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CH622033A5 - - Google Patents

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Publication number
CH622033A5
CH622033A5 CH946377A CH946377A CH622033A5 CH 622033 A5 CH622033 A5 CH 622033A5 CH 946377 A CH946377 A CH 946377A CH 946377 A CH946377 A CH 946377A CH 622033 A5 CH622033 A5 CH 622033A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
roller
clothing
fiber material
rollers
fiber
Prior art date
Application number
CH946377A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Handschuch
Reinhard Koenig
Original Assignee
Schubert & Salzer Maschinen
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19762634768 external-priority patent/DE2634768C2/de
Priority claimed from DE19762634769 external-priority patent/DE2634769C3/de
Priority claimed from DE19772712650 external-priority patent/DE2712650C2/de
Application filed by Schubert & Salzer Maschinen filed Critical Schubert & Salzer Maschinen
Publication of CH622033A5 publication Critical patent/CH622033A5/de

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G9/00Opening or cleaning fibres, e.g. scutching cotton
    • D01G9/08Opening or cleaning fibres, e.g. scutching cotton by means of air draught arrangements
    • D01G9/10Opening or cleaning fibres, e.g. scutching cotton by means of air draught arrangements using foraminous cylinders
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G9/00Opening or cleaning fibres, e.g. scutching cotton
    • D01G9/14Details of machines or apparatus
    • D01G9/20Framework; Casings; Coverings; Grids

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)

Description

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die in der Lage ist, vorgeöffnetes Fasermaterial in schonender Weise fein zu öffnen und Verunreinigungen einschliesslich Staub gründlich auszuscheiden.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung gemäss Oberbegriff des Anspruches 1 erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die beiden Garniturwalzen von einem nur von Abscheidöffnungen mit zugehörigen Abscheidkanten unterbrochenen Gehäuse eng umschlossen sind, wobei die zweite Garniturwalze mit der ersten Garniturwalze als Abnahme- und Auflösewalze für das Fasermaterial zusammenarbeitet, und dass die Fliehkräfte am Umfang der zweiten Garniturwalze grösser sind als an de* ersten Garniturwalze.
Damit ist es nun möglich, in einer einzigen Reinigungsvorrichtung und bei nur einem Durchlauf des Fasermaterials dieses von allen Verunreinigungen freizumachen, indem in einzelnen Ausscheidungsstufen zunächst die groben, dann feinere und schliesslich feine und feinste aus dem fortschreitend bis zur Einzelfaser aufgelösten Fasermaterial entfernt werden. Diese Art der Öffnung ermöglicht eine schonende Auflösung des Fasermaterials, wobei die Verhältnisse an den einzelnen Ausscheidungsstellen jeweils der Art der Ausscheidung angepasst sind. Dadurch werden jeweils optimale Bedingungen erreicht, worauf die gute Reinigungswirkung beruht.
Vorzugsweise wird die zweite Garniturwalze von einem Fasertransportkanal tangiert, der sie mit der Siebtrommel verbindet. Ein verstärkter Aufprall der Fasern auf die Siebtrommel und damit ein zusätzlicher Reinigungseffekt wird dadurch erreicht, dass sich der Fasertransportkanal in Richtung zur Siebtrommel konisch verjüngt. Um den Materialdurchsatz zu erhöhen und eine noch stärkere Ausscheidung von gröberen Verunreinigungen zu erhalten, ist den beiden Garniturwalzen eine dritte, von einem nur von Abscheidöffnungen unterbrochenen Gehäuse eng umschlossene Garniturwalze zugeordnet, derart, dass zwischen der ersten Garniturwalze und der dritten Garniturwalze eine kardierende Wirkung auf das Fasermaterial ausübbar ist und die zweite Garniturwalze als Abnahme- und Auflösewalze mit der ersten Garniturwalze und der dritten Garniturwalze auftretende Fliehkraft geringer als die an der ersten Garniturwalze ist. Zweckmässig sind die Abscheidöffnungen jeweils der Grösse der zur Ausscheidung kommenden Verunreinigungen angepasst.
Eine die Reinigung begünstigende Umschichtung des Fasermaterials im Einflussbereich des Saugluftstromes der Siebtrommel wird dadurch ermöglicht, dass der Siebtrommel zwischen dem Fasertransportkanal und einer Faserabnahmestelle wenigstens eine Glättwalze und eine das Fasermaterial aufwirbelnde Wende- und Förderwalze zugeordnet sind. Die Fasern können auf diese Weise auch mit einer geringen Saugleistung intensiv vom Staub gereinigt werden. Die Drehrichtung der Wende- und Förderwalzen ist der Drehrichtung der Siebtrommel entgegengerichtet und um ein Mehrfaches höher als die der Siebtrommel. Vorteilhaft sind auf dem Umfang der Siebtrommel eine Mehrzahl von Glättwalzen und Wende- und Förderwalzen in Aufeinanderfolge verteilt und die Glättwalzen und Wende- und Förderwalzen jeweils paarweise angeordnet. Dadurch wird die Zahl der Umschichtungen erhöht und die Reinigungswirkung der Siebtrommel noch verstärkt. Ausserdem wird die Reinigungsfläche der Siebtrommel bestmöglich ausgenutzt und gleichzeitig eine fortlaufende Reinigung der Glättwalzen durch die Wende- und Förderwalzen erreicht. Die Ablösung und Abführung des Fasermaterials von der Siebtrommel wird unterstützt durch einen im Bereich der Faserabnahmestelle an der Siebtrommel angeordneten Blasluftkanal, der sich innerhalb der Siebtrommel über deren Arbeitsbreite erstreckt. Dadurch, dass die Siebtrommel an ihrem einen Ende durch die Lagerung der Antriebswelle gestützt und an ihrem anderen Ende auf Rollen frei drehbar gelagert ist, wird eine gute Zugänglichkeit in das Innere der Siebtrommel zur Einbringung der Abdeckblenden und ihrer Abstützungen geschaffen. Durch eine Mehrzahl von Abdeckblenden, die im Innern der Siebtrommel jeweils in einem Abstand voneinander ortsfest angeordnet sind, wechseln von Saugluft durchströmte und strömungsfreie Abschnitte der Siebtrommel miteinander ab, was die Reinigung begünstigt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt jeweils in schema-tischer Darstellung
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Reinigungsvorrichtung mit zwei miteinander zusammenarbeitenden Garniturwalzen, von der Seite gesehen und teilweise im Schnitt;
Fig. 2 eine abgewandelte Ausführung der Vorrichtung nach Fig. 1 mit drei miteinander zusammenarbeitenden Garniturwalzen;
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel mit der Siebtrommel zugeordneten Glättwalzen sowie Wende- und Förderwalzen, von der Seite gesehen und teilweise im Schnitt;
Fig. 4 einen Schnitt durch die Vorrichtung gemäss Fig. 3 entlang der Linie IV-IV.
Der in einem geschlossenen Gehäuse 1 angeordneten Reinigungsvorrichtung wird das zu reinigende Fasermaterial, das insbesondere Baumwolle ist, in Flockenform zugeführt. Dies erfolgt durch Vorlage eines Wickels W gemäss Fig. 1 oder auch durch einen Füllschacht. Die Wickelwatte wird von dem auf einer Rolle 2 aufliegende Wickel W mittels eines Speisetisches 20 und einer Speisewalze 21 unter Klemmung einer ersten Garniturwalze 22 zugeführt, die im Gehäuse 1 drehbar gelagert ist und entgegen dem Uhrzeigersinn umläuft. Der Garniturwalze 22 ist eine zweite, kleinere Garniturwalze 23 nachgeordnet. Die beiden Garniturwalzen 22 und 23 sind mit einer Sägezahngarnitur bezogen, wobei die Spitzendichte bei der zweiten Garniturwalze 23 grösser als bei der ersten Garniturwalze 22 ist. Gegebenenfalls können die Walzen aber auch mit einer Feinbenadelung oder ähnlichen Faserauflöseelementen garniert sein.
Die Garniturwalzen 22 und 23 werden vom Gehäuse 1 bzw. Gehäuseteilen 10 und 11 eng umschlossen, von denen das Gehäuseteil 11 zusammen mit einem weiteren Gehäuseteil 12 einen Fasertransportkanal 24 bildet. Die Garniturwalzen 22 und 23 befinden sich damit in einem geschlossenen Gehäuse, das nur Abscheidöffnungen 25 und 26 für den Austritt von Faserverunreinigungen freilässt, deren Grösse der jeweiligen Ausscheidungsstufe angepasst bzw. anpassbar ist. Der Abscheidöffung 25 ist eine Abscheidkante 27 und der Abscheidöffnung 26 eine Abscheidkante 28 zugeordnet, die zweckmässig einstellbar an den Gehäuseteilen 11 und 12 befestigt sind. Durch Öffnungen 13 und 14 im Gehäuse 1 stehen die Abscheidöffnungen 25 und 26 mit der Aussenluft in Verbindung.
Die gegenüber der ersten Garniturwalze 22 im Durchmesser kleinere Garniturwalze 23 läuft mit einer wesentlich höheren Drehzahl als die Garniturwalze 22 um, wobei ihre Garniturspitzen, wie angedeutet, in Abnahmestellung zu denen der ersten Garniturwalze 22 stehen. Die Garniturwalze 23 kann daher von ihrer Wirkung auf das Fasermaterial her als Abnahme- und Auflösewalze bezeichnet werden. Stehen beispielsweise die Durchmesser der Garniturwalze 22 und der Garniturwalze 23 in einem Verhältnis von 3:1, so entstehen bei der mit wesentlich höherer Drehzahl als die Garniturwalze 22 rotierenden Garniturwalze 23 aufgrund der höheren Winkelgeschwindigkeit stärkere Beschleunigungen und damit Fliehkräfte als bei der ersten Garniturwalze 22. Die auf das Faser-
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material einwirkenden Fliehkräfte steigen somit von Garniturwalze zu Garniturwalze an. Die Drehzahl der zweiten Garniturwalze 23 wird vorzugsweise so hoch gewählt, dass eine Auflösung des Fasermaterials bis zur Einzelfaser erfolgt.
Der durch die Gehäuseteile 11 und 12 gebildete Fasertransportkanal 24 tangiert die zweite Garniturwalze 23 und verbindet sie mit einer Siebtrommel 3, wobei er sich über die gesamte Arbeitsbreite der Garniturwalze 23 und der Siebtrommel erstreckt. Das im Bereich der Garniturwalze 23 liegende Ende des Fasertransportkanals 24 wird durch die Abscheidkante 28 begrenzt. Der Fasertransportkanal 24 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass er sich in Richtung zur Siebtrommel 3 konisch verjüngt und sich im wesentlichen radial zu ihr hin erstreckt. In Fig. 1 weicht die Längsachse des Fasertransportkanals 24 etwas von der genau radialen Richtimg ab. Die Abweichung wird zweckmässig jedoch nur so gross gewählt, dass einerseits eine definierte Fasertransportrichtung in Drehrichtung der Siebtrommel 3 geschaffen wird, andererseits aber ein hier als wesentlich erkannter und angestrebter Aufpralleffekt der Fasern auf die Siebtrommel 3 erreicht wird.
Die von einem perforierten Gehäuseteil 15 umgebene Siebtrommel 3 wird in Pfeilrichtung angetrieben und ist zur Erzeugung eines Unterdruckes in ihrem Innern an eine Saugvorrichtung (nicht gezeigt) angeschlossen, wie dies beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 3 und 4 gezeigt ist und dort noch näher beschrieben wird. Der Unterdruck setzt sich über den Fasertransportkanal 24 bis zur Garniturwalze 23 hin fort. Im Innern der Siebtrommel 3 sind Abdeckblenden 30 sowie eine Abdeckblende 31 im Abstand voneinander ortsfest angeordnet, die Teilbereiche der Siebtrommel 3 strömungsfrei halten. Im Bereich der Abdeckblende 31 ist der Siebtrommel 3 eine Abnahmevorrichtung zugeordnet, die im Ausführungsbeispiel aus einem Paar Abzugswalzen 32, 33 besteht. Eine Bürstwalze 34, die der Abzugswalze 33 nachgeordnet ist, streift eventuell noch auf der Siebtrommel 3 anhaftende Fasern ab und reinigt gleichzeitig die Abzugswalze 33. Zur Unterstützung der Abnahme des Faservlieses von der Siebtrommel 3 durch die Abzugswalzen 32 und 33 ist letzteren zweckmässig ein Blasluftkanal 35 zugeordnet, der, ebenso wie beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 3, durch eine halbkreisförmige Aussparung der Abdeckblende 31 an ihrer dem Mantel der Siebtrommel zugewandten Seite gebildet ist.
Die Funktionsweise ist folgende: Die vom Wickel W ablaufende, aus Faserflocken bestehende Wickelwatte wird von der Speisewalze 21 unter Klemmung der ersten Garniturwalze 22 zugeführt, die das Fasermaterial durchkämmt und Faserbüschel auf ihrer Garnitur mitnimmt. Beim Vorbeilauf der Garniturwalze 22 an der Abscheidöffnung 25 mit Abscheidkante 27 werden, entsprechend der Umfangsgeschwindigkeit und Krümmung dieser Walze sowie der dieser ersten Ausscheidungsstufe angepassten Grösse der Abscheidöffnung, Kurzfasern und grobe Verunreinigungen durch die Fliehkraft aus dem Fasermaterial herausgeschleudert, die nach Passieren der Abscheidöffnung 25 in eine Schmutzkammer im Gehäuse 1 gelangen. Das derart vorgereinigte Fasermaterial wird durch die Garniturspitzen der zweiten Garniturwalze 23 von der ersten Garniturwalze 22 abgenommen, wobei es weiter aufgelöst wird, und an der Abscheidöffnung 26 mit Abscheidkante 28 vorbeigeführt. Da bei der zweiten Garniturwalze 23, wie oben dargelegt, die erzeugte Fliehkraft grösser ist als bei der ersten Garniturwalze 22, werden demnach an der Abscheidöffnung 26 nun die im Fasermaterial enthaltenen feineren Schmutz- und Staubpartikel aus diesem ausgeschieden. Durch die Auflösung des Fasermaterials in Einzelfasern oder zumindest sehr feine Faserflocken mittels der Garniturwalze 23 wird die Trennung dieser feineren Verunreinigungen vom Fasermaterial begünstigt. Die an den Abscheidöffnungen 25 und 26 ausgeschiedenen Verunreinigungen und Faserteile werden zweckmässig durch Rohrleitungen 16 und 17 abgesaugt. Dies kann kontinuierlich oder, um Störungen der Luftführung an den Abscheidöffnungen zu vermeiden, auch diskontinuierlich erfolgen.
Nach Passieren der Abscheidöffnung 26 löst sich das Fasermaterial, bedingt durch die über die Öffnung 14 im Gehäuse 1 und die Abscheidöffnung 26 eintretende Zuluft sowie die Fliehkraft, von der zweiten Garniturwalze 23 ab und gelangt durch den Fasertransportkanal 24 zur Siebtrommel 3, auf die es bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in spitzem Winkel aufprallt. Infolge der konischen Ausbildung des Fasertransportkanals 24, der sich in Richtung zur Siebtrommel 3 verjüngt, erfahren die Fasern im Fasertransportkanal 24 eine zusätzliche Beschleunigung, die eine weitere Vereinzelung der Fasern und eine Erhöhung der Aufprallenergie auf die Siebtrommel 3 bewirkt. Durch den Aufprall der Fasern auf die Siebtrommel 3 werden noch im Fasermaterial vorhandene feine und feinste Verunreinigungen, wie Staub- und Faserfragmente, ausgeschieden. Diese treten durch den perforierten Mantel der Siebtrommel 3 hindurch und werden vom Saugluftstrom einem Staubfilter (nicht gezeigt) zugeführt, während die Fasern sich auf der Siebtrommel 3 ablagern und dort ein Faservlies bilden. Nach Passieren des Staubfilters wird die Saugluft der Vorrichtung wieder zugeführt, so dass ein geschlossenes, kontrolliertes Luftsystem vorliegt. Die Umlaufgeschwindigkeit der Siebtrommel 3 wird zweckmässig so gross gewählt, dass das sich auf dem Mantel der Siebtrommel 3 bildende Faservlies nur so dick ist, dass es bei der während des Transportes auf der Siebtrommel 3 stattfindenden Ausscheidung des restlichen Staubes und Fluges nicht selbst als Staubfilter wirkt. Entsprechend der Aufteilung des Siebtrommelbereiches in Abschnitte, die durch die Anordnung der Abdeckblenden 30 strömungsfrei gehalten sind, und zwischen diesen liegende Abschnitte, die von Saugluft durchströmt werden, wird das Faservlies während seines Transportes auf der Siebtrommel 3 abwechselnd an den Mantel der Siebtrommel 3 angesaugt und danach wieder locker gelassen. Auf diese Weise wird eine Art Klopf- oder Wabbeleffekt erzeugt, der die Staubabscheidung wirkungsvoll beeinflusst.
Das derart gut gereinigte Faservlies wird schliesslich von den Abzugswalzen 32 und 33 von der Siebtrommel 3 abgenommen, wobei der durch den Blasluftkanal 35 zugeführte Blasluftstrom die Vliesabnahme unterstützt. Um eine gewisse Dublierung des Faservlieses bei der Abnahme zu erreichen, wird die Umfangsgeschwindigkeit der Abzugswalzen 32 und 33 zweckmässig etwas niedriger gehalten als die der Siebtrommel 3. Das abgenommene Faservlies wird zu einem Wickel gerollt oder auch direkt, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung einer Speicherkammer, einer nachfolgenden Maschine, insbesondere einer Karde, zugeführt.
Im Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 2 ist den beiden Garniturwalzen 22 und 23 aus Fig. 1 eine dritte Garniturwalze 5 zugeordnet, wodurch der Materialdurchsatz erhöht und eine intensivere Vorausscheidung von gröberen Fremdkörpern, wie Schalenteilen u. dgl., erreicht wird. Die dritte Garniturwalze 5 hat den gleichen Durchmesser wie die erste Garniturwalze 22 und läuft wie diese entgegen dem Uhrzeigersinn um, jedoch mit niedrigerer Drehzahl, beispielsweise mit der halben Drehzahl der Garniturwalze 22. Die Garniturspitzen der Garniturwalzen 22 und 5 stehen, wie angedeutet, in Kardierstellung zueinander, während die Garniturspitzen der zweiten Garniturwalze 23, die in dem von den Garoiturwalzen 22 und 5 gebildeten Zwickel angeordnet ist, in Abnahmestellung zu den Garniturspitzen der Garniturwalzen 22 und 5 stehen. Es ist ersichtlich, dass auch bei dieser Ausführung die auftretenden Fliehkräfte sowohl von der ersten Garniturwalze 22 zur zweiten Garniturwalze 23 als auch von der dritten Garniturwalze 5 zur zweiten Garniturwalze 23 ansteigen.
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Die Garniturwalze 5 ist von Gehäuseteilen 16, 17 und 18 eng umgeben, die auch die Garniturwalzen 22 und 23 teilweise umfassen, so dass die Garniturwalze 5, ebenso wie die mit ihr zusammenarbeitenden Garniturwalzen 22 und 23, in einem geschlossenen, nur durch zwei Abscheidöffnungen 50 und 51 unterbrochenen Gehäuse rotiert. Zwischen den drei Garniturwalzen 22,23 und 5 ist ein Profilstück 29 ortsfest angeordnet, das Wirbelströme verhindert. Der Abscheidöffnung 50 ist eine Abscheidkante 52 und der Abscheidöffnung 51 eine Abscheidkante 53 zugeordnet, die einstellbar an den Gehäuseteilen 17 und 18 befestigt sind. Durch Öffnungen 19 und 19' im Gehäuse 1 stehen die Abscheidöffnungen 50 und 51 mit der freien Atmosphäre in Verbindung. Der Fasertransportkanal 24, der die zweite Garniturwalze 23 mit der Siebtrommel 3 verbindet und sich konisch zur letzteren hin verjüngt, wird hier durch die Gehäuseteile 18 und 12 gebildet.
Im übrigen entspricht diese Ausführung der Reinigungsvorrichtung der in Fig. 1 gezeigten, so dass die Funktionsbeschreibung auf die Wirkung der dritten Garniturwalze 5 beschränkt werden kann. Diese besteht darin, dass durch die Zusammenarbeit der ersten Garniturwalze 22 und der dritten Garniturwalze 5 eine Kardierang des Fasermaterials erfolgt, durch die Faserbüschel aufgelöst und die Fasern gestreckt und paralleli-siert werden. Dabei verbleibt ein Teil des Fasermaterials auf der ersten Garniturwalze 22 und wird von dieser durch die zweite Garniturwalze 23 bei gleichzeitiger weiterer Auflösung abgenommen. Der andere Teil des Fasermaterials wandert von der Garnitur der ersten Garniturwalze 22 auf die der dritten Garniturwalze 5 und wird an den Abscheidöffnungen 50 und 51 mit Abscheidkanten 52 und 53 vorbeigeführt. Dabei werden in Abhängigkeit von der Umfangsgeschwindigkeit und der Krümmung der Garniturwalze 5 sowie der Einstellung der Abscheidöffnungen 50 und 51 bzw. Abscheidkanten 52 und 53 vergleichsweise grobe Verunreinigungen aus dem Fasermaterial ausgeschieden, die in die Schmutzkammer im Gehäuse 1 gelangen. Die Garniturwalze 5 läuft zwar bei gleichem Durchmesser wie die Garniturwalze 22 mit niedrigerer Drehzahl als diese um, so dass auch die bei der Garniturwalze 5 auftretenden Beschleunigungen und Fliehkräfte entsprechend geringer sind. Diese reichen jedoch für die Abscheidung der gröberen Verunreinigungen aus, da die Verunreinigungen infolge der vorhergehenden Kardierung des Fasermaterials freigelegt sind und daher leicht aus dem Fasermaterial heraus geschleudert werden können. Anschliessend nimmt die zweite Garniturwalze 23 das Fasermaterial von der Garnitur der dritten Garniturwalze 5 ab und führt es, ebenso wie das von der ersten Garniturwalze 22 abgenommene Material, an der Abscheidöffnung 26 mit Abscheidekante 28 vorbei. Dort werden, wie bereits anhand der Fig. 1 erläutert, feinere Verunreinigungen und schliesslich dann auf der Siebtrommel 3 feinste Verunreinigungen ausgeschieden.
Im Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 3, in der die bereits in Fig. 1 und 2 gezeigten und beschriebenen Teile übereinstimmend mit diesen bezeichnet sind, sind über den Umfang der Siebtrommel 3 eine Mehrzahl von Glättwalzen 6 zum Andrük-ken des Fasermaterials an die Siebtrommel 3 sowie Wende-und Förderwalzen 7 verteilt. Die Wende- und Förderwalzen 7 lösen das Fasermaterial von der Siebtrommel 3 ab und fördern es in Drehrichtung der Siebtrommel, wobei sie, wie noch erläutert wird, einen Wirbeleffekt auf die Fasern ausüben. Durch diese Aufwirbelung wird das Fasermaterial jeweils gewendet bzw. umgeschichtet. Zweckmässig folgt, in Drehrichtung P der Siebtrommel 3 gesehen, jeweils auf eine Glättwalze 6 eine Wende- und Förderwalze 7. Vorteilhaft sind jeweils eine Glättwalze 6 und die ihr folgende Wende- und Förderwalze 7 paarweise und jedes Paar in einem Abstand vom nachfolgenden angeordnet. Dadurch wird zum einen die wirksame Reinigungsfläche der Siebtrommel 3 bestmöglich ausgenutzt, und zum anderen kommen die aus Kunststoff, Leder o. dgl. bestehenden Blätter der Wende- und Förderwalzen 7 in Kontakt mit den Glättwalzen 6 und üben so eine kontinuierliche Reinigungswirkung auf letztere aus. Die Möglichkeit, die Wende- und Förderwalzen 7 in einem Abstand zu den Glättwalzen 6 zu lagern, ist aber ebenfalls gegeben. Im Ausführungsbeispiel sind sechs Paare von Glättwalzen 6 und Wende-und Förderwalzen 7 in Aufeinanderfolgle über den Umfang der Siebtrommel verteilt, jedoch kann deren Zahl je nach dem Verschmutzungsgrad und dem Durchmesser der Siebtrommel 3 auch erhöht oder auch bis auf eine Glättwalze 6 und eine Wende- und Förderwalze 7 verringert werden. Die Glättwalzen 6 und Wende- und Förderwalzen 7 haben die gleiche, der Drehrichtung P der Siebtrommel 3 entgegengesetzte, Drehrichtung bei unterschiedlicher Umfangsgeschwindigkeit. Während die Umfangsgeschwindigkeit der Glättwalzen 6 im wesentlichen der Umfangsgeschwindigkeit der Siebtrommel 3 entspricht, ist die Umfangsgeschwindigkeit der Wende- und Förderwalzen um ein Mehrfaches höher. Die im Innern der Siebtrommel 3 ortsfest angebrachten Abdeckblenden 30 halten mindestens den Arbeitsbereich der Wende- und Förderwalzen 7 auf der Siebtrommel 3, zweckmässig aber auch den Arbeitsbereich der Glättwalzen 6 strömungsfrei.
Dem, in Drehrichtung P der Siebtrommel 3 gesehen, letzten, aus einer Glättwalze 6 und Wende- und Förderwalze 7 bestehenden Walzenpaar folgt in einem Abstand nochmals eine Glättwalze 6, wahlweise auch eine zweite Glättwalze 6 , so dass das Fasermaterial in Vliesform zu einer im Faserabführbereich angeordneten Abstreifwalze 8 gelangt. Durch die Abstreifwalze 8 erfolgt die endgültige Ablösung des Fasermaterials von der Siebtrommel 3, das mittels eines Luftstromes P2 durch eine Transportleitung 80 zu einer nachfolgenden Maschine, insbesondere einer Karde, abgeführt wird oder auch mittels der in Fig. 1 und 2 gezeigten Abzugswalzen von der Siebtrommel 3 abgenommen wird. Dabei hält die Abdeckblende 31 im Innern der Siebtrommel 3, die sich von der auf das letzte Walzenpaar folgenden Glättwalze 3 bis zu dem die zweite Garniturwalze 23 mit der Siebtrommel 3 verbindenden Fasertransportkanal 24 erstreckt, den Unterdruck in der Siebtrommel vom Faserabführbereich fern. Zur Unterstützung der Vliesabnahme von der Siebtrommel 3 durch die Abstreifwalze 8 ist dieser Abstreifwalze der bereits in der Beschreibung der Fig. 1 genannte Blasluftkanal 35 zugeordnet, der durch die halbkreisförmige Aussparung der Abdeckblende 31 an ihrer dem Mantel der Siebtrommel 3 zugewandten Fläche gebildet ist. Der Blasluftkanal 35 erstreckt sich über die Arbeitsbreite der Siebtrommel 3 und ist durch eine Rohrleitung 81 mit einem einen Blasluftstrom P3 erzeugenden Gebläse (nicht gezeigt) verbunden. An der Abdeckblende 31 angebrachte Abdichtungen 36 trennen die Luftströme P2 und P3 von dem in das Innere der Siebtrommel 3 einfliessenden Saugluftstrom Pi. Derartige Abdichtungen können auch an den Abdeckblenden 30 vorgesehen werden.
Die Siebtrommel 3 und die auf ihrem Umfang in Aufeinanderfolge verteilten Glättwalzen 6 und Wende- und Förderwalzen 7 sind von dem mit Luftschlitzen versehenen Gehäuseteil 15 derart umgeben, dass zwischen diesem und der Siebtrommel 3 ein ringförmiger, sich vom Fasertransportkanal 24 bis zu der durch die Abstreifwalze 8 definierten Faserabführstelle erstreckender Kanal 9 entsteht, in dem die Glättwalzen 6 und Wende- und Förderwalzen 7 liegen. Dabei übernehmen die Glättwalzen 6 insofern die Funktion von Dichtelementen im Kanal 9, als sie die Saugluftströme Pi in den einzelnen Reinigungsbereichen zwischen den Walzenpaaren trennen.
Die Siebtrommel 3 ist zur Erzeugung eines Unterdruckes in ihrem Innern durch einen Saugkanal 82 mit einer Saugvorrichtung (nicht gezeigt) verbunden und wird über eine Antriebswelle 37 mit Antriebsscheibe 38 (Fig. 4), die in einem Gestell
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Auch bei dieser Ausführungsform der Reinigungsvorrichtung werden, bedingt durch die von der ersten Garniturwalze 22 und dritten Garniturwalze 5 zur zweiten Garniturwalze 23 ansteigenden Fliehkräfte, zunächst an den Abscheidöffnungen 25, 50 und 51 die vergleichsweise gröberen Verunreinigungen aus dem vom Wickel W oder einem Füllschacht zugespeisten Fasermaterial ausgeschieden, dann an der Abscheidöffnung 26 feinere und schliesslich, nach Zuführung des Fasermaterials durch den Fasertransportkanal 24 zur Siebtrommel 3, die restlichen noch im Fasermaterial enthaltenen feinen und feinsten Verunreinigungen.
Es ist hier zu bemerken, dass der in Fig. 3 gezeigte Fasertransportkanal 24 im Gegensatz zu Fig. 1 und 2 nicht konisch ausgebildet und ausserdem so angeordnet ist, dass er die Siebtrommel 3 tangiert. Dies ist im Hinblick auf die im folgenden beschriebene verstärkte Reinigungswirkung, die bei dieser Ausführungsform von der Siebtrommel 3 ausgeht, möglich. Selbstverständlich kann aber der Fasertransportkanal 24 auch hier die in Fig. 1 und 2 gezeigte Ausbildung und Lage mit den dort beschriebenen Vorteilen erhalten.
Nach Passieren des Fasertransportkanals 24 gelangt das vorzugsweise in Einzelfasern aufgelöste Fasermaterial in den durch Pfeile Pi angedeuteten Saugluftstrom, der durch die Luftschlitze des Gehäuses 15 und den perforierten Mantel der Siebtrommel 3 in deren Inneres strömt und eine erste Reinigungswirkung auf die Fasern ausübt. Während Staub und Faserfragmente das Sieb der Siebtrommel 2 passieren und durch den Kanal 82 einem nicht gezeigten Staubfilter zugeführt werden, setzen sich die Fasern an der Siebtrommel 3 ab. Sie werden von der ersten Glättwalze 6 an die Siebtrommel 3
angedrückt und geglättet und danach von der ihr nachgeordneten Wende- und Förderwalze 7 von der Siebtrommel 3 abgestreift. Da die Umfangsgeschwindigkeit der Wende- und Förderwalzen 7 um ein Mehrfaches höher als die der Siebtrommel s 3 ist, erfolgt dieses Abstreifen unter starker Beschleunigung der Fasern, so dass diese entgegen dem Saugluftstrom Pi aufgewirbelt und dabei gleichzeitig in Drehrichtung P der Siebtrommel 3 gefördert werden. Es ist deshalb wesentlich, den Saugluftstrom so zu regulieren, dass einerseits ein genügendes Absaugen des Staubes erfolgt, andererseits aber auch eine genügende Aufwirbelung und damit Umschichtung des Fasermaterials ermöglicht wird. Hierzu ist zweckmässig eine Reguliervorrichtung für den Saugluftstrom vorgesehen, um eine Einstellung auf verschiedene Fasermaterialien zu ermöglichen.
Nach der Aufwirbelung formieren sich die Fasern unter dem Einfluss des Saugluftstromes Pi wiederum zu einem Vlies auf der Oberfläche der Siebtrommel 3. Dieses wird nun von der nächstfolgenden Glättwalze 6 an die Siebtrommel 2 gedrückt und geglättet und von der ihr zugeordneten Wende- und Förderwalze 7 unter Aufwirbelung abgestreift, wobei die Wende-und Förderwalzen ständig eine Klopfwirkung auf die Siebtrommel 3 ausüben und so ein Verstopfen der Perforation der Siebtrommel verhindern. Dieser Vorgang wiederholt sich in der beschriebenen Weise fortlaufend über den Umfang der Siebtrommel 3, bis das von der letzten Glättwalze 6 oder 6' verdichtete Vlies durch die Abstreifwalze 8 von der Siebtrommel 3 abgestreift und die Fasern abgeführt werden. Es ist ersichtlich, dass, bedingt durch den Wirbeleffekt der Wende-und Förderwalzen 7, zwischen jedem Walzenpaar eine Umschichtung der Fasern in dem nachfolgenden Vlies erfolgt. Dadurch gelangen im Verlauf des Reinigungsprozesses auch die Fasern in unmittelbaren Kontakt mit dem Siebmantel der Siebtrommel 3, die ursprünglich vom Siebmantel weiter entfernt lagen. Dies führt, ebenso wie die Konzentration des Saugluftstromes Pi auf die Reinigungsstellen zwischen den Abdeckblenden 30 bzw. 31 und dessen vor der jeweiligen Vliesbildung erfolgende Einwirkung auf die Fasern in aufgewirbeltem Zustand, zu einer besonders intensiven Reinigung des Fasermaterials vom Staub und staubähnlichen Verunreinigungen. Diese intensive Reinigung ist auch dann gewährleistet, wenn ein relativ dickes Faservlies die Siebtrommel 3 passiert, das zur Erreichimg einer hohen Produktionsleistung der Vorrichtung angestrebt wird.
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1. Vorrichtung zum Ausscheiden von Verunreinigungen aus Fasergut, insbesondere Baumwolle, mit wenigstens zwei einer Zuführvorrichtung nachgeordneten Garniturwalzen und einer Siebtrommel, der das Fasergut mittels eines Luftstromes zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Garniturwalzen (22,23) von einem nur von Abscheidöffnungen (25, 26) mit zugehörigen Abscheidkanten (27, 28) unterbrochenen Gehäuse eng umschlossen sind, wobei die zweite Garniturwalze (23) mit der ersten Garniturwalze (22) als Abnahme-und Auflösewalze für das Fasermaterial zusammenarbeitet, und dass die Fliehkräfte am Umfang der zweiten Garniturwalze (23) grösser sind als an der ersten Garniturwalze (22).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Garniturwalze (23) von einem Fasertransportkanal (24) tangiert wird, der sie mit der Siebtrommel (3) verbindet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Fasertransportkanal (24) in Richtung zur Siebtrommel (3) konisch verjüngt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden Garniturwalzen (22, 23) eine dritte, von einem nur von Abscheidöffnungen (50, 51) unterbrochenen Gehäuse eng umschlossene Garniturwalze (5) zugeordnet ist, derart, dass zwischen der ersten Garniturwalze (22) und der dritten Garniturwalze (5) eine kardierende Wirkung auf das Fasermaterial ausübbar ist und die zweite Garniturwalze (23) als Abnahme- und Auflösewalze mit der ersten Garniturwalze (22) und der dritten Garniturwalze (5) zusammenarbeitet, wobei die an der dritten Garniturwalze (5) auftretende Fliehkraft geringer als die an der ersten Garniturwalze (22) ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheidöffnungen (25,26, 50, 51) jeweils der Grösse der zur Ausscheidung kommenden Verunreinigungen angepasst sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebtrommel (3) zwischen dem Fasertransportkanal (24) und einer Faserabnahmestelle wenigstens eine Glättwalze (6) und eine das Fasermaterial aufwirbelnde Wende- und Förderwalze (7) zugeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehrichtung der Wende- und Förderwalze (7) der Drehrichtung (P) der Siebtrommel (3) entgegengerichtet und ihre Umfangsgeschwindigkeit um ein Mehrfaches höher als die der Siebtrommel (3) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Umfang der Siebtrommel (3) eine Mehrzahl von Glättwalzen (6) und Wende- und Förderwalzen (7) in Aufeinanderfolge verteilt und die Glättwalzen (6) und Wende- und Förderwalzen (7) jeweils paarweise angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch einen im Bereich der Faserabnahmestelle an der Siebtrommel (3) angeordneten Blasluftkanal (35), der sich innerhalb der Siebtrommel (3) über deren Arbeitsbreite erstreckt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Siebtrommel (3) an ihrem einen Ende durch die Lagerung der Antriebswelle (37) gestützt und an ihrem anderen Ende auf Rollen (39) frei drehbar gelagert ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Abdeckblenden (30, 31), die im Innern der Siebtrommel (3) jeweils in einem Abstand voneinander ortsfest angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Garnitur der folgenden Garniturwalze gegenüber der vorhergehenden Garniturwalze eine grössere Spitzendichte aufweist.
Die übliche Verfahrensweise in der Spinnerei besteht darin, dass das mit Verunreinigungen durchsetzte Fasermaterial in der Putzerei und der Karderie einer mehrfachen Reinigung unterworfen wird, bevor es zu den weiterverarbeitenden Maschinen gelangt. Die Reinigung des Fasermaterials in den üblichen Öffnungs- und Reinigungsmaschinen ist jedoch unvollkommen. Auch nach Passieren der Kardiermaschinen verbleiben Schmutzpartikel und insbesondere auch feiner und feinster Staub im Fasermaterial. Eine gute Reinigung ist jedoch wichtig für die nachfolgenden Verarbeitungsprozesse, insbesondere bei Verwendung von Rotorspinnmaschinen, die keine Schmutzabscheidungsmöglichkeit beinhalten.
Es sind bereits Vorschläge für eine verbesserte Öffnung und Reinigung des Fasermaterials gemacht worden. So ist ein Sägezahnöffner zum Öffnen von Fasergut, insbesondere Baumwolle, bekannt, bei dem zum Ausscheiden von Verunreinigungen zwischen den üblichen Öffnungswalzen und Abnehmerwalzen jeweils eine mit Stiften oder Zähnen versehene, entgegen dem Drehsinn der Öffnungswalze rasch umlaufende Schlagwalze und ein dieser zugehöriger Rost angeordnet sind. Das so bearbeitete Fasermaterial wird mittels eines Luftstromes von der Abnehmerwalze abgesaugt und in einer Sammelleitung zu einem Siebtrommelluftabscheider befördert. Ein solcher Sägezahnöffner, der in der DE-PS 1114 127 offenbart ist, ermöglicht zwar eine Auflösung des Fasermaterials bis zur feinsten Faserflocke und Einzelfaser. Jedoch wird das angestrebte Ziel, die freigelegten Verunreinigungen auszuscheiden, im wesentlichen nur in bezug auf die relativ groben Verunreinigungen erreicht, die sich an den Kanten der Roststäbe abstreifen. Feine und feinste Verunreinigungen verbleiben dagegen im Fasermaterial, so dass die Reinigungswirkung dieser bekannten Vorrichtung ungenügend ist.
Zur Abscheidung von Verunreinigungen einschliesslich Staub ist ein sogenannter Kaskadenreiniger entwickelt worden (US-PS 3 006 034). Hierbei wird das Fasermaterial an der Einlaufseite der Maschine auf einer als Zuführvorrichtung dienenden Siebtrommel mit zugehöriger Verdichtungswalze verdichtet und danach von einer Abstreifwalze, die die gleiche Drehrichtimg wie die Siebtrommel hat, von der Siebtrommel abgestreift. Die Schlagstellen des Kaskadenreinigers sind über Kanäle indirekt mit der Siebtrommel verbunden, um Staub von den Schlagstellen durch die Siebtrommel hindurch abzusaugen. Hierfür kann jedoch nur ein schwacher Saugluftstrom eingesetzt werden, da andernfalls mit dem Staub grössere Mengen Fasermaterial von den Schlagstellen wieder zur Siebtrommel zurückgeführt würden. Die Staubabführung ist damit unbefriedigend.
Es ist ferner eine Vorrichtung zum Reinigen von Flocken aus Naturfasern, wie Baumwollflocken, von Schmutzteilen bekannt, die eine Mehrzahl von hintereinander angeordneten Siebtrommeln aufweist (DE-OS 2 43 1 018). Hierdurch wird die Entstaubung des Fasermaterials, für die diese Vorrichtung vorgesehen ist, zwar verbessert, jedoch sind der konstruktive Aufwand und die erforderliche Saugleistung unverhältnismässig hoch. Da das Fasermaterial den Saugluftströmen der einzelnen Siebtrommeln in Form von mehr oder weniger feinen Flocken ausgesetzt ist, ist ausserdem auch bei einer hohen Saugleistung nicht sichergestellt, dass insbesondere im Innern der Flocken befindlicher Staub vollständig ausgeschieden wird.
Schliesslich ist auch bereits bekannt, als Zuführeinrichtung für eine Kardiermaschine zwei Vorreisser mit ein oder mehreren dazwischen angeordneten Verdichtungswalzen, gegebenenfalls auch Quetschwalzen, vorzusehen, um die Öffnung und Reinigung des Fasermaterials zu verbessern (GB-PS 1 230 331). Die dadurch mögliche verstärkte Schmutzausscheidung erstreckt sich jedoch im wesentlichen auf Verunreinigungen gröberer Art, während insbesondere feiner und s
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feinster Staub und auch kleinere Schmutzpartikel und Faserfragmente im Fasermaterial verbleiben.
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