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DE10015928B4 - Träger für ein Arzneimittel und Verfahren zur Überprüfung der Unversehrtheit dieses Trägers - Google Patents

Träger für ein Arzneimittel und Verfahren zur Überprüfung der Unversehrtheit dieses Trägers Download PDF

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DE10015928B4
DE10015928B4 DE10015928A DE10015928A DE10015928B4 DE 10015928 B4 DE10015928 B4 DE 10015928B4 DE 10015928 A DE10015928 A DE 10015928A DE 10015928 A DE10015928 A DE 10015928A DE 10015928 B4 DE10015928 B4 DE 10015928B4
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Abstract

Träger (1) für ein über die Haut eines Empfängers auf diesen einwirkendes Arzneimittel oder einen über die Haut des Empfängers einwirkenden chemischen sonstigen Wirkstoff, mit einem Trägerelement , das auf mindestens einer Seite eine Arzneimittel- oder Wirkstoff-Substanz (3) trägt, wobei die Substanz (3) vor der Applikation des Trägerelementes (2) auf die Haut eines Arzneimittelempfängers mit einer Schutzschicht (4) abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (2) mit mindestens einer Leiterbahn (5) versehen ist, die über einen durchtrennbaren Abschnitt (6) der Schutzschicht (4) verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Träger für ein Arzneimittel mit einem Trägerelement, das auf mindestens einer Seite eine Wirkstoffsubstanz trägt, wobei die Wirkstoffsubstanz vor der Applikation des Trägerelements auf die Haut eines Empfängers mit einer Schutzschicht abgedeckt ist.
  • Ein solcher Träger wird in der Regel als Pflaster bezeichnet. Pflaster werden im medizinisch-pharmazeutischen Bereich einerseits dazu verwendet, um Wunden oberflächlich abzudecken und zu schützen, darüber hinaus ist es bereits bekannt, auf solchen Pflastern auch Arzneimittel oder Wirkstoffe aufzubringen, die über die Hautoberfläche auf einen Empfänger einwirken können, wozu der Träger mit seinem Trägerelement auf die Haut des Wirkstoffempfängers aufzukleben ist. In der Regel ist die Substanz vor der Applikation des Trägerelementes auf die Haut des Empfängers mit einer Schutzschicht abgedeckt, um die Substanz vor Applikation frei von äußeren, gegebenenfalls negativen Einflüssen zu halten.
  • Arzneimittel- oder Wirkstoffsubstanzen, die in Kontakt mit der Hautoberfläche eines Empfängers sind, wirken nur eine ganz bestimmte Zeit als Mediktion auf den Empfänger ein, die Wirkung läßt nach einer gewissen Applikationszeit nach, so daß ein als Pflaster ausgebildetes Trägerelement nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden muß.
  • Arzneimittel- oder Wirkstoffempfänger können sich aber oftmals nicht mehr ausreichend genau an den Zeitpunkt erinnern, an welchem sie den Träger angelegt haben, bei nicht wenigen Patienten besteht eine permanente Ungewißheit darüber, ob die Applikationsdauer des Wirkstoffpflasters noch korrekt oder bereits überschritten ist.
  • Der Erfindung/Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Träger für ein Arzneimittel oder einen sonstigen Wirkstoff mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 so auszubilden, daß der Träger insbesondere hinsichtlich seines Applikationszeitpunktes mit elektronischen Zusatzmitteln abfragbar ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, vorteilhafte Weiterbildungen oder parallele Lösungen ergeben sich aus den Unter- bzw Nebenansprüchen.
  • Als Kern der Erfindung wird es zunächst angesehen, daß Trägerelement mit mindestens einer Leiterbahn zu versehen, die über einen durchtrennbaren Abschnitt der Schutzschicht verläuft. Dies bedeutet, daß das Trägerelement elektronisch abfragbar ist, wann erstmalig die Schutzschicht geöffnet worden ist und ob die Schutzschicht vor dem Auflegen unversehrt war. Dazu sind die Enden der Leiterbahn vorteilhafterweise mit einer elektronischen Auswerte- und Anzeigeschaltung zu verbinden, die unterschiedliche Zustände anzeigen bzw. Zeitpunkte abspeichern kann, so daß der Benutzer des Trägers in der Lage ist, abzufragen, wann er den Arzneimittelträger bzw. das Pflaster angelegt hat. Es ist auch möglich, über eine Alarmvorrichtung den Benutzer zu informieren, wenn die Einwirkzeit der Substanz auf die Haut des Arzneimittelempfängers abgelaufen ist.
  • Der Träger kann in ein Gehäuse eingelegt werden, das die Auswerte- und Anzeigevorrichtung enthält. Wenn in Anspruch 3 von Gehäuse gesprochen wird, so sind damit unterschiedliche Arten von Gehäuse umfaßt. Eine Art dieser Gehäuse kann gemäß Anspruch 4 auf die Haut des Arzneimittelempfängers aufgelegt und befestigt werden, das mit der Auswerte- und Anzeigevorrichtung versehene Gehäuse kann z. B. nach Art eines Uhrgehäuses ausgebildet sein oder in eine am Körper getragene Uhr integriert sein. Die elektronische Vorrichtung kann so ausgestaltet sein, daß sie in Verbindung mit dem Träger nach dem vorgebbaren Zeitablauf ein Signal abgibt, die Soll-Tragedauer kann über Eingabeelemente in die Auswerte- und Anzeigevorrichtung eingegeben werden.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, daß der Träger abschneidbar oder einzeln in Reihe in einem gesonderten Aufbewahrungsgehäuse derart angeordnet ist, daß mindestens eine Leiterbahn oder Kontaktanordnung mit Gegenkontakten des Gehäuses zusammenwirkt und bei Entnahme des Trägers aus dem Gehäuse das Zusammenwirken der Kontakte entweder unterbrochen oder die Leiterbahn durchtrennt wird. Dieses Aufbewahrungsgehäuse dient also dazu, die Träger vor der Applikation auf die Haut des Arzneimittelempfängers aufzubewahren. Die Auswerteeinheit wird in diesem Falle nicht am Körper getragen, sondern verbleibt stationär im Aufbewahrungsgehäuse und erinnert den Benutzer des Trägers von dort aus, daß die Tragezeit abgelaufen ist oder eine neue Arzneimitteldosis in Pflasterform zu applizieren ist. Zusätzlich ist es auch möglich, das Verfallsdatum in die Auswerte- und Anzeigevorrichtung einzugeben. Dadurch ist sichergestellt, daß nicht überalterte Arzneimittel in Kontakt mit der Haut gebracht werden.
  • Anspruch 11 betrifft einen Träger für ein Arzneimittel, mit einem auf einen Hautabschnitt eines Arnzeimittelempfängers auflegbaren Trägerelement, das auf mindestens einer Seite eine Arzneimittelsubstanz trägt. Nach dem Kennzeichen ist der Träger oder ein den Träger aufnehmendes Gehäuse mit einer Mehrzahl von Sensoren versehen, die über Kontakte Auswerteschaltung verbunden sind. Dieser Anspruch kann gesondert oder in Verbindung mit dem Merkmal gemäß Anspruch 1 ebenfalls die Aufgabe lösen, dem Benutzer des Trägers Informationen darüber zu vermitteln, in welchem Zustand der Träger ist und/oder ob er gegebenenfalls auszutauschen, abzusetzen oder zu erneuern ist.
  • Die Sensoren gemäß Anspruch 11 können unterschiedliche Sensoren sein, die entweder innerhalb des Trägers Temperaturen, Feuchtigkeitszustände, chemische Zustände oder dergleichen erfassen oder solche Zustände von der Haut des Benutzers abtasten. Einzelnes ergibt sich aus den Ansprüchen 12–14.
  • Der Wirkstoff gemäß Anspruch 14 kann entweder ein gesonderter Wirkstoff sein, der nur zusätzlich auf dem Träger plaziert ist, um eine detektierbare Reaktion herbeizuführen, es ist aber auch möglich, daß der Wirkstoff das Arzneimittel selbst oder eine in der Arzneimittelsubstanz enthaltene Wirkstoff ist. Auch nicht-medizinische Wirkstoffe sind angesprochen, z. B. chemische oder kosmetische Wirkstoffe.
  • Um die für die Auswerte- und Anzeigevorrichtung und damit verbundene Prozessoren erforderlichen Spannungsquellen zu schonen, ist es zweckdienlich, über die Sensoren oder das Durchtrennen der Leiterbahnen die Auswerte- und Anzeigevorrichtung, d. h. die Prozessortätigkeit erstmalig zu aktivieren.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, in den Träger auch weitere Sensoren zu integrieren, die beispielswiese Pulsfrequenz, Herzrhythmus, Blutzucker, Blutdruck und dergleichen abtasten und entweder anzeigen oder an eine gesonderte Auswerteschaltung per Funk übertragen. Damit besteht die Möglichkeit, einen Empfänger, der das erfindungsgemäße Pflaster trägt, hinsichtlich seiner körperlichen Reaktion zu überwachen und im Falle von Unverträglichkeiten auf die Wirkstoffsubstanz Warnsignale abzugeben, beispielsweise dahingehend daß das Pflaster umgehend zu entfernen ist.
  • Gemäß Anspruch 23 sind Aktivierungselemente im Bereich der Substanz vorhanden, über die die Substanzabgabe an die Haut beschleunigt oder verzögert werden kann. Die möglichen Aktivierungselemente sind bespielsweise Heizelemente, kapazitive Elemente, chemische Aktivatoren, Feuchtigkeit abgebende Elemente und dergleichen. Die Steuerung der Abgabengeschwindigkeit der Substanz kann von außen gesteuert werden, beispielsweise über einen Arzt, der die Möglichkeit hat, auf eine mit dem Träger verbundene Empfangsvorrichtung per Funk zuzugreifen.
  • In dem Gehäuse kann ferner eine Sendeeinrichtung angeordnet angeordnet sein, mit welcher in der Auswerteschaltung abgespeicherte Information an einen gesonderten Auswerterechner übertragen werden kann. Dadurch wird es möglich, daß gesondert zum Zwecke einer klinischen Auswertung die körperlichen Reaktionen auf eine Substanz unmittelbar aufgezeichnet werden können.
  • Gemäß Anspruch 27 soll der Träger mit weiteren gleichen oder ähnlichen Trägern in einer gemeinsamen Aufnahmebox angeordnet sein, mit jeder Entnahme eines Trägers wird ein elektronischer Startimpuls in der Aufnahmevorrichtung erzeugt, der eine zeitliche Erinnerungsfunktion betreffend die maximale Tragedauer auslöst. Dieser elektronische Startimpuls kann durch unterschiedliche Sensoren ausgelöst werden, beispielsweise durch eine Lichtschranke oder dergleichen.
  • Wenn die Auswerte und Anzeigenschaltung in den Träger integriert ist, kann dieser aus flexiblen Folienmaterial ausgebildet werden. Das Trägerelement kann eine kuppelartige Form haben, es ist möglich, auf der der hautabgewandten Seite des Trägers eine Solarzelle anzuordnen, um eine Spannungsversorungseinheit zu stützen oder zu bilden. Ferner ist es möglich, den Träger aus weichem, kissenartigem Material auszubilden, wodurch ein erhöhter Tragekomfort erreicht wird. Im gleichen Sinne ist es möglich auch das Gehäuse kissenartig auszubilden, in welches der Träger zu integrieren ist.
  • Gemäß Anspruch 32 soll der Träger nach Art eines Modulträgers ausgebildet sein und in vorgesehene Fächer Arzneimittel unterschiedlicher Art oder Anzahl eingebracht werden können. Außerdem sind unterschiedliche Sensoren vorgesehen, die erforderlichenfalls mit elektronischen Auswerte- und Anzeigeschaltungen verbunden werden können.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist es auch möglich, die Schutzfolie des Pflasters zwischen einem Batteriekontakt und einem Kontakt der Auswerte- und Anzeigeschaltung verlaufen zu lassen, so daß beim Entfernen der Schutzfolie der Batteriekontakt den Gegenkontakt kontaktiert und damit die Vorrichtung eingeschaltet wird.
  • Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
  • 1 Eine schematische Schnittdarstellung durch einen pflasterartigen Träger mit einer Substanz, die durch eine Schutzschicht abgedeckt ist, über die eine Leiterbahn verläuft;
  • 2 Eine Draufsicht auf den Träger gemäß 1:
  • 3 Einen Träger, der in ein Aufbewahrungsgehäuse mit einer elektronischen Auswerte- und Anzeigeschaltung eingelegt ist;
  • 4 Eine schematische Schnittdarstellung eines in ein Gehäuse eingelegten Trägers vor dem Auflegen auf die Hautoberfläche;
  • 5 Eine schematische Darstellung eines Gehäuses in welchem ein Träger eingelegt ist;
  • 6 Eine schematische Schnittdarstellung durch ein Gehäuse mit eingelegtem Träger;
  • 7 Eine schematische Darstellung eines Trägers mit intergrierter Auswerte- und Anzeigeschaltung;
  • 8 Eine schematische Darstellung eines Aufbewahrungsgehäuses mit mehreren eingelegten Trägern;
  • 9 Einen Träger mit unterschiedlichen Wirkstoffen, Sensoren, Auswerteelementen und Sende-/Empfangseinrichtungen in schematischer Darstellung.
  • Der Träger 1 ist dazu vorgesehen, ein über die Haut eines Empfängers einwirkendes Arzneimittel oder einen sonstigen Wirkstoff aufzunehmen. Der Träger 1 weist ein Trägerelement 2 auf, das auf mindestens einer Seite eine Arzneimittel oder Wirkstoffsubstanz trägt, die nachfolgend als Substanz 3 bezeichnet wird. Die Substanz 3 ist vor der Applikation des Trägerelementes 2 auf die Haut des Arzneimittelempfängers mit einer Schutzschicht 4 abgedeckt. Das Trägerelement 2 ist mit einer Leiterbahn 5 versehen, die über einen durchtrennbaren oder zu öffnenden Abschnitt 6 der Schutzschicht 4 verläuft.
  • Die Enden 7 der Leiterbahn 5 sind mit einer elektronischen Auswerte- und Anzeigeschaltung 8 verbunden, über die einerseits die Unversehrtheit der Schutzschicht 4 angezeigt werden kann oder in der eine Entnahmezeitpunkt des Trägerelementes 2 aus einer Aufbewahrungseinheit 9 gespeichert werden kann.
  • Der Träger 1 kann in ein Gehäuse 10 eingelegt werden, das die Auswerte- und Anzeigeeinrichtung 8 enthält. Es kann sich dabei um das Gehäuse 10 der Aufbewahrungseinheit 9 handeln. Es ist aber auch denkbar, ein Gehäuse 11 vorzusehen, das auf die Haut 16 des Arzneimittelempfängers auflegbar und dort befestigbar ist. Das mit der Auswerte- und Anzeigevorrichtung 8 versehene Gehäuse 11 kann nach An eines Uhrgehäuses ausgebildet sein oder in eine am Körper tragbare Uhr integriert sein, beispielsweise eine Armbanduhr.
  • Durch die Leiterbahn 5 ist ein elektronischer Startimpuls erzeugbar, der durch die Auswerte- und Anzeigevorrichtung 8 verarbeitet wird und nach einem vorgebbaren Zeitablauf nach dem Startimpuls ein Warnsignal abgibt. Dazu kann die Soll-Tragedauer des Trägers 1 in die Auswerte- und Anzeigevorrichtung 8 eingegeben werden, wozu Eingabeelemente 12 in Form von Knöpfen, Verstellkronen und dergleichen vorgesehen sind.
  • In den 3 und 8 ist zu sehen, wie der Träger 1 in Form von Einzel-Applikationen derart in dem Gehäuse 10 der Aufbewahrungseinheit 9 angeordnet ist, daß die mindestens eine Leiterbahn 5 bei einer Entnahme des Trägers oder der Trägerapplikation aus dem Gehäuse 10 die Leiterbahn durchtrennt wird oder die Kontakte 13 unterbrochen werden.
  • 7 zeigt eine integrierte Form des Trägers 1, bei welcher der Träger 1 selbst mit der Auswerte- und Anzeigevorrichtung 8 verbunden ist bzw. diese untrennbar umfaßt. Die Auswerte- und Anzeigeeinheit 8 ist dabei über eine Halteschicht 14 mit dem Trägerelement 2 verbunden. Auf der Oberseite 15 ist die Schicht 14 transparent oder transluzent ausgebildet, so daß eine optische Anzeige durch die Schicht 14 durchscheinen kann.
  • Nachfolgend wird auf 9 Bezug genommen. Dort ist ein Träger mit einem Trägerelement 2 dargestellt, auf welchem eine Mehrzahl von Sensoren 20, 21 aufweist, die über Kontakte 22 mit einer Auswerteschaltung 23 verbunden sind. Die Sensoren 20, 21 können Temperatur- oder Feuchtigkeitssensoren sein. Die Sensoren 20, 21 können aber auch auf einen Wirkstoff 24 reagierfähig sein, der mit fortschreitender Tragezeit des Trägers 1 auf der Haut des Arzneimittelempfängers abgebaut wird. Der Wirkstoff 24 kann entweder das Arzneimittel sein oder ein in der Arzneimittelsubstanz enthaltener Wirkstoff. Es ist aber auch möglich, einen gesonderten Wirkstoff vorzusehen, der neben der Substanz 3 des Arzneimittels gesondert auf dem Trägerelemen 2 angebracht wird und keinerlei sonstigen medizinischen Auswirkungen auf den Empfänger hat, sondern nur die Aufgabe hat, mit entsprechenden Sensoren zu reagieren.
  • Es ist vorgesehen, daß über die Sensoren 20, 21 und/oder das Durchtrennen der Leiterbahn 5 die Auswerte- und Anzeigevorrichtung 8 und/oder die Auswerteschaltung 23 erstmals aktiviert wird.
  • Über die Sensoren 20, 21 und die Auswerteschaltung 23 kann ein Signal erzeugt werden, wenn eine vorbestimmte Trage- oder Einwirkungszeit erreicht ist, wenn die Arzneimittelsubstanz oder der Wirkstoff ohne medizinische Auswirkung verbraucht ist und/oder eine Unverträglichkeit des Arzneimittels oder des Trägerelementes auf dem Hautabschnitt des Trägers registriert wird.
  • Die Sensoren 20, 21 können auch dazu herangezogen werden, Pulsfrequenz, Herzrhythmus, Blutdruck und Blutzucker und dergl. zu messen. Im Prinzip sind alle auf ein Pflaster aufbringbaren Arten von Sensoren denkbar, die in irgendeiner Weise mit dem Patienten, dessen Haut oder den Wirkstoff zusammenwirken können.
  • Die Ausgänge der Sensoren können über gesonderte Datentransferkontakte an die gesonderte Auswerteschaltung 23 übertragen werden und über eine Sendeeinrichtung 25.
  • Aus 9 geht noch hervor, daß im Bereich der Arzneimittelsubstanz 3 oder auch im Bereich des gesonderten Wirkstoffes 24 Aktivierungselemente 30 in Form von Heizelementen, kapazitiven Elementen, chemischen Aktivatoren und dergl. angeordnet sind, die über die Auswerteschaltung 23 zur Beschleunigung oder Verzögerung der Arzneimittelsubstanzabgabe an die Haut 16 steuerbar sind. Die Steuerung der Aktivierungselemente 30 erfolgt über Signale, die über eine mit dem Träger 1 verbundene Sende- und Empfangsvorrichtung 25 gesteuert werden können.
  • In der Auswerteschaltung 23 abgespeicherte Informationen können über die Sende-Empfangsvorrichtung 25 an einen gesonderten Auswerterechner 40 übertragen werden, der beispielsweise bei einem Arzt oder bei einer Forschungseinrichtung steht, die „Clinical Research" betreibt.
  • Der Träger kann eine kuppelartige Form haben, und dabei kissenartig ausgebildet sein. Über eine Solarzelle 50, die in Zeichnungsfigur 9 angedeutet ist, kann eine Batterie gestützt werden.
  • Der Träger kann modulartig ausgebildet sein und Fächer haben, die in die als Trägerelemente mit Arzneimitteln unterschiedlicher Art oder Anzahl eingebracht werden können. Auch die Einbringung unterschiedlicher Sensoren nach An von Moduleinschüben ist denkbar.
  • Betreffend die Gehäuse, die auf die Haut aufgelegt werden können, sind unterschiedlichste Gehäuseformen denkbar, die über Armbanduhren oder kissenartige Gehäuse hinausgehen. Denkbar wäre beispielsweise, den Träger mit einem Brustband auf der Brust des Empfängers anzuordnen oder den Träger in ein strumpfartiges Element zu integrieren, so daß die Arzneimittelsubstanz oder ein Wirkstoff auf den Knöchel oder Wadenbereich des Empfängers einwirkt.
  • 1
    Träger
    2
    Trägerelement
    3
    Substanz
    4
    Schutzschicht
    5
    Leiterbahn
    6
    Abschnitt
    7
    Enden
    8
    Auswerte- und Anzeigevorrichtung
    9
    Aufbewahrungseinheit
    10
    Gehäuse
    11
    Gehäuse
    12
    Eingabeelemente
    13
    Kontakte
    14
    Schicht
    15
    Oberseite
    16
    Haut des Patienten
    20
    Sensor
    21
    Sensor
    22
    Kontakte
    23
    Auswerteschaltung
    24
    Wirkstoff
    25
    Sender/Empfänger
    30
    Aktivierungselement
    31
    Empfangsvorrichtung
    40
    Auswerterechner
    50
    Solarzelle

Claims (35)

  1. Träger (1) für ein über die Haut eines Empfängers auf diesen einwirkendes Arzneimittel oder einen über die Haut des Empfängers einwirkenden chemischen sonstigen Wirkstoff, mit einem Trägerelement , das auf mindestens einer Seite eine Arzneimittel- oder Wirkstoff-Substanz (3) trägt, wobei die Substanz (3) vor der Applikation des Trägerelementes (2) auf die Haut eines Arzneimittelempfängers mit einer Schutzschicht (4) abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (2) mit mindestens einer Leiterbahn (5) versehen ist, die über einen durchtrennbaren Abschnitt (6) der Schutzschicht (4) verläuft.
  2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (7) der Leiterbahn (5) mit einer elektronischen Auswerte- und Anzeigeschaltung (8) verbunden sind, über die die Unversehrtheit der Schutzschicht (4) anzeigbar ist und/oder in der ein Entnahmezeitpunkt des Trägerelementes (2) aus einer Aufbewahrungseinheit (9) speicherbar ist.
  3. Träger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) in ein Gehäuse (10, 11) einlegbar ist, das die Auswerte- und Anzeigevorrichtung (8) enthält.
  4. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (11) auf die Haut (16) des Arzneimittelempfängers auflegbar und dort befestigbar ist.
  5. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (11) den Träger (1) nur teilweise übergreift.
  6. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mit der Auswerte- und Anzeigevorrichtung (8) versehene Gehäuse (11) nach Art eines Uhrgehäuses ausgebildet oder in eine am Körper tragbare Uhr integriert ist.
  7. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Leiterbahn (5) ein elektronischer Startimpuls erzeugbar ist, der durch die Auswerte- und Anzeigevorrichtung (8) verarbeitbar ist und nach einem vorgebbaren Zeitablauf nach dem Startimpuls ein Warnsignal erzeugbar ist.
  8. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Soll-Tragedauer des Trägers (1) in die Auswerte- und Anzeigevorrichtung (8) eingebbar ist.
  9. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) in Form von Einzel-Applikationen derart in dem gesonderten Gehäuse (10) der Aufbewahrungseinheit (9) angeordnet ist, daß mindestens eine Leiterbahn (5) oder eine Kontaktanordnung mit Gegenkontakten des Gehäuses (10) zusammenwirkt und bei Entnahme des Trägers (1) aus dem Gehäuse (10) das Zusammenwirken der Kontakte unterbrochen und/oder die Leiterbahn (5) durchtrennt wird.
  10. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) selbst mit der Auswerte- und Anzeigevorrichtung (8) verbunden ist oder diese umfaßt.
  11. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das ihm zugeordnete Verfallsdatum in die Auswerte- und Anzeigevorrichtung (8) eingebbar ist.
  12. Träger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) und/oder ein den Träger aufnehmendes Gehäuse (11) eine Mehrzahl von Sensoren (20, 21) aufweist, die über Kontakte (22) mit einer Auswerteschaltung (8) verbunden sind.
  13. Träger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoren (20, 21) Temperatursensoren sind oder umfassen.
  14. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoren (20, 21) als Feuchtigkeitssensoren ausgebildet sind oder solche umfassen.
  15. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoren (20, 21) auf einen mit der Tragezeit des Trägers (1) abbaubaren Wirkstoff (24) reagierfähig sind.
  16. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoff (24) ein Arzneimittel, ein in der Arzneimittelsubstanz enthaltener Wirkstoff ist oder ein gesonderter chemischer oder kosmetischer Wirkstoff ist.
  17. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoff (24) ein gesonderter, neben dem Arzneimittel auf dem Trägerelement (2) vorgesehener Wirkstoff ist, der keine medizinische Auswirkung auf den Empfänger hat.
  18. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoren (20, 21) Hautkontaktsensoren oder Drucksensoren umfassen.
  19. Träger nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß über die Sensoren (20, 21) und/oder das Durchtrennen der Leiterbahn (5) die Auswerte- und Anzeigevorrichtung (8) und/oder die Auswerteschaltung (23) erstmalig aktivierbar ist.
  20. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über die Sensoren (20, 21) und die Auswerteschaltung (23) ein Signal erzeugbar ist, wenn eine vorbestimmte Trage- oder Einwirkungszeit erreicht ist und/oder die Arzneimittelsubstanz der Wirkstoff verbraucht ist und/oder eine Unverträglichkeit des Arzneimittels oder des Trägerelementes auf der Haut (16) registriert ist.
  21. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite des Gehäuses (11) manuell bedienbare Eingabeelemente (12) angeordnet sind.
  22. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in ihm weitere Sensoren (20, 21) integriert sind, die über Datentransferkontakte (Interface) an die Auswerteschaltung (8) übertragbar sind oder über eine in den Träger (1) oder das Gehäuse (10,11) integrierte Sendeeinrichtung (25) an einen gesonderte Auswerterechner (40) übertragbar sind.
  23. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Arzneimittelsubstanz (3) und/oder des Wirkstoffes (24) Aktivierungselemente (30) angeordnet sind, die über die Auswerteschaltung (23) zur Beschleunigung oder Verzögerung der Substanz-Abgabe an die Haut (16) steuerbar sind.
  24. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung der Aktivierungselemente (30) über Signale erfolgt, die über eine mit dem Träger (1) verbundene Empfangsvorrichtung (31) von Dritten steuerbar sind.
  25. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse eine kombinierte Sende/Empfangsvorrichtung (25) angeordnet ist.
  26. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Auswerteschaltung (23) abgespeicherte Informationen an einen gesonderten Auswerterechner (40) übertragbar sind.
  27. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß er mit weiteren Trägern (1) in einer gemeinsamen Aufbewahrungseinheit (9) angeordnet ist und bei jeder Entnahme eines Trägerelementes (2) ein elektronischer Startimpuls erzeugbar ist, der eine zeitliche Erinnerungsfunktion betreffend die maximale Tragedauer des Trägers (1) auslöst.
  28. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der die Auswerte- und Anzeigeschaltung (8) umfassende Träger (1) aus einem flexiblen Folienmaterial ausgebildet ist.
  29. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (2) eine kuppelartige Form hat.
  30. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger und/oder das Gehäuse kissenartig ausgebildet sind.
  31. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) auf seiner der Haut (16) abgewandten Seite mit einer Solarzelle (50) verbunden ist oder eine solche enthält.
  32. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) nach Art eines Modulträgers ausgebildet ist und in vorgesehene Fächer Arzneimittel unterschiedlicher Art oder Anzahl und/oder unterschiedliche Sensoren (20, 21) einbringbar und mit der elektronischen Auswerte- und Anzeigeschaltung (8) verbindbar sind.
  33. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (4) zwischen einem Batteriekontakt und einem Kontakt der Auswerte- und Anzeigeschaltung (8) verläuft und beim Entfernen der Schutzfolie (4) der Batteriekontakt den Gegenkontakt kontaktiert.
  34. Verfahren zur Überprüfung der Unversehrtheit/Originalität eines mit einem Wirkstoff versehenen Arzneimittelträgers, insbesondere Arzneimittelpflaster, mit folgenden Verfahrensschritten: – Vorsehen mindestens einer Schutzschicht auf dem Pflaster, die die Wirkstoffanordnung auf dem Pflaster/Träger verschließt; – Vorsehen einer elektrischen Kontaktanordnung auf dem Pflaster, die bei unversehrter Schutzschicht überbrückt ist; – Vorsehen einer elektronischen Auswerteanordnung die mit der Kontaktanordnung elektrisch verbindbar ist; – Durchführung einer elektrischen Durchgangsprüfung durch die Kontaktanordnung; – Abziehen oder Öffnen der Schuztschicht, dabei Unterbrechung der elektrischen Leiterbahn zwischen den Kontakten.
  35. Verfahren nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Unterbrechung der elektrischen Durchgängigkeit ein Startimpuls erzeugt wird, der durch eine Auswerte- und Anzeigevorrichtung auswertbar ist.
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