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DE10033861B4 - Verfahren zur Herstellung eines Verbundprofils zur thermischen Trennung bei Bauwerksprofilen mit eingegossenem Distanzelement - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Verbundprofils zur thermischen Trennung bei Bauwerksprofilen mit eingegossenem Distanzelement Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Herstellung eines Verbundprofiles zur thermischen Trennung bei Bauwerksprofilen wie Fensterprofilen, Türprofilen, Fassadenprofilen mit einem Innen- und einem Außenrahmen aus Metall, zwischen denen ein Isolierkörper und beide Rahmen zugleich verbindende Distanzelemente angeordnet werden, wobei für die Herstellung des Isolierkörpers Kunststoff in flüssiger Form verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Distanzelement (2) mit einem einen vom Isoliermaterial freigehaltenen Hohlraum aufweisenden Hohlkörperteil (7) verwendet und zwischen Isolierkörperteilen (3a, 3b) angeordnet wird, die aus auf Verunreinigungen auflösend hohe Temperaturen gebrachtem flüssigen Isoliermaterial sich im Durchlaufverfahren mit einer hohen Beaufschlagungsgeschwindigkeit mit dem Innen- und Außenrahmen (5, 6) sowie dem damit fixierten Distanzelement (2) verbindend hergestellt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Verbundprofils zur thermischen Trennung bei Bauwerksprofilen wie Fenster-, Türen- oder Fassadenprofilen mit einem Innenrahmen und einem Außenrahmen aus Metall, zwischen denen ein Isolierkörper und beide Rahmen zugleich verbindende Distanzelemente angeordnet werden, wobei für die Herstellung des Isolierkörpers Kunststoff in flüssiger Form verwendet wird.
  • Bekannt sind Verfahren zur Herstellung thermisch getrennter Verbundprofile bei Bauwerksprofilen und sonstigen Dekorationsprofilen, bei denen zwischen die Außen- und Innenrahmen ein vorgefertigtes Kunststoffprofil beispielsweise aus Polyurethan eingesetzt wird. Zwar ist dieses Element relativ witterungsbeständig, es kann aber nicht wie die aus Metallprofilen bestehenden Außen- und Innenrahmen anschließend beschichtet und damit farblich gekennzeichnet bzw. dekoriert werden. Außerdem ist es von Nachteil, dass die Kunststoff-Profile, d. h. also die Polyurethan-Profile, werksseitig vorgeformt und dann in dieser Form auf die Baustelle geliefert werden müssen, wobei der Herstellungsaufwand erheblich und die Kosten dafür hoch sind. Versuche mit im Durchlaufverfahren hergestellten Isolierkörpern haben gezeigt, dass es zudem nachteilig ist, wenn diese zu voluminös sind. Es stellt sich das Problem, dass einerseits eine gewisse Mindestgröße für die Isolierteile eingehalten werden muss, um eine zufriedenstellende Isolierwirkung zu erreichen, dass aber andererseits das bei hoher Temperatur eingebrachte Isoliermaterial entsprechend länger aushärten muss und bei diesem Aushärteprozess zusätzlich enorme Spannungen entstehen. Dies kann dazu führen, dass vergossene Bauteile mehrere Stunden nicht weiter bearbeitet werden können und dann vielleicht sogar unbrauchbar sind. Aus der gattungsbildenden DE 32 45 078 A1 ergibt sich ganz eindeutig, dass hier vor allem auf das Einbringen von Schaummaterial abgestellt worden ist, das sich in alle Ritzen hineindrücken soll, um so die notwendige Statik zu gewährleisten. Dabei ist aber übersehen worden, dass der Schaum sich selbst beim Einbringen in eventuelle Spalten blockiert, so dass das aus den Figuren ersichtliche Ergebnis mit solchem Schaum überhaupt nicht erreicht werden kann, wohl aber mit flüssigem Kunststoff. Vielmehr reduziert sich der Isolierwert dramatisch, so dass man von diesem Material in der Zwischenzeit Abstand nehmen musste. Auch nach der Lehre der DE 27 21 367 A1 ist lediglich vorgesehen, dass Hohlräume vorgegeben werden, die zur Verbindung und Wärmeisolierung vollständig mit Kunststoff auszufüllen sind. Es sind zwar Trennleisten zwischen einzelnen mit Kunststoff auszufüllenden Kammern vorgesehen, ohne dass erwähnt wird, dass diese Trennleisten auch eine Verbindungsfunktion haben. Dies ist aus den Zeichnungen auch nicht ersichtlich. Auch die DE 33 42 700 A1 bringt keinen weitergehenden Stand der Technik, zumal dort ein sehr kompaktes Distanzelement vorgeschlagen ist, über das die beiden Rahmen miteinander verbunden werden sollen. Auch hier wird ein Schaummaterial in entsprechende Hohlräume eingefüllt, wobei aufwendigerweise auch noch unterschiedliche Schaummaterialien zum Einsatz kommen. Über diese Schaummaterialien soll dann das Festsetzen des Distanzelementes und damit auch der Rahmen erfolgen. Schon die Darstellung nach 6, aber auch den anderen Figuren verdeutlicht, dass hier nicht unerhebliche Mengen an Isoliermaterial, d. h. an Schaummaterial zum Einsatz kommen, deren Aushärtung in den vorgegebenen Hohlräumen mit den weiter vorn beschriebenen Problemen verbunden ist. Die recht dickwandigen Stege des Distanzelementes sorgen dafür, dass der Aushärtungsprozess auch noch erschwert wird und ein sehr kompakter Steg entsteht, der bezüglich seiner Isolierwirkung nicht durch die Schaummasse unterstützt werden kann. Die DE 25 31 221 A1 lehrt, den mit Kunststoffschaum ausgefüllten Hohlraum zwischen den Außen- und Innenrahmen durch einen zusätzlichen Kunststoffprofilgegenstand abzuschließen. Auch hierbei entsteht, wie insbesondere 1 entnommen werden kann, ein recht stabiler Isolierkörper, der als solcher beim Einbringen nur mit erheblichen Schwierigkeiten zum Aushärten gebracht werden kann. Die Masse an Isoliermaterial ist dementsprechend sehr erheblich. Die CH 596 425 A5 beschreibt ein Kunststoffverbundprofil, dessen Verbundprofil sehr stabil ausgebildet ist und noch durch einen Stabilisierungssteg bzw. einen T-förmigen Steg zusätzlich verstärkt wird. Aus der DE 198 53 235 A1 ist eine Lösung bekannt, bei der die miteinander zu verbindenden Rahmen über Isolierstege verbunden sind, in denen u. a. Hohlräume ausgebildet sind. Diese Hohlräume sollen allerdings nach der Beschreibung eine erhöhte Elastizität erbringen, so dass auftretende unterschiedliche Längenänderungen durch den Isoliersteg ausgeglichen werden. Einen Hohlkörper bzw. Hohlkammerabschnitt gibt es bei der Lösung nach der DE 35 27 211 A1 in dem die beiden Rahmen verbindenden Stegprofil. Auch hier ist kein Isolierkörper in diesem Sinne vorgesehen, sondern eben der beschriebene Isoliersteg, der einen Hohlkammerabschnitt aufweist, der ein die Wärmeisolation förderndes Gasvolumen enthalten soll. Der beschriebene Isoliersteg, ob mit oder ohne Hohlkammerabschnitt, weist an beiden Enden Rast- und Einklipsaufnahmen auf. Die Lösung nach der AT E 28 349 B besagt, dass ein entsprechender Hohlraum zwischen den beiden Rahmen mit Kunststoffschaum ausgefüllt werden soll. Der Kunststoffschaum kann hier keine tragenden Funktionen übernehmen, wie auch bei den anderen Lösungen nicht, sodass es auf stabile Distanzelemente ankommt. Ähnlich gelegen ist die Lösung gemäß DE 44 37 634 C2 , wobei auch hier wieder ein vollständig geschlossener Raum mit Kunststoffschaum ausgefüllt werden muss, bei dem also die beschriebenen Aushärtungsprobleme auftreten, die auch nicht dadurch begrenzt werden, dass dieser Hohlraum von entsprechenden Distanzelementen mit eingegrenzt ist. Die DE 37 16 383 C1 lehrt ein Verbundprofil, das aus zwei Rohren besteht, die über Verbindungskörper miteinander verbunden werden. Zwischen ihnen ist eine Isoliereinlage angeordnet, die durch Zusammenpressen der beiden Rohre zum Anliegen an die Rohrkörper gebracht wird. Als Verbindungskörper werden Bauteile eingesetzt, die durch Spreizen in den Rohren festgelegt sind und Hülsen aufweisen, in die ihre entsprechenden nockenförmigen Stifte eingeschoben werden. Entsprechend ist die Isoliereinlage durchlöchert. Die eventuell als Distanzelemente anzusehenden Verbindungskörper sind keine echten Distanzelemente, weil sie zum Festlegen oder Verbinden der beiden Rohre und zum Festlegen der Isoliereinlage in ihrer Wirklänge verkürzt werden. Aus der DE 299 10 158 U1 ist zu entnehmen, dass die zu verbindenden Rahmen über ein wärmeisolierendes Material verbunden werden, das in entsprechende Winkel eingefüllt und zum Aushärten gebracht wird. Distanzstücke und Distanzelemente sind nicht vorgesehen und es wird nur eine relativ geringe Menge an wärmeisolierendem Material vorgesehen.
  • Bei den bekannten Verfahren ist es als nachteilig erkannt worden, dass eine die Isolierung sichernde sichere Anlage des Isolierkörpers an den Innen- und Außenrahmen nicht immer gesichert ist. Nachteilig ist außerdem, dass bei einem derartigen Verfahren über die Länge des jeweiligen Innen- und Außenrahmens gesehen bei Unebenheiten auf den Rahmenteilen, die nicht immer zu vermeiden sind, weitere Problemzonen bezüglich der Isolier- und Klebewirkung entstehen. Schließlich sind die Verbindungskörper nicht als Distanzelemente anzusehen, weil sie zum Festlegen oder Verbinden der beiden Rahmen und zum Festlegen der Isoliereinlage in ihrer Wirklänge verkürzt werden, also eine veränderte Distanz erbringen. Schließlich ist die Masse der Isoliereinlage vorgegeben und kann und wird durch die sogenannten Distanzelemente nicht verändert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Verbundprofilen zu schaffen, das ein schnelles und gleichmäßiges Aushärten des Isoliermaterials unter Einschluss von Distanzelementen ermöglicht und ein durchgehend dichtes Anliegen des Isoliermaterials an den zu verbindenden Rahmen sicherstellt.
  • Diese Aufgabe wird verfahrensgemäß dadurch gelöst, dass ein Distanzelement mit einem einen vom Isoliermaterial freigehaltenen Hohlraum aufweisenden Hohlkörperteil verwendet und zwischen Isolierkörperteilen angeordnet wird, die aus auf Verunreinigungen auflösend hohe Temperaturen gebrachtem flüssigen Isoliermaterial sich im Durchlaufverfahren mit einer hohen Beaufschlagungsgeschwindigkeit mit dem Innen- und Außenrahmen sowie dem damit fixierten Distanzelement verbindend hergestellt werden.
  • Zwischen Innenrahmen und Außenrahmen wird dazu beim erfindungsgemäßen Verfahren zunächst ein Distanzelement eingesetzt, das in einem zweiten Arbeitsgang gemeinsam mit dem Metallprofil vergossen wird, wodurch gleichzeitig das Distanzelement in seiner Position fixiert wird. Dabei wird ein besonders intensiver Klebeeffekt zwischen dem Metall der Rahmen, wie Aluminium oder Stahl, dem Distanzelement und dem Isoliermaterial dienenden Kunststoff erreicht. Aufgrund der hohen Temperatur des flüssigen Kunststoffs in Verbindung mit einer hohen Beaufschlagungsgeschwindigkeit verfliegen bzw. verflüchtigen sich Verunreinigungen, Rückstände sowie Schmierfilme auf dem Metall oder Distanzelement. Damit ist eine thermische Trennung erreicht, die nicht nur durch den eigentlichen Isolierkörper, sondern zusätzlich auch durch das Distanzelement dargestellt wird, wobei das Volumen des Isolierkörpers reduziert wird. Dadurch verkürzt sich die Dauer des Aushärtungsprozesses, der zudem wesentlich vergleichmäßigt wird. Im Gegensatz zu dem bisher bekannten einteiligen Isolierkörpern werden bei diesem Verfahren mehrteilige, beispielsweise zwei- oder vierteilige Isolierkörper geformt, die in ihrer Größe entsprechend reduziert ausgebildet sind. Der notwendige Abstand zwischen Innen- und Außenrahmen wird durch ein Distanzelement aus einem nicht leitenden Material überbrückt, wodurch zwischen den Isolierkörperteilen ein Hohlraum entsteht und die optimale thermische Trennung bewirkt wird. Entsprechend klein sind vorteilhafterweise diese Isolierköperteile, so dass sie deutlich schneller und berechenbarer aushärten und bei diesem Prozess auftretenden Spannungen deutlich reduziert werden.
  • Es ist zweckmäßig, wenn das Distanzelement gegenüber dem Innenrahmen und dem Außenrahmen fest positioniert werden kann, bevor es bei Einbringen des flüssigen Isoliermaterials endgültig fixiert wird. Dies wird verfahrensgemäß dadurch erreicht, dass das Distanzelement mit dem Innen- bzw. Außenrahmen über Verbindungsteile verbunden wird. Diese sind mit dem Innenrahmen bzw. dem Außenrahmen verbunden ausgebildet. Sie werden im wesentlichen senkrecht zu Innen- und Außenrahmen verlaufen angeordnet. Ein solches Distanzelement besteht also neben dem Hohlkörperteil aus zwei Verbindungsteilen, von denen eines gegenüber dem Innenrahmen und eines gegenüber dem Außenrahmen fixiert ist. Damit wird auch über die Länge des Bauteils ein konstanter Abstand zwischen Innen- und Außenrahmen eingehalten. Auch die beiden Verbindungsteile sind vorteilhafterweise stegartig ausgebildet, so dass auch in diesem Bereich weitere Hohlräume ausgebildet werden, die die Wärmeleitung zwischen Innen- und Außenrahmen zusätzlich behindern. Dazu sind die Verbindungsteile an ihren Außenwandungen ebenfalls durch Isoliermaterial eingegossen. In diesem Falle handelt es sich um ein Distanzelement, welches aus zwei senkrecht zueinander angeordneten länglichen Teilen, nämlich dem Hohlkörper- und dem Verbindungsteil einteilig zusammengesetzt ist. Zwischen den stegartig ausgebildeten Außenwandungen dieser Bauteile befinden sich Hohlräume, so dass der mit Isoliermaterial auszufüllende restliche Raum vorteilhaft klein bleibt. Dieser reduziert sich in etwa auf ein Drittel des Raumes, welcher komplett mit Isoliermaterial auszufüllen wäre. Eine formschlüssige Verbindung zwischen Innen- bzw. Außenrahmen und Distanzkörper wird somit erreicht, wenn der Innenrahmen bzw. der Außenrahmen Aufnahmen aufweist, zu denen die Verbindungsteile endseitig korrespondierend ausgebildet sind, wodurch sich das Verfahren wesentlich vereinfacht, da das Distanzelement mit den Enden in die Aufnahmen von Innen- bzw. Außenrahmen eingesetzt wird, bevor es mittels Isoliermaterial in dieser Position fixiert wird.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass das Distanzelement mit Aufnahmen für Anschlusselemente, wie Dichtungen, ausgerüstet wird. Damit können auch weitere Bauteile, wie beispielsweise Dichtungselemente oder Zierbauteile an das Distanzelement aufgeschlossen werden. Auch der Bereich der Aufnahmen sollte durch Isoliermaterial eingegossen sein, so dass Aufnahme und zugeordneter Isolierkörperteil bündig abschließen. Die Aufnahmen enthalten beispielsweise Ausnehmungen, in die Anschlussbauteile der Dichtungen in Form von Widerhaken eingesetzt werden können.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, dass das Distanzelement zusätzlich über Verankerungselemente in den Isolierkörperteilen verankert wird. Dabei handelt es sich in der einfachsten Form um Verankerungsstege, die vom Hohlkörper oder Verbindungskörper in den Bereich des Isolierkörpers hineinreichend schräg oder senkrecht abstehend ausgebildet sind, so dass eine innigere Verbindung zwischen Distanzelement und Isolierkörper gegeben ist.
  • Zusätzlich oder alternativ zu den mit Verbindungsteilen ausgerüsteten Distanzelementen ist es auch denkbar, dass das Distanzelement über einen sich am Innenrahmen und Außenrahmen abstützenden Bolzen abgestützt wird. Dazu weist das Distanzelement entsprechende Ausnehmungen auf, damit es trotz der Bolzen zwischen Innen- und Außenrahmen eingesetzt werden kann. Der Bolzen wird gewissermaßen durch das Distanzelement, welches zwischen den Bolzenteilen eingesetzt ist, zweigeteilt, so dass trotz des aus Metall hergestellten Bolzens eine relativ gute Dämmwirkung erreicht wird. Hierzu sind die Bolzenteile an ihren dem Distanzelement zugewandten Enden flanschartig, an der Wandung des Distanzelementes anliegend, ausgebildet.
  • Hinsichtlich der Materialwahl wird vorgeschlagen, dass das Distanzelement aus Polyamid, vorzugsweise aus PA 66/30 % GF und dass der Isolierkörper aus einem Zweikomponenten-Elastomer-Kunststoff hergestellt werden.
  • Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Verfahren zur Herstellung von Verbundprofilen geschaffen ist, bei dem im Bereich einer thermischen Trennstelle ein mehrteiliger und damit im Volumen geringerer Isolierkörper angeordnet ist, welcher durch Distanzelemente unterteilt wird. Diese bewirken die Ausbildung von Hohlkörpern zwischen den Isolierkörperteilen, welche nur stegartig überbrückt werden, so dass in diesem Bereich kein Wärmeübergang stattfinden kann. Die Distanzelemente weisen insgesamt einen gewissermaßen kreuzförmigen Querschnitt auf, wobei ein Hohlkörperteil, dessen Außenwandungen vergossen sind, zur Isolierung dient, während zwei Verbindungsteile, deren Außenwandungen ebenfalls mit Isoliermaterial vergossen sind, zur Verbindung von Innen- bzw. Außenrahmen dienen. Das Distanzelement wird bei der Herstellung des Verbundprofiles in C-förmig ausgebildete Aufnahmen an Innen- und Außenrahmen eingesetzt und dann in dieser Position mit Isoliermaterial fixiert. Auf diese Weise bleibt der mit Isoliermaterial zu beaufschlagende Raum vorteilhaft klein, so dass die Isolierkörperteile verhältnismäßig geringes Volumen aufweisen und beim Herstellen des Verbundprofils entsprechend schneller, gleichmäßiger und berechenbarer aushärten.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
  • Die 1 bis 5 zeigen unterschiedliche Ausgestaltungen eines Verbundprofils.
  • 1 zeigt ein Verbundprofil 1 zur thermischen Trennung eines Bauwerkprofils, hier eines Fenster-, Tür- oder Fassadenprofils. Dieses besteht aus einem Innenrahmen 5 und einem Außenrahmen 6 im Bereich einer Öffnung 20. Zwischen Innenrahmen 5 und Außenrahmen 6 ist beidseitig der Öffnung ein Verbundprofil angerordnet. Innen- und Außenrahmen bestehen aus Metall, beispielsweise Stahl oder Aluminium, während der Isolierkörper 3 aus einem Zweikomponenten-Elastomer-Kunststoff und das Distanzelement 2 vorzugsweise aus Polyamid hergestellt ist. Der Isolierkörper 3 im Bereich der Trennstelle 4 besteht aus mehreren, hier aus vier Isolierkörperteilen 3a, 3b, 3c, 3d, welche durch das Distanzelement 2 voneinander beabstandet getrennt sind. Das Volumen dieses mehrteiligen Isolierkörpers ist auf diese Weise gegenüber einem einteiligen deutlich reduziert, so dass dieser wesentlich schneller und gleichmäßiger aushärten kann. Das Distanzelement 2 besteht zum einen aus einem Hohlkörperteil 7, der mit seinen beiden im wesentlichen parallel zum Innenrahmen 5 bzw. Außenrahmen 6 verlaufenden Seiten 10, 11, genauer gesagt mit den Außenwandungen durch die Isolierkörperteile vergossen ist und zum anderen aus einem Verbindungsteil 8, welches ebenfalls mit seinen Außenwandungen mittels eines Isolierkörperteils vergossen ist. Damit ergeben sich zwischen den sich gegenüberliegenden Hohlkörperteilwandungen vier parallel angeordnete Stege, von denen zwei durch die im wesentlichen senkrecht zum Innenrahmen 5 bzw. Außenrahmen 6 verlaufenden Seiten 12, 13 des Hohlkörperteils 7 gebildet werden. Die Verbindungsteile 8 sind endseitig flanschartig und zu Aufnahmen 14 mit C-förmigem Querschnitt korrespondierend ausgebildet. Diese Aufnahmen 14 sind Innen- und Außenrahmen zugeordnet. Bei Herstellung des erfindungsgemäßen Verbundprofils 1 werden die Distanzelemente 2, genauer gesagt die Verbindungsteile 8, in diese Aufnahmen 14 eingesetzt und dann bei Einbringen des flüssigen, erhitzten Isoliermaterials in dieser Position fixiert, wobei auch Isoliermaterial in den Bereich der Aufnahmen 14 einfließen kann, der nicht durch die Flansche 19 der Verbindungsteile 8 eingenommen ist. Das in 1 gegenüberliegend dargestellte Verbundelement 1‘ ist im wesentlichen identisch ausgebildet, ergänzt ist es noch um die Dichtung 16 mit dem widerhakenförmigen Anschlussbauteil, das in die Aufnahme 15 im Distanzelement 2 bzw. Hohlkörperteil eingesetzt ist und entsprechend für zusätzliche Dichtung oder gegebenenfalls auch eine Verzierung in diesem Bereich sorgt.
  • 2 zeigt Verbundprofile 1, 1‘, die sich im wesentlichen dadurch von denen in 1 unterscheiden, dass es sich bei den Distanzelementen 2 um solche ohne Verbindungsteil handelt. Daher sind auch nur zwei Isolierkörperteile 3a, 3b ausgebildet. Der Hohlkörperteil 7 weist ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt auf, der durch die vergossenen Seiten 10, 11 und die stegartig und senkrecht dazu ausgebildeten Seiten 12, 13 ausgebildet ist. An der Außenwandung weist der Hohlkörperteil 7 schräg in den Bereich des Isoliermaterials hineinreichende Verankerungselemente 17 auf, welche zu einer besseren Verbindung zwischen Isolierkörperteil 3a, 3b und Distanzelement 2 bzw. Hohlkörperteil 7 dienen soll. Die Isolierkörperteile 3a, 3b sind stattdessen direkt in die Aufnahme 14 eingegossen.
  • 3 zeigt eine alternative Ausbildung eines Verbundprofils 1, wobei Bolzen 18, 18‘ zwischen Innenrahmen 5 und Distanzelement 2 bzw. Außenrahmen 6 und Distanzelement 2 angeordnet sind. An ihrem dem Distanzelement 2 zugewandten Ende weisen die Bolzen 18 Flansche 21 auf, damit diese Bauteile besser miteinander verbunden werden können. Auch hier werden nur zwei Isolierkörperteile 3a, 3b zwischen Innenrahmen 5 und Außenrahmen 6 ausgebildet.
  • 4 zeigt ein weiteres Verbundprofil 1, wiederum mit Bolzen 18, 18‘, welche quasi durch das zwischen ihnen angeordnete Distanzelement 2 geteilt werden. Dazwischen ist das Hohlkörperteil 7 ausgebildet, wodurch wiederum zwei Isolierkörperteile 3a, 3b entstehen.
  • Ein weiteres Verbundprofil 1 zeigt auch 5, wobei hier wiederum in die Aufnahmen 15 eine Dichtung 16 eingesetzt ist.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Verbundprofiles zur thermischen Trennung bei Bauwerksprofilen wie Fensterprofilen, Türprofilen, Fassadenprofilen mit einem Innen- und einem Außenrahmen aus Metall, zwischen denen ein Isolierkörper und beide Rahmen zugleich verbindende Distanzelemente angeordnet werden, wobei für die Herstellung des Isolierkörpers Kunststoff in flüssiger Form verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Distanzelement (2) mit einem einen vom Isoliermaterial freigehaltenen Hohlraum aufweisenden Hohlkörperteil (7) verwendet und zwischen Isolierkörperteilen (3a, 3b) angeordnet wird, die aus auf Verunreinigungen auflösend hohe Temperaturen gebrachtem flüssigen Isoliermaterial sich im Durchlaufverfahren mit einer hohen Beaufschlagungsgeschwindigkeit mit dem Innen- und Außenrahmen (5, 6) sowie dem damit fixierten Distanzelement (2) verbindend hergestellt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement (2) mit dem Innen- bzw. dem Außenrahmen (5, 6) über Verbindungsteile (8) verbunden wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement (2) mit Aufnahmen (14) für Anschlusselemente wie Dichtungen ausgerüstet wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement (2) zusätzlich über Verankerungselemente (17) in den Isolierkörperteilen (3a, 3b) verankert wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Distanzelement (2) zusätzlich über einen sich am Innen- und Außenrahmen (5, 6) abstützenden Bolzen (18) abgestützt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement (2) aus Polyamid hergestellt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement (2) aus PA 66/30 % GF hergestellt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierkörperteile (3a, 3b) aus einem Zweikomponenten-Elastomer-Kunststoff hergestellt werden.
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