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CH675129A5 - - Google Patents

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Publication number
CH675129A5
CH675129A5 CH1158/88A CH115888A CH675129A5 CH 675129 A5 CH675129 A5 CH 675129A5 CH 1158/88 A CH1158/88 A CH 1158/88A CH 115888 A CH115888 A CH 115888A CH 675129 A5 CH675129 A5 CH 675129A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
roller
opening
cleaning
opening roller
channel
Prior art date
Application number
CH1158/88A
Other languages
English (en)
Inventor
Akiva Pinto
Guenter Lucassen
Rolf Reiner Jung
Bernhard Bocht
Original Assignee
Hollingsworth Gmbh
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Publication date
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Publication of CH675129A5 publication Critical patent/CH675129A5/de

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G9/00Opening or cleaning fibres, e.g. scutching cotton
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G9/00Opening or cleaning fibres, e.g. scutching cotton
    • D01G9/12Combinations of opening or cleaning machines

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Description

1
CH 675 129 A5
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Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Reinigen und Öffnen von in Flockenform befindlichem, natürlichem und/oder synthetischem Fasergut, bei der das Fasergut eine Einzugsvorrichtung und danach eine Öffnervorrichtung mit Reinigungsvorrichtung durchläuft und alsdann zur Verarbeitungsmaschine abgeführt wird.
Bei den in der Vorbereitung des Spinngutes befindlichen Reinigungsvorrichtungen ist zu unterscheiden zwischen den sogenannten Erst-Reini-gungsmaschinen, die zum Reinigen des Rohspinngutes, z.B. Rohbaumwolle vor der verkaufsbedingten Ballenherstellung, eingesetzt werden und den Reinigungsvorrichtungen, die in dem Vorbereitungspro-zess für die Bearbeitung des Spinngutes vor oder gegebenenfalls auch nach der Karde oder Krempel eingesetzt werden, d.h. nachdem das Rohgut der Ballen aufgelöst ist Bei den Reinigungsvorrichtungen der zuletzt genannten Art setzt man Reini-gungs- und Öffnungsvorrichtungen ein, bei denen die Einzugsvorrichtung, z.B. ein Einzugswalzenpaar, unmittelbar mit der Öffnerwalze zusammenarbeitet, an der sich eine Reinigungsvorrichtung in Gestalt eines Messerrostes oder dgl. befindet, wobei an der gegenüberliegenden Seite des Messerrostes eine Absaugvorrichtung für das gereinigte Gut angeordnet ist. Der Reinigungsgrad bei solchen Vorrichtungen lässt noch zu wünschen übrig, insbesondere werden die Abfallpartikel durch den Rei-nigungsprozess mehr oder weniger zertrümmert. Eine Ausscheidung dieser Trümmerpartikel ist im weiteren Verarbeitungsprozess nicht oder nur sehr schwer möglich.
Bei der ersteren Art der Reinigungsvorrichtungen für das Rohspinngut ist es bekannt, zwischen der Einzugsvorrichtung und der mit einer Reinigungsvorrichtung versehenen Öffnerwalze eine Zwischenwalze vorzusehen, die mit einer Reinigungsvorrichtung, z.B. einem Messerrost, zusammenarbeitet. Hierbei ist die Anordnung so getroffen, dass die Zwischenwalze und die Offnungswal-ze nahezu gleichen Durchmesser aufweisen und die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Walzen verhältnismässig gering ist, was zu Schwierigkeiten bei der Abgabe des Fasermaterials zu der Öffnerwalze führte. Um die Garnitur der Zwischenwalze an der Rückführungsseite dieser von Fasern u.dgl. möglichst sauberzuhalten, ist einerseits ein Ableitungsblech zum Überführen des Faserstromes von der einen Walze zu der anderen Walze vorgesehen. Andererseits befindet sich nach dem Ableitungsblech noch eine Absaugvorrichtung, die die zurückbleibenden Fasern von der Walzengarnitur entfernt. Das Problem der Übergabe der Fasern von der Zwischenwalze zu der Öffnerwalze ist hierbei nicht einwandfrei gelöst.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Reinigungsund Offnungsvorrichtung zu schaffen, mit der eine Feinauflösung des Fasergutes bei hohem Reinigungsgrad und hoher Durchsatzmenge ermöglicht ist, ohne dass eine Faserschädigung in Kauf genommen werden muss. Die Erfindung zeichnet sich bei der genannten Vorrichtung dadurch aus, dass zwischen der Einzugsvorrichtung und der Öffnervorrichtung mindestens eine Zwischenwalze von kleinem Durchmesser und hoher Drehzahl angeordnet ist. Die Zwischenwalze dient der Faserbeschleunigung und soll einen Durchmesser von kleiner als 400 mm, vorzugsweise etwa 100-250 mm, aufweisen und die Umfangsgeschwindigkeit der Beschleunigungswalze sollte mindestens über 600 m/Minute, vorzugsweise im Bereich von 2100 m/Minute, liegen. Das Verhältnis der Umfangsgeschwindigkeit der Beschleunigungswalze zu derjenigen der Öffnerwalze ist nochmals gesteigert und kann sich auf 1:1 1/3, vorteilhaft 1:2 und mehr, belaufen.
Durch eine solche Ausbildung der Reinigungsund Öffnungsvorrichtung ergibt sich eine Vereinigung von wesentlichen Vorteilen. Durch die Zwischenwalze erzielt man eine grössere Zentrifugalkraft in der zugehörigen Reinigungszone und auch bei dem Übergang des Faserstroms von der Zwischenwalze zu der Öffnungswalze, die ihrerseits mit noch grösserer Umfangsgeschwindigkeit umläuft. Eine höhere Geschwindigkeit der Fasern am Reinigungsaggregat führt zu einer wesentlich verbesserten Reinigung und Öffnung, ohne dass eine Schädigung der Fasern eintritt, und zwar nicht nur für Baumwolle, bei der ein sehr hoher Reinigungsgrad erzielt wird, sondern auch für Abfälle, Fasermischungen und auch Synthetikfasern allein. Es ergibt sich eine universelle Feinauflösung und Reinigung, ohne dass grosse Veränderungen an dem Aggregat vorgenommen werden müssen. Die stufenweise Steigerung der Umfangsgeschwindigkeiten durch eine oder mehrere Zwischenwalzen bis zu der Öffnerwalze gewährleisten den hohen Reinigungsgrad ohne Faserschädigung. Darüber hinaus ist es ermöglicht, dass Schmutzpartikel, z.B. Schalenteile u.dgl. aus dem Fasergut herausgeholt bzw. abgesondert werden, ohne dass diese einer Zerkleinerung unterliegen, so dass kleine Schmutzpartikel, die nachher erschwert oder nicht mehr aus dem Fasergut entfernbar sind, nicht entstehen können. Die entstehenden Abfälle bei der Zwischenwalze bzw. den Walzen und der Öffnerwalze sind grundsätzlich unterschiedlich, so dass man von einer automatischen Klassifizierung der Art der Abfälle sprechen kann. Der Anteil der Abfälle in dem ausgesonderten Gut bei der Beschleunigungswalze ist derart hoch, dass dieser Abfall weitgehend nicht mehr verwendbar ist, d.h. eine Rückgewinnung der Fasern aus dem Abfall nur in wenigen Fällen lohnt. Der Abfall von dem Reinigungsaggregat an der Öffnerwalze ist dagegen wieder verwendbar. Es kann eine Rückgewinnung der Fasern aus diesem Abfall vorgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Abfälle an der oder den Zwischenwalzen und die Abfälle an der Öffnerwalze nicht nur getrennt abgeführt, sondern bis zur vollständigen Entsorgung getrennt gehalten werden können. Eine gemeinsame Abführung ist an sich auch möglich. Mit der gesamten Vorrichtung lassen sich Durchsatzmengen erreichen, die weit über ca. 200 kg je Stunde liegen, ohne dass die geschilderten Vorzüge preisgegeben werden.
An der Öffnerwalze kann eine tangential verlaufende Absaugevorrichtung für den Faserstrom an5
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geordnet sein, die als Übergang von der Länge der Offnerwalze zu einem Absaugrohr mit z.B. kreisförmigem Querschnitt ausgebildet ist. Hierbei ist es zweckmässig, dass der untere Teil des Übergangsteils über die Länge der Öffnerwalze hinausragt, d.h. dass ein seitlicher Lufteintritt möglich ist. Durch die zusätzlich eintretende Luft wird eine Turbulenz in dem Übergangsteil vermieden. Dies ist auch durch eine einfachere Luftzufuhr, wie Gestellwandöffnung, Rohr oder dgl. möglich.
Das Überleitungsteil ist - im Querschnitt gesehen - vorteilhaft so ausgebildet, dass es einen dü-senförmig sich verjüngenden Zuführungsteil und einen düsenförmig sich erweiternden Abführungsteil aufweist. Hierbei hat sich ein turbulenzfreier Strömungsverlauf ergeben, wenn das Übergangsteil im Anschluss an die Öffnerwalze ein Übergangsstück mit parallel verlaufenden Wänden aufweist.
Es ist weiterhin vorteilhaft, die Vorrichtung zum Reinigen und Öffnen mit einer Speisevorrichtung zu kombinieren, indem der Reinigungsvorrichtung unmittelbar eine Speisevorrichtung vorgesetzt wird, bei der das Fasergut über eine Einzugsvorrichtung eingezogen, über eine Auflösevorrichtung, z.B. eine Schlägerwalze oder Öffnerwalze, aufgelöst und in einem Schacht, vorzugsweise mittels eines Luftstromes regulierbar verdichtet und danach durch Abzugswalzen kontinuierlich abgezogen wird. Das abgehende Faservlies kann über eine Rutsche der kombinierten Öffnungs- und Reinigungsvorrichtung zugeführt werden. Auf diese Weise ist eine Dosierung und gute Kontrolle der Menge des der Reinigungsvorrichtung u.dgl. zuzuführenden Faserstroms ermöglicht.
Die Erfindung wird anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele nachstehend erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Reinigungs- und Öffnungsvorrichtung gemäss der Erfindung im Aufriss und im Schema;
Fig. 2 stellt einen Ausschnitt der Reinigungsvorrichtung der Fig. 1 im grösseren Massstab schematisch dar;
Fig. 3 veranschaulicht die Ausbildung des Absaugkanals tangential zur Öffnerwalze im Querschnitt, schematisch;
Fig. 4 ist ein Schnitt nach der Linie IV—IV der Fig.
3;
Fig. 5 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform der Reinigungsvorrichtung der Erfindung in Kombination mit einer Speisevorrichtung, im Aufriss und im Schema.
Die Reinigungs- und Öffnungsvorrichtung 1 weist ein Gehäuse 2 auf, in dem eine Einzugsvorrichtung 3, eine Zwischenwalze 4 und eine Öffnungswalze 5 drehbar gelagert sind, wobei der Antrieb durch einen Motor 6 und entsprechende Übertragungsglieder erfolgen kann. Die dargestellte Einzugsvorrichtung besteht aus einer verstellbaren Einzugswalze 8, die mit einem Muldenblech 9 zusammenwirkt, das an einer Quertraverse 10 verstellbar angeordnet ist. Die Zwischenwalze 4 arbeitet mit einer Reinigungsvorrichtung 12, die aus einem oder mehreren hintereinander folgenden Messern 13 bestehen kann. Ferner kann auch ein Querstab 14 zur Regulierung der der Messervorrichtung 13 zuzuführenden Menge vorgesehen sein, wobei der Abstand des Querstabes 14 zu der Umfangsfläche der Zwischenwalze 4 eingestellt werden kann.
An der Öffnerwalze 5 können zwei oder mehrere weitere Reinigungsvorrichtungen 16 und 17 angeordnet sein, die vorzugsweise durch mindestens ein Kardierelement 18 voneinander getrennt sind. Auf der Rückseite der Öffnerwalze 5 befindet sich ein Absaugkanal 20 tangential zu dieser Walze. Vor der Abscheidevorrichtung 16 können ebenfalls ein oder mehrere parallel zu der Achse der Öffnerwalze verlaufende Stäbe 2 vorgesehen sein, mit denen der Faserstrom zu dem Messerrost 16 reguliert werden kann, wobei der Abstand der Stäbe 21 zu dem Umfang der Öffnerwalze 5 einstellbar ist.
Die Einzugswalze 8 läuft verhältnismässig langsam um, z.B. mit einer Umfangsgeschwindigkeit von ca. 50 m je Minute. Die Zwischenwalze 4 ist im Verhältnis zur Öffnerwlaze 5 mit einem wesentlich kleineren Durchmesser versehen. Der Durchmesser der Zwischenwalze 4 soll etwa 400 mm nicht übersteigen. Vorzugsweise ist der Durchmesser wesentlich kleiner vorgesehen, z.B. in dem Bereich von 100 mm bis 260 mm. Die Zwischenwalze wird jedoch mit einer hohen Drehzahl angetrieben, so dass die Umfangsgeschwindigkeit in dem Bereich von 600 m je Minute und höher bis 2100 m pro Minute und höher liegen kann. Bei dem vorstehend genannten Beispiel kann die Öffnerwalze 5 einen Durchmesser von 420 bis etwa 500 mm aufweisen. Sie wird so angetrieben, dass die Umfangsgeschwindigkeit höher liegt als bei der Zwischenwalze 4, z.B. 1750 m pro Minute und noch darüber (z.B. etwa 4200 m/min). Zweckmässig belaufen sich die Umfangsgeschwindigkeiten der Zwischenwalze 4 zu der Öffnenwalze 5 von 1:1 1/3 bis 1:2. Gegebenenfalls kann das Verhältnis noch grösser sein. Die Walzen laufen jeweils mit hohen Drehzahlen. Die grossen Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den Walzen ergeben eine intensive Reinigung durch den Geschwindigkeitssprung für das Fasergut. Dabei wird ein hoher Reinigungsgrad erzielt, ohne dass eine Faserschädigung eintritt. Der Übergang der Geschwindigkeiten von der Einzugswalze bis zu der Öffnerwalze erfolgt bei Vorhandensein nur einer Zwischenwalze 4 in zwei Stufen und bei mehreren Zwischenwalzen in entsprechend mehr als zwei Stufen. Dadurch ergibt sich eine Gewähr für eine einwandfreie Feinauflösung des Fasermaterials mit hohem Reinigungsgrad.
Die beschriebene Geschwindigkeitsabstufung zwischen den Walzen im Zusammenhang mit mindestens einer Zwischenwalze hat die weitere vorteilhafte Wirkung zur Folge, dass die Schmutzpartikel, z.B. Schalenteile, Stengel u.dgl., unzerkleinert bzw. ungebrochen ausgesondert werden, und zwar bei der Reinigungsvorrichtung 12 an der Zwischenwalze 4, in einem solchen hohen Grad, dass das ausgesonderte Material überwiegend aus Abfall besteht. Ein solcher Abfall ist für die Wiedergewinnung von Fasern nur in wenigen Fällen geeignet. Der Abfall an der Reinigungsvorrichtung 12 wird in dem ge5
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schlossenen Gehäuseteil 23 gesammelt und durch das Rohr 24 abgeführt. Der Abfall von den Abscheidevorrichtungen 16 und 17 fällt in den Trichter 25 und kann durch eine geeignete Vorrichtung, z.B. ein Gebläse 26 abgeführt werden. Der durch den Trichter 25 abgeführte Abfall ist zur Wiedergewinnung der Fasern geeignet. Auch hier ist die Trennung der Abfallpartikel von dem Faserstrom so, dass die Schmutzpartikel praktisch unzerkleineri von dem Faserstrom ausgesondert werden. Die Abfälle an den beiden Absaugstellen 24 und 26 können bei der weiteren Entsorgung vollständig getrennt gehalten oder zusammen abgeführt werden.
Der tangential zu der Offnerwalze 5 geführte Absaugkanal 20 ist vorteilhaft so ausgebildet, dass - im Querschnitt nach der Fig. 3 gesehen - ein Zuführungsteil 27 desselben sich düsenförmig verjüngt und ein Abführungsteil 28 sich im wesentlichen düsenförmig erweitert, wobei dieser Abführungsteil 28 gleichzeitig als Überleitungskanal von einer breiten, der Länge der Öffnerwalze angepassten Basis zu einem Absaugrohr 29 mit z.B. kreisförmigem Querschnitt ausgebildet ist. Der untere Teil 30 des Absaugkanals 20 ist zweckmässig über die Länge der Öffnerwalze 5 hinaus weitergeführt, so dass an den Stellen 31 freie Öffnungen entstehen, durch die Nebenluft in den Absaugkanal 20 eintreten kann. Auf diese Weise wird das Auftreten von Turbulenzen in dem Überleitungskanal 28 vermieden. Vorteilhaft ragt die Öffnerwalze 5 in den Querschnitt des Absaugkanals 20 so weit hinein, dass der freie Querschnitt 32 zwischen Öffnerwalze 5 und der Wand 33 des Absaugkanals sehr eng ist und beispielsweise nur ein Viertel oder weniger des Kanalquerschnittes an der Stelle 33 beträgt, an welcher der Kanal mit parallel zueinander verlaufenden Wänden versehen ist. Dies alles trägt zu einer hohen Absaugwirkung bei grösster Turbulenzfreiheit bei.
Es ist vorteilhaft, die Zuführung des Fasermaterials zu der Reinigungs- und Öffnungsvorrichtung 1 regulierbar zu machen und das Fasermaterial in Gestalt eines Faservlieses oder einer Fasermatte der Reinigungs- und Öffnungsvorrichtung 1 vorzulegen. Hierzu wird der Reinigungs- und Öffnungsvorrichtung 1 eine Speisevorrichtung 35 vorgesetzt. Eine solche Speisevorrichtung kann einen Vorratsschacht 36 aufweisen, dem eine aus den Walzen 37 und 38 bestehende Auflöseeinrichtung folgt, wobei die Walze 38 eine Schlägerwalze oder Öffnerwalze sein kann. Das Material wird sodann in einen Speiseschacht 39 gefördert, in dem das Fasermaterial mechanisch oder mittels eines Luftstromes verdichtet wird. Am unteren Ende des Speiseschachtes 39 befinden sich Abzugswalzen 40. Das abgehende Faservlies wird sodann über eine Rutsche 41 der kombinierten Öffnungs- und Reinigungsvorrichtung 1 zugeführt. Durch die Vereinigung der Speisevorrichtung 35 mit der Reinigungs- und Öffnungsvorrichtung 1 ergibt sich eine steuerbare und kontrollierte Vorlage des in Vliesform befindlichen Fasermaterials zu der Vorrichtung 1.
Die vordere Wandfläche des Gehäuses 2 ist vorteilhaft abklappbar angeordnet, z.B. um ein unten angebrachtes Scharnier, das parallel zu den Walzen verläuft, drehbar gelagert. Dies ermöglicht eine gute Zugänglichkeit zu den in dem Gehäuse befindlichen Maschinenteilen sowie eine leichtere Montage und Wartung.

Claims (1)

  1. Patentansprüche
    1. Vorrichtung zum Reinigen und Öffnen von in Flockenform befindlichem natürlichem und/oder synthetischem Fasergut, bei der das Fasergut eine Einzugsvorrichtung und danach eine Öffnervorrichtung in Gestalt einer Öffnerwalze mit Reinigungsvorrichtung durchläuft und alsdann zu einer Verarbeitungsmaschine abgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Einzugsvorrichtung (3) und der Öffnervorrichtung (5) mindestens eine Zwischenwalze (4) von kleinem Durchmesser und hoher Drehzahl angeordnet ist.
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwalze einen Durchmesser von kleiner als 400 mm, vorzugsweise in dem Bereich von 100 bis 250 mm, aufweist und die Umfangsgeschwindigkeit über 600 m/Minute beträgt.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Umfangsgeschwindigkeit der Zwischenwalze (4) zu der Offnerwalze (5) sich mindestens auf 1:1 1/3, vorteilhaft 1:1,5 und mehr, beläuft.
    4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwalze
    (4) mit einer Reinigungsvorrichtung (12), z.B. einem oder mehreren Messerrosten, zusammenarbeitet und dass das Abfallmaterial an dieser Reinigungsvorrichtung (12) getrennt von dem Abfallmaterial der an der Offnerwalze (5) befindlichen Reinigungsvorrichtung (16, 17) bis zur vollständigen Entsorgung gehalten wird.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Reinigungsvorrichtungen (16, 17) an der Öffnerwalze (5) angeordnet sind und dass zwischen diesen Reinigungsvorrichtungen (16, 17) mindestens ein Kardierelement (18) vorgesehen ist.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Reinigungsvorrichtung (12) der Zwischenwalze (4) mindestens ein im Abstand zu den Walzen und zur Reinigungsvorrichtung einstellbarer Längsstab (14) angeordnet ist.
    7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Öffnerwalze
    (5) eine tangentiale Absaugvorrichtung (20) in Form eines Absaugkanals für den Faserstrom angeordnet ist und ein Kanalabschnitt als Überleitungskanal (28) von der Länge der Öffnenwalze (5) zu einem Absaugrohr (29) mit z.B. kreisförmigem Querschnitt ausgebildet ist und dass der untere Teil (30) des Absaugkanals (20) über die Stirnenden der Öffnerwalze (5) zwecks Eintritt von Nebenluft seitlich vorsteht.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Absaugkanal (20) im Querschnitt gesehen einen düsenförmig sich verjüngenden Zuführungsteil (27) und einen düsenförmig sich erweiternden Abführungsteil (28) aufweist, der
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    gleichzeitig als Überleitungskana! (28) zum Absaugrohr (29) ausgebildet ist, wobei im Anschluss an die Öffnerwalze (5) ein Übergangsstück des Absaugkanals (20) parallel verlaufende Wände (33) ausweist.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnerwalze (5) in den Querschnitt des Absaugkanals (20, 33) ragt und dass der freie Querschnitt (32) zwischen der Öffnerwalze (5) und der gegenüberliegenden Wand (33) des Absaugkanals (20) eng ausgebildet ist, z.B. ein Viertel des Kanalquerschnittes des Übergangsstücks (33) mit parallelen Wänden oder weniger beträgt.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einzugsvorrichtung (3) eine Speisevorrichtung (35) vorgeschaltet ist, bei der das Fasergut über eine Einzugsvorrichtung
    (37) eingezogen, über eine Auflösevorrichtung
    (38), z.B. eine Schlägerwalze, aufgelöst und in einem Schacht (39) mechanisch und/oder pneumatisch verdichtet und durch Abzugswalzen (40) über eine Rutsche (41) der kombinierten Öffnungs- und Reinigungsvorrichtung (1) zugeführt wird.
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