstellung um eine Öffnungsschwenkachse
in einer Öffnungsschwenkrichtung in eine Offenstellung
sich zufolge Schwerkraftseinwirkung von einer Grundstellung in eine
verlagerte Stellung linear verlagernden Öffnungsschieber,
welcher derart mit der Falle gekoppelt ist, dass Letztere mit dem
Fanghaken in der Grundstellung des Öffnungsschiebers eine
Verriegelungsstellung und in der verlagerten Stellung des Öffnungsschiebers
eine Freigabestellung einnimmt.
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Ein
gattungsgemäßes Mülltonnenschloss ist aus
der
EP 0 509 932 B1 vorbekannt.
Die dort beschriebene Verriegelungsvorrichtung besitzt eine in einem
Gehäuse schwenkbar angeordnete Falle. Die Falle bildet
einen Sperrhaken aus, der mit einem Fanghaken eines Gegenschließteiles
zusammenwirkt. Das Schlossgehäuse kann an einem Behälterteil
eines Müllcontainers befestigt sein. Der Fanghaken ist
dem Deckel zugeordnet. In einer Normalposition des Behälters
nimmt das Schlossgehäuse eine Geschlossenstellung ein.
In dieser Geschlossenstellung befindet sich die Falle in einer Verriegelungsstellung
mit dem Gegenschließteil. Der Deckel des Containers kann
nur durch Betätigung eines Schlosses geöffnet
werden. Innerhalb des Schlossgehäuses befindet sich ein Öffnungsschieber.
Dieser Öffnungsschieber ist als Gewichtsteil ausgebildet
und kann von einer Grundstellung in eine verlagerte Stellung verschoben
werden. In der Geschlossenstellung des Gehäuses nimmt der
Schieber seine Grundstellung ein. Die Verlagerungsrichtung ist in
der Geschlossenstellung nach oben gerichtet. Damit sich der Deckel des
Behälters beim Verkippen zum Entleeren des Behälters
selbsttätig öffnet, ist der Öffnungsschieber
mit der Falle bewegungsgekoppelt. Eine Verlagerung des Öffnungsschiebers
von der Offenstel lung in eine verlagerte Stellung führt
zu einer Verlagerung der Falle von einer Verriegelungsstellung in
eine Freigabestellung. In der Freigabestellung ist die Falle außer Eingriff
mit dem Fanghaken, so dass der Deckel öffnen kann. Die
Verlagerung des Öffnungsschiebers von der Grundstellung
in die verlagerte Stellung erfolgt selbsttätig, wenn das
Behältnis über Kopf gekippt wird.
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Aus
der
DE 197 08 193
C2 ist eine Verriegelungsvorrichtung für den Deckel
eines Müllbehälters vorbekannt, bei dem anstelle
eines Öffnungsschiebers ein verschwenkbares Gewichtsteil
vorgesehen ist, das mit einer Falle derart zusammenwirkt, dass bei
einer Überkopfentleerung die Falle von einer Verriegelungsstellung
in eine Freigabestellung verbracht wird. Bei diesem Mülltonnenverschluss
ist darüber hinaus eine Sperreinrichtung vorgesehen, mittelst
der die Falle in ihrer Verriegelungsstellung fixiert ist, wenn sich
der Behälter nicht in seiner zur Überkopfentleerung
gekippten Stellung befindet. Die Sperreinrichtung wird dort von
einem Rollkörper ausgebildet, der in einer sich in Vertikalrichtung
erstreckenden Kammer des Gehäuses befindet und der im Schwenkbereich
des Gewichtsteiles liegt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen
Mülltonnenverschluss gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung, wobei jeder Anspruch eine eigenständige Lösung
der Aufgabe darstellt und mit jedem anderen Anspruch kombinierbar ist.
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Zunächst
und im Wesentlichen ist vorgesehen, dass der Verschluss eine Fehlbedienungssperre aufweist.
Diese wird von zumindest einem beweglichen Fehlbedienungssperrelement
ausgebildet, welches dem Öffnungsschieber zugeordnet ist.
Diese Fehlbedienungssperre stellt sicher, dass eine Verlagerung
des Öffnungsschiebers von der Grundstellung in die verlagerte
Stellung immer dann gesperrt ist, wenn das Gehäuse um eine
andere Schwenkachse als um die Öffnungsschwenkachse verchhwenkt wird
bzw. in einer anderen Schwenkrichtung als in der Öffnungsschwenkrichtung
um die Öffnungsschwenkachse verschwenkt wird. Zufolge dieser Ausgestaltung
wird die Falle nur dann von ihrer Verriegelungsstellung in die Freigabestellung
verlagert, wenn das Schlossgehäuse bzw. der mit dem Schlossgehäuse
ausgestattete Behälter in der vorschriftsmäßigen
Richtung, nämlich in der Überkopf-Entleer-Kipprichtung
verschwenkt wird. Wird der Behälter bspw. in einer anderen
Richtung verschwenkt, was vorkommen kann, wenn der Behälter umgekippt
wird, bleibt die Falle in ihrer Verriegelungsstellung. Gleichwohl
ist aber sichergestellt, dass ein ordnungsgemäßes
Entleeren des Behälters möglich ist, da ein Verschwenken
des Gehäuses bzw. des mit dem Gehäuse verbundenen
Behälters um die Öffnungsschwenkachse in der richtigen
Drehrichtung zu einer Freigabe des Fanghakens führt, so dass
sich der Deckel selbsttätig öffnen kann. In einer Weiterbildung
der Erfindung ist vorgesehen, dass das Fehlbedienungssperrelement
als um eine Achse schwenkbare Klinke ausgebildet ist. Die Klinke
kann einarmig sein. Die Klinke kann aber auch zweiarmig sein. In
einer bevorzugten Ausgestaltung sind zwei Klinken vorgesehen, wobei
eine erste Klinke um eine bezogen auf die Grundstellung horizontale
Schwenkachse schwenkbar ist und nach oben weist. Eine zweite Klinke
kann bezogen auf die Grundstellung um eine Vertikalachse schwenkbar
sein. Diese Klinke kann eine zweiarmige Klinke sein. Die Klinken
liegen bevorzugt in Aussparungen des Öffnungsschiebers ein.
Die Aussparungen sind zu einer Breitseitenfläche des Öffnungsschiebers
hin offen. Aus dieser Öffnung können die Arme
der Klinken herausschwenken, wenn das Gehäuse nicht in
der vorschriftsmäßigen Öffnungsrichtung
um die Öffnungsschwenkachse geschwenkt wird. Jedem Arm
ist dabei ein Sperrsteg zugeordnet, der nach innen von einer Gehäusewandung
abragt. Gegen diesen Sperrsteg tritt die in die Sperrstellung verschwenkte
Sperrklinke, so dass eine Schubverlagerung des Öffnungsschiebers
von der Grundstellung in die verlagerte Stellung gesperrt ist. Eine
Weiterbildung des gattungsgemäßen Müllton nenverschlusses,
die eigenständige Bedeutung besitzt, sieht vor, dass der Öffnungsschieber
eine im Wesentlichen S-förmige Steuernut ausbildet. Diese Steuernut
wird von einem Schlitz ausgebildet, dessen beide Endabschnitte im
Wesentlichen parallel zur Verschieberichtung des Öffnungsschiebers
verlaufen. Ein Zwischenabschnitt zwischen den beiden Endabschnitten
verläuft schräg zur Verschieberichtung des Öffnungsschiebers.
In der Steuernut wird ein Steuerzapfen geführt, der an
dem freien Arm eines Steuerarmes der Falle sitzt. Hierdurch wird
die Falle bei der Linearverlagerung des Öffnungsschiebers
von einer Sperrstellung in eine Freigabestellung verschwenkt. Die
Falle ist zweiarmig ausgebildet. Sie ist um eine gehäusefeste
Schwenkachse schwenkbar. Sie bildet einen Fallenkopf aus, der einen
Sperrstift trägt, der mit dem Fanghaken zusammenwirkt. Der
Fanghaken kann von außen durch Betätigen eines
Schlosses oder dergleichen verschwenkt werden, so dass der Deckel
auch in der Verriegelungsstellung der Falle geöffnet werden
kann. Der Fangarm kann auch von innen verschwenkt werden, um den
Fanghaken außer Eingriff mit der sich in der Sperrstellung
befindlichen Falle zu bringen. Dies ist ohne die Betätigung
eines Schlosses möglich, so dass sich eine versehentlich
in dem Behälter gefangene Person selbsttätig befreien
kann. Die Schwenkachse der einarmigen Klinke, die in der Grundstellung
nach oben weist, verläuft parallel zur Öffnungsschwenkachse.
Diese Klinke wird dann in ihre Sperrstellung verschwenkt, wenn das
Schlossgehäuse zwar um die Öffnungsschwenkachse
geschwenkt wird, die Drehrichtung aber nicht der Öffnungsschwenkrichtung
entspricht. Die Schwenkachse der zweiarmigen Klinke verläuft
quer zur Öffnungsschwenkachse. Diese Klinke wird in eine
ihrer beiden Sperrstellungen verschwenkt, wenn das Schloss um eine
quer zur Öffnungsschwenkachse verlaufende Achse geschwenkt
wird. Bei der zuvor beschriebenen Variante kann der Fanghaken schwenkbeweglich
dem Gegenschließteil zugeordnet sein. Bevorzugt ist der
Fanghaken jedoch starr mit dem Gegenschließteil verbunden.
Er kann aus Kunststoff bestehen und materialeinheitlich dem Kunststoffgehäuse
des Gegenschließteils angeformt sein. Der Haken kann aber
auch von einem Metallteil, insbesondere von einem gestanzten Blechteil
ausgebildet sein, das fest im Kunststoffgehäuse des Gegenschließteils
verankert ist.
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Die
oben genannte Aufgabe wird darüber hinaus dadurch gelöst,
dass die Falle nicht nur durch schwerkraftbedingte Verlagerung des
Gewichtsteils verschwenkbar ist. Die Falle kann auch von einem Öffnungshilfsglied
verschwenkt werden. Das Öffnungshilfsglied kann bspw. von
einer Betätigungshandhabe des Gegenschließteils
verschwenkt werden. Bevorzugt wird das Öffnungshilfsglied
von einem Zylinderschloss oder dergleichen des Gegenschließteils
verschwenkt. Das Öffnungshilfsglied kann als Hebel ausgebildet
sein. Bevorzugt wird es von einer wippenartigen Gestalt sein. Ein
Arm des Öffnungshilfsgliedes bildet einen Betätigungsarm,
an dem bspw. ein Schließglied des Schließzylinders
angreift. Am Betätigungsarm kann aber auch vom Behälterinneren
angegriffen werden, um eine Notöffnung zu bewirken. Der
Wirkarm des Öffnungshilfsgliedes greift am Kopf der Falle
an, um ihn zu verlagern. Hierzu kann der Kopf schwenkbeweglich einem Steuerarm
der Falle zugeordnet sein. Bevorzugt ist der Kopf gegen eine elastische
Rückstellkraft aus der Verriegelungsstellung durch Betätigung
des Öffnungshilfsgliedes verlagerbar. Hierzu kann der Wirkarm
des Öffnungshilfsgliedes an einem Sperrstift des Fallenkopfes
angreifen, um ihn gegen die Rückstellkraft der erwähnten
Federn zu verlagern. Bevorzugt ist der Fallenkopf gegenüber
dem Steuerarm schwenkbeweglich verlagerbar. Eine Druckfeder kann
unter Vorspannung den Fallenkopf gegen den Steuerarm verspannen.
Hierzu sind Anschläge vorgesehen. Bei einem Verschwenken
des Öffnungshilfsgliedes wird diese Vorspannung überwunden. Der
Fallenkopf verlässt dabei die Verriegelungsstellung. Er
wird über den Haken verschoben. Der Haken besitzt eine
Auflaufschräge. Auf dieser kann der Fallenkopf bzw. der
Sperrstift des Fallenkopfes entlang gleiten. Dabei verlagert sich
der Fallenkopf gegenüber dem Steuerarm und schnappt dann über
den Haken in die Verriegelungsstellung. Bei der zuvor erörterten
Lösung der Aufgabe ist es nicht erforderlich, dass das
Gewichtsteil von einem Schieber ausgebildet ist. Bei die ser Ausgestaltung
befindet sich der Steuerzapfen etwa auf halber Länge des
Steuerarmes. Der Steuerzapfen kann einen Durchmesser besitzen, der
deutlich geringer ist als die S-förmige Steuernut. Am Ende
des Steuerarmes sitzt ein Haltezapfen, der in der Grundstellung
des Öffnungsschiebers in einer Halteaussparung einliegt.
Ein durch Verschwenken des Wirkarmes auf den Fallenkopf aufgebrachtes
Drehmoment wird bei dieser Ausgestaltung nicht über den
Steuerzapfen in den Steuerschlitz geleitet, sondern über
den hebeltechnisch günstiger angeordneten Haltezapfen in
die Halteaussparung. In einer Weiterbildung der Fehlbedienungssperre
ist vorgesehen, dass diese mit dem Sperrsteg in eine verrastende
Stellung treten kann. Hierzu kann sich rückwärtig
des Sperrsteges ein Freiraum befinden, in den ein Haltevorsprung
des Fehlbedienungssperrelementes eintreten kann. Hierdurch ist die
Betriebssicherheit erhöht, da eine gewisse Vibrationsfestigkeit gegeben
ist. In einer bevorzugten Ausgestaltung einer das Fehlbedienungssperrelement
bildenden Klinke ist diese verschieblich im Öffnungsschieber
gelagert. Die Aussparung, in der die Klinke liegt, besitzt einen
Anschlagsteg, den das Sperrende der Klinke erst überwinden
kann, nachdem sie sich linear innerhalb der sie aufnehmenden Aussparung
verlagert hat. Hierzu liegt die Lagerachse der Klinke mit einem Bewegungsspiel
in einem Lagerschacht ein. Rückwärtig des Sperrarmes
der Klinke kann sich ein Haltearm erstrecken, der in einer Aufnahmekammer
des Schiebers einliegt. Auch diese Maßnahme dient der Betriebssicherheit,
da die Sperrklinke nicht durch Erschüttern beim vorschriftsmäßigen
Schwenken des Schlossgehäuses in die Sperrstellung eintreten
kann.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen
erläutert. Es zeigen:
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1 in
der Draufsicht bei abgenommenem Gehäusedeckel das Schlosseingerichte
im verriegelten Zustand,
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2 eine
Darstellung gemäß 1 in der Freigabestellung
der Falle nach Verlagerung des Öffnungsschiebers,
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3 eine
Darstellung gemäß 1, jedoch mit
verschwenktem Fanghaken 4,
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4 einen
Schnitt gemäß der Linie IV-IV nach Verschwenken
des Gehäuses um die Öffnungsschwenkachse 6 in Öffnungsschwenkrichtung 6',
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5 eine
Darstellung gemäß 4, jedoch nach
Verschwenken des Gehäuses um die Öffnungsschwenkachse 6 entgegen
der Öffnungsschwenkrichtung 6',
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6 einen
Schnitt gemäß der Linie VI-VI in 1 nach
ordnungsgemäßem Verschwenken des Gehäuses
um die Öffnungsschwenkachse 6 in Schwenköffnungsrichtung 6',
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7 eine
Darstellung gemäß 6 nach Verschwenken
des Gehäuses um eine quer zur Öffnungsschwenkachse 6 verlaufende
Horizontalachse,
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8 eine
teilgeschnittene Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels,
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9a einen
Schnitt gemäß der Linie IXa-IXa in 8,
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9b eine
vergrößerte Darstellung des Bereichs IXb in 9a,
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10a eine Darstellung gemäß 9a,
jedoch mit einem nach Betätigen eines Öffnungshilfsgliedes 22 verschwenktem
Fallenkopf 19,
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10b den vergrößerten Ausschnitt
Xb in 10a,
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11 einen
Schnitt gemäß der Linie XI-XI in 10a mit dem Fehlbedienungssperrelement 8 in
einer verrasteten Sperrstellung,
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12 eine
Darstellung gemäß 11 mit dem
Fehlbedienungssperrelement 8 in einer gesicherten Freigabestellung,
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13 einen
Schnitt gemäß der Linie XIII-XIII in 10a in einer verrasteten Sperrstellung und
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14 eine
Darstellung gemäß 13 in
einer gesicherten Freigabestellung.
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Das
Schloss besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, einem Schlossgehäuse 1,
welches im oberen Bereich der Innenwandung eines nach oben offenen
Behälters angebracht werden kann. Auf der gegenüberliegenden
Randkante der Öffnung des Behälters ist ein Deckel
angelenkt, dem ein Gegenschließteil 3 zugeordnet
ist. Das Gegenschließteil 3 besitzt einen nach
unten vom Deckel abragenden Fanghaken 4. Der Fanghaken 4 kann
gegen die Rückstellkraft einer Feder von einer verriegelten
Stellung in eine entriegelte Stellung (vgl. 3) verschwenkt
werden. Dies kann durch Betätigen eines außerhalb
des Behälters auf der Deckeloberseite angeordneten Schlosses
erfolgen, welches durch einen Schlüssel oder einen Mehrkant
betätigt werden kann. Der Fanghaken 4 kann aber
auch von innen her verschwenkt werden, so dass eine Notöffnung
von innen her möglich ist.
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Das
am Behälterrand angeordnete Schlossgehäuse besitzt
einen Einfangschacht für den Fanghaken 4. In dem
Einfangschacht befindet sich der Fallenkopf 19 einer Falle 2.
Die Falle 2 ist zweiarmig ausgebildet und um eine gehäusefeste Schwenkachse 18 schwenkbar
dem Schlossgehäuse 1 zugeordnet. Der Fallenkopf 19 ist
gabelförmig. Die beiden Gabelzinken halten einen Sperrstift 20,
der vom Fanghaken 4 in der verriegelten Stellung Untergriffen werden
kann.
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Innerhalb
des Schlossgehäuses 1 setzt sich die Falle 2 mit
einem Steuerarm 17 fort. Am Ende des Steuerarmes 17 befindet
sich ein Steuerzapfen 16, der in eine Steuernut 15 eines Öffnungsschiebers 5 eingreift.
Die Steuernut 15 besitzt die Form eines S-förmigen
Schlitzes, wobei die beiden Endschenkel 15', 15'' der
Steuernut 15 parallel zu einer Verschieberichtung des Öffnungsschiebers 5 verlaufen.
Der zwischen den beiden Endabschnitten 15', 15''' verlaufende
mittlere Abschnitt 15'' der Steuernut verläuft schräg
zur Verlagerungsrichtung des Öffnungsschiebers 5.
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Der Öffnungsschieber 5 besteht
aus Metall und bildet ein Gewichtsteil aus. Die Verschieberichtung
des Öffnungsschiebers 5 ist in der in den 1 bis 3 dargestellten
Geschlossenstellung des Verschlusses die Vertikalrichtung. Er kann
von der in 1 dargestellten Stellung in
die in 2 dargestellte Stellung verlagert werden, wenn
das Schlossgehäuse 1 um die Öffnungsschwenkachse 6 in
der Drehrichtung 6' verdreht wird. Die Verlagerung des Öffnungsschiebers 5 in
die in 2 dargestellte verlagerte Stellung erfolgt dabei
durch die Schwerkrafteinwirkung. Die Öffnungsschwenkachse 6 verläuft bei
einem an einem Müllcontainer befestigten Verschluss parallel
zur Schwenkachse des Deckels, mit dem der Verschluss in der Geschlossenstellung
fixiert wird.
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Bei
der Verlagerung von der in 1 dargestellten
Grundstellung in die in 2 dargestellte verlagerte Stellung
wandert der Steuerzapfen 16 durch die Steuernut 15.
Beim Passieren des ersten Abschnittes 15' wird die Falle 2 nicht
verschwenkt. Erst wenn der Steuerzapfen 16 in den mittleren
Abschnitt 15'' eintritt, wird die Falle 2 von
der in 1 dargestellten Verriegelungsstellung in die in 2 dargestellte
Freigabestellung verlagert, in der der Sperrstift 20 außer
Ein griff zum Fanghaken 4 gebracht wird. Im Endabschnitt
der Bewegung tritt der Steuerzapfen 16 in den Endabschnitt 15''' der
Steuernut 15 ein.
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Der Öffnungsschieber 5 besitzt
zwei zu einer Breitseite des Öffnungsschiebers 5 hin
offene Aussparungen 11, 12. In der Aussparung 11 liegt
eine einarmige Klinke 7 ein. Die Klinke 7 ist
um eine in der Grundstellung in der Horizontalen verlaufende Lagerachse 9 schwenkbar.
Die Lagerachse 9 wird von zwei seitlich von der Klinke 7 in
voneinander wegweisenden Richtungen abragenden Lagerzapfen ausgebildet,
die in entsprechenden Lagerhöhlungen des Öffnungsschiebers 5 einliegen.
Die Lagerachse 9 befindet sich am unteren Ende der Klinke 7.
Der Arm der Klinke 7 ragt in der Grundstellung nach oben.
In Verschieberichtung des Öffnungsschiebers 5 liegt
in der Grundstellung vor der einarmigen Klinke 7 ein Sperrsteg 13,
der der Gehäusewandung zugeordnet ist. Der Sperrsteg 13 ragt
nach innen vom Gehäusedeckel ab. Er liegt in der Bewegungsbahn
der Klinke 7. Weist die Öffnung der Aussparung 11 bei
der Schwenkbewegung des Schlossgehäuses 1 nach unten,
so nimmt die einarmige Klinke 7 die in 5 dargestellte
Position ein. Sie liegt in einer Sperrstellung und verhindert durch
Anschlag am Sperrsteg 13 eine Verlagerung des Öffnungsschiebers 5 in
die verlagerte Stellung. Weist die Öffnung der Aussparung 11 aber
nach oben, wie es in der 4 dargestellt ist, so liegt
die Klinke 7 in der Aussparung 11 ein, so dass sie
die Verlagerbarkeit des Öffnungsschiebers 5 nicht stört.
Zufolge dieser Ausgestaltung kann sich der Öffnungsschieber 5 nur
dann in seine verlagerte Stellung verlagern, wenn die Drehung um
die Öffnungsschwenkachse 6 in der richtigen Richtung,
nämlich in der mit 6' bezeichneten Öffnungsschwenkrichtung erfolgt.
Die Lagerung der Klinke 7 in der Aussparung 11 ist
derart leichtgängig, dass die Klinke 7 allein durch
die Schwerkraftseinwirkung verschwenkbar ist.
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In
einer zweiten Aussparung 12, die zur selben Breitseitenfläche
wie die Aussparung 11 hin offen ist, liegt eine zweite
Klinke 8 ein. Die Klinke 8 besitzt zwei Sperrarme 8', 8'',
die vollständig in der Aussparung 12 einliegen,
wenn die Öffnung der Aussparung 12 nach oben weist,
wie es die 6 zeigt. Weist die Öffnung
der Aussparung 12 nicht nach oben, sondern beispielsweise
zu einer Seite, wie es die 7 zeigt,
so tritt zufolge einer Schwerkraftseinwirkung auf die Klinke 8 jeweils
ein Arm 8', 8'' aus der Öffnung der Aussparung 12 heraus
und liegt vor jeweils einem Sperrsteg 14, 14' des
Schlossgehäuses 1.
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Dies
hat zur Folge, dass der Öffnungsschieber 5 bewegungsgesperrt
ist, wenn das Schlossgehäuse 1 um eine senkrecht
zur Öffnungsschwenkachse 6 stehende Horizontalachse
geschwenkt wird, wie es die 7 zeigt.
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Die
Sperrklinke 8 wird von einem im Wesentlichen halbkreisförmigen
Gewichtsteil ausgebildet, dessen Drehachse etwa in dem gedachten
Kreismittelpunkt liegt. Bei nach oben weisender Öffnung
der Aussparung 12, wie es die 6 zeigt,
hängt die Klinke 8 pendelartig unter der Lagerachse 10,
mit der die Klinke 8 in der Aussparung 12 gelagert
ist. Auch hier wird die Lagerachse 10 von zwei jeweils
von der Breitseite der Klinke 8 abragenden Lagerzapfen
gebildet, die in Lagerausnehmungen des Öffnungsschiebers 5 einliegen.
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Zufolge
des parallel zur Verlagerungsrichtung des Öffnungsschiebers 5 verlaufenden
ersten Schlitzabschnitts 15' kann sich der Öffnungsschieber 5 bei
einer Fehlbetätigung zunächst geringfügig
verlagern, bis eine der Klinken 7, 8 gegen den
ihr zugeordneten Sperrsteg 13, 14, 14' stößt,
ohne dass die Falle 2 verschwenkt wird. Die Falle 2 wird
somit nur dann verschwenkt, wenn der Öffnungsschieber 5 mit nach
oben weisenden Aussparungen 11, 12 um die Öffnungsschwenkachse 6 in
Richtung der Öffnungsschwenkrichtung 6' verschwenkt
wird. Die Öffnungsschwenkrichtung entspricht dabei der Überkopf-Kipp-Entleerungsrichtung
des Behälters.
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In
den 8–10b ist
ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
welches im Wesentlichen die gleiche Funktionsweise besitzt, wie
das in den 1–7 dargestellte
erste Ausführungsbeispiel. Anders als dort ist die Falle 2 aber nicht
einteilig, sondern zweiteilig. Sie besitzt einen Fallenkopf 19,
der schwenkbeweglich dem Steuerarm 17 zugeordnet ist. Die
Falle ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel um eine Drehachse 18 gegenüber
dem Gehäuse 1 schwenkbar gelagert und wird verschwenkt,
wenn sich das Gewichtsteil 5 wie oben bereits beschrieben
verlagert. Dann gerät der Sperrstift 20 außer
Eingriff des Hakens 4. Der Fallenkopf 19 ist bei
diesem Ausführungsbeispiel um einen Lagerzapfen 24 verlagerbar.
Ein Lagerabschnitt des Fallenkopfes 19 sitzt dabei in einer
Lagertasche des Steuerarmes 17, die unmittelbar neben der
Drehachse 18 angeordnet ist. Ein Anschlag 27 des
Fallenkopfes 19 liegt dabei vor einem Gegenanschlag 28 des Steuerarmes 17.
Eine in einer Lagertasche 26 gelagerte vorgespannte Druckfeder 25 beaufschlagt
dabei den Fallenkopf 19 in Richtung der Anschläge 27, 28.
Zufolge der Vorspannung der Druckfeder 25 besitzen die
beiden Elemente 17 und 19 der Falle 2 eine gewisse
Steifigkeit, die ausreicht, damit die oben beschriebene Funktionsweise
beim Überkopfstellen des Behälters möglich
ist.
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Das
Gegenschließteil 3 besitzt eine Betätigungshandhabe 23,
die im Ausführungsbeispiel von einem Zylinderschloss ausgebildet
ist, welches mit einem Dreikantschlüssel betätigt
werden kann. Ein Schließglied des Zylinderschlosses 23 beaufschlagt dabei
den Betätigungsarm 30 eines Öffnungshilfsgliedes 22.
Das Öffnungshilfsglied 22 ist um eine Schwenkachse 29 verschwenkbar.
Das Öffnungshilfsglied 22 bildet einen zweiarmigen
Hebel aus. Der erste Hebelarm wird vom Betätigungsarm 30 und
der zweite Hebelarm vom Wirkarm 31 ausgebildet. Insgesamt
besitzt das Öffnungshilfsglied 22 somit die Form
einer Wippe, wobei die Drehachse 29 dem Gegenschließteil 3 zugeordnet
ist.
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Der
Wirkarm 31 des Öffnungshilfsgliedes 22 liegt
im Bereich des materialeinheitlich dem Gegenschließteilgehäuse 3 zugeordneten
Haken 4. In der Verriegelungsstellung liegt auf der Hakenflanke der
Sperrstift 20 des Fallenkopfes 19. Wird das Öffnungshilfsglied 22 verschwenkt,
so greift am Sperrstift 20 der Wirkarm 31 des Öffnungshilfsgliedes 22 an
und schiebt den Sperrstift 20 über die Hakenflanke
in eine Freigabestellung. In dieser Stellung ist der Hintergriff
des Sperrstiftes 20 zum Haken 4 aufgehoben, so
dass das Gegenschließteil 3 vom Schlossgehäuse 1 entfernt
werden kann. Der Müllbehälter, an dessen Deckel
das Gegenschließteil 3 angeordnet ist, kann geöffnet
werden.
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Durch
die Beaufschlagung des Sperrstiftes 20 durch den Wirkarm 31 wird
der Fallenkopf 19 gegenüber dem Steuerarm 17 verschwenkt.
Dieses Verschwenken erfolgt gegen die Rückstellkraft der Druckfeder 25.
Hierbei schwenkt der Fallenkopf 19 um den Lagerzapfen 24,
wobei sich der Anschlag 27 vom Gegenanschlag 28 entfernt.
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Beim
Schließen des Mülltonnendeckels gleitet der Sperrstift 20 auf
der Auflaufschräge 32 des Hakens 4 entlang.
Einhergehend mit diesem Entlanggleiten verschwenkt der Fallenkopf 19 gegenüber
dem Steuerarm 17, wobei sich auch bei dieser Bewegung der
Anschlag 27 im Zuge einer Kompression der Druckfeder 25 vom
Gegenanschlag 28 löst. Anschließend wird
der Fallenkopf 19 von der sich entspannenden Druckfeder 25 wieder
in die Verriegelungsstellung verschwenkt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel ist der Fanghaken 4 ein
materialeinheitlich mit dem Gegenschließteilgehäuse 3 geformter
Kunststoffhaken. Es ist aber auch vorgesehen, dass der Haken 4 von einem
Metallteil ausgebildet ist, welches fest dem Gegenschließteilgehäuse 3 zugeordnet
ist.
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Bei
dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel ist eine Innennotbetätigung
möglich. Hierzu kann entweder am Betätigungsarm 30 oder
am Wirkarm 31 eine Betätigungsfahne angeordnet
sein, mit der das Öffnungshilfsglied 22 verschwenkt
werden kann, um den Fallenkopf 19 in die Freigabestellung zu
verschwenken.
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Es
ist auch möglich, Mittel vorzusehen, die dem Schlossgehäuse 1 zugeordnet
sind und mit denen der Fallenkopf 19 gegenüber
dem Steuerarm 17 zwecks Außereingriffbringen der
Hakenverbindung verschwenkt werden kann.
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Der
Fallenkopf 19 kann auch mit anderen Mitteln elastisch verschwenkbar
dem Steuerarm 17 zugeordnet sein. Beispielsweise kann dies über
ein Federelement in Form einer Blattfeder realisiert sein. Die Blattfeder
besitzt bei dieser Variante die erforderliche Steifigkeit und verbindet
den Fallenkopf 19 mit dem Steuerarm 17. Bei dem
in den 8 bis 10b dargestellten
zweiten Ausführungsbeispiel kann auch das Gewichtsteil 5 in
einer anderen Weise mit dem Steuerarm 17 zusammenwirken.
Das Gewichtsteil 5 kann bspw. schwenkbar im Schlossgehäuse
angeordnet sein. Auch das Öffnungshilfsglied muss nicht
zwingend die Form einer Wippe besitzen, wenngleich Letztere sich
als vorteilhaft herausgestellt hat. Um den Fallenkopf 19 vom
Riegel zu schieben, kann das Öffnungshilfsglied auch als
Schieber ausgebildet sein.
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Aus
der 10a ist ersichtlich, dass der Steuerzapfen 16 etwa
auf der halben Länge des Steuerarmes 17 angeordnet
ist. Er besitzt einen Durchmesser, der deutlich geringer ist als
die Weite des Steuerschlitzes 15. Am Ende des Steuerarmes 17 sitzt
ein Haltezapfen 33, der in einer Halteaussparung 34 des Öffnungsschiebers 5 einliegt.
In dieser Position werden auf den Steuerarm 17 aufgebrachte Drehmomente über
den Haltezapfen 33 in die Wandung der Halteaussparung 34 eingebracht.
Der Steuerzapfen 16 tritt bei der Aufbringung eines Drehmomentes
zum Verschwenken des Fallenkopfes 19 nicht gegen eine Wandung
des Steuerschlitzes 15.
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In
der 11 ist die halbkreisförmige Klinke 8 in
einer Sperrstellung dargestellt. Der Sperrsteg 14 ist hier
hinterschnitten. Rückwärtig des gehäusefesten
Sperrsteges 14 befindet sich ein Freiraum 35.
In diesem Freiraum 35 kann ein Haltevorsprung 36 des Fehlbedienungssperrelementes 8 eintreten.
Zum Eintritt ist eine geringfügige Relativverlagerung des Gewichtsteils 5 gegenüber
dem Schlossgehäuse 1 in seiner Verschieberichtung
erforderlich. Zufolge dieser Verhakung kann das in die Sperrstellung
eingetretene Fehlbedienungssperrelement 8 nicht durch Erschütterungen
oder Vibrationen herausgebracht werden. Würde das Gewichtsteil 5 sich
in Freigabe befindlichem Fehlbedienungssperrelement 8 geringfügig
verlagert, so wirkt der Sperrsteg 14, wie es die 12 zeigt,
als Eintrittssperre des Haltevorsprungs 36 in den Freiraum 35.
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Die 13 zeigt
das einarmige Fehlbedienungssperrelement 7 in einer verrasteten
Stellung. Auch hier befindet sich hinter dem Sperrsteg 13 ein Freiraum 37,
in den ein Hakenvorsprung 39 des Fehlbedienungssperrelementes 7 eintreten
kann. Das Fehlbedienungssperrelement 7 ist hierzu verschieblich
innerhalb der Aussparung 11 gelagert. In der in 14 dargestellten
Lage des Fehlbedienungssperrelementes 8 kann es nicht in
die Sperrstellung eintreten, da das Sperrende, also der Hakenvorsprung 39,
vor einem Anschlagsteg 44 liegt. Erst eine Verlagerung
des Fehlbedienungssperrelementes 7 von der in 14 dargestellten
Stellung nach rechts ermöglicht die Schwenkung in den Freiraum 37.
Um diese Linearverlagerung des Sperrelementes 7 zu ermöglichen,
liegt die Lagerachse 9 in einem größer
dimensionierten Lagerschacht 41, der von einem Begrenzungssteg 42 begrenzt
wird. Auf der dem Begrenzungssteg 42 gegenüberliegenden
Seite des Lagerschachtes 41 befindet sich eine Kammer 43,
in die ein kurzer Arm 40 des Fehlbedienungssperrelementes 7 hineinragt.
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Nach
der besagten Linearverlagerung des Fehlbedienungssperrelementes 7 nach
rechts kann es in den Freiraum 37 verschwenken. Eine daran
anschließende Verlagerung des Öffnungsschiebers 5 bewirkt
den Eintritt des Sperrsteges 13 in die Klauenöffnung 38,
die rückwärtig des Hakenvorsprungs 39 angeordnet
ist. Aus dieser Position kann das Fehlbedienungssperrelement 7 nicht
durch Erschütterungen oder durch Vibrationen herausgebracht
werden.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0509932
B1 [0002]
- - DE 19708193 C2 [0003]