DE10015930A1 - Träger für ein Arzneimittel - Google Patents
Träger für ein ArzneimittelInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Träger für eine chemische, pharmazeutische oder kosmetische Substanz, insbesondere ein Arzneimittel, umfassend ein folien-, gewebe- oder gewirkeartiges Trägerelement, das an mindestens einer Seite mit der auf die Haut eines Empfängers einwirkenden Substanz versehen ist und über Halteelemente an einem Hautabschnitt des Empfängers befestigbar ist, wobei der Träger 1 mit mindestens einer Codierung 9 versehen ist und am oder im Bereich des Halteelements 5 oder am Körper des Empfängers oder einer Aufbewahrungseinrichtung eine Codelesevorrichtung 10 vorgesehen ist, die mit einer Anzeigevorrichtung 24 wirkverbunden ist, über welche die auf dem Trägerelement 2 codierte oder daraus abgeleitete Information elektronisch anzeigbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Träger für ein Arzneimittel mit einem insbe
sondere folien-, gewebe- oder gewirkeartigen Trägerelement, das an minde
stens einer Oberseite mit einer auf die Haut eines Empfängers, der den Trä
ger trägt, einwirkenden Substanz versehen ist. Der Träger ist über Halteele
mente an einem Hautabschnitt des Empfängers befestigbar.
Derartige Träger werden in der Regel als Pflaster bezeichnet. Pflaster haben
zum einen die Aufgabe, Wunden oder empfindliche Hautbereiche zu schüt
zen und dadurch einen Heilungsprozeß zu fördern, daneben ist es aber auch
bereits bekannt, auf Pflastern auf die Haut eines Empfängers einwirkende
Substanzen aufzubringen, wobei pharmazeutische Substanzen, kosmetische
Substanzen oder andere Wirkstoffsubstanzen vorgesehen werden können.
Die Halteelemente eines herkömmlichen Trägers sind Klebestreifen, die
entweder parallel verlaufen oder kreis- oder rechteckförmig angeordnet ei
nen Zentralbereich des Trägers einschließen, der einen Schutzabschnitt oder
den Wirkstoff trägt.
Für die Anwendung solcher Träger, die mit einer Wirkstoffsubstanz verse
hen sind, ist es bedeutungsvoll, daß der Benutzer/Empfänger Einwirkzeiten
einhält und daß er gegebenenfalls über auftretende Unverträglichkeiten
möglichst umgehend informiert wird. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst, vorteilhafte Weiterbildun
gen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Als Kern der Erfindung wird es angesehen, den Träger mit einer Codierung
zu versehen und nicht nur wie ein Pflaster auf die Haut aufzukleben, son
dern in oder an einem Halteelement und/oder im Bereich einer Codelesevor
richtung anzuordnen. Die Codelesevorrichtung wird mit einer Anzeigevor
richtung wirkverbunden oder ist mit einer solchen versehen. Die Anzeige
vorrichtung ist in der Lage, auf dem Trägerelement codierte Informationen
entweder elektronisch sichtbar anzuzeigen oder akustische Warnsignale ab
zugeben, wenn beispielsweise eine Tragzeit abgelaufen ist. Das Halteele
ment kann damit eine Doppelfunktion ausüben, es hält nämlich einerseits
den Träger auf der Haut in der Sollposition, zum anderen nimmt ein Hal
teelement, das ein Gehäuse aufweisen kann, auch die codierten Informatio
nen auf, wertet diese aus und zeigt diese an.
Nicht notwendigerweise muß aber die Codelesevorrichtung auch die Halte
funktion übernehmen, die Codelesevorrichtung kann auch ein gesondertes
auf der Haut anbringbares Element sein, das in der Lage ist, die Codierung
auf dem Träger in Pflasterform zu lesen.
Wenn vorstehend von einer Codierung gesprochen wird, so sind damit un
terschiedliche Arten von Codierungen umfaßt, beispielsweise magnetische
Codierungen, barcodeartige Codierungen, Codierungen in Kanten- oder
Lochform und dergleichen. Es ist auch möglich, in ein Pflaster magnetisch
reagierfähige Marker-Codierungen einzubringen, die ein unterscheidbares,
detektierbares Signal abgeben, das von der Codelesevorrichtung verstanden
wird. Magnetische Marker sind heute in Form von extrem dünnen amorphen
magnetischen Drähten verfügbar, die sich ohne weiteres in ein herkömmliches
Pflaster integrieren lassen, ohne in irgend einer Weise aufzutragen oder
das Pflaster wesentlich zu verteuern. Derartige Marker-Codierungen haben
den Vorteil, daß sie von der Codelesevorrichtung einen gewissen Abstand
haben können, so daß die Codelesevorrichtung beispielsweise irgendwo am
Körper des Empfängers getragen werden kann und trotzdem in der Lage ist,
mit der Codierung des Trägers wechselzuwirken.
Gemäß Anspruch 2 ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß der
Träger in ein Gehäuse eingelegt wird, das auf einer Seite zumindest teilwei
se offen ist und mittels der Halteelemente über dem Haupthautabschnitt be
festigt wird, der von der mit der Substanz versehenen Seite des Trägers be
aufschlagt wird. Es ist vorstellbar, das Gehäuse nach Art eines Armband
uhrgehäuses auszubilden ist und eine der Haut des Empfängers zugewandte
Fläche des Gehäuses mit einem Einschubfach zu versehen, das den Träger
aufnimmt. Das Einschubfach ist so offen ausgebildet, daß die Substanz die
Haut des Empfängers kontaktiert.
Das Gehäuse kann aber auch auf seiner Unterseite mit Klebeelementen ver
sehen sein, so daß ein Halteelement nach Art eines Uhrarmbandes entfallen
kann. Das Gehäuse wird einfach auf die Haut des Empfängers geklebt und
weist mit seiner Unterseite gegen die Haut, dort ist eine Ausnehmung für
den Träger vorgesehen. Solch ein Gehäuse hat dann einen besonderen Tra
gekomfort, wenn es beispielsweise aus flexiblem Material besteht. Es kann
eine flache Form haben und insgesamt aus elastischem Werkstoff bestehen,
auf der Oberseite kann ein Display eingebettet sein.
Das Halteelement kann ein Klebering sein und die Ausnehmung für den
Träger weitgehend umgreifen, es ist aber auch möglich, das Halteelement
als U-förmiges Klebelement auszubilden, so daß Träger ausgetauscht werden
können, ohne die Klebeverbindung zwischen dem Aufnahmegehäuse
und der Haut des Empfängers zu lösen, wodurch die Haut des Empfängers
geschont wird.
Der Träger kann eine Mehrzahl von Sensoren aufweisen, die über Kontakte
mit der Auswerteschaltung im Gehäuse verbunden sind. Solche Sensoren
können unterschiedliche Aufgaben erfüllen, sie können zum einen überprü
fen, ob der Träger ordnungsgemäß auf der Haut sitzt, was beispielsweise
durch einen Temperatursensor geschehen kann. Temperaturerhöhungen in
Folge von Reizungen und dergleichen können ebenfalls über Temperatur
sensoren erfaßt werden. Es ist möglich, die Sensoren als Feuchtigkeitssen
soren auszubilden oder zumindest solche zusätzlich vorzusehen, wodurch
auch gewisse Hautunverträglichkeiten detektiert werden können. Es ist auch
möglich, die Sensoren so vorzusehen, daß sie auf einen Wirkstoff reagieren,
der mit der Tragezeit des Trägers abgebaut wird. Reagiert solch ein Sensor,
daß die Wirkung eines Wirkstoffes unter einen gewissen vorgebbaren Wert
fällt, wird ein Signal gegeben, wodurch der Benutzer informiert wird, daß er
den Träger abzunehmen oder zu wechseln hat.
Der Wirkstoff kann das Arzneimittel selbst sein, es kann aber auch ein spe
zieller Wirkstoff sein, der bereits in der Arzneimittelsubstanz enthalten ist.
Es ist ebenso möglich, den gesonderten Wirkstoff neben dem Arzneimittel
auf dem Trägerelement vorzusehen, der keinerlei medizinische Auswirkun
gen auf den Empfänger hat, mit anderen Worten lediglich dazu dient, den
Ablauf der Tragezeit zu signalisieren.
Die Sensoren können auch Hautsensoren oder Drucksensoren umfassen,
solche Sensoren sind geeignet, einen ordungsgemäßen Sitz des Trägers auf
der Hautoberfläche zu detektieren oder beispielsweise erstmalig die Auswerteeinheit
in Betrieb zu setzen, wenn der Träger auf die Haut gebracht
wird. Es ist möglich, auf der Oberseite des Gehäuses manuell bedienbare
Eingabe- und Ausleseelemente anzuordnen. Durch solche Tasten, Kronen
räder und dergleichen können beispielsweise substanzspezifische Daten
eingegeben werden, wie z. B. eine Solltragezeit oder unterschiedliche
Alarmvorgaben. Über Ausleseelemente lassen sich unterschiedliche Werte
abfragen, wie beispielsweise Hautverträglichkeit, Restverbleibzeit des Trä
gers auf der Haut und dergleichen.
Die elektronische Auswerteschaltung enthält eine Speichereinrichtung, in
welche Informationen eingelesen werden können, die aus der Codierung
gelesen werden. Die Codierung kann unterschiedlichste Datensätze umfas
sen, beispielsweise Art des Arzneimittels oder der Substanz, Hinweise auf
Unverträglichkeiten, d. h. Warnhinweise, Daten hinsichtlich der Solltrage
zeit des Trägers, die gleich von einem Programm übernommen werden und
zur Berechnung der Restverbleibzeit eingesetzt werden kann und derglei
chen. Diese Informationen werden abgespeichert oder zwischengespeichert,
so daß ein Prozessor immer wieder auf sie zurückgreifen kann. Außerdem
können die abgespeicherten Informationswerte Datensätze enthalten, die mit
Meßwerten in einer Vergleichsschaltung verglichen werden, die von den
Sensoren stammen. Dadurch kann abgefragt werden, ob ein Patient ein Pfla
ster wirklich verträgt, wobei aktuelle Meßwerte mit abgespeicherten Werten
verglichen werden.
Die Codierung, die auf dem Pflaster aufgebracht ist, kann auch empfänger
spezifische Informationen umfassen. Dies ist dann möglich, wenn die Co
dierung individuell, z. B. als Barcode, aufgedruckt wird. Genauso ist es
möglich, daß die Codierung Informationen über den Krankenversiche
rungsträger und den den Wirkstoff verschreibenden Arzt umfaßt.
Die Ansprüche 25-27 befassen sich mit unterschiedlichen Codierungen,
Anspruch 29 und 30 betreffen eine elektromagnetische Art der Codierung.
Gemäß Anspruch 33 können im Gehäuse abgespeicherte Informationen an
einen gesonderten Auswerterechner übertragen werden. Ein gesonderter
Auswerterechner kann beispielsweise beim Arzt oder bei einem Clinical
Research Department stehen, daß sich mit der Auswertung von Patienten
feldversuchen befaßt.
Anspruch 34 sieht eine gesonderte Ausbildung von Trägerelement einerseits
und Anzeigevorrichtung andererseits vor, die Anzeigevorrichtung wird im
mer nur dann aktiviert, sobald der Empfänger des Medikaments oder der
Substanz mit dem Trägerelement in die Nähe der Anzeigevorrichtung
kommt. Hier ist eine elektronische Näherungsschaltung an sich bekannter
Art vorgesehen, die speziell nur auf ein Aktivierungselement im Trägerele
ment reagiert. Aktivierungselement und reagierfähige Anzeigevorrichtung
können etwa ausgebildet sein wie eine Diebstahlsicherungsanlage, wie sie in
Kaufhäusern verwendet wird. Das Aktivierungselement ist ein magnetisches
Element oder ein elektronischer Schaltkreis, der durch eine mit der Anzei
gevorrichtung verbundene Schaltung anregbar ist und ein unterscheidbares
Signal aussendet, das die Anzeigevorrichtung letztlich einschaltet.
Die gesonderte Auswerte- und Anzeigevorrichtung kann als Uhr, als mobi
les Telefon, als Personal-Computer oder auch als Fernsehgerät ausgebildet
sein, immer dann, wenn der Träger in die Nähe eines solchen Geräts kommt,
kommt es zu einer Aktivierung, die entweder nur kurzzeitig anhält oder län
gerfristig angelegt ist, wenn die Anzeigevorrichtung am Körper mitgetragen
wird, wie dies beispielsweise bei einem mobilen Telefon regelmäßig der
Fall ist.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfi
guren näher erläutert. Diese zeigen:
Fig. 1a eine perspektivische Ansicht der Unterseite eines Trägers in
Pflasterform für chemische, pharmazeutische, kosmetische
oder sonstige Substanzen
Fig. 1b eine perspektivische Ansicht der Oberseite mit einem aufge
brachten Barcode
Fig. 2 einen Schnitt durch einen in ein Gehäuse eingelegten, an ei
nem Körperabschnitt eines Empfängers befestigten Träger
Fig. 3 ein Schnitt durch einen an einem Körperabschnitt befestigten
Träger, neben dem eine Codelesevorrichtung in einem Ge
häuse angeordnet ist
Fig. 4a Unteransicht eines auf einen Körperabschnitt aufklebbaren
Gehäuses
Fig. 4b Ansicht der Oberseite des Gehäuses gemäß Fig. 4a
Fig. 5 schematische Darstellung eines Trägers in Wechselwirkung
mit unterschiedlichen Auswerte- und Anzeigegeräten
Fig. 6 eine schematische Darstellung eines Trägers in Wechselwir
kung mit einem Auswerte- und Anzeigegerät, das mit einem
Auswerterechner in Verbindung steht
Fig. 7 schematische Schnittdarstellung eines Gehäuses mit einge
legtem Träger, das in Funkverbindung mit einer Empfangs
einheit steht, die per Datenfernübertragung empfangene Si
gnale an eine Auswerte- und Anzeigevorrichtung weiterleitet
Fig. 8 einen Träger in Verbindung mit einem Behältnis zur Aufbe
wahrung und Anzeige von codierten Trägerdaten.
Der beispielsweise in Zeichnungsfigur 1 dargestellte Träger 1 umfaßt ein
Trägerelement 2 aus einer Folie, einem Gewebe oder einem Gewirke oder
sonstigem flächenhaftem Material und ist in seinem Mittelbereich 3 mit ei
ner auf die Haut eines Empfängers einwirkenden Substanz 4 versehen. Der
Träger 1 ist über Halteelemente San einem Hautabschnitt 11 des Empfän
gers befestigbar, wobei die Halteelemente beispielsweise Klebeflächen 6
sein können, die an den Endabschnitten 7 des Trägers 1 angeordnet sind.
Auf seiner der Haut im Befestigungszustand abgewandten Oberseite 8 ist
der Träger 1 mit einer Codierung 9 versehen, die beim in Fig. 1 dargestell
ten Ausführungsbeispiel ein Barcode ist. Dieser Barcode wirkt mit einer
Codelesevorrichtung 10 zusammen, die entweder am oder im Bereich des
Halteelementes 5 oder am Körper des Empfängers oder einer Aufbewah
rungseinrichtung vorgesehen ist. Die Codelesevorrichtung 10 ist mit einer
Anzeigevorrichtung 24 wirkverbunden, so daß auf dem Trägerelement 2 co
dierte oder daraus abgeleitete Informationen elektronische angezeigt wer
den.
In den Zeichnungsfiguren 2 und 3 ist schematisch dargestellt, wie der Träger
1 mit seiner Codierung 9 mit der Codelesevorrichtung 10 zusammen
wirken können.
In Zeichnungsfigur 2 ist der Träger 1 in Anlage gebracht mit der Unterseite
eines uhrartigen Gehäuses 20, das auf seiner Unterseite eine Aussparung 21
aufweist, die etwa die Größe des Trägers 1 hat. In der Aussparung 21 ist die
Codelesevorrichtung 10 so angeordnet, daß sie bei eingelegtem Träger 1
oder beim Vorgang des Einlegens des Trägers 1 in die Aussparung 21 den
auf dem Träger 1 befindlichen Code 9 lesen und in elektronische Signale
umsetzen kann, die einer Auswerteeinheit zugeführt werden. Das Gehäuse
20 ist über weitere Halteelemente 22 in Form eines Armbandes beispiels
weise um den Handgelenkbereich des Empfängers anlegbar. Auf der Ober
seite 23 ist eine Anzeigevorrichtung 24 einer alphanumerischen Digitalan
zeige vorgesehen. Weiterhin befinden sich auf der Oberseite 23 manuell be
dienbare Eingabe- und Ausleseelemente 25 in Form von Knöpfen, Kronen
und dergleichen. Ist ein Träger 1 wie in Zeichnungsfigur 2 in eine Ausspa
rung 21 eines Gehäuses eingelegt und mittels der weiteren Halteelemente 22
befestigt, ist es nicht mehr erforderlich, daß der Träger 1 selbst mit Haltee
lementen 5 in Form von Klebeflächen 6 versehen ist. Diese können dann
entfallen.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform gezeigt, bei welcher der Träger 1 mit
Halteelementen 5 in Form von Klebeflächen 6 auf einem Hautabschnitt 11
des Empfängers befestigt ist. Die auf der Oberseite 8 des Trägers 1 ange
ordnete Codierung 9 wird von einer Codelesevorrichtung 10 abgetastet, die
an einem überstehenden Abschnitt 31 eines Gehäuses 30 angebracht ist, das
den Träger 1 nur abschnittsweise übergreift. Das Gehäuse 30 ist über Kle
bepads, die vorteilhafterweise austauschbar sind, auf dem Hautabschnitt 11
eines Empfängers befestigt. Wie auch das Gehäuse 20 sind beim Gehäuse
30 eine Anzeigevorrichtung 34 und Ausleseelemente 35 vorhanden. Gegen
über dem in Fig. 2 dargestellten Gehäuse 20 kommt dem Gehäuse 30 somit
keine Haltefunktion für den Träger 1 zu, sondern lediglich die Funktion des
Codelesens und der Auswertung und Anzeige der Codierung sowie gegebe
nenfalls die Abgabe eines Warnsignals, falls ein Tragezeitraum überschrit
ten ist oder dergleichen. Darüberhinaus sind weitere Datenverarbeitungs-
und Speicherungsmöglichkeiten in den Gehäusen 20, 30, 40 möglich.
Das Gehäuse 30 muß nicht notwendigerweise mit einem austauschbaren
Klebepad 32 auf einem Hautabschnitt 11 des Empfängers befestigt werden,
es ist auch möglich, das Gehäuse 30 mittels eines armbandähnlichen Hal
teelementes, einem Gürtel, einer Halteklammer oder dergleichen am Körper
des Empfängers zu befestigen.
Das in Zeichnungsfigur 4 dargestellte Gehäuse 40 soll hinsichtlich seiner
Funktionen dem Gehäuse 20 gemäß Fig. 2 im wesentlichen entsprechen, d. h.
es weist auf seiner Unterseite die Aussparung 21 auf, in die der Träger 1,
der in Zeichnungsfigur 4 nicht dargestellt ist, eingelegt werden kann. Das in
Fig. 4 dargestellte Gehäuse ist flach und folienartig aus flexiblen Materiali
en hergestellt und auf seiner Unterseite mit einem Klebering 41 versehen,
der die Funktion des Halteelementes übernimmt. In der Aussparung 21 ist
die Codelesevorrichtung 10 angeordnet, daneben sind Klebeflächen 42 vor
gesehen, durch die sichergestellt ist, daß der in die Aussparung 21 einge
legte Träger 1 exakt positioniert bleibt. Eine zusätzliche Klebefläche 42 fin
det sich auch am anderen, links dargestellten Ende der Aussparung 21.
Außerdem sind Sensoren 45 vorgesehen, die über Kontakte mit einer Aus
werteschaltung 46 im Gehäuse 40 verbunden sind, so daß Sensorausgangs
werte in der Auswerteschaltung verarbeitet und angezeigt werden können.
Entsprechende Sensoren können sich natürlich auch in den Gehäusen 20
und 30 finden, die in Zeichnungsfiguren 2 und 3 dargestellt sind.
Die Oberseite des Gehäuses 40 ist wiederum mit einer Anzeigevorrichtung
24 versehen, nämlich eine alphanumerische Anzeige, in die zusätzlich eine
analoge Uhr integriert ist. Außerdem sind Eingabe- und Ausleseknöpfe 48
vorhanden.
Die Ausbildung des Gehäuses gemäß Fig. 4 ist deswegen besonders vorteil
haft, weil sie wie ein elastisches Kissen ausgebildet werden kann und sich
an unterschiedliche Körperrundungen des Empfängers anpassen kann und
damit einen hohen Tragekomfort gewährleistet.
Die Sensoren 45 können Temperatursensoren sein, als Feuchtigkeitssenso
ren ausgebildet sein oder spezielle Sensoren sein, die mit einem Wirkstoff
reagieren, der sich beispielsweise mit der Tragezeit des Trägers abbaut oder
auf sonstige Weise verändert. Denkbar wäre beispielsweise ein pH-Sensor.
Der Wirkstoff kann entweder das Arzneimittel selbst sein oder ein geson
derter, neben dem Arzneimittel oder Hauptwirkstoff auf dem Trägerelement
2 vorgesehener Wirkstoff, der keine medizinische Auswirkung auf den
Empfänger hat, beispielsweise ein Wirkstoff 49, der in Zeichnungsfigur 1
dargestellt ist. Wird der Träger 1 gemäß Fig. 1 in die Aussparung 21 gemäß
Fig. 4 eingelegt, liegen die Sensoren 45 neben dem Wirkstoff 49 und kön
nen auf Hauttemperaturschwankungen, Feuchtigkeitsschwankungen, pH-
Wert-Veränderungen und dergleichen reagieren.
Die Sensoren 45 können aber auch ganz einfache Hautkontakt- oder Druck
sensoren sein oder solche umfassen, da dann beim Anlegen des Trägers 1
auf den Hautabschnitt 11 des Empfängers ein Prozessor-Stautsignal abgegeben
werden kann.
Die elektronische Auswerteschaltung 46 umfaßt eine Speichereinrichtung,
in welche Informationen eingelesen werden können, die von der Codierung
ausgelesen werden oder von den Ausgängen der Sensoren 45 stammen.
Damit erstellt die Auswerteschaltung im Gehäuse 40 ein mehr oder weniger
vollständiges Protokoll über Tragezeit, wobei auch eine Echtzeiterfassung
über eine integrierte Uhr vorteilhaft ist, über Hautreizungen, Unverträglich
keiten des Empfängers und dergleichen, so daß ein für einen untersuchenden
oder begleitenden Arzt wertvoller Datensatz erzeugt werden kann. Abge
speicherte Informationswerte aus dem Speicher und/oder über die Sensoren
erfaßte Meßwerte können in einer Vergleichsschaltung verarbeitet werden,
die ebenfalls Bestandteil der Auswerteschaltung 46 ist.
Die Codierung 9 kann z. B. Informationen über die Art der Arzneimittelsub
stanz enthalten, wodurch auch unterschiedliche Programme auswählbar
sind, die mit Einlegen des Trägers in ein Gehäuse und dabei Auslesen der
codierten Information gestartet werden können. Gleichzeitig oder alternativ
kann die Codierung 9 Informationen über medizinische Gegenanzeigen ent
halten, die unmittelbar nach dem Anlegen über die Anzeigevorrichtung an
gezeigt werden können, so daß ein Patient unmittelbar nach dem Anlegen
des Pflasters eine Warninformation erhält. Die Codierung kann außerdem
Informationen über den Empfänger, den Krankenversicherungsträger und
den Arzt umfassen, die Codierung erzeugt auf einem Display beispielsweise
die Anzeige "Dieses Pflaster ist ausschließlich für Herrn . . . bestimmt", so
daß Verwechslungen von Arzneimittelpflastern und damit Fehlbehandlun
gen ausgeschlossen werden können. Informationen über den Krankenversi
cherungsträger und den den Wirkstoff verschreibenden Arzt sind ebenfalls
in einem Datensatz, wie er dann in einem Gehäuse 40 erzeugt werden kann,
recht vorteilhaft.
Die Codierung ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen als Barcode
ausgebildet, es können aber auch unterschiedliche Leiterbahnformen ge
dacht werden, die hinsichtlich ihrer Form elektrisch abtastbar sind und
ebenfalls eine Codierung darstellen können. Außerdem sind Magnetcodie
rungen oder optische weitere Codierungen denkbar.
Es sind auch magnetische Elemente aus amorphen Materialien als Codie
rung bekannt, die durch ein äußeres Feld angeregt werden können und einen
Code auf elektromagnetischem Wege vom Trägerelement zu einem Gehäuse
übertragen können. Derartiges ist beispielsweise auf dem Gebiet der Dieb
stahlssicherungsanlagen in Kaufhäusern bekannt, wo spezielle reagierfähige
magnetische oder elektronische Elemente mit äußeren Feldern wechselwir
ken und ein unterscheidbares Signal abgeben.
Eine vorteilhafte Doppelfunktion kann derartigen anregbaren Codierungs
elementen zukommen, wenn sie gleichzeitig oder alternativ als Näherungs
sensoreelement genutzt werden. Eine Anzeigevorrichtung, die mit derarti
gen Codierungselementen wechselwirkt, wird dann und nur dann einge
schaltet und gibt ihre für den Empfänger nützliche Anzeigefunktion ab,
wenn sich der Empfänger der Anzeigevorrichtung nähert. In Zeichnungsfi
gur 5 sind als Anzeigevorrichtungen beispielhaft genannt
ein Mobiltelefon (a),
ein Wecker (b),
ein Fernsehgerät (c),
ein PC (d)
oder ein sonstiges Gehäuse in Form einer Aufbewahrungseinrichtung für Pflaster, aus welchem Pflaster aus einem Aufnahmeschlitz herausgezogen werden können und das ebenfalls eine Anzeigevorrichtung 50 aufweist.
ein Mobiltelefon (a),
ein Wecker (b),
ein Fernsehgerät (c),
ein PC (d)
oder ein sonstiges Gehäuse in Form einer Aufbewahrungseinrichtung für Pflaster, aus welchem Pflaster aus einem Aufnahmeschlitz herausgezogen werden können und das ebenfalls eine Anzeigevorrichtung 50 aufweist.
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Träger 1 mit ei
nem Trägerelement 2 dargestellt, auf dem eine Codierung 9 angebracht ist.
Diese Codierung 9 erzeugt ein Markersignal MS, das entweder auf elektro
magnetischem, optischem oder sonstigem Wege von einer Auswerteeinheit
empfangen wird. Gegebenenfalls wird dazu ein äußeres magnetisches Erre
gerfeld HA abgegeben, das auf die Codierung einwirkt und diese zur Abga
be des Markersignals MS anregt. Das Markersignal wird von der Auswerte
schaltung 46 empfangen und kann entweder per Funk oder auf sonstigem
Wege zu einem gesonderten Auswerterechner 60 übertragen werden. Die
Codierung 9 kann gleichzeitig als Aktivierungselement ausgebildet sein, um
den Datenaustausch zwischen der Auswerteschaltung 46 und der Codierung
zu starten. Es ist aber auch möglich beispielsweise als Codierung 9 einen
Barcode vorzusehen und gesondert ein Aktivierungselement 65 vorzusehen.
Über das äußere Wechselfeld HA, das von der Auswertevorrichtung erzeugt
wird und das Aktivierungselement 65 auf dem Träger 1 wird dann bei
spielsweise ein optischer Barcodescanner gestartet, der auf die Codierung 9
reagiert und dort enthaltene Information in die Auswerteschaltung 46 ein
liest. Dies kann mit einer optischen oder akustischen Aufforderung an den
Empfänger versehen sein etwa wie folgt: "Bitte halten Sie den Träger mit
der Codierung in Richtung Barcodeleser der Auswerteschaltung." Ein der
artiges Signal wird automatisch bei Annäherung des Empfängers an die
Auswerteschaltung abgegeben.
Stellt der Auswerterechner 60 beispielsweise fest, daß eine Tragezeit über
schritten ist oder dergleichen, hat ein Arzt oder ein Callservice oder derglei
chen die Möglichkeit, den Patienten entsprechend zu informieren.
In Zeichnungsfigur 7 ist nun ein Gehäuse 70 dargestellt, das ebenfalls auf
seiner Unterseite mit einer Aussparung 21 für einen Träger 1 versehen ist.
Auf seiner Oberseite befindet sich eine Anzeigevorrichtung 24 und Ausle
seelemente 25. Außerdem ist in das Gehäuse 70 eine Sendeeinheit 71 inte
griert, mit der erfaßte Daten von Sensoren 45 oder der Codierung 9 über ein
Mobiltelefonnetz an einen Mobilfunkempfänger 72 übertragen werden kön
nen, von dort kann ähnlich Fig. 6 eine Datenübertragung an Auswertestellen
erfolgen.
Wenn auch in den unterschiedlichen Zeichnungsfiguren unterschiedliche
Arten von Gehäusen und Ausstattungsvarianten gezeichnet sind, so bezie
hen sich alle Ausstattungsvarianten auf alle Gehäusearten, wobei unter
schiedliche Arten von Codierungen, Halteelementen, Auswerteschaltungen,
Speichern usw. in/an unterschiedlichen Gehäusen eingesetzt werden kön
nen.
Der Begriff Substanz soll in Anmeldung weit verstanden werden, genannt
sind chemische, pharmazeutische oder kosmetische Substanzen, insbesonde
re Arzneimittel, denkbar sind aber auch andere Substanzen, die über die
Haut eines Empfängers mit diesem wechselwirken können. Außerdem sind
unterschiedliche Arten der Datenübertragung von der Codierung auf ein Le
segerät bzw. von Lesegerät im Wege der Datenfernübertragung an Auswer
terechner und dergleichen vorgesehen.
1
Träger
2
Trägerelement
3
Mittelbereich
4
Substanz
5
Halteelement
6
Klebeflächen
7
Endabschnitte
8
Oberseite
9
Codierung
10
Codelesevorrichtung
11
Hautabschnitt
20
Gehäuse
21
Aussparung
22
weitere Halteelemente
23
Oberseite von
20
24
Anzeigevorrichtung
25
Ausleseelemente
30
Gehäuse
31
Abschnitt
32
Klebepad
34
Anzeigevorrichtung
35
Ausleseelement
40
Gehäuse
41
Klebering
42
Klebeflächen
45
Sensoren
46
Auswerteschaltung
47
Anzeigevorrichtung
48
Auslesekontakte
49
Wirkstoff
50
Anzeigevorrichtung
60
Auswerterechner
Claims (39)
1. Träger (1) für eine chemische, pharmazeutische oder kosmetische
Substanz (4), insbesondere ein Arzneimittel, umfassend ein insbeson
dere folien-, gewebe- oder gewirkeartiges Trägerelement (2), das an
mindestens einer Seite mit der auf die Haut eines Empfängers einwir
kenden Substanz (4) versehen ist und über Halteelemente (5) an einem
Hautabschnitt (11) des Empfängers befestigbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (1) mit mindestens einer Codierung (9) versehen ist und am
oder im Bereich des Halteelements (5) oder am Körper des Empfän
gers oder einer Aufbewahrungseinrichtung eine Codelesevorrichtung
(10) vorgesehen ist, die mit einer Anzeigevorrichtung (24) wirkver
bunden ist, über welche die auf dem Trägerelement (2) codierte oder
daraus abgeleitete Information elektronisch anzeigbar ist.
2. Träger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
dieser in ein Gehäuse (20, 30, 40) einlegbar ist, das auf einer Seite zu
mindest teilweise offen und mittels der Halteelemente (5) über dem
Hautabschnitt (11) befestigt ist, der von der mit der Substanz (4) ver
sehenen Seite des Trägers (1) beaufschlagt wird.
3. Träger nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (20, 30, 40) ein Armbanduhrgehäuse oder nach Art eines
Armbanduhrengehäuses ausgebildet ist.
4. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (40) aus flexiblem Material besteht, das auf einer Seite
mit Klebeelementen (Klebering 41) versehen ist, über die das Gehäuse
(40) auf der Haut des Empfängers fixierbar und auf seiner Unterseite
eine Ausnehmung (21) für den Träger (1) vorgesehen ist.
5. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (40) aus einem flachen, elastischen Werkstoff besteht, in
den auf der Oberseite ein Display eingebettet ist.
6. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Halteelemente (5) als Klebering (41) ausgebildet sind und die
Ausnehmung (21) für den Träger (1) weitgehend umgreifen.
7. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Halteelemente (5) nach Art eines Armbandes ausgebildet sind.
8. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (1) eine Mehrzahl von Sensoren (45) aufweist, die über
Kontakte mit einer Auswerteschaltung (46) im Gehäuse (20, 30, 40)
verbunden sind.
9. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sensoren (45) Temperatursensoren sind oder umfassen.
10. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sensoren (45) als Feuchtigkeitssensoren ausgebildet sind oder sol
che umfassen.
11. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sensoren (45) als auf einen mit der Tragezeit des Trägers (1) ab
baubaren Wirkstoff (4, 49) reagierfähig sind.
12. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Wirkstoff (4) ein Arzneimittel oder ein in der Arzneimittelsub
stanz enthaltener Wirkstoff ist.
13. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Wirkstoff ein gesonderter, neben dem Wirkstoff (4) auf dem Trä
gerelement (2) vorgesehener Wirkstoff (49) ist, der keine medizini
sche Auswirkung auf den Empfänger hat.
14. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sensoren (45) Hautkontaktsensoren oder Drucksensoren umfassen.
15. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
über die Sensoren (45) und die Auswerteschaltung (46) ein Signal er
zeugbar ist, wenn eine vorbestimmte Trage- oder Einwirkungszeit er
reicht ist und/oder die Arzneimittel-Substanz (4) verbraucht ist
und/oder eine Unverträglichkeit der Substanz (4) oder des Trägerele
mentes (2) auf dem Hautabschnitt (11) registriert ist.
16. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Oberseite (23) des Gehäuses (20, 30, 40) manuell bedienbare
Eingabe- und Ausleseelemente (25, 35) angeordnet sind.
17. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die elektronische Auswerteschaltung (46) eine Speichereinrichtung
enthält, in welche Informationen einlesbar sind, die von der Codierung
(9) ausgelesen werden oder von den Ausgängen der Sensoren (45)
stammen.
18. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
abgespeicherte Informationswerte aus dem Speicher und über die Sen
soren (45) erfaßte Meßwerte in einer Vergleichsschaltung verarbeitbar
sind.
19. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) Informationen über die Art der Arzneimittelsub
stanz enthält.
20. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) Informationen über medizinische Gegenanzeigen
enthält.
21. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) empfängerspezifische Personeninformationen um
faßt.
22. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) Informationen über den Krankenversicherungsträ
ger umfaßt.
23. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) Informationen über den den Wirkstoff (4) ver
schreibenden Arzt umfaßt.
24. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) als Barcode ausgebildet ist.
25. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) als von einer Mehrzahl von Kontakten elektrisch
abtastbares Codemuster ausgebildet.
26. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) als magnetische Codierung oder als Magentstrei
fencode ausgebildet ist.
27. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) als optisches Muster ausgebildet ist, das über opti
sche Elemente abtastbar ist.
28. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (20, 30, 40) das Trägerelement (2) nur teilweise über
greift.
29. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (30) gesondert neben einem pflasterartigen Trägerele
ment (2) auf die Haut aufklebbar ist und die Codierung (9) auf elek
tromagnetischem Wege von dem Trägerelement (2) zum Gehäuse
(20, 30, 40) übertragen wird.
30. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (9) Codierungselemente aufweist, die als durch ein äu
ßeres magnetisches oder elektromagnetisches Feld erregbare Elemente
ausgebildet sind und im Gehäuse (20, 30, 40) ein Sendekreis angeordnet
ist, der auf die Codierungselemente einwirkt, diese anregt und von
diesen ausgehende Codierungsinformation empfängt und auswertet.
31. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (40) ein gesondertes Empfangsgehäuse ist.
32. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Gehäuse (40) eine Sendeeinrichtung angeordnet ist.
33. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Gehäuse (20, 30, 40) abgespeicherte Informationen an einen ge
sonderten Auswerterechner (60) übertragbar ist.
34. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Trägerelement (2) ein Aktivierungselement angeordnet ist, das
eine auf das Aktivierungselement reagierfähige Anzeigevorrichtung
(24) aktiviert, sobald der Empfänger der Substanz (4) mit dem Träger
element (2) in die Nähe der Anzeigevorrichtung (24) kommt.
35. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
er eine elektronische Schalteinrichtung trägt oder beinhaltet, über
welche elektronisch auswertbare Informationen erzeugbar sind, die
über eine gesonderte Auswerte- und Anzeigevorrichtung (24) ausles
bar und anzeigbar ist.
36. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gesonderte Auswerte- und Anzeigevorrichtung (24) eine Uhr ist.
37. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gesonderte Auswerte- und Anzeigevorrichtung (24) ein mobiles
Telefon ist.
38. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gesonderte Auswerte- und Anzeigevorrichtung (24) als Perso
nalcomputer ausgebildet ist.
39. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gesonderte Auswerte- und Anzeigevorrichtung (24) ein Gerät aus
der Gruppe der Unterhaltungselektronikgeräte ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000115930 DE10015930A1 (de) | 2000-03-30 | 2000-03-30 | Träger für ein Arzneimittel |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000115930 DE10015930A1 (de) | 2000-03-30 | 2000-03-30 | Träger für ein Arzneimittel |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10015930A1 true DE10015930A1 (de) | 2001-10-18 |
Family
ID=7637044
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2000115930 Ceased DE10015930A1 (de) | 2000-03-30 | 2000-03-30 | Träger für ein Arzneimittel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10015930A1 (de) |
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