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Die Erfindung betrifft einen oralchirurgischen Knochenblockhalter.
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Beim Einsetzen eines Implantats in einen Kieferknochen wird mit einem Bohrer ein Bohrloch in den Kiefer eingebracht, in dem das Implantat befestigt wird. Zur stabilen Befestigung des Implantats ist eine Mindestknochenbreite erforderlich, die bei manchen Patienten allerdings nicht gegeben ist. Der Kieferknochen kann dann künstlich verbreitert werden, wozu eine Eigenknochentransplantation durchgeführt wird.
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Dazu wird ein Knochenblock des Patienten an einer anderen Stelle des Kiefers oder eines anderen Knochens entnommen und seitlich an den Kieferknochen angesetzt, wodurch dieser künstlich verbreitert wird. Der transplantierte Knochen verwächst mit dem ursprünglichen Kieferknochen, so dass gemeinsam ein ausreichend breiter Kieferknochenabschnitt entsteht, in welchen das Implantat eingesetzt werden kann.
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Der entnommene Knochenblock muss nach der Entnahme und vor dem Einsetzen an den Kieferknochen bearbeitet werden. Insbesondere sind die umlaufenden Kanten des Kieferblocks zu bearbeiten. So kann insbesondere dort eine umlaufende Sollbruchstelle eingebracht werden, an welcher der Knochenblock in der Folge in zwei Knochenscheiben geteilt wird. Für diese Bearbeitung steht derzeit kein passendes Werkzeug zur Verfügung.
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Die
US 2014 / 0 012 338 A1 offenbart einen chirurgischen Implantateinsetzer zum Einsetzen eines chirurgischen Implantats, umfassend: eine erste Klemme, wobei die erste Klemme einen ersten Griff aufweist; eine zweite Klemme mit einem zweiten Griff, der an einem Drehpunkt schwenkbar mit dem ersten Griff verbunden ist, wobei mindestens eine der ersten Klemme oder der zweiten Klemme mindestens einen Teil des chirurgischen Implantats hält; und eine Kupplung zum Koppeln der ersten und zweiten Griffe mit den ersten und zweiten Klemmen, so dass diese es ermöglichen, dass sich die ersten und zweiten Klemmen entlang einer im Allgemeinen linearen gemeinsamen Bewegungsachse aufeinander zu und voneinander weg bewegen und dass sich die ersten und zweiten Klemmen drehen können, wenn die ersten und zweiten Klemmen den mindestens einen Teil des chirurgischen Implantats gegen mindestens einen Knochen drücken.
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Die
DE 33 11 347 C2 offenbart ein manuell betätigbares Ziehwerkzeug für chirurgische Klammern, die im in der Haut eines Patienten implantierten Zustand einen freiliegenden Steg und einander gegenüberliegende, in die Haut eingreifende L-förmige Schenkel besitzen. Das Ziehwerkzeug hat einen oberen Griff und einen unteren Griff mit je einem vorderen und einem hinteren Ende. Die Griffe sind in der Nähe ihrer vorderen Enden gelenkig miteinander verbunden und manuell zwischen einer offenen und einer geschlossen Positionen verschwenkbar.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein geeignetes Werkzeug für die Bearbeitung und das anschließende Einsetzen eines Knochenblocks in die Mundhöhle bereitzustellen, das insbesondere im Rahmen einer Eigenknochentransplantation verwendet werden kann.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird gelöst durch einen oralchirurgischen Knochenblockhalter nach Anspruch 1; Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung.
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Der Knochenblockhalter ist eingerichtet zum Halten eines Knochenblocks der eingangs genannten Art. Der Knochenblockhalter umfasst einen ersten Greifhebel und einen zweiten Greifhebel, wobei die Greifhebel über ein Gelenk drehbar miteinander verbunden sind. An dem ersten Greifhebel ist eine erste Haltefläche und an dem zweiten Greifhebel ist eine zweite Haltefläche angebracht und/oder anbringbar. Die beiden Halteflächen sind im angebrachten Zustand aufeinander zu ausgerichtet sind. Der Knochenblock kann zwischen den beiden Halteflächen eingespannt werden.
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Bei Ausbildung des Knochenblockhalters sind insbesondere weitere Anforderungen zu berücksichtigen, welche die Verwendung am zu transplantierenden Knochen erforderlich machen. So ist es erforderlich, dass der Knochenblockhalter sterilisierbar ist und das Material keine stoffliche Wechselwirkung mit dem Kochen eingeht. Als Material zumindest für die Halteflächen kommt daher z.B. Titan oder eine geeignete Edelstahllegierung in Betracht.
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In einer Ausgestaltung sind die Halteflächen lösbar an dem zugeordneten Greifhebel angebracht. Die Halteflächen bzw. die die Halteflächen tragenden Haltebacken können in diesem Fall bedarfsweise ausgewählt werden aus einer Vielzahl an zur Verfügung stehenden Einheiten. Die Geometrie des Knochenblockhalters kann so bedarfsweise an die Erfordernisse ausgewählt werden. Ein einzelner Knochenblockhalter wird somit in seiner Anwendungsvielfalt flexibler.
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In einer Ausgestaltung ist die Haltefläche, insbesondere mitsamt der Haltebacke, über einen Sicherungsmechanismus an dem Haltebereich gesichert. Damit kann ein Lösen der Haltefläche während der Benutzung verhindert werden. Insbesondere kann der Sicherungsmechanismus ein Einführen der Haltebacke entlang einer Einführrichtung ermöglichen und ein Entnehmen entgegen der Einführrichtung während des bestimmungsgemäßen Haltens des Knochenblocks verhindern.
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In einer Ausgestaltung umfasst der Sicherungsmechanismus eine Sollbruchstelle, wobei der Sicherungsmechanismus derart eingerichtet ist, dass durch einen gezielten Bruch der Sollbruchstelle eine Entnahme der Halteflächen vom Haltebereich ermöglicht wird. Die gebrochene Sollbruchstelle kann zudem ein Indikator darstellen, dass die Haltefläche bzw. Haltebacke bereits einmal verwendet wurde. Demnach kann eine bereits entnommene Haltefläche nicht mehr an dem Haltebereich befestigt werden.
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In einer Ausgestaltung sind die Halteflächen an dem zugeordneten Greifhebel unlösbar angebracht, insbesondere integral mit dem zugeordneten Greifhebel ausgebildet. Die Rüstdauer ist in dieser Ausgestaltung verkürzt, da der Knochenblockhalter sofort einsatzbereit ist.
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In einer Ausgestaltung ist eine umlaufende Kante des zwischen den Halteflächen gehaltenen Knochenblocks für ein Bearbeitungswerkzeug zugänglich, was insbesondere für die Erzeugung einer umlaufenden Sollbruchstelle dient.
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Insbesondere ist eine Freiraumzone vorgesehen, die sich ausgehend von der Haltefläche in Richtung zum Gelenk erstreckt. Die Freiraumzone stellt insbesondere einen Zugangsbereich für das Bearbeitungswerkzug dar. Die Freiraumzone kann eine Projektion eines Zwischenraums zwischen den beiden Halteflächen in Richtung des Gelenks darstellen. Die Freiraumzone kann sich ausgehend von der Haltefläche zumindest 5mm in Richtung zum Gelenk erstrecken.
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Die zuvor beschriebene Freiraumzone erstreckt sich insbesondere zusätzlich vollumfänglich um die gesamte Haltefläche herum. Hierdurch kann eine vollumfängliche Zugänglichkeit der Kante gegeben sein.
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In einer Ausgestaltung ist zumindest ein Haltedorn, insbesondere eine Mehrzahl an Haltedornen, an der ersten Haltefläche angebracht und ragt in Richtung der zweiten Haltefläche. Alternativ oder in Kombination ist zumindest ein Haltedorn an der zweiten Haltefläche angebracht und ragt in Richtung der ersten Haltefläche. Die Haltedorne können in den Knochenblock eindringen und den Knochenblock zuverlässiger halten. Zumindest kann die Haftreibung zwischen Haltebereich und Knochenblock vergrößert werden.
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In einer Ausgestaltung sind zwei Anschläge vorgesehen. In einem Anschlagzustand liegen die beiden Anschläge aneinander an und die Halteflächen sind beabstandet zueinander angeordnet. So ist sichergestellt, dass die Halteflächen stets einen vorgegebenen Minimalabstand zueinander aufweisen und insbesondere die Kompressionswirkung auf den Knochenblock limitiert wird. Die Anschläge sind insbesondere jeweils an einem der beiden Greifhebel angeordnet.
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In einer Ausgestaltung sind die Halteflächen trapezförmig ausgebildet. Insbesondere beträgt eine lange Seitenlänge der Haltefläche max. 25mm, insbesondere max. 20mm, und/oder eine kurze Seitenlänge der Haltefläche ist kürzer ist als die lange Seitenlänge, insbesondere beträgt die kurze Seitenlänge max. 15mm. Insbesondere beträgt eine Höhe der Haltefläche max. 15mm.
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Die Erfindung betrifft eine Anordnung umfassend einen Knochenblockhalter der vorbeschriebenen Art. Die Anordnung umfasst einen ersten Satz mit einer Mehrzahl an ersten insbesondere lösbaren Haltebacken, wobei die ersten Haltebacken in zumindest einer Sterilverpackung aufgenommen sind. Der Satz umfasst insbesondere zwei erste Haltebacken. Die ersten Haltebacken können in einer gemeinsamen Sterilverpackung aufgenommen sein.
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Die erfindungsgemäße Anordnung sieht insbesondere vor, die Greifhebel und die Haltebacken separat bereitzuhalten. So können die Haltebacken als steriler Einmalartikel zur Verfügung gestellt werden, wobei der Satz an Haltebacken je nach Bedarf aus einem Sortiment ausgewählt werden kann. Die Greifhebel können zur Mehrfachverwendung vorgesehen sein.
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Dabei kann zusätzlich zum ersten Satz ein zweiter Satz vorgesehen sein, mit einer Mehrzahl an zweiten Haltebacken, wobei die zweiten Haltebacken separat zu den ersten Haltebacken in zumindest einer Sterilverpackung aufgenommen sind. Bedarfsweise können somit wahlweise die Haltebacken des ersten oder des zweiten Satzes ausgewählt werden.
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In einer Ausgestaltung weisen die Haltebacken des ersten Satz und die Haltebacken des zweiten Satzes einen zueinander abweichenden Nennabstand auf. Der Nennabstand bezeichnet dabei den Abstand der beiden Halteflächen der jeweiligen Haltebacken zueinander, wenn diese am Greifhebel angebracht sind und der Knochenblockhalter in Anschlagposition ist.
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Der Nennabstand eines Satzes von Haltebacken wird insbesondere wie folgt definiert:
- der Knochenblockhalter umfasst Anschläge und ist derart eingerichtet, dass
- - in einem Anschlagzustand die Anschläge miteinander in Anlage sind,
- - im Anschlagzustand weisen die an den Greifhebeln angebrachten Haltebacken einen geringstmöglichen Abstand zueinander auf,
- - die Haltebacken sind derart ausgebildet, dass im Anschlagzustand die Halteflächen einen Abstand zueinander aufweisen, welcher dem Nennabstand entspricht.
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Zur Vorbereitung des Knochenblockhalters kann zunächst eine Tiefe des Knochenblocks ermittelt werden. Anschließend wird basieren darauf ein Satz von Haltebacken aus einer Mehrzahl von Sätzen von Haltebacken ausgewählt. Die so ausgewählten Haltebacken werden nun an die Greifhebel des Knochenblockhalters angebracht.
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In einer Ausgestaltung ist die erste Haltefläche unlösbar an dem ersten Greifhebel angebracht, während die zweite Haltefläche lösbar an dem zweiten Greifhebel angebracht ist. Die Rüstdauer ist damit verringert, während zugleich die Flexibilität hinsichtlich des Nennabstandes gegeben ist.
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In einer Ausgestaltung ist der Knochenblockhalter derart eingerichtet ist, dass eine umlaufende Kante des zwischen den Halteflächen gehaltenen Knochenblocks für ein Bearbeitungswerkzeug zugänglich ist.
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In einer Ausgestaltung ist eine Freiraumzone vorgesehen, die sich ausgehend von der Haltefläche in Richtung zum Gelenk erstreckt. Die Freiraumzone kann insbesondere eine Projektion eines Zwischenraums zwischen den beiden Halteflächen in Richtung des Gelenks darstellten. Die Freiraumzone kann sich alternativ oder in Kombination dazu sich ausgehend von der Haltefläche zumindest 5mm in Richtung zum Gelenk erstrecken.
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In einer Ausgestaltung sind die Halteflächen trapezförmig ausgebildet. Insbesondere
- - beträgt eine lange Seitenlänge der Haltefläche max. 40 mm, insbesondere etwa 35 mm, und/oder
- - ist eine kurze Seitenlänge der Haltefläche kürzer als die lange Seitenlänge und beträgt insbesondere max. 35 mm, und/oder
- - beträgt eine Höhe der Haltefläche max. 15 mm.
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Durch Verdrehen der Greifhebel entlang einer Drehachse, die durch das Gelenk definiert wird, können die Halteflächen aufeinander zu oder voneinander wegbewegt werden.
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In einer Ausgestaltung umfasst die Anordnung einen ersten Satz mit einer Mehrzahl an ersten Haltebacken, wobei die ersten Haltebacken in zumindest einer Sterilverpackung aufgenommen sind. Dabei können die ersten Haltebacken in einer gemeinsamen Sterilverpackung aufgenommen sein, Insbesondere umfasst ein Satz zwei erste Haltebacken.
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In einer Ausgestaltung umfasst die Anordnung einen zweiten Satz mit einer Mehrzahl an zweiten Haltebacken, wobei die zweiten Haltebacken separat zu den ersten Haltebacken in zumindest einer Sterilverpackung aufgenommen sind.
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In einer Ausgestaltung weist der erste Satz und der zweite Satz einen zueinander abweichenden Nennabstand auf.
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Erfindungsgemäß ist eine erste Haltefläche an einem ersten Haltebereich des ersten Greifhebels angebracht, und eine zweite Haltefläche ist an einem zweiten Haltebereich des zweiten Greifhebels angebracht.
Der erste Haltebereich und/oder der zweite Haltebereich weist eine Schablonenbohrung quer durch die jeweilige erste bzw. zweite Haltefläche aufweist, wobei der zweite Haltebereich eine Auslassöffnung quer durch die jeweilige zweite bzw. erste Haltefläche aufweist. Die Schablonenbohrung kann dabei zur Führung eines Bohrwerkzeugs dienen, anhand dem eine Bohrung für eine Verschraubung des Knochenblocks im Kieferknochen erzeugt werden kann. Durch die Auslassbohrung am jeweils anderen Haltebereich kann das Bohrwerkzeig auf der anderen Seite hindurchgeführt werden.
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Dabei kann die die Schablonenbohrung einen Querschnitt von max. 2mm und eine Länge von min. 2mm aufweist. Hierdurch kann eine ausreichende Führung des für diesen Zweck erforderlichen Bohrwerkzeugs gewährleistet sein.
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Dabei kann die Auslassöffnung einen größeren Querschnitt aufweisen als die Schablonenbohrung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Auslassöffnung weniger zur Führung des Bohrwerkzeug dienen soll, allerdings wird in unterschiedlichen Situationen eine exakte Ausrichtung der beiden Haltebereich nicht möglich sein. Die größere Auslassöffnung stellt hierbei die Toleranz für die nicht exakte, insbesondere nicht parallele, Ausrichtung der beiden Haltebereiche beim Erzeugen der Bohrung bereit.
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In einer Ausgestaltung ist die Schablonenbohrung des einen Haltebereichs derart zu der Aufnahmeöffnung des anderen Haltebereichs angeordnet ist, dass in einer geschlossenen Stellung des Knochenblockhalters ein geradliniges Bohrwerkzeug sowohl durch die Schablonenbohrung als auch durch die Aufnahmeöffnung geführt werden kann, insbesondere auch dann, wenn die Haltebereiche nicht parallel zueinander ausgerichtet sind.
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In einer Ausgestaltung weist der Greifhebel einen Griff auf. Der Griff weist ausgehend vom Gelenk bis zu einem distalen Ende einen bauchigen Verlauf auf. Der bauchige Verlauf ermöglicht eine gute Handhabbarkeit und dabei eine gute Kraftübertragung von der Hand des Nutzers auf den Knochenblockhalter. Dabei kann der Griff einen ersten Griffabschnitt, einen daran anschließenden zweiten Griffabschnitt, sowie einen daran anschließenden dritten Griffabschnitt aufweisen, wobei der zweiten Griffabschnitt einen zumindest 1,5 fachen Durchmesser des ersten Griffabschnitt und des dritten Griffabschnitts aufweist.
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In einer Ausgestaltung weist Greifhebel einen Griff auf, wobei der Griff ausgehend vom Gelenk bis zu einem distalen Ende eine Hauptgriffrichtung aufweist, die in einem spitzen Winkel, von insbesondere max. 45° oder max. 20°, zu einer Haupthalterichtung des Halteabschnitts ausgerichtet ist. Hierdurch kann eine gute Handhabbarkeit des Knochenblockhalters auch dann gewährleistet werden, wenn der Knochenblock in den Mundbereich eines Patienten eingeführt wird und dort mit dem Kieferknochen verbunden werden soll.
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Insbesondere ist die Haupthalterichtung durch eine Richtung der längsten Erstreckung der Haltefläche definiert.
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Insbesondere ist die Hauptgriffrichtung durch eine Gerade durch das Gelenk und ein distales Ende des Griffabschnitts definiert.
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In einer Ausgestaltung umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Vorbereiten eines Knochenblockhalters oder einer Anordnung der vorgenannten Art. Das Verfahren umfasst die folgenden Verfahrensschritte:
- Ermitteln einer Tiefe des Knochenblocks,
- Auswählen eines Satzes von Haltebacken aus einer Mehrzahl von Sätzen von Haltebacken basierend auf der ermittelten Tiefe;
- Anbringen der Haltebacken des ausgewählten Satzes an die Greifhebel des Knochenblockhalters.
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Die bezüglich jeweils zum Verfahren und der Vorrichtung genannten Vorteile und Ausgestaltungen sind jeweils auch auf die Vorrichtung bzw. das Verfahren anwendbar.
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Die Erfindung wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert; hierin zeigt:
- 1 einen erfindungsgemäßen Knochenblockhalter
- a) in Seitenansicht,
- b) in Draufsicht;
- 2 einen zu haltenden Knochenblock in perspektivischer Ansicht;
- 3 der Knochenblock nach 2 in zwei Teile geteilt;
- 4 die Halteanordnung des Knochenblockhalters nach 1 in schematischer Seitenansicht in einer ersten Ausgestaltung;
- 5 die Halteanordnung des Knochenblockhalters nach 1 in schematischer Seitenansicht in einer zweiten Ausgestaltung;
- 6 zwei Sätze Haltebacken des Knochenblockhalters jeweils in einer Sterilverpackung;
- 7 die Halteanordnung des Knochenblockhalters nach 1 in schematischer Seitenansicht in einer dritten Ausgestaltung;
- 8 einen Sicherungsmechanismus in der Ausgestaltung nach den 4 und 5;
- 9 eine Abwandlung des Sicherungsmechanismus nach 8;
- 10 ausschnittsweise zwei schematische Ansichten des Knochenblockhalters während einer bestimmungsgemäßen Verwendung.
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Der erfindungsmäße Knochenblockhalter 1 weist eine Greifanordnung 2 und eine Halteanordnung 3 auf. Die Greifanordnung 2 ist dazu eingerichtet, dass der Nutzer den Knochenblockhalter 1 greifen kann und durch das Greifen eine Greifkraft B bereitstellen kann. Die Halteanordnung 3 ist dazu eingerichtet, einen Knochenblock 9 mit einer Haltekraft H festzuhalten. Durch Bereitstellung der Greifkraft B kann die Haltekraft H erzeugt werden, die den Knochenblock 9 sicher an der Halteanordnung 3 festhält.
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2 zeigt einen Knochenblock 9, der durch den Knochenblockhalter gehalten werden soll. Der Knochenblock 9 weist im Wesentlichen eine prismatische Form auf basierend auf einem Trapez als Grundfläche auf. Das Trapez hat zwei parallele Seiten mit jeweils einer kurzen Seitenlänge I2 und einer langen Seitenlänge I1 sowie einer Höhe h. Der Knochenblock 9 weist eine Tiefe t auf, die geometrisch das Maß der Parallelverschiebung der Trapezgrundfläche darstellt. Es versteht sich von selbst, dass die obigen geometrischen Daten nur eine grobe Beschreibung des realen Knochenblocks darstellen und nicht als exakt im geometrischen Sinne zu verstehen sind.
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Die Tiefe t des Knochenblocks 9 beträgt insbesondere maximal 10 mm, insbesondere 5 - 8 mm.
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Die lange Seitenlänge I1 des Knochenblocks 9 beträgt insbesondere max. 40 mm, insbesondere etwa 35 mm.
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Die kurze Seitenlänge I2 des Knochenblocks 9 ist insbesondere kürzer als die lange Seitenlänge I1.
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Die Höhe des Knochenblocks 9 beträgt insbesondere max. 15 mm.
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Die umlaufenden Kante K des Knochenblocks 9 wird für die weitere Verwendung bearbeitet. Insbesondere wird bedarfsweise eine, insbesondere umlaufende, Sollbruchstelle 91 in die Kante K eingebracht. Die Sollbruchstelle 91 kann durch eine Kerbe gebildet sein. An dieser Sollbruchstelle wird der Knochenblock 9 in zwei etwa gleich große Knochenblockscheiben 92 aufgeteilt (3). Während der Bearbeitung der umlaufenden Kante K wird der Knochenblock 9 mittels des Knochenblockhalters 1 gehalten. Die umlaufende Kante K ist für ein Bearbeitungswerkzeug, insbesondere ein Fräswerkzeug, zugänglich, während der Knochenblock im Knochenblockhalter gehalten ist.
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Die Greifanordnung 2 weist zwei Greifhebel 21 a, 21b, auf, die miteinander über ein Gelenk 23 drehbar um eine Drehachse A verbunden sind. Die Greifhebel 21 sind im Wesentlichen identisch ausgestaltet und werden im Folgenden gemeinsam beschrieben.
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Ein Greifhebel 21 weist einen Griff 22 zum Greifen durch den Nutzer sowie einen Haltebereich 24 auf. Das Gelenk 23 ist zwischen dem Griff 22 und dem Haltebereich 24 angeordnet. Die beiden Greifhebel 21a, 21b überschneiden sich beim Gelenk 23, so dass die beiden Greifhebel 21 eine x-förmige Anordnung ausbilden. Wenn die Griffe 22 der zwei Greifhebel 21a, 21b aufeinander zubewegt werden erzeugt dies eine Bewegung der Haltebereiche 24 der zwei Greifhebel 21a, 21b ebenfalls aufeinander zu.
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Am Haltebereich 24 ist eine Backenaufnahme 25 zur Aufnahme jeweils einer Haltebacke 31 angeordnet (4 und 5). Die Haltebacke 31 weist eine zweite Backenbefestigung 36 auf, die mit einer ersten Backenbefestigung 26 des Haltebereichs 24 zusammenwirkt. Gemeinsam halten die beiden Backenbesfestigungen 26, 36 die Haltebacke 31 an dem Haltebereich 24 fest. Die Backenbefestigungen sind im vorliegenden Beispiel als Rastverbindung ausgebildet. Eine der Backenbesfestigungen ist dabei als Rastvorsprung ausgebildet, die andere Backenbefestigung ist als Rastaufnahme für den Rastvorsprung ausgebildet.
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Die Haltebacken 31 weisen jeweils eine Haltefläche 33a, 33b auf. Im montierten Zustand weisen die beiden Halteflächen 33a, 33b der beiden Haltebacken 31 aufeinander zu. In einem Zwischenraum Z zwischen den Halteflächen 33a, 33b wird der Knochenblock 9 eingespannt, wenn eine ausreichende Haltekraft H erzeugt ist. Zur verbesserten Fixierung des Knochenblocks 9 kann an der Haltefläche 33 von zumindest einer der Haltebacken, insbesondere an den Halteflächen an beiden Haltebacken, zumindest ein Haltedorn 34 vorgesehen sein, der in Richtung der jeweils anderen Haltefläche ragt. Die Haltedorne 34 bewirken, dass auch bei einem kurzfristigen Nachlassen der Haltekraft der Knochenblock 9 noch zuverlässig gehalten wird und nicht herunterfällt.
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Die Bewegung der Halteflächen aufeinander zu wird begrenzt durch eine Anschlagpaarung 27, wobei insbesondere jeweils ein Anschlag 27 an jeweils den Haltebereichen 24 befestigt ist. Die Halteflächen werden somit in einem Mindestabstand X1 (4) oder X2 (5) zueinander gehalten. Die 4 und 5 zeigen jeweils den Knochenblockhalter im Anschlagzustand, d.h. die Anschläge 27 liegen aneinander an und die Haltebacken 31 weisen einen geringstmöglichen Abstand X1, X2 zueinander auf.
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Die 4 und 5 zeigen jeweils Haltebacken 31 in derselben Greifanordnung 2. Die Haltebacken 31 sind in den jeweiligen Ausgestaltungen unterschiedlich ausgebildet hinsichtlich der Anordnung der Halteflächen 31 relativ zu den Backenbefestigungen 36. Dies hat zur Folge, die Halteflächen 31 in der 5 einen minimalen Abstand X2 aufweisen, der geringer ist als der minimale Abstand X1 in der Ausgestaltung nach 4.
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In der vorliegenden Ausgestaltung wird der kleinste Abstand X1, X2 durch die Gestalt der Haltebacken festgelegt, da die Haltebereiche 24 durch die Anschläge in einem festen Minimalabstand zueinander gehalten werden. Die spezifischen Minimalabstände X1, X2 der jeweiligen Haltebacken 31x, 31y wird daher als Nennabstand bezeichnet, der den Haltebacken innewohnt.
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Die Haltebacken 31 sind bevorzugt derart ausgewählt, dass der Nennabstand X1, X2 geringer ist als die Tiefe t des Knochenblocks 9. So kann sichergestellt werden, dass selbst im Anschlagzustand der Knochenblock kraftschlüssig gehalten wird. Zudem verhindern die Anschläge ein zu starkes Komprimieren des Knochenblocks.
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An die Haltefläche 33 schließt sich in Richtung zum Gelenk 23 eine Freiraumzone F an. Diese Freiraumzone F ermöglicht es, die umlaufende Kante K auch von der Seite des Gelenks 23 durch ein Bearbeitungswerkzeug zugänglich zu machen. Die Freiraumzone hat einen Abstand D in Richtung des Gelenks 23 von zumindest 5mm zu der Haltefläche 33. Das Gelenk 23, der Anschlag 27 und weitere Teile, soweit jeweils vorhanden, sind außerhalb dieser Freiraumzone F angeordnet.
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Die Freiraumzone F ist insbesondere eine Projektion des Zwischenraums Z zwischen den beiden Halteflächen in Richtung des Gelenks 23.
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Der Nutzer kann nun in Abhängigkeit der Tiefe t des Knochenblocks einen geeigneten Satz an Haltebacken 31 auswählen und in die Haltebereiche 24 einsetzen. Die Haltebacken eines Satzes S1, S2 sind dabei steril verpackt und für eine einzige Anwendung vorgesehen. 6 zeigt zwei unterschiedliche Sätze S1, S2 mit Haltebacken aus den 4 und 5, jeweils aufgenommen in einer Sterilverpackung 32. Dabei ist es unrelevant, ob die Haltebacken eines Satzes in einer gemeinsamen Sterilverpackung 32 aufgenommen sind oder ob die Haltebacken eines Satzes jeweils separat zueinander in zwei Sterilverpackungen 32 aufgenommen sind (beide Varianten sind in 6 gezeigt). Relevant ist es, dass die Haltebacken von unterschiedlichen Sätzen nicht in einer gemeinsamen Sterilverpackung aufgenommen sind.
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In 6 ist zudem die Gestalt der Haltefläche 33 erkennbar. Die Haltefläche ist trapezförmig ausgebildet, wobei es auch hier nicht auf eine geometrische exakte Trapezform ankommt. Die Haltefläche 33 hat zwei parallele Seiten mit jeweils einer kurzen Seitenlänge L2 und einer langen Seitenlänge L1 sowie einer Höhe H.
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Die geometrische Beschreibung der Haltefläche gelten generell, insbesondere unabhängig von weiteren Ausgestaltungen, insbesondere unabhängig davon, ob die Halteflächen lösbar oder fest an den Greifhebeln angebracht sind.
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Die Haltefläche ist trapezförmig ausgebildet, wobei die Haltefläche eine lange Seitenlänge I1, eine kurze Seitenlänge L2 sowie einer Höhe H aufweist. Auch bei der Haltefläche kommt es nicht auf eine exakte Trapezform an.
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Die lange Seitenlänge L1 der Haltefläche 33 beträgt insbesondere max. 25 mm, insbesondere max. 20 mm.
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Die lange Seitenlänge L1 der Haltefläche 33 beträgt insbesondere min. 10mm, insbesondere min 15mm.
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Die kurze Seitenlänge L2 der Haltefläche 33 ist insbesondere kürzer als die lange Seitenlänge L1.
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Die Höhe H der Haltefläche 33 beträgt insbesondere max. 15 mm, insbesondere max. 10mm.
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Die Höhe H der Haltefläche 33 beträgt insbesondere min 5 mm.
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7 zeigt Teile einer Ausgestaltung des Knochenblockhalters, bei der die Halteflächen 33 jeweils fest an dem jeweils zugeordneten Greifhebel 21 angebracht sind, insbesondere integral mit dem jeweils zugeordneten Greifhebel 21 ausgebildet sind. Im Übrigen sind die Merkmale der zuvor vorgestellten Knochenblockhalter auf die Ausgestaltung nach 7 anwendbar.
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8 zeigt Einzelheiten einer Ausgestaltung mit lösbaren Haltebacken 31. Gezeigt sind Teile einer Haltebacke 31 und eines Haltebereichs 24 des Greifhebels 21, an dem die Haltebacke 31 befestigt wird.
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Zur Verbindung der Haltebacke 31 an dem Haltebereich 24 wird die Haltebacke 31 in einer Einführrichtung E relativ zum Haltebereich 24 verlagert. Die Einführrichtung E ist beispielsweise in 6 an der obersten Haltebacke 31 eingezeichnet. In 4 zeigt die Einführrichtung in die Bildebene hinein und ist parallel zur z-Achse ausgerichtet. Die Haltebacke 31 wird folglich parallel zur Höhe H der Trapezform in den Haltebereich 24 eingeführt. Der Haltebereich 24 selbst verjüngt sich dabei: Die Verjüngung stellt somit einen natürlichen Anschlag für die Haltebacke 31 bereit.
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Zur Sicherung der Haltebacke 31 an dem Haltebereich 24 ist ein Sicherungsmechanismus 38, 28 vorgesehen Der Sicherungsmechanismus umfasst an der Haltebacke 31 einen Sicherungsriegel 38 mit einem Vorsprung 382. Der Sicherungsmechanismus umfasst an dem Haltebereich 24 eine Sicherungsaufnahme 28. In einem Sicherungszustand (8b) ragt der Vorsprung 382 derart in die Sicherungsaufnahme 28 hinein, dass ein Verlagern des Vorsprungs entgegen der Einführrichtung E während der bestimmungsgemäßen Benutzung des Knochenblockhalters verhindert ist.
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Der Vorsprung 382 ist an einem verformbaren Hebel 381 angeordnet. Während des Einführens der Haltebacke 31 entlang der Einführrichtung E kann sich der Hebel 231 (8a) derart verbiegen, dass ein Einführen ermöglicht ist. Dabei wird der Hebel unter Vorspannung gesetzt. Anschließend rastet der so vorgespannte Riegel 832 in die Sicherungsaufnahme 28 ein. Der so eingerastete Riegel 382 verhindert dann ein Bewegen der Haltebacke 31 entgegen der Einführrichtung E während der bestimmungsgemäßen Benutzung.
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Am Sicherungsriegel 38 ist eine Sollbruchstelle 383 vorgesehen, in diesem Beispiel zwischen dem Hebel 381 und dem Vorsprung 382. Die Sollbruchstelle 383 ist durch eine gezielt geschwächte Stelle mit reduziertem Querschnitt ausgebildet. Zum Entfernen der Haltebacke 31 von dem Haltebereich 24 wird die Haltebacke entgegen der Einführrichtung E mit hoher Kraft beaufschlagt. Dies führt zu einem Bruch der Sollbruchstelle 383 (8c). Der Vorsprung kann somit keine Haltekraft mehr bereitstellen.
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In diesem Beispiel ist die Sollbruchstelle 383 bevorzugt derart ausgebildet, dass der Vorsprung 382 beim Bruch der Sollbruchstelle lediglich abgeknickt wird, aber an dem Sicherungsriegel 38 verbleibt. Hierdurch wird vermieden, dass Materialteile unkontrolliert in den Behandlungsraum gelangen.
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9 zeigt Einzelheiten einer Abwandlung der Ausgestaltung nach 8 im Sicherungszustand analog 8b. Gezeigt ist ebenfalls ein Sicherungsmechanismus 38, 28, der im Wesentlichen eine identische Funktion bereitstellt wie der Sicherungsmechanismus nach 8. Lediglich die Gestalt der Bauteile ist leicht verändert. Insbesondere weist der Riegel 28 sowie die Sicherungsaufnahme 38 eine zylindrische oder kugelförmige Sicherungsfläche auf.
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10a zeigt den Knochenblockhalter 2 während einer möglichen Verwendung, wobei zumindest ein Knochenblock 9 (ein oder zwei Knochenblöcke 9) an einem freigesetzten Abschnitt eines Kieferknochens 10 angebracht wird. Der Knochenblock 9 ist dabei an den Haltedornen festgehalten.
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Der Knochenblock 9 soll mit dem Kieferknochen 10 verschraubt werden. Dazu sind koaxiale Bohrungen durch den Knochenblock bzw. beide Knochenblöcke und den Kieferknochen 10 einzubringen, entlang einer ersten Bohrrichtung S1 oder einer zweiten Bohrrichtung S2. Der Knochenblockhalter 2 dient dabei als Bohrschablone.
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Dazu weist der Haltebereich 24 bzw. die Haltebacke 31 eine Schablonenbohrung 41 auf, die eine Führung für ein Bohrwerkzeug (nicht dargestellt) ausbildet. Das Bohrwerkzeug soll zueinander ausgerichtete Bohrungen durch den zumindest einen Knochenblock und den Kieferknochen ausführen.
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Die Schablonenbohrung 41 weist dazu einen Durchmesser D41 von max. 2mm auf und eine Länge L41 von zumindest 2mm auf, so dass ein Bohrwerkzeug durch die Schablonenbohrung 41 geführt werden kann. Am gegenüberliegenden Haltebereich 24 bzw. Haltebacke 31 ist eine Auslassöffnung 42 angeordnet, die zur Schablonenbohrung 41 des jeweils anderen Haltebereich 24 bzw. Haltebacke 31 koaxial ausgerichtet ist.
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10b zeigt dabei eine leicht abgewandelte Verwendung, bei der die beiden Haltebereiche 24 bzw. Haltebacken 31 nicht exakt parallel zueinander ausgerichtet sind. Eine solche relativ ungenaue Ausrichtung der beiden Haltebereiche dürfte der Standardfall bei der bestimmungsgemäßen Verwendung sein, da der Kieferknochen zumeist auch eine unregelmäßige Form aufweist. Um dennoch die Bohrung mit dem Bohrwerkzeug setzen zu können ist die Auslassöffnung 42 mit einem größeren Durchmesser ausgebildet. So kann das Bohrwerkzeug durch die Auslassöffnung auch bei unterschiedlichen Ausrichtungen der Haltebereiche 24 bzw. Haltebacken 31 zueinander hindurch ragen.
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Dabei weist jeder Haltebereich 24 bzw. jede Haltebacke 31 eine Schablonenbohrung 41 sowie eine Auslassöffnung 42 auf, um die Bohrung durch den Knochenblock und den Kieferabschnitt von beiden Seiten setzen zu können. Die Bohrung wird insbesondere von der Mundhöhle in Richtung Backenseite gesetzt, so dass die Schablonenbohrung auf Seiten der Mundhöhle angeordnet ist. Der Griff weist zur Mundöffnung hin. Eine Bohrung in der erste Bohrrichtung S1 kommt z.B. dann zur Anwendung, wenn es sich bei dem Abschnitt des Kieferknochen 10 um einen linken Unterkieferabschnitt handelt. Eine Bohrung in der zweiten Bohrrichtung S2 kommt z.B. dann zur Anwendung, wenn es sich bei dem Abschnitt des Kieferknochens 10 um einen rechten Unterkieferabschnitt handelt. Die vorherigen Richtungsangaben beziehen sich auf die Blickrichtung des Patienten.
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Der Griff weist ausgehend vom Gelenk 23 bis zu einem distalen Ende 22d einen bauchigen Verlauf auf (1). Insbesondere weist der Griff 22 einen ersten Griffabschnitt 22a, einen daran anschließenden zweiten Griffabschnitt 22b, sowie einen daran anschließenden dritten Griffabschnitt 22c auf. Der zweite Griffabschnitt 22b weist einen zumindest 1,2-fachen Durchmesser des ersten Griffabschnitts 22a und des dritten Griffabschnitts 22c auf. Die bauchige Form stellt im Wesentlichen die innere Form einer Faust nach und ermöglicht damit eine Kraftübertragung von der Hand auf den Griff, was ein optimales Greifen des Knochenblocks begünstigt.
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Ausgehend vom Gelenk 23 bis zum distalen Ende 22d weist der Griff eine Hauptgriffrichtung gr auf, die in einem spitzen Winkel gh von etwa 15° zu einer Haupthalterichtung hr der Halteanordnung 3 ausgerichtet ist. Dies erhöht die Ergonomie bei der Anbringung des Knochenblocks an den Kieferknochen des Patienten. Wenn der Griff durch die Mundöffnung geführt ist, ist somit die Haltefläche parallel zur Kieferebene anzuordnen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Knochenblockhalter
- 2
- Greifanordnung
- 21a,b
- Greifhebel
- 22
- Griff
- 22a-c
- Griffabschnitt
- 22d
- distales Ende
- 23
- Gelenk
- 24
- Haltebereich
- 25
- Backenaufnahme
- 26
- erste Backenbefestigung
- 27
- Anschlag
- 28
- Sicherungsaufnahme
- 3
- Halteanordnung
- 31
- Haltebacke
- 32
- Sterilverpackung
- 33
- Haltefläche
- 34
- Haltedorn
- 36
- zweite Backenbefestigung
- 38
- Sicherungsriegel
- 381
- Hebel
- 382
- Vorsprung
- 383
- Sollbruchstelle
- 41
- Schablonenbohrung
- 42
- Auslassöffnung
- 9
- Knochenblock
- 10
- Kieferknochen
- t
- Tiefe des Knochenblocks
- I1
- erste Länge des Knochenblocks
- I2
- zweite Länge des Knochenblocks
- h
- Höhe des Knochenblocks
- L1
- erste Länge der Haltefläche
- L2
- zweite Länge der Haltefläche
- gr
- Hauptgriffrichtung
- hr
- Haupthalterichtung
- gh
- Winkel zwischen Hauptgriffrichtung und Haupthalterichtung
- H
- Höhe der Haltefläche
- F
- Freiraumzone
- D
- Abstand der Freiraumzone um Haltefläche
- A
- Drehachse
- G
- Greifkraft
- H
- Haltekraft
- K
- umlaufende Kante
- E
- Einführrichtung
- Z
- Zwischenraum zwischen den Halteflächen
- S1
- erste Bohrrichtung
- S2
- zweite Bohrrichtung
- X1, X2
- Nennabstand der Halteflächen eines Satzes