BESCHREIBUNG
Der Erfindung betrifft einen therapeutischen Schuh mit einem über die Knöchel hinaufreichenden Schaft, der im Knöchelbereich Taschen zur Aufnahme von Versteifungselementen aufweist, und mit einer biegsamen Keilsohle aus geschäumtem Kunststoff.
Therapeutische Schuhe der vorstehend angegebenen Art (vgl. DE-GBM 8118 312) dienen vor allem zur Förderung des Heilungsprozesses von Verletzungen und nach Operationen am Fuss. Durch den sich über den Knöchel hinauferstreckenden Schaft, der nach seiner Schnürung Fuss und Knöchel straffumfasst, und durch die in den Schaftseitenteilen vorgesehenen Versteifungselemente erfährt der Fuss eine kräftige Abstützung gegenüber einem Umknicken, bleibt aber nach den übrigen Richtungen bewegbar. Schuhe dieser Art haben sich bewährt und es ermöglicht, bereits relativ kurze Zeit nach Gelenk- und Bänderverletzungen am Fuss sowie nach Operationen den Fuss wieder zu benutzen, um dadurch den früher befürchteten Muskelschwund zu vermeiden.
Jedoch hat sich gezeigt, dass Schuhe dieser Art bei Beweglichkeitsstörungen im Fussbereich, die durch Lähmungen verursacht sind, noch nicht voll befriedigen.
Die vorliegende Erfindung beabsichtigt, den Anwendungsbereich von Schuhen der eingangs genannten Art erheblich auszuweiten derart, dass die Schuhe zur Förderung des Heilungsprozesses oder zumindest zur Erleichterung des Gehens bei Lähmungen im Fussbereich herangezogen werden können.
Hierzu schlägt die Erfindung zunächst vor, dass der Schaft ein Korsett aufweist, welches längs dem oberen Sohlenrand einen Stützrand sowie den Knöchel, und Fersenbereich des Schaftes bildet.
Die Erfindung geht dabei von der Überlegung aus, dass bei den bekannten therapeutischen Schuhen das Augenmerk vor allem auf die im Vordergrund stehende besondere Stützwirkung gerichtet war, dadurch jedoch das Gewicht der Schuhe unbeachtet geblieben ist. Nun zeigt sich aber, dass ein geringes Gewicht solcher Schuhe vor allem dann von Bedeutung ist, wenn die Beweglichkeit des Fusses nicht durch Schmerzen, sondern durch Lähmungen oder Teillähmungen eingeschränkt ist. Denn in solchen Fällen wird dem Patienten durch jedes den Fuss belastende Gewicht das Bewegungsgefühl noch mehr genommen als dies ohnehin schon der Fall ist. Aus diesem Grund besteht das Hauptmerkmal des erfindungsgemässen therapeutischen Schuhes darin, dass dieser trotz der notwendigen Stützfunktion so leicht wie möglich aufgebaut ist, was durch das erwähnte Schaftkorsett erreicht wird.
Der vom oberen Sohlenrand hochstehende Stützrand des Schaftkorsetts umgrenzt die Fusssohle vollständig, wie das erforderlich ist, während es den Knöchelund Fersenbereich umschliesst und hier in gleicher Weise, wie das bei den bekannten therapeutischen Schuhen der Fall ist, für die notwendige seitliche Abstützung sorgt. In den Schaftseitenteilen hingegen, die eine betonte Stützfunktion nicht ausüben müssen, werden die dort vorhandenen Zwischenräume in dem Schaftkorsett durch ein leichteres zugfestes Material, z.B. durch ein Polyamidgewebe, ausgefüllt, das wenig zum Gesamtgewicht beiträgt. In Verbindung mit der leichten Sohle aus geschäumtem Kunststoff kann somit das Gesamtgewicht des Schuhes herabgesetzt werden.
Durch weitere Beschränkung des Schaftkorsetts auf diejenigen Bereiche, die zur ausreichenden Stützung unbedingt erforderlich sind, können weitere Gewichtseinsparungen erzielt werden. So umfasst zwar das Schaftkorsett den Fuss im Fersenbereich über Knöchelhöhe hinaus, weist zweckmässigerweise aber über dem Achillessehnenansatz, d. h. knapp unter Knöchelhöhe, eine geschlossen berandete Aussparung au?, die entweder mit dem leichteren Schaftmaterial ausgefüllt oder leicht gepolstert ist. Diese Aussparung bringt insofern auch funktionelle Vorteile, als sie die Beweglichkeit des Fusses in dessen Längsrichtung fördert, d.h. dem Patienten das Strecken oder Beugen gestattet, weil sie an der entsprechenden Stelle eine Biegezone bildet.
Weiterhin trägt zur Gewichtsverminderung bei, dass das die Zwischenräume des Schaftkorsetts ausfüllende leichte Schaftmaterial sich über den oberen Rand des Schaftkorsetts hinaus nach oben erstreckt und seinerseits den oberen Schaftrand bildet. Da in dem Bereich des oberen Schaftrandes über dem Knöchel der Fuss bereits in den Unterschenkel übergeht, der normalerweise dort verhältnismässig schlank ist, stützt dort im geschlossenen Zustand des Schuhes auch das leichte Schaftmaterial beträchtlich und trägt damit zur Stützwirkung des Schaftkorsetts bei. Insgesamt kann daher der erfindungsgemässe therapeutische Schuh bei mindestens gleicher Stützfähigkeit sehr leicht gehalten werden. Dabei stabilisiert er das obere wie das untere Sprunggelenk, ist aufgrund der biegsamen Keilsohle besonders im Vordersohlenbereich sehr flexibel und wirkt auf spastische Zustände hemmend.
Der Schuh ist deshalb vor allem geeignet für Patienten mit Hemi-, Para- oder Tetraspastik, die infolge von Rük kenmarks- oder Gehirnerkrankungen jeder Ursache aber auch bei Gefässprozessen, Verletzungen, Entzündungen oder auch bei degenerativen Erkrankungen auftreten können.
Nach einer besonderen weiteren Ausgestaltung der Erfindung, für die Elementenschutz beansprucht wird, ist das Blatt des Schaftes von vorne ausgehend bis mindestens zum Zehenansatz lösbar mit dem Sohlenrand verbunden und hochklappbar. Hierdurch kann entweder vom Betreuer oder vom Patienten selbst die Zehenstellung kontrolliert und ggf.
korrigiert werden. Um durch die Lösbarkeit des Schaftes in diesem Bereich die geforderte Stützwirkung nicht zu beeinträchtigen, ist zweckmässigerweise der von dem Schaftkorsett gebildete, vom oberen Sohlenrand hochstehende Stützrand beibehalten und das Blatt des Schaftes ist mit diesem Stützrand verbunden. Darüber hinausgehend erweist es sich als vorteilhaft, das Blatt mit einem um die Schuhspitze herum verlaufenden Randstreifen zu versehen und über diesen Randstreifen das Blatt mit der Aussenseite des hochstehenden Stützrandes zu verbinden. Durch den umlaufenden Randstreifen erfährt das Blatt eine hinreichende Versteifung gegen ein Ausbeulen oder Knicken nach oben, so dass trotz der Lösbarkeit des Blattes der Fuss des Benutzers auch nach oben fest im Schuh gehalten ist.
Eine weitere Massnahme, die zum therapeutischen Erfolg im erweiterten Anwendungsbereich des Schuhes beiträgt, liegt darin, dass eine im Gelenk- und Fersenbereich ein Fussbett bildende Einlegesohle (die auch bei den bekannten therapeutischen Schuhen dieser Art vorhanden ist) an ihrer Unterseite und längs ihrem Aussenrand eine Ausnehmung zur austauschbaren Aufnahme eines Stützteiles aufweist, das unterschiedliche Höhe haben kann. Hierdurch kann der Fussaussenstand beispielsweise zum Ausgleich einer Supinations Fehlstellung und zur Hemmung der Spastik erhöht werden, das Ausmass der Erhöhung jedoch individuell eingestellt und ggf. die Erhöhung wieder ganz beseitigt werden.
Weiterhin trägt zu der beabsichtigten Verbesserung des therapeutischen Schuhes auch bei, wenn nach einer weiteren Ausgestaltung die Sohlenspitze auf ihrer Unterseite und an ihrem hochstehenden Rand bis zum Übergang in die Seitenränder der Sohle mit einer Gleitschicht bedeckt ist und überdies die Sohle im Bereich der Sohlenspitze in ihrer Dicke nach vorne verjüngt ausläuft. Hierdurch kann eine Stolpergefahr oder ein Hängenbleiben bei Spitzstellung des Fusses vermindert werden. Es ist zwar bereits bekannt, Gleitschichten in Form von Chromledereinsätzen an der Schuhspitze vorzusehen, jedoch waren diese bei den bekannten therapeutischen Schuhen auf die Schuhspitze beschränkt.
Dadurch, dass bei dem erfindungsgemässen therapeutischen Schuh die Gleitschicht auch den hochstehenden Sohlenrand bis zum Übergang in die Sohlenseitenränder hinein bedeckt, wird ein Hängenbleiben auch dann vermieden, wenn der Fuss unter der Einwirkung der Spastik eine schräge Spitzstellung einnimmt.
Von besonderem Vorteil ist es, anstelle einer Schnürung eine Verbindung der Schaftseitenteile durch Klettenverschlussbänder vorzusehen. Diese Bänder gestatten es, die Schaftseitenteile völlig voneinander zu lösen, so dass dem durch Lähmung behinderten Patienten die maximale Schuh öffnung zum An- und Ausziehen des Schuhes zur Verfügung steht. Bei Verwendung einer Schnürung ist das nicht der Fall, weil das Herausziehen der Schnürsenkel aus den unteren Schnürösen so zeitaufwendig und auch lästig ist, dass es in den meisten Fällen nicht durchgeführt wird. Überdies lassen sich Klettenverschlussbänder einhändig bedienen, was für solche Patienten von Bedeutung sein kann, die nicht nur im Fussbereich behindert sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines therapeutischen Schuhes von schräg aussen oben;
Fig. 2 eine analoge Ansicht des Schuhes nach Fig. 1, jedoch im aufgeklappten Zustand der Zehenklappe, und
Fig. 3 eine Rückansicht des Schuhes.
Der in den Zeichnungen dargestellte therapeutische Schuh weist einen im ganzen mit 1 bezeichneten Schaft, eine keilförmige Zwischensohle 2 aus geschäumtem Kunststoff, z. B. Polyurethan oder EVA, und eine mit der Zwischensohle verbundene Laufsohle 3 auf, die auf der Laufseite mit einer rutschfesten Profilierung, z. B. einem Waffelprofil, versehen ist.
Die wesentlichen stützenden Teile des Schaftes 1 sind durch ein Schaftkorsett gebildet, das sich aus einem von dem oberen Sohlenrand der Keilsohle 2 hochstehenden Stützrand 11, 12 und einem den Bereich beider Knöchel und der Ferse umfassenden Schaftteil 13 zusammensetzt. Der vordere Teil 11 des Stützrandes (s. Fig. 2) besteht aus Textil oder Leder, während der sich daran anschliessende Teil 12 des Stützrandes durch Lederstreifen gebildet ist, die bis in den Fersenbereich hinein verlaufen und dort nach unten auslaufen (s.
Fig. 3). Der Schaftteil 13 erstreckt sich bis über Knöchelhöhe und weist an seiner Rückseite (Fig. 3) eine durchgehende Aussparung 14 au?, die durch eine nicht näher bezeichnete Posterung für die Achillessehne unterlegt ist. Das aus den Teilen 11, 12 und 13 bestehende Schaftskelett ist in herkömmlicher Weise auf eine nicht gezeigte Brandsohle gezwickt. Der hintere Teil 12 des Stützrandes ist dabei mit dem Schaftteil 13 auf dessen Aussenseite verbunden, z. B. verklebt oder vernäht.
Von den Teilen 11, 12 und 13 des Schaftskeletts nicht erfasste Schaftbereiche 15, 16, die die Schaftseitenteile bis zu der Schnüröffnung bzw. einen über den Schaftteil 13 nach oben hinausragenden Schaftteil bilden, bestehen aus einem dünnen und daher leichten Polyamidgewebe. Auf seiner Innenseite ist der Schaft 1 vollständig gefüttert und ggf. mit einer Polsterung versehen.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, weist der Schaft 1 Derbyschnitt au?, d. h. die an die Schnüröffnung angrenzenden Schaftseitenteile sind mit der Aussenseite des das Blatt bildenden vorderen Teils 17 des Schaftes (hier durch Nähen) verbunden und können daher im geöffneten Zustand des Schuhes weit nach aussen gebogen werden, so dass eine grosse Einschlupföffnung entsteht. Der das Blatt bildende Schaftteil 17 besteht aus Leder und setzt sich aus dem eigentlichen Blatt 18 und einem damit vernähten Randstreifen 19 zusammen, der etwa senkrecht zur Ebene des Blattes 18 verläuft und durch die kräftig ausgeführte Verbindungsnaht an der dadurch gebildeten Ecke versteift ist.
Der Randstreifen 19 ist durch zwei seitlich von der vordersten Schuhspitze angeordnete Einschnitte 20 unterbrochen und weist auf seiner Innenseite einen Teil eines Klettenverschlusses 21 au?, dessen anderer Teil an der Aussenseite des Stützrandes 11 befestigt ist. Das hintere Ende des Randstreifens erstreckt sich unter die Naht hinein, durch die die Schaftseitenteile mit dem Schaftteil 17 verbunden sind. Auf diese Weise kann nach der Lösung des Klettenverschlusses 21 die so gebildete Zehenklappe 17 von dem Stützrand 11 gelöst und in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise hochgeklappt werden. Mit dem hinteren Rand der Zehenklappe 17 ist über eine Naht 22 eine auf ihrer Innenseite gepolsterte Zunge 23 verbunden. Die Naht 22 ist die einzige Befestigungsstelle der Zunge 23, da das Blatt 18 auf beiden Seiten (bei 24) nach innen stufenförmig abgesetzt ist.
Auf diese Weise kann im geöffneten Zustand der Schnüröffnung die Zunge 23 ganz nach vorne herausgeklappt werden.
Die Seitenteile 15 des Schaftes und der Schaftteil 13 tragen jeweils zwei Klettenverschlussbänder 25 bzw. zugehörige Metallringe 26, durch die die Klettenverschlussbänder in bekannter Weise hindurchgeführt und auf sich selbst zum Zweck der Befestigung umgelegt werden können.
Der Schaftteil 13 ist mit dem oberen Schaftteil 16 in einer Weise verbunden, dass hierdurch aufjeder Seite eine von aussen her zugängliche Tasche zum Einschieben eines Versteifungselements 40 gebildet ist. Der obere Rand dieser Tasche wird durch den oberen Rand des Schaftteils 13 selbst gebildet. Unterhalb dieses Randes ist in dem Schaftteil 13 ein Schlitz 41 vorgesehen, durch den das Versteifungselement 40 im eingesetzten Zustand herausragt. Da, wie aus der zeichnerischen Darstellung andeutungsweise hervorgeht, das Versteifungselement 40 insgesamt breiter als der Schlitz 41, jedoch an seinem oberen Ende abgesetzt ist, ist es hierdurch auf einfache Weise an einer unwillkürlichen Entfernung aus der Tasche gehindert.
Zum Herausziehen des Versteifungselementes 40 braucht lediglich der über dem Schlitz 41 befindliche schmale Streifen über das obere Ende des Versteifungselements hinweggehoben zu werden, was sich aufgrund der diesem Streifen innewohnenden Elastizität bewerkstelligen lässt. Die Versteifungselemente 40 bestehen aus einem harten, jedoch flexiblen Kunststoff und können ggf. in ihrer Steifigkeit veränderlich sein, um hierdurch die Stützwirkung des Schaftes 1 im Knöchelbereich variieren zu können.
Die Keilsohle 2 weist eine möglichst geringe Dichte au?, um entsprechend leicht gehalten werden zu können. Die mit ihr verklebte Antirutschsohle 3 ist im Bereich der Sohlenspitze von einer Chromlederschicht 31 bedeckt, die derart in einen (nicht gezeigten) Absatz der Sohle eingefügt ist, dass ein stossfreier Übergang auf der Laufseite vorhanden ist. Der Verlauf und die Erstreckung der Chromlederschicht 31 auf der Unterseite und Innenseite des Schuhes ist in Fig. 2 gestrichelt angedeutet. Sie erstreckt sich auch auf den hochstehenden Rand der Sohlen 2 und 3 und bedeckt diesen bis hin zum Übergang in die seitlichen Ränder dieser Sohlen.
Am fersenseitigen Sohlenrand weisen die Sohlen 2, 3 eine nach oben verlaufende Rundung 32 auf und an der Sohlenspitze nimmt die Gesamtdicke der beiden Sohlen 2, 3 nach vorne zu allmählich ab, so dass sich eine flache Rundung 33 ergibt. Die Rundung 33, d.h. die an der Schuhspitze vorliegende geringe Sohlendicke, verringert in Verbindung mit der Chromlederschicht 31 die Stolpergefahr.
Der in den Zeichnungen gezeigte Schuh weist weiterhin eine nicht dargestellte Einlegesohle von im Prinzip bekannter Ausgestaltung au?, die im Gelenk- und Fersenbereich ein Fussbett bildet, d. h. den Fuss durch der Fussform angepasste hochgezogene Ränder teilweise umgreift. Diese Einlegesohle ist auswechselbar im Schuh angeordnet und weist längs ihrem Aussenrand auf der Unterseite eine Ausnehmung au?, die zur Aufnahme eines Stützteiles dient. Dieses streifenförmige Stützteil kann eine Höhe besitzen, die die Tiefe der Ausnehmung übersteigt, so dass hierdurch der Fuss des Schuhträgers auf der Aussenseite höher gestellt ist. Hierdurch können Supinations-Fehlstellungen ausgeglichen werden.
Ist dies nicht erforderlich, so wird ein Stützteil mit einer Höhe gewählt, die der Tiefe der Ausnehmung entspricht, so dass die Einlegesohle plan auf der Brandsohle aufliegt.