DE10051695A1 - Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl. - Google Patents
Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl.Info
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Abstract
Bei einer Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl. sind in der der Garnitur der Trommel gegenüberliegenden Abdeckung eine Öffnung für die Zufuhr von Luft in Richtung auf die Garnitur der Trommel und mindestens eine Öffnung für den Austritt von Luft mit Kurzfasern, Trash u. dgl. von der Garnitur der Trommel weg vorhanden. DOLLAR A Um auf einfache Art eine erhöhte Ablösung und Austragung von Kurzfasern, Trash u. dgl. aus dem Fasergut zu ermöglichen und die Eintragung von Staub u. dgl. in das Fasergut sicher auszuschließen, ist die Öffnung für die Zufuhr von Luft an eine Druckluftquelle angeschlossen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie
Baumwolle o. dgl., bei der in der der Garnitur der Trommel gegenüberliegenden
Abdeckung eine Öffnung für die Zufuhr von Luft in Richtung auf die Garnitur der
Trommel und mindestens eine Öffnung für den Austritt von Luft mit Kurzfasern,
Trash u. dgl. von der Garnitur der Trommel weg, vorhanden sind.
Die Trommel der Karde weist eine hohe Umfangsgeschwindigkeit (mehr als 15 m/sec)
auf und führt an ihrer Oberfläche viel Luft mit sich. Dadurch stellt sich bei
der Trommel ein Unterdruck im Umfangsbereich (zwischen Abdeckung und
Trommelgarnitur) ein. Die Fasern werden zum einen durch die Zähne der
Trommelgarnitur gehalten und transportiert und zum anderen von dem vorgenannten
Unterdruck an der Trommeloberfläche gehalten. Der Faserverband ist bis zur
Einzelfaser geöffnet.
Bei einer bekannten Vorrichtung (EP 0 338 802) sind der Drehrichtung folgend eine
erste Abdeckung, eine zweite Abdeckung in Gestalt eines garnierten
Kardierelements, die radial näher zur Trommelgarnitur als die erste Abdeckung
eingestellt ist, eine dritte Abdeckung von wenigstens 20 mm, die in Umfangsrichtung
gesehen von der zweiten Abdeckung durch einen ersten Spalt getrennt und radial
weiter von der Trommelgarnitur als die zweite Abdeckung eingestellt ist, sowie eine
vierte Abdeckung vorhanden ist, die in Umfangsrichtung gesehen von der dritten
Abdeckung durch einen zweiten Spalt getrennt ist und eine Abscheidekante aufweist,
die so geformt ist, dass sie einen Teil des Luftstromes, der während der Drehung der
Trommel unter der dritten Abdeckung fließt, von der Trommelgarnitur ablenkt. Die
enge Einstellung der zweiten Abdeckung bildet eine Luftschranke, durch die ein
Druckgefälle unmittelbar stromab der zweiten Abdeckung entsteht, d. h. im Bereich
des ersten Spaltes. Dieses Druckgefälle ist durch die Einstellung der dritten
Abdeckung, die von der Trommeloberfläche weiter als die zweite Abdeckung
angeordnet ist, gesteigert, um einen schnellen Zuluftstrom durch den ersten Spalt
einzuführen. Über dem ersten Spalt ist eine Abschirmeinrichtung vorgesehen, die so
geformt ist, dass Luft in den ersten Spalt nur von der Seite der Karde her angesaugt
wird. Bei dieser Vorrichtung wird die Zuluft zwangsweise eingezogen. Der
Rotationsluftstrom der Trommel wird durch die enge Einstellung der zweiten
Abdeckung stark gebremst. Der nur eingesaugte Zuluftstrom ist zu schwach, um
Kurzfasern, Trash u. dgl. wirksam von den Langfasern zu lösen und aus dem
Fasergut herauszuführen. Außerdem stört, dass die aus dem Maschinensaal
angesaugte Luft Staub u. dgl. enthält, der in das Fasergut eingeführt wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere
auf einfache Art eine erhöhte Ablösung und Austragung von Kurzfasern, Trash u. dgl.
aus dem Fasergut ermöglicht und die Eintragung von Staub u. dgl. in das
Fasergut sicher vermeidet.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird auf einfache Weise die Ablösung
und Austragung von Kurzfasern, Trash u. dgl. aus dem auf der Trommel
befindlichen Fasergut erreicht. Der Druckluftstrom wird von der Trommeloberfläche
reflektiert und nimmt dabei die störenden Verunreinigungen mit nach außen. Die
Stärke des Druckluftstroms ist einstellbar, so dass Ablösung und Austragung optimal
erfolgen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Druckluftstrom von störenden
Verunreinigungen frei ist.
Zweckmäßig ist die Öffnung für die Zuluft- in Drehrichtung der Trommel gesehen -
der Öffnung für die Abluft vorgelagert. Vorzugsweise ist die Öffnung für die Zuluft
- in Drehrichtung der Trommel gesehen - der Öffnung für die Abluft nachgelagert.
Mit Vorteil ist an mindestens eine Öffnung für die Abluft eine Absaughaube
angeschlossen. Bevorzugt ist an mindestens eine Öffnung für die Abluft eine gegen
die Drehrichtung der Trommel gerichtete Abscheidekante vorhanden. Zweckmäßig
ist der Abstand zwischen dem Abdeckelement und der Oberfläche der Garnitur
einstellbar. Vorzugsweise ist die Öffnung für die Zuluft durchgehend spaltförmig.
Mit Vorteil besteht die Öffnung aus einer Mehrzahl von Blasdüsen. Bevorzugt
erstreckt sich die Öffnung für die Zuluft über die Breite der Trommel. Zweckmäßig
ist die Zuluft unter einem Winkel auf die Garnitur gerichtet. Vorzugsweist ist die
Zuluft unter einem rechten Winkel in Bezug auf die Tangente an der
Garnituroberfläche gerichtet. Mit Vorteil ist die Zuluft gegen die Drehrichtung der
Trommel gerichtet. Bevorzugt ist die Zuluft in Drehrichtung der Trommel gerichtet.
Zweckmäßig wird die Zuluft umgelenkt. Vorzugsweise tritt die Zuluft durch eine
Düse o. dgl. hindurch. Mit Vorteil tritt die Zuluft durch das Fasermaterial hindurch.
Bevorzugt tritt die Zuluft zwischen benachbarten Sägezahndrähten hindurch.
Zweckmäßig wird die Zuluft von der Trommeloberfläche reflektiert. Vorzugsweise
fließt die Zuluft kontinuierlich. Mit Vorteil beträgt die Stärke des Zuluftstroms etwa
100 bis 4000 Pa. Bevorzugt beträgt die Breite der Öffnung für die Zuluft etwa 0,15
bis 0,5 mm. Zweckmäßig beträgt der Volumenstrom für die Zuluft etwa 100 bis 250 m3/h.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht eine Karde mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 im Detail,
Fig. 3a, 3b Ein-, Durch- und Austritt der Luftströme in bezug auf
die Trommelgarnitur und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Karde, z. B. Trützschler Hochleistungskarde DK 903, mit
Speisewalze 1, Speisetisch 2, Vorreißern 3a, 3b, 3c, Trommel 4, Abnehmer 5,
Abstreichwalze 6, Quetschwalzen 2, 8, Florleitelement 9, Flortrichter 10,
Abzugswalzen 11, 12 und Wanderdeckel 13 mit langsam umlaufenden Deckelstäben
14. Die Drehrichtung der Walzen der Karde sind durch gebogene Pfeile angegeben.
Am Ausgang der Karde befindet sich ein Kannenstock 16 mit Kanne 15 zur
Bandablage. Mit A ist die Arbeitsrichtung (Fasermaterialflussrichtung), mit 4a die
Garnitur der Trommel 4, mit 4b die Drehrichtung der Trommel 4 und mit 17 das
Kardenband bezeichnet. Zwischen der vorderen Deckelumlenkrolle 14b und dem
Abnehmer 5 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 18 angeordnet.
Nach Fig. 2 sind in Drehrichtung 4b der Trommel 4 gesehen hintereinander eine
Druckkammer 19 und ein Abscheidemesser 20 mit einer Abscheidekante vorhanden.
Die Druckkammer 19 weist eine der Trommelgarnitur 4a in einem Abstand
gegenüberliegenden unteren Wand 19' auf, in der sich eine über die Breite der
Trommel 4 erstreckende durchgehende Öffnung 21 befindet. In der oberen Wand
19" ist eine Öffnung vorhanden, an die eine Druckluftleitung 22 angeschlossen ist,
die an eine Druckluftquelle 23 (sh. Fig. 1) angeschlossen ist. Zwischen der Wand
19', der Druckluftkammer 19 und der Abscheidekante 20' des unter einem Winkel
angeordneten Abscheidemessers 20 ist eine sich über die Breite der Trommel 4
erstreckende durchgehende Öffnung 24 vorhanden, an die eine Absaughaube 25
angeschlossen ist.
Durch die Druckluftleitung 22 fließt ein Druckluftstrom p1 der in den Innenraum
19''' der Druckluftkammer 19 eintritt, im Innenraum 19''' den Druckluftstrom p2
bildet und durch die Öffnung 21 aus dem Innenraum 13''' wieder austritt. Durch die
Öffnung 24 tritt ein Druckluftstrom P6, der Kurzfasern, Trash, Staub u. dgl. enthält
hindurch in den Innenraum der Absaugkammer 25 ein und wird von dort durch eine
(nicht dargestellte) Absaugeinrichtung abgesaugt.
Entsprechend Fig. 3a tritt der Druckluftstrom p2 im wesentlichen senkrecht durch
die Öffnung 21 hindurch und trifft auf die Garnitur 4a mit dem zu verarbeitenden
Fasermaterial 26 (sh. Fig. 4) auf. Der Druckluftstrom p2 durchdringt gemäß Fig.
3b das in den Lücken zwischen den Zähnen 4' befindliche Fasermaterial 26 und
prallt mindestens teilweise auf die Trommeloberfläche 4" (bzw. auf die Oberseite des
Zahnfußes, d. h. die Drahtflanke, der endlosen Ganzstahlgarnitur) und auch auf die
Zahnrücken der Zähne 4' auf. Dabei wird der Luftstrom p2 derart aufgeteilt, dass ein
Teilluftstrom p3 entgegen der Drehrichtung 4b und ein Teilluftstrom p4 in
Drehrichtung 4b fließt. Der Luftstrom p2 wird auf diese Weise reflektiert. Der
Teilluftstrom p4 löst Kurzfasern, Trash u. dgl. von den Langfasern; die Langfasern
werden von den Zähnen 4' in Drehrichtung 4b mitgenommen, während der
Teilluftstrom p4 mit den Kurzfasern, Trash u. dgl. durch die Öffnung 24 in die
Absaugkammer 25 eintritt. Dabei werden die Teilluftströme p3 und p4 durch die
Trommeloberfäche 4" umgelenkt und fließen unter einem schrägverlaufenden Winkel
zurück.
Auf diese Weise ist der Öffnung 24 (Ausscheidestelle) ein Abdeckelement 19
vorgeschaltet, mit dem durch einen engen Spalt 21 Luftstrom p2 auf die
Trommeloberfläche 4" geblasen wird. Da der Luftstrom p2 durch das verarbeitete
Fasermaterial 26 hindurchtritt und durch die darunter liegende Trommeloberfläche
4" zurückgestoßen wird (Rückstoßimpuls), werden mit dem Luftstrom die
Kurzfasern, da sie von der Trommelgarnitur 4a nicht so gut gehalten werden wie
lange Fasern, nach außen transportiert. Dadurch kann die nachgeschaltete Öffnung
24 (Ausscheidestelle) die Kurzfasern optimal ausscheiden.
Entsprechend Fig. 4 ist dem Ausscheidemesser 20 entgegen der Drehrichtung 4b
ein Ausscheideelement 27 vorgelagert, in das die Zuführung für den Druckluftstrom
p integriert ist. In der Drehrichtung 4b gesehen sind nacheinander ein
Trommelabdeckelement 28, eine Öffnung 29, das Ausscheideelement 27, die
Öffnung 24 und das Abscheidemesser 20 angeordnet. Das Trommelabdeckelement
28 ist in Richtung der Pfeile B, C parallel zur Trommelmantelfläche verschiebbar
und mit einem Feststellelement, z. B. Schraube 30 mit Langloch, fixierbar. Dadurch
kann die Weite a der Öffnung 29 eingestellt werden. Die Fußfläche 27' des
Ausscheideelements 27, die in einem Abstand den Spitzen der Garnitur 4a
gegenüberliegt, weist die Öffnung 21 für den Austritt des Druckluftstroms p2 auf.
Der Abstand der Fußfläche 27' zu den Spitzen der Trommelgarnitur 4a ist in
Richtung der Pfeile D, E einstellbar. Mit b ist die Weite der Öffnung 24 bezeichnet,
die von dem stromab befindlichen Ende der Fußfläche 27' bis zur Abscheidekante
20' reicht. Oberhalb der Öffnung 29 befindet sich eine Absaughaube 31, die der mit
Kurzfasern, Trash u. dgl. beladene Luftstrom p5 abgesaugt wird.
Insbesondere durch die Auscheidestelle kommt zu dem Effekt des Aufwirbelns noch
die Wirkung einer Drossel bzw. eines Staueffektes vor der Öffnung 24
(Ausscheidestelle) hinzu, d. h. die leichteren Kurzfasern werden vor der
Ausscheidestelle 24 aufgestaut und aufgewirbelt und die langen Fasern von der
Trommelgarnitur 4a "durchgeschleppt".
Es sind ein bewegliches Abdeckprofil 28, eine aufgesteckte Saughaube 31, ein zur
Trommel 4 einstellbares Ausscheideelement 27 mit integrierter Blasluftzufuhr 32 und
ggf. ein nachgeschaltetes Ausscheidemesser 20 vorhanden. Mit der Verschiebbarkeit
(Pfeile B, C) des Abdeckprofils 28 um den Umfang der Trommel 4 lässt sich die
Weite a (Öffnungsmaß) verändern, wodurch ein Einfluss auf die Abfallmenge
besteht.
Der Abstand der Abscheidekante 20' von den Spitzen der Trommelgarnitur 4a ist in
Richtung der Pfeile F, G einstellbar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 18 kann auch zwischen der hinteren
Deckelumlenkrolle 14a und dem Vorreißer 3c angeordnet sein.
Dem Ausscheideelement 27 kann stromab der Öffnung 29 ein Ausscheidemesser
zugeordnet sein.
Es können sowohl nur eine Ausscheideöffnung 24, als auch nur eine
Ausscheideöffnung 29 und auch sowohl eine Ausscheideöffnung 24 als auch eine
Ausscheideöffnung 29 vorhanden sein.
Claims (26)
1. Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl., bei der in
der der Garnitur der Trommel gegenüberliegenden Abdeckung eine Öffnung
für die Zufuhr von Luft in Richtung auf die Garnitur der Trommel und
mindestens eine Öffnung für den Austritt von Luft mit Kurzfasern, Trash u. dgl.
von der Garnitur der Trommel weg, vorhanden sind, dadurch
gekennzeichnet, dass die Öffnung (21) für die Zufuhr von Luft (p1, p2) an eine
Druckluftquelle (23) angeschlossen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (21)
für die Zuluft - in Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gesehen - der Öffnung
(24) für die Abluft (p4, p6) vorgelagert ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Öffnung (21) für die Zuluft - in Drehrichtung (4b) der Trommel (4)
gesehen - der Öffnung (29) für die Abluft (p3, p5) nachgelagert ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
an mindestens eine Öffnung (21, 29) für die Abluft (p4, p6; p3, p5) eine
Absaughaube (25; 31) angeschlossen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
an mindestens eine Öffnung (21, 29) für die Abluft eine gegen die
Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gerichtete Abscheidekante (20; 20')
vorhanden ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
der Abstand (c) zwischen dem Abdeckelement (28) und der Oberfläche der
Garnitur (4a) einstellbar (30) ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
die Öffnung (21) für die Zuluft (p2) durchgehend spaltförmig ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Öffnung (21) aus einer Mehrzahl von Blasdüsen besteht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
sich die Öffnung (21) für die Zuluft (p2) über die Breite der Trommel (4)
erstreckt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) unter einem Winkel auf die Garnitur (4a) gerichet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) unter einem rechten Winkel in Bezug auf die Tangente an der
Garnituroberfläche (4a) gerichtet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) gegen die Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gerichtet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) in Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gerichtet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) umgelenkt (p3, p4) wird.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) durch eine Düse o. dgl. hindurchtritt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) durch das Fasermaterial (26) hindurchtritt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) zwischen benachbarten Sägezahndrähten (4') hindurchtritt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) von der Trommeloberfläche (4") reflektiert (p3, p4) wird.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuluft (p2) kontinuierlich fließt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
die Stärke des Zuluftstrom (p2) etwa 100 bis 4000 Pa beträgt.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass
die Weite (a) der Öffnung (21) für die Zuluft (p2) etwa 0,15 bis 0,5 mm
beträgt.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass
der Volumenstrom für die Zuluft (p2) etwa 100 bis 250 m3/h beträgt.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass
der Zuluftstrom (p2) in Teilluftströme (p3, p4) aufgeteilt wird.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass
die reflektierten Teilluftströme (p3, p4) durch das Fasermaterial (26) hindurch
aus der Garnitur (4a) heraustreten.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass
der reflektierte Teilluftstrom (p3) durch die Öffnung (24) hindurchtritt.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass
der reflektierte Teilluftstrom (p4) durch die Öffnung (29) hindurchtritt.
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