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Die
Erfindung betrifft eine Verschlusseinheit mit Schloss zur Verwendung
an oder in Wertbehältern,
Waren- oder Dienstleistungsautomaten oder dergleichen.
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In
Warenautomaten werden Waren unterschiedlicher Art, z. B. Zigaretten,
aber auch Süßigkeiten,
Getränke
usw., angeboten. Warenautomaten stehen somit 24 Stunden, sieben
Tage in der Woche, zur Verfügung.
Problematisch ist allerdings, dass sie in aller Regel nicht oder
nur unvollständig
bewacht werden können,
so dass Manipulationen, aber auch Einbruchdiebstahl im Grunde genommen
Tor und Tür geöffnet werden.
Warenautomaten enthalten auch oft, neben großen Bargeldmengen, erhebliche
Werte an Waren, was natürlich
Betrüger
und Diebe anzieht. Deshalb müssen
Warenautomaten besonders geschützt
werden. Dies geschieht einerseits durch besonders stabile, an Panzerungen
erinnernde „Kästen", die schwer aufzubrechen
sind, andererseits durch hochwertige Schlösser, die sich durch die bekannten
Aufbruchsmethoden nur schwer, oder nur unter erheblichem zeitlichen
und apparativen Aufwand zerstören
lassen.
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Eine
andere Gefahr droht aber auch durch Insider, die ganz legalen Zugang
zum Inneren solcher Warenautomaten haben, insbesondere durch die
Fülltechniker,
die einerseits Geld aus dem Warenautomaten einsammeln, andererseits
die Warenautomaten wieder mit Neuware bestücken.
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So
kann es z. B. vorkommen, dass Beschäftigte Waren und/oder Bargeld
unterschlagen. Eine andere Möglichkeit
der Manipulation besteht darin, dass Warenfehlbestände durch
Schwarzware aufgestockt werden und dann der Differenzbetrag, das heißt der für die Schwarzware
erzielte Betrag, entwendet wird.
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Aus
der
DE 299 02 169
U1 ist eine Verschlusseinrichtung für die Tür eines sogenannten Warenselbstverkäufers vorbekannt,
mit einer Riegelstange, die zum Befüllen des Selbstverkäufers mittels
eines Schlosses oder Handgriffes von ihrer Sperrstellung in ihre Öffnungsstellung
bringbar ist, wobei der Tür
zusätzlich
zum Schloss ein Schließbolzen
zugeordnet ist, wobei der Schließbolzen mittels eines elektrischen
Antriebs in eine Entblockierstellung bringbar ist und er mittels
eines elektrischen Antriebs oder einer Rückstellfeder in seine Blockierstellung
bringbar ist, wobei eine Steuerelektronik vorgesehen ist, die mittels
eines von außen
an die Tür
herangebrachten Codeträgers
aktivierbar ist, die bei Aktivierung den elektrischen Antrieb so
einschaltet, dass er den Schließbolzen
aus der Blockierstellung in die Entblockierstellung bewegt, wobei
der elektrische Antrieb bei Erreichen der Entblockierstellung abschaltet
und die Steuerelektronik nach einer vorgegebenen Zeitspanne den
elektrischen Antrieb erneut einschaltet, wodurch der Schließbolzen
zum Gang in die Blockierstellung freigegeben ist. Der Schließbolzen
blockiert in seiner Blockierstellung die Riegelstange. Weiterhin
ist der Schließbolzen
mittels des elektrischen Antriebs oder der Rückstellfeder von der Entblockierstellung
in die Blockierstellung bringbar, sobald die Riegelstange in ihre
Sperrstellung gebracht ist. Es ist außerdem ein Endschalter vorgesehen,
der bei Erreichen der Entblockierstellung den elektrischen Antrieb
abschaltet. Mit der Welle des elektrischen Antriebs ist ein Exzenterzapfen
verbunden, mit dem der Schließbolzen
von seiner Blockierstellung in die Entblockierstellung linear verschiebbar ist.
Der Endschalter ist mittels des Schließbolzens oder eines mit diesem
verbundenen Teils betätigbar. Die
Welle des elektrischen Antriebs steht etwa senkrecht zur Bewegungsrichtung
des Schließbolzens. Des
weiteren ist die Bewegungsrichtung des Schließbolzens etwa senkrecht zur
Bewegungsrichtung der Riegelstange angeordnet. Um den Schließbolzen von
seiner Blockierstellung in die Entblockierstellung zu bringen, dreht
sich der elektrische Antrieb um einen ersten Teilwinkel von 360
Grad, wobei der elektrische Antrieb, um den Schließbolzen
aus der Entblockierstellung freizugeben, sich um einen zweiten Teilwinkel
von 360 Grad dreht, wobei die Summe der beiden Teilwinkel 360 Grad
ist und der erste Teilwinkel größer als
der zweite Teilwinkel ist. Der zweite Teilwinkel soll etwa 90 Grad
betragen. Der elektrische Antrieb ist am Ende der vorgegebenen Zeitspanne
durch die Steuerelektronik zu steuern, um den zweiten Teilwinkel
zu drehen. Die vorgegebene Zeitspanne beginnt mit der Aktivierung
der Steuerelektronik mittels des Codeträgers. Diese vorgegebene Zeitspanne
ist einstellbar und insbesondere soll sie fünf bis zehn Minuten betragen.
Es ist außerdem eine
Batterie zur Spannungsversorgung der Steuerelektronik und des elektrischen
Antriebs vorgesehen, wobei die Steuerelektronik die Versorgungsspannung überwacht
und beim Abfall der Versorgungsspannung mittels des elektrischen
Antriebs den Schließbolzen
in seine Entblockierstellung bringt. Außen am Selbstverkäufer ist
ein Stecker vorgesehen, an den eine Versorgungsspannung für die Steuerelektronik
und/oder den elektrischen Antrieb anlegbar ist. Des weiteren ist
vorgesehen, dass ein Speicher der Steuerelektronik den Code des
herangebrachten Codeträgers
speichert und der Code eine persönliche
Identifizierung des Besitzers des Codeträgers beinhaltet. Die Steuerelektronik
beinhaltet außerdem ein
Zeitprogramm, das nur zu bestimmten Zeiten, ggf. entsprechend des
Codes des jeweils herangebrachten Codeträgers, eine Überführung des Schließbolzens
aus einer Blockierstellung in seine Entblockierstellung erlaubt.
Ein Speicher der Steuerelektronik speichert den Zeitpunkt des Öffnens und/oder
des Schließens
der Tür
ggf. zusammen mit dem Code des herangebrachten Codeträgers ab. Der
Steuerelektronik können
mehrere Codeträger
mit unterschiedlichen Codes zugeordnet sein, wobei mittels verschiedener
Codeträger
die Tür
zu verschließen
und/oder zu gleichen Zeiten zu öffnen
ist.
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Durch
den Schließbolzen
soll die Einbruchsicherheit des Selbstverkäufers beträchtlich erhöht werden. Selbst wenn bei
einem am Schloss angreifenden Einbruch derart manipuliert werde,
dass die Riegelstange an sich beweglich wäre, sei eine Manipulation dennoch
nicht möglich,
da immer noch der Schließbolzen,
die Tür
oder deren Riegelstange in ihrer Sperrstellung blockiere. Der Schließbolzen
und seine Lage seien von außen
an dem Selbstverkäufer nicht
sichtbar, so dass der Einbrecher auf ihn nicht einwirken könne.
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Der
Schließbolzen
wird vom Service-Personal dadurch in seine Entblockierstellung gebracht, dass
mittels eines Codeträgers
beispielsweise einer Chipkarte oder Magnetkarte oder einem kontaktlosen System,
die Steuerelektronik aktiviert wird, wodurch der elektrische Antrieb
den Schließbolzen
aus der Blockierstellung in die Entblockierstellung bewegt. Danach
kann mittels des Schlosses die Tür
geöffnet werden.
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Nach
dem Befüllen
des Selbstverkäufers schließt das Servicepersonal
die Tür,
wobei die Riegelstange in ihre Sperrstellung geht. Um den Schließbolzen
in seine Blockierstellung zu bringen, muss das Service-Personal
nicht tätig
werden. Der Schließbolzen
wird nach der voreingestellten Zeitspanne freigegeben und geht dann
unter der Wirkung der Rückstellfeder
oder elektrischen Antriebs erneut in seine Blockierstellung. Die
Zeitspanne soll so bemessen sein, dass sie der üblichen Dauer eines Nachfüllvorganges
entspreche; sie könne
beispielsweise 5 bis 10 Minuten betragen.
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Für das Zusammenwirken
von Codeträgern und
Kontaktier- bzw. Leseeinheiten bestünden zahlreiche Möglichkeiten.
Durch entsprechende Codierung verschiedener Codeträger könne vorgesehen sein,
dass mit einem Codeträger
mehrere oder alle Selbstverkäufer
eines Automatenaufstellers zu öffnen
sind und mit anders codierten Codeträgern nur einer oder nur wenige
Automaten zu öffnen
sind. Damit können
Gruppen gebildet werden, zu denen verschiedenes Personal unterschiedliche
Zugangsmöglichkeiten
hätten.
Beispielsweise sei es möglich,
dass das Reparatur-Servicepersonal alle Selbstverkäufer des
Aufstellers öffnen
könne,
jedoch Befüllpersonal nur
einzelne Selbstverkäufer öffnen kann.
Vorzugsweise hat die Steuerelektronik deshalb einen auslesbaren
Speicher. In diesem kann abgespeichert werden, mit welchem Codeträger die
Tür des
Automaten geöffnet
werden kann. Hierfür
leiten die Codeträger Codes
mit einer persönlichen
Identifizierung. Durch eine Uhr in der Steuerelektronik kann außerdem festgehalten
werden, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Tür mit welchem
Codeträger
geöffnet wurde.
Bei Ausfall der Versorgungsspannung kann die Tür des Automaten dennoch geöffnet werden, ohne
dass der Schließbolzen
durch äußere mechanische
Eingriffe in seine Entblockierstellung gebracht werden muss, da
die elektrische Spannungsversorgung der Steuerelektronik und des
elektrischen Antriebs durch einen Netzanschluss oder durch eine Batterie
erfolgt, die im Selbstverkäufer
angeordnet ist. Die Steuerelektronik überwacht die Batteriespannung
und bringt mittels des elektrischen Antriebs den Schließbolzen
in seine Entblockierstellung.
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Aus
der
DE 102 26 882
A1 ist eine Schließvorrichtung
mit drahtloser Datenübertragung
zwischen Schlüssel
und Schließzylinder
vorbekannt, also eben nicht ein „Waren- oder Dienstleistungsautomat".
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Die
vorbekannte Schließvorrichtung
weist einen Schlüssel
mit einer Sende- und einer Empfangseinrichtung auf, dessen Sendereinrichtung
durch Empfang eines Aktivierungssignals in einen drahtlosen Datenaustausch
mit einer ortsfesten Sende- und Empfangseinrichtung ermöglichenden
Betriebszustand bringbar ist.
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Es
ist außerdem
ein Verschluss vorgesehen, der nach einem Datenaustausch des Schlüssels mit der
ortsfesten Sende- und Empfangseinrichtung und einer Identifikation
des Schlüssels
anhand der ausgetauschten Daten als öffnungsberechtigt elektrisch betätigt von
einer Sperr- in eine Freigabestellung wechselt, mit einer Datenaustauschverbindung
zu einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung zur Übermittlung
von Ereignis- und/oder Programmierdaten. Es ist außerdem eine
weder mit dem Schlüssel noch
mit dem Verschluss drahtverbundene Datenübertragungsstation vorgesehen
zum drahtlosen Datenaustausch mit dem Schlüssel und/oder dem Verschluss.
Die Datenkommunikation zwischen Verschluss und Datenübertragungsstation
ist nur bei Identifikation eines berechtigten Schlüssels möglich.
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Aus
der Druckschrift
DE
100 00 830 A1 ist ein Verfahren zum Disponieren von Gütern in
mindestens einem Schließfach
mit mindestens einer verschließbaren
Tür oder
Klappe in einer Schließfachanlage
mit einem computergesteuerten elektronischen Schließsystem
zum Betätigen
des Schlosses der Tür
oder der Klappe des Schließfaches
mittels eines elektronischen Schlüsselsystems, insbesondere mittels
numerischer oder alphanumerischer Eingabemittel wie Chipkarte, Magnetkarte,
Barcode, Transponderchip oder biometrischer Sensoren vorbekannt,
wobei das Entriegeln in bestimmten in den Merkmalen a) bis g) des
dortigen Patentanspruches 1 beschriebenen Schritten erfolgen sollte.
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Aus
der
DE 299 02 169
U1 ist eine Verschlusseinrichtung für die Tür eines Warenselbstverkäufers mittels
einer Riegelstange vorbekannt, die zum Befüllen des Selbstverkäufers mittels
eines Schlosses oder Handgriffes von ihrer Sperrstellung in ihre Öffnungsstellung
bringbar ist. Die Tür
ist zusätzlich
zum Schloss mit einem Schließbolzen
gesichert, wobei der Schließbolzen
mittels eines elektrischen Antriebes in eine Endblockierstellung
bringbar ist und der mittels eines elektrischen Antriebes oder einer Rückstellfeder
in eine Blockierstellung auch steuerbar ist, wobei eine Steuerelektronik
vorgesehen ist, die mittels eines von außen an die Tür herangebrachten
Codeträgers
aktiviert ist und die bei Aktivierung den elektrischen Antrieb so
einschaltet, dass er den Schließbolzen
aus der Blockierstellung in die Endblockierstellung bewegt, wobei
der elektrische Antrieb bei Erreichen der Endblockierstellung abschaltet,
wobei die Steuerelektronik nach einer vorgegebenen Zeitspanne den
elektrischen Antrieb erneut einschaltet, wodurch der Schließbolzen
zum Gang in die Blockierstellung freigegeben ist. An die Steuerelektronik (Bezugszeichen
25)
ist eine Kontaktiereinheit (
26) oder eine kontaktlose Leseeinheit
angeschlossen, die an der Tür
(
1) angeordnet ist. Die Kontaktiereinheit ist durch einen
nicht näher
dargestellten Codeträger,
beispielsweise eine Chipkarte oder Magnetkarte, ansprechbar. Nur
das Servicepersonal, dem der Codeträger zur Verfügung steht,
weiß,
wo die Kontaktiereinheit
26 liegt.
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Die
WO 01/21913 A1 betrifft eine Sperreinrichtung für ein Zylinderschloss, wobei
das Drehen des Zylinderkerns in dem Zylindergehäuse durch einen orthogonal
zur Längsachse
beider Teile ein- und ausschaltbaren Sperrstift möglich sein
soll. Das Ganze wird elektronisch angesteuert.
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Aus
der
DE 89 06 580 U1 ist
ein Schloss mit mechanischer und elektronischer Sperreinrichtung und
Schlüssel
vorbekannt, wobei das Schloss einen Generator zur Abgabe eines Signals,
einer Vergleichsschaltung zur Überprüfung eines
Codes mit einem Vergleichscode und eine Entriegelungsvorrichtung
für die
mechanische Sperreinrichtung, insbesondere ein Zylinderschloss,
aufweist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verschlusseinheit gemäß der vorausgesetzten Gattung
derart auszugestalten, dass sie bei höchstmöglicher Sicherheit gegen unbefugtes Öffnen bei kompakter
Bauart auch ein Nachrüsten
von vorhandenen Schlössern
oder Verschlüssen,
insbesondere an oder in Waren- und Dienstleistungsautomaten, ermöglicht.
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Lösung
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Die
Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale
gelöst.
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Einige Vorteile
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Bei
einer erfindungsgemäßen Verschlusseinheit
wird der eigentliche Verschluss, zum Beispiel ein Zylinderschloss
zusätzlich
durch ein Sperrelement in Verriegelung- bzw. Blockierstellung gesperrt, so
dass auch Manipulationen an dem Schloss nicht zum Erfolg führen, wenn
nicht außerdem
das Verriegelungselement durch den elektronisch ansteuerbaren motorischen
Antrieb in Offenstellung gesteuert wird. Um dies zu bewerkstelligen,
müssen
auch die Zugangscodes bekannt sein, die den elektronischen Antrieb
für das
Sperrelement in Bewegung setzen. Da insbesondere bei Verwendung
einer erfindungsgemäßen Verschlusseinheit
in Dienstleistungs- oder Warenautomaten, zum Beispiel Zigarettenautomaten,
nur ein begrenzter Raum zur Verfügung
steht und motorische Antriebe bei elektronischer Ansteuerung wenn
auch nur in sehr geringen Mengen Wärme erzeugen, ist nicht völlig auszuschließen, dass
sich im Laufe der Zeit Kondensflüssigkeit
bildet, die den Antrieb und die Steuerelemente schädigen können. Dies
ist bei der erfindungsgemäßen Lösung allerdings
ausgeschlossen, weil die elektronische Steuerung mit ihren elektronischen
Bauteilen in einer separaten Gehäusekammer
angeordnet ist, während
sich die mechanischen Bauteile, zum Beispiel das Sperrelement und
der motorische Antrieb in einer anderen, von der die elektronischen
Bauteile aufweisenden Steuerelemente staub- und feuchtigkeitsdicht
abgetrennten Kammer befinden. Die elektronischen Bauteile können zum
Beispiel auf einer Platine angeordnet sein. Hier können sich
neben der benötigten
Bauteile für
die elektronische Steuerung auch mindestens ein Prozessor befinden,
der die Zugangscodes für
den elektrischen bzw. elektronischen Antrieb des Sperrelementes
verarbeitet. Auch kann sich auf der Leiterplatte ein elektronischer
Speicher befinden, der programmierbar ist. Das Programmieren kann über einen
PC oder dergleichen geschehen, so dass die Codes veränderbar
sind, was insbesondere bei Personalwechsel oder auch turnusgemäß von Fall
zu Fall möglich
ist.
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Zum
Beispiel kann über
ein Lesegerät
zunächst
die Zugangsberechtigung zu dem Schloss bereitgestellt werden. Alsdann
wird über
eine vorbestimmte Frequenz der motorische Antrieb für das Sperrelement
in Gang gesetzt, um dieses in Offenstellung zu bewegen.
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Das
Zugangsgerät
kann zum Beispiel als ein transportables Lesegerät, das mit einer Infrarotstelle oder
dergleichen zusammenwirken kann, ausgebildet sein.
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Das
Sperrelement kann relativ einfach, zum Beispiel als Stift, Stange
oder dergleichen ausgebildet sein, während das die zwei Kammern
aufweisende Gehäuse
an der Innenseite eines Wertbehälters, zum
Beispiel bei einem Giftschrank, oder aber an Waren- oder Dienstleistungsautomaten,
angeordnet ist.
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Auf
diese Weise lassen sich auch vorhandene Verschlusseinheiten an Gegenständen der
vorbeschriebenen Art ohne großen
Aufwand nachrüsten, zumal
die elektronischen Bauteile sehr klein ausgebildet werden können, bei
hoher Leistungsfähigkeit.
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Sofern
in den Anmeldungsunterlagen von motorischem Antrieb die Rede ist,
so werden hierunter Aktuatoren und Aktuator-Mechanismen verstanden,
die zum Beispiel einen Piezo-Motor aufweisen können. Zu den Piezo-Motoren
gehören
auch sogenannte „Elliptec"-Motoren, die auch
als „Elliptec"-Resonanzactuatoren
beschrieben werden. Derartige Motoren arbeiten relativ lautlos,
sind kostengünstig, bauen
sehr kompakt und arbeiten äußerst präzise. Der
Stator, der im Ausführungsbeispiel
beschriebene Antriebsteil 38 wird auch als Resonator bezeichnet, der
der Stator ist. Dieser Stator selbst wird gegen das zu bewegende
Teil, zum Beispiel gegen ein Antriebsrad 31 gedrückt, was
durch ein Federelement geschehen kann. Das piezoelektrische Element
wird mit pulsierender, elektrischer Spannung zum Schwingen angeregt,
wodurch die Schwingungen des Stators elliptische Bewegungen ausführen, wodurch
das Antriebsrad in eine Rotation in die eine oder bei entsprechender
Ansteuerung des Piezo-Motors in die andere Richtung gesteuert wird.
Die Bewegungsrichtung wird dabei durch die Frequenz der pulsierenden Spannung
bestimmt. An dem Antriebsteil kommt es zu Verformungen, die im Mikrometerbereich
liegen. Die Geschwindigkeiten sind stufenlos regelbar. Wegen der
wenigen beweglichen Einzelteile baut ein Piezo-Motor äußerst kompakt und
ist robust und sicher. Auch die Ansteuerungselektronik benötigt nur
wenige Komponenten. Ein elektromagnetischer Einfluss ist nicht gegeben.
Ein Über-
oder Untersetzungsgetriebe entfällt.
Da das Antriebsteil quasi an der Peripherie des Antriebsrades kraftschlüssig aufliegt,
wird keine besondere Kupplung für
die Übertragung
der Schwingungen des Antriebsteils auf das Antriebsrad benötigt. Vielmehr
stellen Antriebsteil und Antriebsrad gewissermaßen eine integrierte Rutschkupplung dar.
Grundsätzlich
liegt die Betriebsfrequenz im für das
menschliche Gehör
nicht hörbaren
Bereich.
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Weitere erfinderische
Ausgestaltungen
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Weitere
erfinderische Ausgestaltungen sind in den Patentansprüchen 2 bis
19 beschrieben.
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Patentanspruch
2 beschreibt eine Verschlusseinheit, bei welcher die beiden Kammern
gegeneinander staub- und feuchtigkeitsdicht, insbesondere über Dichtungselemente,
gegeneinander abgedichtet sind. Elektrische oder elektronische Leitungen
zu den elektronischen Steuerelementen können abgedichtet in die andere
Kammer oder aus dem Gehäuse
herausgeführt
werden, was zum Beispiel durch Ausgießen mittels geeigneter Dichtungsmassen
möglich
ist.
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Patentanspruch
3 beschreibt eine sehr vorteilhafte Ausführungsform, während in
Patentanspruch 4 die besondere Ausgestaltung des Gehäuses beschrieben
ist. Auf diese Weise lässt
sich das Gehäuse
einfach herstellen; es besteht praktisch nur aus zwei miteinander
zu verbindenden, insbesondere verschraubbaren Teilen, so dass sich
eine kompakt bauende, robuste und einfache Bauform ergibt.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführungsform
gemäß Patentanspruch
5. Bei dieser weist das Gehäuse
einen Adapter auf. Dieser Adapter kann dazu dienen, um mit einem
an dem Waren- oder Dienstleistungsautomaten, am Wertbehälter oder dergleichen
vorhandenen Schloss, zum Beispiel einem Zylinderschloss oder Profilzylinderschloss,
verbunden zu werden.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführungsform
nach Patentanspruch 6. Bei dieser ist der Adapter einstückig, insbesondere
materialmäßig einstückig, mit
der Tragplatte, also mit dem einen Gehäuseteil, verbunden.
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Patentanspruch
7 beschreibt eine weitere sehr vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung.
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Wird
eine Ausführungsform
gemäß Patentanspruch
8 gewählt,
so kann das Schloss, zum Beispiel ein Zylinderschloss oder ein Profilzylinderschloss
nicht nur als Lagerung für
die Verschlusseinheit mit ihrem Gehäuse dienen. Vielmehr verhindert auch
der formmäßig der
Kontur des Schlosses angepasste Adapter ein ungewolltes Verdrehen
der Teile gegeneinander.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
beschreibt Patentanspruch 9.
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Gemäß Patentanspruch
10 sind das Sperrelement und die Zahnstange einstückig ausgebildet, wodurch
die Anzahl von Einzelteilen verringert wird. Das Sperrelement und
die Zahnstange können
dabei materialmäßig oder
funktionell einstückig
ausgebildet sein. Bei letzterer Lösung ist die Verwendung unterschiedlicher
Materialien möglich.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß Patentanspruch
11 ist das Sperrelement als Stift, insbesondere im Querschnitt kreisrunder
Stift ausgebildet. Auf diese Weise ist es möglich, das zu verriegelnde Schloss,
zum Beispiel ein Zylinderschloss oder ein Profilzylinderschloss,
mit einer Bohrung zu versehen, in die das Sperrelement formschlüssig und
demgemäß passend
in Blockierstellung eingreift.
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Patentanspruch
12 beschreibt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung, was auch
für die
Patentansprüche
13 und 14 gilt.
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Die
Patentansprüche
15 und 16 beschreiben bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung,
während
in den Patentansprüchen
17 und 18 verschiedene Materialien für das Gehäuse und den Adapter beschrieben
sind.
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Bei
der Ausführungsform
nach Patentanspruch 19 dient das Sperrelement gleichzeitig als Einstecksperre
für einen
Schlüssel.
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In
der Zeichnung ist die Erfindung – teils schematisch – veranschaulicht.
Es zeigen:
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1 eine
Verschlusseinheit in perspektivischer Darstellung, mit einem Adapter
für einen
Automatenzylinder, Hebelzylinder, für Wertfächer, für einen Zylinder für Möbeltüren oder
dergleichen;
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2 die
Verschlusseinheit aus 1, allerdings ohne Hebelzylinder;
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3 eine
Verschlusseinheit mit einem Adapter für einen Profilzylinder zur
Verwendung bei einem Möbelschloss
oder dergleichen;
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4 die
Verschlusseinheit gemäß 3, ohne
Profilzylinder und ohne Möbelschloss;
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5 eine
Trägerplatte
mit Adapter;
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6 eine
Trägerplatte
mit Adapter, bestückt
mit einem Piezomotor als motorischer Antrieb, Antriebsrad mit einem
fest verbundenen Zahnrad; Zahnstange und als Sperrstift ausgebildetem
Sperrelement;
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7 die
Verschlusseinheit gemäß 6 im gesperrtem
(geschlossenem) Zustand, wobei sich die Zahnstange in ihrer unteren
Position befindet;
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8 eine
Explosionszeichnung einer Verschlusseinheit;
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9 eine
Teilansicht einer Verschlusseinheit in perspektivischer Darstellung
mit Teilschnitten durch Adapter, Trägerplatte und Antriebsrad mit
Zylindergehäuse
und Zylinderkern eines Zylinderschlosses zur Darstellung der Verriegelungsstellung des
Schließzylinders,
wobei sich allerdings das Sperrelement mit der zugeordneten Zahnstange
in Offenstellung (entriegelter Stellung) befinden;
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10 eine
Darstellung ähnlich
der aus 9, ebenfalls in perspektivischer
Darstellung, wobei das Sperrelement und die Zahnstange in Blockierungsstellung
angeordnet sind;
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11 die
aus der Zeichnung ersichtliche Trägerplatte mit Adapter in Ansicht
von der Rückseite,
ebenfalls in perspektivischer Darstellung;
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12 eine
Darstellung ähnlich
der 9, mit Teilschnitten durch Adapter, Trägerplatte
und Zylindergehäuse
sowie Zylinderkern eines Zylinderschlosses, allerdings von der Rückseite
her gesehen, wobei sich die Zahnstange und das zugeordnete Sperrelement
in Offenstellung befinden und
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13 eine
Darstellung entsprechend 12, wobei
das Sperrelement allerdings verriegelnd und blockierend in das Zylinderschloss
eingreifend dargestellt ist.
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In
der Zeichnung ist mit dem Bezugszeichen 1 ein Gehäuse bezeichnet,
das eine Trägerplatte 2, einen
Gehäusedeckel 3 und
einen Gehäuseboden 4 aufweist.
Die Trägerplatte 2 ist
zwischen dem Gehäusedeckel 3 und
dem Gehäuseboden 4 angeordnet und
wird von diesen beiden Teilen nach außen hin weitgehend umschlossen
und staub- und feuchtigkeitsdicht abgedichtet (1, 2, 3, 4).
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Der
Gehäusedeckel 3 und
der Boden 4 können
durch Schrauben lösbar
miteinander verbunden sein. Von diesen Schrauben sind aus den 1, 2, 3 und 4 die
beiden Schrauben 5 und 6 ersichtlich. Die Schrauben 5, 6 können in
geeignete Gewinde des jeweils anderen Gehäuseteils, zum Beispiel des
Gehäusebodens 4,
in Gewinden oder selbstschneidend, eingeschraubt sein. Sowohl die Trägerplatte 2 als
auch der Gehäusedeckel 3 und
der Gehäuseboden 4 können aus
Kunststoff oder Metall hergestellt sein und zum Beispiel aus Zinkdruckguss, Aluminiumdruckguss
oder Spritzguss bestehen, je nach den gewünschten Anforderungen und Betriebsbedingungen.
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Die
Trägerplatte 2 besteht
in wesentlichen aus einem quadratischen oder rechteckförmigen plattenförmigen Teil 7 (5 Vorderansicht; 11 Rückansicht)
mit Ausprägungen
zum Anordnen der nachfolgend noch beschriebenen Vorrichtungsteile. Mit
dem plattenförmigen
Teil 7 der Trägerplatte 2 ist bei
der dargestellten Ausführungsform
materialmäßig einstückig ein
Adapter 8 verbunden, der sich bei der dargestellten Ausführungsform
in der gleichen Ebene erstreckt wie das plattenförmige Teil 7 der Trägerplatte 2.
Bei der aus 5 ersichtlichen Ausführungsform
geht der Adapter 8 in das plattenförmige Teil 7 im wesentlichen
ebenflächig über.
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Der
Adapter 8 besitzt an seinem dem plattenförmigen Teil 7 abgekehrten
Endabschnitt eine relativ große
Adapteröffnung 9,
die bei der dargestellten Ausführungsform
auf diametral gegenüberliegenden Seiten
mit gleichem Radius durch Kreisbögen 10 und 11 begrenzt
ist. Die Kreisbögen 10 und 11 erstrecken sich
etwa über
einen Winkel von 25° bis
35°. Um
90° versetzt
hierzu sind auf diametral gegenüberliegenden
Seiten der Öffnung 9 Verdrehsicherungswände 12 und 13 vorgesehen,
die parallel zueinander verlaufen und parallel zu einer orthogonal
zur Längsachse 14 verlaufende
und durch den Kreismittelpunkt gerichtete Achse 15 (8),
während
die orthogonal zur Längsachse 14 und
zur Längsachse 15 verlaufende
weitere dritte Achse 16 orthogonal zu beiden Verdrehsicherungswänden 12 und 13 angeordnet
ist.
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Die
Adapteröffnung 9 dient
zur Anordnung eines Schlosses, insbesondere eines Zylinderschlosses 17,
das in üblicherweise
ein Zylindergehäuse 18 und
einen Zylinderkern 19 (9 und 10)
aufweist.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 3 und 4 ist dieses
Zylinderschloss als Profilzylinderschloss 20 ausgebildet,
so dass die Adapteröffnung 9 eine
entsprechende Formgebung aufweist, um das Gehäuse des Profilzylinderschlosses 20 formschlüssig anzuordnen.
In 4 ist mit dem Bezugszeichen 21 die Adapteröffnung für ein Profilzylinderschloss 20 angedeutet,
während
der Adapter 22 aus 3 zu erkennen
ist. In 3 ist die Anwendung einer erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung
bei einem Möbelschloss 23 mit
Riegel 24 dargestellt. Wie man erkennt, ordnet sich die
erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung
raumsparend dem Möbelschloss 23 zu,
so dass auch vorhandene Möbelschlösser oder
andere Schlösser
nachgerüstet
werden können.
Durch den jeweils verwendeten Adapter 8 oder 22 mit
der Adapteröffnung 9 bzw. 21 ist
die Anordnung bestehender Schlösser,
insbesondere von Zylinderschlössern
oder von Profilzylinderschlössern,
ohne weiteres gegeben.
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Der
Trägerplatte 2 ist
etwa im mittleren Teil ein Lagerbock 25 zugeordnet, der
gabelförmig
gestaltet ist und zwei parallel zueinander verlaufende Schenkel 26 und 27 besitzt,
von denen der dem plattenförmigen
Teil 7 abgewandte Schenkel 27 länger bemessen
ist.
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Der
Schenkel 27 weist eine Durchgangsbohrung 28 auf,
die mit einer Lagerbohrung 29 in der Trägerplatte 2 fluchtet.
In der Durchgangsbohrung 28 und der Lagerbohrung 29 ist
eine Achse 30 zur Lagerung eines Antriebsrades 31 und
des Zahnritzels (33) angeordnet. Das Antriebsrad 31 dreht
sich in dem durch die Schenkel 26 und 27 begrenzten
U-förmigen Raum 32 (5).
Das Antriebsrad 31 ist mit dem Zahnritze) 33 verbunden.
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Das
Antriebsrad 31 verbunden mit dem Zahnritze) 33 ist
auf der Achse 30 so angeordnet, dass das Zahnritze) 33 mit
einer Zahnstange 34 kämmt,
wodurch die Zahnstange 34 auf und nieder – in der
Zeichnungsebene gesehen –,
also in Richtung X bzw. Y, antreibbar ist.
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Mit
der Zahnstange 34 ist getrieblich ein Sperrelement 35 verbunden,
das bei der dargestellten Ausführungsform
als Sperrstift ausgebildet ist, also in einem orthogonal zu seiner
Längsachse
geführten
Querschnitt an seiner Peripherie kreisrund ausgebildet ist. Das
Sperrelement 35 ist somit durch die Zahnstange 34 ebenfalls
in Richtung X bzw. Y synchron verstellbar ausgebildet.
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Das
Sperrelement 35 wirkt mit einer Verriegelungs- und Blockierbohrung 54 und 55 zusammen. Hierbei
durchgreift das Sperrelement 35 zunächst eine Führungsbohrung 36 im
Adapter 8 oder 22 und greift anschließend in
Blockier- und Verriegelungsstellung in die Blockier- und Verriegelungsbohrung 54 des
Zylindergehäuses 18 und
anschließend
in die Verriegelungs- und Blockierbohrung 55 des Zylinderkerns 19 ein.
Hierbei ragt das Sperrelement 35 mit einem gewissen Längenabschnitt
in den Schlüsselkanal 51 hinein
und wirkt als Sperranschlag für
einen in den Schlüsselkanal 51 einzuführenden
Schlüssel (9, 10, 12 und 13).
-
Zusätzlich zu
den aus der Zeichnung nicht ersichtlichen Gehäuse- und Zylinderkernstiften
ist dann das zugeordnete Schloss, zum Beispiel ein Zylinderschloss
oder Profilzylinderschloss, durch das Sperrelement 35 verriegelt,
so dass selbst mit einem passenden Schlüssel, zum Beispiel einen Profilschlüssel oder
Längsrippenprofilschlüssel, das
zugeordnete Schloss, insbesondere ein Zylinderschloss 17 oder
ein Profilzylinderschloss 20 nicht geöffnet werden kann, wenn noch
nicht besondere, nachfolgend noch beschriebene Maßnahmen
getroffen werden, um das Sperrelement 35 wieder in Richtung
X, also in Entriegelungsstellung oder Offenstellung (9)
zu bewegen (10 zeigt die Sperrstellung).
-
Mit
dem Bezugszeichen 37 ist ein Piezo-Motor bezeichnet, dessen
als Schwingelement ausgebildetes Antriebsteil 38 eine schiebende
Hin- und Herbewegung ausführt
und dadurch das Antriebsrad 31 entweder in Umfangsrichtung
A oder B antreibt, was über
die Achse 30 eine entsprechende Drehung des Zahnritzels 33 und
damit eine Verstellung der Zahnstange 34 in Richtung X
bzw. Y zur Folge hat. Durch entsprechende Ansteuerung des Piezo-Motors 37 lässt sich
somit das Sperrelement 35 entweder in Offenstellung (9)
oder in Sperrstellung (10) bewegen und dadurch das
zugeordnete Schloss entweder blockieren oder für eine Öffnungsbewegung durch die zugeordnete
Handhabe (Schlüssel;
Olive; Klinke, Knauf oder dergleichen) bereitzustellen.
-
Dem
Piezo-Motor wird über
elektrische Leitungen 39, 40 elektrische Energie
zum Ansteuern zugeführt.
Die Leitungen 39, 40 sind durch eine Öffnung 41 in
der Trägerplatte 2 auf
die andere Seite derselben durchgeführt. Die Öffnung 41 kann in
geeigneter Weise gegen Staub- und Feuchtigkeit versiegelt sein (nicht
dargestellt).
-
Mit 50 ist
ein Federelement bezeichnet, welches an einem Lagerbock 56 über eine
Schraube angeordnet ist und das Antriebsteil 38 unter vorbestimmter
Vorspannung beaufschlagt. Das Antriebsteil 38 des Piezo-Motors
schwingt schiebend in einer Ebene, die parallel zur Oberfläche des
plattenförmigen
Teils 7 der Trägerplatte 2 verläuft und
wirkt kraftschlüssig
an der Peripherie des Antriebsrades 31 auf dieses derart
ein, dass sich dieses entweder in Richtung A oder B dreht, je nachdem
wie der Piezo-Motor 37 angesteuert wird.
-
Auf
der aus den 6, 7, 9 und 10 gegenüberliegenden
Seite der Trägerplatte 2 ist
die elektronische Steuerung für
den Piezo-Motor 37 angeordnet. Diese elektronische Steuerung
umfasst im wesentlichen eine Platine 42 (8)
mit gedruckter Schaltung mit elektronischen Bauteilen 43, 44 und 45.
Die Anzahl der elektronischen Bauteile ist nicht auf die dargestellte
Ausführungsform
(8, 12 und 13) beschränkt, sondern
kann auch größer und
kleiner bemessen sein, je nach den vorliegenden Betriebsbedingungen.
Eines dieser elektronischen Bauteile 43–45 kann ein Prozessor
sein, in dem gewisse Zugangsdaten abspeicherbar sind. Zu diesem
Zweck kann der Speicher veränderbar sein,
insbesondere programmierbar ausgebildet sein. Die Programmierung
kann zum Beispiel über
einen PC oder dergleichen erfolgen (nicht dargestellt).
-
Die
Platine 42 ist mit einer Gabellichtschranke 46 versehen,
die mit Schaltelementen 47 bzw. 48 an der Zahnstange 34 zusammenwirken.
Dadurch können
die Endstellungen – Offen-
und Verriegelungsstellung des Sperrelementes 35 – erkannt
werden, um den Piezo-Motor 37 entsprechend steuern zu können.
-
Wie
aus der Zeichnung erkennbar ist, ist die elektronische Steuerung
mit ihren Elementen von dem Antriebsteil, also von dem Antriebrad 31,
dem Zahnritzel 33, der Zahnstange 34, dem Piezo-Motor 37 getrennt
in einem anderen Raum auf der gegenüberliegenden Seite der Trägerplatte 2 angeordnet, der
von der Trägerplatte 2 einerseits
und dem Gehäusedeckel 3 andererseits
staub- und feuchtigkeitsdicht verschlossen ist, während der
andere, die elektronischen Steuerungselemente aufnehmende Raum durch
die Trägerplatte 2 einerseits
und dem Gehäuseboden 4 andererseits
ebenfalls staub- und feuchtigkeitsdicht abgeschlossen ausgebildet
ist. Infolgedessen können
sich Schwitz- oder Kondenswasser nicht nachteilig auf die elektronischen
Steuerungs- und Bauelemente auswirken. Da die Platine 42 mit den
elektronischen Bauteilen 43, 44 und 45 nur
geringen Raum beansprucht, kann die gesamte Verschlusseinheit sehr
raumsparend ausgebildet werden, was sich auch aus der Darstellung
gemäß 3 ergibt.
-
Eine
erfindungsgemäße Verschlusseinheit lässt sich
bevorzugt an Waren- und Dienstleistungsautomaten, zum Beispiel Zigaretten-
oder Süßigkeitsautomaten
anwenden. Das Sperrelement 35 braucht nicht nur notwendigerweise
einem Schloss, zum Beispiel einem Zylinderschloss, zugeordnet sein.
Es kann sich auch um eine Handhabe, zum Beispiel einen Drehknopf
oder eine Olive, handeln, deren Öffnungsbewegung
sich erst durch Offensteuerung des Sperrelements 35 bewerkstelligen
lässt.
Die Öffnungsfunktion
kann über
einen Prozessor erfolgen, der der Platine 42 zugeordnet
ist. Zum Beispiel kann über
ein Lesegerät
zunächst
die Zugangsberechtigung zu dem Schloss oder Verschluss geprüft werden.
Alsdann wird über
eine vorbestimmte Frequenz der als Schwingmotor ausgebildete Piezo- Motor 37 in
Gang gesetzt, um das Sperrelement 35 in Offenstellung zu
bewegen. Das transportable als Lesegerät ausgebildete Zugangsgerät kann zum
Beispiel mit einer Infrarotschnittstelle an einem Waren- oder Dienstleistungsautomaten
zusammenwirken, wie dies in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung
103 58 439.0-53 beschrieben und dargestellt ist. Die in dem Prozessor
der erfindungsgemäßen Verschlusseinheit
abgelegten und programmierbaren sowie veränderbaren Daten können dann über den
Piezo-Motor 37 das Sperrelement 35 in Offenstellung
steuern, so dass zum Beispiel nach dem Einstecken eines Flachschlüssels, insbesondere
eines Längsrippenprofilflachschlüssels in
einen Schlüsselkanal 51 (9, 10 und 13)
das Zylinderschloss oder Profilzylinderschloss in Offenstellung
bewegt werden kann, woraufhin sich dann eine Tür, eine Lad oder eine Klappe,
zum Beispiel die Tür
eines Waren- oder Dienstleistungsautomaten, öffnen lässt, um zum Beispiel Geld zu
entnehmen und/oder Waren einzusortieren, wobei über das transportable Lese-
bzw. Zugangsgerät
eine permanente Inventur über
Zeit, Tag sowie Geld- und/oder Warenmengen erfolgen kann. Nach dem
Abschließen
des Schlosses wird über
den Prozessor das Sperrelement 35 wieder in seine Sperrstellung (10)
gesteuert, so dass sich auch durch Manipulationen an dem Schloss
das betreffende Behältnis, zum
Beispiel ein Waren- oder Dienstleistungsautomat oder ein Wertbehälter, in
einer Klinikapotheke nicht mehr öffnen
lässt.
Die Anordnung kann dabei so getroffen sein, dass die elektrische
Energie für
den Prozessor und/oder den Piezo-Motor 37 erst zur Verfügung gestellt
wird, nachdem über
das transportable Lesegerät
die Autorisierung (Zugangskontrolle) stattgefunden hat und nachdem
die Mengen an Geld und/oder Waren, Datum und Zeit eingelesen worden sind.
Dabei kann die Energie über
eine Permanentbatterie, die wiederaufladbar sein kann, zum Beispiel mittels
eines Sonnenkollektors, oder in sonstiger Weise, zum Beispiel durch
Anschluss an eine elektrische Stromversorgung, zur Verfügung gestellt
werden.
-
Das
Bezugszeichen 52 bezeichnet einen Hebel (1),
an den ein Vorreiber 53 angeordnet ist, der mit einem geeignetem
Widerlager an einem Möbel,
an einem Waren- oder Dienstleistungsautomaten bzw. einem Wertbehälter oder
dergleichen, angeordnet ist und dann das betreffende zu öffnende
Teil, zum Beispiel eine Tür,
eine Lad oder Klappe, verriegelt. Durch Drehen des Zylinderkerns 19 mittels
einer Handhabe, zum Beispiel eines Profilflachschlüssels, lässt sich
dann der Vorreiber über
den Hebel 52 in die Offen- oder in die Verriegelungsstellung
bewegen.
-
Die
in der Zusammenfassung, in den Patentansprüchen und in der Beschreibung
beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl
einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung
wesentlich sein.
-
- 1
- Gehäuse
- 2
- Trägerplatte
- 3
- Gehäusedeckel
- 4
- Gehäuseboden
- 5
- Schraube
- 6
- Schraube
- 7
- Teil,
plattenförmiges
der Trägerplatte 2
- 8
- Adapter
für Hebelzylinder
- 9
- Adapteröffnung für Hebelzylinder
- 10
- Kreisbogen
- 11
- Kreisbogen
- 12
- Verdrehsicherungswand
- 13
- Verdrehsicherungswand
- 14
- Längsachse
- 15
- Längsachse
- 16
- Achse
- 17
- Zylinderschloß
- 18
- Zylindergehäuse
- 19
- Zylinderkern
- 20
- Profilzylinderschloß
- 21
- Adapteröffnung für Profilzylinder
- 22
- Adapter
für Profilzylinder
- 23
- Möbelschloß
- 24
- Riegel
- 25
- Lagerbock
- 26
- Schenkel
- 27
- Schenkel
- 28
- Durchgangsbohrung
- 29
- Lagerbohrung
- 30
- Achse
- 31
- Antriebsrad
- 32
- U-Raum
- 33
- Zahnritzel
- 34
- Zahnstange
- 35
- Sperrelement,
Sperrstift
- 36
- Führungsbohrung
im Adapter
- 37
- Piezo-Motor,
motorischer Antrieb
- 38
- Antriebsteil,
Resonator, Stator
- 39
- Leitung,
elektrische
- 40
- Leitung,
elektrische
- 41
- Öffnung
- 42
- Platine
- 43
- Bauteil,
elektronisches
- 44
- Bauteil,
elektronisches
- 45
- Bauteil,
elektronisches
- 46
- Gabellichtschranke
- 47
- Schaltelement
- 48
- Schaltelement
- 49
- piezoelektrisches
Element
- 50
- Federelement
- 51
- Schlüsselkanal
- 52
- Schließhebel
- 53
- Vorreiber
- 54
- Verriegelungs-
und Blockierbohrung im Zylindergehäuse
- 55
- Verriegelungs-
und Blockierbohrung im Zylinderkern
- 56
- Lagerbock
für Piezo-Motor
- A
- Drehrichtung
- B
- Drehrichtung
- X
- Hubrichtung,
Bewegungsrichtung
- Y
- Hubrichtung,
Bewegungsrichtung