DE10020826A1 - Verfahren und Vorrichtung für eine Filtration einer flüssigen Probe insbesondere zur Gewinnung von medizinischen Präparaten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung für eine Filtration einer flüssigen Probe insbesondere zur Gewinnung von medizinischen PräparatenInfo
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Abstract
Für eine besonders schonende Filtration wird eine Probe in einem auf eine Filtriervorrichtung 14 aufgesetzten Tubus 8 abgefüllt, aus dem die Probe durch die Filtriervorrichtung 14 in ein pipettenrohrartiges Steigrohr 4 abläuft. Aus dem Steigrohr 4 austretend wird diese filtrierte Probe in einem an das Steigrohr 4 angesetzten Ballon 6 gesammelt. Hierzu wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die eine Aufnahme 2 für einen Filter 3 aufweist, an die einerends das Steigrohr 4 angeschlossen ist, das in dem angesetzten Ballon 6 eingeführt ist, und an die andernends der Tubus 8 angeschlossen ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für
eine Filtration insbesondere zur Gewinnung von medizinischen
Präparaten.
Jeder Organismus weist Körperflüssigkeiten auf, deren
Zellinhalte aufgrund ihrer physiologischen Beschaffenheit
gegen Präparationsschritte wie Zentrifugation, Druck- oder
Saugfiltration oder unsachgemäßer Deponierung auf einem
Objektträger einer zunehmenden Artefaktbildung unterliegen,
da die Zellinhalte besonders empfindlich auf mechanische
Einflüsse reagieren. Typischerweise stellt sich diese
Problematik bei der Gewinnung von Leukozyten aus
geringvolumigen Blutproben, die in der präparativen
Vorbereitung hämolysiert wurden. Ein anderes Anwendungsgebiet
betrifft die kleinvolumigen Proben, wie sie z. B. bei
Zystenpunktaten auftreten.
Von einer Artifaktenbildung besonders betroffen ist weiter
die durch Aspiration aus den Lumbalräumen gewonnene
Liquorflüssigkeit.
Bedingt durch ihren geringen Eiweißgehalt ist die
Liquorflüssigkeit als sehr zellfeindlich anzusehen. Infolge
werden bei einer Einengung der Zellen bei einer
Zentrifugation in der Umgebungsflüssigkeit und bei der
Abtrennung der Zellen aus dieser durch ungünstige Änderung
der onkotischen Druckverhältnisse vermehrt Zellalterationen
auftreten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Aufgabe, ein besonders
schonendes Filtrationsverfahren und eine Vorrichtung
insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Verfügung zu
stellen, durch die die mechanischen Einflüsse auf die Probe
gering gehalten werden können, mit denen ein effektives
Arbeiten ermöglicht ist und die rationell eingesetzt werden
können. Dies insbesondere im Hinblick auf den hohen
Stellenwert der Liquorzytologie in der exfoliativen
Zytologie.
Diese Aufgabenstellung wird durch das Verfahren nach Anspruch
1 und die Vorrichtung nach Anspruch 6, insbesondere auch zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet,
gelöst.
Das Verfahren nach Anspruch 1 stellt auf die
Verfahrensschritte der Entnahme der Probe, des Abfüllens der
Probe in einem auf eine Filtriervorrichtung aufgesetzten
Tubus, des Ablaufens der Probe durch die Filtriervorrichtung,
des Auslaufens der Probe nach der Filtration in einem
pipettenrohrartigen Steigrohr und des Sammelns der
filtrierten Probe in einem an das Steigrohr angesetzten
Ballon ab.
Der erste Verfahrensschritt besteht in der zur
Verfügungsstellung der Probe selbst. Hierbei kann die Probe
nach üblichen, bekannten Verfahren gewonnen werden.
Insbesondere sind für das Verfahren nach der Erfindung auch
Proben geeignet, die regelmäßig, beispielsweise bei
Punktationen, ein geringes Volumen von ca. 5 ml bis 10 ml nur
aufweisen.
Die Probe wird in einem auf die Filtriervorrichtung
aufgesetzten Tubus abgefüllt. Insbesondere ist hier an einen
zylindrischen, röhrenartigen Tubus gedacht.
Der Anschluß des Tubus an die Filtriervorrichtung, wie auch
der Anschluß aller übrigen Rohre, Ballone und dergleichen
erfolgt regelmäßig flüssigkeitsdicht und luftdicht.
Die über der Filtriervorrichtung im Tubus anstehende Probe
wird nun die Filtriervorrichtung durchsetzen, wobei der
Filtriervorgang erfolgt. Der Auslauf der Probe nach
Filtration erfolgt in einem pipettenrohrartigen Steigrohr und
wird letztlich die filtrierte Probe in einem an das
Steigrohr, wiederum luft- und flüssigkeitsdicht angesetzten
Ballon gesammelt.
Es hat dieses erfindungsgemäße Filtrierverfahren den Vorteil,
daß es ohne jede mechanische Einwirkung zusätzlicher äußerer
Druck- und/oder Saugvorrichtungen auskommt. Es wirkt
lediglich der Druck der Flüssigkeitsäule innerhalb des Tubus.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die Maßnahme, daß das
pipettenrohrartige Steigrohr in dem Ballon regelmäßig mit
Flüssigkeit gefüllt ist. Hierdurch werden die auf der
Filteroberfläche gesammelten Partikel feucht gehalten. Dies
auch gerade dann, wenn innerhalb des Tubus über der
Filteroberfläche keine Probenflüssigkeit mehr ansteht.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt
darin, daß der Tubus hinsichtlich das Aufnahmevolumen geeicht
sein kann, so daß exakt ein bestimmtes Volumen der Probe
lediglich eingefüllt wird.
Von besonderem Vorteil bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist die Möglichkeit des Abfüllens der Probe nach ihrer
Entnahme in eine insbesondere rohrartige, zwei durch
Verschlüsse verschließbare Öffnungen aufweisende
Transportvorrichtung, des daran anschließenden Transportes
der Probe hin zu einer Filtriervorrichtung, des Öffnen eines
Verschlusses, des Ansetzens der Transportvorrichtung an den
Tubus oder bevorzugt unmittelbar an die Filtriervorrichtung
und des Öffnens des zweiten Verschlusses. Durch diese
Maßnahme ist gewährleistet, daß ein sicherer Transport, ohne
jedes Umfüllen der Probe und damit einhergehend der Gefahr
einer Verunreinigung, zwischen beispielsweise einem die Probe
entnehmenden Arzt und einem Labor, erfolgen kann. Hierzu wird
zweckmäßigerweise die Transportvorrichtung regelmäßig
rohrartig ausgebildet sein, mit einer Öffnung, die geeignet
ist, bevorzugt an die Filtriervorrichtung luft- und
flüssigkeitsdicht angeschlossen zu werden. Ein Umfüllen der
Probe ist so nicht von Nöten.
Die Verschlüsse können in an sich üblicher Art als Stopfen,
Kappen oder dergleichen mehr ausgebildet sein. Bewährt hat
sich in der Praxis die Verwendung unterschiedlicher
Verschlüsse, so daß die zum Anschluß an die
Filtriervorrichtung resp. Tubus geeignete Öffnung deutlich
und unverwechselbar gekennzeichnet ist. Hierzu eignen sich
bereits unterschiedliche Farben der Verschlüsse.
Der andere Verschluß muß nicht gänzlich entfernt werden. Es
reicht, wenn er für einen Lufteintritt geöffnet werden kann.
Mit der Öffnung wird dann der eigentliche Filtrierprozess
beginnen.
Die Verwendung eines Ballons erlaubt es erfindungsgemäß
weiter, daß durch Ausüben eines Druckes die filtrierte
Probenflüssigkeit im Steigrohr aufsteigt und durch die
aufsteigende Probenflüssigkeit die auf einer Filteroberfläche
der Filtriervorrichtung gesammelten Partikel gelöst werden,
wonach der Filtriervorgang in üblicher Weise fortgesetzt
werden kann.
Je nach zu filtrierender Probe können eine erhebliche Anzahl
an Zellinhalten anfallen, die die Filteroberfläche gleichsam
verstopfen. Ohne in Berührung mit der Probe oder der
eigentlichen Filtriervorrichtung zu kommen, kann durch diese
erfindungsgemäßen Verfahrensschritte dieses Problem gelöst
werden und der Filtriervorgang bis zu seinem Ende fortgesetzt
werden.
Der Filtriervorgang wird sicher solange andauern, bis das
Niveau der filtrierten Flüssigkeit im Ballon die freie
Öffnung des Steigrohres erreicht.
Wird der Ballon weiter geeignet penetriert, kann der
Filtriervorgang weiter fortgesetzt und die filtrierte Probe
entnommen werden. Allerdings ist bevorzugt, das Volumen des
Tubus bzw. Transportbehälters kleiner zu bemessen als das
Aufnahmevolumen des Ballons.
Für die Gewinnung eines Präparates, beispielsweise mittels
der sogenannten Printtechnik, bei der eine Zellschicht auf
einen Objektträger abgedrückt wird, wird der Tubus entfernt,
wodurch die einer Aufnahme des Filters vorstehende
Filteroberfläche freigelegt ist. Es kann dann die
Filtriervorrichtung mit angesetztem Ballon gewendet und durch
Aufsetzen und Abdrücken der Filteroberfläche mit den
ausgefilterten Partikeln auf einem Objektträger ein Präparat
gewonnen werden.
In vorteilhafter Weise wird hierbei das Aufnahmevolumen des
Steigrohres als Rückspülkammer verwendet, da die im Steigrohr
befindliche filtrierte Probenflüssigkeit von exakt
dosierbarem Volumen die auf der Filteroberfläche gesammelten
Partikel erneut benetzen wird.
Insbesondere für das voranstehend erläuterte Verfahren wird
weiter nach der Erfindung eine Vorrichtung für die
Durchführung einer Filtration, insbesondere zur Gewinnung
medizinischer Präparate, zur Verfügung gestellt, bei der
gemäß Anspruch 6 darauf abgestellt ist, daß sie eine Aufnahme
für einen Filter aufweist, an die einerends ein Steigrohr
angeschlossenen ist, das in einem angesetzten Ballon einführt
ist, und an die andernends ein Tubus angeschlossen ist.
Wie bereits erwähnt, sind auch hier die Anschlüsse
flüssigkeits- und luftdicht regelmäßig ausgeführt.
Der Tubus, der bevorzugt auf ein geeichtes Aufnahmevolumen
aufweist, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
insbesondere als Transportbehälter auch ausgebildet sein, mit
zwei durch Verschlüsse verschließbare Öffnungen, von denen
eine für einen Anschluß an die Aufnahme ausgelegt ist. Hierzu
ist regelmäßig ein Verschluß, beispielsweise als Kappe oder
Stopfen ausgebildet, zu entfernen und erfolgt dann der
Anschluß des Transportbehälters als Tubus an die Aufnahme des
Filters. Es wird dann der andere Verschluß entfernt,
durchstoßen oder dergleichen, so daß der Inhalt des
Transportbehälters dem atmosphärischen Druck ausgesetzt wird.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Tubus, auch als
Transportbehälter, röhrchenartig ausgebildet und weist ein
vorgegebenes Volumen auf, beispielsweise 5 ml für
Liquoruntersuchungen oder 10 ml für in größeren Proben
vorhandene Körperflüssigkeiten.
Die Filtriervorrichtung selbst kann bevorzugt nach der Art
der pipettenartigen Filtriervorrichtungen gemäß WO 00/20092
ausgebildet sein.
Insbesondere ist auch hier daran gedacht, daß der Filter für
die Abnahme eines Zellprints mit einer freien Oberfläche
seiner Aufnahme vorstehend ausgebildet ist und in den Tubus
hinein ragt. Hierzu gehört weiter, daß der Filter in einer
konischen Aufnahme gehalten ist, die sich hin zu der freien
Filteroberfläche verjüngt. Alternativ oder zusätzlich kann
weiter der Filterquerschnitt hin zu der freien Oberfläche
eingeschnürt sein. Ebenso wird der Filter zweckmäßigerweise
eine Porigkeit zwischen 4 µm und 10 µm aufweisen,
insbesondere etwa 5 µm.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung kann vorgesehen sein,
daß die Aufnahme und das Steigrohr einstückig ausgebildet
sind. Hierzu wird das Steigrohr sich regelmäßig trichterartig
auf für die Aufnahme des Filters erweitern. Da die
einstückige Ausführungsform von Aufnahme und Steigrohr
insbesondere bei einem sich ändernden Querschnitt der
Aufnahme schwierig zu gestalten ist, kann alternativ
vorgesehen werden, daß eine Aufweitung des Steigrohres, wie
angesprochen trichterartig zumindest abschnittsweise
ausgebildet, einen Teil der Aufnahme für den Filter mit
ausbildet.
Durch diese Maßnahmen ist eine sichere flüssigkeits- und
luftdichte Anbindung der einzelnen Elemente der Vorrichtung
nach der Erfindung gewährleistet.
Wie eingangs erläutert, dient das Steigrohr regelmäßig auch
als Aufnahme für ein Rückspülvolumen, so daß es ein
vorgebbares Aufnahmevolumen regelmäßig aufweisen sollte,
insbesondere ein Aufnahmevolumen von etwa 0,5 ml.
Bei üblichen Querschnitten von pipettenartigen Rohren sollte
die Länge des Steigrohres dann zwischen 6 cm und 8 cm
betragen. Bei einer Länge des Ballons zwischen 6 cm und 10 cm
ist dann regelmäßig ein ausreichender Abstand zwischen dem
Grund des Ballons und dem Steigrohr gewährleistet.
In weiterer konstruktiver Ausgestaltung kann vorgesehen sein,
daß der Ballon eine Penetrationsstelle aufweist. Es kann
diese Penetrationsstelle beispielsweise mit einer Nadel
durchstoßen werden, so daß filtrierte Flüssigkeit aus dem
Ballon beispielsweise mittels einer Spritze abgezogen werden
kann. Alternativ wird hier unter einer Penetrationsstelle
auch ein Hutzen verstanden, der auf- bzw. abgeschnitten
werden kann, so daß der Inhalt des Ballons durch
Zusammendrücken über die so geschaffene Öffnung entleert
werden kann. Darüber hinaus wird durch eine solche
Penetration der Innenraum des Ballons dem Außendruck
ausgesetzt.
Hinsichtlich der angesprochenen Volumina von insbesondere
5 ml und 10 ml des Tubus respektive der Transportvorrichtung,
sollte der Ballon ein Fassungsvermögen zwischen 8 ml und
15 ml bevorzugt aufweisen.
Für die Handhabung der Vorrichtung nach der Erfindung hat es
sich weiter als zweckmäßig erwiesen, wenn der
Außendurchmesser des Ballons 17 mm etwa aufweist. Dieser
Außendurchmesser erlaubt es, die Vorrichtung nach der
Erfindung in üblichen Ständern für Reagenzgläser oder
dergleichen einzusetzen und ist damit ein sicherer Halt der
Vorrichtung während des Filtriervorganges gegeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung nach der
Erfindung werden anhand der Zeichnung näher erläutert, in der
lediglich ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist.
In der Fig. 1 der Zeichnung ist in einem Schnitt die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 für die Durchführung einer
Filtration, insbesondere nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren, gezeigt.
Die Vorrichtung 1 für die Durchführung einer Filtration,
insbesondere zur Gewinnung medizinischer Präparate, weist
eine Aufnahme 2 für einen Filter 3 auf. Einerends der
Aufnahme 2 ist ein Steigrohr 4 angesetzt, das zu diesem
Zwecke eine Aufweitung 5 aufweist, das einen Teil der
Aufnahme des Filters 3 mit ausbildet.
Alternativ ist auch eine einstückige Ausbildung des
Steigrohres und der Aufnahme des Filters durchaus möglich.
Das Steigrohr 4 mündet in einem angeschlossenen Ballon 6 über
einem Grund 7.
Andernends ist an die Aufnahme 2 ein Tubus 8 angeschlossen,
dessen Geometrie grundsätzlich frei bleibend ist, der jedoch
bevorzugt, wie dargestellt, röhrchenartig ausgebildet ist.
Infolgedessen weist der Tubus 8 zwei Öffnungen 9, 10 auf.
Insbesondere in der gezeigten Ausführung kann der Tubus 8 als
Transportbehälter auch Verwendung finden. Damit wird nach der
Entnahme einer Probe es ermöglicht, diese bei geeignetem
Verschluß einer der Öffnungen 9, 10 zu befüllen, anschließend
die weitere Öffnung gleichfalls zu verschließen und die Probe
beispielsweise für eine Untersuchung in einem Labor zu
versenden.
Als Verschluß eignen sich grundsätzlich Kappen, Stopfen oder
dergleichen mehr, wobei bevorzugt die Verschlüsse
unterschiedlich ausgeführt sind, damit die Öffnung 10
problemlos identifiziert werde kann, mit der der Tubus 8 als
Transportbehälter dann unmittelbar an die Aufnahme 2
angeschlossen werden kann.
Ein geeignet farbig markierter Stopfen kann beispielsweise
wieder lösbar die Öffnung 10 für den Transport verschließen.
Der die andere Öffnung 9 verschließende Stopfen 11 kann
gleichfalls entfernbar ausgebildet sein oder, wie
dargestellt, in der Öffnung 9 festgelegt sein. Es ist dann
dieser Stopfen 11 mit einer geeigneten Vorrichtung zu
versehen, die es erlaubt, den Innenraum des Tubus 8 mit dem
Umgebungsdruck in Verbindung zu bringen. Hierbei wird
beispielsweise an ein Ventil, eine geeignete Membran oder
eine Penetrationsstelle für ein Durchstoßen des Stopfens 11
gedacht sein, so daß ein unmittelbarer Durchbruch 12 zur
Umgebung geschaffen werden kann.
Regelmäßig wird, insbesondere wenn er als Transportbehälter
ausgebildet ist, der Tubus 8 ein geeichtes Aufnahmevolumen
von beispielsweise 5 ml oder 10 ml aufweisen. Es steht durch
diese Maßnahme eine exakt bemessene Probe für eine Filtration
zur Verfügung.
Für den Anschluß des Tubus 8 an die Aufnahme 2 des Filters 3
sind regelmäßig geeignete Abdichtungsmaßnahmen noch
vorgesehen. Diese können durch ein dichtentes Gewinde 13,
geeignete Dichtungsringe für einen passgenauen Klemmsitz oder
dergleichen mehr ausgeführt werden.
Die eigentliche Filtervorrichtung 14 entspricht weitestgehend
der in der WO 00/20 092 offenbarten.
Insbesondere ist auch hier vorgesehen, daß der Filter 3 mit
einer freien Oberfläche 15, der Aufnahme 2 vorstehend
ausgebildet, in den Tubus 8 hinein ragt. Weiter kann die
Aufnahme 2 konisch verjüngend sein derart, daß der
Filterquerschnitt sich hin zu der freien Oberfläche verjüngt.
Alternativ oder zusätzlich kann der Filterquerschnitt hin zu
der freien Oberfläche 15 auch eingeschnürt sein,
beispielsweise durch eine der Innenwand 16 der Aufnahme 2
vorstehende, umlaufende, in Querschnitt dreiecksförmige Nase
17.
Der Filter 3 wird weiter eine Porigkeit von bevorzugt
zwischen 4 µm und 10 µm, insbesondere 5 µm aufweisen, womit
er seinen Verwendungszwecken bestens angepaßt werden kann.
Die über der freien Oberfläche 15 anstehende
Probenflüssigkeit wird aufgrund des Luftdruckes, der
Kapillarwirkung des Filters 3, sowie gegebenenfalls eines
gewissen Unterdruckes im Ballon 6, den Filter 3 durchsetzen,
wobei sich auf der Filteroberfläche 15 ausreichend große
Partikel niederschlagen werden. Insoweit ist eine das Filtrat
ausgesprochen schonende Separation gegeben.
Nachdem der Filter 3 von der Probenflüssigkeit durchsetzt
wurde, wird diese im Steigrohr 4 in den Ballon 6 abgeführt.
Da beispielsweise für einen Zellprint nach Abnahme des Tubus
8 die verbleibende Vorrichtung um 180° gedreht wird, dient
das dann im Steigrohr 4 befindliche Volumen der Probe auch
als Rückspülflüssigkeit. Aus diesem Grunde sollte das Volumen
des Steigrohres 4 wohl definiert sein, beispielsweise 0,5 ml
betragen. Bei einem Außendurchmesser von üblicherweise
handelsüblichen 3,3 mm und mit einer Länge von 80 mm ist ein
derartiges Volumen regelmäßig erreichbar.
Der Ballon 6, vorzugsweise aus einem klarsichtigen
Polyäthylen hergestellt, sollte eine Länge von etwa 8,5 mm
bei den genannten Abmessungen aufweisen. Mit
zweckmäßigerweise einem Außendurchmesser von 17 mm kann sein
Volumen dann zwischen 8 ml und 15 ml betragen und ist so an
das Volumen des Tubus 8 angepaßt.
Der Außendurchmesser des Ballons 6 von 17 mm gestattet es,
während des Filtrationsvorganges die Vorrichtung 1 insgesamt
in einem üblichen Reagenzglashalter abzusetzen.
Weiter weist der Ballon 6 eine Penetrationsstelle 18, hier in
Form eines abzuschneidenden Hutzens auf. Durch das Schaffen
dieser Öffnung, alternativ beispielsweise auch durch ein
Durchstoßen einer hierfür dünnwandig ausgeführten
Penetrationsstelle mittels einer Spritze, kann eine
Verbindung zwischen der Umgebung und dem Innenraum des
Ballons 6 geschaffen werden. Daneben ist es durch eine solche
zu öffnende Penetrationsstelle 18 ermöglicht, die filtrierte
Probe dem Ballon 6 problemlos zu entnehmen.
Claims (20)
1. Verfahren für eine Filtration insbesondere zur Gewinnung
von medizinischen Präparaten, gekennzeichnet durch die
Verfahrensschritte
- - der Entnahme der Probe,
- - des Abfüllens der Probe in einen auf eine Filtriervorrichtung (14) aufgesetzten Tubus (8),
- - des Ablaufens der Probe durch die Filtriervorrichtung (14),
- - des Auslaufens der Probe nach der Filtration in einem pipettenrohrartigen Steigrohr (4) und
- - des Sammelns der filtrierten Probe in einem an das Steigrohr (4) angesetzten Ballon (6).
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die
Verfahrensschritte
- - des Abfüllens der Probe in eine insbesondere rohrartige, zwei durch Verschlüsse (11) verschließbare Öffnungen (9, 10) aufweisende Transportvorrichtung (8),
- - des Transportes der Probe hin zu der Filtriervorrichtung (14),
- - des Öffnens eines Verschlusses,
- - des Ansetzens der Transportvorrichtung (8) an den Tubus oder unmittelbar an die Filtriervorrichtung (14) und
- - des Öffnens des zweiten Verschlusses (11).
3. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
- - des Ausübens eines Druckes auf den Ballon (6) derart,
- - daß filtrierte Probenflüssigkeit im Steigrohr (4) aufsteigt und durch die aufsteigende Probenflüssigkeit
- - die auf einer Filteroberfläche (15) der Filtriervorrichtung (14) gesammelten Partikel gelöst werden,
- - wonach der Filtriervorgang fortgesetzt wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
- - der Penetration des Ballons (6) und
- - der Entnahme der filtrierten Probe.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
- - des Entfernens des Tubus (8) und der damit einhergehenden Freilegung der einer Aufnahme (2) des Filters (3) vorstehenden Filteroberfläche (15),
- - des Wendens der Filtriervorrichtung (14) mit angesesetztem Ballon (6) und
- - des Aufsetzens der Filteroberfläche (15) mit gesammelten Partikeln auf einen Objektträger zur Gewinnung eines Präparates.
6. Vorrichtung für die Durchführung einer Filtration,
insbesondere zur Gewinnung medizinischer Präparate,
insbesondere nach einem Verfahren gemäß der vorstehenden
Ansprüche, aufweisend eine Aufnahme (2; 5) für einen
Filter (3), an die einerends ein Steigrohr (4)
angeschlossen ist, das in einen angesetzten Ballon
eingeführt ist, und an die andernends ein Tubus (8)
angeschlossen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tubus (8) als Transportbehälter mit zwei durch
Verschlüsse (11) verschließbare Öffnungen (9, 10)
ausgebildet ist, von denen eine (9) für einen Anschluß an
die Aufnahme (2) ausgelegt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tubus (8) röhrchenartig ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Volumen des
Transportbehälters (8) vorgegeben ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (3) mit
einer freien Oberfläche (15) der Aufnahme (2) vorstehend
ausgebildet in den Tubus (8) hineinragt.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (3) in
einer konischen Aufnahme (2) gehalten ist, die sich hin
zu der freien Oberfläche (15) verjüngt.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Filterquerschnitt hin zu der freien Oberfläche (15)
eingeschnürt ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (3)
eine Porigkeit zwischen 4 µm und 10 µm aufweist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme und
das Steigrohr einstückig ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufweitung
(5) des Steigrohres (4) einen Teil der Aufnahme
mit ausbildet.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (4)
ein Aufnahmevolumen von 0,5 ml aufweist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (4)
eine Länge zwischen 6 cm und 8 cm aufweist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ballon (6)
eine Penetrationsstelle (18) aufweist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ballon (6) ein
Fassungsvermögen zwischen 8 ml und 15 ml aufweist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Außendurchmesser des Ballons (6) 17 mm aufweist.
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