CH649019A5 - Gewindeschneidmaschine fuer rohre. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gewindeschneidmaschine für Rohre.
Es gibt viele bekannte Gewindeschneidmaschinen für Rohre, die derart ausgebildet sind, dass sie von einem Rohr einen Rohrabschnitt einer vorbestimmten Länge abschneiden können und darauf in diesen Rohrabschnitt Gewinde einschneiden können, und dieses nach einem Ausräumen oder Ausweiten desselben. Beispielsweise sind solche bekannte Gewindeschneidmaschinen in der US-PS Nr. 3 095 772 offenbart. Weil nun die bekannten Gewindeschneidmaschinen für Rohre dieser Bauform derart ausgebildet sind, dass sie ausschliesslich ein Abschneiden und ein Gewindeschneiden bei Rohren durchführen können, muss das Verbinden eines mit einem Gewinde versehenen Kupplungsstückes, beispielsweise eine Rohrmuffe, eines Kniestükkes oder eines ähnlichen Bauteils auf oder in das mit einem Gewinde versehene Rohr ausserhalb der Gewindeschneidmaschine durchgeführt werden, wozu ein getrennter oder zusätzlicher manueller Arbeitsschritt notwendig ist. Somit besteht ein Bedürfnis nach einer Gewindeschneidmaschine für Rohre, welche aufeinanderfolgend das Abschneiden, das Gewindeschneiden eines Rohres und das Verbinden eines mit einem Gewinde versehenen Kupplungsstückes auf oder in das Rohr nach dem erfolgten Gewindeschneiden des Rohres in einer kurzen Zeitspanne und mit hoher Wirksamkeit durchführen kann.
Daher ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Gewindeschneidmaschine für Rohre zu schaffen, welche die obigen Bedürfnisse erfüllen kann.
Die erfindungsgemässe Gewindeschneidmaschine für Rohre ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gekennzeichnet.
Nachfolgend wird der Erfindungsgegenstand beispielsweise näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispieles, wobei ein Teil weggeschnitten gezeichnet ist,
Fig. 2 eine Vorderansicht des Ausführungsbeispieles der Fig. 1, wobei ein Teil weggeschnitten dargestellt ist,
Fig. 3 eine Vorderansicht der Rohrschneidevorrichtung einschliesslich einer Aufspannvorrichtung eines zweiten Ausführungsbeispieles der vorliegenden Erfindung, wobei ein Teil weggeschnitten dargestellt ist,
Fig. 4 eine Vorderansicht eines Teiles des Schneidekopfes mit einer Aufspannvorrichtung eines dritten Ausführungsbeispieles der vorliegenden Erfindung, wobei Teile weggeschnitten dargestellt sind,
Fig. 5 eine Ansicht gleich derjenigen der Fig. 3, wobei jedoch ein viertes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt ist,
Fig. 6 eine Ansicht eines Teiles der Fig. 5, welcher Teil in vergrössertem Massstab dargestellt ist,
Fig. 7 eine Ansicht gleich deijenigen der Fig. 1, wobei jedoch ein fünftes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt ist, wobei aus Gründen der Erklärung ein Teil nicht gezeichnet ist, und
Fig. 8 eine Vorderansicht der Fig. 7, wobei ein Teil weggeschnitten dargestellt ist.
In den Fig. 1 und 2 der Zeichnungen ist eine Gewindeschneidmaschine für Rohre dargestellt. In den Fig. 1 und 2 bezeichnet die Bezugsziffer 1 den Grundrahmen der Gewindeschneidmaschine für Rohre, wobei eine Antriebsvorrichtung 3 mit Aufspannfutter 2,2 dargestellt ist, die auf einem rückwärtigen Abschnitt des Grundrahmens 1 angeordnet sind, wobei weiter eine Schneidevorrichtung 4, die dazu dient in einem Rohr Gewinde zu schneiden und eine Einspannvorrichtung 5, die dazu dient ein mit einem Gewinde versehenes Kupplungsstück zu tragen, beispielsweise eine Muffe oder ähnliches, welche Muffe beispielsweise dazu bestimmt ist, in oder auf die Gewinde aufgeschraubt zu werden, die auf dem Rohr vorhanden sind, auf einem vordem Abschnitt des Grundrahmens 1 angeordnet sind. Die Bezugsziffer 6 bezeichnet einen hin- und herbewegbaren Schlitten, welcher entlang eines Paares in Längsrichtung verlaufender, zueinander parallel verlaufender Führungsstangen 7, T geführt ist, derart, dass der Schlitten gegen die Antriebsvorrichtung 3 und von dieser weg gleitend bewegt werden kann, wobei weiter ein Handgriff 8 für den Vorschub auf dem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 angeordnet ist. Mit einem oder dem inneren Ende der Welle des Handgriffes 8 zum Steuern des Vorschubes ist ein Ritzel 9 verbunden, welches mit eines Zahnstange 10 kämmt, das auf einer der Führungsstangen 7 ausgebildet ist. Auf dem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 sind drei Gelenkglieder IIa, IIb, 11c angeordnet, die einen vorbestimmten Abstand in Längsrichtung des Schlittens 6 gesehen aufweisend entlang eines Seitenrandes des Schlittens 6 angeordnet sind, wobei eine entsprechende Anzahl Aufnahmeglieder 12a, 12b, 12c zusätzlich entlang des anderen Seitenrandes des hin- und herbewegbaren Schlittens 6 angeordnet sind, welche Aufnahmeglieder wieder den oben erwähnten, vorbestimmten Abstand, in Längsrichtung gesehen, aufweisen, derart, dass Paare zusammenwirkend mit den entsprechenden Gelenkgliedern lia, 1 lb bzw. 11cgebildet sind. Das hinterste Gelenkglied IIa trägt schwenkbar den einen Endabschnitt 13a des ungefähr C-
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förmigen Rahmengliedes 13 der Einspannvorrichtung 5. Dazu ist der Abschnitt 13a des Rahmengliedes 13 mit einem Verbindungsteil 23a verbunden, welcher Verbindungsteil 23a seinerseits am hintersten Gelenkglied 1 la angelenkt ist. Das Verbindungsstück 23a lässt zu, dass die Stellung des Rahmengliedes 13 in Richtung der Achse des Grundrahmens geändert werden kann. Bei der Innenseite des Abschnittes 13a des Rahmengliedes 13 weist dieses eine Klaue 14a auf, die lösbar verbunden und auswechselbar ist. Weiter weist das Rahmenglied 13 eine innere Führungsschiene 15 auf, die in deren Längsrichtung verläuft Und weist ein Tragglied für die Klaue bzw. ein bewegbares Glied 18 auf, welches gleitend auf der Führungsschiene angeordnet ist. Das bewegbare Glied 18 weist an seiner Innenseite eine Klaue 17a, die lösbar und auswechselbar damit verbunden ist, und ist mit dem einen Ende einer Gewindewelle 16a eines Handgriffes 16 derart verbunden, dass wenn der Handgriff 16 in der einen oder anderen Richtung gedreht wird, die Klaue 17a gegen die Klaue 14a oder von dieser weg bewegt wird. Somit ist die gesamte Einspannvorrichtung 5 zwischen einer Stellung, in welcher sie im wesentlichen aufrecht steht (Fig. 2) und einer Stellung, in der sie im wesentlichen in horizontaler Richtung verläuft schwenkbar, und ist weiter derart verstellbar, dass die Stellung der Klaue 14a geändert werden kann, derart, dass eine Anpassung auf den Durchmesser eines zu verarbeitenden Rohres durchgeführt werden kann.
Wie dies bei der Verbindung des Rahmengliedes 13 zum Gelenkglied 1 la der Fall ist, trägt das mittlere Gelenkglied IIb den einen Endabschnitt eines im wesentlichen C-förmi-gen Rahmengliedes 13' einer Rohrschneidevorrichtung 4a, welche ein Teil der Schneidevorrichtung 4 ist, wozu ein Verbindungsteil 23b angeordnet ist. Das Rahmenglied 13' ist weitgehend gleich dem Rahmenglied 13 der Einspannvorrichtung 5 ausgebildet. Das Rahmenglied 13' weist bei der Innenseite des einen Endabschnittes desselben ein Paar Rollen 19,19 auf, die drehbar damit verbunden sind. Ein bewegbares Glied 18' ist gleitend auf einer Rahmenschiene 15' angeordnet, und ist mit dem inneren Ende einer Gewindewelle 16a verbunden, welche zweckdienlich im anderen Abschnitt des Rahmengliedes 13' gelagert ist. Ein herkömmliches rotierendes Schneidewerkzeug 10 ist vom bewegbaren Glied 18 bei seinem inneren Ende getragen. Ein Handgriff 16' ist mit dem äusseren Ende der Welle 16'a derart verbunden, dass wenn der Handgriff 16' in der einen oder der anderen Richtung gedreht wird, das rotierende Schneidewerkzeug 20, das vom bewegbaren Glied 18 getragen ist, gegen die Rollen 19, 19 hin oder von diesen weg bewegt wird. Daher ist, wie dies der Fall bei der Einspannvorrichtung 5 ist, der gesamte Rohrschneider 4a zwischen einer Stellung, in der er im wesentlichen aufrecht steht und einer Stellung, in der er im wesentlichen horizontal verläuft (Fig. 2) schwenkbar angeordnet, und ist zudem derart verstellbar, dass die Stellung der Rollen 19,19 geändert werden kann, derart, dass unterschiedlichen Durchmessern von Rohren, die verarbeitet werden sollen, entsprochen werden kann.
Das vordere Gelenkglied 1 lc trägt schwenkbar den einen Endabschnitt eines herkömmlichen Schneidekopfes 4b, derart, dass er zwischen einer Stellung, in der er im wesentlichen aufrecht steht und einer Stellung, in der er im wesentlichen horizontal verläuft (Fig. 2) bewegbar ist. Die Ausbildung dieses Schneidekopfes 4b ist herkömmlich und bekannt, so dass es nicht notwendig ist, diese näher zu erklären.
Die oben beschriebenen Aufnahmeglieder 12a, 12b und 12c tragen das freie Ende des Rahmengliedes 13 der Einspannvorrichtung 5, das freie Ènde des Rahmengliedes 13' der Rohrschneidevorrichtung 4a bzw. das freie Ende des Schneidekopfes, wenn diese in ihren horizontal verlaufenden Stellungen sind, und stellen somit sicher, dass das Zentrum der Einspannvorrichtung 5, das Zentrum der Rohrschneidevorrichtung 4a und das Zentrum des Schneidekopfes 4b mit einem zu verarbeitenden Rohr ausgerichtet sind.
Der Betrieb des ersten Ausführungsbeispieles, welches soeben erläutert worden ist und in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, wird nachfolgend nun in bezug auf die Fig. 1 und 2 beschrieben. Zuerst werden die Einspannvorrichtung 5 und der Schneidekopf 4b der Schneidevorrichtung 5 in ihre im wesentlichen aufrechten Stellungen gebracht und lediglich die Rohrschneidevorrichtung 4a der Schneidevorrichtung 4 ist um das Gelenkglied 1 lb in eine im wesentlichen wäag-rechte Stellung gedreht. Nachfolgend wird bewirkt, dass die Aufspannfutter 2,2, welche zum Tragen eines Rohres dienen, ein Rohr einer unbestimmten Länge, welches zu bearbeiten ist, festhalten und darauf wird die Antriebsvorrichtung 3 in Betrieb gesetzt und gleichzeitig der Handgriff 16' gedreht, derart, dass das rotierende Schneidewerkzeug 20 der Rohrschneidevorrichtung 4a ein Rohrstück einer vorbestimmten Länge schneidet. Darauf wird die Rohrschneidevorrichtung 4a in ihre im wesentlichen aufrechte Stellung zurückgeschwenkt und ein Abspanwerkzeug (nicht gezeigt) bricht die Kanten bei einem Ende des Rohrabschnittes wie dies der Fall sein möge. Nach diesem Abkanten wird der Schneidekopf 4b von der aufrecht stehenden Stellung in eine vorbestimmte, im wesentlichen horizontal verlaufende Stellung um das Gelenkglied 1 lc geschwenkt und dann in axialer Richtung bewegt, derart, dass bewirkt ist, dass das Schneidewerkzeug 22 das vorbestimmte Gewinde auf dem abgeschnittenen Rohrstück schneidet. Die oben erwähnten Betriebsschritte, die durch die Gewindeschneidmaschine durchzuführen sind, sind im wesentlichen identisch zu denen, welche von irgendwelcher bekannter Gewindeschneidmaschine durchgeführt werden. Jedoch wird nun gemäss der vorliegenden Erfindung, nachdem die Gewinde bei denen Enden und/oder bei einem anderen vorbestimmten Abschnitt des Rohrabschnittes hergestellt worden sind, anstatt dass der Kopf 4b vom Rohrabschnitt weggezogen wird und in seine aufrecht stehende Stellung geschwenkt wird, ein mit einem Gewinde versehenes Verbindungsstück, beispielsweise eine Muffe oder ein Kniestück, welche derart ausgebildet sind, dass sie in oder auf die Gewinde des Rohrabschnittes geschraubt werden können, zwischen den Klauen 14a und 17a auf der Einspannvorrichtung 5 gehalten, und der Schneidekopf wird um das Gelenkglied 11c in eine vorbestimmte, im wesentlichen horizontal verlaufende Stellung geschwenkt. Darauf wird die Antriebsvorrichtung 3 in Betrieb gesetzt, so dass bewirkt wird, dass die Gewinde auf dem Rohrstück mit den Gewinden des Kupplungsstückes verschraubt werden, dies währenddem der Rohrabschnitt durch die Aufspannfutter 2,2 gehalten wird, so dass das Verbindungsstück mit dem Rohrabschnitt verbunden wird. Danach kann das Verbindungsstück auf den Rohrabschnitt während einer Folge von Betriebsschritten aufgeschraubt werden, welche Betriebsschritte nach dem Gewindeschneiden des Rohrabschnittes stattfinden. Somit kann das Verbinden des Verbindungs-stükkes mit dem Rohrabschnitt einfach und zwangsweise durchgeführt werden, ohne dass eine separate manuelle Arbeit notwendig ist, wie dies üblicherweise bei Baustellen notwendig ist, und so kann die Wirksamkeit der Folge der Betriebsschritte wesentlich verbessert werden.
Nachfolgend wird nun auf Fig. 3 der beigelegten Zeichnungen bezug genommen, in welchen das zweite Ausführungsbeispiel zum Teil gezeigt ist, wobei das zweite Ausführungsbeispiel grundlegend identisch mit dem ersten Beispiel in bezug auf die Ausbildung und die Anordnung der einzelnen Komponenten ist, mit der Ausnahme, dass die Einspannvorrichtung 5 auf der Rohrschneidevorrichtung 4a angeordnet ist, welche ein Teil der Schneidevorrichtung 4 bil5
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det, die auf dem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 angeordnet ist. Insbesondere ist im zweiten Ausführungsbeispiel das Rahmenglied, das ausschliesslich für die Einspannvorrichtung 5 verwendet wird, nicht vorhanden, und anstatt dessen wird das Rahmenglied 13' dazu verwendet, gleichzeitig die Rohrschneidevorrichtung 4a und die Einspannvorrichtung 5 zu tragen.
Auf dem bewegbaren Glied 18', das gleitend auf der Führungsschiene 15' auf dem Rahmenglied 13' angeordnet ist, ist ein Träger 24 angeordnet.
Beim vorderen Ende weist dieser Träger 24 eine Klaue 17b auf und ist in Richtung der Führungsschiene 15' entlang des bewegbaren Gliedes 18' gleitend verschiebbar. Der Träger 24 weist einen Zapfen 25 auf, welcher von Hand und wählbar in das eine oder andere zweier Löcher 26,27 eingesetzt werden kann, welche Löcher 26, 27 im unbewegbaren Glied 18' angeordnet sind. Durch ein Einsetzen des Zapfens 25 in entweder das Loch 26 oder 27 kann die Klaue 17b in einer erwünschten vorgeschobenen oder zurückgezogenen Stellung gehalten werden. Einer bzw. der linksliegende Endabschnitt des Rahmengliedes 13' weist einen Träger 28 auf, welcher bei einem bzw. inneren Ende eine Kllaue 14b aufweist und entlang des einen Endabschnittes des Rahmengliedes 13' in Richtung der Führungsschiene 15' gleitend verschiebbar ist. Der Träger 28 weist weiter einen Zapfen 29 auf, welcher von Hand wählbar in eines von zwei Löchern 30, 31 im oben erwähnten einen Endabschnitt des Rahmengliedes 13' einsetzbar ist, derart, dass die Klaue 14b in einer vorderen oder zurückgezogenen Stellung gehalten werden kann. Diese Klauen 14b, 17b bilden die Einspannvorrichtung 5. Wenn die Einspannvorrichtung 5 dieser soeben erwähnten Ausbildung in Betrieb gesetzt wird, werden die Klauen 14b, 17b eine kurze Strecke vor den Rollen 19,19 und dem rotierenden Schneidewerkzeug 20 angeordnet, und anderseits, wenn die Rohrschneidevorrichtung 4a in Betrieb gesetzt wird, werden die Klauen 14b, 17b in eine Stellung ge-wegt, die hinter den Rollen 19,19 und dem rotierenden Schneidewerkzeug 20 liegt.
In der Fig. 4 der beigelegten Zeichnungen ist das vierte Ausführungsbeispiel dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel ist grundlegend identisch zum ersten Beispiel in bezug auf die Ausbildung und Anordnung der einzelnen Komponenten mit der Ausnahme, dass die Einspannvorrichtung 5 auf dem Spannkopf 4b angeordnet ist, welcher ein Teil der Schneidevorrichtung 4 bildet, welche auf dem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 angeordnet ist. Insbesondere ist im dritten Ausführungsbeispiel das Rahmenglied, das ausschliesslich für die Einspannvorrichtung 5 verwendet wird, nicht vorhanden, und anstattdessen weist der Hauptkörper 21 des Schneidekopfes 4b zwei Klauen 14c, 17c auf, welche darauf derart angeordnet sind, dass sie vor- und zurückbewegt werden können, wobei zusätzlich vier Schneidewerkzeuge 22 vorhanden sind. Wenn der Schneidekopf 4b in Betrieb gesetzt wird, werden die vier Schneidewerkzeuge 22 eine kleine Strecke vor den Klauen 14c, 17c angeordnet und anderseits, wenn die Einspannvorrichtung 6 in Betrieb gesetzt wird, sind die Schneidewerkzeuge 23 eine kleine Strecke hinter den Klauen 14c, 17c angeordnet.
Das Vorschieben bzw. das Zurückbewegen der Klauen 14c und 17c wird durchgeführt, indem Knöpfe 32, 33 gedreht werden, die mit den äusseren Enden von mit Aussengewinden versehenen Stangen 34 verbunden sind (wovon in der Fig. 4 nur eine dieser Gewindestangen dargestellt ist), welche Gewindestangen 34 im Schraubeingriff mit den ein Innengewinde aufweisenden Innenräumen der Hauptkörper der Klauen stehen und die mit den Hauptkörpern der Klauen mittels einer Nut- und Federverbindung verbunden sind.
Übrigens ist die Stellung der Einspannvorrichtung 5 nicht auf die der oben erwähnten Ausführungsbeispiele in irgendwelcher Weise beschränkt, die Einspannvorrichtung 5 kann auch auf einem Räumwerkzeug (zum Abkanten) angeordnet sein. Gewöhnlich ist dann die Antriebsvorrichtung 3 mit den Aufspannfuttern 2, 2 mit einem rückwärtigen Abschnitt des Grundrahmens verbunden und die Schneidevorrichtung 4 mit dem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 verbunden. Sogar in einem solchen Falle, wenn die Aufspannvorrichtung, die ausschliesslich für den hin- und herbewegbaren Schlitten 6 verwendet wird nicht vorhanden ist und wenn auf der Rohrschneidevorrichtung 4a eine Aufspannvorrichtimg vorhanden ist, die ein Teil der Schneidevorrichtung 4 oder des Schneidekopfes 4b bildet, wie dies in den Ausführungsbeispielen der Fig. 3 und 4 gezeigt ist, ist es lediglich notwendig, die Hohrschneidevorrichtung oder den Schneidekopf irgendeiner herkömmlichen Gewindeschneidmaschine für Rohre durch die Gegenstücke, wie dies in den Fig. 3 und 4 gezeigt ist zu ersetzen, ohne dass irgendwelches getrenntes, zusätzliches Rahmenglied für die Schneidevorrichtung notwendig wäre, so dass eine Gewindeschneidmaschine hergestellt werden kann, die ein kleineres Gewicht aufweist und die billiger ist.
Es wird nun bezug auf die Fig. 5 und 6 genommen, in welchen das vierte Ausführungsbeispiel dargestellt ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist das bewegbare Glied 18' beim inneren bzw. vorderen Ende mit einer Ausnehmung 35 versehen, und in dieser Ausnehmung 35 ist eine Spannklaue 40 angeordnet, welche Spannklaue 40 mittels eines Zapfens 37 in der Ausnehmung 35 angelenkt ist. Diese Spannklaue 40 weist einen Hauptkörper 37 auf, welcher beim vorderen Ende zwei winkelförmig verlaufende Klauenabschnitte 36 aufweist und der einen ungefähr kreisförmigen, gabelförmigen Tragabschnitt 39 aufweist, bei dessen unteren Ende eine Kerbe 38 vorhanden ist. Diese Spannklaue 14 ist verstellbar, so dass die Stellung der Klauenabschnitte 36 geändert werden kann. Der eine bzw. linke Endabschnitt des Rahmengliedes 13, der entgegengesetzt zur Spannklaue 14 angeordnet ist, weist Rollen, 19,19 auf, welche mit der Spannklaue 40 zum Bilden einer Einspannvorrichtung 5 zusammenwirken. Zudem ist das Schneidewerkzeug 20 zwischen den gabelförmigen Trägern 39, 39 der Spannklaue angeordnet und am ausgenommenen Ende des bewegbaren Gliedes 18' angelenkt. Wenn die Spannklaue 40 derart angeordnet ist, dass die Spitzen der Klauenabschnitte 36 aus dem zurückgesetzten Ende des bewegbaren Gliedes 18' nach vorne vorstehen (in der Stellung, die mit ausgezogenen Linien dargestellt ist), sind die Spitzen der Klauenabschnitte 36 vor der Schneidekante des Schneidewerkzeuges 20 angeordnet. Wenn jedoch die Klauenabschnitte 36 in ihre aufrechte Stellung geschwenkt worden sind, welche Stellung in der Fig. 6 strichliniert gezeigt ist, befindet sich die Schneidekante des Schneidewerkzeuges 20 vor den Spitzen der Klauenabschnitte 36. Wenn die Klauenabschnitte 36 in dieser letzteren Stellung sind, bilden das Schneidewerkzeug 20 einem Ende des bewegbaren Gliedes 18' und die Rollen 19,19 beim entgegengesetzten Ende des Rahmengliedes 13' einen Teil der Rohrschneidevorrichtung 5. In den Fig. 5 und 6 bezeichnet die Bezugsziffer 23b ein Verbindungsstück, welches dazu dient, das Rahmenglied 13' mit den Gelenkgliedern 1 lb zu verbinden, wobei die Bezugsziffer 41 Löcher bezeichnet, die zum Aufnehmen von Arretierkugeln bestimmt sind, welche Löcher in der Spannklaue 40 angeordnet sind, so dass die Spannklaue 40 mit den Tragplatten 42,42 auf dem bewegbaren Glied 18' verbunden werden kann, und die Bezugsziffer 43 bezeichnet eine Arretierkugel, die in den Tragplatten 42 angeordnet ist, und wählbar in das eine oder andere der Löcher 41 unter Einwirkung einer Federkraft (Feder nicht ge5
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zeigt) gedrückt wird. Wird nun die Schneidevorrichtung der oben erwähnten Ausbildung und Anordnung der Komponenten des vierten Ausführungsbeispieles in Betrieb gesetzt, werden die Spitzen der Klauenabschnitte 36 auf der Spannklaue etwas hinter der Schneidekante des Schneidewerkzeuges 20 angeordnet, und das rotierende Schneidewerkzeug 20 und die Rollen 19,19 beim linken Endabschnitt des Rahmengliedes 13' verwendet. Anderseits, wenn die Aufspannvorrichtung betätigt wird, werden die Spitzen der Klauenabschnitte 36 der Spannklaue 40 vor der Schneidekannte des Schneidewerkzeuges 20 angeordnet, und darauf wird der Handgriff 16' gedreht, so dass bewirkt wird, dass die Aufspannvorrichtung, welche die Spannklaue 40 und Rollen 19, 19 enthält, ein mit einem Gewinde versehenes Kupplungsstück trägt, beispielsweise eine Muffe oder ein Knierohr, welche dazu bestimmt sind, auf oder in die Gewinde eines Rohrstückes ein- oder aufgeschraubt zu werden.
In den Fig. 7 und 8 ist das fünfte Ausführungsbeispiel gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Einspannvorrichtung 5 nicht auf dem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 angeordnet, sondern an diesem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 angelenkt und wird von diesem geöffnet und geschlossen. Um es genauer zu sagen, weist die Einspannvorrichtung 5 eine Gewindestange 44 auf, die drehbar auf dem hin- und herbewegbaren Schlitten 6 gelagert ist, wobei diese Gewindestange 44 mit gegenläufigen Gewinden 45,46 versehen ist, welche Gewinde 45,46 mit den Klauenkörpern 47, 47 verschraubt sind. Führungsstangen 48,48 erstrecken sich durch die Klauenkörper 47,47, und wenn der Handgriff 49, der mit einem Ende der Gewindestange 44 verbunden ist, in die eine oder die andere Richtung gedreht wird, wird bewirkt, dass die Klauenkörper 47,47 gegeneinander oder voneinander wegbewegt werden, derart, dass der Abstand zwischen den Spannklauen 50,50, die mit den Klauenkörpern 47,47 verbunden sind, geändert wird.
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Der Betrieb des fünften Ausführungsbeispieles gemäss der oben angeführten Ausführung und Ausbildung enthaltend die beschriebenen Komponenten und in den Fig. 7 und 8 gezeigt, ist der folgende. Währenddem das Rohr mit dem ein Gewinde aufweisenden Ende bzw. den jeweils ein Gewinde aufweisenden Enden durch die Aufspannfutter 2, 2 beim rückwärtigen Teil des Grundrahmens 1 gehalten ist und der ein Gewinde aufweisende Rohrverbinder, beispielsweise eine Muffe oder ein Knierohr von der Einspannvorrichtung 5 zum Halten eines ein Gewinde aufweisenden Verbindungsstückes im vorderen Teil des Grundrahmens gehalten ist, wird sobald die Antriebsvorrichtung 3 in Betrieb gesetzt wird aufgrund der Tatsache, dass das Rohr durch das Drehen der Aufspannfutter 2,2 gedreht wird jedoch das ein Gewinde aufweisende Kupplungsstück durch die Einspannvorrichtung 5 gegen ein Drehen gehalten wird, dieses ein Gewinde aufweisende Verbindungsstück unmittelbar auf oder in das danebenliegende, ein Gewinde aufweisende Ende, des ein Gewinde aufweisenden Rohres ein- bzw. aufgeschraubt. Nachdem die Verbindung des Verbindungsstückes mit dem ein Gewinde aufweisenden Rohr durchgeführt worden ist, ist es lediglich notwendig, den Betrieb der Antriebsvorrichtung 3 zu unterbrechen und das ein Gewinde aufweisende Verbindungsstück von der Aufspannvorrichtung freizugeben und darauf das ein Gewinde aufweisende Rohr von den Aufspannfuttern 2,2 freigeben zu lassen. Aus der obigen Beschreibung in Verbindung mit mehreren bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung, sind sinngemäss der vorliegenden Erfindung Maschinen geschaffen worden, bei denen eine Schraubverbindung, die zwischen einem Rohr und einem Verbindungsstück einfach und zwangsweise nach den eigentlichen Schneidvorgängen, beispielsweise das Abschneiden eines Rohrstückes und dem Gewindeschneiden durchgeführt werden und somit bereichert die vorliegende Erfindung die Technik.
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Claims (5)
- 649 019PATENTANSPRÜCHE1. Gewindeschneidmaschine für Rohre, gekennzeichnet durch Aufspannfutter für ein Rohr, eine Antriebsvorrichtung zum Drehen eines Rohres, eine Gewindeschneidvorrichtung und eine Aufspannvorrichtung, die dazu bestimmt ist, ein mit einem Gewinde versehenes Verbindungsstück zu tragen, welches Verbindungsstück mit dem Rohr zu verbinden ist, nachdem darauf die Rohrgewinde gebildet worden sind, die aufeinanderfolgend auf einem Grundrahmen angeordnet sind, derart, dass das Verbindungsstück, nachdem das Gewinde des Rohres geschnitten worden ist, durch ein weiteres Drehen des Rohres mittels des Aufspannfutters angeschraubt werden kann.
- 2. Gewindeschneidmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung und die Aufspannfutter auf einem hinteren Abschnitt des Grundrahmens angeordnet sind, und dass die Schneidevorrichtung und die Aufspannvorrichtung auf einem hin- und herbewegbaren Schlitten angeordnet sind, der auf einem vorderen Abschnitt des Grundrahmens angeordnet ist, derart, dass er gegen die Antriebsvorrichtung und von dieser weg bewegbar ist.
- 3. Gewindeschneidmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufspannvorrichtung auf demhin-und herbewegbaren Schlitten unabhängig von der Schneidevorrichtung auf dem Schütten angeordnet ist.
- 4. Gewindeschneidmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufspannvorrichtung auf einer Rohrschneidevorrichtung angeordnet ist, die ein Teil der auf dem hin- und herbewegbaren Schlitten angeordneten Schneidevorrichtung ist.
- 5. Gewindeschneidmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufspannvorrichtung auf einem Schneidekopf angeordnet ist, der ein Teil der auf dem hin-und herbewegbaren Schlitten angeordneten Schneidevorrichtung ist.
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