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DE10221257A1 - Verfahren zum Erfassen von Ereignissen, Softwareprogramm und Erfassungsvorrichtung - Google Patents

Verfahren zum Erfassen von Ereignissen, Softwareprogramm und Erfassungsvorrichtung

Info

Publication number
DE10221257A1
DE10221257A1 DE10221257A DE10221257A DE10221257A1 DE 10221257 A1 DE10221257 A1 DE 10221257A1 DE 10221257 A DE10221257 A DE 10221257A DE 10221257 A DE10221257 A DE 10221257A DE 10221257 A1 DE10221257 A1 DE 10221257A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
detection device
data
data carrier
event
execution means
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10221257A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernhard C Zschocke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10221257A priority Critical patent/DE10221257A1/de
Priority to AT03735289T priority patent/ATE476726T1/de
Priority to DE10393070T priority patent/DE10393070D2/de
Priority to AU2003236785A priority patent/AU2003236785A1/en
Priority to PCT/DE2003/001460 priority patent/WO2003096167A2/de
Priority to EP03735289A priority patent/EP1504421B1/de
Priority to DE50312952T priority patent/DE50312952D1/de
Publication of DE10221257A1 publication Critical patent/DE10221257A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C1/00Registering, indicating or recording the time of events or elapsed time, e.g. time-recorders for work people
    • G07C1/10Registering, indicating or recording the time of events or elapsed time, e.g. time-recorders for work people together with the recording, indicating or registering of other data, e.g. of signs of identity
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C11/00Arrangements, systems or apparatus for checking, e.g. the occurrence of a condition, not provided for elsewhere

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Abstract

Offenbart ist ein Verfahren zum Erfassen von Ereignissen während der Ausführung eines Vorgangs mittels einer Erfassungsvorrichtung, die einem mit dem Vorgang befassten Ausführungsorgan zugeordnet ist und in der ein Datenträger aufgenommen ist, ein Softwareprogramm für die Erfassungsvorrichtung und die Erfassungsvorrichtung selbst, wobei der Datenträger austauschbar und dem Vorgang zugeordnet ist und dass auf diesem Ereignisse gespeichert werden. Hiermit ist eine zentrale Planung, eine zentrale Auswertung und eine Zusammenführung von Vorgangsdaten nicht mehr systembedingt erforderlich. Die Verwendung ist besonders einfach und erfordert insbesondere nur ein Minimum an notwendigen Eingaben des Nutzers.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erfassen von Ereignissen während der Ausführung eines Vorgangs mittels einer Erfassungsvorrichtung, die einem mit dem Vorgang befassten Ausführungsorgan zugeordnet ist und in der ein Datenträger aufgenommen ist, ein Softwareprogramm für die Erfassungsvorrichtung und die Erfassungsvorrichtung selbst.
  • Im Zusammenhang dieser Schrift ist ein Ereignis mindestens durch einen Zeitpunkt und ein identifizierendes Merkmal gekennzeichnet. Ein Verfahren zur Ereigniserfassung umfasst mindestens das Erkennen und Speichern eines Ereignisses. Eine Erfassungsvorrichtung stellt die zur Ereigniserfassung erforderlichen Mittel bereit. Ein Vorgang ist durch einen Zeitraum mit definierbarem Beginn- und Endzeitpunkt gekennzeichnet und umfasst in diesem Zeitraum eine Mehrzahl von Ereignissen.
  • Ein Ausführungsorgan erfüllt eine Aufgabe, in deren Rahmen der betrachtete Vorgang abläuft. Konkret kann das Ausführungsorgan eine Person oder eine Vorrichtung, beispielsweise ein Angestellter, eine Fertigungsmaschine oder ein Fahrzeug sein, deren Aufgabe dann jeweils das Ausführen verschiedener Auftragsarbeiten, die Bearbeitung von Werkstücken beziehungsweise der Materialtransport ist. Als Vorgang wird in diesem Beispiel die Ausführung einer Auftragsarbeit, die Bearbeitung eines Werkstücks oder die Erfüllung eines Transportauftrags betrachtet.
  • Von dem später in der Schrift eingeführten Ausführungsmittel ist das Ausführungsorgan dadurch unterschieden, dass dem Ausführungsorgan mindestens während des gesamten Vorgangs die Erfassungsvorrichtung zugeordnet ist, wogegen das Ausführungsmittel nur vorübergehend im Rahmen des Vorgangs eingesetzt wird. Konkret kann allerdings auch das Ausführungsmittel durch eine Person oder eine Vorrichtung manifestiert sein. Die Bezeichnung als Ausführungsorgan oder -mittel kennzeichnet lediglich die jeweilige Zuordnung der Erfassungsvorrichtung sowie das vorübergehende oder ständige Befasstsein mit dem Vorgang.
  • Verfahren zur Erfassung von Ereignissen erlauben primär die Dokumentation einzelner Ereignisse, zum Beispiel der ausgeführten Arbeitsschritte im Rahmen eines Auftrags. Die Dokumentation selber kann bereits zu Nachweiszwecken und im Sinne einer Qualitätssicherung Verwendung finden, darüber hinaus aber auch vielfältig ausgewertet werden: als Beispiele seien genannt der Arbeitsnachweis eines Mitarbeiters, die Abrechnung, Kostenkontrolle und Nachkalkulation eines Auftrags, die Kontrolle von Lagerbeständen oder von nutzungsabhängigen Austauschzyklen für Verschleißteile.
  • Innerhalb arbeitsteilig organisierter Einheiten sowohl im Rahmen industrieller oder handwerklicher Fertigungsprozesse, als auch zur Dokumentation medizinischer und therapeutischer Behandlungen oder von Verwaltungsabläufen sind Verfahren zum Erfassen von Ereignissen bereits seit langem bekannt. Das einfachste - mangels Erfassungsvorrichtung in dem oben genannten Sinn aber nicht gattungsgemäße - Verfahren zum Erfassen von Ereignissen stellt das handschriftliche Führen eines Protokolls oder Logbuches dar.
  • In gattungsgemäßen Verfahren kommt eine Erfassungsvorrichtung zum Einsatz, die einem mit dem Vorgang befassten Ausführungsmittel zugeordnet ist. Dieses Merkmal ist bereits bei jedem Arbeitsplatzrechner eines mit einem Verwaltungsakt befassten Sachbearbeiters, bei jedem Fahrtenschreiber in einem Kraftfahrzeug oder bei jedem Protokolldrucker an einer Fertigungsmaschine erfüllt.
  • Verfahren zum Erfassen von Ereignissen sind insbesondere wesentlicher Bestandteil von Systemen zur Betriebsdatenerfassung, also zur Erfassung sowohl auftragsbezogener Daten als auch von Einsatzzeiten von Mitarbeitern, auch aufgeschlüsselt nach einzelnen Tätigkeiten. Die bekannten Erfassungsvorrichtungen basieren wesentlich auf Verfahren unter Einschluss einer zentralen planenden und verwaltenden Instanz, der die Planung und möglichst zeitnahe Überwachung von betrieblichen Vorgängen obliegt.
  • Seit langem bekannt ist als Mittel der Planung und Überwachung auch hier die Erstellung von papiernen Auftragskarten, auf denen im Rahmen einer betrieblichen Arbeits- und Ablaufplanung verschiedene zur Erfüllung eines Auftrags erforderliche Arbeiten aufgeführt und - als "Ereignis" in dem oben beschriebenen Sinn - nach Bearbeitung durch den jeweiligen Mitarbeiter abgezeichnet werden. Erweitert werden diese Angaben oft durch das verwendete Material und die eingesetzten Werkzeuge und Maschinen. Diese Zettel werden gesammelt und dann zur Weiterverarbeitung in die Datenverarbeitungsanlage kodiert eingegeben.
  • Eine direkte Eingabe der Daten durch die Mitarbeiter in an zentralen Stellen aufgestellten gattungsgemäßen Erfassungsvorrichtungen verringert den Aufwand der Erfassung. Die Erfassungsvorrichtung wird hierbei vorübergehend durch Schlüssel, persönliche Chipkarten oder durch die manuelle Eingabe einer Personalnummer einem Mitarbeiter zugeordnet. Die eigentliche Eingabe der Daten erfolgt vielfach mittels Barcodestreifen, die von der Auftragsvorbereitung auf den Begleitzettel zum Arbeitsauftrag aufgedruckt werden. Neben den hohen Investitionskosten für die Anschaffung und Vernetzung, zuzüglich der Schulungskosten hat die Terminallösung im täglichen Betrieb den gravierenden Nachteil, dass die Mitarbeiter zusätzliche Wege haben. Hinzu kommen die Wartezeiten am Terminal, vor allem beim täglichen Arbeitsbeginn und Arbeitsende: Bei durchschnittlich vier Minuten Wartezeit zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie durchschnittlich einer Minute Dateneingabe einschließlich Wegezeit pro Stunde kommen pro Jahr rund 50 Stunden Arbeitszeit pro Mitarbeiter zusammen. Bei 40 EUR kalkulatorischer Kosten pro Stunde sind dies pro Mitarbeiter 2.000 EUR pro Jahr.
  • Diese zusätzlichen Wege der Mitarbeiter werden durch gattungsgemäße mobile Erfassungsvorrichtungen vermieden, wie sie beispielsweise aus der DE 195 05 330 A1 bekannt sind. Jeder Mitarbeiter eines Betriebs besitzt eine - in der Schrift als Identifikations-"Karte" bezeichnete - für ihn personalisierte Erfassungsvorrichtung mit Tastatur, Anzeigeeinheit, Datenverarbeitungs- und Speichereinheit, sowie mit einer Datenschnittstelle und integrierter Echtzeituhr. Diese Erfassungseinrichtung verbindet er jeweils kurzzeitig mit einem an dem jeweiligen Arbeitsort fest installierten Terminal, wobei diese Verbindung in der Erfassungseinrichtung als Ereignis - mit Uhrzeit und einem Code des Arbeitsorts - erfasst wird. Die derart erfassten Daten werden in regelmäßigen Abrechnungsintervallen über die Datenschnittstelle an einen Zentralrechner übertragen und dort ausgewertet.
  • Auftragsbezogene Daten werden mit den gattungsgemäß bekannten Verfahren und Erfassungsvorrichtungen also erst mittelbar - nämlich nach Übertragung der erfassten Daten in eine zentrale Datenverarbeitung - generiert. Erst hier werden die in den personalisierten Erfassungsvorrichtungen erhobenen Daten zur Abrechnung von Aufträgen zusammengeführt. Dies setzt voraus, dass jedes erfasste Ereignis in der zentralen Datenverarbeitung einem Auftrag zugeordnet werden kann, was entweder die planerische Zuordnung eines Mitarbeiters in einem bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Auftrag oder auch die Bezeichnung der jeweiligen Kostenstelle durch den Mitarbeiter selbst bei der Erfassung jedes einzelnen Ereignisses erfordert.
  • Aufgabe der Erfindung ist, ein gattungsgemäßes Verfahren, ein diesem entsprechendes Softwareprogramm für eine Erfassungsvorrichtung und eine Erfassungsvorrichtung vorzuschlagen, die weder eine zentrale Planung, noch eine zentrale Auswertung oder Zusammenführung von Vorgangsdaten erfordern. Die Verwendung soll dabei besonders einfach sein und insbesondere nur ein Minimum an notwendigen Eingaben des Nutzers erfordern.
  • Die Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass der Datenträger austauschbar und dem Vorgang zugeordnet ist und dass auf diesem die Ereignisse gespeichert werden. Durch die Verwendung eines austauschbaren Datenträgers, auf dem vorgangsbezogene Daten gespeichert werden, ist eine zentrale Planung und Verwaltung nicht mehr erforderlich. Beispielsweise ist in einem Handwerksbetrieb die Verwendung von tragbaren Erfassungsvorrichtungen denkbar, die jeweils einem Mitarbeiter - durch Beschriftung mit Namen - fest zugeordnet sind. Zu Beginn eines Auftrags erhält ein Mitarbeiter einen Datenträger und nimmt diesen in seiner Erfassungsvorrichtung auf Während der Ausführung speichert er jede erledigte Tätigkeit mittels der Erfassungsvorrichtung auf dem Datenträger und druckt über einen angeschlossenen Drucker nach Beendigung eine Rechnung für den Auftraggeber aus. Der Datenträger wird anschließend entnommen und zu Dokumentationszwecken aufbewahrt. Der Inhalt des Datenträgers kann aber auch in die Buchhaltungssoftware eingelesen und weiterverarbeitet werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist in der Handhabung wesentlich vereinfacht, wenn einem im Rahmen des Vorgangs benötigten Ausführungsmittel ein zweiter Datenträger zugeordnet ist und bei Lesen dieses zweiten Datenträgers mittels der Erfassungsvorrichtung jeweils Beginn und Ende des Einsatzes des zugeordneten Ausführungsmittels als Ereignis gespeichert werden. Ein solcher zweiter Datenträger kann beispielsweise ein auf einem Gerät angebrachter Barcode-Streifen sein, der auch alle für die Berechnung der durch Benutzung des Gerätes entstehenden Kosten erforderlichen Daten beinhalten und zur Verarbeitung in der Erfassungsvorrichtung bereit stellen kann.
  • Für bestimmte Anwendungen kann es sinnvoll sein, diesen zweiten, einem Ausführungsmittel zugeordneten Datenträger beschreibbar zu gestalten und auf diesem mittels der Erfassungsvorrichtung gleichfalls Beginn und Ende des Einsatzes als Ereignis zu speichern, so dass dieser alle Daten der Einsätze des Ausführungsmittels enthält. Zusätzlich können zu Dokumentationszwecken zu jedem Einsatz die zur Identifikation des Vorgangs und/oder des Ausführungsorgans erforderlichen Daten auf dem zweiten Datenträger gespeichert werden. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird beispielsweise vorteilhaft eingesetzt, wenn das Ausführungsmittel die Ausgabestelle eines Materiallagers für ein Verbrauchsmaterial ist. Einzig anhand der auf dem zweiten Datenträger zusammen getragenen Daten kann dann beispielsweise auf der Erfassungsvorrichtung eines Material entnehmenden Mitarbeiters gegebenenfalls eine Aufforderung zur Nachbestellung des Materials generiert werden. Auch in diesem Fall ist durch den Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahren eine zentrale Planung und Kontrolle der Lagerbestände nicht mehr erforderlich.
  • Eine weitere Einsatzmöglichkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens in Verbindung mit der Speicherung zusätzlich auf einem zweiten, dem Ausführungsmittel zugeordneten Datenträger bietet sich, wenn ein Mitarbeiter nicht Ausführungsorgan, sondern -mittel ist - also beispielsweise wenn die Erfassungsvorrichtung einer im Schichtbetrieb laufenden Maschine oder einem Fahrzeug als Ausführungsorgan zugeordnet ist. Der zweite, dem Mitarbeiter als Ausführungsmittel zugeordnete Datenträger enthält dann insbesondere die Arbeitszeiten dieses Mitarbeiters, die bei Bedarf durch die Identifikationsdaten des Ausführungsorgans und des jeweils bearbeiteten Vorgangs ergänzt sein können. Wiederum erfordert nicht bereits der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens eine spezielle Art - oder überhaupt irgendeine - zentrale Arbeitzeitplanung oder Lohnabrechnung der einzelnen Mitarbeiter.
  • Grundsätzlich bietet die mehrfache Speicherung derselben Daten auf getrennten, zudem verteilt lagernden Datenträgern darüber hinaus eine wesentliche Erhöhung der Datensicherheit bei Ausfall oder Schädigung eines Teilsystems. Die vollständigen Daten eines zurückliegenden Zeitraums lassen sich - auch bei teilweise fehlerhaften Datenträgern - dennoch sicher rekonstruieren.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Erfassungsvorrichtung einen dritten Datenträger auf, auf dem gleichfalls Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis gespeichert werden. Ein solcher dritter Datenträger kann insbesondere als Sicherungsspeicher für die Daten dienen, die in dem ersten, dem Vorgang zugeordneten Datenträger gespeichert werden. Darüber hinaus kann dieser dritte Datenträger aber auch über einen Vorgang oder über die Zuordnung zu einem Ausführungsorgan hinaus alle mit der Erfassungsvorrichtung erfolgten Aktionen protokollieren und so beispielsweise im Fehlerfall zur Rekonstruktion der Daten aller verwendeten Datenträger dienen.
  • Zur Speicherung von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahren werden bevorzugt Chipkarten zum Einsatz kommen. Chipkarten werden in verschiedenen Ausführungsformen für eine Vielzahl von Anwendungen als Massenprodukt hergestellt und stellen daher einen besonders preiswerten und dennoch in höchstem Maße flexiblen Datenträger dar. Bei Verwendung entsprechender Lese- und Schreibeinrichtungen sind insbesondere sowohl Chipkarten im Scheckkartenformat einsetzbar, als auch solche, wie sie in Mobilfunkgeräten zum Einsatz kommen. Die Daten können in gleichfalls bekannter Weise sowohl über metallische Kontakte auf der Oberfläche der Chipkarte, als auch galvanisch getrennt (kontaktlos), zum Beispiel induktiv, kapazitiv oder optisch zwischen Erfassungsvorrichtung und Datenträger übertragen werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht insbesondere die Speicherung von Ereignissen ausschließlich auf Chipkarten. Beispielsweise kann eine Erfassungsvorrichtung durch Aufnahme einer Chipkarte, wie dies bereits für Mobilfunkgeräte bekannt ist, für einen Mitarbeiter personalisiert werden. Ein Auftrag kann auf einer Chipkarte in Scheckkartengröße kodiert sein, die in der Erfassungsvorrichtung für die Dauer der Auftragsbearbeitung aufgenommen wird. Die Zuordnung zu den verwendeten Ausführungsmitteln kann beispielsweise mittels eines in der Erfassungsvorrichtung integrierten Barcodelesers oder durch kontaktlose Datenübertragung von und zu einer entsprechenden, dem Ausführungsmittel zugeordneten Chipkarte erfolgen. Diese Chipkarte kann aber auch in der Erfassungsvorrichtung aufgenommen werden.
  • Die Aufgabe wird nach der Erfindung weiterhin durch ein Computerprogramm für eine Erfassungsvorrichtung zum Erfassen von Ereignissen während der Ausführung eines Vorgangs auf einem in der Erfassungsvorrichtung aufgenommenen, dem Vorgang zugeordneten ersten Datenträger gelöst, das Anweisungen zum Speichern von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis auf dem ersten Datenträger aufweist. Ein solches Computerprogramm kann im Speicher einer Erfassungsvorrichtung zum Betrieb dieser Erfassungsvorrichtung im Sinnes eines Betriebssystems fest installiert sein. Denkbar ist aber auch die Gestaltung als nachträglich ladbare Anwendungssoftware, die beispielsweise auf einer auch anderweitig verwendbaren Erfassungsvorrichtung in deren Speicher ladbar oder auf einem zusätzlichen Speicherelement fest installiert ist. Die Anwendungssoftware kann auch auf einem weiteren austauschbaren Datenträger (beispielsweise einer Chipkarte) aufgenommen sein, der auch mit einer eigenen Rechnereinheit ausgestattet sein kann.
  • Im Rahmen des erfindungsgemäßen Computerprogramms werden die Anweisungen zum Speichern von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis auf dem ersten Datenträger besonders bevorzugt beim Lesen eines zweiten, dem Ausführungsmittel zugeordneten Datenträgers ausgeführt. Je nach Anwendungsfall kann ein erfindungsgemäßes Computerprogramm Anweisungen zum Speichern von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis zusätzlich auf diesem zweiten Datenträger oder auch auf einem dritten Datenträger aufweisen.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe nach der Erfindung auch durch eine Erfassungsvorrichtung gelöst, die einem mit einem Vorgang befassten Ausführungsorgan zuordenbar ist mit einem Aufnahmeelement für einen ersten Datenträger, auf dem während des Vorgangs mittels der Erfassungsvorrichtung ein Ereignis erfassbar ist, wobei der erste Datenträger dem Vorgang zugeordnet und austauschbar ist und auf diesem die Daten von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis speicherbar sind.
  • Die erfindungsgemäße Erfassungsvorrichtung weist bevorzugt ein Sensorelement auf, mittels dessen Beginn und Ende des Einsatzes des Ausführungsmittels erkennbar sind. Ein solches Sensorelement kann ein an der Erfassungsvorrichtung ausgebildeter Taster oder Schalter sein, der manuell oder bei Kontakt mit dem Ausführungsmittel oder einem diesem zugeordneten Hilfsmittel - beispielsweise einem Halter für die Erfassungsvorrichtung - automatisch betätigt wird.
  • Besonders bevorzugt ist die Erfassungsvorrichtung nach der Erfindung mit einem Datenübertragungselement ausgestattet, mittels dessen Daten zwischen der Erfassungsvorrichtung und einem zweiten, dem Ausführungsmittel zugeordneten Datenträger übertragbar sind. Als Datenübertragungselement kann beispielsweise ein Barcodeleser oder eine Lese-/Schreibeinrichtung für eine Chipkarte zum Einsatz kommen. Letztere ist besonders einfach mit einem Sensorelement zu kombinieren, so dass Beginn und Ende des Einsatzes des Ausführungsmittels bereits ohne weitere manuelle Eingabe lediglich durch Einstecken und Herausnehmen der diesem zugeordneten Chipkarte erkennbar sind und dass - sofern erforderlich - Daten zwischen der Erfassungsvorrichtung und dieser Chipkarte übertragen werden können. Mittels der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung können vorteilhaft im wesentlichen dieselben Daten von Beginn und Ende des Einsatzes des Ausführungsmittels auf dem zweiten Datenträger gespeichert werden.
  • Vorteilhafter Weise ist in einem Aufnahmeelement der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung mindestens eine Chipkarte aufnehmbar, wobei sich insbesondere die ausschließliche Verwendung von Chipkarten im Sinne einer Standardisierung der Lese- und Schreibeinrichtungen in der Erfassungsvorrichtung anbietet.
  • Das erfindungsgemäße Computerprogramm wie auch die erfindungsgemäße Erfassungsvorrichtung mit den jeweils genannten Varianten ermöglichen die Ausführung des oben beschriebenen Verfahrens mit den dort ausgeführten Vorteilen gegenüber dem Stand der Technik.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. Es zeigt schematisch
  • Fig. 1 eine Innenansicht einer erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung und
  • Fig. 2a-e Ansichten dieser Erfassungsvorrichtung von oben, von vorn, seitlich, von unten und von hinten.
  • Die Erfassungsvorrichtung 1 weist in einem Gehäuse 2 eine Recheneinheit 3 mit nicht näher dargestelltem nicht beschreibbarem und beschreibbarem Speicher, Steuereinheiten 4, eine ladbare Batterie 5 zur Versorgung der Erfassungsvorrichtung 1 mit elektrischer Energie und einen erster Datenträger 6 auf einer ersten Chipkarte 7 auf. Von der Oberseite 8 des Gehäuses 2 ist ein erstes Sensor- und Datenübertragungselement 9 zugänglich, mittels dessen ein zweiter Datenträger 10 auf einer weiteren, gestrichelt dargestellten Chipkarte 11 lesbar und beschreibbar ist. Die Erfassungsvorrichtung 1 ist darüber hinaus mit einem induktiven Datenübertragungselement 12, und auf der Rückseite 13 des Gehäuses 2 mit einem Datenübertragungselement 14 für Infrarotsignale und einem Datenübertragungselement 15 für Barcodestreifen ausgestattet. Die Sensor- und Datenübertragungselemente 9, 12, 14 und 15 werden mittels der Steuereinheiten 4 angesteuert.
  • Auf der Vorderseite 16 des Gehäuses 2 weist die Erfassungsvorrichtung 1 einen berührempfindlichen Flüssigkristall-Bildschirm 17 auf, der in nicht näher dargestellter Weise einerseits zur Anzeige benötigter Daten, andererseits zur Ausbildung von Bedienelementen und zur Eingabe von Daten durch Betätigen dieser Bedienelemente dient. Ein an der Oberseite 8 des Gehäuses 2 angeordneter Schalter 18 weist eine auf die rechte Gehäuseseite 19 ragende Tastfläche 20 auf. Ein Verbindungselement 21 mit nicht näher dargestellten elektrischen Kontakten ist an der Unterseite 22 des Gehäuses 2 ausgebildet.
  • Der erste Datenträger 6 enthält die Personalnummer und weitere Daten eines nicht dargestellten Mitarbeiters eines mittelständischen Handwerksbetriebs. Durch Einlegen der ersten Chipkarte 7 in die Erfassungsvorrichtung 1 ist diese für den genannten Mitarbeiter personalisiert. Der Zeitpunkt der Personalisierung wird als Backup in dem beschreibbaren Speicher der Recheneinheit 3 gespeichert.
  • Zu Beginn eines Arbeitstages entnimmt der Mitarbeiter die Erfassungsvorrichtung 1 aus einer nicht dargestellten Haltevorrichtung, die Erfassungsvorrichtungen für alle Angestellten des Betriebes bereitstellt. Dies entspricht dem traditionellen "Stempeln" einer Karte an einer Stempeluhr. Die Erfassungsvorrichtung 1 trägt der Mitarbeiter während seines Arbeitstages ständig - beispielsweise in einer speziellen Gürteltasche - bei sich. Bei Eingang eines Auftrages wird diesem mindestens eine Auftragsnummer zugewiesen und dessen Daten in nicht dargestellter Weise an einem Computer erfasst. Diese Daten werden auf den Datenspeicher 10 der zweiten Chipkarte 11 übertragen, eine Kennnummer der zweiten Chipkarte 11 wird mit den Auftragsdaten im Computer gespeichert. Diese Initialisierung der zweiten Chipkarte 11 und ihre Zuordnung zu dem Auftrag kann in einem Netzwerk an einem beliebigen, mit einer Schreibvorrichtung ausgestatteten Arbeitsplatz erfolgen. Prinzipiell ist die Verwendung der dargestellten Erfassungsvorrichtung 1 auch ohne jede Vorbereitung der zweiten Chipkarte 11 möglich, da diese bereits über ihre Seriennummer jederzeit eindeutig zu identifizieren ist. Da jedoch jeder kaufmännisch geführte Betrieb ein Mindestmaß an Verwaltung erfordert, wird in der Regel die Übertragung der bereits bekannten Auftragsdaten auf die zweite Chipkarte 11 sinnvoll sein.
  • Die zweite Chipkarte 11 wird dem Mitarbeiter ausgehändigt, der sie in "seine" Erfassungsvorrichtung 1 einsteckt. Das Einstecken wird in der Erfassungsvorrichtung 1 mittels des Sensor- und Datenübertragungselementes 9 erkannt. Der Zeitpunkt des Einsteckens wird als Ereignis "Beginnt Auftragsbearbeitung" mit der Auftragsnummer auf dem ersten Datenträger 6 der ersten Chipkarte 7, mit der Personalnummer auf dem Datenträger 10 der zweiten Chipkarte 11 und wiederum als Backup mit Auftrags- und Personalnummer in dem beschreibbaren Speicher der Recheneinheit 3 gespeichert. Dies entspricht dem Ausstellen von Auftragsunterlagen, die heute vielfach in Form einer Auftragskarte an den jeweiligen Mitarbeiter übergeben werden. Die zweite Chipkarte 11 ist während der Bearbeitung eines Auftrages in der Erfassungsvorrichtung 1 fixiert und nur durch Eingabe eines entsprechenden Befehls zu entnehmen.
  • Je nach Art des Auftrages werden in der Erfassungsvorrichtung 1 unterschiedliche Funktionen realisiert. Umfasst der Auftrag beispielsweise eine Reparatur bei einem Kunde, so führt den Mitarbeiter sein erster Weg zum Lager, von wo er die voraussichtlich benötigten Geräte und Materialien erhält. Hierzu setzt er die Erfassungsvorrichtung 1 in eine wiederum nicht dargestellte weitere Haltevorrichtung ein und erhält hiermit Zugang zum Lager. Der Zeitpunkt des Einsetzens wird mit einer Kennung des Lagers auf dem ersten Datenträger 6 der ersten Chipkarte 7, dem Datenträger 10 der zweiten Chipkarte 11 und in dem beschreibbaren Speicher der Recheneinheit 3 und mit Auftrags- und Personalnummer in der Haltevorrichtung gespeichert.
  • Zur Entnahme eines benötigten, nicht dargestellten Geräts - beispielsweise eines schweren Bohrhammers - führt der Mitarbeiter dieses an der noch in der Haltevorrichtung eingesetzten Erfassungsvorrichtung 1 vorbei. Das Gerät trägt einen weiteren induktiv mittels Transpondertechnik les- und schreibbaren Datenträger. Die Erfassungsvorrichtung 1 erkennt mittels des induktiven Datenübertragungselements 12 das Gerät, speichert den Entnahmezeitpunkt mit den jeweils noch nicht bekannten Daten auf den Datenträgern 6 und 10, in dem beschreibbaren Speicher der Recheneinheit 3 und in dem Datenträger an dem entnommenen Gerät und meldet sie gleichzeitig an die Haltevorrichtung. Erst mit der Meldung der Entnahme an den Datenträger an dem entnommenen Gerät wird dieses für die Benutzung freigeschaltet. Die erfolgreiche Entnahme wird von der Erfassungsvorrichtung 1 mit einem Piepton quittiert.
  • Zur Entnahme von Verbrauchsmaterial - beispielsweise von aufgerolltem Starkstromkabel - führt der Mitarbeiter einen hieran befindlichen Barcodestreifen an der Rückseite 13 der Erfassungsvorrichtung 1 vorbei. Mittels des Datenübertragungselements 15 wird der Code erkannt und mit einer Liste von Codes verglichen, die im beschreibbaren Speicher der Haltevorrichtung abgelegt sind. Wird der Code erkannt, so wird dies von der Erfassungsvorrichtung 1 mit einem Piepton quittiert. Sofern die gespeicherten Daten keine feste Menge enthalten, wird auf dem Bildschirm 17 eine numerische Tastatur dargestellt und der Mitarbeiter aufgefordert, hierüber die entnommene Menge einzugeben. Unterschreitet die im Lager verbleibende Menge eine untere Grenze, so wird der Mitarbeiter durch eine entsprechende Anzeige auf dem Bildschirm 17 aufgefordert, ein Nachbestellung einzuleiten. Wurde der Materialcode nicht erkannt, so kann - die entsprechende Berechtigung des Mitarbeiters vorausgesetzt - auf dem Bildschirm 17 eine alphanumerische Tastatur dargestellt und der Mitarbeiter zur Eingabe einer Beschreibung des Materials aufgefordert werden.
  • Die Erfassungsvorrichtung 1 dient auch als Schlüssel für die Nutzung eines betriebseigenen Fahrzeugs. Der Mitarbeiter führt die Erfassungsvorrichtung 1 an ein induktives Datenübertragungselement, das hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angeordnet ist. Sofern einerseits der Mitarbeiter zur Führung des Fahrzeugs prinzipiell berechtigt ist - was sich aus seinen persönlichen Daten im Datenträger 6 der ersten Chipkarte 7 oder einer entsprechenden Liste im Fahrzeug ergeben kann - und andererseits die Bearbeitung des Auftrags die Nutzung eines Fahrzeugs erfordert - was aus der Kundenadresse im Datenträger 10 auf der zweiten Chipkarte 11 folgt - werden die Türen des Fahrzeugs entriegelt und für den Mitarbeiter freigegeben. Auch hier werden der Zeitpunkt und die Daten der beteiligten Datenträger wechselseitig übertragen und gespeichert. Bei Ankunft beim Kunden wird das Fahrzeug auf dieselbe Weise verriegelt und das Ende der Nutzung gespeichert.
  • Dasselbe Verfahren wird bei der Nutzung von Maschinen eingesetzt. Gegenüber dem bisher üblichen Gang zum zentralen Terminal zwecks An- und Abmeldung der Nutzung ergibt sich bereits eine signifikante Zeitersparnis. Darüber hinaus entfällt - falls die Nutzung von der Arbeitsvorbereitung nicht eingeplant war - die oft zeitraubende Suche nach dem entsprechenden Eintrag am Terminal, weil die Geräte sich selbständig gegenseitig identifizieren und erkennen.
  • Beginn und Ende der Tätigkeit beim Kunden werden durch Betätigen eines auf dem Bildschirm 17 dargestellten Tasters als Ereignis gespeichert. Nach Abschluss kann die Erfassungsvorrichtung 1 mittels des Datenübertragungselements 14 über Infrarot mit einem entsprechenden Drucker verbunden werden, der eine Arbeitsbestätigung druckt, die durch den Kunden abgezeichnet wird. Alternativ kann eine solche Bestätigung auch durch Unterschrift des Kunden in einem entsprechend dargestellten Bereich auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm 17 erfolgen.
  • Auch Aufträge mit fest vorgegebener Tätigkeitsfolge können mit der Erfassungsvorrichtung 1 bearbeitet werden. Die Folge der einzelnen Tätigkeiten wird im Datenträger 10 der zweiten Chipkarte 11 abgelegt. Der jeweils nächste Schritt wird auf dem Bildschirm 17 dargestellt, die Nutzung von Ausführungsmitteln - Geräten, Materialien oder Fahrzeuge - wird nur nach Maßgabe der jeweiligen Tätigkeit gestattet.
  • Beginn und Ende einer Pause werden bei Verwendung der Erfassungsvorrichtung 1 durch Betätigen des Schalters 18 eingegeben. Bei Beginn der Pause drückt der Mitarbeiter den Schalter 18 ein. Der Schalter bleibt in versenkter Stellung stehen, so dass sein jeweils aktueller Zustand auch ohne Blickkontakt zum Gerät einfach und eindeutig durch Tasten zu erkennen ist. In versenkter Stellung blockiert der Schalter 18 in nicht dargestellter Weise jeden Wechsel oder die Entnahme der zweiten Chipkarte 11. Auch jede andere Funktion der Erfassungsvorrichtung 1 ist in diesem Zustand außer Kraft gesetzt.
  • Bei Beendigung der Pause drückt der Mitarbeiter den Schalter 18 erneut. Dieser wird wieder in die ursprüngliche Stellung zurück versetzt, die Erfassungsvorrichtung 1 wird wieder aktiviert. Beginn- und Endzeitpunkte der Pause werden wiederum auf dem Datenträger 6 der ersten Chipkarte 7 und auf dem Datenträger 10 der zweiten Chipkarte 11 sowie in dem beschreibbaren Speicher der Recheneinheit 3 gespeichert.
  • Zur Entnahme der zweiten Chipkarte 11 aus der Erfassungsvorrichtung 1 betätigt der Mitarbeiter einen auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm 17 dargestellten Taster. Der Zeitpunkt der Entnahme wird dann erneut auf dem Datenträger 6 der ersten Chipkarte 7 und auf dem Datenträger 10 der zweiten Chipkarte 11 als Ereignis "Beendet Auftragsbearbeitung" gespeichert. Erst danach gibt die Erfassungsvorrichtung 1 die zweite Chipkarte 11 frei und ermöglicht deren Entnahme. Durch Übergabe der zweiten Chipkarte 11 an einen anderen Mitarbeiter und Einsetzen in die diesem zugeordnete Erfassungsvorrichtung wird die Bearbeitung des zugeordneten Auftrags auf diesen übertragen.
  • An einem entsprechend eingerichteten Terminal wird bei Beendigung des Auftrags die entnommene zweite Chipkarte 11 eingelesen. Die zweite Chipkarte 11 enthält dann alle zur Rechnungsstellung erforderlichen Daten, so dass eine zentrale Verwaltung nicht erforderlich ist. Bei Eingang eines neuen Auftrags wiederholen sich die dargestellten Schritte analog.
  • Am Ende eines Arbeitstages setzt der Mitarbeiter die Erfassungsvorrichtung 1 wieder in die oben erwähnte Haltevorrichtung. Der Zeitpunkt des Einsetzens wird als Ereignis "Geht" wiederum auf der ersten Chipkarte 7 und gemeinsam mit der Personalnummer des Mitarbeiters in der Haltevorrichtung und als Backup in dem beschreibbaren Speicher der Recheneinheit 3 gespeichert. Auf dem Datenträger 10 einer eventuell noch in der Erfassungsvorrichtung 1 verbliebenen zweiten Chipkarte 11 wird dieses Ereignis als Unterbrechung, der nächste Arbeitsbeginn als Wiederaufnahme gespeichert.
  • Über das Verbindungselement 21 wird einerseits die Batterie 5 für den nächsten Einsatz wieder aufgeladen, andererseits können über dessen Kontakte auch die Daten des beschreibbaren Speichers der Recheneinheit 3 und der in das Gerät gesteckten Chipkarten 7 und 11 ausgelesen und wiederum als Backup abgelegt werden. Am Ende eines Abrechnungszeitraums können die ersten Chipkarten 7 aus den Erfassungsvorrichtungen 1 entnommen werden und - ohne zentrale Verwaltung - zur Lohnabrechnung eingesetzt werden.
  • Die Verwendung der Erfassungsvorrichtung 1 erfordert keinerlei Computerkenntnisse und ist im Wesentlichen ohne Schulung einsetzbar. Hierdurch ist allgemein eine hohe Akzeptanz zu erwarten.
  • Die Erfassungsvorrichtung 1 ist ohne Änderungen der Hardware beispielsweise auch im Krankenhaus einsetzbar. Der Datenträger 6 der ersten Chipkarte 7 enthält dann die Daten eines Patienten. Diese erste Chipkarte 7 wird beispielsweise in einer an einem Bett befestigten Erfassungsvorrichtung 1 eingesetzt. Der Datenträger 10 einer zweiten Chipkarte 11 ist hierbei jeweils pflegerisch oder ärztlich tätigen Personal zugeordnet. Erst beim Einsetzen einer zweiten Chipkarte 11 sind die für den jeweiligen Personenkreis relevanten Daten aus dem Datenträger 6 der ersten Chipkarte 7 zugänglich. Auf dem Bildschirm 17 werden dann die entsprechend möglichen Aktionen angezeigt.
  • Die nur schematisch dargestellte Erfassungsvorrichtung 1 kann fest eingebaute Taster und Schalter aufweisen, die entweder feste Funktionen haben oder nach Bedarf mit Funktionen belegt werden. Die Erfassungsvorrichtung 1 kann ein handelsüblicher Organizer sein, dessen Funktionalität durch nachträglichen Einbau von Aufnahmeelementen für eine erste Chipkarte 7 und eine zweite Chipkarte 11 sowie Datenübertragungselemente 12, 14 und 15 erweitert wurde. Insbesondere kann die Erfassungsvorrichtung 1 auch mit einem Mobiltelefon kombiniert sein, das in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Übertragung der Daten zu einem zentralen Server erlaubt.
  • Da auf der Auftrags-Chipkarte die bisherigen Arbeitsschritte (und gegebenenfalls Arbeitsergebnisse) gespeichert sind, kann der nächste Mitarbeiter, der die Chipkarte in sein Erfassungsgerät steckt nachschauen, was schon getan wurde. Auf der Auftrags- Chipkarte können zusätzlich Messwerte zur Qualitätssicherung und anderen Prozessdaten gespeichert werden, wie sie die ISO zur Archivierung von Prozess- und QS-Daten vorschreibt. Darüber hinaus verhält sich das Erfassungsgerät nach aussen hin wie eine Chipkarte. Es gibt im betrieblichen Alltag schon viele Anwendungen, wo ein Mitarbeiter sich über eine (meist kontaktlose) Chipkarte an verschiedenen Stellen identifiziert (z. B. Zutrittskontrolle, Kantine). Ohne die bestehenden Systeme zu ändern kann der Mitarbeiter sich mittels des Erfassungsgerätes identifizieren.

Claims (16)

1. Verfahren zum Erfassen von Ereignissen während der Ausführung eines Vorgangs mittels einer Erfassungsvorrichtung, die einem mit dem Vorgang befassten Ausführungsorgan zugeordnet ist und in der ein erster Datenträger aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger austauschbar und dem Vorgang zugeordnet ist und dass auf diesem die Ereignisse gespeichert werden.
2. Verfahren nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass einem Ausführungsmittel ein zweiter Datenträger zugeordnet ist und bei Lesen dieses zweiten Datenträgers mittels der Erfassungsvorrichtung Beginn und Ende des Einsatzes des Ausführungsmittels auf dem ersten Datenträger als Ereignis gespeichert werden.
3. Verfahren nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass auch auf dem zweiten Datenträger Beginn und Ende des Einsatzes des Ausführungsmittels als Ereignis gespeichert werden.
4. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsvorrichtung einen dritten Datenträger aufweist und dass Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels auch auf diesem als Ereignis gespeichert werden.
5. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Erfassungsvorrichtung Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis auf mindestens einer Chipkarte gespeichert werden.
6. Verfahren nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Erfassungsvorrichtung ausschließlich auf Chipkarten Ereignisse gespeichert werden.
7. Computerprogramm für eine Erfassungsvorrichtung zum Erfassen von Ereignissen während der Ausführung eines Vorgangs auf einem in der Erfassungsvorrichtung aufgenommenen, dem Vorgang zugeordneten ersten Datenträger, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Anweisungen zum Speichern von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis auf dem ersten Datenträger aufweist.
8. Computerprogramm nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Anweisungen zum Speichern von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis auf dem ersten Datenträger bei Lesen eines zweiten, dem Ausführungsmittel zugeordneten Datenträgers ausgeführt werden.
9. Computerprogramm nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Anweisungen zum Speichern von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis auch auf dem zweiten Datenträger aufweist.
10. Computerprogramm nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Anweisungen zum Speichern von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis auch auf einem dritten Datenträger aufweist.
11. Erfassungsvorrichtung, die einem mit einem Vorgang befassten Ausführungsorgan zuordenbar ist mit einem Aufnahmeelement für einen ersten Datenträger, auf dem während des Vorgangs mittels der Erfassungsvorrichtung ein Ereignis erfassbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Datenträger dem Vorgang zugeordnet und austauschbar ist und dass auf diesem die Daten von Beginn und Ende des Einsatzes eines Ausführungsmittels als Ereignis speicherbar sind.
12. Erfassungsvorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, gekennzeichnet durch ein Sensorelement, mittels dessen Beginn und Ende des Einsatzes des Ausführungsmittels erkennbar sind.
13. Erfassungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, gekennzeichnet durch ein Datenübertragungselement, mittels dessen Daten zwischen der Erfassungsvorrichtung und einem zweiten, dem Ausführungsmittel zugeordneten Datenträger übertragbar sind.
14. Erfassungsvorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass mittels dieser auf dem zweiten Datenträger gleichfalls die Daten von Beginn und Ende des Einsatzes des Ausführungsmittels als Ereignis speicherbar sind.
15. Erfassungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in dieser mindestens eine Chipkarte aufnehmbar ist.
16. Erfassungsvorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass mittels dieser Beginn und Ende eines Ausführungsmittels als Ereignis ausschließlich auf Chipkarten speicherbar sind.
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