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DE10051695A1 - Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl. - Google Patents

Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl.

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Publication number
DE10051695A1
DE10051695A1 DE10051695A DE10051695A DE10051695A1 DE 10051695 A1 DE10051695 A1 DE 10051695A1 DE 10051695 A DE10051695 A DE 10051695A DE 10051695 A DE10051695 A DE 10051695A DE 10051695 A1 DE10051695 A1 DE 10051695A1
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DE
Germany
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air
drum
supply air
supply
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DE10051695A
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Gerd Pferdmenges
Robert Pischel
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Truetzschler GmbH and Co KG
Original Assignee
Truetzschler GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to IT2001MI002153A priority patent/ITMI20012153A1/it
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    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G15/00Carding machines or accessories; Card clothing; Burr-crushing or removing arrangements associated with carding or other preliminary-treatment machines
    • D01G15/76Stripping or cleaning carding surfaces; Maintaining cleanliness of carding area
    • D01G15/82Arrangements for confining or removing dust, fly or the like
    • D01G15/825Arrangements for confining or removing dust, fly or the like by suction or blowing
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
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  • Textile Engineering (AREA)
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Abstract

Bei einer Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl. sind in der der Garnitur der Trommel gegenüberliegenden Abdeckung eine Öffnung für die Zufuhr von Luft in Richtung auf die Garnitur der Trommel und mindestens eine Öffnung für den Austritt von Luft mit Kurzfasern, Trash u. dgl. von der Garnitur der Trommel weg vorhanden. DOLLAR A Um auf einfache Art eine erhöhte Ablösung und Austragung von Kurzfasern, Trash u. dgl. aus dem Fasergut zu ermöglichen und die Eintragung von Staub u. dgl. in das Fasergut sicher auszuschließen, ist die Öffnung für die Zufuhr von Luft an eine Druckluftquelle angeschlossen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl., bei der in der der Garnitur der Trommel gegenüberliegenden Abdeckung eine Öffnung für die Zufuhr von Luft in Richtung auf die Garnitur der Trommel und mindestens eine Öffnung für den Austritt von Luft mit Kurzfasern, Trash u. dgl. von der Garnitur der Trommel weg, vorhanden sind.
Die Trommel der Karde weist eine hohe Umfangsgeschwindigkeit (mehr als 15 m/sec) auf und führt an ihrer Oberfläche viel Luft mit sich. Dadurch stellt sich bei der Trommel ein Unterdruck im Umfangsbereich (zwischen Abdeckung und Trommelgarnitur) ein. Die Fasern werden zum einen durch die Zähne der Trommelgarnitur gehalten und transportiert und zum anderen von dem vorgenannten Unterdruck an der Trommeloberfläche gehalten. Der Faserverband ist bis zur Einzelfaser geöffnet.
Bei einer bekannten Vorrichtung (EP 0 338 802) sind der Drehrichtung folgend eine erste Abdeckung, eine zweite Abdeckung in Gestalt eines garnierten Kardierelements, die radial näher zur Trommelgarnitur als die erste Abdeckung eingestellt ist, eine dritte Abdeckung von wenigstens 20 mm, die in Umfangsrichtung gesehen von der zweiten Abdeckung durch einen ersten Spalt getrennt und radial weiter von der Trommelgarnitur als die zweite Abdeckung eingestellt ist, sowie eine vierte Abdeckung vorhanden ist, die in Umfangsrichtung gesehen von der dritten Abdeckung durch einen zweiten Spalt getrennt ist und eine Abscheidekante aufweist, die so geformt ist, dass sie einen Teil des Luftstromes, der während der Drehung der Trommel unter der dritten Abdeckung fließt, von der Trommelgarnitur ablenkt. Die enge Einstellung der zweiten Abdeckung bildet eine Luftschranke, durch die ein Druckgefälle unmittelbar stromab der zweiten Abdeckung entsteht, d. h. im Bereich des ersten Spaltes. Dieses Druckgefälle ist durch die Einstellung der dritten Abdeckung, die von der Trommeloberfläche weiter als die zweite Abdeckung angeordnet ist, gesteigert, um einen schnellen Zuluftstrom durch den ersten Spalt einzuführen. Über dem ersten Spalt ist eine Abschirmeinrichtung vorgesehen, die so geformt ist, dass Luft in den ersten Spalt nur von der Seite der Karde her angesaugt wird. Bei dieser Vorrichtung wird die Zuluft zwangsweise eingezogen. Der Rotationsluftstrom der Trommel wird durch die enge Einstellung der zweiten Abdeckung stark gebremst. Der nur eingesaugte Zuluftstrom ist zu schwach, um Kurzfasern, Trash u. dgl. wirksam von den Langfasern zu lösen und aus dem Fasergut herauszuführen. Außerdem stört, dass die aus dem Maschinensaal angesaugte Luft Staub u. dgl. enthält, der in das Fasergut eingeführt wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere auf einfache Art eine erhöhte Ablösung und Austragung von Kurzfasern, Trash u. dgl. aus dem Fasergut ermöglicht und die Eintragung von Staub u. dgl. in das Fasergut sicher vermeidet.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird auf einfache Weise die Ablösung und Austragung von Kurzfasern, Trash u. dgl. aus dem auf der Trommel befindlichen Fasergut erreicht. Der Druckluftstrom wird von der Trommeloberfläche reflektiert und nimmt dabei die störenden Verunreinigungen mit nach außen. Die Stärke des Druckluftstroms ist einstellbar, so dass Ablösung und Austragung optimal erfolgen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Druckluftstrom von störenden Verunreinigungen frei ist.
Zweckmäßig ist die Öffnung für die Zuluft- in Drehrichtung der Trommel gesehen - der Öffnung für die Abluft vorgelagert. Vorzugsweise ist die Öffnung für die Zuluft - in Drehrichtung der Trommel gesehen - der Öffnung für die Abluft nachgelagert. Mit Vorteil ist an mindestens eine Öffnung für die Abluft eine Absaughaube angeschlossen. Bevorzugt ist an mindestens eine Öffnung für die Abluft eine gegen die Drehrichtung der Trommel gerichtete Abscheidekante vorhanden. Zweckmäßig ist der Abstand zwischen dem Abdeckelement und der Oberfläche der Garnitur einstellbar. Vorzugsweise ist die Öffnung für die Zuluft durchgehend spaltförmig. Mit Vorteil besteht die Öffnung aus einer Mehrzahl von Blasdüsen. Bevorzugt erstreckt sich die Öffnung für die Zuluft über die Breite der Trommel. Zweckmäßig ist die Zuluft unter einem Winkel auf die Garnitur gerichtet. Vorzugsweist ist die Zuluft unter einem rechten Winkel in Bezug auf die Tangente an der Garnituroberfläche gerichtet. Mit Vorteil ist die Zuluft gegen die Drehrichtung der Trommel gerichtet. Bevorzugt ist die Zuluft in Drehrichtung der Trommel gerichtet. Zweckmäßig wird die Zuluft umgelenkt. Vorzugsweise tritt die Zuluft durch eine Düse o. dgl. hindurch. Mit Vorteil tritt die Zuluft durch das Fasermaterial hindurch. Bevorzugt tritt die Zuluft zwischen benachbarten Sägezahndrähten hindurch. Zweckmäßig wird die Zuluft von der Trommeloberfläche reflektiert. Vorzugsweise fließt die Zuluft kontinuierlich. Mit Vorteil beträgt die Stärke des Zuluftstroms etwa 100 bis 4000 Pa. Bevorzugt beträgt die Breite der Öffnung für die Zuluft etwa 0,15 bis 0,5 mm. Zweckmäßig beträgt der Volumenstrom für die Zuluft etwa 100 bis 250 m3/h.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht eine Karde mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 im Detail,
Fig. 3a, 3b Ein-, Durch- und Austritt der Luftströme in bezug auf die Trommelgarnitur und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Karde, z. B. Trützschler Hochleistungskarde DK 903, mit Speisewalze 1, Speisetisch 2, Vorreißern 3a, 3b, 3c, Trommel 4, Abnehmer 5, Abstreichwalze 6, Quetschwalzen 2, 8, Florleitelement 9, Flortrichter 10, Abzugswalzen 11, 12 und Wanderdeckel 13 mit langsam umlaufenden Deckelstäben 14. Die Drehrichtung der Walzen der Karde sind durch gebogene Pfeile angegeben. Am Ausgang der Karde befindet sich ein Kannenstock 16 mit Kanne 15 zur Bandablage. Mit A ist die Arbeitsrichtung (Fasermaterialflussrichtung), mit 4a die Garnitur der Trommel 4, mit 4b die Drehrichtung der Trommel 4 und mit 17 das Kardenband bezeichnet. Zwischen der vorderen Deckelumlenkrolle 14b und dem Abnehmer 5 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 18 angeordnet.
Nach Fig. 2 sind in Drehrichtung 4b der Trommel 4 gesehen hintereinander eine Druckkammer 19 und ein Abscheidemesser 20 mit einer Abscheidekante vorhanden. Die Druckkammer 19 weist eine der Trommelgarnitur 4a in einem Abstand gegenüberliegenden unteren Wand 19' auf, in der sich eine über die Breite der Trommel 4 erstreckende durchgehende Öffnung 21 befindet. In der oberen Wand 19" ist eine Öffnung vorhanden, an die eine Druckluftleitung 22 angeschlossen ist, die an eine Druckluftquelle 23 (sh. Fig. 1) angeschlossen ist. Zwischen der Wand 19', der Druckluftkammer 19 und der Abscheidekante 20' des unter einem Winkel angeordneten Abscheidemessers 20 ist eine sich über die Breite der Trommel 4 erstreckende durchgehende Öffnung 24 vorhanden, an die eine Absaughaube 25 angeschlossen ist.
Durch die Druckluftleitung 22 fließt ein Druckluftstrom p1 der in den Innenraum 19''' der Druckluftkammer 19 eintritt, im Innenraum 19''' den Druckluftstrom p2 bildet und durch die Öffnung 21 aus dem Innenraum 13''' wieder austritt. Durch die Öffnung 24 tritt ein Druckluftstrom P6, der Kurzfasern, Trash, Staub u. dgl. enthält hindurch in den Innenraum der Absaugkammer 25 ein und wird von dort durch eine (nicht dargestellte) Absaugeinrichtung abgesaugt.
Entsprechend Fig. 3a tritt der Druckluftstrom p2 im wesentlichen senkrecht durch die Öffnung 21 hindurch und trifft auf die Garnitur 4a mit dem zu verarbeitenden Fasermaterial 26 (sh. Fig. 4) auf. Der Druckluftstrom p2 durchdringt gemäß Fig. 3b das in den Lücken zwischen den Zähnen 4' befindliche Fasermaterial 26 und prallt mindestens teilweise auf die Trommeloberfläche 4" (bzw. auf die Oberseite des Zahnfußes, d. h. die Drahtflanke, der endlosen Ganzstahlgarnitur) und auch auf die Zahnrücken der Zähne 4' auf. Dabei wird der Luftstrom p2 derart aufgeteilt, dass ein Teilluftstrom p3 entgegen der Drehrichtung 4b und ein Teilluftstrom p4 in Drehrichtung 4b fließt. Der Luftstrom p2 wird auf diese Weise reflektiert. Der Teilluftstrom p4 löst Kurzfasern, Trash u. dgl. von den Langfasern; die Langfasern werden von den Zähnen 4' in Drehrichtung 4b mitgenommen, während der Teilluftstrom p4 mit den Kurzfasern, Trash u. dgl. durch die Öffnung 24 in die Absaugkammer 25 eintritt. Dabei werden die Teilluftströme p3 und p4 durch die Trommeloberfäche 4" umgelenkt und fließen unter einem schrägverlaufenden Winkel zurück.
Auf diese Weise ist der Öffnung 24 (Ausscheidestelle) ein Abdeckelement 19 vorgeschaltet, mit dem durch einen engen Spalt 21 Luftstrom p2 auf die Trommeloberfläche 4" geblasen wird. Da der Luftstrom p2 durch das verarbeitete Fasermaterial 26 hindurchtritt und durch die darunter liegende Trommeloberfläche 4" zurückgestoßen wird (Rückstoßimpuls), werden mit dem Luftstrom die Kurzfasern, da sie von der Trommelgarnitur 4a nicht so gut gehalten werden wie lange Fasern, nach außen transportiert. Dadurch kann die nachgeschaltete Öffnung 24 (Ausscheidestelle) die Kurzfasern optimal ausscheiden.
Entsprechend Fig. 4 ist dem Ausscheidemesser 20 entgegen der Drehrichtung 4b ein Ausscheideelement 27 vorgelagert, in das die Zuführung für den Druckluftstrom p integriert ist. In der Drehrichtung 4b gesehen sind nacheinander ein Trommelabdeckelement 28, eine Öffnung 29, das Ausscheideelement 27, die Öffnung 24 und das Abscheidemesser 20 angeordnet. Das Trommelabdeckelement 28 ist in Richtung der Pfeile B, C parallel zur Trommelmantelfläche verschiebbar und mit einem Feststellelement, z. B. Schraube 30 mit Langloch, fixierbar. Dadurch kann die Weite a der Öffnung 29 eingestellt werden. Die Fußfläche 27' des Ausscheideelements 27, die in einem Abstand den Spitzen der Garnitur 4a gegenüberliegt, weist die Öffnung 21 für den Austritt des Druckluftstroms p2 auf. Der Abstand der Fußfläche 27' zu den Spitzen der Trommelgarnitur 4a ist in Richtung der Pfeile D, E einstellbar. Mit b ist die Weite der Öffnung 24 bezeichnet, die von dem stromab befindlichen Ende der Fußfläche 27' bis zur Abscheidekante 20' reicht. Oberhalb der Öffnung 29 befindet sich eine Absaughaube 31, die der mit Kurzfasern, Trash u. dgl. beladene Luftstrom p5 abgesaugt wird.
Insbesondere durch die Auscheidestelle kommt zu dem Effekt des Aufwirbelns noch die Wirkung einer Drossel bzw. eines Staueffektes vor der Öffnung 24 (Ausscheidestelle) hinzu, d. h. die leichteren Kurzfasern werden vor der Ausscheidestelle 24 aufgestaut und aufgewirbelt und die langen Fasern von der Trommelgarnitur 4a "durchgeschleppt".
Es sind ein bewegliches Abdeckprofil 28, eine aufgesteckte Saughaube 31, ein zur Trommel 4 einstellbares Ausscheideelement 27 mit integrierter Blasluftzufuhr 32 und ggf. ein nachgeschaltetes Ausscheidemesser 20 vorhanden. Mit der Verschiebbarkeit (Pfeile B, C) des Abdeckprofils 28 um den Umfang der Trommel 4 lässt sich die Weite a (Öffnungsmaß) verändern, wodurch ein Einfluss auf die Abfallmenge besteht.
Der Abstand der Abscheidekante 20' von den Spitzen der Trommelgarnitur 4a ist in Richtung der Pfeile F, G einstellbar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 18 kann auch zwischen der hinteren Deckelumlenkrolle 14a und dem Vorreißer 3c angeordnet sein.
Dem Ausscheideelement 27 kann stromab der Öffnung 29 ein Ausscheidemesser zugeordnet sein.
Es können sowohl nur eine Ausscheideöffnung 24, als auch nur eine Ausscheideöffnung 29 und auch sowohl eine Ausscheideöffnung 24 als auch eine Ausscheideöffnung 29 vorhanden sein.

Claims (26)

1. Vorrichtung an einer Karde für Textilfasern wie Baumwolle o. dgl., bei der in der der Garnitur der Trommel gegenüberliegenden Abdeckung eine Öffnung für die Zufuhr von Luft in Richtung auf die Garnitur der Trommel und mindestens eine Öffnung für den Austritt von Luft mit Kurzfasern, Trash u. dgl. von der Garnitur der Trommel weg, vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (21) für die Zufuhr von Luft (p1, p2) an eine Druckluftquelle (23) angeschlossen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (21) für die Zuluft - in Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gesehen - der Öffnung (24) für die Abluft (p4, p6) vorgelagert ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (21) für die Zuluft - in Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gesehen - der Öffnung (29) für die Abluft (p3, p5) nachgelagert ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens eine Öffnung (21, 29) für die Abluft (p4, p6; p3, p5) eine Absaughaube (25; 31) angeschlossen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens eine Öffnung (21, 29) für die Abluft eine gegen die Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gerichtete Abscheidekante (20; 20') vorhanden ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (c) zwischen dem Abdeckelement (28) und der Oberfläche der Garnitur (4a) einstellbar (30) ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (21) für die Zuluft (p2) durchgehend spaltförmig ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (21) aus einer Mehrzahl von Blasdüsen besteht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnung (21) für die Zuluft (p2) über die Breite der Trommel (4) erstreckt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) unter einem Winkel auf die Garnitur (4a) gerichet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) unter einem rechten Winkel in Bezug auf die Tangente an der Garnituroberfläche (4a) gerichtet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) gegen die Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gerichtet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) in Drehrichtung (4b) der Trommel (4) gerichtet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) umgelenkt (p3, p4) wird.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) durch eine Düse o. dgl. hindurchtritt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) durch das Fasermaterial (26) hindurchtritt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) zwischen benachbarten Sägezahndrähten (4') hindurchtritt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) von der Trommeloberfläche (4") reflektiert (p3, p4) wird.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft (p2) kontinuierlich fließt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Zuluftstrom (p2) etwa 100 bis 4000 Pa beträgt.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Weite (a) der Öffnung (21) für die Zuluft (p2) etwa 0,15 bis 0,5 mm beträgt.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Volumenstrom für die Zuluft (p2) etwa 100 bis 250 m3/h beträgt.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuluftstrom (p2) in Teilluftströme (p3, p4) aufgeteilt wird.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierten Teilluftströme (p3, p4) durch das Fasermaterial (26) hindurch aus der Garnitur (4a) heraustreten.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der reflektierte Teilluftstrom (p3) durch die Öffnung (24) hindurchtritt.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der reflektierte Teilluftstrom (p4) durch die Öffnung (29) hindurchtritt.
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