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CH660297A5 - Extraktionsinstrument fuer wundklammern. - Google Patents

Extraktionsinstrument fuer wundklammern. Download PDF

Info

Publication number
CH660297A5
CH660297A5 CH1833/83A CH183383A CH660297A5 CH 660297 A5 CH660297 A5 CH 660297A5 CH 1833/83 A CH1833/83 A CH 1833/83A CH 183383 A CH183383 A CH 183383A CH 660297 A5 CH660297 A5 CH 660297A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
handle part
section
blade
abutment
extraction instrument
Prior art date
Application number
CH1833/83A
Other languages
English (en)
Inventor
David K Kuhl
Robert C Rothfuss
Original Assignee
Senco Products
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Senco Products filed Critical Senco Products
Publication of CH660297A5 publication Critical patent/CH660297A5/de

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/076Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets for removing surgical staples or wound clamps

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Surgery (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Molecular Biology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Extraktionsinstrument für Wundklammern und insbesondere auf ein manuell zu betätigendes Extraktionsinstrument, um Wundklammern bequemer bei geringerer Verletzung der Patienten entfernen zu können.
In den letzten Jahren setzten Chirurgen zunehmend mehr Wundklammern anstelle herkömmlicher Wundnähte ein, um
Wunden oder Schnitte in der Haut oder dem Bindegewebe von Patienten zu schliessen. Das ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass der Klammervorgang vielfach eine einfachere Massnahme darstellt. Wichtiger ist jedoch der Umstand,
dass das Klammerverfahren sehr viel schneller vonstatten geht als herkömmliches Vernähen. Speziell dann, wenn eine grosse Anzahl von Nähten gelegt werden soll, kann die Zeit für das Vernähen und damit auch die Narkosedauer durch die Verwendung von Wundklammern entscheidend herabgesetzt werden.
Die US-Patente 3 643 851, 3 717 294 und 3 837 555 zeigen typische Wundklammern. Eine Wundklammer der in diesen Patenten gezeigten Art besitzt in ihrem Ausgangszustand einen langgestreckten Klammerrücken, der in nach unten gerichteten Schenkelabschnitten endet. Die freien Enden dieser nach unten gerichteten Schenkelabschnitte sind mit nach unten und aussen gerichtet verlaufenden Schnittflächen versehen, welche Spitzen bilden. Während des Formens und Einsetzens einer solchen Klammer in die Haut oder das Bindegewebe eines Patienten mittels eines Wundklammerinstruments werden die Endabschnitte des langgestreckten Klammerrückens nach unten gebogen. Dies führt zur Bildung einer Klammer mit einem schmaleren Klammerrücken und L-förmigen Schenkeln, deren spitze Enden einander gegenüberstehen, und die L-förmigen Schenkel sind in der Haut oder dem Bindegewebe des Patienten verankert.
Eine andere Art einer Wundklammer ist im US-Patent 4 014 492 beschrieben. Diese Klammer umfasst in ihrem Ausgangszustand einen zentralen Klammerrückenabschnitt, der an beiden Enden in nach oben und aussen gerichteten Abschnitten ausläuft, wobei diese nach oben und aussen verlaufenden Abschnitte in nach unten und aussen geneigten Bereichen enden. Die letzteren Bereiche sind mit Schnittflächen versehen, die Spitzen bilden. Die Schnittflächen liegen anfänglich im wesentlichen senkrecht zum Klammerrücken und zur Haut oder zum Bindegewebe des Patienten, die bzw. das zusammengeklemmt werden soll. Während des Formens und Einsetzens einer derartigen Klammer werden die nach oben und aussen geneigten Klammerbereiche an ihrem Übergang zum Klammerrücken nach unten gebogen, um eine Klammer mit einem Klammerrücken und L-förmigen Schenkeln, deren Spitzen einander gegenüberstehen, zu formen.
Jede der vorgenannten Arten von Wundklammern kann wieder aus der Haut oder dem Bindegewebe des Patienten entfernt werden, indem der Klammerrücken U-förmig aufgebogen wird. Dadurch werden die L-förmigen Schenkel der geformten Klammer nach oben und auswärts gebogen, so dass sie von der Haut oder dem Bindegewebe des Patienten abgehoben werden können.
Es wurden bereits manuell betätigbare Extraktionsinstrumente zum Aufbiegen des Rückens von Wundklammern und Abheben der Klammern von der Hautpartie des Patienten entwickelt. Gemäss ihrer typischen Ausführungsform ist ein bekanntes Extraktionsinstrument als zangenartiges Werkzeug ausgebildet mit ersten und zweiten Griffteilen, die miteinander schwenkfahig verbunden und aus Metallblech geformt sind. Der erste Griffteil endet in einem Paar Widerlager, die in einem parallelen Abstand zueinander liegen. Die Widerlager sind an ihren hinteren Enden mit Nuten versehen, so dass dann, wenn diese Widerlager unter den Rückenabschnitt einer Wundklammer geschoben werden, der Rük-ken in den Nuten aufgenommen wird.
Der zweite Griffteil des Extraktionsinstruments ist im allgemeinen mit einem vergleichsweise dicken zweilagigen, klingenförmigen vorderen Ende versehen, das in etwa so lang ist wie oder länger als die Widerlager. Wenn sich die beiden Griffteile dieses Instruments in ihrer Offenstellung
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Beim Einsatz eines Extraktionsinstruments der vorgenannten Art scheuern die Widerlager (wenn sie unter den Rücken einer Klammer geschoben werden) gegen die verletzten Hautpartien und bereiten dadurch dem Patienten Schmerzen. Da der Klingenabschnitt des Extraktionsinstruments genauso lang oder länger ist als die Widerlager, verdeckt er teilweise die Widerlager und erschwert dadurch ihre lagengenaue Einführung unter den Klammerrücken und die Plazierung des Klammerrückens in den Widerlagernuten Ferner kann, wenn die Widerlager des Extraktionsinstruments auf ihrer ganzen Länge parallel zueinander verlaufen, der Operateur versehentlich nur eines der Widerlager unter den Rücken der zu extrahierenden Klammer schieben. Falls dies erfolgt, wird die Klammer nicht ausreichend weit geöffnet, und es kann für den Patienten sehr schmerzhaft sein, wenn der Operateur das Extraktionsinstrument dann anhebt.
Sobald ein derartiges bekanntes Extraktionsinstrument zum Aufbiegen des Rückens einer Wundklammer betätigt wird, sorgt ein bestimmter Spielraum zwischen der Klinge und den Widerlagern dafür, dass der Rücken die Widerlager etwas auseinanderspreizen kann, wodurch die verletzte Haut zusätzlich gereizt wird. Ferner verlaufen die Schenkel der U-förmigen Biegung des Klammerrückens im allgemeinen nicht parallel zueinander, was ein nicht vollständiges Öffnen der Klammerschenkel zur Folge hat. Ausserdem sind derartige bekannte Extraktionsinstrumente im allgemeinen so konstruiert, dass der erste Griffteil unbeabsichtigterweise über den zweiten Griffteil «hinüberschnappen» (oder über einen grösseren Winkelbereich als 180° verschwenkt werden kann, so dass mit dem Extraktionsinstrument praktisch solange nicht weitergearbeitet werden kann, bis die Griffteile wieder in ihre Betätigungslage zurückverschwenkt sind. Häufig sind bekannte Extraktionsinstrumente mit Mitteln versehen, um die Griffteile in Richtung ihrer Offenstellung vorzubelasten. Diese Vorbelastungsmittel können sich leicht verlagern und dann zu einem Verklemmen des Extraktionsinstruments führen.
Das US-Patent 4 026 520 offenbart ein manuell betätigtes Wundklammer-Extraktionselement, das zangenförmig aufgebaut ist und einen ersten und einen zweiten Griffteil besitzt, welche in der Nähe ihrer vorderen Enden schwenkbar miteinander verbunden sind. Diese Griffteile sind von Hand zwischen einer Offen- und einer Schliessstellung verlagerbar und können in ihre Offenstellung vorgespannt sein. Das Vorspannmittel ist so aufgebaut, dass es nicht verlagert werden und das Extraktionsinstrument nicht verklemmen kann. Ferner sind Mittel vorgesehen, um zu verhindern, dass ein Griffteil über den anderen «hinüberschnappt».
Der erste Griffteil des Extraktionsinstruments gemäss dem US-Patent 4 026 520 ist an seinem vorderen Ende gabelförmig ausgeführt, und die Gabeln enden in einem Paar in einem Parallelabstand liegenden länglichen Widerlagern, wobei die vorderen Enden dieser Widerlager aufeinander zulaufend abgewinkelt sind, so dass ihre vordersten Spitzen aneinanderstossen oder fast zusammentreffen. An den hinteren Enden sind die Widerlager mit zueinander fluchtenden Nuten zur Aufnahme des Rückens einer Klammer versehen. Die Gabeln des ersten Griffteils bilden neben jeder Widerlagernut eine steil nach oben und hinten verlaufende Fläche,
um die Ausrichtung des Klammerrückens in den Nuten zu unterstützen und sicherzustellen.
Zwischen den Gabeln des ersten Griffteils ist eine dünne Klinge vorgesehen, die mit dem vorderen Ende des zweiten Griffteils funktional verbunden ist. Die Klinge besitzt einen Klingenabschnitt, der kürzer ist als die Widerlager und eine untere Kante, die zur Bildung einer U-förmigen Biegung im Rücken einer in den Widerlagernuten liegenden Klammer geformt ist. Der Klingenabschnitt ist mittels des zweiten Griffteils zwischen einer ersten Stellung (in der sich die Griffteile in ihrer Offenstellung befinden), in welcher die untere Kante des Klingenabschnitts über den Widerlagern und den zu diesem befindlichen Nuten liegt und einer zweiten Stellung verschwenkbar (in der die Griffteile sich in ihrer Schliessstellung befinden), jn der der Klingenabschnitt zwischen den Widerlagern, mit der unteren Kante des Klingenabschnitts unterhalb der Widerlager liegend, vorgesehen ist. Die Widerlager besitzen einen solchen gegenseitigen Abstand, und der Klingenabschnitt der Klinge ist ausreichend dünn, dass zwischen dem Klingenabschnitt und jedem Widerlager ein Spielraum geschaffen wird, der in etwa dem Durchmesser des Rückenabschnitts der extrahierten Wundklammer entspricht. Infolgedessen spreizen sich die Widerlager nicht während des Extraktionsvorgangs auseinander, und die Wundklammerschenkel werden vollständig geöffnet.
Das US-Patent 4 026 520 offenbart zwei Ausführungsformen des Extraktionsinstruments. Bei einer Ausführungsform ist die Klinge aus einem Stück mit dem zweiten Griffteil gebildet. Bei der anderen Ausführungsform stellt die Klinge einen separaten Teil dar, der schwenkbar zwischen den Gabeln des ersten Griffteils gelagert und funktional mit dem vorderen Ende des zweiten Griffteils verbunden ist.
Obwohl das Extraktionsinstrument nach dem US-Patent 4 026 520 einen entscheidenden Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik darstellt, haften ihm immer noch gewisse Mängel an. Erstens besitzen die Widerlagerabschnitte eine beträchtliche Dicke, wodurch Schmerzen oder gar Verletzungen verursacht werden, wenn die Abschnitte unter den Rücken einer Wundklammer, besonders im eingesetzten Zustand, geschoben werden. Zweitens neigt das Extraktionsinstrument nach dem US-Patent 4 026 520, wie auch andere bekannte Instrumente, während des Extraktionsvorgangs zu einem Aufbiegen der Wundklammer in mehreren Ebenen, wodurch wiederum die Gefahr des Verursachens von Schmerzen oder Verletzungen beim Patienten zunimmt.
Mit dem Extraktionsinstrument nach der vorliegenden Erfindung sollen die bei bekannten Extraktionsinstrumenten auftretenden Probleme überwunden und demgegenüber eine Verbesserung erreicht werden.
Der Aufbau des erfindungsgemässen Instruments ist einfach und kostengünstig, so dass es sich sehr gut zur Herstellung in Form eines nur einmal zu verwendenden Instruments eignet, obwohl es auch als wiederverwendbares und -sterilisierbares Instrument angefertigt werden kann.
Das Extraktionsinstrument, wie es in den Patentansprüchen im einzelnen gekennzeichnet ist, zeichnet sich durch ein einstückiges horizontal liegendes Widerlager aus, das an seinem vordersten Ende leicht zugespitzt ist, und das eine geringe Dicke besitzt, um die Möglichkeit der Verursachung von Schmerzen oder Verletzungen beim Einführen des Widerlagers unter den Klammerrücken weitgehend zu verringern. Das Widerlager ist mit Mitteln für ein sicheres und genaues Positionieren des Klammerrückens versehen, um dessen Verschieben oder Gleiten während des Aufbiegens und Extrahierens einer Klammer zu verhindern. Das Aufbiegen der Wundklammer erfolgt im wesentlichen innerhalb einer einzigen Ebene, und die Form des Widerlagers ermöglicht gemeinsam mit der Ausführung einer dünnen Klinge, parallel5
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verlaufende Klammerschenkel während des Aufbiegens und Extraktionsvorgangs zu erhalten. Dadurch können die Schenkel von der Haut oder dem Bindegewebe des Patienten bei minimaler Beeinträchtigung abgehoben werden. Die Griffteile sind mit Fingereingriffbügeln, ähnlich wie bei einer Schere versehen, die so geformt sind, dass sie dem Extraktionsinstrument während des Extraktionsvorgangs eine Stabilität verleihen. Die Griffteile sind mit Anschlägen versehen, die dem Chirurgen eine sichere spürbare Rückmeldung geben, sobald die Klammer vollständig aufgebogen ist, wodurch gewährleistet wird, dass jede Klammer gleichartig aufgebogen oder zurückgebogen wird. Die erfindungsgemässe Lehre umfasst ein neues Verfahren zur Anbringung der Bügel-Griffteile am Instrument. Vorzugsweise sind Federelemente vorgesehen, um die Griffteile in ihre Offenstellung vorzubelasten. Die Feder ist so montiert, dass sie nicht verlagert werden und somit auch nicht das Extraktionsinstrument verklemmen kann. Die Kombination aus der Klinge des unteren Griffteils und dem geschlitzten vorderen Ende des oberen Griffteils schliesst aus, dass ein Griffteil über den anderen «hinüberklappt». Ein Kunststoffeinsatz füllt das Spiel zwischen den Griffteilen an ihrer Schwenkstelle aus und verleiht dem Instrument eine stabile und sichere zangen- oder scherenartige Betätigungsform. Obwohl das Instrument aus Materialien hergestellt werden könnte, die sich für einen Wiedergebrauch und eine -stérilisation eignen, kann es sehr billig hergestellt werden und eignet sich daher sehr gut zum einmaligen Gebrauch. Das Instrument eignet sich auch gut für ein vorsterilisiertes Verpacken.
Nach der Erfindung ist ein manuell betätigtes Wundklammer-Extraktionsinstrument vorgesehen, welches obere und untere Griffteile umfasst, die schwenkbar miteinander verbunden und zwischen einer Offen- und einer Schliessstellung auslenkbar sind. Beide Griffteile laufen an ihren hinteren Enden in scherenartigen Bügelelementen aus, die mit zusammenwirkenden Anschlägen versehen sind, um die Schliessstellung der Griffteile festzulegen.
Der obere Griffteil trägt an seinem vorderen Ende ein Paar dünne, flache, seitlich (oder quer) abstehende Anschläge, die durch einen Aufnahmeschlitz für eine Klinge voneinander getrennt sind. Die am weitesten vorne liegenden Abschnitte der Anschläge sind unter einem stumpfen Winkel zum ersten Griffteil geneigt und miteinander durch ein integral angeformtes dünnes, koplanares, nach vorne abstehendes U-förmiges Widerlager verbunden, wobei der Kopfabschnitt des U-förmigen Widerlagers leicht zugespitzt ist, um ein Einführen unter den Rücken einer eingesetzten Wundklammer zu erleichtern. Die seitlich abstehenden Anschläge verhindern, dass das Widerlager allzuweit unter den Rücken einer eingesetzten Wundklammer geschoben wird und tragen dazu bei, dass die Wundklammer in einer einzigen Ebene aufgebogen wird. An der Verbindungsstelle zwischen den Schenkeln des Widerlagers und den seitlichen Anschlägen können die Schenkel mit zueinander fluchtenden Nuten versehen sein, die so ausgestaltet sind, dass sie den Rücken einer eingesetzten Wundklammer aufnehmen, um deren genaue Ausrichtung bezüglich des Widerlagers sicherzustellen.
Der untere Griffteil endet in einer dünnen Klinge. Die obere Kante der Klinge wirkt mit dem Klingenaufnahmeschlitz des vorderen Endes des oberen Griffteils zusammen, um die am weitesten mögliche Offenstellung der Griffteile festzulegen. Wenn die Griffteile sich in ihrer Offenstellung befinden, befindet sich die Klinge vollständig oberhalb des Widerlagers. Wenn die Griffteile aufeinander zu in ihre Schliessstellung verschwenkt werden, schwenkt die Klinge nach unten, so dass sie durch das U-förmige Widerlager, und zwar zwischen dessen Schenkel, hindurchtritt. Die Klinge und das Widerlager sind so geformt, dass beim Hindurchtritt der Klinge durch das Widerlager zu beiden Seiten der Klinge ein Spielraum besteht, der zumindest so gross ist wie der Durchmesser des Rückenabschnitts der Klammer. Dies führt in Verbindung mit der Bewegung der Klinge (die durch die obengenannten Anschläge begrenzt ist) dazu, dass die Schenkel der aufgebogenen Wundklammer im wesentlichen parallel zueinander liegen, so dass sie von der Haut oder dem Bindegewebe des Patienten bei minimaler Beeinträchtigung abgehoben werden kann. Das Extraktionsinstrument kann als ein einmal verwendbares und nach dem Gebrauch wegwerfbares Instrument, wie nachstehend beschrieben, hergestellt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Unteransicht des Extraktionsinstruments nach den Merkmalen der Erfindung.
Fig. 2 eine Seitenansicht des Extraktionsinstruments nach Fig. 1.
Fig. 3 einen Teil-Seitenansicht des Instruments, teilweise in Schnittdarstellung.
Fig. 4 eine vergrösserte Teilansicht (teilweise in Schnittdarstellung) des vorderen Endes des in Fig. 3 gezeigten Instruments.
Fig. 5 eine Querschnittansicht bei einer Schnittführung entlang der Linie 5 — 5 in Fig. 4.
Fig. 6 eine Querschnittansicht ähnlich der in Fig. 5 zur Veranschaulichung eines Widerlagers ohne zueinander fluchtende Nuten.
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Teils des vorderen Endes des Extraktionsinstruments.
Fig. 8 einen Ausschnitt einer Hautpartie zur Veranschaulichung einer in die Haut eines Patienten eingesetzte und eine Wunde verschliessende Klammer.
Fig. 9 eine Ansicht eines Hautausschnitts ähnlich dem in Fig. 8 zur Veranschaulichung der extrahierten Wundklammer.
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer extrahierten Wundklammer in ihrer Aufbiegestellung, deren Schenkel in mehreren Ebenen liegen und
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht ähnlich der in Fig. 10 zur Veranschaulichung einer Wundklammer, die in einer einzigen Ebene zurückgebogen wurde.
Das Extraktionsinstrument nach der Erfindung ist in seiner Gesamtheit am deutlichsten in den Fig 1 und 2 dargestellt und allgemein mit 1 bezeichnet. Das Extraktionsinstrument 1 besitzt einen oberen Griffteil 2 und einen unteren Griffteil 3. Die Griffteile 2 und 3 sind in der Nähe ihrer vorderen Enden mittels eines Gelenkstifts 4 miteinander verbunden.
Der obere Griffteil 2 besitzt einen ersten metallischen Teil 5 und einen zweiten Kunststoffteil 6. Der Hauptabschnitt des metallischen Teils 5 ist umgekehrt U-förmig mit einem Basisabschnitt 7 und abwärts hängenden Schenkelabschnitten 8 und 9 (vgl. auch Fig. 3 und 7). In der Nähe des vorderen Endes des metallischen Teils 5 des oberen Griffteils 2 ist ein Paar koaxialer Öffnungen in den Schenkeln 8 und 9 ausgebildet. Die Öffnung im Schenkel 9 ist in Fig. 7 mit 10 bezeichnet. Diese Öffnungen sind entsprechend ausgebildet, um den Gelenkstift 4 aufzunehmen.
An das hintere Ende des Schenkelabschnitts 8 des metallischen Teils 5 ist eine hintere Verlängerung 11 angeformt (vgl. Fig 3). Wie am deutlichsten in Fig. 3 gezeigt, ist die Verlängerung 11 bei 12 bezüglich des Schenkels 8 nach einwärts versetzt, so dass sie in einer zwischen den Ebenen, in denen sich die Schenkelabschnitte 8,9 befinden, liegenden Parallelebene vorgesehen ist. Der Zweck der Verlängerung 11 wird nachstehend deutlich.
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Der Kunststoffteil 6 des oberen Griffteils 2 umfasst einen Schaft 13, der im wesentlichen eine Verlängerung des metallischen oberen Griffteils 5 darstellt. Der Schaft 13 endet in einem scherenartigen Bügel 14, in den der Operateur mit seinem Daumen hineingreifen kann. An der Verbindungsstelle zwischen dem Schaft 13 und dem Bügel 14 besitzt der obere Kunststoff-Griffteil 6 einen integralen abwärtshängenden Anschlag 15, der mit einer Anschlagfläche 15a versehen ist. Der Zweck des Anschlags 15 und der Anschlagfläche 15a wird nachstehend beschrieben.
Im Schaft 13 des oberen Kunststoff-Griffteils 6 ist eine längliche, sich in Längsrichtung des Schafts erstreckende Ausnehmung 16 ausgeformt (vgl. Fig. 3). Die Ausnehmung 16 und die obere metallische Griffteilverlängerung 11 sind so bemessen und geformt, dass sie Verlängerung 11 genau passend in der Ausnehmung 16, vorzugsweise mit einem Reib-schluss aufgenommen wird. Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass beide Teile, die Verlängerung 11 und die Ausnehmung 16 in Längsrichtung keilförmig sind. Um sicherzustellen, dass die Verlängerung 11 fest in der Ausnehmung 16 verbleibt, kann die Verlängerung mit einem kleinen zugespitzten Zinken 17 versehen sein, der etwas zur Verlängerung 11 versetzt ist. Der Zinken 17 greift an der Innenfläche der Ausnehmung 16 an und verhindert ein Abnehmen des oberen Kunststoff-Griffteils 6 vom oberen metallischen Griffteil 5.
Aus den Fig. I und 7 ist im einzelnen ersichtlich, dass das am weitesten vorne liegende Ende des metallischen Teils 5 des oberen Griffteils 2 in einem Paar seitlich abstehender Anschläge 18 und 19 ausläuft, die voneinander durch einen Schlitz 20 getrennt sind. Die seitlich abstehenden Anschläge 18 und 19 sind als integrale einstückige Teile des metallischen Abschnitts 5 des oberen Griffteils 2 ausgebildet und stehen von dessen Basis 7 ab.
Die seitlich abstehenden Anschläge 18 und 19 besitzen am weitesten vorne liegende Abschnitte 18a bzw. 19a, die koplanar sind und in einem Winkel zum Hauptabschnitt der seitlichen Anschläge 18 und 19 verlaufen. Die Hauptabschnitte der seitlichen Anschläge 18 und 19 sind zueinander und zum Basisabschnitt 7 des metallischen oberen Griffteils 5 koplanar. Der Winkel zwischen den Hauptabschnitten der Anschläge 18 und 19 und ihren am weitesten vorne liegenden Abschnitten 18a und 19a ist ein stumpfer Winkel. Obwohl dieser Winkel variiert werden kann, hat sich ein Winkel von etwa 120° für eine erleichterte Handhabung seitens des Operateurs als praktisch erwiesen.
Ein U-förmiges Widerlager 21 steht von den seitlichen Anschlagabschnitten 18a und 19a nach vorne ab und bildet mit den Abschnitten einen integralen, einstückigen Teil. Das U-förmige Widerlager 21 hat einen etwas zugespitzten Kopfabschnitt 21a sowie Schenkelabschnitte 22 und 23.
Der untere Griffteil 3 umfasst einen metallischen Teil 24 und einen Kunststoffteil 25. Der Hauptabschnitt des metallischen Teils 24 ist U-förmig ausgeführt und besitzt einen Basisabschnitt 26 sowie seitlich abstehende Schenkel 27 und 28 (vgl. Fig. 4).
Das vordere Ende des unteren metallischen Griffteils 24 ist so ausgebildet, dass es zwischen den Schenkeln 8 und 9 des oberen metallischen Griffteils 5 aufgenommen werden kann, wobei der Basisabschnitt 26 des unteren metallischen Griffteils 24 neben und parallel zum Schenkel 8 des metallischen oberen Griffteils 5 liegt.
Das vordere Ende des Basisabschnitts 26 des unteren metallischen Griffteils 24 endet in einer Klinge 29. Die Klinge 29 stellt einen integralen einstückigen Teil des Basisabschnitts 26 dar. Wie am deutlichsten in den Fig. 1 und 4 ersichtlich, ist die Klinge 29 an der Stelle 30 etwas versetzt, so dass sie in einer gegenüber der Ebene, in der sich der Basisabschnitt 26 des unteren metallischen Griffteils 24 befindet,
planparallel versetzten Ebene liegt. Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Klinge 29 bezüglich des Schlitzes 20, der die seitlich abstehenden Anschläge 18 und 19 trennt, zentriert wird (vgl. Fig. 7). Die Klinge 29 besitzt eine obere Kante 29a und eine untere Kante 29b.
In der Nähe der Verbindungsstelle von Basisabschnitt 26 und unterem metallischen Griffteil 24 besitzt die Klinge 29 eine Bohrung (nicht gezeigt) die zur Aufnahme eines Gelenkstifts 4 dient. Auf diese Weise werden der obere Griffteil 2 und der untere Griffteil 3 schwenkbar miteinander verbunden.
An ihrem hinteren Ende läuft der Basisabschnitt 26 des unteren metallischen Handgriffs 24 in einer Verlängerung 31 aus, die entsprechend ausgebildet ist wie die Verlängerung 11 des oberen Griffteils 2. Die Verlängerung 31 ist ein integraler, einstückiger Teil des Basisabschnitts 26 und ist gegenüber diesem an der Stelle 32 versetzt, so dass sie in einer bezüglich des Basisabschnitts 26 planparallel etwas nach einwärts versetzten Ebene liegt. In der Verlängerung 31 kann ein abstehender zugespitzter Zinken 33 oder eine Kerbe ausgebildet sein.
Der Kunststoffteil 25 des unteren Griffteils 3 ist ähnlich aufgebaut wie der obere Kunststoff-Griffteil 6 und umfasst einen länglichen Schaft 34, der im wesentlichen eine Verlängerung des unteren metallischen Griffteils 24 darstellt. Der Schaft 34 läuft an seinem hinteren Ende in einen scherenför-migen Bügel 35 aus, (entsprechend dem Bügel 14) und ist so ausgebildet, dass an ihm der Operateur mit einem Finger angreifen kann. Am Verbindungsbereich zwischen Schaft 34 und Bügel 35 befindet sich ein integraler, nach oben abstehender Anschlag 36 am Kunststoff-Griffteil 25, welcher eine Anschlagfläche 36a besitzt, die so ausgestaltet ist, dass sie mit der Anschlagfläche 15a des oberen Kunststoff-Griffteils 6 zusammenwirkt. Wie nachstehend deutlich wird, legen die Anschläge 15 und 36, wenn ihre Flächen 15a und 36a aufeinander liegen die Schliessstellung von oberem Griffteil 2 und unterem Griffteil 3 fest. In sämtlichen Figuren 1,2,3 und 4 sind der obere Griffteil 2 und der untere Griffteil 3 in ihrer Offenstellung gezeigt. Wie am deutlichsten aus Fig. 4 ersichtlich, wird die Offenstellung der Griffteile durch den Anschlag der oberen Kante 29a der Klinge 29 am Ende 20a des Schlitzes 20 bestimmt.
Zum Anbringen des Kunststoffteils 25 des unteren Griffteils 3 am unteren metallischen Griffteil 24 ist es lediglich notwendig, die Verlängerung 31 in die längliche, sich in Längsrichtung erstreckende, im Schaft 34 gebildete Ausnehmung 37 einzusetzen. Auch ist die Ausnehmung 37 so bemessen und geformt, dass sie die Verlängerung 31 vorzugsweise mit einem Reibschluss passend aufnimmt. Das Abnehmen des Kunststoffteils 25 von der Verlängerung 31 wird durch den Zinken 33 verhindert. Es ist einsehbar, dass die Anbringung der Kunststoffteile 6 und 25 an ihren jeweiligen Verlängerungen 11 und 31 auch auf andere geeignete Weise bewerkstelligt werden könnte, z.B. durch Spritzgiessen.
Um jegliches Spiel zwischen dem oberen Griffteil 2 und dem unteren Griffteil 3 an ihrer Schwenkverbindung auszu-schliessen, wird ein Einsatz 38 verwendet. Der Einsatz 38 ist am deutlichsten in den Fig. 3 und 4 sichtbar und umfasst ein längliches Glied, das genau passend zwischen den Schenkeln 27 und 28 des unteren metallischen Griffteils 24 aufgenommen wird. An seinem hinteren Ende ist der Einsatz 38 mit einer kurzen Lasche 39 versehen, die sich in die Ausnehmung 37 des unteren Kunststoff-Griffteils 25 erstreckt. An seinem vorderen Ende besitzt der Einsatz eine abgerundete Nase 40, in der eine Bohrung 41 vorgesehen ist. Die Bohrung 41 nimmt den Gelenkstift 4 auf, und die gerundete Nase 40 dient als eine Art Beilagscheibe für den Gelenkstift 4. Vorzugsweise besteht der Einsatz 38 aus demselben Kunststoff-
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material wie die Kunststoff-Griffteile 6 und 25. Aus Fig. 1 ist entnehmbar, dass der Gelenkstift 4 nutenförmig sein kann.
Obwohl nicht erforderlich, kann vorzugsweise ein Mittel vorgesehen sein, um den oberen Griffteil 2 und den unteren Griffteil 3 in ihre Offenstellungen vorzubelasten. Ein solches Mittel besteht, wie am deutlichsten in Fig. 3 sichtbar, aus einer Blattfeder 42; diese ist im wesentlichen V-förmig und besitzt einen ersten Schenkel 42a, der zwischen den Schenkeln 8 und 9 des oberen metallischen Griffteils 5 liegt und an der Innenfläche des Basisabschnitts 7 dieses Griffteils anliegt. Die Blattfeder 42 besitzt einen zweiten Schenkel 42b, der sich entlang der Aussenseite des Schenkels 27 des unteren metallischen Griffteils erstreckt. Das freie Ende des Schenkels 42b ist nach unten gebogen, wie an der Stelle 42c sichtbar und erstreckt sich zwischen dem unteren metallischen Griffteil 24 und dem unteren Kunststoff-Griffteil 25.
Obwohl nicht notwendig, ist das Widerlager 21 vorzugsweise mit einem Paar zueinander fluchtender Nuten versehen. Derartige Nuten sind am deutlichsten in Fig. 7 mit 43 und 44 bezeichnet, die in den Widerlagerschenkeln 22 bzw. 23 neben ihren Verbindungsstellen mit den seitlich abstehenden Anschlagabschnitten 18a und 19a ausgebildet sind. Die zueinander fluchtenden Nuten 43 und 44 sind so gestaltet, dass sie den Rücken einer eingesetzten Klammer aufnehmen. Vorzugsweise sind die oberen Innenkanten der Nuten 43 und 44 mit Abrundungen 45 und 46 (vgl. Fig. 5) aus den nachstehend erläuterten Gründen versehen.
Fig. 6 entspricht im wesentlichen der Fig. 5, jedoch zeigt sie ein Widerlager 21b mit einem Kopfabschnitt 21c und Schenkeln 22a und 23a. Das Widerlager 21b unterscheidet sich vom Widerlager 21 nach Fig. 5 lediglich darin, dass seine Schenkel 22a und 23a nicht mit zueinander fluchtenden Nuten versehen sind. In diesem Fall sind die oberen Innenkanten der Schenkel 22a, 23a vorzugsweise mit Abrundungen 45a bzw. 46a, ebenfalls aus den nachstehend verdeutlichten Gründen, versehen.
Die metallischen Teile des Extraktionsinstruments 1 sind aus einem geeigneten Metall (z.B. nichtrostendem Stahl) hergestellt, welches korrosionsbeständig und mittels eines oder mehreren der üblichen Verfahren sterilisierbar ist. Entsprechend werden die Kunststoffteile aus nicht-toxischem Kunststoffmaterial gegossen, das mittels einer oder mehrerer Standardverfahren sterilisierbar ist.
Das Extraktionsinstrument 1 wurde im einzelnen beschrieben und nun soll seine Arbeitsweise erläutert werden. Zunächst zu Fig. 8: Dort ist die Hautpartie eines Patienten mit 47 bezeichnet und mit einer Wunde 48 versehen. Diese Wunde wird mittels einer vollständig zusammengebogenen und in die Haut eingesetzten Klammer 49 geschlossen gehalten. Derartige Klammern, Wundklammer-Setzinstrumente, welche sie zusammenbiegen und einsetzen und das Verfahren, nach dem sie gebogen und eingesetzt werden, sind bekannt. Die gebogene und eingesetzte Klammer 49 umfasst einen horizontalen Rückenabschnitt 50, der in L-förmigen, einander gegenüberliegenden Schenkeln 51 und 52, deren freie Enden zugespitzt sind, ausläuft. Wie der einschlägige Fachmann weiss, sind die Vertikalabschnitte der Schenkel 51 und 52, wie in Fig. 8 sichtbar, ursprünglich ein Teil des Rük-kenabschnitts 50 und zwar als Verlängerung dieses Teils.
Um die Wundklammer 49 von der Hautpartie 47 des Patienten zu entfernen, ist es lediglich notwendig, den Rückenabschnitt 50 U-förmig auf- oder zurückzubiegen, wie bei 50a in Fig. 9 gezeigt. Dadurch werden die Vertikalabschnitte der L-förmigen Schenkel 51 und 52 (wie in Fig. 8 gezeigt) horizontal ausgerichtet (wie in Fig. 9 gezeigt). Das wiederum führt dazu, dass die horizontalen Abschnitte der Schenkel 51 und 52 (wie in Fig. 8 sichtbar) vertikal aufgerichtet werden (wie in Fig. 9 ersichtlich). Wenn die Wundklammer 49 während des Extraktionsprozesses ordnungsgemäss aufgebogen ist, sollten die Vertikalabschnitte der Schenkel 51 und 52 im wesentlichen parallel liegen, so dass sie von der Haut 47 des Patienten bei einem Minimum an Unannehmlichkeiten abgehoben werden können.
Beim Gebrauch des Extraktionsinstruments 1 wird dieses mit seinem oberen Griffteil 2 und seinem unteren Griffteil 3 in der Offenstellung, wie in den Fig. 1 bis 4 gezeigt, an die zusammengebogene und eingesetzte Wundklammer 49 angesetzt. Der Operateur hat seinen Daumen durch den Bügel 14 des Griffteils 2 und einen Finger (z. B. den Mittelfinger der Hand) durch den Bügel 35 des unteren Griffteils 3 gesteckt und hält den oberen und unteren Griffteil 2 und 3 in ihrer jeweiligen Offenstellung. Wenn hingegen ein Vorspannmittel, wie die Blattfeder 42 verwendet wird, kann diese Feder 42 die Griffteile 2 und 3 in ihrer Offenstellung halten oder das Offenhalten unterstützen.
Wenn sich die Griffteile 2 und 3 in ihrer Offenstellung befinden, liegt, wie aus den Figuren ersichtlich, die Unterkante 29b der Klinge 29 über dem Widerlager 21 und den seitlich abstehenden Anschlagabschnitten 18a und 19a. Dadurch ist es möglich, das Widerlager 21 unter den Rücken 50 der zusammengebogenen und eingesetzten Klammer 49 (vgl. Fig. 8) einzuführen, bis die Vertikalabschnitte der Schenkel 51 und 52 an den vordersten Kanten der seitlich abstehenden Anschlagabschnitte 18a und 19a anstossen. In dieser Stellung ist der Rücken 50 der Wundklammer 49 in die zueinander fluchtenden Widerlagernuten 43 und 44, falls solche Nuten vorgesehen sind, eingesetzt.
Der Umstand, dass der Kopfabschnitt 21a des Widerlagers 21 etwas zugespitzt und die Tatsache, dass das Widerlager dünn ausgeführt ist (mit einer Dicke gleich der Metallblechdicke, aus dem der obere metallische Griffteil 5 hergestellt ist) erleichtert in hohem Masse das Gleiten des Widerlagers 21 unter den Klammerrücken 50 bei minimaler Beeinträchtigung des Patienten, speziell dann, wenn die Klammer so gesetzt ist, dass ihr Rücken 50 die Hautpartie 47 berührt. Die vorderen Abschnitte 18a und 19a der seitlich abstehenden Anschläge 18 und 19 verhindern ein zu weitgehendes Einführen des Widerlagers 21 unter den Klammerrücken 50. Wenn Nuten 43 und 44 in den Widerlagerschenkeln 22 und 23 vorgesehen sind, sind diese sehr flach und dienen zum Ausrichten des Klammerrückens in einer genauen Lage, indem sie ein Verrutschen des Widerlagers 21 relativ zum Klammerrücken 50 während des Klammer-Aufbiegevorgangs verhindern.
Nun werden die oberen und unteren Griffteile 2 und 3 zusammengedrückt, wodurch der untere Griffteil 3 sich dem oberen Griffteil 2 annähert, bis die Fläche 36a seines Anschlags 36 die Fläche 15a des Anschlags 15 des oberen Griffteils 2 berührt. Indem sich der obere und untere Griffteil 2 und 3 seiner jeweiligen Schliessposition annähert, tritt die Klinge 29 durch den Schlitz 20 und das Widerlager 21 hindurch und gelangt in die mit gestrichelten Linien mit 29c in Fig. 3 bezeichnete Stellung. Dadurch wird der Rücken 50 der zusammengebogenen und eingesetzten Wundklammer 49 U-förmig gebogen, wie bei 50a in Fig. 9 gezeigt. Der Umstand, dass die Widerlagerschenkel 22 und 23 in den Nuten 43 und 44 abgerundet sind, wie bei 45 und 46 in Fig. 5 gezeigt (oder dass sie mit Abrundungen 45a und 46a beim Fehlen von Nuten 43 und 44, wie in Fig. 6 gezeigt, versehen sind) unterstützt ein erleichtertes Rückenaufbiegen in der Anfangsphase. Die Tatsache, dass die Klinge 29 lediglich die einfache Dicke des Metallblechs besitzt, gestattet die Bildung eine scharfkantigeren Biegung im Klammerrücken 50, wodurch es möglich ist, eine Parallelität zwischen den Endabschnitten der Schenkel 51 und 52, wie in Fig. 9 gezeigt, selbst bei Klammern maximaler Rückengrösse, zu erreichen. Wie am
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deutlichsten aus Fig. 1 ersichtlich, besteht ein Toleranzabstand zwischen beiden Seiten der Klinge 29 und den benachbarten Widerlagerschenkeln 22 und 23. Dieser Toleranzabstand ist zumindest genauso gross oder etwas grösser als der Durchmesser des Rückens 50 der Wundklammer 49. Dadurch wird gewährleistet, dass die Wundklammern jeweils in gleichartiger Weise präzise zurückgebogen werden.
Wenn der obere Griffteil 2 und der untere Griffteil 3 geschlossen sind, nimmt die Wundklammer 49 die in Fig. 9 gezeigte Form an. Während des Rückbiegens der Wundklammer beginnen die L-förmigen Schenkel 51 und 52 sich aus der Hautpartie 47 herauszuziehen. Wenn die freien Enden der Schenkel 51 und 52 im wesentlichen parallel liegen, können die Schenkel aus der Hautpartie 47 bei minimaler Beeinträchtigung des Patienten vollständig herausgezogen werden.
Die Wundklammer nach Fig. 9 ist perspektivisch in den Fig. 10 und 11 gezeigt und die einander entsprechenden Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen. Die Darstellung in Fig. 10 unterscheidet sich von der in Fig. 11 darin, dass während des Rückbiegens die Wundklammer 49 nach Fig. 10 so gebogen wurde, dass die Horizontalabschnitte der Schenkel 51 und 52 (wie in Fig. 10 sichtbar, in unterschiedlichen Ebenen liegen und nicht im wesentlichen koaxial zueinander verlaufen. In Fig. 11 wurde hingegen die zurückgebogene Klammer lediglich in einer Ebene aufgebogen und die Horizontalabschnitte der Schenkel 51 und 52, wie in Fig. 11 gezeigt, verlaufen tatsächlich im wesentlichen koaxial zueinander. Wenn eine Wundklammer innerhalb einer Ebene, wie in Fig. 11 gezeigt, aufgebogen wird, stellt sich eine weitaus geringere Beeinträchtigung des Patienten während des Extraktionsvorganges ein. Die vorderen Abschnitte 18a und 19a der seitlich abstehenden Anschläge 18 und 19 unterstützen das Aufbiegen der Wundklammer 49 innerhalb einer Ebene.
Wenn die Wundklammer 49 von der Hautpartie 47 extrahiert wurde, kann sie vom Widerlager 21 und der Klinge 29 entfernt werden, indem lediglich der obere Griffteil 2 und der untere Griffteil 3 in ihre jeweilige Offenstellung zurückverlagert werden. Dadurch wird die aufgebogene und extrahierte Wundklammer freigegeben.
Die Bügel 14 und 35 am oberen Griffteil 2 bzw. am unteren Griffteil 3 verleihen dem Extraktionsinstrument eine erhöhte Stabilität und erleichtern seine Handhabung. Anschläge 15 und 36 geben dem Chirurgen eine sicher spürbare Rückmeldung, wann die Klammer ordnungsgemäss aufgebogen ist. Diese Anschläge stellen auch sicher, dass jede Klammer identisch aufgebogen wird.
Es ist einsehbar, dass das Extraktionsinstrument nach der Erfindung kostengünstig gefertigt werden kann und sich sehr gut zur Herstellung als Instrument für den einmaligen Gebrauch eignet.
Der einschlägige Fachmann erkennt, dass die in der vorstehenden Beschreibung und den Ansprüchen verwendeten Ausdrücke wie «obere», «untere», «vertikal» und «horizontal» allein aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung von Beschreibung und den Figuren der Zeichnung verwendet wurden. Der Operateur kann selbstverständlich, das Extraktionsinstrument während des Extraktionsvorgangs in jeder ihm geeignet erscheinenden Lage halten.
Es können an der Erfindung Modifikationen vorgenommen werden, ohne dass dadurch der von ihr umfasste Schutzbereich verlassen würde.
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Claims (16)

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1. Von Hand zu betätigendes Extraktionsinstrument für eine Wundklammer, welche, in eine Hautpartie eines Patienten eingreifend, einen freiliegenden Klammerrücken und auf Abstand einander gegenüberliegende L-förmige Hauteingriffsschenkel besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass das Extraktionsinstrument (1) einen oberen Griffteil (2) und einen unteren Griffteil (3) mit jeweils einem vorderen und hinteren Ende aufweist, dass die Griffteile in der Nähe ihrer vorderen Enden schwenkbar miteinander verbunden und von Hand zwischen einer Offen- und einer Schliessstellung auslenkbar sind, dass der obere Griffteil an seinem vorderen Ende in einem Paar dünne, flache, seitlich abstehende Anschläge (18, 19) ausläuft, die zwischen sich einen Schlitz (20) ausbilden, dass die seitlich abstehenden Anschläge koplanare, nach vorne weisende Abschnitte (18a, 19a), die mit dem oberen Griffteil einen stumpfen Winkel bilden, aufweisen, sowie ein dünnes, U-förmiges Widerlager (21) mit einem Kopfabschnitt (21a) und im wesentlichen parallelen Schenkeln (22, 23), wobei sich jeder Schenkel zum nach vorne weisenden Abschnitt je eines seitlich abstehenden Anschlages hin erstreckt und mit diesem verbunden ist, dass die Schenkel beidseitig des Schlitzes (20) vorgesehen sind, dass das Widerlager (21) im wesentlichen koplanar zu den nach vorne weisenden Abschnitten (18a, 19a) der seitlich abstehenden Anschläge liegt, dass ferner der untere Griffteil (3) an seinem vorderen Ende in einer dünnen Klinge (29) ausläuft, dass die Klinge mittels des unteren Griffteils derart schwenkbar ist, dass dann, wenn die Griffteile aus der Offen- in die Schliessstellung verschwenkt werden, die Klinge von einer Ausgangslage, in der sie sich durch den Schlitz (20) erstreckt und über dem Widerlager (21) liegt, nach unten durch das U-förmige Widerlager hindurch in eine Klammer-Rückbiege-stellung verschwenkt wird, dass ein Toleranzabstand zwischen der Klinge (29) und jedem Widerlagerschenkel (22,23) vorgesehen ist, der zumindest dem maximalen Querschnittdurchmesser des Klammerrückens (50) entspricht und dass dann, wenn das Widerlager (21) unter den Rückenteil einer in die Hautpartie eines Patienten eingesetzten und zusammengebogenen Klammer eingeschoben ist, wobei die Klammer mit den nach vorne weisenden Abschnitten (18a, 19a) der seitlich abstehenden Anschläge (18,19) in Berührung gelangt und die Griffteile (2, 3) in ihre geschlossene Stellung verschwenkt werden, wobei sie die Klinge (29) in ihre Klammer-Rückbiegestellung verschwenken, der besagte Klammerrücken U-förmig zurückgebogen und bewirkt wird, dass die L-förmigen Schenkel nach aufwärts und auswärts verlagert werden, wonach die Klammer mittels des Instruments von der Hautpartie des Patienten abhebbar ist.
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2. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Griffteil (2, 3) an seinem hinteren Ende in einem Bügel, ähnlich dem bei Scheren, ausläuft.
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Verlängerung (31) ausläuft, dass der Schaft (34) des unteren Griffteil-Kunststoffabschnitts eine längsgerichtete Aussparung (37), welche die vorgenannte Verlängerung (31) aufnimmt, sowie Mittel (33) aufweist, um diese Verlängerung in der Aussparung festzulegen, dass das vordere Ende des unteren Griffteil-Metallabschnitts (24) zwischen den Schenkeln (8,9) des oberen Griffteil-Metallabschnitts (5) in der Nähe seines vorderen Endes vorgesehen ist, dass die Klinge und der obere Griffteil-Metallabschnitt von koaxialen Öffnungen (41) durchsetzt sind, dass in diesen koaxialen Öffnungen ein Nietstift (4) befestigt ist, um den oberen und den unteren Griffteil schwenkbar miteinander zu verbinden und dass schliesslich zwischen den Schenkeln des unteren Griffteil-Metallabschnitts ein den Nietstift umgebender Kunststoffeinsatz (38) vorgesehen ist.
3. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerlagerkopfabschnitt (21a) V-förmig ist.
4. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Griffteil (2) einen nach unten gerichteten oberen Anschlag (15) trägt, der in einer Anschlagfläche (15a) endet und der untere Griffteil (3) einen nach oben abstehenden unteren Anschlag (36) besitzt, der ebenfalls in einer Anschlagfläche (36a) endet und dass diese Anschläge an ihren jeweiligen oberen und unteren Griffteilen (2,3) so angeordnet sind, dass ihre Anschlagflächen einander berühren, wenn sich die Griffteile in der Schliessstellung befinden, um dadurch die Klammer-Rückbiegestellung der Klinge (29) festzulegen.
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5. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (20) ein oberes, zum Anschlag der Klinge (29) dienendes Ende (20a) besitzt, um die Offenstellung der Griffteile (2, 3) und die Ausgangsstellung der Klinge festzulegen.
6. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (42) zur Vorbelastung der Griffteile (2,3) in ihre Offenstellung und der Klinge (29) in ihre Ausgangsstellung.
7. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Paar muldenförmiger, zueinander fluchtender Nuten (43,44), von denen jede an der Verbindungsstelle zwischen jeweils einem Widerlagerschenkel (22,23) und den nach vorne weisenden Abschnitten jeweils eines der seitlich abstehenden Anschläge (18,19), von denen die Abschnitte abstehen, vorgesehen sind, wobei diese miteinander fluchtenden Nuten entsprechend geformt sind, um den Rückenteil (50) einer eingesetzten Wundklammer aufzunehmen, wenn das Widerlager (21) unter den Rückenteil geschoben ist.
8. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen einander gegenüberstehenden Kanten der Widerlager-Schenkel (22,23) neben den nach vorne weisenden Abschnitten (18a, 19a) der seitlich abstehenden Anschläge (18,19) abgerundet sind.
9. Extraktionsinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Griffteil (2) einen vorderen metallischen Abschnitt (5) und einen hinteren Kunststoffabschnitt (6) umfasst, dass der vordere metallische Abschnitt des oberen Griffteils an seinem vorderen Ende in die seitlich abstehenden Anschläge (18,19) und das Widerlager (21) ausläuft, dass der obere Griffteil-Kunststoffabschnitt einen länglichen Schaft (13) besitzt, der mit seinem vorderen Ende an dem hinteren Ende des oberen Griffteil-Metallabschnitts angebracht ist und eine Verlängerung dieses Abschnitts bildet, dass der obere Griffteil-Kunststoffabschnitt an seinem hinteren Ende in einem Bügel (14) ausläuft, in den der Daumen einer das Instrument handhabenden Person einführbar ist, dass der untere Griffteil (3) einen vorderen metallischen Abschnitt (24) und einen hinteren Kunststoffabschnitt (25) umfasst, dass der untere metallische Abschnitt des Griffteils an seinem vorderen Ende an der besagten Klinge (29) endet, dass der untere Griffteil-Kunststoffabschnitt (25) einen länglichen Schaft (34) besitzt, der mit seinem vorderen Ende am hinteren Ende des unteren Griffteil-Metallabschnitts angebracht ist und eine Verlängerung dieses Abschnitts bildet und dass der untere Griffteil-Kunststoffabschnitt an seinem hinteren Ende in einem Bügel (35) ausläuft, in den der Daumen einer das Instrument handhabenden Person einführbar ist.
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10. Extraktionsinstrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Griffteil-Metallabschnitt (5) einen umgekehrt U-förmigen Querschnitt mit einem Basisabschnitt (7) und einem Paar nach unten hängender Schenkel (8,9) besitzt, dass die seitlich abstehenden Anschläge (18, 19) und das Widerlager (21) von dem oberen Griffteil-Metallabschnitt nach vorne weisen und einen integralen, aus einem Stück bestehenden Teil bilden, dass einer der Schenkel des oberen Griffteil-Metallabschnitts eine nach hinten vom oberen Griffteil-Metallabschnitt abstehende Verlängerung (11) und der Schaft (13) des oberen Griffteil-Kunststoffabschnitts (6) eine längsgerichtete Ausnehmung (16) zur Aufnahme dieser Verlängerung sowie Mittel (17) zum Festlegen dieser Verlängerung in der Ausnehmung aufweist, dass der untere Griffteil-Metallabschnitt (24) einen U-förmigen Querschnitt mit einem Basisabschnitt (26) und einem Paar seitlich abstehender Schenkel (27,28) umfasst, dass die Klinge (29) nach vorne von der unteren Griffteil-Metallab-schnittbasis besteht und einen integralen, in einem Stück mit dem Basisabschnitt ausgeführten Teil darstellt, dass dieser Basisabschnitt (26) an seinem rückwärtigen Ende in einer
11. Extraktionsinstrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Griffteil-Kunststoffabschnitt einen nach unten ragenden oberen Anschlag (15) im Übergangsbereich zwischen dem Schaft (13) und dem Bügel (14) dieses Kunststoffabschnitts aufweist, dass dieser obere Anschlag (15) in einer Anschlagfläche (15a) ausläuft, dass der untere Griffteil-Kunststoffabschnitt (25) einen nach oben abstehenden unteren Anschlag (36) im Übergangsbereich zwischen dem Schaft (34) und dem Bügel (35) dieses Kunststoffabschnitts aufweist, dass dieser, untere Anschlag in einer Anschlagfläche (36a) ausläuft, dass die Anschlagflächen dieser Anschläge aufeinanderliegen, wenn die Griffteile (2,3) geschlossen sind, um ihre Schliessstellung und die Klammer-Rückformungsstellung der Klinge (29) festzulegen.
12. Extraktionsinstrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (20) ein oberes, zum Anschlag der Klinge (29) dienendes Ende (20a) besitzt, um die Offenstellung der Griffteile (2,3) und die Ausgangsstellung der Klinge festzulegen.
13. Extraktionsinstrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerlagerkopfabschnitt (21a) V-förmig ist.
14. Extraktionsinstrument nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (42) zur Vorbelastung der Griffteile (2,3) in ihre Offenstellung und der Klinge (29) in ihre Ausgangsstellung.
15. Extraktionsinstrument nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch ein Paar muldenförmiger, zueinander flüchtender Nuten (43,44), von denen jede an der Verbindungsstelle zwischen jeweils einem Widerlagerschenkel (22,23) und den nach vorne weisenden Abschnitten jeweils eines der seitlich abstehenden Anschläge (18,19), von denen die Abschnitte abstehen, vorgesehen sind, wobei diese miteinander fluchtenden Nuten entsprechend geformt sind, um den Rük-kenteil (50) einer eingesetzten Wundklammer aufzunehmen, wenn das Widerlager (21) unter den Rückenteil geschoben ist.
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16. Extraktionsinstrument nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen einander gegenüberstehenden Kanten der Widerlager-Schenkel (22,23) neben den nach vorne weisenden Abschnitten (18a, 19a) der seitlich abstehenden Anschläge (18,19) abgerundet sind.
CH1833/83A 1982-04-14 1983-04-05 Extraktionsinstrument fuer wundklammern. CH660297A5 (de)

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