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Die
Erfindung betrifft eine Kartenlesevorrichtung mit einem Kartenträgerteil
zur Aufnahme einer zu lesenden Karte, wobei das Kartenträgerteil
einen Einschubbereich zum Einschieben der Karte aufweist.
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Kartenlesevorrichtungen
mit denen beispielsweise elektronische Speicherkarten, wie SIM-Karten,
gelesen werden können,
sind in vielfältiger
Weise bekannt. Diesbezüglich
ist in der deutschen Patentschrift
DE 199 02 806 C2 eine Kartenlesevorrichtung
bekannt, welche einen schlitzförmigen Einschubbereich
aufweist, durch den eine zu lesende Karte in die Kartenlesevorrichtung
eingeschoben werden kann. Benachbart zum Einschubbereich ist ein
Mechanismus ausgebildet, welcher einerseits eine Verriegelung der
eingeschobenen Karte ermöglicht
und andererseits zum Betätigen
eines Entriegelungsmechanismus ausgebildet ist. Das zum Einschubbereich
benachbart angeordnete Verriegelungselement weist einen nasenförmig ausgebildeten Endbereich
auf, welcher in Richtung des Einschubbereichs orientiert ist und
eine eingeschobene Karte an einem Eckbereich der Karte in der eingeschobenen
Position arretiert. Der Einschubbereich der Kartenlesevorrichtung
ist somit sowohl im eingeschobenen Zustand der Karte als auch im
herausgezogenen Zustand der Karte stets offen bzw. weist keine Abdeckung
auf, wodurch vielerlei Staub- und Schmutzpartikel in das Innere
der Kartenlesevorrichtung eindringen können. Diesbezüglich ist
die bekannte Kartenlesevorrichtung nur unzureichend geschützt und
Beschädigungen
oder Zerstörungen
von empfindlichen Elementen im Inneren der Kartenlesevorrichtung
treten somit relativ häufig
auf. Darüber
hinaus kann es beim Einführen
oder Herausziehen der zu lesenden Karte in die bzw. aus der Kartenlesevorrichtung
zum Verklemmen der Karte im Einschubbereich der Kartenlesevorrichtung
kommen. Auch diesbezüglich kann
es zu einer Beschädigung
oder Zerstörung
der zu lesenden Karte und/oder der Kartenlesevorrichtung kommen.
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Eine
weitere Kartenlesevorrichtung ist aus der deutschen Patentschrift
DE 197 03 007 C2 bekannt.
Auch diese Kartenlesevorrichtung weist einen schlitzförmigen Einschubbereich
auf, durch den die zu lesende Karte in die Kartenlesevorrichtung
eingeschoben bzw. herausgezogen werden kann. Der Einschubbereich kann
durch ein Abdeckelement abgedeckt werden. Dieses Abdeckelement ist
mit einem am oberen Bereich des Einschubbereichs angeordneten Rahmenelement
der Kartenlesevorrichtung verbunden. Die Verbindung zwischen diesem
Rahmenelement und dem Abdeckelement ist dabei flexibel gestaltet,
so dass das Abdeckelement zum Öffnen
des Einschubbereichs nach oben geklappt werden kann. Diesbezüglich ist
es erforderlich, dass beim Einführen
der zu lesenden Karte in die Kartenlesevorrichtung mit einer Hand
die Karte gehalten wird und mit der zweiten Hand das Abdeckelement nach
oben gehoben werden muss. Das Einführen und Herausziehen der zu
lesenden Karte in die Kartenlesevorrichtung ist deshalb relativ
aufwendig und erfordert von einem Bediener, dass stets mit zwei Händen gearbeitet
werden muss, um das Einführen oder
Herausziehen der Karte in das bzw. aus der Kartenlesevorrichtung
durchführen
zu können.
Diesbezüglich
ist jedoch auch ein Verklemmen der zu lesenden Karte in dem Einschubbereich
möglich,
so dass die Karte und/oder die Kartenlesevorrichtung beschädigt oder
zerstört
werden können.
Darüber
hinaus ist diese bekannte Kartenlesevorrichtung somit auch nicht
geeignet in Bereichen eingesetzt zu werden, bei denen das Einführen und
Herausziehen der Karte relativ sicher und einfach durchgeführt werden muss,
da ansonsten Gefahrensituationen erzeugt werden können. Diesbezüglich ist
eine derartige Kartenlesevorrichtung zum Einsatz in einem Kraftfahrzeug
nicht geeignet, da ein Fahrzeugnutzer beide Hände benötigen würde, um die zu lesende Karte
in die Kartenlesevorrichtung einzuführen oder herauszuziehen, was
jedoch beim Fahren mit dem Kraftfahrzeug nicht möglich ist, um Gefahrensituationen
herbeizuführen.
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Eine
weitere Kartenlesevorrichtung ist aus
US
5,028,767 bekannt. Bei dieser Kartenlesevorrichtung wird
eine zu lesende Karte in einen schlitzartigen Einschubbereich eingeführt. Die
Kartenlesevorrichtung weist ein Abdeckteil auf, welches am unteren
Ende drehbar gelagert ist und um diese Drehachse zum Öffnen und
Schließen
des Einschubbereichs ausgebildet ist. Darüber hinaus ist an der Innenseite des
Abdeckteils eine Aussparung ausgebildet, an der die zu lesende Karte
beim Einführen
bzw. beim Herausziehen aus der Kartenlesevorrichtung anliegt und somit
durch Betätigen
des Abdeckteils um die Drehachse in Richtung des Einschubbereichs
in das Innere der Kartenlesevorrichtung einschiebbar ist. Damit das
Abdeckteil im geschlossenen Zustand in seiner Schließstellung
bleibt, weist das Abdeckteil am oberen Rand eine Aussparung auf,
in die eine nasenförmige
Ausbildung eines Arretierungselements eingreift. Zum Öffnen bzw.
zum Freigeben des Einschubbereichs muss hier noch das Abdeckelement vollständig nach
außen
mit einer Schwenkbewegung nach unten bewegt werden. Darüber hinaus
bleibt das Abdeckteil nur dann in seiner geschlossenen Stellung,
wenn das Arretierungselement sicher in die Aussparung im Abdeckteil
einrastet. Die bekannte Kartenlesevorrichtung ist sehr aufwendig
ausgebildet, wobei insbesondere der Mechanismus zum Ein- und Ausführen der
zu lesenden Karte sehr aufwendig gestaltet ist und darüber hinaus
ein Verklemmen der zu lesenden Karte beim Entlanggleiten an der
Aussparung des Abdeckelements beim Schwenken des Abdeckelements
zum Öffnen
oder Schließen
des Einschubbereichs relativ häufig
auftritt. Diesbezüglich
liegt nämlich
die zu lesende Karte über
nahezu den gesamten Bewegungsweg zum Einführen bzw. Herausziehen mit
einem Eckbereich an der Aussparung des Abdeckteils an, wodurch das
Verklemmen oder Verspreizen relativ oft hervorgerufen wird.
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Daher
ist es Aufgabe der Erfindung, eine Kartenlesevorrichtung zu schaffen,
mit der das Einführen
oder Herausziehen einer zu lesenden Karte einfach und aufwandsarm
sowie sicher durchgeführt werden
kann.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Kartenlesevorrichtung, welche die Merkmale
nach Patentanspruch aufweist und ein Verfahren zum Ein- und Ausführen einer
zu lesenden Karte in eine oder aus einer Kartenlesevorrichtung,
welches die Merkmale nach Patentanspruch 13 aufweist, gelöst.
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Eine
erfindungsgemäße Kartenlesevorrichtung
umfasst ein Kartenträgerteil
zur Aufnahme einer zu lesenden Karte, wobei das Kartenträgerteil
einen Einschubbereich zum Einschieben der Karte aufweist. Ein wesentlicher
Gedanke der Erfindung besteht darin, dass benachbart zum Einschubbereich des
Kartenträgerteils
zumindest ein Auflage- und Führungsbereich
an dem Kartenträgerteil
ausgebildet ist. Des Weiteren umfasst die Kartenlesevorrichtung
ein drehbar gelagertes Einschubschließteil zum zumindest teilweisen
Schließen
des Einschubbereichs, wobei das Einschubschließteil im geschlossenen Zustand
des Einschubbereichs an einer Innenseite des Auflage- und Führungsbereichs
anliegt. Dadurch kann eine Kartenlesevorrichtung geschaffen werden,
mit der das Eindringen von Schmutz in die Kartenlesevorrichtung
verhindert werden kann. Darüber
hinaus kann mit der erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung erreicht
werden, dass keine Fehlbedienungen durchgeführt werden. Ein weiterer wesentlicher
Vorteil der erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung
kann darin gesehen werden, dass das Einführen in die und das Herausziehen
aus der Kartenlesevorrichtung der zu lesenden Karte aufwandsarm
und sicher durchgeführt
werden kann. Diesbezüglich
kann erreicht werden, dass ein Einklemmen der zu lesenden Karte
verhindert werden kann, wodurch das Beschädigen oder Zerstören der
Karte und/oder der Kartenlesevorrichtung vermieden werden kann.
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In
besonders vorteilhafter Weise ist das Einschubschließteil derart
angeordnet, dass eine Schwenkbewegung des Einschubschließteils in
einer ersten Einschubphase der zu lesenden Karte durch die zu lesende
Karte bewirkbar ist. Dadurch kann erreicht werden, dass der durch
das Einschubschließteil
zumindest teilweise geschlossene Einschubbereich automatisch durch
das Einschieben der zu lesenden Karte geöffnet werden kann. Es ist somit nicht
mehr erforderlich, mit einer Hand ein Öffnen des Einschubbereichs
durchzuführen
und mit der zweiten Hand das Einschieben der zu lesenden Karte vorzunehmen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Einschubschließteil derart
angeordnet, dass eine Schwenkbewegung des Einschubschließteils in einer
zweiten Einschubphase der zu lesenden Karte durch den Auflage- und
Führungsbereich
bewirkbar ist. Somit kann im gesamten Vorgang des Einschiebens der
zu lesenden Karte in die Kartenlesevorrichtung erreicht werden,
dass die Karte sicher und aufwandsarm in ihre Endposition gebracht
werden kann. Die Karte wird dabei während des gesamten Einschubvorgangs
durch das Kartenträgerteil
und/oder das Einschubschließteil
quasi sicher geführt
und ein Versperren oder Verklemmen der Karte während des Einführens oder
Herausziehens aus der Kartenlesevorrichtung kann verhindert werden.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die erste und die zweite Einschubphase
zumindest für
eine Teil-Zeitdauer der gesamten Zeitdauer des Einschiebens der
zu lesenden Karte gleichzeitig durchführbar ist. Das Einführen aber
auch das Herausziehen der Karte kann dabei besonders schnell erfolgen,
ohne dass jedoch die Sicherheit beim Einführen oder Herausziehen im Hinblick
auf ein Verklemmen verloren geht. Es kann jedoch auch vorgesehen
sein, dass die erste und die zweite Einschubphase zeitlich aufeinanderfolgend
durchgeführt
werden. Diesbezüglich kann
vorgesehen sein, dass zunächst
die erste und darauffolgend dann die zweite Einschubphase durchgeführt wird.
Ebenso kann jedoch auch möglich
sein, dass zunächst
die zweite Einschubphase und daran anschließend die erste Einschubphase
durchgeführt wird.
Die Anordnung des Kartenträgerteils
und des daran angeordneten Auflage- und Führungsbereichs sowie die Anordnung
des Einschubschließteils
ist derart ausgebildet, dass eine derartige Flexibilität im Hinblick
auf das Durchführen
der ersten und der zweiten Einschubphase gewährleistet werden kann.
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In
bevorzugter Weise ist der Auflage- und Führungsbereich als ein seitlicher
Begrenzungsbereich des Einschubbereichs ausgebildet. Dadurch kann
einerseits das Kartenträgerteil
selbst kompakt und platzsparend ausgebildet werden, so dass auch die
Kartenlesevorrichtung kleiner ausgebildet werden kann. Darüber hinaus
kann durch diese entsprechende Anordnung des Auflage- und Führungsbereichs einerseits
erreicht werden, dass die zu lesende Karte sicher und positionsstabil
auf dem Kartenträgerteil zum
Einführen
oder Herausziehen aufliegt, in dem der Auflage- und Führungsbereich
als seitliche Stabilisationswand für die einzuführende bzw.
herauszuziehende Karte dient. Andererseits kann durch diese Anordnung
des Auflage- und Führungsbereichs
erreicht werden, dass der Einschubbereich sicher geöffnet und
geschlossen werden kann, in dem das Einschubschließteil durch
ein entsprechendes Bewegen des Kartenträgerteils bzw. des Auflage-
und Führungsbereichs
gehalten bzw. geführt
werden kann.
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Es
kann vorgesehen sein, dass das Einschubschließteil zumindest eine Aussparung
aufweist, welche auf der dem Auflage- und Führungsbereich zugewandten Seite
angeordnet ist, wobei die Aussparung zur zumindest teilweisen Aufnahme
des Auflage- und Führungsbereichs
ausgebildet ist. In bevorzugter Weise ist die Aussparung derart
ausgebildet, dass im geschlossenen Zustand des Einschubbereichs
die Außenseiten
des Einschubschließteils
und die Außenseite
des Auflage- und Führungsbereichs
im Wesentlichen bündig
angeordnet sind. Dies ermöglicht
eine besonders stabilisierte Führung
des Auflage- und Führungsbereichs
beim Entlanggleiten des Auflage- und Führungsbereichs am Einschubschließteil beim
Hineinschieben oder Herausziehen des Kartenträgerteils in die Kartenlesevorrichtung
bzw. aus der Kartenlesevorrichtung. Darüber hinaus kann durch das bündige Anordnen erreicht
werden, dass die zu lesende Karte sicher und einfach an den Einschubbereich
herangeführt werden
kann und aus dem Einschubbereich entnommen werden kann.
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In
vorteilhafter Weise sind im eingeschobenen Zustand der zu lesenden
Karte in die Kartenlesevorrichtung das Kartenträgerteil und das Einschubschließteil in
den geschlossenen Anfangszustand rückführbar. Dies kann insbesondere
automatisch erfolgen. Es kann dabei vorgesehen sein, dass das Kartenträgerteil
und/oder das Einschubschließteil
mit entsprechenden Rückführelementen,
beispielsweise Federn, verbunden sind, die eine derartige automatische
Rückführung in
den Ausgangszustand bewirken. Dadurch kann erreicht werden, dass
der Einschubbereich stets geschlossen ist, wenn keine Karte in der
Kartenlesevorrichtung enthalten ist bzw. die Karte in der Endposition
in der Kartenlesevorrichtung angeordnet ist. Das Schließen des
Einschubbereichs wird somit automatisch durchgeführt.
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Es
kann vorgesehen sein, dass das Einschubschließteil über dem Kartenträgerteil
angeordnet ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Einschubschließteil zumindest
teilweise oberhalb dem Auflage- und Führungsbereich angeordnet ist.
Es kann dabei vorgesehen sein, dass das Einschubschließteil mit
einer Drehvorrichtung, insbesondere einer Drehstange verbunden ist,
wobei die Drehachse parallel zu der Ebene orientiert ist, in der die
zu lesende Karte in die Kartenlesevorrichtung eingeschoben oder
herausgezogen wird. Die Drehachse kann des Weiteren derart angeordnet
sein, dass das Einschubschließteil
beim Einführen
der zu lesenden Karte eine Schwenkbewegung in Richtung des Innenbereichs
der Kartenlesevorrichtung ausführt. Die
zu lesende Karte wird dadurch durch das Kartenträgerteil und das Einschubschließteil beim
Einführen oder
Herausziehen aus der Kartenlesevorrichtung direkt geführt.
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In
bevorzugter Weise weist das Einschubschließteil auf dem der Drehvorrichtung
bzw. der Drehachse zum Drehen des Einschubschließteils gegenüberliegenden
Ende einen verjüngten
Bereich auf. Dieser verjüngte
Bereich kann beispielsweise in Form einer Pfeilspitze ausgebildet
sein. Dadurch kann in vorteilhafter Weise erreicht werden, dass beim
Einschieben bzw. Herausziehen der zu lesenden Karte dieser verjüngte Bereich
des Einschubschließteils
an der Karte anliegt, wodurch die Karte bei ihrer Bewegung geführt bzw.
in ihrer Position stabilisiert wird.
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Es
kann vorgesehen sein, dass das Kartenträgerteil einstückig mit
dem Auflage- und Führungsbereich
ausgebildet ist. Dies ermöglicht
eine besonders stabile Realisierung des entsprechend gestalteten
Kartenträgerteils.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren zum
Ein- oder Ausführen
einer zu lesenden Karte in eine oder aus einer Kartenlesevorrichtung,
bei der ein Einschubbereich in einem Kartenträgerteil ausgebildet ist, wird
der Einschubbereich dadurch geschlossen, dass ein drehbar gelagertes
Einschubschließteil
an eine Innenseite eines benachbart zum Einschubbereich angeordneten
Auflage- und Führungsbereich
des Kartenträgerteils
zumindest teilweise anliegend angeschwenkt wird. Dadurch kann erreicht
werden, dass der Einschubbereich stets zumindest teilweise geschlossen
gehalten werden kann, wenn keine Karte in den Einschubbereich eingeschoben
wird bzw. keine Karte aus der Kartenlesevorrichtung herausgezogen
werden soll. Dadurch kann das Eindringen von Schmutz- und Staubteilchen
oder anderer Gegenstände
in die Kartenlesevorrichtung verhindert werden, wodurch eine Beschädigung oder
Zerstörung
der Kartenlesevorrichtung verhindert werden kann. Darüber hinaus
kann eine relativ einfache und aufwandsarme sowie sichere Vorgehensweise
geschaffen werden, mit der eine zu lesende Karte in die Kartenlesevorrichtung
hineingeschoben oder aus der Kartenlesevorrichtung herausgezogen
werden kann.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung in
einem Gehäuse
in einer ersten Bedienstellung;
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2 eine
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung in
einem Gehäuse
in einer zweiten Bedienstellung;
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3 eine
vergrößerte Darstellung
eines Teilbereichs einer erfindungsgemäßen Karteniesevorrichtung;
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4a bis 4h Schnittdarstellungen
einer erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung
entlang einer ersten Schnittlinie AA gemäß 3; und
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5a bis 5h eine
Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung entlang
einer zweiten Schnittlinie BB gemäß 3.
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In
den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die
erfindungsgemäße Kartenlesevorrichtung
ist insbesondere zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug ausgebildet.
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In
der Darstellung gemäß 1 ist
in perspektivischer Weise eine erfindungsgemäße Kartenlesevorrichtung gezeigt,
welche in einem Gehäuse 1 angeordnet
ist. Die Kartenlesevorrichtung umfasst ein Kartenträgerteil 2 und
ein Einschubschließteil 3. Wie
aus der Darstellung in 1 zu erkennen ist, ist sowohl
das Kartenträgerteil 2 als
auch das Einschubschließteil 3 bündig mit
der Vorderseite des Gehäuses 1 ausgebildet.
Wie des Weiteren aus der Darstellung in 1 zu erkennen
ist, weist das Kartenträgerteil 2 einen
Auflage- und Führungsbereich 21 auf, welcher
am Seitenbereich des Kartenträgerteils 2 ausgebildet
ist. Angrenzend an den Auflage- und Führungsbereich 21 ist
ein Einschubbereich 29 ausgebildet, in den eine zu lesende
Karte 4, beispielsweise eine SIM-Karte, in die Kartenlesevorrichtung eingeführt bzw.
aus der Kartenlesevorrichtung herausgezogen werden kann. Das Einschubschließteil 3 ist
an der dem Einschubbereich 29 gegenüberliegenden Seite drehbar
gelagert angeordnet. Im geschlossenen Zustand des Einschubbereichs 29 ist
das Einschubschließteil 3 derart
platziert, dass es den Einschubbereich 29 bedeckt und an
einer Innenseite (nicht dargestellt) des Auflage- und Führungsbereichs 21 anliegt.
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In 2 ist
eine zweite Betriebsstellung der erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung dargestellt.
Diesbezüglich
ist zu erkennen, dass der Einschubbereich 29 freigegeben
ist und das Einschubschließteil 3 in
den Innenraum der Kartenlesevorrichtung eingeschwenkt ist. Die zu
lesende Karte 4 ist in der Darstellung gemäß 2 nahezu
vollständig
in die Kartenlesevorrichtung eingeschoben und nahezu in ihrer Endposition
platziert. Wie aus der Darstellung im Ausführungsbeispiel gemäß 2 zu
entnehmen ist, ist das Kartenträgerteil 2 in
den Innenbereich des Gehäuses 1 eingeschoben.
Ist die zu lesende Karte 4 vollständig in ihrer Endposition in
der Kartenlesevorrichtung angeordnet, wird sowohl das Kartenträgerteil 2 als
auch das Einschubschließteil 3 in
ihre Ausgangsposition gemäß der Darstellung
in 1 zurückgeführt. Diesbezüglich weist
dann das Kartenträgerteil 2 und
das Einschubschließteil 3 sowohl
zueinander als auch zu der Vorderseite des Gehäuses 1 einen bündigen Übergang
auf.
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In 3 ist
eine vergrößerte Darstellung
eines Teilbereichs der Vorderseite der erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung
dargestellt. Wie aus der 3 zu erkennen ist, ist die Kartenlesevorrichtung
in einer Betriebsstellung gemäß der Darstellung in 1 gezeigt.
Diesbezüglich
ist das Kartenträgerteil 2 und
das Einschubschließteil 3 bündig mit
der Gehäusewand 1 angeordnet.
Der Auflage- und
Führungsbereich 21 ist
im Ausführungsbeispiel
einstückig
mit dem Kartenträgerteil 2 ausgebildet
und erstreckt sich im Wesentlichen in Richtung des Einschubschließteils 3.
Darüber
hinaus ist der Auflage- und Führungsbereich 21 derart
ausgebildet, dass er mit seiner innenliegenden Seitenwand 211 eine
Begrenzungsfläche
des Einschubbereichs 29 bildet. Des Weiteren weist das
Kartenträgerteil 2 eine
Auflagefläche 22 auf,
auf welcher eine zu lesende Karte 4 beim Einführen in
die Kartenlesevorrichtung oder beim Herausziehen aus der Kartenlesevorrichtung aufliegt,
wodurch eine Stabilisierung der Karte während des Einschiebens bzw.
Herausziehens gewährleistet
werden kann. Diese Stabilisierung wird durch die gezeigte Anordnung
des Auflage- und Führungsbe reichs 21 noch
verbessert, da die zu lesende Karte 4 nicht seitlich verrutschen
kann, wodurch ein Verklemmen oder Versperren der Karte 4 verhindert
werden kann.
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Wie
aus der Darstellung in 3 zu erkennen ist, ist das Einschubschließteil 3 derart
zum Kartenträgerteil 2 angeordnet,
dass ein Freiraum im Einschubbereich 29 zwischen der Auflagefläche 22 und der
dieser Auflagefläche 22 zugewandten
Seite des Einschubschließteils 3 ausgebildet
ist. Ebenso ist zwischen dem im Einschubschließteil 3 zugewandten freien
Ende des Auflage- und Führungsbereichs 21 und
dem Einschubschließteil 3 ein
Abstand ausgebildet.
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Es
sei angemerkt, dass dies lediglich beispielhaft ist und zur weiteren
Erläuterung
als vorteilhafte Darstellung angesehen werden kann. Diesbezüglich sei
angemerkt, dass auch vorgesehen sein kann, dass das Einschubschließteil 3 unmittelbar
anliegend an der Auflagefläche 22 des
Kartenträgerteils 2 angeordnet
sein kann. Ebenso kann vorgesehen sein, dass der Auflage- und Führungsbereich 21 mit seinem
freien Ende unmittelbar an das Einschubschließteil 3 angrenzt,
wodurch der Einschubbereich 29 vollständig bedeckt bzw. geschlossen
werden kann.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
gemäß 3 weist
das Einschubschließteil 3 eine
Aussparung 31 auf, welche eine Seitenwand 31a und 31b aufweist.
In diese Aussparung 31 hinein erstreckt sich zumindest
teilweise der Auflage- und Führungsbereich 21.
Im Ausführungsbeispiel
ist die Aussparung 31 derart ausgebildet, dass der Auflage-
und Führungsbereich
bündig
mit der Vorderseite des Einschubschließteils 3 und der Gehäusevorderseite
des Gehäuses 1 angeordnet
ist.
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In
den 4a bis 4g sind
Schnittdarstellungen entlang der Schnittlinie AA gemäß 3 gezeigt.
Diese Darstellungen in den 4a bis 4g zeigen
verschiedene Betriebsstellungen der Kartenlesevorrichtung, insbesondere
des Kartenträgerteils 2 und
des Einschubschließteils 3 beim
Einführen
einer zu lesenden Karte 4 in die Kartenlesevorrichtung. In
der Darstellung gemäß 4a ist
ein Teilbereich der erfindungsgemäßen Kartenlesevorrichtung II
gezeigt. Diesbezüglich
ist zu erkennen, dass die Kartenlesevorrichtung II, insbesondere
das Einschubschließteil 3 und
das Kartenträgerteil 2,
eine erste Betriebsstellung aufweisen. Diese erste Betriebsstellung
ist durch eine Ausgangsstellung gekennzeichnet, in der der Einschubbereich 29 (3)
geschlossen ist und vollständig
durch das Einschubschließteil 3 bedeckt
ist. Das Kartenträgerteil 2 und das
Einschubschließteil 3 sind
in dieser Ausgangsposition durch geeignete Halteelemente, beispielsweise
eine oder mehrere Federn, gehalten bzw. vorgespannt. Das Kartenträgerteil 2 weist
einen in den Innenraum der Kartenlesevorrichtung II ragenden Führungsbereich 22 auf,
welcher zur Stabilisierung des Trägerteils 2 beim Einschieben
oder Herausziehen des Kartenträgerteils 2 in
die bzw. aus der Kartenlesevorrichtung II dient. Wie aus der Darstellung
in 4a zu erkennen ist, ist das Kartenträgerteil 2 entsprechend
einem Trägerschlitten
ausgebildet, mit dem eine zu lesende Karte 4 transportiert
werden kann. Wie des Weiteren aus der Darstellung gemäß 4a ersichtlich
ist, erfolgt unter anderem eine Führung des Kartenträgerteils 2 durch
den horizontal orientierten Führungsteil 22 entlang
nicht näher
bezeichneter Elemente 5 der Kartenlesevorrichtung II.
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Das
Einschubschließteil 3 ist
im gezeigten Ausführungsbeispiel
oberhalb dem Kartenträgerteil 2 ausgebildet
und über
eine Drehachse 39, welche senkrecht zur Figurenebene orientiert
ist, drehbar gelagert. Der Auflage- und Führungsbereich 21 liegt
mit seiner Innenwand 212 unmittelbar an der Wand 31a der
Aussparung 31 an. Diesbezüglich sind Außenseiten
des Einschubschließteils 3 und
des Auflage- und Führungsbereichs 21 sowie
des Kartenträgerteils 2 bündig angeordnet.
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Das
Einschubschließteil 3 ist
an seiner der Drehachse 39 gegenüberliegenden Seite verjüngt ausgebildet,
insbesondere keilförmig
ausgebildet und weist eine abgeschrägte Fläche 33a auf, welche auf
der gegenüberliegenden
Seite der Innenwand 31a ausgebildet ist. In der gezeigten
Darstellung gemäß 4a ist
die zu lesende Karte noch vollständig außerhalb
der Kartenlesevorrichtung platziert.
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In
der Darstellung gemäß 4b ist
die zu lesende Karte 4 an den Einschubbereich 29 (3) herangeführt und
bereits derart eingeschoben, dass durch das Einschieben der Karte 4 das
Einschubschließteil 3 durch
die Bewegung der Karte 4 automatisch nach innen um die
Achse 39 geschwenkt wird. Wie diesbezüglich zu erkennen ist, gleitet
die zu lesende Karte 4 zunächst mit ihrer Vorderseite
an der Außenwand
des Einschubschließteils 3 entlang,
wobei beim weiteren Einschieben der Karte 4 in die Kartenlesevorrichtung
die Außenwand
des Einschubschließteils 3 und
beim weiteren Einschieben der Karte 4 der verjüngte Bereich
mit seiner schräg
gestellten Fläche 33b über die
Oberseite der zu lesenden Karte 4 gleitet. In dieser ersten
Einschubphase der zu lesenden Karte 4 wird somit ein Drehen
bzw. Schwenken des Einschubschließteils 3 ausschließlich durch
die Einschubbewegung der Karte 4 bewirkt, insbesondere automatisch
bewirkt. Wie zu erkennen ist, wird die Karte 4 beim Einschieben
in die Kartenlesevorrichtung sowohl an der Oberseite durch das Einschubschließteil 3,
insbesondere durch den verjüngten
Flächenbereich 33b sowie
an der Unterseite durch die Auflagefläche 22 (nicht dargestellt) des
Kartenträgerteils 2 positionsstabil
eingeführt. Diesbezüglich trägt auch
der an dem sichtbaren Seitenbereich der Karte 4 mit seiner
Innenwand anliegende Auflage- und Führungsbereich 21 zur
sicheren Einführung
der Karte 4 in die Kartenlesevorrichtung bei. Im Ausführungsbeispiel
ist während
dieser ersten Einschubphase das Kartenträgerteil 2 immer noch
in seiner Ausgangsstellung gemäß der Darstellung 4a platziert.
Gemäß der angedeuteten Pfeildarstellung
in 4b wird im Weiteren das Kartenträgerteil 2 linear
in den Innenbereich der Kartenlesevorrichtung eingeschoben.
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Wie
aus der Darstellung in 4c diesbezüglich zu erkennen ist, wird
bei einer derartigen Einschubbewegung des Kartenträgerteils 2 der
Auflage- und Führungsbereich 21 an
das Einschubschließteil 3 derart
herangeführt,
dass der Auflage- und Führungsbereich
in der Aussparung 31, insbesondere an den Wandbereichen 31a und 31b der
Aussparung entlang gleitet. Wie diesbezüglich aus den weiteren Darstellungen
in den 4d und 4e zu
erkennen ist, wird eine weitere Schwenkbewegung des Einschubschließteils 3 um
die Achse 39 durch das Entlanggleiten des Auflage- und
Führungsbereichs 21 an
den Wandbereichen 31a und 31b bewirkt. Wie des
Weiteren aus der Darstellung in 4f zu
erkennen ist, ist die Anordnung des Einschubschließteils 3 und
des Kartenträgerteils 2 derart,
dass im eingeschobenen Zustand der Karte 4, insbesondere
in deren Endposition in der Kartenlesevorrichtung der Auflage- und
Führungsbereich 21 im
Wesentlichen am unteren Ende der Aussparung 31 angelangt
ist.
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Somit
wird gemäß der Darstellung
im Ausführungsbeispiel
in den 4a bis 4f in
einer ersten Einschubphase der Karte 4 das Einschubschließteil 3 unabhängig und
automatisch durch das Einführen
der Karte 4 nach oben bewegt. In der Einschubposition,
in der die Karte 4 noch etwa mm von ihrer Endposition entfernt
ist, wird durch einen Kartenbediener das Kartenträgerteil 2 linear
in die Kartenlesevorrichtung bewegt, wie dies ausgehend von der
Darstellung in 4b in den Bewegungspositionen
bis hin zur 4f gezeigt ist. Dabei wird ausgehend
von der Darstellung in 4b nach einem weiteren Betätigungsweg
der Karte 4 von etwa mm der Auflage- und Führungsbereich 21 an
die Aussparung 31 herangeführt, wodurch das Weiterführen bzw. Schwenken
des Einschubschließteils 3 in
dieser zweiten Einschubphase durch das Kartenträgerteil 2 bzw. den
Auflage- und Führungsbereich 21 bewirkt wird.
Diesbezüglich
wird beim Einlegen der Karte 4 mehr Platz für den Kartenbediener
freigegeben.
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Ist
die zu lesende Karte 4 in ihrer Endposition platziert,
wird das Kartenträgerteil 2 und
das Einschubschließteil 3 in
ihre Ausgangsposition gemäß der Darstellung 4a zurückgeführt, wie
dies in 4g dargestellt ist. Diese Rückführung wird
im Ausführungsbeispiel
automatisch durchgeführt,
indem entsprechend angeordnete Federn das Einschubschließteil 3 und
das Kartenträgerteil 2 in
die Ausgangsposition bewegen. Es kann jedoch auch vorgesehen sein,
dass diese Rückführung elektronisch
oder mittels einem mechanischen Hydrauliksystem bzw. einem sonstigen
Dämpfungssystem durchgeführt wird.
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Zum
Entnehmen der Karte 4 aus der in 4g gezeigten
Einsteckposition werden die den Darstellungen gemäß der 4a bis 4g gezeigten
Vorgehensweisen in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt. Diesbezüglich wird
zunächst
das Kartenträgerteil 2 in
Richtung der eingeschobenen Karte 4 derart bewegt, dass
gemäß der Darstellung
in 4f die Karte 4 auf den Auflageflächen 22 des Kartenträgerteils 2 aufliegt
und freigegeben wird. Im Nachfolgenden wird die Karte 4 sowie
das Kartenträgerteil 2 und
das Einschubschließteil 3 gemäß der Reihenfolge
von 4e bis 4a aus
der Kartenlesevorrichtung herausgezogen.
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In
der Darstellung gemäß 4h ist
eine perspektivische Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie
AA gemäß 3 gezeigt.
Diesbezüglich kann
die horizontal orientierte Drehachse 39 erkannt werden,
an der das klappenförmig
ausgebildete Einschubschließteil 3 bewegbar
angeordnet ist. In der Darstellung in 4h ist
eine Betriebsstellung gezeigt, in der das Einschubschließteil 3 teilweise
in den Innenbereich der Kartenlesevorrichtung eingeschwenkt ist
und das Einschwenken durch den Auflage- und Führungsbereich 21 geführt ist.
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In
den 5a bis 5g ist
eine weitere Darstellung eines Einschiebens der zu lesenden Karte 4 in
die Kartenlesevorrichtung gezeigt, wobei die Figuren die Bewegungsabläufe in Schnittdarstellungen
gemäß der Schnittlinie
BB in 3 zeigen. Wie diesbezüglich aus der Darstellung in 5a zu
erkennen ist, liegt das Einschubschließteil 3 auf der Auflagefläche 22 des
Kartenträgerteils 2 auf.
Der Einschubbereich 29 (nicht dargestellt) ist dadurch
in dieser Ausgangsstellung durch das Einschubschließteil 3 vollständig geschlossen.
Wie in 5a dargestellt, liegt der pfeilartig
sich verjüngende
Endbereich des Einschubschließteils 3 auf
dieser Auflagefläche 22 an.
Wie aus den weiteren Schnittdarstellungen gemäß 5b bis 5g zu
entnehmen ist, sind Bewegungspositionen bzw. Betriebspositionen
entlang der Schnittlinie BB (3) gezeigt,
die den Bewegungspositionen der Darstellungen in den 4b bis 4g entsprechen.
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In 5h ist
eine perspektivische Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie
BB (3) gezeigt.
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Es
sei angemerkt, dass das Einschieben der Karte 4 und das
Einschieben des Kartenträgerteils 2 für eine bestimmte
Zeitdauer bzw. einen bestimmten Einschubweg auch gleichzeitig derart
durchführbar ist,
dass die Schwenkbewegung des Einschubschließteils 3 sowohl durch
das Einschieben der Karte 4 als auch das Einschieben des
Einschubschließteils 3 bewirkbar
ist.
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Möglich ist
auch, das zunächst
das Kartenträgerteil 2 teilweise
eingeschoben wird und im Anschluss daran die Karte 4 eingeführt wird.
Dabei kann eine Schwenkbewegung zunächst durch das Einschieben
des Kartenträgerteils 2 bewirkt
werden. Diese Vorgehensweise ist jedoch aufwändiger, als die oben ausführlich erläuterte Vorgehensweise.