CH671924A5 - - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Selbstklebezettelblöcken.
Solche Selbstklebezettelblöcke sind zur Verwendung als Notizzettel zum schnellen und sauberen Anheften und Wiederentfernen an/von einer Unterlage bekannt.
Ihre Herstellung erfolgt üblicherweise so, dass eine von einer Rolle abgezogene Papierbahn beispielsweise im Siebdruckverfahren mit einem Klebstoff beschichtet wird und die beschichtete Papierbahn wieder zu einer Rolle aufgewickelt wird. Diese beschichtete Rollenware wird dann in einer separaten Station in Rotationsquerschneidern zu Abschnitten geschnitten, die als Stapel oder Ries abgelegt werden, wobei es derzeit erhebliche Ablageprobleme gibt, da sich üblicherweise in geschuppter Formation abgelegte Abschnitte aufgrund der Klebstoffbeschichtung nicht zu einem Stapel zusammenschieben lassen.
Die nun vorhandenen grossformatigen Lagen werden nun separaten Beschneidemaschinen mit integrierten Schnittfolgen zugeführt, wo sie bis zum gewünschten Blockformat geschnitten werden. Danach werden diese geschnittenen Blöcke einem separaten Verpackungsprozess zugeführt, wo sie im Einzel- oder Sammelpack in Zellglas oder Folie verpackt werden.
Die Herstellung der Selbstklebezettelblöcke erfolgt demnach diskontinuierlich in aufgesplitterten, separaten Arbeitsgängen, was sehr aufwendig, insbesondere sehr personalintensiv, ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die Herstellung von Selbstklebezettelblöcken effektiver zu machen.
Erfindungsgemäss wird das erreicht durch ein Verfahren, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Papierbahn von einer Rolle abgezogen und auf die Papierbahn eine Klebstoffbeschichtung aufgebracht wird, dass unmittelbar danach grossformatige Abschnitte quer von der beschichteten Papierbahn abgetrennt werden, diese grossformatigen Abschnitte unmittelbar danach zu Stapeln angesammelt werden, diesen Stapeln jeweils eine Bodenpappe aufgelegt wird und die Stapel grossformatiger Abschnitte unmittelbar danach einem Randbeschnitt unterzogen und sie zu Blöcken gewünschten Formates geschnitten und diese der Verpak-kung zugeführt werden.
Mit dem Begriff «unmittelbar» ist hier gemeint, dass die Verfahrensschritte nacheinander ein kontinuierliches Fliessverfahren bilden, ohne dass jedoch ausgeschlossen ist, dass zwischen den genannten Verfahrensschritten noch irgendwelche untergeordnete Schritte einschiebbar sind, falls das aus irgendwelchen Gründen notwendig erscheint.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Klebstoffbeschichtung in der Anzahl der Nutzen entsprechenden Spuren längs der Papierbahn aufgetragen wird. Es ist aber auch möglich, dass erfindungsgemäss die Klebstoffbeschichtung in quer verlaufenden Spuren auf die Papierbahn aufgetragen wird.
Als vorteilhaft für die Kontinuität des Verfahrens hat sich erwiesen, wenn gemäss der Erfindung der Klebstoffauftrag nach Art des Flexo-Druckverfahrens erfolgt. Die Erfindung besteht auch darin, dass als Klebstoff ein dünnflüssiger, in seiner Klebkraft mehrfach aktivierbarer Dispersionskleber verwendet wird.
Gemäss der Erfindung kann weiterhin vorgesehen sein, dass eine Papierbahn mit einer antiadhäsiven Beschichtung verwendet wird.
Ausserdem kann erfindungsgemäss vor dem Klebstoffauftrag ein Haftgrund auf die Papierbahn aufgetragen werden. Durch einen definierten Haftgrundauftrag lassen sich somit auch definierte Klebestellen auf der Papierbahn erzeugen.
Eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung besteht nach der Erfindung darin, dass einer Abrollstation für eine Papierrolle in Abzugsrichtung einer von dieser abzuziehenden Papierbahn eine Klebstoffauftragsstation für die Klebstoffbeschichtung der Papierbahn nachgeordnet ist, der unmittelbar eine Querschneidestation zum Abtrennen von grossformatigen Abschnitten von der beschichteten Papierbahn folgt, die mit einer Sammelstation zum Ansammeln dieser grossformatigen Abschnitte zu Stapeln verbunden ist, der eine Anlegestation zum Auflegen einer Bodenpappe auf jeden Stapel nachgeordnet ist, welcher Schneidstationen für den Randbeschnitt und das Zerschneiden dieser Stapel grossformatiger Abschnitte zu Blöcken gewünschten Formates folgen, an die sich eine Blockstapelablage anschliesst, aus der die Blöcke taktgerecht einer Packmaschine zuführbar sind.
Dabei ist erfindungsgemäss vorgesehen, dass die Klebstoffauftragsstation eine der Art eines Flexo-Druckwerkes entsprechende Klebstoffauftragseinrichtung aufweist.
Ein weiteres erfindungsgemässes Merkmal besteht darin, dass ein im Papierbahndurchlauf vor der Klebstoffauftragseinrichtung angeordnetes Auftragswerk für das Aufbringen des Haftgrundes vorgesehen ist.
Wenn die Papierbahn ausserdem bedruckt werden soll, ist erfindungsgemäss zum Aufbringen von Aufdrucken ein Druckwerk vorgesehen.
Es ist weiterhin erfindungsgemäss vorgesehen, dass zwischen der Querschneidestation und der Sammelstation eine Ausschleuseeinrichtung zum Ausschleusen von Ausschussschnitten angeordnet ist.
Günstig ist es auch, wenn gemäss der Erfindung nach der Anlegestation eine Wendevorrichtung angeordnet ist zum Wenden der aufgelegten Bodenpappe unter den Stapel grossformatiger Abschnitte, denn bis hierher lagen die Stapel wegen ihres besseren Durchlaufes mit den Leimspuren nach oben. Auf diese Weise liegen die Stapel nun für den Weitertransport zu den übrigen Bearbeitungsstationen auf der Bodenpappe, was sich auch schonend auf die Papierstapel auswirkt.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung ist ausserdem dadurch gekennzeichnet, dass nach der Schneidstation für den Randbeschnitt der Stapel und nach einer im rechten Winkel geänderten Förderrichtung der Stapel die Schneidstation zum Schneiden von Streifen und die dieser folgende Schneidstation mit einer Schneideinrichtung zum Schneiden der Streifen zu Blöcken gewünschten Formates angeordnet sind. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn erfindungsgemäss die Schneideinrichtung für den Blockformatschnitt aus einem auswechselbaren Block fest eingestellter Messer besteht. Dadurch entfallen bei einem Formatwechsel aufwendige Verstellarbeiten an den Messern. Der Messerblock wird lediglich schnell gegen einen anderen Block mit einem dem gewünschten neuen Blockformat entsprechenden Messerabstand ausgewechselt.
Durch die Erfindung wurde eine kontinuierliche Herstellung von Selbstklebezettelblöcken, beginnend mit der Abrollung der Papierbahn und endend mit dem fertig verpackten Block, erreicht, mit der ein wesentlicher Effektivitätszuwachs zu verzeichnen ist.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 einen Teil der erfindungsgemässen Vorrichtung in der Seitenansicht in vereinfachter Darstellung,
Fig. 2 den an die Fig. 1 anschliessenden Teil der Vorrichtung,
Fig. 3 die Draufsicht nach Fig. 2 auf den Teil der Vorrichtung von der Station F bis zur Station 3,
Fig. 4 eine Ansicht der Querschneide- und Sammelstation.
In einer Abrollstation A (Fig. 1) wird von einer Papierrolle 1 eine mit einer antiadhäsiven Beschichtung versehene Papierbahn 2 abgezogen. Die Papierrolle 1 ist auf einem Dorn 3 gelagert, der über eine nur durch eine strichpunktierte Linie angedeutete Schwenkhebelanordnung 4 mit einem Gestell 6 verbunden ist. Die Papierbahn 2 durchläuft einen Schleifenspeicher 7, in welchem sie über feste Rollen 8,9 und eine Tänzerrolle 11 geführt ist, so dass Spannungsschwankungen in der Papierbahn 2 ausgeglichen werden können. Die Papierbahn 2 verlässt über eine Rolle 12 die Abrollstation A und wird einer Klebstoffauftragsstation B zugeführt. Diese besteht in der Reihenfolge entsprechend dem Papierbahndurchlauf aus einer Vorzugseinrichtung 13 für die Papierbahn 2, einem Auftragswerk 14 für einen auf die Papierbahn 2 aufzubringenden Haftgrund, einer Heizeinrichtung 16 zur Trocknung des Haftgrundes, einer Klebstoffauftragseinrichtung 17, einer Heizeinrichtung 18 zur Trocknung des Klebstoffes und einem Druckwerk 19 für evtl, vorzusehende Aufdrucke auf der Papierbahn 2. Dem kann eine weitere Heizeinrichtung 21 nachgeordnet sein.
Auf die Anordnung des Druckwerkes 19 kann selbstverständlich verzichtet werden, wenn keine Aufdrucke auf die Papierbahn 2 aufgebracht werden sollen.
Als Klebstoffauftragseinrichtung 17 ist vorzugsweise ein Flexo-Druckwerk vorgesehen, mit dem sich der Klebstoff, ein dünnflüssiger, in seiner Klebkraft mehrfach aktivierbarer Dispersionskleber, gut aufbringen lässt. Durch einen definierten Haftgrundauftrag lässt sich eine Klebstoffbeschichtung in in der Papierbahnrichtung verlaufenden Längsspuren erreichen, deren Anzahl der Zahl der Nutzen, d.h. der später abzuschneidenden Streifen entspricht. Es ist natürlich ebenso eine Klebstoffbeschichtung in quer zur Papierbahntransportrichtung verlaufenden Spuren möglich. Die Papierbahn 2 ist innerhalb der Station B natürlich über zusätzlich angeordnete Rollen 22,23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 31 geführt.
Von der Station B wird die nun mit Klebstoff beschichtete Papierbahn 2a einer Querschneidestation C zugeführt, in der grossformatige Abschnitte quer von der Papierbahn 2a abgeschnitten werden. Dies geschieht mittels eines rotierenden Querschneiders 32, dem die Papierbahn 2a über eine Rolle 33 und ein Walzenpaar 34, 36 zugeführt wird. Die grossformatigen Abschnitte gelangen dann in eine Sammelstation D, in der sie zu Stapeln 37 oder Riesen angesammelt werden.
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Zum Entfernen von evtl. anfallenden Ausschussschnitten ist zwischen der Querschneidestation C und der Sammelstation D eine Ausschleuseinrichtung 38 vorgesehen, durch die die Ausschussschnitte in einen unter dieser befindlichen Abfallbehälter 39 transportiert werden.
Für den Fall, dass die Papierbahn 2a in der Station B mit Aufdrucken versehen wurde oder dass der Klebstoff in quer verlaufenden Spuren auf die Papierbahn aufgebracht wurde, muss in der Querschneidestation C ein registergerechter Schnitt der Papierbahn 2a erfolgen. Hierzu ist dann eine in der Zeichnung nur angedeutete und nicht näher zu beschreibende Registersteuerung 41 vorzusehen.
Die Stapel 37 werden dann mittels einer in der Förderachse hin und her bewegbaren, auf einer Führung 42 geführten und durch einen Antrieb 43 angetriebenen Zange 44 er-fasst, auf ein Förderband 46 gezogen und mit diesem aus der Station D einer Anlegestation E (Fig. 2) zugeführt. In der Anlegestation E wird auf jeden Stapel 37 eine Bodenpappe 47 aufgelegt. Die Station E ist in der Fig. 2 sinngemäss als Stapel 48 derartiger Bodenpappen 47 dargestellt.
Um vorteilhafterweise die Stapel 37 für deren Weitertransport und Weiterbearbeitung in eine Position zu bringen, in der die aufgelegte Bodenpappe 47 sich unter diesen befindet, schliesst sich der Anlegestation E eine Wendevorrichtung 49 in Form eines Wendesternes 51 an.
Über Förderbänder 52, 53 wird der im Wendestern 51 gewendete Stapel 37 mit seiner nunmehr unten liegenden Bodenpappe 47 einer Schneidstation F zugeführt. In dieser erhält der Stapel 37 mittels eines Messers 54 (Fig. 2) einen Randbeschnitt 56 (Fig. 3).
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, wird der randbeschnittene Stapel 37 von der Schneidstation F zu einer weiteren Schneidstation G gefördert, wobei er im Winkeltransport von seiner ursprünglich queraxialen in eine längsaxiale Förderrichtung übergeführt wird. In der Schneidstation G werden vom grossformatigen Stapel 37 Streifen 57 abgeschnitten (Schnittlinie 58), so dass nun jeder dieser Streifen 57 mit einer Klebstoffspur 55 versehen ist. Die Streifen 57 werden einer weiteren Schneidstation H (Figuren 2 und 3) zugeführt, die eine Schneideinrichtung 59 enthält, mit der die Streifen 57 zu Blöcken 61 gewünschten Formates geschnitten werden. Die Schneideinrichtung 59 besteht aus einem Messerblock mit festeingestellten Messern 62, der insgesamt bei einem Formatwechsel gegen einen anderen austauschbar ist. Die Stapel formatgerecht geschnittener Blöcke 61 werden dann in eine Stapelablage J gebracht, aus der sie im Quertransport taktgerecht einer nicht dargestellten Verpackungsmaschine zugeführt werden.
In Fig. 4 sind die Querschneidestation C und die Sammelstation D mit dem Zangenauszug der Stapel 37 nochmals deutlicher erkennbar.
Der Querschneider 32 besteht aus einer rotierenden Messerwalze 32a mit einem an dieser angebrachten Messer 32b, welches mit einem festen Gegenmesser 35 zusammenarbeitet. Die mit dem Querschneider 32 geschnittenen grossformatigen Abschnitte 63 werden gegen eine in Richtung des Doppelpfeiles 64 ausschwenkbare Wand 66 gefördert. Dazu sind obere und untere Förderbänder 67 bzw. 68 vorgesehen, die über Rollen 69, 71, 72, 73 bzw. 74, 76, 77, 78, 79, 81 laufen. Die Förderbänder 67, 68 bestehen aus mehreren, senkrecht zur Zeichnungsebene nebeneinanderliegenden Einzelbändern, wobei die oberen (67) zwischen den bereits erwähnten Klebstoffspuren der Papierbahn 2a verstellbar sind. Die Abschnitte 63 werden durch rotierende Finger 82 und Ausschwenken der Wand 66 auf den darunter angeordneten Ablagetisch 83 gebracht, wobei die Abschnitte 63 mittels einer elektronischen Zähleinrichtung 84 gezählt werden. Auf diese Weise werden Stapel 37 mit einer definierten Anzahl übereinanderliegender Abschnitte 63 gebildet. Eine derartige Ansammlung und Stapelbildung ist von grosser Wichtigkeit für ein kontinuierliches Herstellungsverfahren von Selbstklebezettelblöcken, da, wie bereits eingangs erwähnt, die weit üblichere Ablage der Schnitte in einer geschuppten Formation wegen der Klebstoffbeschichtung ein Zusammenschieben der Schnitte zu einem Stapel unmöglich macht. Der fertige Stapel 37 grossformatiger Abschnitte 63 wird, wie schon anhand der Fig. 1 erwähnt, von der Zange 44 erfasst und vom Ablagetisch 83 auf das Förderband 46 gezogen. Dazu ist die Zange 44 mit einer oberen festen Klemmbacke 86 und einer unteren in Richtung des Doppelpfeiles 87 bewegbaren Klemmbacke 88 versehen. Auf dem Förderband 46 wird der von der Zange abgegebene Stapel 37 von Mitnehmern 89, die an einer umlaufenden Kette 91 befestigt und in die Förderbahn einschwenkbar sind, erfasst. Das Förderband 46 läuft gemäss Fig. 4 über Rollen 92, 93, 94, 96. Die mit den Mitnehmern 89 versehene Kette 91 läuft ebenfalls über Rollen 97 um, von denen in Fig. 4 nur eine dargestellt ist.
Die Ausschleuseeinrichtung 38 (Fig. 1) ist in der Fig. 4 weggelassen worden.
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2 Blatt Zeichnungen
Claims (15)
1. Verfahren zur Herstellung von Selbstklebezettelblök-ken, dadurch gekennzeichnet, dass eine Papierbahn von einer Rolle abgezogen und auf die Papierbahn eine Klebstoff-beschichtung aufgebracht wird, dass unmittelbar danach grossformatige Abschnitte quer von der beschichteten Papierbahn abgetrennt werden, diese grossformatigen Abschnitte unmittelbar danach zu Stapeln angesammelt werden, diesen Stapeln jeweils eine Bodenpappe aufgelegt wird und die Stapel grossformatiger Abschnitte unmittelbar danach einem Randbeschnitt unterzogen und sie zu Blöcken gewünschten Formates geschnitten und diese der Verpak-kung zugeführt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffbeschichtung in der Anzahl der Nutzen entsprechenden Spuren längs der Papierbahn aufgetragen wird.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffbeschichtung in quer verlaufenden Spuren auf die Papierbahn aufgetragen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoffauftrag nach Art des Flexo-Druckverfahrens erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Klebstoff ein dünnflüssiger, in seiner Klebkraft mehrfach aktivierbarer Dispersionskleber verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Papierbahn mit einer antiadhäsiven Beschichtung verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Klebstoffauftrag ein Haftgrund auf die Papierbahn aufgetragen wird.
8. Vorrichtung zur Herstellung von Selbstklebezettelblöcken zur Ausführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einer Abrollstation (A) für eine Papierrolle (1) in Abzugsrichtung einer von dieser abzuziehenden Papierbahn (2) eine Klebstoffauftragsstation (B) für die Klebstoffbeschichtung der Papierbahn (2) nachgeordnet ist, der unmittelbar eine Querschneidestation (C) zum Abtrennen von grossformatigen Abschnitten (63) von der beschichteten Papierbahn (2a) folgt, die mit einer Sammelstation (D) zum Ansammeln dieser grossformatigen Abschnitte zu Stapeln (37) verbunden ist, der eine Anlegestation (E) zum Auflegen einer Bodenpappe (47) auf jeden der Stapel (37) nachgeordnet ist, welcher Schneidstationen (F, G, H) für den Randbeschnitt und das Zerschneiden dieser Stapel (37) grossformatiger Abschnitte zu Blöcken (61) gewünschten Formates folgen, an die sich eine Blockstapelablage (J) anschliesst, aus der die Blöcke (61) taktgerecht einer Packmaschine zuführbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffauftragsstation (B) eine der Art eines Flexo-Druckwerkes entsprechende Klebstoffauftragseinrichtung (17) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein im Papierbahndurchlauf vor der Klebstoffauftragseinrichtung (17) angeordneten Auftragswerk (14) für das Aufbringen eines Haftgrundes vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zum Aufbringen von Aufdruk-ken auf die Papierbahn (2) ein Druckwerk (19) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Querschneidestation (C) und der Sammelstation (D) eine Ausschleuseeinrichtung (38) zum Ausschleusen von Ausschussschnitten angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Anlegestation (E) eine Wendevorrichtung (49) angeordnet ist zum Wenden der aufgelegten Bodenpappe (47) unter den Stapel (37) grossformatiger Abschnitte.
14. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Schneidstation (F) für den Randbeschnitt (56) der Stapel (37) und nach einer im rechten Winkel geänderten Förderrichtung der Stapel (37) die Schneidstation (G) zum Schneiden von Streifen (57) und die dieser folgende Schneidstation (H) mit einer Schneideinrichtung (59) zum Schneiden der Streifen (57) zu Blöcken (61) gewünschten Formates angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (59) für den Blockformatschnitt aus einem auswechselbaren Block fest eingestellter Messer (62) besteht.
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