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DE69938162T2 - Anordnung zum longitudinalen Blockieren eines starren Datenträgers in einer Datenaustausch-Vorrichtung - Google Patents

Anordnung zum longitudinalen Blockieren eines starren Datenträgers in einer Datenaustausch-Vorrichtung Download PDF

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DE69938162T2
DE69938162T2 DE1999638162 DE69938162T DE69938162T2 DE 69938162 T2 DE69938162 T2 DE 69938162T2 DE 1999638162 DE1999638162 DE 1999638162 DE 69938162 T DE69938162 T DE 69938162T DE 69938162 T2 DE69938162 T2 DE 69938162T2
Authority
DE
Germany
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blocking
housing
data carrier
finger
lever
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Expired - Lifetime
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DE1999638162
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Inventor
Louis Canard
Philippe Garcin
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Renault SAS
Valeo Comfort and Driving Assistance SAS
Original Assignee
Renault SAS
Valeo Securite Habitacle SAS
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Publication date
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    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K13/00Conveying record carriers from one station to another, e.g. from stack to punching mechanism
    • G06K13/02Conveying record carriers from one station to another, e.g. from stack to punching mechanism the record carrier having longitudinal dimension comparable with transverse dimension, e.g. punched card
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    • G06K13/0806Feeding or discharging cards using an arrangement for ejection of an inserted card
    • GPHYSICS
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung für den Datenaustausch zwischen einem starren oder halbstarren Datenträger und einer Datenaustauschvorrichtung, insbesondere zum Auslesen von Daten, die in dem Datenträger enthalten sind.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere eine solche Anordnung, die dazu bestimmt ist, in einem Kraftfahrzeug eingerichtet zu werden, und in welcher der Datenträger, der zum Beispiel in Form einer Karte oder eines im allgemeinen rechteckigen Ansteckausweises vorliegt, die Identifizierungsdaten des Benutzers des Fahrzeugs enthält, die ihn ermächtigen, wenn er seine Ausweiskarte in die Lesevorrichtung einführt, das Fahrzeug zu nutzen, indem ihm insbesondere gestattet wird, den Motor des Fahrzeugs zu starten.
  • Es sind zahlreiche Beispiele für solche Anordnungen bekannt, in denen der Datenträger eine starre oder halbstarre Karte ist, die beispielsweise eine integrierte Schaltung bzw. einen Chip umfasst, der mit den Leseeinrichtungen der Vorrichtung über elektrische Kontakte und/oder eine Antenne zum Datenaustausch verbunden ist.
  • Beim Einführen der Ausweiskarte oder der Karte in die Vorrichtung wird diese manuell in eine Aufnahme des Gehäuses eingeführt, in dem der Datenträger eine bestimmte aktive Position einnimmt, und die Vorrichtung, welche die Karte oder die Ausweiskarte aufnimmt, umfasst Einrichtungen, um diesen Datenträger in aktiver Position in dem Gehäuse in Längsrichtung so zu halten, dass der Datenaustausch unter guten Bedingungen sichergestellt wird.
  • Gemäß der am weitesten verbreiteten Bauart werden diese Halteeinrichtungen aus einfachen Bremsen gebildet, das heißt, es handelt sich dabei um elastisch verformbare Laschen, die durch Reibung mit den seitlichen Kanten und/oder mit den großen Flächen der Karte zusammenwirken.
  • Gemäß einer weiteren Bauart, die zum Beispiel in dem Dokument US-A-5.043.562 beschrieben ist, das als dem Stand der Technik am nächsten betrachtet wird, umfasst die Anordnung für den Datenaustausch zwischen einem starren oder halbstarren Datenträger und einer Austauschvorrichtung ein Gehäuse, in dem der Datenträger in allgemeiner Form einer Karte manuell in eine Aufnahme des Gehäuses eingeführt wird, in dem er eine bestimmte aktive Position einnimmt und in dem die Vorrichtung Einrichtungen umfasst, um den Datenträger in Längsrichtung in aktiver Position in dem Gehäuse zu halten, wobei der Datenträger ein Fenster umfasst und das Gehäuse einen Hebel zum Blockieren des Datenträgers umfasst, der um eine Achse schwenkbar zwischen einer Blockierposition, gegen die der Blockierhebel elastisch zurückgezogen wird und in der sich ein Blockierfinger, der an dem freien Ende eines Blockierhebelarms ausgebildet ist, vertikal in das Innere des Fensters erstreckt, und einer eingezogenen Position befestigt ist, in der sich der Blockierfinger außerhalb des Fensters befindet, um das Herausziehen des Datenträgers aus dem Gehäuse zu gestatten.
  • Solche Bauarten der Halteeinrichtungen des Datenträgers in der Lesevorrichtung sind nicht völlig zufriedenstellend in dem Fall einer Anwendung in einem Kraftfahrzeug, in dem die Vorrichtung während des Fahrens zahlreichen Erschütterungen unterworfen wird, die zunehmend das Auswerfen des Datenträgers oder zumindest seine Verschiebung in Bezug auf seine aktive Leseposition verursachen.
  • Außerdem ist es in dem Fall einer Anwendung auf ein Kraftfahrzeug notwendig, den Datenträger nicht nur in aktiver Position zu halten, sondern ihn auch zu verriegeln, indem er in dieser Position in Reaktion auf einen Verriegelungsbefehl so blockiert wird, dass in gewissen Nutzungskonfigurationen des Fahrzeugs vermieden wird, dass der Fahrer oder ein Fahrgast den Datenträger unbeabsichtigt aus der Lesevorrichtung herausziehen kann.
  • Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung eine Anordnung für den Datenaustausch des vorher beschriebenen Typs vor, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Gehäuse einen Elektromagneten zur Verriegelung des Blockierhebels in seiner Winkelposition zum Blockieren des Datenträgers umfasst, dessen beweglicher Kern einen Verriegelungsfinger bildet, der an der Außenseite des Gehäuses des Elektromagneten vorspringend angeordnet werden kann, so dass er sich in Bezug auf einen Teil des Blockierhebels erstreckt, um die Drehung des Letzteren aus seiner aktiven Blockierposition in seine eingezogene Position zu verhindern.
  • Gemäß weiteren Merkmalen der Erfindung:
    • – verläuft die Schwenkachse des Blockierhebels parallel zu der Ebene, in der die Längsrichtung der Einführung des Datenträgers in das Gehäuse liegt;
    • – verläuft die Schwenkachse des Blockierhebels senkrecht zu der Längsrichtung der Einführung des Datenträgers;
    • – wird während der Einführung des Datenträgers in das Gehäuse das Einziehen des Blockierhebels durch das Zusammenwirken einer vorderen Querkante des Datenträgers mit einem rückwärtigen Nockenprofil des Blockierfingers, das eine Rampe bildet, gesteuert, und wird während des Herausziehens des Datenträgers durch das Zusammenwirken einer vorderen Querkante des Fensters mit einem vorderen Nockenprofil des Blockierhebels, das eine Rampe bildet, gesteuert;
    • – weist der Blockierfinger im Schnitt durch eine Längsebene ein Profil in V-Form auf, dessen zwei Schenkel das rückwärtige und vordere Nockenprofil bilden, die Rampen ausbilden;
    • – entspricht die Länge des Fensters, das durch die vordere und die hintere Querkante begrenzt wird, im Wesentlichen der Länge des Teils des Blockierfingers, der in dem Fenster aufgenommen wird, wenn sich der Blockierhebel in seiner Winkelposition zum Blockieren des Datenträgers befindet;
    • – sind die vordere und die hintere Querkante des Fensters so geneigt, dass sie im Längsschnitt ein komplementäres V-Profil zu demjenigen des Blockierfingers aufweisen;
    • – verläuft die Verschiebungsachse des beweglichen Kerns des Elektromagneten parallel zu der Schwenkachse des Blockierhebels und erstreckt sich in der Verriegelungsposition des Blockierhebels der bewegliche Kern in Bezug auf einen Teil des Arms, der den Blockierfinger trägt.
    • – umfasst das Gehäuse einen Längsschlitz zur Führung des Datenträgers, der durch eine obere Führungsplatte begrenzt ist, über der der Blockierhebel angeordnet ist, und die ein Loch zum Hindurchführen des Blockierfingers aufweist;
    • – ist die Anordnung in einem Kraftfahrzeug eingerichtet, dessen Diebstahlsicherungsfunktionen teilweise oder vollständig durch Verarbeitung von Daten sichergestellt werden, von denen bestimmte, die in dem Datenträger enthalten sind, für einen berechtigten Benutzer oder eine berechtigte Gruppe von Benutzern des Fahrzeugs repräsentativ sind.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus dem Studium der folgenden ausführlichen Beschreibung hervor, zu deren Verständnis auf die folgenden Zeichnungen im Anhang Bezug genommen wird:
  • 1 ist eine teilweise ausgebrochene Perspektivansicht, die hauptsächlich das innere Strukturelement des Gehäuses in einer Anordnung entsprechend den Lehren der Erfindung in Verbindung mit einer Ausweiskarte darstellt, die den Datenträger bildet, der in einer Zwischenposition im Verlauf der Einführung in das Gehäuse dargestellt ist;
  • 2 ist eine der 1 ähnliche Ansicht, in der die Ausweiskarte, die den Datenträger bildet, in das Gehäuse eingeführt in aktiver Position dargestellt ist, in der sie blockiert und verriegelt ist;
  • 3 ist eine Längsschnittansicht der Anordnung gemäß der Erfindung, in der die Ausweiskarte im Verlauf der Einführung dargestellt ist;
  • 4 ist eine der 3 ähnliche Ansicht, die eine anschließende Stufe der Einführungsphase der Ausweiskarte in die Lesevorrichtung darstellt; und
  • 5 ist eine den 3 und 4 ähnliche Ansicht, in der wie in 2 die Ausweiskarte in aktiver Position dargestellt ist, in der sie blockiert und verriegelt ist.
  • In der folgenden Beschreibung werden die Begriffe "vertikal", "horizontal", "oben", "unten", "vorne", "hinten" usw. in Bezug auf die Figuren verwendet, um das Verständnis der Beschreibung und der Ansprüche zu erleichtern, und somit nicht in einschränkendem Sinn.
  • Wie in den Figuren ersichtlich ist, wird die Anordnung 10, die gemäß den Lehren der Erfindung ausgeführt ist, im Wesentlichen durch einen Datenträger oder eine Ausweiskarte 12 und durch eine Vorrichtung für den Datenaustausch bzw. ein Gehäuse 14 gebildet.
  • Die Ausweiskarte 12 ist hier ein starres Element in einer allgemein rechteckigen Form und von geringer Dicke, das benachbart zu seiner hinteren Querkante 16 einen Greifteil 18 umfasst.
  • Die Ausweiskarte 12 ist ein Datenträger, der geeignet ist, in Längsrichtung, das heißt entlang der Richtung 1, parallel zu der allgemeinen Ebene seiner großen oberen 20 und unteren 22 Fläche in das Gehäuse 14 eingeführt zu werden, und der geeignet ist, aus diesem Gehäuse entlang der gleichen, aber entgegengesetzten Richtung herausgezogen zu werden.
  • Das Gehäuse 14, wie insbesondere aus den 3 bis 5 ersichtlich ist, wird im Wesentlichen durch ein mittleres Stück 24 gebildet, das die Halterung bildet, die die verschiedenen Komponenten des Gehäuses trägt und die von einem Verkleidungsstück 26 umgeben ist.
  • Das mittlere Stück 24 wird im Wesentlichen durch zwei parallele obere 28 und untere 30 Platten gebildet, die zwischen sich eine Aufnahme 32 in einer im Allgemeinen rechtwinkligen Quaderform vertikal begrenzen, die zu derjenigen des vorderen Teils der Ausweiskarte 12 komplementär ist, und die in Längsrichtung nach vorne, das heißt in Bezug auf die Figuren nach rechts, durch eine Anschlag-Querseite 34 begrenzt ist, die die maximale Einführungsposition der Ausweiskarte 21 in das Gehäuse 14 bestimmt, wenn die vordere Querkante 17 der Ausweiskarte 12 an dieser Querseite 34 zum Anschlag kommt.
  • Die untere Platte 30 trägt unter ihrer Unterseite eine Leiterplatte 36, die die verschiedenen Komponenten von (nicht dargestellten) Schaltungen trägt, die zu Einrichtungen zum Steuern und für den Austausch von Daten mit denjenigen gehören, die in der Ausweiskarte 12 enthalten sind, wenn sich diese in ihrer maximal eingeführten Position befindet, die auch als aktive oder Datenaustausch-Position bezeichnet wird.
  • Um das Einführen und das Herausziehen der Ausweiskarte 12 in das und aus dem Gehäuse zu gestatten, umfasst das Verkleidungsstück 26 einen Schlitz 38.
  • Um die Ausweiskarte 12 gleitend in das Innere des Gehäuses 14 zu führen, umfasst die untere Platte 30, wie in den 1 und 2 ersichtlich ist, seitliche Führungsschienen 40, die mit den gegenüberliegenden Längskanten 42 der Ausweiskarte 12 zusammenwirken.
  • Wie in den Figuren ersichtlich ist, umfasst die Ausweiskarte 12 in ihrem vorderen Teil ein Fenster 44, das sich vertikal in die Ausweiskarte erstreckt, und das sie hier von einer Seite zur anderen durchquert.
  • Insbesondere, wie vor allem in den 4 und 5 ersichtlich ist, weist das Fenster 44 im Längsschnitt ein V-förmiges Stumpfprofil auf, das somit von einer vorderen Querkante 46 und einer hinteren Querkante 48 begrenzt wird.
  • Das Fenster 44 ist ein Blockierfenster, das heißt, es ist dazu bestimmt, ein zu dem Gehäuse 14 gehörendes Blockierorgan aufzunehmen, und wird im Folgenden ausführlich unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben.
  • Das Blockierorgan für die Ausweiskarte 12 in aktiver Position ist ein Blockierfinger 50, der im Längsschnitt und wie aus den Figuren ersichtlich ein V-förmiges Profil aufweist, das durch zwei geneigte Flächen vorne 52 und hinten 54 begrenzt ist, die in Bezug zueinander in dem im Wesentlichen gleichen Winkel geneigt sind wie derjenige, der durch die Kanten 46 und 48 des Fensters 44 ausgebildet wird.
  • Der Blockierfinger 50 ist an dem freien vorderen Ende 56 eines Arms 57 eines Blockierhebels 58 ausgebildet, dessen hinteres Ende 60 ein zylindrischer Abschnitt ist, der von einer Gelenk-Schwenkachse 62 des Hebels 58 so durchquert wird, dass dieser Letztere in die zwei Richtungen um eine Schwenkachse 62 schwenkbar angebracht ist, die senkrecht zur Einführungsrichtung 1 und parallel zu der Ebene verläuft, die diese Letztere enthält, das heißt, parallel zu der allgemeinen Ebene der Ausweiskarte 12, wenn diese in die Aufnahme 32 eingeführt ist.
  • Der Blockierhebel 58 wird elastisch ständig gegen seine Blockierposition zurückgezogen, das heißt, er wird unter Betrachtung der 3 bis 5 ständig im Uhrzeigersinn durch eine Rückholfeder 64 belastet, die hier eine Feder mit einem spiralförmig um den hinteren Abschnitt 60 des Hebels 58 gewickelten Draht ist.
  • Der Blockierfinger 50 erstreckt sich im Hinblick auf ein Loch 66, das gegenüber der oberen Platte 28 des Stücks 24 ausgebildet ist, auf eine Weise, dass er sich vertikal nach unten durch dieses Loch und in das Innere der Aufnahme 52 erstrecken kann.
  • Gemäß den Lehren der Erfindung umfasst die Anordnung auch Einrichtungen zum Verriegeln des Blockierhebels 58 in blockierter Position.
  • In der in den Figuren dargestellten Ausführungsform sind die Verriegelungseinrichtungen schematisch in der Form eines Elektromagneten 70 dargestellt, dessen (nicht dargestellter) beweglicher Kern geeignet ist, eine Verrieglungsstange oder einen Verriegelungsfinger zu steuern, der normalerweise teilweise in das Innere des Körpers des Elektromagneten 70 (siehe 1) eingezogen ist und der in Blockierposition quer nach außen hervorragt, das heißt entlang einer zur Achse 62 des Blockierhebels 58 parallelen Richtung, um sich über eine obere Fläche 74 des freien Endes 56 des Blockierhebels 58 zu erstrecken.
  • Im Folgenden wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Anordnung beschrieben, insbesondere in Bezugnahme auf die 3 bis 5.
  • Wenn keine Ausweiskarte 12 in dem Gehäuse 14 ist, befindet sich der Blockierhebel 58 unter der Einwirkung der Feder 64 in seiner in der 3 dargestellten Position, in der sich ein Teil seiner unteren Lasche 76 auf der oberen Fläche der oberen Platte 28 in Auflage befindet und in der sich der Blockierfinger 50 durch das Loch 66 teilweise in das Innere der Aufnahme 32 erstreckt.
  • Wenn eine Ausweiskarte 12 entlang der Richtung 1 in die Aufnahme 32 eingeführt wird, wird die vordere Querkante 17 in Betrachtung der 3 der Länge nach von links nach rechts eingeführt.
  • Die Einführungsbewegung von hinten nach vorne setzt sich ausgehend von der 3 fort, bis die vordere Querkante 17 mit der hinteren geneigten Fläche 54 zusammenwirkt, die eine Rampe des Blockerfingers 50 bildet, um die Schwenkung des Blockierhebels 58 in der Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn und damit das Zurückziehen des Blockierfingers 50 während der Einführung der Ausweiskarte 12 zu verursachen, damit er vorübergehend seine Position einnimmt, die in der Figur dargestellt ist, in der sich der Blockierfinger 50 auf dem Abschnitt gegenüber der oberen Fläche 20 der Ausweiskarte 12 in Auflage befindet.
  • Die Einführungsbewegung der Ausweiskarte 12 in die Aufnahme 52 setzt sich ausgehend von der in 4 dargestellten Position fort, bis, wie dies in 5 dargestellt ist, ihre vordere Querkante 17 an der Querfläche 34 des Aufnahme 32 zum Anschlag kommt.
  • In dieser Position und durch die Bauart und Dimensionierung des Gehäuses 14 und der Ausweiskarte 12 befindet sich das Fenster 44 gegenüber dem Loch 66 und dem Blockierfinger 50.
  • Demzufolge dreht sich der Blockierhebel 58 unter der Einwirkung des Feder 64 im Uhrzeigersinn, und der untere Teil des Blockierfingers 50 wird vertikal in dem Blockierfenster 44 aufgenommen.
  • In der in der 5 dargestellten Blockierposition hält der Blockierfinger 50 also in beiden Richtungen die Ausweiskarte 12 im Inneren des Gehäuses 14 in Längsrichtung zurück, das heißt, Letztere läuft keine Gefahr, sich unter der Einwirkung von Erschütterungen unbeabsichtigt aus der Aufnahme 32 herauszubewegen, wobei die Einwirkung der Blockierung, die aus der Kraft resultiert, die durch die Feder 64 an den Blockierhebel 58 angelegt wird, ausreichend ist, um den nachteiligen Konsequenzen der Erschütterungen entgegen zu wirken.
  • Um den Blockierhebel 58 in seiner in der 5 dargestellten Blockierposition zu immobilisieren, ist es ausreichend, die Steuerung des Elektromagneten 70 auszulösen, damit sein Verriegelungsfinger 72 axial aus dem Gehäuse 70 hervorragt, um sich über den Blockierhebel 58 zu erstrecken, wie vor allem in der 2 ersichtlich ist.
  • In dieser Blockier- und Verriegelungsposition sich kann der Hebel 58 nicht mehr in der Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn drehen, und der Finger 50 kann sich daher nicht mehr aus dem Fenster 44 heraus bewegen.
  • Während der Einführung sorgt die Einwirkung der Feder 64 und des Blockierfingers 50 für einen ertastbaren Effekt, der es dem Benutzer ermöglicht, einen ersten festen Punkt zu erfassen, der dem entspricht, wenn die vordere Querkante 17 mit dem Blockierfinger 50 in Kontakt kommt, dann für ein leichtes Geräusch, auf das ein ebenfalls ertastbar wahrnehmbarer Stoß erfolgt, wenn der Finger 50 in das Fenster 44 fällt.
  • Im Hinblick auf das Herausziehen der Ausweiskarte 12 von der Kante des Gehäuses 14, und nachdem der Verrieglungsfinger 72 zurückgezogen worden ist, reicht es für den Benutzer aus, in Längsrichtung von vorne nach hinten an der Ausweiskarte 12 zu ziehen.
  • Tatsächlich wirkt die vordere Querkante 46 des Fensters 44 wegen der an die Ausweiskarte 12 durch den Benutzer angelegten Kraft mit der geneigten vorderen Fläche 52 des Blockierfingers 50 zusammen, die eine Rampe ausbildet, um die Schwenkung des Blockierhebels 58 in der Richtung gegen den Uhrzeigersinn zu verursachen und damit das Einziehen des Blockierfingers 50 gegen die Rückholkraft zu gestatten, die durch die Feder 64 an den Hebel 58 angelegt wird, wodurch zunächst die in der 4 dargestellte Position, dann die in der 3 dargestellte Position herbeigeführt wird, wobei die Herausziehbewegung bis zum völligen Herausziehen der Ausweiskarte 12 aus dem Gehäuse 14 frei fortgesetzt werden kann.
  • Der Elektromagnet 70 mit seinem Verriegelungsfinger 72 kann gegebenenfalls eine Funktion zum Sperren der Einführung einer Ausweiskarte 12 in das Gehäuse 14 sicherstellen.
  • Unter Betrachtung der 3, wenn der Elektromagnet 70 ausgelöst wird, damit er seinen Verriegelungsfinger 72 vor der Einführung der Ausweiskarte 12 herausbewegt, macht er damit tatsächlich jedes Schwenken des Blockierhebels 58 unmöglich, und das Einziehen des Blockierhebels 50 während der Einführung der Ausweiskarte 12 ist unmöglich, wobei der Blockierfinger 50 dann einen festen Anschlag bildet, der die vollständige Einführung der Ausweiskarte 12 in das Gehäuse untersagt, wobei diese unvollständige Einführung visuell durch den Benutzer erfasst wird.
  • Die Erfindung findet insbesondere Anwendung an Bord eines Kraftfahrzeugs, dessen Diebstahlsicherungsfunktionen teilweise oder insgesamt durch Verarbeitung von Daten sichergestellt werden, von denen bestimmte, die auf dem Datenträger 12 enthalten sind, für einen berechtigten Benutzer oder eine berechtigte Gruppe von Benutzern des Fahrzeugs repräsentativ sind.
  • Die Verarbeitung von Daten bezieht sich insbesondere darauf, die in der Ausweiskarte 12 enthaltenen Daten mit den Daten zu vergleichen, die an Bord des Fahrzeugs in Bezug darauf gespeichert sind, die berechtigte Nutzung des Fahrzeugs zu gestatten, wobei die Verarbeitungsschaltung bzw. die Verarbeitungsschaltungen die vollständige oder teilweise Steuerung der die Diebstahlsicherung ausbildenden Einrichtungen sicherstellen, gleichgültig, ob es sich um eine klassische Diebstahlsicherung handelt, das heißt, die sich auf die Lenksäule des Fahrzeugs auswirkt, und/oder Einrichtungen, die das Starten des Motors des Fahrzeugs verhindern und/oder den Betrieb des Motors unterbrechen.

Claims (10)

  1. Anordnung (10) für den Datenaustausch zwischen einem starren oder halbstarren Datenträger (12) und einer Datenaustauschvorrichtung (14), die ein Gehäuse (24, 26) umfasst, in dem der Träger (12) in allgemeiner Form einer Karte manuell in eine Aufnahme (32) des Gehäuses (24) eingeführt wird, in welcher er eine bestimmte aktive Position einnimmt, und wobei die Vorrichtung (14) Mittel zum longitudinalen Halten des Datenträgers (12) in aktiver Position in dem Gehäuse umfasst, und wobei der Datenträger (12) ein Fenster (44) umfasst und das Gehäuse (24) einen Blockierhebel (58) des Trägers (12) umfasst, der um eine Achse (62) schwenkbar zwischen einer Blockierposition, gegen die der Blockierhebel (58) elastisch (64) zurückgezogen wird und in der sich ein Blockierfinger (50), der an dem freien Ende (56) eines Blockierhebelarms ausgebildet ist, vertikal im Inneren des Fensters (44) erstreckt, und einer eingezogenen Position befestigt ist, in der sich der Blockierfinger (50) außerhalb des Fensters (44) befindet, um das Herausziehen des Datenträgers (12) aus dem Gehäuse zu gestatten, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (24) einen Elektromagneten (70) zur Verriegelung des Blockierhebels (58) in seiner Winkelposition zum Blockieren des Datenträgers (12) umfasst, dessen beweglicher Kern einen Verriegelungsfinger (72) bildet, der an der Außenseite des Gehäuses des Elektromagneten vorspringend angeordnet werden kann, so dass er sich relativ zu einem Teil (74) des Blockierhebels (58) erstreckt, um die Drehung des Letzteren aus seiner aktiven Blockierposition in seine eingezogene Position zu verhindern.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (62) des Blockierhebels (58) parallel zu der Ebene verläuft, in der die Längsrichtung (1) der Einführung des Datenträgers in das Gehäuse liegt.
  3. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (62) des Blockierhebels (58) senkrecht zu der Längsrichtung (1) der Einführung des Datenträgers (12) verläuft.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass während der Einführung des Datenträgers (12) in das Gehäuse (24) das Einziehen des Blockierhebels (58) durch das Zusammenwirken einer vorderen Querkante (17) des Datenträgers (12) mit einem rückwärtigen Nockenprofil (54) des Blockierfingers (50), das eine Rampe bildet, gesteuert wird, und während des Herausziehens des Datenträgers durch das Zusammenwirken einer vorderen Querkante (46) des Fensters mit einem vorderen Nockenprofil (52) des Blockierhebels (50) gesteuert wird, das eine Rampe bildet.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Blockierfinger (50) im Schnitt durch eine Längsebene ein Profil in V-Form aufweist, dessen zwei Schenkel das rückwärtige (54) und vordere (52) Nockenprofil bilden, das Rampen ausbildet.
  6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Fensters, das durch die vordere (46) und die rückwärtige (48) Querkante begrenzt wird, im Wesentlichen der Länge des Teils des Blockierfingers (50) entspricht, der in dem Fenster (44) aufgenommen wird, wenn sich der Blockierhebel (58) in seiner Winkelblockierposition des Datenträgers (12) befindet.
  7. Anordnung nach Anspruch 6 in Kombination mit Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere (46) und die rückwärtige (48) Querkante des Fensters so geneigt sind, dass sie im Längsschnitt eine komplementäres V zu demjenigen des Blockierfingers (50) aufweisen.
  8. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebungsachse des beweglichen Kerns (72) des Elektromagneten (70) parallel zur Schwenkachse (62) des Blockierhebels (58) verläuft, und dadurch, dass sich in der Verriegelungsposition des Blockierhebels der bewegliche Kern (72) in Bezug auf einen Teil (74) des Arms erstreckt, der den Blockierfinger trägt.
  9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse einen Längsschlitz (32) zur Führung des Datenträgers (12) umfasst, der durch eine obere Führungsplatte (28) begrenzt ist, über der der Blockierhebel (58) angeordnet ist und die ein Loch (66) zum Hindurchführen des Blockierfingers (50) aufweist.
  10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie in einem Kraftfahrzeug eingerichtet ist, dessen Diebstahlsicherungsfunktionen teilweise oder vollständig durch Verarbeitung von Daten sichergestellt wird, von denen bestimmte, die in dem Datenträger (12) bekannt sind, für einen berechtigten Benutzer oder eine berechtigte Gruppe von Benutzern des Fahrzeugs repräsentativ sind.
DE1999638162 1998-06-09 1999-06-09 Anordnung zum longitudinalen Blockieren eines starren Datenträgers in einer Datenaustausch-Vorrichtung Expired - Lifetime DE69938162T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR9807248A FR2779561B1 (fr) 1998-06-09 1998-06-09 Agencement pour le blocage longitudinal d'un support de donnees rigide dans un dispositif d'echange de donnees
FR9807248 1998-06-09

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE69938162D1 DE69938162D1 (de) 2008-04-03
DE69938162T2 true DE69938162T2 (de) 2009-02-26

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ID=9527186

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1999638162 Expired - Lifetime DE69938162T2 (de) 1998-06-09 1999-06-09 Anordnung zum longitudinalen Blockieren eines starren Datenträgers in einer Datenaustausch-Vorrichtung

Country Status (4)

Country Link
EP (1) EP0964356B1 (de)
DE (1) DE69938162T2 (de)
ES (1) ES2302371T3 (de)
FR (1) FR2779561B1 (de)

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