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DE10020826A1 - Verfahren und Vorrichtung für eine Filtration einer flüssigen Probe insbesondere zur Gewinnung von medizinischen Präparaten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung für eine Filtration einer flüssigen Probe insbesondere zur Gewinnung von medizinischen Präparaten

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Publication number
DE10020826A1
DE10020826A1 DE2000120826 DE10020826A DE10020826A1 DE 10020826 A1 DE10020826 A1 DE 10020826A1 DE 2000120826 DE2000120826 DE 2000120826 DE 10020826 A DE10020826 A DE 10020826A DE 10020826 A1 DE10020826 A1 DE 10020826A1
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tube
sample
filter
balloon
receptacle
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Gert Schlueter
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    • G01N1/28Preparing specimens for investigation including physical details of (bio-)chemical methods covered elsewhere, e.g. G01N33/50, C12Q
    • G01N1/40Concentrating samples
    • G01N1/4077Concentrating samples by other techniques involving separation of suspended solids
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D35/00Filtering devices having features not specifically covered by groups B01D24/00 - B01D33/00, or for applications not specifically covered by groups B01D24/00 - B01D33/00; Auxiliary devices for filtration; Filter housing constructions

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Abstract

Für eine besonders schonende Filtration wird eine Probe in einem auf eine Filtriervorrichtung 14 aufgesetzten Tubus 8 abgefüllt, aus dem die Probe durch die Filtriervorrichtung 14 in ein pipettenrohrartiges Steigrohr 4 abläuft. Aus dem Steigrohr 4 austretend wird diese filtrierte Probe in einem an das Steigrohr 4 angesetzten Ballon 6 gesammelt. Hierzu wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die eine Aufnahme 2 für einen Filter 3 aufweist, an die einerends das Steigrohr 4 angeschlossen ist, das in dem angesetzten Ballon 6 eingeführt ist, und an die andernends der Tubus 8 angeschlossen ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für eine Filtration insbesondere zur Gewinnung von medizinischen Präparaten.
Jeder Organismus weist Körperflüssigkeiten auf, deren Zellinhalte aufgrund ihrer physiologischen Beschaffenheit gegen Präparationsschritte wie Zentrifugation, Druck- oder Saugfiltration oder unsachgemäßer Deponierung auf einem Objektträger einer zunehmenden Artefaktbildung unterliegen, da die Zellinhalte besonders empfindlich auf mechanische Einflüsse reagieren. Typischerweise stellt sich diese Problematik bei der Gewinnung von Leukozyten aus geringvolumigen Blutproben, die in der präparativen Vorbereitung hämolysiert wurden. Ein anderes Anwendungsgebiet betrifft die kleinvolumigen Proben, wie sie z. B. bei Zystenpunktaten auftreten.
Von einer Artifaktenbildung besonders betroffen ist weiter die durch Aspiration aus den Lumbalräumen gewonnene Liquorflüssigkeit.
Bedingt durch ihren geringen Eiweißgehalt ist die Liquorflüssigkeit als sehr zellfeindlich anzusehen. Infolge werden bei einer Einengung der Zellen bei einer Zentrifugation in der Umgebungsflüssigkeit und bei der Abtrennung der Zellen aus dieser durch ungünstige Änderung der onkotischen Druckverhältnisse vermehrt Zellalterationen auftreten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Aufgabe, ein besonders schonendes Filtrationsverfahren und eine Vorrichtung insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Verfügung zu stellen, durch die die mechanischen Einflüsse auf die Probe gering gehalten werden können, mit denen ein effektives Arbeiten ermöglicht ist und die rationell eingesetzt werden können. Dies insbesondere im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Liquorzytologie in der exfoliativen Zytologie.
Diese Aufgabenstellung wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 und die Vorrichtung nach Anspruch 6, insbesondere auch zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet, gelöst.
Das Verfahren nach Anspruch 1 stellt auf die Verfahrensschritte der Entnahme der Probe, des Abfüllens der Probe in einem auf eine Filtriervorrichtung aufgesetzten Tubus, des Ablaufens der Probe durch die Filtriervorrichtung, des Auslaufens der Probe nach der Filtration in einem pipettenrohrartigen Steigrohr und des Sammelns der filtrierten Probe in einem an das Steigrohr angesetzten Ballon ab.
Der erste Verfahrensschritt besteht in der zur Verfügungsstellung der Probe selbst. Hierbei kann die Probe nach üblichen, bekannten Verfahren gewonnen werden.
Insbesondere sind für das Verfahren nach der Erfindung auch Proben geeignet, die regelmäßig, beispielsweise bei Punktationen, ein geringes Volumen von ca. 5 ml bis 10 ml nur aufweisen.
Die Probe wird in einem auf die Filtriervorrichtung aufgesetzten Tubus abgefüllt. Insbesondere ist hier an einen zylindrischen, röhrenartigen Tubus gedacht.
Der Anschluß des Tubus an die Filtriervorrichtung, wie auch der Anschluß aller übrigen Rohre, Ballone und dergleichen erfolgt regelmäßig flüssigkeitsdicht und luftdicht.
Die über der Filtriervorrichtung im Tubus anstehende Probe wird nun die Filtriervorrichtung durchsetzen, wobei der Filtriervorgang erfolgt. Der Auslauf der Probe nach Filtration erfolgt in einem pipettenrohrartigen Steigrohr und wird letztlich die filtrierte Probe in einem an das Steigrohr, wiederum luft- und flüssigkeitsdicht angesetzten Ballon gesammelt.
Es hat dieses erfindungsgemäße Filtrierverfahren den Vorteil, daß es ohne jede mechanische Einwirkung zusätzlicher äußerer Druck- und/oder Saugvorrichtungen auskommt. Es wirkt lediglich der Druck der Flüssigkeitsäule innerhalb des Tubus.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die Maßnahme, daß das pipettenrohrartige Steigrohr in dem Ballon regelmäßig mit Flüssigkeit gefüllt ist. Hierdurch werden die auf der Filteroberfläche gesammelten Partikel feucht gehalten. Dies auch gerade dann, wenn innerhalb des Tubus über der Filteroberfläche keine Probenflüssigkeit mehr ansteht.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, daß der Tubus hinsichtlich das Aufnahmevolumen geeicht sein kann, so daß exakt ein bestimmtes Volumen der Probe lediglich eingefüllt wird.
Von besonderem Vorteil bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist die Möglichkeit des Abfüllens der Probe nach ihrer Entnahme in eine insbesondere rohrartige, zwei durch Verschlüsse verschließbare Öffnungen aufweisende Transportvorrichtung, des daran anschließenden Transportes der Probe hin zu einer Filtriervorrichtung, des Öffnen eines Verschlusses, des Ansetzens der Transportvorrichtung an den Tubus oder bevorzugt unmittelbar an die Filtriervorrichtung und des Öffnens des zweiten Verschlusses. Durch diese Maßnahme ist gewährleistet, daß ein sicherer Transport, ohne jedes Umfüllen der Probe und damit einhergehend der Gefahr einer Verunreinigung, zwischen beispielsweise einem die Probe entnehmenden Arzt und einem Labor, erfolgen kann. Hierzu wird zweckmäßigerweise die Transportvorrichtung regelmäßig rohrartig ausgebildet sein, mit einer Öffnung, die geeignet ist, bevorzugt an die Filtriervorrichtung luft- und flüssigkeitsdicht angeschlossen zu werden. Ein Umfüllen der Probe ist so nicht von Nöten.
Die Verschlüsse können in an sich üblicher Art als Stopfen, Kappen oder dergleichen mehr ausgebildet sein. Bewährt hat sich in der Praxis die Verwendung unterschiedlicher Verschlüsse, so daß die zum Anschluß an die Filtriervorrichtung resp. Tubus geeignete Öffnung deutlich und unverwechselbar gekennzeichnet ist. Hierzu eignen sich bereits unterschiedliche Farben der Verschlüsse.
Der andere Verschluß muß nicht gänzlich entfernt werden. Es reicht, wenn er für einen Lufteintritt geöffnet werden kann. Mit der Öffnung wird dann der eigentliche Filtrierprozess beginnen.
Die Verwendung eines Ballons erlaubt es erfindungsgemäß weiter, daß durch Ausüben eines Druckes die filtrierte Probenflüssigkeit im Steigrohr aufsteigt und durch die aufsteigende Probenflüssigkeit die auf einer Filteroberfläche der Filtriervorrichtung gesammelten Partikel gelöst werden, wonach der Filtriervorgang in üblicher Weise fortgesetzt werden kann.
Je nach zu filtrierender Probe können eine erhebliche Anzahl an Zellinhalten anfallen, die die Filteroberfläche gleichsam verstopfen. Ohne in Berührung mit der Probe oder der eigentlichen Filtriervorrichtung zu kommen, kann durch diese erfindungsgemäßen Verfahrensschritte dieses Problem gelöst werden und der Filtriervorgang bis zu seinem Ende fortgesetzt werden.
Der Filtriervorgang wird sicher solange andauern, bis das Niveau der filtrierten Flüssigkeit im Ballon die freie Öffnung des Steigrohres erreicht.
Wird der Ballon weiter geeignet penetriert, kann der Filtriervorgang weiter fortgesetzt und die filtrierte Probe entnommen werden. Allerdings ist bevorzugt, das Volumen des Tubus bzw. Transportbehälters kleiner zu bemessen als das Aufnahmevolumen des Ballons.
Für die Gewinnung eines Präparates, beispielsweise mittels der sogenannten Printtechnik, bei der eine Zellschicht auf einen Objektträger abgedrückt wird, wird der Tubus entfernt, wodurch die einer Aufnahme des Filters vorstehende Filteroberfläche freigelegt ist. Es kann dann die Filtriervorrichtung mit angesetztem Ballon gewendet und durch Aufsetzen und Abdrücken der Filteroberfläche mit den ausgefilterten Partikeln auf einem Objektträger ein Präparat gewonnen werden.
In vorteilhafter Weise wird hierbei das Aufnahmevolumen des Steigrohres als Rückspülkammer verwendet, da die im Steigrohr befindliche filtrierte Probenflüssigkeit von exakt dosierbarem Volumen die auf der Filteroberfläche gesammelten Partikel erneut benetzen wird.
Insbesondere für das voranstehend erläuterte Verfahren wird weiter nach der Erfindung eine Vorrichtung für die Durchführung einer Filtration, insbesondere zur Gewinnung medizinischer Präparate, zur Verfügung gestellt, bei der gemäß Anspruch 6 darauf abgestellt ist, daß sie eine Aufnahme für einen Filter aufweist, an die einerends ein Steigrohr angeschlossenen ist, das in einem angesetzten Ballon einführt ist, und an die andernends ein Tubus angeschlossen ist.
Wie bereits erwähnt, sind auch hier die Anschlüsse flüssigkeits- und luftdicht regelmäßig ausgeführt.
Der Tubus, der bevorzugt auf ein geeichtes Aufnahmevolumen aufweist, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung insbesondere als Transportbehälter auch ausgebildet sein, mit zwei durch Verschlüsse verschließbare Öffnungen, von denen eine für einen Anschluß an die Aufnahme ausgelegt ist. Hierzu ist regelmäßig ein Verschluß, beispielsweise als Kappe oder Stopfen ausgebildet, zu entfernen und erfolgt dann der Anschluß des Transportbehälters als Tubus an die Aufnahme des Filters. Es wird dann der andere Verschluß entfernt, durchstoßen oder dergleichen, so daß der Inhalt des Transportbehälters dem atmosphärischen Druck ausgesetzt wird.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Tubus, auch als Transportbehälter, röhrchenartig ausgebildet und weist ein vorgegebenes Volumen auf, beispielsweise 5 ml für Liquoruntersuchungen oder 10 ml für in größeren Proben vorhandene Körperflüssigkeiten.
Die Filtriervorrichtung selbst kann bevorzugt nach der Art der pipettenartigen Filtriervorrichtungen gemäß WO 00/20092 ausgebildet sein.
Insbesondere ist auch hier daran gedacht, daß der Filter für die Abnahme eines Zellprints mit einer freien Oberfläche seiner Aufnahme vorstehend ausgebildet ist und in den Tubus hinein ragt. Hierzu gehört weiter, daß der Filter in einer konischen Aufnahme gehalten ist, die sich hin zu der freien Filteroberfläche verjüngt. Alternativ oder zusätzlich kann weiter der Filterquerschnitt hin zu der freien Oberfläche eingeschnürt sein. Ebenso wird der Filter zweckmäßigerweise eine Porigkeit zwischen 4 µm und 10 µm aufweisen, insbesondere etwa 5 µm.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die Aufnahme und das Steigrohr einstückig ausgebildet sind. Hierzu wird das Steigrohr sich regelmäßig trichterartig auf für die Aufnahme des Filters erweitern. Da die einstückige Ausführungsform von Aufnahme und Steigrohr insbesondere bei einem sich ändernden Querschnitt der Aufnahme schwierig zu gestalten ist, kann alternativ vorgesehen werden, daß eine Aufweitung des Steigrohres, wie angesprochen trichterartig zumindest abschnittsweise ausgebildet, einen Teil der Aufnahme für den Filter mit ausbildet.
Durch diese Maßnahmen ist eine sichere flüssigkeits- und luftdichte Anbindung der einzelnen Elemente der Vorrichtung nach der Erfindung gewährleistet.
Wie eingangs erläutert, dient das Steigrohr regelmäßig auch als Aufnahme für ein Rückspülvolumen, so daß es ein vorgebbares Aufnahmevolumen regelmäßig aufweisen sollte, insbesondere ein Aufnahmevolumen von etwa 0,5 ml.
Bei üblichen Querschnitten von pipettenartigen Rohren sollte die Länge des Steigrohres dann zwischen 6 cm und 8 cm betragen. Bei einer Länge des Ballons zwischen 6 cm und 10 cm ist dann regelmäßig ein ausreichender Abstand zwischen dem Grund des Ballons und dem Steigrohr gewährleistet.
In weiterer konstruktiver Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß der Ballon eine Penetrationsstelle aufweist. Es kann diese Penetrationsstelle beispielsweise mit einer Nadel durchstoßen werden, so daß filtrierte Flüssigkeit aus dem Ballon beispielsweise mittels einer Spritze abgezogen werden kann. Alternativ wird hier unter einer Penetrationsstelle auch ein Hutzen verstanden, der auf- bzw. abgeschnitten werden kann, so daß der Inhalt des Ballons durch Zusammendrücken über die so geschaffene Öffnung entleert werden kann. Darüber hinaus wird durch eine solche Penetration der Innenraum des Ballons dem Außendruck ausgesetzt.
Hinsichtlich der angesprochenen Volumina von insbesondere 5 ml und 10 ml des Tubus respektive der Transportvorrichtung, sollte der Ballon ein Fassungsvermögen zwischen 8 ml und 15 ml bevorzugt aufweisen.
Für die Handhabung der Vorrichtung nach der Erfindung hat es sich weiter als zweckmäßig erwiesen, wenn der Außendurchmesser des Ballons 17 mm etwa aufweist. Dieser Außendurchmesser erlaubt es, die Vorrichtung nach der Erfindung in üblichen Ständern für Reagenzgläser oder dergleichen einzusetzen und ist damit ein sicherer Halt der Vorrichtung während des Filtriervorganges gegeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung nach der Erfindung werden anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist.
In der Fig. 1 der Zeichnung ist in einem Schnitt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 für die Durchführung einer Filtration, insbesondere nach dem erfindungsgemäßen Verfahren, gezeigt.
Die Vorrichtung 1 für die Durchführung einer Filtration, insbesondere zur Gewinnung medizinischer Präparate, weist eine Aufnahme 2 für einen Filter 3 auf. Einerends der Aufnahme 2 ist ein Steigrohr 4 angesetzt, das zu diesem Zwecke eine Aufweitung 5 aufweist, das einen Teil der Aufnahme des Filters 3 mit ausbildet.
Alternativ ist auch eine einstückige Ausbildung des Steigrohres und der Aufnahme des Filters durchaus möglich.
Das Steigrohr 4 mündet in einem angeschlossenen Ballon 6 über einem Grund 7.
Andernends ist an die Aufnahme 2 ein Tubus 8 angeschlossen, dessen Geometrie grundsätzlich frei bleibend ist, der jedoch bevorzugt, wie dargestellt, röhrchenartig ausgebildet ist. Infolgedessen weist der Tubus 8 zwei Öffnungen 9, 10 auf. Insbesondere in der gezeigten Ausführung kann der Tubus 8 als Transportbehälter auch Verwendung finden. Damit wird nach der Entnahme einer Probe es ermöglicht, diese bei geeignetem Verschluß einer der Öffnungen 9, 10 zu befüllen, anschließend die weitere Öffnung gleichfalls zu verschließen und die Probe beispielsweise für eine Untersuchung in einem Labor zu versenden.
Als Verschluß eignen sich grundsätzlich Kappen, Stopfen oder dergleichen mehr, wobei bevorzugt die Verschlüsse unterschiedlich ausgeführt sind, damit die Öffnung 10 problemlos identifiziert werde kann, mit der der Tubus 8 als Transportbehälter dann unmittelbar an die Aufnahme 2 angeschlossen werden kann.
Ein geeignet farbig markierter Stopfen kann beispielsweise wieder lösbar die Öffnung 10 für den Transport verschließen. Der die andere Öffnung 9 verschließende Stopfen 11 kann gleichfalls entfernbar ausgebildet sein oder, wie dargestellt, in der Öffnung 9 festgelegt sein. Es ist dann dieser Stopfen 11 mit einer geeigneten Vorrichtung zu versehen, die es erlaubt, den Innenraum des Tubus 8 mit dem Umgebungsdruck in Verbindung zu bringen. Hierbei wird beispielsweise an ein Ventil, eine geeignete Membran oder eine Penetrationsstelle für ein Durchstoßen des Stopfens 11 gedacht sein, so daß ein unmittelbarer Durchbruch 12 zur Umgebung geschaffen werden kann.
Regelmäßig wird, insbesondere wenn er als Transportbehälter ausgebildet ist, der Tubus 8 ein geeichtes Aufnahmevolumen von beispielsweise 5 ml oder 10 ml aufweisen. Es steht durch diese Maßnahme eine exakt bemessene Probe für eine Filtration zur Verfügung.
Für den Anschluß des Tubus 8 an die Aufnahme 2 des Filters 3 sind regelmäßig geeignete Abdichtungsmaßnahmen noch vorgesehen. Diese können durch ein dichtentes Gewinde 13, geeignete Dichtungsringe für einen passgenauen Klemmsitz oder dergleichen mehr ausgeführt werden.
Die eigentliche Filtervorrichtung 14 entspricht weitestgehend der in der WO 00/20 092 offenbarten.
Insbesondere ist auch hier vorgesehen, daß der Filter 3 mit einer freien Oberfläche 15, der Aufnahme 2 vorstehend ausgebildet, in den Tubus 8 hinein ragt. Weiter kann die Aufnahme 2 konisch verjüngend sein derart, daß der Filterquerschnitt sich hin zu der freien Oberfläche verjüngt. Alternativ oder zusätzlich kann der Filterquerschnitt hin zu der freien Oberfläche 15 auch eingeschnürt sein, beispielsweise durch eine der Innenwand 16 der Aufnahme 2 vorstehende, umlaufende, in Querschnitt dreiecksförmige Nase 17.
Der Filter 3 wird weiter eine Porigkeit von bevorzugt zwischen 4 µm und 10 µm, insbesondere 5 µm aufweisen, womit er seinen Verwendungszwecken bestens angepaßt werden kann.
Die über der freien Oberfläche 15 anstehende Probenflüssigkeit wird aufgrund des Luftdruckes, der Kapillarwirkung des Filters 3, sowie gegebenenfalls eines gewissen Unterdruckes im Ballon 6, den Filter 3 durchsetzen, wobei sich auf der Filteroberfläche 15 ausreichend große Partikel niederschlagen werden. Insoweit ist eine das Filtrat ausgesprochen schonende Separation gegeben.
Nachdem der Filter 3 von der Probenflüssigkeit durchsetzt wurde, wird diese im Steigrohr 4 in den Ballon 6 abgeführt.
Da beispielsweise für einen Zellprint nach Abnahme des Tubus 8 die verbleibende Vorrichtung um 180° gedreht wird, dient das dann im Steigrohr 4 befindliche Volumen der Probe auch als Rückspülflüssigkeit. Aus diesem Grunde sollte das Volumen des Steigrohres 4 wohl definiert sein, beispielsweise 0,5 ml betragen. Bei einem Außendurchmesser von üblicherweise handelsüblichen 3,3 mm und mit einer Länge von 80 mm ist ein derartiges Volumen regelmäßig erreichbar.
Der Ballon 6, vorzugsweise aus einem klarsichtigen Polyäthylen hergestellt, sollte eine Länge von etwa 8,5 mm bei den genannten Abmessungen aufweisen. Mit zweckmäßigerweise einem Außendurchmesser von 17 mm kann sein Volumen dann zwischen 8 ml und 15 ml betragen und ist so an das Volumen des Tubus 8 angepaßt.
Der Außendurchmesser des Ballons 6 von 17 mm gestattet es, während des Filtrationsvorganges die Vorrichtung 1 insgesamt in einem üblichen Reagenzglashalter abzusetzen.
Weiter weist der Ballon 6 eine Penetrationsstelle 18, hier in Form eines abzuschneidenden Hutzens auf. Durch das Schaffen dieser Öffnung, alternativ beispielsweise auch durch ein Durchstoßen einer hierfür dünnwandig ausgeführten Penetrationsstelle mittels einer Spritze, kann eine Verbindung zwischen der Umgebung und dem Innenraum des Ballons 6 geschaffen werden. Daneben ist es durch eine solche zu öffnende Penetrationsstelle 18 ermöglicht, die filtrierte Probe dem Ballon 6 problemlos zu entnehmen.

Claims (20)

1. Verfahren für eine Filtration insbesondere zur Gewinnung von medizinischen Präparaten, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
  • - der Entnahme der Probe,
  • - des Abfüllens der Probe in einen auf eine Filtriervorrichtung (14) aufgesetzten Tubus (8),
  • - des Ablaufens der Probe durch die Filtriervorrichtung (14),
  • - des Auslaufens der Probe nach der Filtration in einem pipettenrohrartigen Steigrohr (4) und
  • - des Sammelns der filtrierten Probe in einem an das Steigrohr (4) angesetzten Ballon (6).
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
  • - des Abfüllens der Probe in eine insbesondere rohrartige, zwei durch Verschlüsse (11) verschließbare Öffnungen (9, 10) aufweisende Transportvorrichtung (8),
  • - des Transportes der Probe hin zu der Filtriervorrichtung (14),
  • - des Öffnens eines Verschlusses,
  • - des Ansetzens der Transportvorrichtung (8) an den Tubus oder unmittelbar an die Filtriervorrichtung (14) und
  • - des Öffnens des zweiten Verschlusses (11).
3. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
  • - des Ausübens eines Druckes auf den Ballon (6) derart,
  • - daß filtrierte Probenflüssigkeit im Steigrohr (4) aufsteigt und durch die aufsteigende Probenflüssigkeit
  • - die auf einer Filteroberfläche (15) der Filtriervorrichtung (14) gesammelten Partikel gelöst werden,
  • - wonach der Filtriervorgang fortgesetzt wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
  • - der Penetration des Ballons (6) und
  • - der Entnahme der filtrierten Probe.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
  • - des Entfernens des Tubus (8) und der damit einhergehenden Freilegung der einer Aufnahme (2) des Filters (3) vorstehenden Filteroberfläche (15),
  • - des Wendens der Filtriervorrichtung (14) mit angesesetztem Ballon (6) und
  • - des Aufsetzens der Filteroberfläche (15) mit gesammelten Partikeln auf einen Objektträger zur Gewinnung eines Präparates.
6. Vorrichtung für die Durchführung einer Filtration, insbesondere zur Gewinnung medizinischer Präparate, insbesondere nach einem Verfahren gemäß der vorstehenden Ansprüche, aufweisend eine Aufnahme (2; 5) für einen Filter (3), an die einerends ein Steigrohr (4) angeschlossen ist, das in einen angesetzten Ballon eingeführt ist, und an die andernends ein Tubus (8) angeschlossen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tubus (8) als Transportbehälter mit zwei durch Verschlüsse (11) verschließbare Öffnungen (9, 10) ausgebildet ist, von denen eine (9) für einen Anschluß an die Aufnahme (2) ausgelegt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tubus (8) röhrchenartig ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Volumen des Transportbehälters (8) vorgegeben ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (3) mit einer freien Oberfläche (15) der Aufnahme (2) vorstehend ausgebildet in den Tubus (8) hineinragt.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (3) in einer konischen Aufnahme (2) gehalten ist, die sich hin zu der freien Oberfläche (15) verjüngt.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterquerschnitt hin zu der freien Oberfläche (15) eingeschnürt ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (3) eine Porigkeit zwischen 4 µm und 10 µm aufweist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme und das Steigrohr einstückig ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufweitung (5) des Steigrohres (4) einen Teil der Aufnahme mit ausbildet.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (4) ein Aufnahmevolumen von 0,5 ml aufweist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (4) eine Länge zwischen 6 cm und 8 cm aufweist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ballon (6) eine Penetrationsstelle (18) aufweist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ballon (6) ein Fassungsvermögen zwischen 8 ml und 15 ml aufweist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Ballons (6) 17 mm aufweist.
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