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DE60121195T2 - Dosierspender - Google Patents

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DE60121195T2
DE60121195T2 DE60121195T DE60121195T DE60121195T2 DE 60121195 T2 DE60121195 T2 DE 60121195T2 DE 60121195 T DE60121195 T DE 60121195T DE 60121195 T DE60121195 T DE 60121195T DE 60121195 T2 DE60121195 T2 DE 60121195T2
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DE
Germany
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dispensing
hand
container
held
docking
Prior art date
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DE60121195T
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English (en)
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James Matthew New Haw GREY
Philip Martin RIDDIFORD
William Geoffrey Salisbury GUY
Bobby Rajiv DAVE
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
G W PHARMA Ltd SALISBURY
GW Pharma Ltd
Original Assignee
G W PHARMA Ltd SALISBURY
GW Pharma Ltd
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Publication date
Application filed by G W PHARMA Ltd SALISBURY, GW Pharma Ltd filed Critical G W PHARMA Ltd SALISBURY
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Description

  • Diese Erfindung betrifft Dosis abgebende Vorrichtungen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, zum Abgeben von Dosen von Arzneimitteln und anderen ähnlichen Medikamenten. Sie kann jedoch in analogen Bereichen verwendet werden, in welchen ein kontrolliertes Abgeben von Material gewünscht wird. Es ist von besonderem Wert für das Abgeben von abgemessenen Dosen fließender Medikamente von einem Speicherbehälter, welcher einen Vorrat derartiger Medikamente enthält, obwohl sie ebenso verwendet werden kann, um Einheitsdosierungen von Festkörpern, wie z.B. Tabletten, abzugeben.
  • Pharmazeutische Verpackungen sind normalerweise derart konstruiert, dass sie dem Patienten einen einfachen und unbeschränkten Zugang ermöglichen. Es gibt jedoch Situationen, in welchen es Überlegungen hinsichtlich Schutz und Sicherheit notwendig machen, die Verwendung von Medizin durch Patienten zu steuern/regeln und aufzuzeichnen. Zudem ist eine Überwachung von Dosierungen durch medizinisches, Kranken- und Pflegepersonal zeitaufwändig und kostspielig, insbesondere dann, wenn sich der Patient nicht in einem Krankenhaus oder einer anderen Pflegeeinrichtung befindet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Patient eine Kombination von Medikamenten mit einer strengen Führung einer Medikation einnehmen muss. Während in dem Fall vieler Medikamente und Pharmazeutika die Dosierungsführung stark schwanken kann, ohne potenzielle Gefahr für den Patienten einerseits oder Verlust von Effektivität der Medikamente andererseits, wird man ebenso gut verstehen, dass eine Medikation wünschenswerterweise bewirkt wird, indem eine regelmäßige Dosierungsführung verwendet wird. Man hat herausgefunden, dass dies nicht immer am einfachsten dadurch erreicht wird, dass man sich einfach darauf verlässt, dass ein Patient den geschriebenen Anweisungen folgt. Es wurden dementsprechend Versuche unternommen, um Vorrichtungen zu entwickeln, welche ihrerseits im Wesentlichen derart "programmiert" sind, dass sie ein Medikament in den richtigen Intervallen abgeben, aber derartige Systeme hatten üblicherweise einen engen Anwendungsbereich und waren komplex und in der Tat in einfacher Weise zu überwinden. Somit wurden Vorschläge in dem Fall von Medikationsführungen gemacht, die auf mehreren Tabletten basierten, um automatisierte Abgabebvorrichtungen bereitzustellen. Die US-A-5 752 621 und die US-A-5 472 113 offenbaren beide eine Vorrichtung, welche verwendet werden kann, um zu angemessenen Zeiten verschiedene Tabletten in geeigneten Kombinationen abzugeben. In jeder dieser Beschreibungen wird auf weitere Abgabevorrichtungen des Standes der Technik Bezug genommen.
  • Vorrichtungen zum Abgeben von fließenden Materialien, wie z.B. Arzneimitteln und Medikamenten, kennt man in einer breiten Vielfalt von Formen. Im Allgemeinen bestehen sie aus einem Behälter, welcher versiegelt ist und von welchem eine geeignete Dosis eines Materials ausgegeben werden kann. Eine besondere, weit verbreitete Übergabe für Arzneimittel, insbesondere für die Behandlung von Asthma, ist diejenige eines kleinen unter Druck stehenden Kanisters mit einem Ventil an einem Ende und einem Abgabeschlauch, welcher mit einer Düse versehen ist. So genannte Inhalierer sind gut bekannt und werden von Asthmatikern in großem Umfang verwendet. Prinzipiell ist eine derartige Übergabe jedoch in keinerlei Hinsicht auf Arzneimittel zur Verwendung bei der Behandlung von Asthma beschränkt, sondern kann für eine große Vielfalt von Medikamenten und Pharmazeutika verwendet werden. Der Art und Weise der Verabreichung muss außerdem nicht immer in Form eines Aerosolsprays erfolgen. Zum Beispiel ist es durchaus denkbar, pastöse oder cremigartige Mischungen von einem Kanister mit einer Art von Pumpenventil an diesem abzugeben. Sogar diskrete Dosierungsformen, wie z.B. Tabletten, können in Behältern übergeben werden, von welchen Tabletten stückweise abgegeben werden können. Dies ist ein besonders bevorzugter Ansatz einer Dosierungsübergabe für homöopathische Mittel, bei welchen es für höchst wünschenswert gehalten wird, dass die Tablette eingenommen werden kann, ohne von der Person gehandhabt zu werden, welche es mehr als streng notwendig nimmt. Alternativ können Tabletten in einen Streifen oder ein Band eingebaut werden, welche von einer Kassette oder dgl. stückweise ausgegeben werden können und von dem Streifen zur Verabreichung gelöst werden können.
  • Eine gesonderte Überlegung im Zusammenhang mit der Verabreichung von Medikamenten tritt im Fall von kontrollierten klinischen Versuchen auf, oder auch, wenngleich in einem geringeren Ausmaß, im Falle einer Überwachung von Patienten. Bei einem kontrollierten klinischen Versuch ist es besonders wichtig, nicht nur sicherzustellen, dass der Dosierungsführung gefolgt wird, sondern auch sicherzustellen, dass eine positive Aufzeichnung sichergestellt wird, welche ermöglicht, dass diese verifiziert wird. Jedes derartige System sollte natürlich nicht von dem Patienten verfälscht werden können.
  • Eine weitere gesonderte Überlegung, welche in manchen Fällen gilt, ist der starke Wunsch, eine Überdosierung zu vermeiden. Dies kann von besonderer Wichtigkeit im Falle von Medikamenten sein, welche bei der Behandlung von Diabetes verwendet werden, wo sie äußerst nachteilige Wirkungen haben können, wenn sie nicht in der richtigen Menge zur richtigen Zeit verwendet werden.
  • Noch ein weiteres Problem, welches in Verbindung mit der kontrollierten Verabreichung von Medikamenten unter unüberwachten Bedingungen entsteht, ist es, sicherzustellen, dass das richtige Medikament verabreicht wird, und in dem Fall von kontrollierter oder Rezept-Medizin, dass keine Abweichung stattfindet.
  • Wir haben nun herausgefunden, dass wesentliche Vorteile erreicht werden können, aber auf eine kosteneffektive Weise, indem verbesserte Abgabesysteme bereitgestellt werden, welche ermöglichen, dass eine Dosis eines Medikaments oder dgl. von einem abgedichteten oder abdichtbaren Behälter nach Maßgabe einer vorprogrammierten Führung abgegeben wird, und welche derart angeordnet sind, dass der Führung im Wesentlichen Folge geleistet werden muss.
  • Die US 5755218 offenbart eine Abgabevorrichtung, welche aus einem programmierbaren Abgabemechanismus besteht, der dazu ausgebildet ist, einen abgedichteten oder erneut abdichtbaren Behälter aufzunehmen, welcher mehrere Dosen eines auszugebenden Materials enthält, und welcher einen mechanischen Betätigungsmechanismus umfasst, der dann, wenn er betätigt wird, bewirkt, dass eine bemessene Materialdosis aus dem Materialbehälter abgegeben wird, und wobei der Mechanismus gegen eine Betätigung durch einen Verriegelungsmechanismus gehemmt werden kann, welcher dann, wenn er betätigt wird, die Vorrichtung gegen das weitere Abgeben einer Materialdosis verriegelt, bis er gelöst wird, und zwar nach Maßgabe eines gewünschten Abgabeprogramms, und wobei der Behälter und der Abgabemechanismus mit Mitteln versehen sind, welche ermöglichen, dass die Authentizität des in dem Abgabemechanismus platzierten Behälters geprüft wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine derartige Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass ein Lösen des Verriegelungsmechanismus durch eine Fernsteuerung ausgeführt wird.
  • Ein derartiges Lösen kann z.B. einfach durch das Verstreichen von ausreichender Zeit oder, und dies ist im Allgemeinen bevorzugt, mittels des Lösens eines geeigneten Klinkenmechanismus bewirkt werden, welcher derart wirkt, dass er die Vorrichtung gegen ein Abgeben verriegelt, bis ein derartiges Lösen wirksam ist. Der Klinkenmechanismus kann mechanisch, elektrisch oder elektromechanisch sein, aber muss in jedem Fall als Ganzes mit der gewünschten Dosierungsführung programmierbar sein.
  • Vorzugsweise weist der Behälter ein dafür zugeordnetes Identifikationsetikett auf, welches Information über seinen Inhalt enthält, und umfasst der Abgabemechanismus Mittel zum Adressieren des Etiketts und zum Validieren der Dosierungsführung nach Maßgabe eines voreingestellten Programms. Das Etikett kann die Form einer einfachen Markierung an der Fläche des Behälters, wie z.B. einen Barcode, annehmen, oder es kann eine höher entwickelte Form von Etikett sein, welche Daten über das Medikament umfasst und kann sogar in der Form einer "Smart Card" vorliegen, welche ermöglicht, dass Information nicht nur aus dem Etikett extrahiert werden kann, sondern auch auf das Etikett geschrieben werden kann.
  • Die Andock- oder Basisstation kann mehr oder weniger hochentwickelt sein und kann selbstständig sein, oder sie kann alternativ im Zusammenwirken mit einem Gesamt-Fernsteuerungssystem arbeiten, z.B. einem fernen Computer. Bei einem spezifischen Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung kann die Andockstation Sender/Empfängermittel umfassen zur Kommunikation mit einem zentralen Steuer/regelcomputer, welcher einen Austausch von Signalen/Daten zwischen dem fernen Computer und der Basis- oder Andockstation und dementsprechend dann, wenn die Abgabevorrichtung in der Basis- oder Andockstation platziert ist, zwischen dem fernen Computer und der Abgabevorrichtung ermöglicht. Bei einem derartigen System ist es durchaus möglich, mittels einer geeigneten Programmierung und geeigneter, in einfacher Weise implementierter Elektronik, dafür zu sorgen, dass die Abgabehistorie der in der Hand gehaltenen Vorrichtung zu einem zentralen fernen Computer hochgeladen werden kann, und zwar zur gleichen Zeit oder zeitnah, wenn der ferne Computer der in der Hand gehaltenen Vorrichtung geeignete Steuer/Regelsignale sendet.
  • Das Kommunikationsmittel zwischen einer Basis- oder Andockstation und einem fernen Computer kann ein beliebiges geeignetes Mittel sein, z.B. unter Verwendung von Mobilfunk-Verfahren, über das Internet oder über einen beliebigen anderen geeigneten Kommunikationsmechanismus.
  • Es ist ebenso möglich, in der in der Hand gehaltenen Abgabevorrichtung ein Mittel zum Kommunizieren mit einer gesonderten Standardcomputervorrichtung bereitzustellen, z.B. einem Personal Computer, einem Palm-Top, PDA oder einem WAP-Telefon. Indem die in der Hand gehaltene Vorrichtung einen Infrarotkommunikationsanschluss umfasst, kann, sobald die Kommunikation errichtet ist, indem die Vorrichtung in der Andockstation oder in der Nähe derselben platziert wird und die Kommunikation ausgeführt wird, ein Dialog zwischen dem Patienten und einem Host-Computer oder sogar mit einem Arzt oder anderem Berater eingerichtet werden. Somit ist es möglich, zur selben Zeit, zu der man mit dem grundsätzlichen Berichten der vergangenen Verwendung der Vorrichtung zu tun hat, dem Patienten zu ermöglichen, einen Fragebogen auszufüllen oder in das System eine Befragung über ihren Zustand oder einen Bericht des derzeitigen Gesundheitszustands einzugeben. Dieser "Telemedizin"-Gesichtspunkt des Abgabesystems der vorliegenden Erfindung stellt eine sehr wesentliche Flexibilität der Kommunikation zwischen Patienten und Arzt bereit und verbessert die klinischen Pflegemöglichkeiten.
  • Im Falle von klinischen Versuchen oder ähnlichen Prozeduren gestattet das Arbeiten auf diese Weise, dass ein wesentlicher Grad an Kontrolle und Überwachung in einfacher Weise und kosteneffektiv ausgeführt wird, ohne dass die Einfachheit der Verwendung des Medikaments für den Nutzer oder Patienten kompromittiert werden würde.
  • Die Erfindung ist mittels eines Beispiels mit Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen dargestellt. Es stellt dar
  • 1 zeigt eine Arzneimittel-Abgabeeinheit und eine Basisstation nach Maßgabe der vorliegenden Erfindung,
  • 2 zeigt die Einheit von 1, kurz bevor sie verwendet wird,
  • 3 zeigt eine alternative allgemeine Ansicht einer alternativen Abgabeeinheit und Basisstation,
  • 4 zeigt die Einheit von 3 während der Verwendung, und
  • die 5a und 5b zeigen eine Explosionsansicht von vorne bzw. von hinten eine dritte Ausführungsform einer Arzneimittel-Abgabeeinheit und Basisstation nach Maßgabe der Erfindung.
  • Es wird auf die Zeichnungen Bezug genommen. 1 zeigt eine Abgabeeinheit, im Allgemeinen mit 1 bezeichnet, welche oben auf eine Basiseinheit platziert werden kann, welche im Allgemeinen mit 2 bezeichnet ist. Die Basiseinheit ist über ein Strom- und Signalkabel 3 mit einer geeigneten zugeordneten Vorrichtung verbunden, z.B. mit einer Telefonbuchse oder einer PC-Schnittstellenkarte. Die obere Fläche der Andockstation 2 trägt eine Reihe von Verbinderanschlüssen 5, welche dann, wenn die Abgabeeinheit 1 auf der Andockstation 2 platziert ist, (in den 1 und 2 nicht gezeigte) entsprechende Elemente, welche an der Unterseite der Abgabeeinheit 1 angeordnet sind, elektrisch kontaktieren können.
  • Die Abgabeeinheit selbst ist mit einem Flüssigkristall-Anzeigeschirm 10 und einigen Funktionsknöpfen 11 versehen und weist an ihrem oberen Ende eine Düsenbetätigungskappe 12 mit einem absenkbaren Verschlussendstück 13 auf, welches verwendet werden kann, um einen Aerosolauslass 14 in der Kappe 12 zu bedecken, womit verhindert wird, dass der Aerosolauslass mit Staub, Schmutz oder einer anderen Kontaminierung verschmutzt wird.
  • Die Kappe 12 kann von dem oberen Ende des Hauptkörpers der Abgabevorrichtung lösbar sein, wie in den Zeichnungen gezeigt ist, um zu ermöglichen, das ein unter Druck stehender Kanister mit einem standardisierten Auslassschlauch darin angeordnet wird, wobei der Auslassschlauch mit einer geeigneten Aerosoldüse 14 ausgerichtet ist. Indem die Kappe 12 in den Hauptkörper der Abgabevorrichtung 1 nach unten gedrückt wird, kann das Aerosolventil betätigt werden und eine Materialdosis ausgestoßen werden, wonach eine elektromechanische Klinke innerhalb des Hauptkörpers der Abgabevorrichtung 1 derart wirken kann, dass sie verhindert, dass die Kappe 12 ein zweites Mal in den Körper der Abgabevorrichtung 1 gedrückt wird, bis ein Lösen stattfindet. Ein Lösen kann auftreten, indem man lediglich dem Verstreichen einer gegebenen Zeitperiode folgt, aber es ist höchst wünschenswert, die Fähigkeit der Vorrichtung, abzugeben, sicherer zu steuern/regeln. Zu diesem Zweck ist es zielführend, anzuordnen, dass die Klinke innerhalb des Hauptkörpers der Abgabevorrichtung 1 verriegelt bleiben wird, um ein weiteres Drücken der Kappe 12 zu verhindern, bis geeignete Schritte unternommen werden, um sie zu lösen. Zum Beispiel kann ein Lösen nach Maßgabe einer vorprogrammierten Führung aus der Ferne bewirkt werden, indem die Abgabeeinheit 1 auf der Basisstation 2 platziert wird und indem danach veranlasst wird, dass die Abgabestation und die Basisstation miteinander kommunizieren, woraufhin dann, wenn es angemessen ist, das interne Einklinken gelöst werden kann. Der Status der Abgabevorrichtung 1 kann auf dem Schirm 10 gezeigt werden, sowohl vor als auch nach dem Platzieren auf der Basisstation. Es ist eine Anzahl von Druckknöpfen 11 vorgesehen, um eine Eingabe von dem Nutzer zu steuern/regeln, z.B. um zu ermöglichen, dass der Nutzer eine Kommunikationsverbindung mit dem fernen Computer über die Basisstation 2 errichtet.
  • Sobald eine derartige Verbindung errichtet worden ist und z.B. die Klinke gelöst worden ist, sodass eine zweite Dosis abgegeben werden kann, kann die Abgabevorrichtung 1 von der Basisstation, welche in der Hand gehalten ist, wie in 2 gezeigt ist, entfernt werden, und die Kappe kann erneut in der Richtung von Pfeil 30 gedrückt werden, wie in 2 gezeigt ist. Es ist einfach dafür zu sorgen, dass dann, wenn eine derartige Betätigung auftritt, die Klinke innerhalb der Abgabeeinheit 1 erneut eingreift, um eine zweite Abgabeaktion zu verhindern, und sich der Status der Abgabeeinheit separat ändern kann, wobei die Veränderung in dem Fenster 10 angezeigt wird.
  • Alternativ kann die Vorrichtung eine geeignete Steuer/Regelschaltung intern umfassen, wobei eine derartige Schaltung derart wirkt, dass sie eine Verriegelung löst und ermöglicht, dass eine weitere Dosis nach einer geeigneten Zeitperiode abgegeben wird, und kann vorzugsweise einen überschreibbaren Speicher umfassen, um eine Aufzeichnung aufrechtzuerhalten, wenn Dosen tatsächlich verabreicht worden sind. Der Inhalt eines derartigen Speichers kann automatisch an einen Speicher in der Andockstation übertragen werden, wenn die Vorrichtung angedockt ist, oder kann, wenn dies gewünscht wird, direkt zu einem fernen Computer übertragen werden.
  • Wie in 1 gezeigt ist, weist das Verschlussendstück 13, welches derart wirkt, dass es einen Eintritt von Schmutz in den Abgabeauslass 14 abschirmt, einen nach außen abgewinkelten Abschnitt 20 auf, welcher von dem Zeigefinger der linken Hand in Eingriff genommen werden kann, wie in 2 der Zeichnungen gezeigt ist, um eine Abgabe zu erhalten.
  • Eine derartiger Ansatz ist nicht immer wünschenswert oder in der Tat praktisch, und er kann für Personen mit Arthritis besonders schwierig sein. Demgemäß zeigen die 3 und 4 einen alternativen Aufbau, bei welchem Abgeben mittels eines seitlichen Griffs über ein längliches Gehäuse mit im Allgemeinen ovalem Querschnitt, das die Abgabevorrichtung abdeckt, erreicht wird. Es wird auf die 3 und 4 Bezug genommen. Das System besteht wiederum im Wesentlichen aus einer Andockstation 21, welche über ein Kabel 28 angeschlossen ist, und einer zusammendrückbaren Abgabeeinheit 22. Die Letztere weist einen Anzeigeschirm 23 in einem verschiebbaren Mittelabschnitt auf, welcher hochgeschoben werden kann, um die Düse einer Aerosolabgabedüse 24 freizumachen, was in 4, aber nicht in 3 sichtbar ist. In ähnlicher Weise ist in 4, aber nicht in 3 der Satz von Steuer/Regelknöpfen 25 sichtbar, welche ermöglichen, dass die Einheit von dem Nutzer gesteuert werden kann.
  • Der mechanische Aufbau, welcher ermöglicht, dass eine Zusammendrückbewegung, wie sie in 4 ausgeführt gezeigt ist, in eine axiale Kompression gewandelt wird, um eine Dosis von einem unter Druck stehenden Behälter über die Aerosoldüse freizugeben, kann in einfacher Weise bewirkt werden, indem geeignete mechanische Standard-Konstruktionen verwendet werden, und die mechanischen Anordnungen zum Einklinken der Vorrichtung gegen eine sofortige zweite Verwendung können in ähnlicher Weise einfach und geeignet aufgebaut sein. In den Gehäusen der jeweiligen Abgabevorrichtungen 1 und 22, welche in 1 bzw. 3 gezeigt sind, sind ebenso eine geeignete Elektronik und eine Stromzufuhr oder Backup-Stromz fuhr angeordnet, z.B. eine oder mehrere Batteriezellen. Wenn es gewünscht ird, kann die Elektronik erneut aufladbar sein, und das erneute Aufladen kann dann stattfinden, wenn die jeweilige Abgabeeinheit auf ihrer Andockstation 2 oder 21 platziert ist. Dies kann offensichtlicherweise durch eine geeignete Konstruktion und Programmierung automatisch bewirkt werden.
  • Die 5a und 5b zeigen eine weitere Ausführungsform des Abgabesystems, in jedem Fall in einer Explosionsansicht von vorne bzw. von hinten. Es wird auf diese Figuren Bezug genommen, von welchen Details zum Zwecke der Deutlichkeit weggelassen wurden. Das System besteht aus einer Basisstation 50, in welche eine in der Hand gehaltene Abgabeeinrichtung bei Bedarf eingesetzt werden kann. Ein Kontaktglied 51 ermöglicht, dass Signale von und zu der in der Hand gehaltenen Einheit gesendet werden, wenn sie in der Basisstation 50 platziert ist.
  • Die in der Hand gehaltene Einheit besteht im Wesentlichen aus einem vorderen und einem hinteren Gehäusemantel 55 bzw. 56, welche um eine Schaltungsplatine 57 herum zusammenklemmen, und einer internen geformten Aufnahmeeinheit 58. Die oben gezeigte Einheit 58 in der Zeichnung ist ein entfernbares Kartuschengehäuse 60, welches an der Stelle in dem angeordneten Gehäuse verriegelt werden kann oder von diesem gelöst werden kann, wenn dies notwendig ist. Das Kartuschengehäuse 60 ist derart konstruiert, dass es einen Behälter des Medikaments 62 aufnimmt, hier in Form eines Aerosolspraykanisters mit einer Abgabedüse 64, welche sich in dem oberen Teil des Gehäuses 60 befindet, das in geeigneter Weise derart konfiguriert ist, dass es ermöglicht, dass eine Dosis eines Medikaments über Öffnungen 66 unter die Zunge abgegeben wird.
  • Die Schaltungsplatine 57 trägt eine Klinkenanordnung 70, welche derart konstruiert ist, dass sie mit Abschnitten des Gehäuses 60 wechselwirkt, um zu ermöglichen, dass das Gehäuse an Ort und Stelle eingeklinkt wird oder nach oben von dem Rest der Vorrichtung entfernt wird. Die Klinkenanordnung gestattet ebenso in geeigneten Intervallen, welche von der Programmierung gesteuert/geregelt werden, dass das Gehäuse 60 in die obere Hälfte des Formteils 58 nach unten geschoben wird, um zu ermöglichen, dass ein Satz von Stiften 72 auf die Enden der Arme einer Spinne 74 drückt und somit bewirkt, dass der Behälter 62 zu der Düse 64 hin gedrückt wird, um somit eine Dosis eines Medikaments aus diesem abzugeben. Nach einer (oder, wenn es in geeigneter Weise programmiert ist, mehreren) derartigen Kompression(en) kann die Klinkenanordnung das Gehäuse 60 gegen eine weitere derartige Bewegung verriegeln, bis sie gelöst wird, wenn die nächste Dosis des Medikaments zur Abgabe fällig ist. Die genaue Natur der Betätigung der Spinne 74 und der zugeordneten Komponenten ist ausführlicher in unserer parallel anhängigen Anmeldung beschrieben, welche an demselben Datum eingereicht wurde und die Priorität der GB-Patentanmeldung 0025811.1 beansprucht.
  • Die Schaltungsplatine 57 trägt einen Anzeigeschirm 76, welcher durch ein Fenster 78 in der Gehäusefront 55 sichtbar ist. Bei Verwendung der Vorrichtung kann dieser Schirm eine Nachricht für den Nutzer tragen, z.B. den Zustand der Vorrichtung anzeigen, zur Abgabe bereit oder verriegelt. Die Gehäusefront 55 weist weiterhin vier Öffnungen 80 auf, welche dann, wenn die Vorrichtung zusammengebaut ist, mit (in der Zeichnung nicht gezeigten) Gummi-Druckknöpfen gefüllt sind, die eine Betätigung der vier Schalter 82 ermöglichen, welche in die Schaltungsplatine 57 gesetzt sind. Das obere Ende 84 der Platine 57 trägt eine gedruckte RF-Antenne, welche das Prüfen eines sogenannten RF-Etiketts 86 ermöglicht, das einen Teil der Kartuschenanordnung bildet. Dies ermöglicht, dass das System lediglich prüft, welches Medikament in es geladen wurde, wenn ein frischer Behälter 62 und ein zugeordnetes Etikett 86 in das obere Gehäuse 60 eingeführt sind und das Gehäuse in die Position in das Formteil 58 eingeklinkt ist.
  • Die in der Hand gehaltene Einheit kann durch eine geeignete Batterie gespeist werden, welche in den Bereich, welcher in der Zeichnung mit 88 bezeichnet ist, eingepasst werden kann.
  • Man wird in einfacher Weise verstehen, dass durch die Verwendung von Vorrichtungen, wie sie in den 1, 4 und 5a/5b gezeigt sind, der Grad der Kontrolle der Dosierung sehr hoch sein kann und die Einfachheit der Aufzeichnung und Überwachung der Dosierungsführung wesentlich ist. Wenn z.B. die Basisstation 2, 21 oder 50 in das normale Telefonsystem verbunden wird, kann ein zentraler Steuer/Regelcomputer die Betätigung der Vorrichtung durch den Nutzer aus der Ferne überwachen, und jede anormale oder unerwünschte Verabreichung kann schnell erfasst werden und eine geeignete sofortige Handlung unternommen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass z.B. eine Schallausgabevorrichtung in einfacher Weise in die Basiseinheit eingebaut wird, welche von dem zentralen Computer programmiert werden kann, um ein hörbares Signal auszugeben, z.B. um einen Nutzer zu erinnern, dass eine Dosierung überfällig ist. Die Betätigungsregeln können vorsehen, dass dann, wenn innerhalb von z.B. 5 Minuten seit der Ausgabe eines derartigen hörbaren Signals der Nutzer nicht zu erkennen gibt, dass er es gehört hat, eine geeignete Aufzeichnung dieses Vorfalls vorgenommen werden kann.
  • Wie oben angemerkt ist, kann die Vorrichtung selbst eine geeignete Steuer/Regelschaltung umfassen, welche eine Speichervorrichtung umfasst. In einem derartigen Fall ist es möglich, diese Schaltung (und einen fernen Computer) zu programmieren, sodass dann, wenn die Vorrichtung erstmals angedockt wird, sie startet, indem eine Kommunikationsverbindung mit dem fernen Computer errichtet wird, welche dann anfangs die Vorrichtung mit geeigneten Parametern für einen Patienten einrichten kann. Diese könnten z.B. die Länge einer PIN-Nummer regeln, welche notwendig ist, um Zugang zu der Andockstation und zu den Details der vorgeschlagenen Dosierungsführung zu haben, z.B. ein anfängliches Laden eines erwarteten fortlaufenden Mittelwerts, basierend auf der vorhergehenden Erfahrung des Arztes/Patienten. Dieser falsche Mittelwert könnte die Grundlage für einen fortdauernden laufenden Mittelwert bilden, welcher mit der Zeit und Verwendung berechnet wird. Diese Daten würden einen Benchmark bilden, was ermöglicht, dass die Vorrichtung danach Verwendungsniveaus überwacht und jeden Vorfall einer Abweichung erfasst. Die Zeit und Häufigkeit der Verwendung und weitere Vorfälle, wie z.B. das Öffnen des Gehäuses oder das Herumhantieren mit ihm können, wenn dies gewünscht wird, in ein zentrales System gespeichert und hochgeladen werden. Das System kann derart programmiert sein, dass es beschränkende Befehle hinsichtlich der Medikation des Patienten ausgibt, oder es kann einfach programmiert sein, um Daten zu berichten, wie z.B. Besorgnis erregende Bereiche hervorzuheben und den geeigneten Allgemeinmediziner oder Spezialisten zur Beachtung bei dem nächsten Termin des Patienten zu alarmieren.
  • Wie oben mit Bezugnahme auf die 5a/5b bemerkt wurde, können alternativ oder zusätzlich zu dem Herunterladen der Daten über eine Fernverbindung Daten mit dem Behälter für das abzugegebende Material gespeichert werden. In manchen Bereichen gibt es bereits ein Erfordernis für eine Form des Etikettierens auf medizinischen Kanistern, welche gelesen werden können oder beschrieben werden können. Dieses Etikett trägt Informationen, wie z.B. den Medikamententyp, Verwendungsdaten usw., und wenn es bei einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird, kann man Zugang zu dem Etikett durch die Vorrichtung (und/oder über die Andockstation) erhalten, und die Vorrichtung kann derart programmiert sein, dass sie auf das Etikett die Anzahl der Dosen schreibt, welche im Falle der Entfernung von der Vorrichtung übrig sind. Das Etikett könnte eine große Speicherkapazität aufweisen, welche für weitere Verwendungen frei ist. Bei der Rückgabe des Kanisters an den Apotheker könnten die Verwendungsdaten, welche auf dem Kanister geschrieben sind, dann abgerufen werden. Daten, wie z.B. wann der Kanister verwendet wurde und von wem, würden bei dem Kanister des Medikaments bleiben, welches abgegeben wurde. Dieses Verfahren von Datenmanagement kann sich in manchen Fällen als praktischer und effektiver erweisen als ein Online-Überwachen, wenn die Vorrichtung (einschließlich des Kanisters) mit der Andockstation vereinigt ist.
  • Man kann verstehen, dass eine breite Vielfalt von Modifizierungen an dem oben beschriebenen gesamten allgemeinen Aufbau und Konstruktion vorgenommen werden kann, von welchen viele in einfacher Weise vorgenommen werden können, indem einfach die Computerprogramme verändert werden. Derartige Veränderungen können "online" vorgenommen werden, wenn sich die in der Hand gehaltene Einheit in der Andock- oder Basisstation und in Verbindung mit einem Host-Computer befindet. Das System gemäß der Erfindung ist von besonderem Wert bei dem Überwachen und der Analyse der Verabreichung während eines kontrollierten Versuchs, was es ermöglicht, dass er in hohem Maße automatisiert und zuverlässig ist. Insbesondere kann eine Erfassung von Aktivität außerhalb der Instruktionen oder Beschränkungen des Versuchs sofort und automatisch erreicht werden.

Claims (9)

  1. Abgabevorrichtung, bestehend aus einem programmierbaren Abgabemechanismus, welcher dazu ausgebildet ist, einen abgedichteten oder erneut abdichtbaren Behälter (62) aufzunehmen, welcher mehrere Dosen eines auszugebenden Materials enthält, und umfassend einen mechanischen Betätigungsmechanismus (12), welcher dann, wenn er betätigt wird, bewirkt, dass eine bemessene Materialdosis aus dem Materialbehälter ausgegeben wird, sowie einen Verriegelungsmechanismus (70), welcher dann, wenn er betätigt wird, die Vorrichtung gegen das weitere Ausgeben einer Materialdosis verriegelt, bis er gelöst wird, und zwar nach Maßgabe eines gewünschten Abgabeprogramms, und wobei der Behälter und der Abgabemechanismus mit Mitteln (84) versehen sind, welche ermöglichen, dass die Authentizität des in dem Abgabemechanismus platzierten Behälters geprüft wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lösen des Verriegelungsmechanismus durch eine Fernsteuerung ausgeführt werden kann.
  2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei ein Lösen durch das Verstreichen von ausreichender auf eine vorherige Betätigung folgender Zeit erfolgt.
  3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei ein Lösen mittels eines geeigneten Klinkenmechanismus ausgeführt wird, welcher derart wirkt, dass er die Vorrichtung gegen ein Abgeben verriegelt, bis der Klinkenmechanismus gelöst wird.
  4. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Behälter ein ihm zugeordnetes Identifikationsetikett aufweist, welches Information über einen Inhalt enthält, und der Abgabemechanismus Mittel umfasst zum Adressieren des Etiketts und zum Validieren der Dosierungsführung nach Maßgabe eines voreingestellten Programms.
  5. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung einen in der Hand gehaltenen, mit der Hand betätigten Abgabemechanismus aufweist.
  6. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und eine gesonderte Basis- oder Andockstation, in welcher oder nahe welcher die Abgabevorrichtung platziert werden kann, um den Verriegelungsmechanismus zu lösen.
  7. Abgabesystem nach Anspruch 6, wobei die Andock- oder Basisstation derart konfiguriert ist, dass sie im Zusammenwirken mit einem Gesamt-Fernsteuerungssystem arbeitet.
  8. Abgabesystem nach Anspruch 7, wobei die Andock- oder Basisstation Sender/Empfängermittel umfasst zur Kommunikation mit einem Fernsteuerungsrechner, welche einen Austausch von Signalen/Daten zwischen dem fernen Computer und der Basis- oder Andockstation ermöglichen, wenn die Abgabevorrichtung in der Basis- oder Andockstation platziert ist.
  9. Abgabesystem nach Anspruch 8 und derart konfiguriert, dass es möglich ist, die Abgabehistorie der in der Hand gehaltenen Vorrichtung zu einem fernen Computer hochzuladen, und zwar zur gleichen Zeit oder zeitnah, wenn der ferne Computer der in der Hand gehaltenen Vorrichtung geeignete Steuer/Regelsignale sendet.
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