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DE10034435A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Steuern, Überwachen, sowie leistungsgerechten Abrechnen erbrachter Serviceleistungen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Steuern, Überwachen, sowie leistungsgerechten Abrechnen erbrachter Serviceleistungen

Info

Publication number
DE10034435A1
DE10034435A1 DE2000134435 DE10034435A DE10034435A1 DE 10034435 A1 DE10034435 A1 DE 10034435A1 DE 2000134435 DE2000134435 DE 2000134435 DE 10034435 A DE10034435 A DE 10034435A DE 10034435 A1 DE10034435 A1 DE 10034435A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
identification
service
central control
control center
service terminal
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE2000134435
Other languages
English (en)
Inventor
Fritz Haugg
Robert Burkard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BURKARD RENATE
Original Assignee
BURKARD RENATE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BURKARD RENATE filed Critical BURKARD RENATE
Priority to DE2000134435 priority Critical patent/DE10034435A1/de
Publication of DE10034435A1 publication Critical patent/DE10034435A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q30/00Commerce
    • G06Q30/06Buying, selling or leasing transactions
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C1/00Registering, indicating or recording the time of events or elapsed time, e.g. time-recorders for work people
    • G07C1/10Registering, indicating or recording the time of events or elapsed time, e.g. time-recorders for work people together with the recording, indicating or registering of other data, e.g. of signs of identity

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Abstract

Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Steuern, Überwachen sowie leistungsgerechten Abrechnen von erbrachten Serviceleistungen. Es ist bekannt Daten für Betriebsabläufe, als Anwesenheitskontrolle und ähnliche Vorgänge mit fest zugeordneten Arbeitsplätzen zu erfassen. Im Servicebereich, in dem es keine feste Zuordnung von Arbeitsplätzen gibt, sind Systeme, die ein konkretes Beeinflussen des Arbeitsablaufs oder eine Überwachung der durchzuführenden bzw. nich ausgeführten Arbeiten zulassen würden, noch unbekannt. Dieses Problem löst die Erfindung, indem zwischen den, die Serviceleistung erbringenden Außenstellen und einer zentralen Leitstelle eine kommunikative Verbindung über ein Datenein- /-ausgabegerät hergestellt ist, das Anweisungen aus der zentralen Leitstelle entgegennimmt und über ein Display vermittelt, wobei nach Beendigung einer Anweisung dies an die zentrale Leitstelle durch Abmelden des Geräts erfolgt.

Description

Die Erfindung befasst sich mit einem Verfahren und einer Vor­ richtung zum Steuern, Überwachen, sowie leistungsbezogenem Abrechnen von erbrachten Serviceleistungen (Echtzeiterfassung) insbes. im Bereich von hilfsbedürftigen Personen, z. B. in der Altenpflege. Ausserdem eignet sich das erfindungsgemässe Verfahren und die Vorrichtung als ein System zur häuslichen Betreuung, Versorgung und Wartung von Haushalten und Häu­ sern. Ein solches System bietet sich natürlich auch bestens für Reinigungsbetriebe an, deren Abrechnungs-, Einsatz- und Überwachungsprobleme ähnlich gelagert sind wie in der Alten­ betreuung. Ebenso sind das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung ein vorzügliches Hilfsmittel zur Steuerung von Nutzungsabläufen in Fitness-Zentren. Nutzungsdauer, Beleg­ zeiten von Sport- und Trainingsgeräten, Schwimmbädern und Saunen können damit nicht nur überwacht, sondern auch auf einander abgestimmt werden.
Es gibt heute Systeme und Geräte, die über Datenerfassung Personen auf deren Berechtigung, z. B. zum Betreten von Ge­ bäuden, Sportanlagen u. ä., hin überprüfen, die gleichzeitig Datum, Uhrzeit und die Personen als Individuum registrieren, die die Geräte betätigen und die erfassten Daten an einen zentra­ len Rechner weiterleiten, wo diese abgespeichert werden. Die Erfassung der Daten erfolgt dabei in berührender oder berüh­ rungsloser Weise. Personenerkennung wird über Daumenab­ druck oder optisch oder andere, eine Person eindeutig identifi­ zierende Merkmalserfassung vorgenommen.
Es sind auch Systeme bekannt, die, über Datenerfassungsgeräte am Arbeitsplatz, den Fortgang von Arbeitsabläufen an eine Zentrale melden, so dass von dieser zentralen Stelle aus die Arbeitsabläufe steuerbar sind.
Diese Systeme weisen jedoch gegenüber der Erfindung auf dem Bereich der Servicedienstleistungen den wesentlichen Nachteil auf, dass sie nicht gleichzeitig so ausgestaltet sind, dass man zusätzlich über das Datenerfassungsgerät in beiden Richtungen, d. h. vom Datenerfassungsgerät zu einer zentralen Leitstelle und in der Gegenrichtung Botschaften, z. B. Anweisungen, Befehle, Vollzugsmeldungen etc. austauschen und inhaltlich registrieren, sowie für eine leistungsgerechte, korrekte Abrechnung unstrittig verwerten und damit Handlungen und Servicevorgänge beein­ flussen und steuern kann.
Darüber hinaus ist es auch von besonderem Vorteil für die An­ wendung der Erfindung z. B. im Pflegebereich, dass mit dem Datenerfassungssystem eine Notrufeinrichtung zusammenwirkt, so dass jederzeit, ohne besondere weitere Installationen ein Arzt oder die zentrale Leitstelle auf einen Notfall aufmerksam ge­ macht werden können, um Hilfe anzufordern. Auch Polizei und/oder Feuerwehr können in den Kreis der zu informierenden Stellen einbezogen werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde ein Service­ system, aufbauend auf dem oben beschriebenen Stand der Tech­ nik, zu entwickeln, welches durch ein Verfahren und eine Vor­ richtung definiert ist. Ein solches System eignet sich z. B. für die häusliche Pflege von hilfsbedürftigen Personen und für an­ dere Servicebereiche, da es als Gesamtsystem den spezifischen Anforderungen und Problemen in diesen Bereichen gerecht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung in einem Ver­ fahren und einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens vor, das jeder, zum Benutzen der Information aus dem System berechtigten Person, nur dann Zugang zu diesem System gibt, nachdem über eine, die Person identifizierende Erkennungsein­ richtung, die über ein Serviceterminal, das gleichzeitig die Ver­ bindung zu einem Rechner in einer zentralen Leitstelle des Ser­ vicedienstleiters herstellt, diese als berechtigt erkannt hat, und sich damit ein Informationsfluss vom und zum Serviceterminal aufbaut und in den Rechner eingegebene Anweisungen an das Serviceterminal übermittelt werden, die beim Aktivieren dessel­ ben auf einem Display erscheinen und die nach Ausführung der Anweisungen durch eine Serviceperson, die dies durch Betäti­ gen einer Taste am Serviceterminal an die zentrale Leitstelle meldet und die sich, nach Ausführung aller Anweisungen, durch Entfernen ihres Erkennungscodes, im System wieder abmeldet.
Vorteilhaft ist es für die Speicherung von Erkennungscodes eine programmierbare Chipkarte, eine Magnetkarte, einen Transpon­ der für berührungslose Kontaktaufnahme oder ähnliche Daten­ träger zu verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ist es weiter vorteilhaft Erkennungsme­ dien unterschiedlicher Erkennungsmethoden, z. B. Videokamera mit einer Chipkarte zusammenwirken zu lassen, um eine mehr­ fache Erkennung, als Voraussetzung für eine Öffnung einer Wohnungstür, zu erlangen.
Ein weiterer Vorteil wird in der Anordnung einer Notrufeinrich­ tung gesehen, die über das Serviceterminal mit einer zentralen Leitstelle des Servicedienstes oder einem Notarzt oder dem Hausarzt verbunden ist, so dass Hilfe direkt angefordert werden kann.
Beim Einsatz des Systems im Bereich der Versorgung von Wohnungen, z. B. Haushalten von Alleinstehenden oder sich im Urlaub befindender Personen ist dieses System mit einer zentra­ len Servicestation verbunden, die die Befehle an die zu betreu­ enden Haushalte bzw. Personen weitergibt.
So kann z. B. über ein Kommando aus einer zentralen Leitstelle eine Bewässerungseinrichtung für Pflanzen bei Trockenheit in Gang gesetzt oder bei Einbruch der Dunkelheit die Beleuchtung einer Wohnung/eines Hauses eingeschaltet werden. Ein Betre­ ten der zu betreuenden Anlage durch Personen mit Berechtigung wird über das System an eine zentrale Leitstelle gemeldet.
Bei Anwendung des erfindungsgemässen Systems bei Sportan­ lagen, z. B. in Fitness-Zentren wird an eine zentrale Leitstelle nicht nur vermeldet ob ein Gerät gerade belegt ist, sondern auch wie lange die bezahlte Benutzungszeit noch andauert. Nach Ablauf der festgelegten Benutzungsdauer kann das Gerät abge­ schaltet bzw. blockiert werden oder der Benutzer über ein Signal informiert werden, dass seine Benutzungserlaubnis wegen Zeit­ ablaufs oder einem anderen Beschränkungsgrund erloschen ist. Eine Reservierung bestimmter Geräte durch einen Benutzer ist ebenso möglich, wie ein gesteuert Trainingsablauf.
Das erfindungsgemässe System sieht vor, dass eine zentrale Leitstelle mit Servicestationen über Modem und Telephonver­ bindung, oder auch drahtlos in kommunikative Verbindung treten kann. Sowohl die Zentrale, als auch jede Servicestation kann die Verbindung aktivieren. Damit können entweder die Servicestationen untereinander oder über die zentrale Leitstelle kommunizieren.
Das Serviceterminal beim Kunden kann an jedem Platz im oder ausserhalb des Hauses angebracht sein, so auch an der Ein­ gangstür zu einer Wohnung oder einem Haus und damit gleich­ zeitig die Personenerkennung und das Feststellen der Berechti­ gung für die Betätigung eines automatischen Türöffners über­ nehmen. In diesem Falle kann der Einbau eines Sicherheitscodes verhindern, dass der Zutritt von nicht berechtigten Personen verhindert wird, bzw. wenn unberechtigte Personen sich einen Zugang erzwingen, ein Alarm, z. B. bei einer Polizeistation, ausgelöst wird. Dies kann dadurch geschehen, dass eine berech­ tigte Person unter Zwang einen alpha/numerischen Code aus­ löst, der zwar das Öffnen der Eingangstür bewirkt, gleichzeitig aber den gewünschten Alarm auslöst.
In den Fig. 01 ist ein Beispiel für die Ausführung eines Ser­ viceterminals dargestellt. Die Fig. 02 und 03 zeigen schematisch eine mögliche Systemkonfiguration.
Fig. 01 Serviceterminal
Das Serviceterminal (1) ist ein menügesteuertes Datenein- und -ausgabegerät, dessen Menü, auf einem alphanumerischen/gra­ phischen Display (2) erscheint und über Multifunktionstasten (3) und eine Eingabetaste "ENTER" oder auch einfache Menüan­ steuertasten abrufbar ist. Das Serviceterminal weist zusätzlich einen Anschluss (4) für einen Notrufkontaktgeber auf. Ferner sind Kontrollleuchten (5) vorgesehen, die die Funktionsfähigkeit des Geräts anzeigen und Hinweis auf seine Opernationalität z. B. mit einer zentralen Leitstelle "Z" geben, nachdem eine Service­ person ihre Identität und Berechtigung durch Auslösen der Iden­ tifikations- und Berechtigungserkennung mittels eines Codes am hierfür vorgesehenen Identifikationserkenner (7) ausgelöst hat. Der Identifikationserkenner (7) wird durch Einschieben einer Chip- oder Magnetkarte oder durch einen Sensor für, eine be­ rührungslose Personenerkennung, z. B. für eine optische, akusti­ sche, infrarot oder eine Erkennung mittels Daumenabdruck (genetischer Fingerabdruck) oder in Kombination mehrerer solcher Erkennungseinrichtungen ausgelöst.
Das Serviceterminal ist ferner mit einem Mikrophon und einem Lautsprecher (6) ausgestattet, über welche die serviceleistungs­ empfangende Person oder die Serviceperson mit der zentralen Leitstelle; "Z" direkt kommunizieren. Dies ist besonders in Not­ fällen, z. B. bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit einer zu pflegenden Person wichtig.
Ein Infrarot Anschluss (8) verbindet mit dem Serviceterminal z. B. eine Fernbedienung, die eine Notruffunktion ausübt, oder einen Bewegungsmelder, der die Anwesenheit einer Person im zu überwachendem Serviceraum anzeigt und an die zentrale Leitstelle übermittelt.
Fig. 02: Installation eines Servicesystems im Haus
In Zentrum der Installation des Servicesystems im Haus befindet sich ein Klientenserver (9), der alle lokal anfallenden Aufgaben koordiniert, abarbeitet und über ein Modem/ISDN-Adapter/Router (10) über ein Telekommunikationsnetz - verdrahtet oder drahtlos - mit der, ausserhalb der Servicestation angeordneten, zentralen Leitstelle "Z" kommuniziert.
An den Klientenserver (9) können ein Serviceterminal (1), ein Video-Aufzeichnungsgerät (12), das mit einer Video-/Digi­ talkamera (13) zusammenwirkt, ein externen Ausgabegerät (11), z. B. Drucker, sowie ein externer Identifikationserkenner (16), z. B. Zugangskontrolle, angeschlossen werden.
An dem Serviceterminal (1) können eine Taste (14) und eine Infrarotbedienung (15) zur Auslösung eines Notsignals vorgese­ hen werden. Wird ein Signal ausgelöst durch betätigen des Not­ ruftaster (14) wird das Notrufsignal an die zentrale Leitstelle "Z" unmittelbar weitergeleitet. Wird ein Notrufsignal über die Infrarotfernsteuerung (15) getätigt, so kann der Anwender direkt entscheiden, ob er entweder die zentrale Leitstelle "Z" oder Polizei (17), Arzt (18), oder sonstige Hilfsdienste (19) benach­ richtigt.
Fig. 03: schematische Darstellung der Einsatzzentrale eines Servicesystems
Die zentrale Leitstelle "Z" ist über Modem/ISDN-Adapter/Router (10) mit mehreren Klientenservern (9), die sich bei den Servicestationen(21) befinden, in kommunikativer Verbindung vernetzt. Diese Servicestationen (21) werden von unterschiedli­ chen Betreuerterminals (20), zentral oder dezentral über die zentrale Leitstelle "Z" betreut und mit Nachrichten versorgt, die über den Klientenserver (9) zum Display am Serviceterminal (1) weitergegeben werden.
Die Betreuerterminals (20) können hierbei in unmittelbarer Nähe der zentralen Leitstelle "Z" aufgestellt sein, sie können z. B. ebenso in einer Praxis eines betreuenden Arztes angeordnet sein.

Claims (13)

1. Verfahren zum Steuern, Überwachen, sowie leistungsgerechtem Abrechnen erbrachter Serviceleistungen, dadurch gekennzeich­ net, dass eine zum Bedienen eines Steuersystems zugelassene Person ihre Berechtigung für die Nutzung des Systems durch Heranführen von einem, einen Erkennungscode tragenden Da­ tenträger an mindestens ein Erkennungsgerät (7) (16) nachweist und dadurch gleichzeitig das System aktiviert und durch Betäti­ gen von Multifunktionstasten (3) auf einem Display (2) Anwei­ sungen abruft, deren Ausführung durch Eingage eines Impulses, z. B. mittels einer Bestätigungstaste "ENTER", zu einer zentra­ len Leitstelle "Z" übermittelt, dort anzeigt und gleichzeitig spei­ chert, sowie nach der Abmeldung der Identifikation das Systeme in einen Ruhezustand herunterfährt.
2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich über ein Mikrophon am Serviceterminal (1) Informationen zur zentralen Leitstelle "Z" gesendet und über einen Lautsprecher (6) Informationen von der zentralen Leitstel­ le an die Servicestation übermittelt werden.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Patentan­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Serviceterminal (1) an jeder Servicestation (21) vorgesehen ist, das als ein menüge­ steuertes Datenein- und -ausgabengerät ausgebildet ist, dessen Menü auf einem alphanumerischen/graphischen Display (2) erscheint und über Multifunktionstasten (3) und oder einfache Menüsteuertasten abrufbar bzw. ansteuerbar ist, sowie einem Identifikationserkenner (7), der bei Heranführen eines, einen Erkennungscode tragenden Datenträgers, den Berechtigten er­ kennt, sich aktiviert und die Kommunikation mit einer zentralen Leitstelle herstellt und das eine Eingabetaste "ENTER" auf­ weist, die durch Betätigen jeweils die Ausführung einer im Me­ nü angezeigten Aktivität an die zentrale Leitstelle "Z" meldet und über die die Serviceperson, nach Ausführung aller Anwei­ sungen, beim Abmelden mittels ihres Erkennungscodes, das Serviceterminal in Wartestellung versetzt.
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger von einer Chip- oder Magnetkarte oder einem Transponder gebildet ist.
5. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Identifikationserkenner (7) (16) von einem Infrarotleser und/oder von einem Sensor gebildet ist, der elektronische, magnetische, akustische, optische oder genetische Merkmale verifiziert.
6. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationserkennung (7) (16) über einen Code aus alpha-/numerische Zeichenfolge durchgeführt wird.
7. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein externes Ausgabegerät, z. B. ein Drucker (11) mit dem Serviceterminal (1) zusammenwirkt.
8. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Eingang zur Servicestation (21) ein separater, externer Identifikationerkenner (16) angeordnet ist, der mit dem Serviceterminal (1) verbunden ist und bei Feststellung der Zugangsberechtigung den Zugang zur Servicestation (21) freigibt.
9. Vorrichtung nach Patentanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im separaten, externen Identifikationserkenner (16) einen Sicherheitscode hat, der bei unberechtigtem Zugang zur Servi­ cestation (21) Alarm, z. B. in einer Polizeistation, auslöst.
10. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einsatz des Systems zur Versorgung von Wohnungen oder Häusern, über das System Befehle aus einer zentralen Leitstelle "Z" an haus- oder wohnungseigene Einrichtungen gegeben werden, die dort befindliche Steuergeräte in oder außer Betrieb setzen, die für den einwandfreien Erhalt des Hauses/der Wohnung verantwortlich sind, z. B. Heizungen, Gartenbewässerungseinrichtungen etc. oder bei Einbruch der Dunkelheit die Beleuchtung interwallweise aus- und einschalten.
11. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationserkennung durch die Kombination unterschiedlicher Erkennungsmedien, z. B. Infraroterkennung + Code Identifikation, oder optische + akustische Identifikation, erfolgt.
12. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Serviceterminal über einen der Anschlüsse (4) (8) eine Notrufeinrichtung verbunden ist, die diesen in die zentrale Leitstelle "Z" eines Servicedienstes und/oder an einen Notarzt (18), die Polizei (17) oder andere Hilfsdienste (19) über den Klientenserver (9), der über Modem/ISDN-Adapter/Router (10) an ein Kommunikationssystem angeschlossen ist, weitergibt.
13. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Folgeanweisung am Display (2) erscheint, wenn der Vollzug der vorhergehenden Anweisung durch Betätigen der Taste "ENTER" bestätigt wurde und durch das Wort "Ende" das Ende eines Autrags angezeigt wird.
DE2000134435 2000-07-15 2000-07-15 Verfahren und Vorrichtung zum Steuern, Überwachen, sowie leistungsgerechten Abrechnen erbrachter Serviceleistungen Ceased DE10034435A1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10221257A1 (de) * 2002-05-13 2003-12-04 Bernhard C Zschocke Verfahren zum Erfassen von Ereignissen, Softwareprogramm und Erfassungsvorrichtung

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