CH637717A5 - Vorrichtung zum reinigen eines in einem wasserkanal, z.b. abwasserkanal, angeordneten rechens. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen eines in einem Wasserkanal, z.B. Abwasserkanal, angeordneten Rechens mit einer aus einer Ruhestellung über dem Wasserspiegel in eine Eingriffsstellung mit dem Rechen und aus dieser in eine im wesentlichen waagerechte Entleerungsstellung über einem Sammelbehälter oder einer Abfördervorrichtung bewegbaren Rechenharke, deren Rechenkamm um eine horizontale Achse kippbar mit dem um eine horizontale Schwenkachse schwenkbaren Harkenarm verbunden ist, der mittels einer Antriebsvorichtung schwenkbar und in einer vertikalen Ebene bewegbar ist, wobei die Antriebsvorrichtung aus einem über ortsfest gelagerte Umleiträder laufenden kettenartigen Förderorgan besteht, welchem eine ortsfeste kurvenförmige Führungsbahn zugeordnet ist, an der der Harkenkamm unter Bildung eines zweiarmigen Hebels mit seiner Schwenkachse entlang der Führungsbahn beweglich aufgelagert ist, wobei der Harkenarm mit dem Förderorgan verbunden sowie auf der dem Rechenkamm abgewandten Seite der Schwenkachse durch ein eine horizontale Schwenkachse aufweisendes Pendellager mit dem freien Ende einer Pendelstütze verbunden ist, die ihrerseits um eine horizontale Achse schwenkbar in einem ortsfesten Lager gelagert ist.
Bei einer nach der DE-OS 2 608 774 bekannten Vorrichtung ist der Harkenarm als aus zwei mit Abstand voneinander angeordneten Einzelarmen bestehender Zwillingsarm ausgebildet, wobei für jeden der beiden Einzelarme eine besondere uriilaufende Kette mit jeweils dazugehöriger Führungsbahn vorgesehen ist.
Abgesehen von dem hohen Aufwand für diese Querverstrebungen erfordernde Doppelausführung ist die z.B. durch Schweissung bewerkstelligte Montage verhältnismässig umständlich. Hinzu kommt, das eine genaue Parallelanordnung der Einzelarme und insbesondere der beiden Führungs5
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bahnen sich kaum verwirklichen lässt, so dass Verkantungen die Folge sind, was zu einem Zittern bzw. Schwingen des als Zwillingsarm ausgebildeten Harkenarmes bei der Bewegung desselben führt. Hierdurch werden einerseits die Lagerungen bzw. die Ketten und deren Führungsbahnen stark beansprucht, was zu Verschleiss und Zerstörungen führt. Andererseits wird durch das Zittern bzw. Schwingen des Zwillingsarmes, insbesondere durch die hierbei ausgeführten ungewollten seitlichen Ausschläge, die zur Rechenreinigung erforderliche Bewegung des Zwillingsarmes, vor allem aber die Einnahme der Eingriffsstellung, d.h. der Eingriff der Zinken des Rechenkammes in die zwischen den Rechenstäben vorhandenen Zwischenräume, gefährdet, was den Betrieb der ganzen Vorrichtung stark beinträchtigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, dass unter Vermeidung eines hohen Aufwandes eine einfache Montage der Vorrichtung und ein ruhiger Ablauf der Bewegung des Harkenarmes ermöglicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, dass der Harkenarm einstielig ausgeführt und - bezogen auf die Querschnittsmitte des Wasserkanals - aussermittig angeordnet ist, wobei die Auflagerung des Harkenarmes auf der Führungsbahn -ebenfalls bezogen auf die Querschnittsmitte des Wasserkanals - mittig angeordnet ist.
Durch die Anordnung eines einzigen, d.h. eines einstielig ausgeführten Harkenarmes vermindert sich der Aufwand gegenüber dem Stand der Technik beträchtlich, da für einen solchen Harkenarm nur eine einzige Führungsbahn und nur eine einzige endlose Kette erforderlich ist.
Die Erfindung erschöpft sich jedoch nicht darin, dass nur ein einziger, d.h. ein einstielig ausgeführter Harkenarm vorgesehen ist; die Erfindung löst vielmehr auch noch das Problem, wie bei der Anordnung eines einzigen Harkenarmes die Auflagerkräfte möglichst symmetrisch in die Führungsbahn eingeleitet werden, nämlich durch die mittige, d.h. symmetrische Auflagerung des Harkenarmes auf der Führungsbahn bei aussermittiger, d.h. unsymmetrischer Anordnung des Harkenarmes. Bei dieser Anordnung befindet sich sozusagen die Auflagerung des Harkenarmes auf der Führungsbahn in der Mitte, während die Auflagerung auf ihrer einen Seite mit der umlaufenden Kette und auf der anderen Seite mit dem Harkenarm in Verbindung steht, wodurch sich die genannte symmetrische Einleitung der Auflagerkräfte in die Führungsbahn ergibt. Eine praktische Ausführungsform mit einer Stützrollen-Auflagerung des Harkenarmes auf der Führungsbahn besteht darin, dass dem Harkenarm nur eine Stützrolle zugeordnet ist, die - bezogen auf die Querschnittsmitte des Wasserkanals - mittig angeordnet ist.
Hinzu kommt, dass sowohl der Harkenarm als auch die Führungsbahn in einfacher Weise, z.B. als Gussstück, vorgefertigt werden können, was die Montage vereinfacht, insbesondere wenn nur ein einziges, auf dem Fundament des Wasserkanals abgestütztes plattenartiges Gestell vorgesehen ist, welches die horizontale Schwenkachse der Pendelstütze, die Wellen der Umleit-Kettenräder und die Führungsbahn trägt.
Die genannten Vorteile machen sich besonders stark bemerkbar, wenn auch die Pendelstütze einstielig ausgeführt und an der horizontalen Schwenkachse befestigt ist, die in einem Achslager kugelgelagert ist, wobei die Zuordnung zu diesem Achslager durch einjustierendes Anschrauben bewerkstelligt sein kann.
Der nur in einfacher Ausfertigung vorgesehene Harkenarm und die hiermit ermöglichte Anordnung der Führungsbahn in ebenfalls nur einfacher Ausfertigung ergeben einen verkantungsfreien und ruhigen Bewegungsverlauf des Harkenarmes, wozu auch die möglichst symmetrische Einleitung der Auflagerkräfte in die Führungsbahn beiträgt.
Die Ausführungsform mit dem in nur einfacher Ausfertigung angeordneten plattenartigen Gestell kann dadurch weitergebildet werden, dass ein eines der Umleit-Kettenräder antreibender Motor, vorzugsweise ein Getriebemotor, von diesem einen plattenartigen Gestell getragen ist. Zweckmässig ist das vom Motor angetriebene Umleit-Kettenrad auf der Antriebswelle des Motors angeordnet, der vorteilhaft auf einem von dem einen plattenartigen Gestell getragenen Spannschlitten angeordnet ist. Auf diese Weise ergibt sich bei der erfindungsgemässen Einfach-Anordnung des Harkenarmes und damit der Führungsbahn nebst Kette die Möglichkeit, die erforderliche bzw. geeignete Kettenspannung in einfacher Weise einzustellen.
Zur Steuerung der Stellung des Rechenkammes wird zweckmässig eine mit ihrem einen Ende an letzterem gelenkig angebundene Zugstange vorgeschlagen, die mit ihrem anderen Ende gelenkig in einer schwenkbaren Kurbel gelagert ist und im Gelenkpunkt eine Auflaufrolle sowie einen schwenkbaren Auslösehebel trägt, der eine absichernde Klinke durch Anlaufen einer Rolle gegen einen von dem einen plattenartigen Gestell getragenen Auflaufbügel auslöst. Dabei kann beim Eintauchen des Rechenkammes in den Wasserstrom das Absichern gegen Abkippen durch lagebedingte Gewichtseinwirkung der vorzugsweise mit einem auskragenden Gewicht versehenen Kurbel über Kniehebel erfolgen.
Eine mit einer dem Rechen zugeordneten Führung für den Rechenkamm versehene Ausführungsform mit dem in nur einfacher Ausfertigung vorgesehenen Harkenarm besteht darin, dass zur Absicherung des Rechenkammes nach Verlassen der Führung gegen vorzeitiges Abkippen die Klinke derart auslösbar angeordnet ist, dass sie das Abkippen des Rechenkammes erst beim Erreichen des Abstreifpunktes freigibt.
Zweckmässig ist zum zwangsläufigen Abstreifen des Rechengutes eine eine Verstrebung aufweisende Abstreifplatte vorgesehen, wobei die Verstrebung beim Abschwenken des Rechenkammes auf einer mit dem Harkenarm fest verbundenen Abdruckbahn entlanggleitet.
Schliesslich ist es zweckmässig, wenn zur Beibehaltung der beim Kettenspannen einmal eingestellten Abstreifverhältnisse der Spannschlitten ausser dem Motor mit dem angetriebenen Umleit-Kettenrad auch noch den Auflaufbügel trägt.
In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt und nachfolgend beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 die Vorrichtung mit eingebauter, in Ruhestellung befindlicher Rechenharke im Vertikalschnitt nach der Linie A-B in Fig. 2, wobei andere Betriebsstellungen der Rechenharke bzw. des Rechenkammes gestrichelt angedeutet sind,
Fig. 2 die Vorrichtung in Ansicht von hinten, wobei der besseren Übersichtlichkeit halber einige Details weggelassen sind, wobei der Rechenkamm mit dem vorderen Teil des Rechenkammes kurz vor dem Verlassen des Rechens beim Auskämmen dargestellt ist,
Fig. 3 die Vorrichtung im Teilschnitt nach der Linie E-F in Fig. 1, mit der Lagerung eines der Umleit-Kettenräder und der Verbindung der Kette mit dem Harkenarm,
Fig. 4 die Vorrichtung im Teilschnitt nach der Linie C-D in Fig. 1,
Fig. 5 das ortsfeste Lager der Pendelstütze der Vorrichtung im Teilschnitt und
Fig. 6 das Pendellager zwischen Harkenarm und Pendelstütze im Teilschnitt.
Die Vorrichtung zum Reinigen eines in einem Wasserkanal 31 angeordneten Rechens 26 weist eine durch einen Harken5
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arm 8 und einen Rechenkamm 19 gebildete Rechenharke auf, die aus einer mit ausgezogenen Linien dargestellten Zwischen- oder Ruhestellung über dem Wasserspiegel in eine Eingriffsstellung mit dem Rechen 26 und aus dieser in eine im wesentlichen waagerechte Entleerungsstellung mit dem Rechenkamm 19 über einem Sammelbehälter oder einer Abfördervorrichtung 38 bewegbar ist (Fig. 1).
Der Rechenkamm 19 ist um eine horizontale Achse kippbar mit dem um eine horizontale Schwenkachse schwenkbaren Harkenarm 8 verbunden. Der Harkenarm 8 ist mittels einer Antriebsvorrichtung schwenkbar und in einer vertikalen Ebene bewegbar. Die Antriebsvorrichtung besteht aus einem über vier ortsfest gelagerten Umleit-Räder in der Form von Kettenrädern 3,4 umlaufenden endlosen kettenähnlichen Förderorgan, z.B. in Form der Kette 29, welcher eine ortsfeste kurvenförmige Führungsbahn 2 zugeordnet ist, an der der Harkenarm 8 unter Bildung eines zweiarmigen Hebels mit seiner Schwenkachse 15 entlang der Führungsbahn 2 beweglich aufgelagert ist, wobei der Harkenarm 8 mit der Kette 29 verbunden sowie auf der dem Rechenkamm 19 abgewandten Seite der Schwenkachse 15 durch ein eine horizontale Schwenkachse 32 aufweisendes Pendellager 33 mit dem freien Ende einer Pendelstütze 12 verbunden ist, die ihrerseits um eine horizontale Achse 16 schwenkbar in einem ortsfesten Lager gelagert ist. Die Schwenkachse 15 greift in die Kette 29 ein und wirkt dabei als Mitnehmerwelle für den Harkenarm 8. Der besseren Übersichtlichkeit halber sind in Fig. 1 die vorzugsweise durch eine Rollenkette gebildete Kette 29 und die Umleit-Kettenräder 3,4 bzw. deren Funktionsbahnen strichpunktiert dargestellt. Die Bahn 23 des im wesentlichen mit seinem Anlenkpunkt am Harkenarm 8 zusammenfallenden Schwerpunkts des Rechenkamm 19 ist durch eine geschlossene strichpunktierte Linie veranschaulicht. Wie aus Fig. 3 hervorgeht, ist auf der kurvenförmigen Führungsbahn 2 eine besondere Gleitschiene 30, die z.B. aus Kunststoff bestehen kann, angeordnet.
Der Harkenarm 8 ist einstielig ausgeführt und - bezogen auf die in Fig. 2 durch die strichpunktierte Linie M veranschaulichte Querschnittsmitte des Wasserkanals 31 - ausser-mittig angeordnet, wobei die Auflagerung des Harkenarmes 8 auf der Führungsbahn 2 - ebenfalls bezogen auf die Querschnittsmitte des Wasserkanals 31 - mittig angeordnet ist.
Der Harkenarm 8 besitzt nur noch eine Stützrolle 27, die auf der als Mitnehmerwelle für den Harkenarm 8 dienenden Schwenkachse 15 gelagert ist. Diese Schwenkachse 15 ist, wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, mit der Kette 29 verbunden. Auf der der Kette gegenüberliegenden Seite greift die Schwenkachse 15 in einen Lagerbock 14 ein, mittels welchem der Harkenarm 8 gehalten und geführt ist.
Die Stützrolle 27 ist - bezogen auf die auch in Fig. 3 durch die strichpunktierte Linie M veranschaulichte Querschnittsmitte des Wasserkanals 31 (Fig. 2) - symmetrisch zum Wasserkanal 31 angeordnet und über die Gleitschiene 30 auf der Führungsbahn 2 aufgelagert. Wie die Fig. 2 zeigt, ist der Rechenkamm 19 symmetrisch zum Wasserkanal, jedoch unsymmetrisch zum Harkenarm 8 an letzterem angelenkt.
Bei der dargestellten Vorrichtung ist nur ein plattenartiges Gestell 1 vorgesehen, welches die horizontale Schwenkachse 16 der Pendelstütze 12, die Wellen 34,35 der Umleit-Kettenräder 3,4 und die Führungsbahn 2 trägt. Das plattenartige Gestell 1 ist ausserhalb der Querschnittsmitte des Wasserkanals 31 angeordnet und besitzt auf der zur Querschnittsmitte hin gerichteten Seite die kurvenförmige Führungsbahn 2, auf der die Umleit-Kettenräder 3,4 laufen. Das als Platte ausgebildete Gestell 1 ist auf einem Tragjoch angeordnet, welches durch Längsträger 17 und Querträger 28 gebildet ist.
Der vorzugsweise als Antriebs-Getriebemotor ausgebildete, die Kette 29 antreibende Motor 6 wird Von dem plattenartigen Gestell 1 getragen und ist hierzu auf einem zur besseren Zugänglichkeit im oberen Kettenwendepunkt angeordneten Spannschlitten 5 angeordnet, welcher seinerseits vom plattenartigen Gestell 1 getragen wird. Die durchragende Antriebswelle 35 des Motors 6 trägt das als Antriebs-Ket-tenrad 4 dienende obere Umleit-Kettenrad. Der Spannschlitten 5 dient zur Einstellung der erforderlichen Kettenspannung und zur Aufnahme eines später noch erwähnten Auflaufbügels 7, um bei Nachspannarbeiten die einmal eingestellten Verhältnisse, insbesondere bezüglich des Abwurf-vorganges des Rechenkammes 19, beizubehalten.
Auch die Pendelstütze 12 ist einstielig ausgeführt und ist über die horizontale Schwenkachse 16 gelenkig im hinteren unteren Teil des plattenartigen Gestells 1 gelagert. Das für diese Lagerung der Schwenkachse 16 dienende Achslager 36 besteht, wie die Fig. 5 zeigt, aus einem kugelgelagerten Zapfen. Wie die Fig. 6 zeigt, sind der Harkenarm 8 und die Pendelstütze 12 über zwei Kugellager mit maximal grösst-möglicher Entfernung gelenkig miteinander verbunden.
Die Stellung des Rechenkammes 19 wird über eine angelenkte Zugstange 18 gesteuert, welche an ihrem anderen Ende gelenkig in einer schwenkbaren Kurbel 10 mit auskragendem Gewicht 37 gelagert ist. Der letztgenannte Lager- bzw. Gelenkpunkt trägt eine Auflaufrolle 13 und gleichzeitig einen schwenkbaren Auslösehebel 11, an dessen Ende eine weitere Auflaufrolle 13a angeordnet ist.
Die Anordnung dieser Hebel bzw. Gewichte ist so getroffen, dass in jeder Harkenstellung die erforderliche Absicherung des Rechenkammes gegeben ist; d.h. beim Eintauchen des Rechenkammes 19 in den Flüssigkeitsstrom des Wasserkanals 31 wird der Rechenkamm 19 gegen Abklappen dadurch gesichert, dass das Gewicht 37 der schwenkbaren Kurbel 10 mit einem verhältnismässig grossen Hebelarm einer sehr grossen Haltekraft mit sehr kleinem Hebelarm gegenübersteht.
Beim Auskämmen des Rechens 26 wird der Rechenkamm 19 geführt und dabei die Hebelverhältnisse derart verändert, dass beim Verlassen der zur Führung dienenden Führungsholme des Rechens 26 der Rechenkamm 19 gegen Abkippen in der Weise abgesichert wird, dass die Unterkante der Kurbel 10 gegen die Haltefläche einer absichernden Klinke 9 läuft und diese durch ihr Gegengewicht in der vorliegenden Harkenarmsteilung die erforderliche Anstellung zeigt. Diese Absicherung gegen vorzeitiges Abkippen bleibt bis kurz vor Erreichen des mit der Entleerungsstellung der Rechenharke zusammenfallenden Abstreifpunktes erhalten. Wird der Harkenarm 8 nun weiter nach vorne gebracht, so läuft die Rolle des Auslösehebels 11 gegen den erwähnten Auflaufbügel 7, wodurch ein Schwenken des Auslösehebels 11 bewirkt wird, der mit seiner Nase die Klinke 9 abwärts drückt und damit die Kurbel 10 freigibt. Diese kann nun mit ihrer Auflaufrolle 13 gegen den Auflaufbügel 7 fahren und die Zugstange 18 zurückhalten. Der Harkenarm 8 fährt weiter aus und bringt somit den Rechenkamm 19 zum Abkippen; unterdessen läuft eine Verstrebung 21 einer Abstreifplatte 22 auf eine Abdrückbahn 20 des Harkenarmes 8 auf und streift mit der Abstreifplatte 22 das Rechengut zwangsläufig ab.
Die dargestellte Vorrichtung ist durch eine von einer Haubenstütze 25 getragene Abdeckhaube 24 umgeben, die wegen der ermöglichten gedrängten Bauform der Vorrichtung verhältnismässig klein ausgeführt sein kann. Es sei noch erwähnt, dass sich die Kette 29 während des gesamten Betriebes der Vorrichtung stets in gleicher Richtung bewegt.
Wie aus den in Fig. 1 ersichtlichen beiden Pfeilen und dem Wasserspiegelunterschied hervorgeht, ist die Rechenharke auf der Abfluss-Seite des Rechens angeordnet.
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2 Blatt Zeichnungen
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Reinigen eines in einem Wasserkanal, z.B. Abwasserkanal (31), angeordneten Rechens (26), mit einer aus einer Ruhestellung über dem Wasserspiegel in eine Eingriffsstellung mit dem Rechen und aus dieser in eine im wesentlichen waagerechte Entleerungsstellung über einem Sammelbehälter oder einer Abfördervorrichtung (38) bewegbaren Rechenharke, deren Rechenkamm (19) um eine horizontale Achse kippbar mit dem um eine horizontale Schwenkachse schwenkbaren Harkenarm (8) verbunden ist, der mittels einer Antriebsvorrichtung schwenkbar und in einer vertikalen Ebene bewegbar ist, wobei die Antriebsvorrichtung aus einer über ortsfest gelagerte Umleiträder (3,4) umlaufenden endlosen kettenartigen Förderorgan (29) besteht, welchem eine ortsfeste kurvenförmige Führungsbahn (2) zugeordnet ist, an der der Harkenarm (8) unter Bildung eines zweiarmigen Hebels mit seiner Schwenkachse (15) entlang der Führungsbahn (2) beweglich aufgelagert ist, wobei der Harkenarm (8) mit dem Förderorgan (29) verbunden sowie auf der dem Rechenkamm (19) abgewandten Seite der Schwenkachse ( 15) durch ein eine horizontale Schwenkachse (32) aufweisendes Pendellager (33) mit dem freien Ende einer Pendelstütze (12) verbunden ist, die ihrerseits um eine horizontale Achse (16) schwenkbar in einem ortsfesten Lager gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Harkenarm (8) einstielig ausgeführt und - bezogen auf die Querschnittsmitte des Wasserkanals (31)- aussermittig angeordnet ist, wobei die Auflagerung des Harkenarmes (8) auf der Führungsbahn (2) -ebenfalls bezogen auf die Querschnittsmitte des Wasserkanals (31) - mittig angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer Stützrollen-Auflagerung des Harkenarmes auf der Führungsbahn, dadurch gekennzeichnet, dass dem Harkenarm (8) eine einzige Stützrolle (27) zugeordnet ist, die - bezogen auf die Querschnittsmitte des Wasserkanals (31) - mittig angeordnet ist.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 mit einem den Wasserkanal überspannenden Tragjoch, auf dem die Führungsbahn abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, das auf dem Tragjoch (17,18) ein einziges plattenartiges Gestell (1) angeordnet ist, welches die horizontale Schwenkachse (16) der Pendelstütze (12), die Wellen (34,35) der Umleiträder (3,4) und die Führungsbahn (2) trägt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3 mit einem eines der Umleiträder antreibenden Motor, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (6) von dem plattenartigen Gestell (1)
getragen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, das der Motor (6) auf einem Spannschlitten (5) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannschlitten (5) von dem plattenartigen Gestell (1) getragen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das vom Motor (6) angetriebene Umleit-rad (4) auf der Antriebswelle (35) des Motors angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Pendelstütze (12) einstielig ausgeführt und an der horizontalen Schwenkachse (16) befestigt ist, die in einem Achslager (36) kugelgelagert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Steuerung der Stellung des Rechenkammes (19) eine an letzterem angelenkte Zugstange (18) vorgesehen ist, die mit ihrem anderen Ende gelenkig an einer an dem Harkenkamm (8) angelenkten Kurbel (10) gelagert ist und im Gelenkpunkt eine Auflaufrolle (13) sowie einen schwenkbaren Auslösehebel (11) trägt, der eine absichernde Klinke (9) durch Anlaufen einer an seinem freien Ende angeordneten weitern Auflaufrolle (13a) gegen einen von dem plattenartigen Gestell (1) getragenen Auflaufbügel (7) auslöst und damit bei Anlaufen der Auflaufrolle (13) gegen den Auflaufbügel (7) das Schwenken der Kurbel (10) freigibt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass beim Eintauchen des Rechenkammes (19) in den Wasserstrom das Absichern gegen Abkippen durch lagebedingte Gewichtseinwirkung der Kurbel (10) über Kniehebel erfolgt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurbel (10) mit einem auskragenden Gewicht (37) versehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, mit einer dem Rechen zugeordneten Führung für den Rechenkamm, dadurch gekennzeichnet, dass zur Absicherung des Rechenkammes (19) nach Verlassen der Führung gegen vorzeitiges Abkippen die Klinke (9) derart auslösbar angeordnet ist, dass sie das Abkippen des Rechenkammes (19) erst beim Erreichen des Abstreifpunktes freigibt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zum zwangsläufigen Abstreifen des Rechengutes eine eine Verstrebung (21) aufweisende Abstreifplatte (22) vorgesehen ist, wobei die Verstrebung (21) beim Abschwenken des Rechenkammes (19) auf einer mit dem Harkenarm (8) fest verbundenen Abdruckbahn (20) entlanggleitet.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zur Beibehaltung der beim Spannen des Förderorgans einmal eingestellten Abstreifverhältnisse der Spannschlitten (5) gleichzeitig den Motor (6) mit dem angetriebenen Umleitrad (4) und den Auflaufbügel (7) aufnimmt.
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