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CH670100A5 - - Google Patents

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Publication number
CH670100A5
CH670100A5 CH620/87A CH62087A CH670100A5 CH 670100 A5 CH670100 A5 CH 670100A5 CH 620/87 A CH620/87 A CH 620/87A CH 62087 A CH62087 A CH 62087A CH 670100 A5 CH670100 A5 CH 670100A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
shell
mixture
dish
sample
layer thickness
Prior art date
Application number
CH620/87A
Other languages
English (en)
Inventor
Viljo Tapio Juhani Nordlund
Original Assignee
Valio Meijerien
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Filing date
Publication date
Application filed by Valio Meijerien filed Critical Valio Meijerien
Publication of CH670100A5 publication Critical patent/CH670100A5/de

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12MAPPARATUS FOR ENZYMOLOGY OR MICROBIOLOGY; APPARATUS FOR CULTURING MICROORGANISMS FOR PRODUCING BIOMASS, FOR GROWING CELLS OR FOR OBTAINING FERMENTATION OR METABOLIC PRODUCTS, i.e. BIOREACTORS OR FERMENTERS
    • C12M41/00Means for regulation, monitoring, measurement or control, e.g. flow regulation
    • C12M41/30Means for regulation, monitoring, measurement or control, e.g. flow regulation of concentration
    • C12M41/36Means for regulation, monitoring, measurement or control, e.g. flow regulation of concentration of biomass, e.g. colony counters or by turbidity measurements
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12QMEASURING OR TESTING PROCESSES INVOLVING ENZYMES, NUCLEIC ACIDS OR MICROORGANISMS; COMPOSITIONS OR TEST PAPERS THEREFOR; PROCESSES OF PREPARING SUCH COMPOSITIONS; CONDITION-RESPONSIVE CONTROL IN MICROBIOLOGICAL OR ENZYMOLOGICAL PROCESSES
    • C12Q1/00Measuring or testing processes involving enzymes, nucleic acids or microorganisms; Compositions therefor; Processes of preparing such compositions
    • C12Q1/02Measuring or testing processes involving enzymes, nucleic acids or microorganisms; Compositions therefor; Processes of preparing such compositions involving viable microorganisms
    • C12Q1/24Methods of sampling, or inoculating or spreading a sample; Methods of physically isolating an intact microorganisms

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Description

BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von Mikrobengehalten nach einem Plattengussverfahren, wobei man eine Probe und einen Nährboden in eine Schale giesst, die Mischung gerinnen lässt und die geronnene Platte inkubiert, wonach man die Kolonien in der Schale zählt. Die Erfindung betrifft ferner eine Schale, die zur Bestimmung von Mikrobengehalten nach einem Plattengussverfahren verwendbar ist.
In Milchwirtschafts- und übriger Lebensmittelmikrobiologie, in medizinischer Mikrobiologie sowie in allgemeiner Mikrobiologie werden zur Bestimmung der Zahl von Mikroben in Proben allgemein Plattengussverfahren verwendet. Viele der sogenannten internationalen Vergleichsmethoden sind diese Methoden.
In Plattengussverfahren wird ein bestimmtes Volumen der zu untersuchenden Probe oder einer Verdünnung derselben in eine Petrischale inokuliert. Über die Probe werden zum Beispiel 10 bis 15 ml eines sterilen gerinnbaren (Agar) Nährbodens mit einer Temperatur von 45 ± 1 °C gegossen. Die Probe wird unmittelbar mit dem Nährboden vermischt und das Gerinnen kann bei Raumtemperatur auf einer waagerechten Räche erfolgen. Die Probe und der Nährboden können auch vor dem Giessen in die Schale vermischt werden. Der geronnene Nährboden liegt in der Schale in Form einer gleichmässigen Schicht. Die geronnenen Schalen werden auf den Kopf gestellt und in einen Inkubator verstellt (Inkubation). Von dem Verfahren (in erster Linie davon, welche Mikrobengruppen man bestimmen will) sind die Inkubationstemperaturen (zum Beispiel 10 °C, 30 °C, 37 °C, 44 °C, 55 °C) und die Inkubationsdauer (zum Beispiel 2 Tage, 3 Tage, 6 Tage und 10 Tage) abhängig. Während der Inkubation liegen die Schalen in waagerechter Position.
Nach der Inkubation werden die Kolonien in der Schale gezählt. Wenn die Menge der Inokulation und die verwendeten Verdünnungsverhältnisse bekannt sind, wird aufgrund der zu zählenden Kolonien die Zahl der Mikroben pro Volumen- oder Gewichtseinheit Probe, normalerweise Stück pro ml oder Stück pro g, erhalten.
Der Nährboden kann im Hinblick auf seine Nährstoffe möglichst vielseitig sein, damit möglichst viele Mikrobentypen der Probe Wachstumsmöglichkeiten hätten (sogenannte Gesamtkolo-nienzahl). Der Nährboden kann im Hinblick auf seine Nährstoffe begrenzt sein, oder man hat ihm bekannte wachstumsfördernde Verbindungen zugesetzt. Dann wird von selektiven Nährböden gesprochen, und das Ziel besteht darin, bestimmte Mikrobengruppen zum Vorschein zu bringen.
Das Zählen kann nach Augenmass (durch Verwendung von bekannten Hilfsmitteln) oder durch Verwendung von verschiedenen elektronischen Zählvorrichtungen (automatische Kolonienzähler) erfolgen.
Das Zählen ist durch die grosse Koloniendichte in der Schale begrenzt. Normalerweise sind zum Zählen nur Schalen tauglich, deren Kolonienzahl eine bestimmte Grenze nicht überschreitet; zum Beispiel in Schalen mit einem Durchmesser von 9 cm wird eine Kolonienzahl von 300 Stück für die obere Grenze gehalten. Um auch Proben zählen zu können, die einen grossen Mikrobengehalt aufweisen, müssen Verdünnungstechniken verwendet werden. Bei praktischer Plattengussarbeit sollen im allgemeinen immer Verdünnungen verwendet werden. Die Fertigung von Verdünnungsserien nimmt 70 bis 90% (abhängig vom angenommenen Verdünnungsbedarf) von der Gesamtarbeitszeit des Plattengussschritts in Anspruch.
Dementsprechend ist der Bedarf an Material das Vielfache gegenüber der Anzahl der Verdünnungen.
Die bekannten Plattengussverfahren wiesen den Nachteil auf, dass grosse Verdünnungsserien gefertigt und mehrere Verdünnungen kultiviert werden sollen. Dabei braucht man natürlich eine grosse Menge von Schalen, und auch der Bedarf an Inkubationsraum ist gross. Die Verfahren sind somit aufwendig und zeitraubend.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, mit dem die vorstehend genannten Nachteile vermieden werden und das sie Bestimmung von Mikrobengehalten in einfacher und zuverlässiger Weise ermöglicht. Diese Aufgabe wird mit dem erfindungsgemässen Verfahren gelöst, das in Patentanspruch 1 definiert ist.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, dass man einen Mikroben enthaltenden Nährboden in einer Schale derart zum Gerinnen bringt, dass sich die Schichtdicke des geronnenen Nährbodens in vorbestimmter Weise ändert. Der Nährboden kann in einer Schale zum Gerinnen gebracht werden, wobei die Schicktdicke mit Hilfe der Geometrie der Schale eingestellt wird. Wenn sich die Schichtdicke des Nährbodens beim Übergang von einem Bereich zu einem anderen Bereich der Schale ändert, ändert sich auch die Zahl der Kolonien in entsprechender Weise.
Der Gundgedanke kann auch derart angewendet werden, dass eine Proben-Nährboden-Mischung in verschiedenen Mengen in übliche Petrischalen genau dosiert wird. Dabei wird eine Reihe von Schalen erhalten, die eine unterschiedliche Schichtdicke aufweisen. Das Verfahren als solches bietet aber nicht andere Rationalisierungsvorteile als die Möglichkeit, auf die Verdünnungsserien zu verzichten.
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Nach dem Grundgedanken der Erfindung sind die sich bildenden Kolonien nach der Inkubation in der Zählstufe in den dünnsten Agarschichten am lichtesten und in den dicksten Schichten am dichtesten und zwischen diesen in Dichten, die von der Geometrie des Nährbodens abhängig sind, zu sehen. Wenn die Probe und der Nährboden (Agar) vor dem Giessen sorgfaltig vermischt sind und wenn ihre Mengen bekannt und die Geometrie des Nährbodens und der Schale mathematisch bekannt sind, lässt sich der Mikrobengehalt der Probe leicht zählen. Für das Ergebnis kann jede den angenommenen mikrobiologischen Stan-darden entsprechende Information verwendet werden: nur die Kolonien, die in den verschiedenen Schichtdickenzonen der Schale deutlich zu sehen sind, werden berücksichtigt. Der Dichtegradient für die Kolonien ist durch den Schichtdickengradienten bestimmt, und dies wird in der Mathematik des Kolonienzählens berücksichtigt. Beim Plattengussschritt ist es wichtig, dass die Schalen auf einer genau waagerechten Unterlage liegen.
Vorteile des erfindungsgemässen Plattengusses:
1. Es werden keine Verdünnungsserien benötigt, weil die variierende Schichtdicke des Nährbodens die Koloniendichte wenigstens in einem Bereich der Schale derart lichter macht, dass die Proben gezählt werden können. Die Ersparnis an Arbeitszeit gegenüber den gegenwärtigen Verfahren beträgt 70 bis 90%, wenn keine Verdünnungsserien benötigt werden.
2. Die Ersparnis an Nährboden ist ebenso vielfach wie der Bedarf an Verdünnungsserien (und der davon abhängige Bedarf an Parallelschalen) bei den gegenwärtigen Verfahren.
3. Wenn Einwegschalen verwendet werden, ist die Ersparnis an Material ebenso vielfach wie der durch die Verdünnungsserien bedingte Bedarf bei den gegenwärtigen Verfahren.
4. Es wird eine vielfache Ersparnis an Inkubationsraum erzielt, wenn keine durch die Verdünnungsserien bedingten Parallelschalen benötigt werden. Das gleiche gilt unmittelbar proportional für die Ersparnis an Arbeitsraum und an Materialfunktionen.
5. Die Kolonien brauchen nicht über die ganze Schale gezählt werden, sondern das zählbare Kolonienmaterial wird von den durch die Geometrie des Schalenbodens bedingten Zählzonen oder -streifen erhalten. Auch die Tatsache, dass auf Verdünnung und auf damit verbundene Faktoren verzichtet werden kann, erleichtert und beschleunigt das Zählen.
6. Das gesamte Verfahren einschliesslich des Kolonienzählens lässt sich zum grössten Teil durch Ausnutzung und Modifikation der bekannten Technik mechanisieren und automatisieren.
Die nach dem erfindungsgemässen Verfahren erhaltenen Mikrobengehalte stimmen weitgehend mit Ergebnissen überein, die nach den bekannten Verfahren erhalten sind. Sämtliche bekannten Plattengussverfahren können durch das vorliegende Verfahren ersetzt werden.
Die Erfindung betrifft ferner eine Schale zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens.
Der Grundgedanke der Erfindung, nach dem die Schichtdicke des gerinnenden Nährbodens in der Schale in bekannter und kontrollierter Weise variiert, kann durch die Verwendung von Schalen neuen Typs erzielt werden: die Schale ist so ausgebildet, dass in der Schale nach dem Giessen der Proben-Nährboden-Mischung auf einer waagerechten Unterlage ein Gerinnsel gebildet wird, dessen Schichtdicke kontrolliert variiert. Diese neue Schale kann zum Beispiel rund, wie eine übliche Petrischale, oder zum Beispiel rechteckförmig sein. Die Schichtdicke des Nährbodens wird auf einen gewünschten Wert dadurch eingestellt, dass als Form des Bodens einer runden Schale eine sphärische oder eine mathematisch bekannte asphärische Fläche, und diese zwar entweder steigend oder fallend, gewählt wird. Der Boden einer runden Schale kann auch derart steigend oder fallend sein, dass die Schale konzentrisch ringförmige waagerechte Ebenen, in der Mitte eine kreisförmige Ebene aufweist. In einer rechteckförmigen
Schale kann der Boden linear, kreisbogenförmig oder sonst mathematisch bekannt steigend sein. Der Boden einer rechteckförmigen Schale kann auch als mit rechteckigen Ebenen steigend ausgebildet werden. Die rechteckige Schale ist vorzugsweise rek-tangulär. Die Geometrie der Schale kann auch mit Hilfe von am Boden vorgesehenen Einlagen verschiedener Höhe eingestellt werden. Bei den erfindungsgemässen Schalen kann die kleinste Dicke der Nährbodenschicht zum Beispiel 1 mm und die grösste Dicke 10 mm betragen.
Mit diesen Schalen werden sämtliche Vorteile des erfindungsgemässen Verfahrens erzielt. Es werden keine Verdünnungsserien benötigt, und die Ersparnis an Material, Nährboden und Inkubationsraum ist vielfach im Vergleich zu den gegenwärtigen Verfahren. Wenn eine rektanguläre Schale verwendet wird, ist der Bedarf an Nährboden auch sonst geringer, im besten Falle nur etwa 50% des Bedarfs an Nährboden in einer Petrischale, und der Bedarf an Inkubationsraum ist mehr als 20% kleiner als bei der Verwendung von runden Schalen, bezogen auf die Fläche.
Erfindungsgemäss soll somit vorzugsweise eine rektanguläre Schale verwendet werden. Dabei wiederum wird als bevorzugt betrachtet, dass die Probe (Inokulation) und der verwendete Nährboden vor dem Giessen in die Schale gründlich vermischt werden.
Fig. 1A, 2A, 3,4A, 5,6 und 7 zeigen in vertikalem Schnitt verschiedene Ausführungsformen der erfindungsgemässen Schalen mit Nährboden, und Fig. 1B, 2B und 4B zeigen die entsprechenden Schalen von oben gesehen.
Fig. lAund 1B zeigen eine Schale 1, die von oben gesehen rund ist und einen r.ach oben konvexen Boden la aufweist. Der Nährboden ist mit Bezugszeichen 2 bezeichnet. Aus den Figuren geht hervor, dass, wenn die Schichtdicke des Nährbodens auf den äusseren Umfang der Schale hin in einer durch die Geometrie des Schalenbodens bedingten bekannten Weise zunimmt, nimmt die Koloniendichte in entsprechender Weise zu.
Fig. 2A und 2B zeigen eine Schale 11, die von der vorstehend beschriebenen Schale dadurch abweicht, dass sie einen nach unten konvexen Boden IIa aufweist, wobei die Schichtdicke des Nährbodens 2 und analog hierzu die Koloniendichte in der Mitte der Schale am grössten sind und auf die Ränder der Schale hin abnehmen.
Fig. 3 zeigt eine Schale 21, deren Boden 21a mit konzentrischen waagerechten Ebenen stufenweise veränderlich ist. In der Schale werden kreisförmige Schichtdickenzonen gebildet, die der Geometrie des Bodens entsprechen.
Fig. 4A und 4B zeigen eine Schale 31, die von oben gesehen rektangulär ist und einen linear veränderlichen Boden 31a aufweist. Wenn die Schichtdicke beim Übergang von der einen kurzen Seite der Schale zu der anderen zunimmt, nimmt die Zahl der Kolonien entsprechend zu.
Fig. 5 zeigt eine Schale 41, deren Boden 41a bogenförmig steigend ist, wobei ein entsprechender Schichtdickengradient und ein entsprechender Dichtegradient für die Kolonien erhalten werden.
Fig. 6 zeigt eine Schale 51, deren Boden 51a mit rechteckigen Ebenen stufenweise steigend ist, wobei in der Schale Schichtdik-kenzonen entsprechend der Geometrie des Schalenbodens gebildet werden.
Fig. 7 zeigt eine Schale 61, deren Boden mit Einlagen 61a versehen ist. Die Proben-Agar-Mischung wird ins Fach 1 zugegeben, von dem ein Teil ins Fach 2 fliesst usw., wobei in der Schale verschiedene Schichtdickenzonen gebildet werden.
Die Erfindung wird anhand folgender Beispiele näher erläutert.
Beispiel 1
1 (il (Schleife oder Mikropipette) einer Milchprobe wird in 12 ml von geschmolzenem, sterilem und auf 45 0 C abgekühltem Standard Plate Count Agar (zum Beispiel FIL-IDF 100: 1981) in
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steriler Teströhre aseptisch inokuliert. Nach der Inokulation wird die Proben-Agar-Mischung zum Beispiel in einem Teströhrenmischer kräftig geschüttelt.
Nach dem Schütteln wird die Proben-Agar-Mischung in eine rektanguläre Schale gegossen, deren Boden mit waagerechten, rechteckigen Ebenen steigend ist. Die Schale weist fünf Ebenen auf, die jweils eine Fläche von 4 cm2 aufweisen. Die Ebenen sind steigend und mit einer Höhendifferenz von 2 mm abgestuft. Die Flüssigkeitsmenge von 12 ml, das Agarvolumen des Beispiels, füllt die beschriebene Schale so ab, dass in der Schale fünf im Hinblick auf die Fläche gleich grosse, im Hinblick auf die Dicke der Agarschicht aber unterschiedliche Streifen gebildet werden. Die Schichtdicken betragen in dem ersten Streifen 2 mm, im zweiten Streifen 4 mm, im dritten Streifen 6 mm, im vierten Streifen 8 mm und im fünften Streifen 10 mm. Analog hierzu betragen die Agarmengen (und Probenmengen) im ersten Streifen 0,80 ml (0,066 j_il), im zweiten Streifen 1,60 ml (0,133 jil), im dritten Streifen 2,40 ml (0,199 ul), im vierten Streifen 3,20 ml (0,266 (0,1) und im fünften Streifen 4,00 ml (0,333 (il). Die gemeinsame Agarflä-che der Streifen beträgt nach dem Giessen 20 cm2. Die Agar- und Probenmengen der Streifen werden auch in Tabelle 1 aufgeführt.
Die Schale mit geschlossenem Deckel wird in waagerechter Position 72 ± 2 Stunden bei +30 ± 1 °C inkubiert.
Die Ergebnisse werden streifenweise durch Dividieren der in jedem Streifen zählbaren Kolonienzahl (in der Praxis < 40 Stück pro Streifen) durch die Probenzahl der Streifen gerechnet, wobei die Probenzahl im ersten Streifen des Beispiels 0,066 jxl, das heisst 0,000066 ml und die Probenzahl im fünften Streifen 0,333 pi, das heisst 0,000333 ml, beträgt. Somit bedeuten die Kolonienzahl 3 Stück im ersten Streifen 3 Stück/0,000066 ml etwa 45 000 Stück/ml und die Kolonienzahl 17 Stück im fünften Streifen 17 Stück/0,000333 ml etwa 50 000 Stück. Das Ergebnis stellt direkt die Mikrobenzahl Stück pro ml der Probe dar. Die Kolonienzahlen der Streifen und die aufgrund dieser gerechneten Ergebnisse sind in Tabelle 2 aufgeführt.
Die Information aller zählbaren Streifen kann durch Rechnen des Mittelwertes der Ergebnisse der Streifen für das Ergebnis verwendet werden.
Tabelle 1
Streifen
Agar
Rrobe
% der Probe
(A = 4 cm2)
(ml)
(ml)
V
4,00
0,000333
33
IV
3,20
0,000266
28
III
2,40
0,000199
20
II
1,60
0,000133
13
I
0,80
0,000066
6
Tabelle 2
SPCx 1000 Stück SPC-Modifikation
Zahl der Mikroben in der Probe, Stück x lOVml
I
II
III
IV
V
I
II
III
IV
V
10
1
1
2
3
3
-
-
11
9
50
3
7
10
13
17
45
53
50
49
51
100
7
13
20
27
33
106
98
100
101
99
200
13
27
40
53
67
197
203
201
199
-
Beispiel 2
Die Probe wird in Agar in einem Verdünnungsverhältnis von 10_4(10 ji.1 der ursprünglichen Probe in 100 ml Agar) aseptisch inokuliert. Nach der Inokulation wird die Proben-Agar-Mischung 5 kräftig geschüttelt und in Mengen von 2, 5, 10,20, 40 und 60 ml in übliche Petrischalen gegossen, wobei die ursprüngliche Probe in Mengen von 0,0002 ml, 0,0005 ml, 0,001 ml, 0,002 ml, 0,004 ml bzw. 0,006 ml anwesend ist. Die Schalen werden inkubiert und die Kolonien gezählt.
io Die auf den Schalen gezählten Kolonienzahlen werden nach der folgenden Formel in Koloniendichte der ursprünglichen Probe umgerechnet:
Koloniendichte in der Probe =
gezählte Koloniendichte Menge der urspünglichen Probe
Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 aufgeführt.
Tabelle 3
Kolonien in den Schalen (Proben-Agar-Menge) 2 ml 5 ml 10 ml 20 ml 40 ml 60 ml
SPC x 1000
25
30
5
1
3
5
10
20
30
20
4
10
20
40
80
120
50
10
25
50
100
200
300
100
20
50
100
200
(400)
(600)
200
(40)
(100)
200
(400)
300
(60)
(150)
300
500
(100)
(250)
(500)
Die Klammern in der Tabelle bedeuten, dass die betreffenden Koloniendichten in den Schalen nicht gezählt werden können. Wenn Petrischalen mit einem Durchmesser von 90 mm verwendet 35 werden, ist nur in Schalen, die 10 ml oder mehr Agar enthalten, der Schalenboden völlig von Agar bedeckt.
Literaturverzeichnis
Plattenverdünnungsverfahren Standard Plate Count Method: 40 1. F1L-IDF 100:1981 Liquid Milk Enumeration of Micro-organisms Colony Count Technique at 30 °C.
2. ISO/DP 6610 ibid.
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1. APHA, 14th Edition, S. 315-317
2. Thompson, Donnelly & Black, 1960, A Plate Loop Method for Determining Viable Counts of Raw Milk so 3. J. Milk Food Technol. 26: S. 156-171
55
1 Blatt Zeichnungen

Claims (13)

670 100
1. Verfahren zur Bestimmung von Mikrobengehalten nach einem Plattengussverfahren, wobei man eine Probe und einen Nährboden in eine Schale giesst, die Mischung gerinnen lässt und die geronnene Platte inkubiert, wonach man die Kolonien in der Schale zählt, dadurch gekennzeichnet, dass man den Nährboden und die Probe zur Bildung einer homogenen Mischung vermischt, in welcher der Mikrobengehalt konstant ist, und die Mischung derart zum Gerinnen bringt, dass die Schichtdicke der Mischung in kontrollierter Weise variiert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man die Mischung in einer Schale zum Gerinnen bringt und die Schichtdicke mit Hilfe der Geometrie der Schale einstellt.
2
PATENTANSPRÜCHE
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man die Mischung in mehreren Schalen zum Gerinnen bringt und die Schichtdicke mit Hilfe der Grösse der Schale und/oder des Volumens der Mischung einstellt.
4. Schale zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale so ausgebildet ist, dass sich in der Schale nach dem Giessen der Proben-Nährboden-Mischung ein Gerinnsel bildet, dessen Schichtdicke kontrolliert variiert.
5. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Querschnitt rund ist.
6. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Querschnitt rektangulär ist.
7. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen konkaven Boden aufweist.
8. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen konvexen Boden aufweist.
9. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen linear steigenden Boden aufweist.
10. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen kreisbogenförmig steigenden Boden aufweist.
11. Schale nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen steigenden oder fallenden Boden derart aufweist, dass in der Schale konzentrisch ringförmige waagerechte Ebenen und in der Mitte eine kreisförmige Ebene vorgesehen sind.
12. Schale nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen mit rechteckigen Ebenen steigenden Boden aufweist.
13. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an ihrem Bodenteil eine Einlage oder mehrere Einlagen verschiedener Höhe angebracht sind.
CH620/87A 1986-02-21 1987-02-18 CH670100A5 (de)

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