-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Transfer von Verarbeitungsparametern
eines Druckmediums, in welchem Werte von Verarbeitungsparametern
von einem transportablen Datenträger
in eine Steuerung der Verarbeitungsmaschine oder von einer Steuerung
der Verarbeitungsmaschine auf einen transportablen Datenträger eingelesen
werden und ein Verfahren zur Verarbeitung von bogenförmigen Exemplaren
eines Druckmediums, in dem bogenförmige Exemplare des Druckmediums
in einer Druckmaschine bedruckt, die bedruckten bogenförmigen Exemplare
des Druckmediums auf einem Stapel abgelegt und die gestapelten bogenförmigen Exemplare
in einer Druckweiterverarbeitungsmaschine weiterverarbeitet werden.
-
Die
Steuerungen einzelner Verarbeitungsmaschinen, insbesondere Druckvorstufegeräte, Druckmaschinen
und Weiterverarbeitungsmaschinen, in der Verarbeitungskette zur
Herstellung von Exemplaren eines Druckproduktes sind häufig über ein
Netzwerk zum Datenaustausch miteinander verbunden. Auf diese Weise
können
beispielsweise geeignete Voreinstellungen für einen Verarbeitungsschritt,
insbesondere den Druckauftrag, an eine konkrete Verarbeitungsmaschine
gesendet werden. Die CIP4-Organisation, in der viele Unternehmen
der graphischen Industrie Mitglied sind, hat sich zum Ziel gesetzt,
die für
eine derartige Vernetzung notwendigen Bedingungen zu standardisieren.
Für diesen Zweck
ist das sogenannte Job Definition Format (JDF) geschaffen worden,
das in einzelnen von der CIP4-Organisation herausgegebenen Spezifikationen,
beispielsweise die JDF Spezifikation Version 1.2, im Detail festgelegt
ist. Der JDF-Standard erlaubt insbesondere auch, dass Information über die
in einem Druckprozess anfallende Makulatur abgespeichert oder verarbeitet
werden kann.
-
Der
Behandlung von Makulatur bei der Herstellung von Druckprodukten
kommt eine besondere Bedeutung zu, da es für einen qualitativ hochwertigen
Auftrag erforderlich ist, die Makulatur von den als auftragsgemäß oder qualitätsgerecht
eingestuften Exemplaren zu trennen. Üblicherweise erfolgt eine Kennzeichnung
und/oder Abtrennung von Makulatur aus eine Gruppe von Exemplaren,
beispielsweise von einem Stapel von Exemplaren, manuell. Insbesondere
wird die Makulatur aus einem entsprechend abschnittsweise markierten
Stapel in einem Weiterverarbeitungsschritt manuell aussortiert.
Ein derartiges Vorgehen erfordert einen hohen Bedienaufwand und
ist fehleranfällig.
-
Beispielsweise
im Dokument
DE 103
29 833 A1 wird ein Ausleger einer Bogen verarbeitenden Druckmaschine
gezeigt, der eine Ablage von auftragsgemäßen Bogen auf einem Stapel
und die Zuführung
von Makulatur zu einer Bogenaufnahmeeinrichtung, beispielsweise
ein Behälter,
gestattet. Dieses Aussortieren der Makulatur erfordert entsprechende
konstruktive Maßnahmen
am Ausleger, welche als aufwändig
einzustufen sind.
-
Beispielsweise
im Dokument
DE 40 09
415 A1 ist beschrieben, dass in einer Falzmaschine identifizierte
auftretende Makulaturbogen eindeutig durch Verfalzung markiert werden,
so dass die Makulatur vom Bedienpersonal auf dem Auslagetisch visuell
erkannt und manuell ausgesondert werden kann.
-
Des
Weiteren geht aus der Auslegeschrift
DE
1 212 563 hervor, dass eine Bahnen verarbeitende Rotationsdruckmaschine
eine Überwachungseinrichtung
aufweisen kann, durch welche Fehler bereits auf den laufenden Papierbahn
in der Druckmaschine festgestellt werden, so dass die davon betroffenen fehlerhaften
Druckexemplare bereits im oder vor dem der Rotationsdruckmaschine
angeschlossenen Falzapparat ausgesondert werden können.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die Logistik in der Herstellung
von Druckprodukten zu verbessern.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren zum Transfer von Verarbeitungsparametern eines Druckmediums
mit den Merkmalen gemäß Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen charakterisiert.
-
Im
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Transfer (oder zur Übertragung
oder zur Übergabe) von
Verarbeitungsparametern eines Druckmediums werden Werte von Verarbeitungsparametern
von einem transportablen Datenträger
in eine Steuerung der Verarbeitungsmaschine oder von einer Steuerung
der Verarbeitungsmaschine auf einen transportablen Datenträger eingelesen.
Der transportable Datenträger
wird gemeinsam mit einem Stapel von bogenförmigen Exemplaren des Druckmediums
mit der Verarbeitungsmaschine derart in Wechselwirkung gebracht,
dass eine automatisierte Datenübertragung
in die Steuerung oder von der Steuerung der Verarbeitungsmaschine
stattfinden kann.
-
Das
Druckmedium kann auch als Bedruckstoff bezeichnet werden. Das Druckmedium
kann insbesondere Papier, Pappe, Karton oder organische Polymerfolie
sein. Das Druckmedium kann bevorzugt flach und insbesondere in Richtung
senkrecht zur Bogenfläche
dünn im
Vergleich zu den Abmessungen des Bogens sein. Die automatisierte
Datenübertragung
kann bevorzugt insbesondere berührungslos erfolgen.
Der transportable Datenträger
kann direkt oder indirekt mit dem Stapel von bogenförmigen Exemplaren
verbunden oder am Stapel von bogenförmigen Exemplaren aufgenommen
sein. Der transportable Datenträger
kann an einem Stapelträger,
insbesondere an einer Palette befestigt sein. Die Steuerung kann
ein Schreib- und/oder Lesegerät
für den transportablen
Datenträger
aufweisen oder mit einem derartigen Gerät verknüpft sein.
-
In
vorteilhafter Weise wird die Logistik der Druckproduktion verbessert,
da ohne Mehraufwand für
den Bediener der Verarbeitungsmaschine Details über die Verarbeitung, insbesondere
zu berücksichtigende
oder auftretende Werte von Verarbeitungsparametern, automatisch
und in eindeutigem Zusammenhang mit dem Druckmedium übermittelt
werden können.
Für die
Weitergabe der konkreten Werte von Verarbeitungsparametern ist kein
Netzwerk und/oder ein Zentralrechner, weicher die einzelnen Verarbeitungsmaschinen
verknüpft,
notwendig. Aufgrund der konkreten Korrelierung des transportablen Datenträgers zum
Stapel von bogenförmigen
Exemplaren können
Zuordnungsfehler, wenn mehrere Stapel und Datensätze von Verarbeitungsparametern
existieren, vermieden werden.
-
In
konkreten Ausführungsformen
des Verfahrens zum Transfer von Verarbeitungsparametern eines Druckmediums
kann der transportable Datenträger
eine Barcode-Darstellung oder ein elektronisches Speichermedium
umfassen. Bevorzugt ist der Datenträger ein RFID Chip (Radio Frequency
Identification Chip). Dieser kann mit einem Schreib- und/oder Lesegerät elektromagnetisch
auf einer Radiofrequenz kommunizieren. Der RFID-Chip kann aktiv
oder passiv sein.
-
Es
ist besonders vorteilhaft, wenn der transportable Datenträger löschbar und
wiederbeschreibbar ist. so dass der Datenträger mehrfach verwendbar ist.
-
Im
Zusammenhang des erfinderischen Gedankens steht – entweder abhängig oder
auch unabhängig
von den in dieser Darstellung beschriebenen anderen Merkmalen – auch ein
Verfahren zum Transfer von Verarbeitungsparametern eines Druckmediums,
in welchem Werte von Verarbeitungsparametern von einem Datenträger in eine
Steuerung der Verarbeitungsmaschine oder von einer Steuerung der
Verarbeitungsmaschine auf einen Datenträger eingelesen werden. In diesem
erfindungsgemäßen Verfahren
umfassen für
einen Stapel von bedruckten bogenförmigen Exemplaren des Druckmediums
die Werte von Verarbeitungsparametern quantitative Angaben über die
im Stapel vorhandene Makulatur.
-
Im
Gegensatz zu bekannten Vorrichtungen zum Aussortieren der Makulaturbogen
wird erfindungsgemäß die Makulatur
elektronisch markiert oder gekennzeichnet, indem Information über ihr
Auftreten im Stapel gespeichert wird. Auf diese Weise kann ein Aussortieren
später
in einem anderen Verarbeitungsschritt als direkt nach der Erzeugung
der Makulatur, beispielsweise in der Druckmaschine, vor allem direkt
im Ausleger, erfolgen.
-
Die
quantitativen Angaben über
die Makulatur können
sich insbesondere einerseits auf die gesamten Bogen im Stapel oder
andererseits auf die Brauchbarkeit einzelner Nutzen auf einem Bogen
mit einer Mehrzahl von Nutzen beziehen. Mit anderen Worten, die
mittels des Datenträgers
transferierbare Information kann im Fall von bedruckten Exemplaren mit
einer Mehrzahl von Nutzen derart detailliert sein, dass mit den
Werten dieses Verarbeitungsparameters spezifiziert wird, welche
Teile eines Makulaturbogens nutzbar und welche Teile nicht mehr
nutzbar sind, also Makulatur darstellen. In Konsequenz kann vorteilhafterweise
der Ausschuss von nicht mehr brauchbaren Exemplaren auf eine möglichst
geringe Anzahl verringert werden, insbesondere können teilweise brauchbare Exemplare
noch teilweise weiterverarbeitet werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
dieses erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Transfer von Verarbeitungsparametern eines Druckmediums wird
auf dem Datenträger
Information über
die Reihenfolge von Makulaturbogen und guten Bogen im Stapel von
bedruckten bogenförmigen
Exemplaren des Druckmediums gespeichert. Des Weiteren oder alternativ
dazu kann für
den Fall, dass auf einem bedruckten bogenförmige Exemplar mehrere Nutzen vorhanden
sind, auf dem Datenträger
Information über
die Brauchbarkeit einzelner Nutzen auf dem bogenförmigen Exemplar
gespeichert wird.
-
In
den erfindungsgemäßen Verfahren
zum Transfer von Verarbeitungsparametern eines Druckmediums können die
Verarbeitungsparameter Eigenschaften des Druckmediums, insbesondere
die Stärke/Höhe des Druckmediums
(Bedruckstoffstärke), das
Format oder die Grammatur, beschreiben. Diese Werte können zur Überprüfung, ob
das Druckmedium zum vorgesehenen Auftrag passt, verwendet und/oder
zur automatischen Einstellung der Verarbeitungsmaschine eingesetzt
werden. Des Weiteren oder alternativ dazu können die Verarbeitungsparameter
Auftragsdaten umfassen. Die Auftragsdaten können insbesondere die Auftragsnummer,
Auftragsvolumina, Informationen über
den Auftraggeber, Auftragsfertigstellungsfristen und/oder in der
JDF-Spezifikation genannte Auftragsdaten sein.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Transfer von Verarbeitungsparametern eines Druckmediums wird
für eine
Druckmaschine oder eine Druckweiterverarbeitungsmaschine, insbesondere eine
Bogenstanze, eine Falzmaschine oder ein Sammelhefter, ausgeführt. Mit
anderen Worten, die Verarbeitungsmaschine kann eine Druckmaschine
oder eine Druckweiterverarbeitungsmaschine sein.
-
Die
Druckmaschine ist bevorzugt eine direkte oder indirekte Flachdruckmaschine,
insbesondere eine Offsetdruckmaschine. Die Druckmaschine kann bevorzugt
eine bogenverarbeitende Maschine sein. Die Druckmaschine kann einen
Bogenanleger, mehrere Druckwerke, beispielsweise 4, 6, 8, 10 oder
12 Druckwerke und einen Ausleger aufweisen.
-
Im
Zusammenhang des erfinderischen Gedankens steht auch ein Stapel
von bogenförmigen Exemplaren
eines Druckmediums auf einer Palette, die einen Datenträger, insbesondere
einen RFID-Chip, aufweist, welcher geeignet zur Durchführung eines
Verfahrens mit Merkmalen oder Merkmalskombinationen gemäß dieser
Darstellung ist.
-
In
konsequenter Weiterentwicklung der Erfindung wird ein Verfahren
zur Verarbeitung von bogenförmigen
Exemplaren eines Druckmediums geschaffen. Dieses umfasst erfindungsgemäß wenigstens
die folgenden Schritte: Die bogenförmigen Exemplare des Druckmediums
werden in einer Druckmaschine bedruckt. Die bedruckten bogenförmigen Exemplare
des Druckmediums werden auf einem Stapel, insbesondere einem auf
einer Palette gebildeten Stapel, abgelegt. Die gestapelten bogenförmigen Exemplare
werden in einer Druckweiterverarbeitungsmaschine weiterverarbeitet.
Dabei werden Parameter des Druckmediums gemäß einem Verfahren zum Transfer
von Verarbeitungsparametern eines Druckmediums mit Merkmalen oder
Merkmalskombinationen gemäß dieser
Darstellung übertragen.
-
Bevorzugt
erfolgt in derartigen Weiterentwicklungen das Bedrucken in einer
Offsetdruckmaschine, insbesondere einer Bogenoffsetdruckmaschine,
welcher die unbedruckten bogenförmigen
Exemplare des Druckmediums von einem Stapel zugeführt werden.
-
Für den durch
diese Darstellung angesprochenen Fachmann ist klar, dass nicht nur
ein transportabler Datenträger,
insbesondere ein RFID-Chip, eines Stapel von bogenförmigen Exemplaren
des Druckmediums mit der Verarbeitungsmaschine derart in Wechselwirkung
gebracht wird, dass eine automatisierte Datenübertragung in die Steuerung
oder von der Steuerung der Verarbeitungsmaschine stattfinden kann.
Es ist auch möglich
in analoger Weise mit Merkmalen oder Merkmalskombinationen dieser Darstellung
Verbrauchsmaterialien direkt oder indirekt (insbesondere deren Verpackung
oder deren Behältnisse)
mit einem transportablen Datenträger
auszustatten. Als bedeutende Beispiele für derartige Verbrauchsmaterialien
werden Druckfarben und belichtete Druckformen genannt. Eine erfindungsgemäß ausgestattete
Druckmaschine kann dann überprüfen, ob
die korrekte Druckfarbe und/oder die korrekten Druckformen zugeführt werden.
-
Des
Weiteren oder alternativ dazu ist in derartigen Weiterentwicklungen
bevorzugt, dass von der Steuerung der Druckmaschine auf dem transportablen
Datenträger
abgespeichert wird, welche in der Reihenfolge der auf dem Stapel
abgelegten bogenförmigen
Exemplare Makulatur sind.
-
Darüber hinaus
kann in derartigen Verfahren zur Verarbeitung von bogenförmigen Exemplaren
eines Druckmediums die Makulatur in der Weiterverarbeitungsmaschine
automatisiert separat verarbeitet werden.
-
Weitere
Vorteile einer bevorzugten Ausführungsform
und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden anhand der
nachfolgenden Beschreibungen unter Bezugnahme auf die beigefügte Figur dargestellt.
Es zeigt:
-
1 ein Ablaufdiagramm einer bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit diversen Weiterentwicklungen.
-
In
der hier beschriebenen bevorzugten Ausführungsform wird an einer Palette
eines in einer Druckmaschine, insbesondere Offsetdruckmaschine, zu
verarbeitenden Stapels von Papierbogen ein RFID-Chip angebracht
oder integriert. Ein in eine Palette eines Papierstapels integrierter
RFID-Chip kann berührungslos über Funk
beschrieben und/oder ausgelesen werden. Auf dem RFID-Chip werden
berührungslos
Informationen über
das Papier und den Auftrag abgespeichert. Bereits der Papierhersteller
kann den RFID-Chip mit Informationen über das Papier, insbesondere
dessen Materialeigenschaften, beschreiben. Alternativ dazu kann
das Papier in der Druckerei auf die speziell ausgestatteten Paletten umgestapelt
werden, wobei dann die zugehörigen
Informationen über
das Papier auf den RFID-Chip geschrieben werden. Umstapeln ist in
Druckereien mit besonderen Logistiksystemen ohnehin bereits üblich, so
dass diese erfinderische Ergänzung
keinen besonders nachteiligen Aufwand erfordert. Alternativ zum
Aufnehmen eines integrierten RFID-Chips in der Palette kann ein
RFID-Chip in Form eines Aufklebers oder auf mechanische Weise, wie
beispielsweise durch Festtackern, an einer herkömmlichen (mit Papier beladenen
oder unbeladenen) Palette angebracht werden. Am Anleger der Druckmaschine
wird diese Information in die Steuerung der Druckmaschine eingelesen,
so dass überprüft werden
kann, dass das Papier zum aktuellen Auftrag passt und Voreinstellungen
der Druckmaschine vorgenommen werden können.
-
Im
Ausleger werden verarbeitete Papierbogen auf einer Palette gestapelt
abgelegt, wobei die Palette einen RFID-Chip aufweist. Wie bereits
erwähnt
kann eine Palette mit integriertem RFID-Chip oder eine herkömmliche
Palette, an der ein RFID-Chip befestigt, insbesondere vom Drucker
angebracht, wird, zum Einsatz gelangen. Es werden berührungslos
Daten über
die Eigenschaften des bedruckten Papierbogen, insbesondere welche
der Bogen im abgelegten Stapel Makulatur sind, in den RFID-Chip
eingespeichert. In weiteren Verarbeitungsschritten in einer Weiterverarbeitungsmaschine,
insbesondere in einer Stanze oder einer Falzmaschine, können die
Makulaturbogen aussortiert werden.
-
Die 1 zeigt ein Ablaufdiagramm einer bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit diversen Weiterentwicklungen zu einem Arbeitsablauf (Workflow)
in der Druckmedienproduktion.
-
Der
an einer Palette aufgenommene RFID-Chip eines Papierstapels wird
im Anleger einer Bogendruckmaschine ausgelesen, so dass Information über die
Materialeigenschaften des Papiers in die Steuerung der Bogendruckmaschine
eingelesen werden können.
Der Arbeitsablauf der bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst damit den Schritt 10 des Einlesens der Bedruckstoffeigenschaften.
Da die Reichweite beim Lesen und Schreiben der derzeit geläufig zum
Einsatz gelangenden RFID-Chips
bis zu einigen Meter betragen kann, braucht die Palette im Anleger
(und ebenso im Ausleger) nicht besonders präzise ausgerichtet zu werden.
Die Druckmaschine liest die auf dem RFID-Chip abgespeicherte Information über das Papier, überprüft, dass
das Papier zum aktuellen Auftrag passt, und nimmt Voreinstellungen
der Maschine vor.
-
Makulatur
entsteht beim Drucken aufgrund der unterschiedlichsten Einflüsse. Insbesondere muss
der Drucker die Druckmaschine zunächst einrichten, bevor überhaupt
gute Bogen gedruckt werden. Mit anderen Worten, alle Bogen bis zum
ersten den Anforderungen entsprechenden Bogen (Gutbogen) sind Makulatur.
Des Weiteren entsteht Makulatur auch beim Anhalten und Wiederanfahren
der Druckmaschine (Anlaufmakulatur), bei Druckgeschwindigkeitswechseln
(beispielsweise aufgrund damit verbundenen Verlustes der Registerhaltigkeit) und
bei Störungen
in der Spannungsversorgung.
-
Im
Schritt 12 wird die entstehende Makulatur identifiziert.
Dabei gibt es insbesondere zwei Möglichkeiten festzustellen,
welcher Teil oder welche Teile der Produktion Makulatur sind oder
nicht. Zum einen kann der Drucker durch Eingabe in die Steuerung
der Druckmaschine festlegen, welche bedruckten Bogen der Makulatur
zugeordnet werden und welche nicht. Zum anderen können durch
eine automatische Überprüfung, insbesondere
durch eine optische Auswertung des Druckbildes, einzelne oder eine
Reihe von Bogen als Makulatur erkannt werden. Mit anderen Worten,
in der Steuerung gibt es einen Identifizierungswert, welches mindestens
zwei Zustände
(für Gutbogen
und für
Makulatur) annehmen kann. Die Zustandswerte sind schaltbar, beispielsweise
durch Eingabe über
ein Mensch-Maschine-Interface oder durch eine automatische Regelung.
Insbesondere mittels einer Auswertung des kompletten Druckbildes
ist es möglich,
zu erkennen, ob einzelne Nutzen eines Bogens mit mehrfachen Nutzen
unbrauchbar sind, während
andere einzelne Nutzen desselben Bogens brauchbar sind, also den
Qualitätsanforderungen
genügen.
-
Im
Schritt 14 erfolgt eine elektronische Markierung der Makulatur.
Die Information darüber,
welche Bogen beziehungsweise welche Nutzen auf einem Bogen mit mehreren
Nutzen Makulatur sind, wird im Ausleger der Druckmaschine auf das
elektronische Speichermedium, in den RFID-Chip in der Palette des
Auslagestapels, geschrieben. In vorteilhafter Weise ist aufgrund
der Erfindung ein Abstecken der Makulatur im Stapel, eine optische
Markierung der Makulatur oder ein Entfernen aus dem Stapel nicht
mehr notwendig. In dieser Ausführungsform
mit einem RFID-Chip ist als weiterer nicht zu unterschätzender
Vorteil anzuführen,
dass aufgrund der Nutzung eines drahtlosen oder berührungslosen, nicht-optischen
Datenaustauschs zwischen Steuerung und elektronischem Medium Verschmutzungen, wie
sie in einem Ausleger einer Druckmaschine beispielsweise durch Puderstaub
verursacht sind, keinen negativen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit haben.
In dieser Ausführungsform
werden auch ergänzend
Auftragsdaten, wie beispielsweise die Auftragsnummer und in der
JDF-Spezifikation genannte Auftragsdaten, auf den RFID-Chip gespeichert.
-
Für eine korrekte
Weiterverarbeitung des Stapels muss die Zuordnung der auf dem RFID-Chip gespeicherten
Information zu den einzelnen, sich in einer bestimmten Reihenfolge
auf dem Stapel befindenden Bogen gewährleistet sein. Diese Notwendigkeit
bedeutet insbesondere, dass kein Drucker Bogen vom Stapel entfernen
oder umordnen darf, ohne die entsprechend betroffene Verarbeitungsmaschine im
Arbeitsauflauf zu informieren oder die Daten auf dem RFID-Chip entsprechend
zu korrigieren. In Konsequenz ist die Vorrichtung zur Probenentnahme
im Ausleger der Druckmaschine derart ergänzt, dass die Entnahme von
Bogen beim Schreiben der Information auf den RFID-Chip berücksichtigt
wird. Darüber hinaus
verfügt
der Ausleger über
eine Eingabeeinrichtung, so dass der Drucker die Anzahl der entnommenen
Bogen und andere für
die Identifikation der Makulatur und/oder der Ordnung der Bogen
auf dem Stapel relevante Information der Steuerung der Druckmaschine
zur Verfügung
stellen kann.
-
Im
Schritt 16 wird der Stapel von Bogen, von denen wenigstens
ein Teil Makulatur ist, mit dem beschriebenen RFID-Chip von der
Druckmaschine zu einer Weiterverarbeitungsmaschine, beispielsweise einer
Bogenstanzmaschine, transportiert. Auf diese Weise werden sowohl
die zu verarbeitenden bedruckten Bogen als auch die mit ihnen verbundenen relevanten
Werte von Verarbeitungsparametern korreliert und gemeinsam der Weiterverarbeitungsmaschine
zugeführt.
-
Im
Schritt 18 werden die Werte von Verarbeitungsparametern
mittels des RFID-Chips zu der Weiterverarbeitungsmaschine übertragen,
so dass die Makulatur bei der Weiterverarbeitung berücksichtigt wird.
Die Steuerung der Weiterverarbeitungsmaschine, hier der Bogenstanzmaschine,
liest die auf dem RFID-Chip gespeicherte Information ein, so dass eine
entsprechende Einstellung der Weiterverarbeitungsmaschine und/oder
eine entsprechende Reaktion auf jeden konkret zu verarbeitenden
Bogen erfolgen kann.
-
An
dieser Stelle sei auch angemerkt, dass für den Fall, dass es sich nur
um einen ersten Weiterverarbeitungsvorgang handelt, beispielsweise
ein Schneiden, ein Bedrucken mit einer Sonderfarbe oder ein Lackieren
mit einer Spezialmaschine durchgeführt wird, ebenfalls Makulatur
anfallen kann. Für weitere,
nachfolgende Weiterverarbeitungsvorgänge wird die Information über diese
Makulatur in analoger Weise auf einem RFID-Chip zusätzlich zu
der anderen noch relevanten Information gespeichert. Mit anderen
Worten, das erfindungsgemäße Vorgehen kann
für mehrere
aufeinander folgende Verarbeitungsvorgänge iteriert werden.
-
Im
Schritt 20 wird die Makulatur aussortiert. Das Aussortieren
der in einem Stapel von Bogen enthaltenen Makulatur erfolgt erfindungsgemäß in einem
Verarbeitungsschritt des Druckproduktes, welcher mit der geringsten
Aufwand verbunden ist. Im Fall der Bogenstanzmaschine kann die Makulatur
in den Behälter
für die
Stanzabfälle
entsorgt werden. Auch einzelne fehlerhafte Nutzen können dann
mittels einer Aussortierungsvorrichtung entfernt und in den Behälter entsorgt
werden, während
gute Nutzen weiterverarbeitet werden.
-
- 10
- Verfahrensschritt
des Einlesens der Bedruckstoffeigenschaften
- 12
- Verfahrensschritt
des Identifizierens der entstehenden Makulatur
- 14
- Verfahrensschritt
des elektronischen Markierens der Makulatur
- 16
- Verfahrensschritt
des Transportierens zu einer Weiterverarbeitungsmaschine
- 18
- Verfahrensschritt
des Übertragens
des Werte von Verarbeitungsparametern
- 20
- Verfahrensschritt
des Aussortierens der Makulatur