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Die Erfindung betrifft ein Verbundmaterial zur Verpackung von Produkten, insbesondere von Lebensmitteln, und eine entsprechende Verpackung für Produkte aus einem solchen Verbundmaterial.
Allgemein müssen in heutiger Zeit Produktverpackungen nicht nur die elementaren Anforderungen hinsichtlich des Schutzes und der Haltbarhaltung von verpackten Produkten, insbesondere Lebensmitteln, erfüllen, sondern sie sollten darüber hinaus werbend einsetzbar sein und eventuell sogar zusätzliche Gimmicks, wie etwa Sammelbilder oder ähnliches, bieten. Gleichzeitig sollten die Kosten für entsprechende Verpackungsmaterialien möglichst gering sein.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 298 11 916 U1 ist beispielsweise eine Verpackung für eine Speiseeis bekannt, bei welcher ein Verbundmaterial aus einer umschliessenden Hülle aus kaltsiegelfähigem Papier oder aus einer kaltsiegelfähigen Folie besteht, wobei an einem Abschnitt der Innenseite dieser Hülle zusätzlich ein Haftetikett lösbar angebracht ist, wobei das so entstehende Verbundmaterial einen Schichtaufbau vom Produkt nach aussen gesehen wie folgt aufweist : Eine transparente Kaschierfolie zum Produkt hin, eine Schicht Klebelack, einen mehrfarbigen Aufdruck, eine Polypropylenfolie als Druckträger und eine Schicht aus ablösbarem Haftklebstoff, mit welcher das entsprechende Haftetikett an der eigentlich umschliessenden Verpackungshülle fixiert ist.
Diese bekannte Stileis-Verpackung bietet zwar einen zusätzlichen werbenden Effekt durch das an der Innenseite zum Eis hin vorgesehene Haftetikett mit einer Bedruckung, wobei dieses Haftetikett unterschiedliche Sammelmotive darstellen kann. Die Herstellung dieser Verpackung und des entsprechenden Verbundmaterials ist jedoch relativ aufwendig und auch der Verpackungsvorgang an sich erfordert relativ aufwendige maschinelle Vorkehrungen, welche die Handhabbarkeit im Herstellungsprozess verkomplizieren.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verbundmaterial zur Verpackung von Produkten und eine entsprechende Verpackung für Produkte aus einem solchen Verbundmaterial vorzusehen, welche(s) einerseits einen zusätzlichen Werbeeffekt vorsieht und andererseits dennoch kostengünstig und einfach herstell- und verarbeitbar ist.
Die erfindungsgemässe Aufgabe wird gelöst durch ein Verbundmaterial gemäss Anspruch 1 bzw. durch eine Verpackung gemäss Anspruch 11.
Die jeweiligen bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüche definiert.
Das erfindungsgemässe Verbundmaterial zur Verpackung von Produkten, insbesondere von Lebensmitteln, besteht aus einer Verpackungs-Trägerschicht, welche zumindest einseitig eine heisssiegelfähige erste Wachsbeschichtung aufweist, und aus einer flächigen WerbeträgerTrägerschicht, welche eine Werbeträger-Bedruckung aufweist und mit einer WerbeträgerHaftkleberbeschichtung haftend auf der ersten Wachsbeschichtung aufgebracht ist.
Die Gestaltung des erfindungsgemässen Verbundmaterials bietet den Vorteil, dass hier auf einfache Art und Weise sowohl die eigentliche Verpackungs-Trägerschicht als auch die WerbeträgerTrägerschicht durch eine heisssiegelfähige erste Wachsbeschichtung voneinander getrennt sind, wobei die Werbeträger-Trägerschicht mit einer Haftkleberbeschichtung haftend auf dieser ersten Wachsbeschichtung aufgebracht ist. Diese Gestaltung erlaubt eine besonders einfache Herstellbarkeit des erfindungsgemässen Verbundmaterials, da zum einen die trennende heisssiegelfähige erste Wachsbeschichtung leicht auf der Verpackungs-Trägerschicht aufgebracht werden kann und es dadurch einfach möglich ist, auf diese erste Wachsbeschichtung mittels einer zusätzlichen Haftkleberbeschichtung die Werbeträger-Trägerschicht bzw. den Werbeträger aufzubringen.
Beides, die eigentliche Verpackungskomponente (bestehend zumindest aus der Verpackungs-Trägerschicht und gegebenenfalls weiteren Verpackungsschichten wie weiter untern beschrieben) sowie die Werbeträgerkomponente (bestehend zumindest aus der Werbeträger-Trägerschicht, der Werbeträger-Bedruckung, der Werbeträger-Haftkleberbeschichtung und gegebenenfalls weiteren Werbeträgerschichten wie weiter untern beschrieben), kann dabei in Bahnform vorhanden sein, wobei durch eine geeignete Maschine auf einfache Art und Weise diese beiden Bahnen aufeinander geschichtet werden können, um ein erfindungsgemässes Verbundmaterial zu bilden. Durch die Heisssiegelfähigkeit der ersten Wachsbeschichtung kann ferner eine besonders einfache Versiegelung dieses Verbundmaterials zu einer geschlossenen Verpackung erfolgen.
Die WerbeträgerBedruckung bietet darüber hinaus die Möglichkeit, beispielsweise Sammelmotive vorzusehen, welche lösbar von der eigentlichen Verpackungskomponente des erfindungsgemässen Verbundma-
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terials auf einfache Art und Weise abgelöst werden können.
Bevorzugt ist eine Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials, wobei zumindest ein Randbereich der ersten Wachsbeschichtung nicht durch die flächige WerbeträgerTrägerschicht und/oder irgendeine weitere Schicht oder Beschichtung abgedeckt ist, wobei der Randbereich so angeordnet ist, dass durch entsprechende Umfaltung des Verbundmaterials und/oder Heisssiegeln dieses Bereichs eine geschlossene tütenartige Verpackung aus dem Verbundmaterial herstellbar ist.
Dieser zumindest eine Wandbereich kann dabei derart gestaltet sein, dass die bandförmig vorliegende Verpackungskomponente bzw. die entsprechende VerpackungsTrägerschicht und weitere Schichten der eigentlichen Verpackung etwas breiter sind und eine entsprechende erste Wachsbeschichtung aufweisen und die Werbeträgerkomponente bzw. die Werbeträger-Trägerschicht und weitere Schichten der Werbeträgerkomponente ebenfalls bandförmig vorliegen, jedoch mit einer geringeren Breite als die Verpackungskomponente, so dass bei Aufeinanderbringen der beiden Komponente zumindest ein Randbereich, bevorzugt zwei randbereiche links und rechts von der Werbeträgerkomponente, von dieser nicht abgedeckt werden, so dass dort die erste Wachsbeschichtung unabgedeckt vorhanden ist.
Diese bevorzugte Ausführungsform der Erfindung bietet den Vorteil, dass das entsprechend gestaltete Verbundmaterial einfach herstellbar und besonders einfach verarbeitbar ist. Insbesondere sind keine KaltsiegelApparaturen erforderlich, welche unter hoher Druckeinwirkung erst eine Versiegelung ermöglichen, vielmehr kann bereits durch entsprechende Umfaltung bzw. Faltung des erfindungsgemässen Verbundmaterials dieses aufgrund der vorgesehenen heisssiegelfähigen Wachsbeschichtung einfach versiegelt werden, insbesondere unter Einbringung geringer Wärmemengen zumindest im entsprechenden vorgesehenen Heisssiegelbereich.
Gemäss der bevorzugten Ausführungsform kann zum Schutz des Verbundmaterials gegen äu- #ere Einflüsse bzw. zum Schutz und zur Abgrenzung gegenüber dem zu verpackenden Produkts die Seite der Verpackungs-Trägerschicht, welche der ersten Wachsbeschichtung gegenüber liegt, eine Verpackungs-Schutzschicht aufweisen, welche besonders bevorzugt aus Hotmelt, Wachs, Silikon oder einer transparenten Schutzfolie besteht.
Bevorzugt kann das erfindungsgemässe Verbundmaterial zwischen der VerpackungsTrägerschicht und der Verpackungs-Schutzschicht eine Verpackungsbedruckung aufweisen. Diese Bedruckung kann dabei besonders kaufreizfördernd je nach zu verpackendem Produkt gestaltet sein. Die entsprechende Verpackungsbedruckung ist dabei bevorzugt durch die VerpackungsSchutzschicht, welche bevorzugt durchsichtig gestaltet ist, an der Aussenseite des Verbundmaterials, welches von dem verpackten Produkt weg zeigt, gemäss der entsprechenden bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gut sichtbar.
Zum weiteren Schutz des Verbundmaterials kann gemäss einer bevorzugten Ausführungsform auch die Werbeträger-Trägerschicht eine Werbeträger-Schutzschicht aus Lack, transparentem Laminat, Hotmelt, Wachs oder Silikon aufweisen.
Bevorzugt ist eine Produktgestaltung des erfindungsgemässen Verbundmaterials, bei welcher zwischen der Werbeträger-Trägerschicht und der Werbeträger-Bedruckung eine Trennlackschicht vorgesehen ist. Dies ermöglicht beispielsweise, dass als Werbeträger nicht nur Aufkleber herkömmlicher Machart vorgesehen werden können, sondern dass beispielsweise auch auf die Haut eines Benutzers aufrubbelbare Abzieh- bzw. Transferbilder erfindungsgemäss vorgesehen sein können.
Bevorzugt besteht die Verpackungs-Trägerschicht aus Papier mit einem Flächengewicht im Bereich von 20-50 g/m2, bevorzugt Glassinepapier oder aus Kunststofffolie mit einer Dicke von 20-40 um.
Bevorzugt besteht die Werbeträger-Trägerschicht aus OPP-Folie, PET-Folie oder Papier.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Verpackungsbedruckung und die Werbeträger-Bedruckung relativ zueinander ausgerichtet sind. Das heisst, dass die jeweils nach innen bzw. nach aussen zeigenden Bedruckungen der Verpackung bzw. des Werbeträgers beispielsweise in dem Fall, dass das Verbundmaterial der Erfindung bandförmig einer Verpackungsstation zugeführt wird, dort so um das Produkt herum angeordnet werden können, dass weder die Werbeträger-Bedruckung noch die Verpackungsbedruckung entsprechend verschnitten oder an unpassender Stelle umgefaltet werden müssen.
Bevorzugt ist weiter eine Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials, bei
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welcher unter der ersten Wachsbeschichtung eine weitere Bedruckung angeordnet ist. Diese weitere Bedruckung kann beispielsweise eine Anleitung für das Aufbringen eines Transferbildes oder eine weitere Produktinformation darstellen.
Die erfindungsgemässe Verpackung für Produkte, insbesondere für Lebensmittel, weist eine den verpackten Produkten zugewandte Innenseite und eine den verpackten Produkten abgewandte, der Innenseite gegenüberliegende Aussenseite auf und besteht aus einem oben beschriebenen erfindungsgemässen Verbundmaterial.
Bevorzugt ist die Werbeträger-Trägerschicht bezüglich der Verpackungs-Trägerschicht dabei an der Seite des Verbundmaterials angeordnet, welche zur Innenseite der Verpackung zeigt. Das heisst, der Werbeträger ist an der Innenseite der Verpackung angeordnet, so dass nach Kauf eines entsprechend verpackten Produkts ein gewisser werbewirksam gewünschter Überraschungseffekt geboten wird. Beispielsweise können an der Innenseite der erfindungsgemässen Verpackung Werbebilder mit unterschiedlichen Sammelmotiven vorgesehen sein.
Bevorzugt ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Verpackung, bei welcher die Werbeträger-Trägerschicht bezüglich der Verpackungs-Trägerschicht an der Seite des Verbundmaterials angeordnet ist, welche zur Aussenseite der Verpackung zeigt. Die Werbeträgerkomponente des erfindungsgemässen Verbundmaterials der erfindungsgemässen Verpackung liegt somit an der Aussenseite der erfindungsgemässen Verpackung, wodurch die Werbeträgerkomponente bereits von aussen besonders werbewirksam gut sichtbar ist.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in den beigefügten Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben werden, wobei
Figur 1 eine erste bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht zeigt,
Figur 2 eine zweite bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht zeigt,
Figur 3 eine dritte bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht zeigt, und
Figur 4 eine vierte bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht zeigt.
Generell zeigen die Figuren 1 bis 4 verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche Merkmale bezeichnen. Die in den Figuren gezeigten Ausführungsformen sind als Querschnittsansichten gezeigt, wobei das jeweilige Verbundmaterial bevorzugt streifenförmig vorliegt und die Schnittansicht in Querrichtung zu der in Längsrichtung verlaufenden streifenförmigen Anordnung des Verbundmaterials gezeigt ist.
In den Figuren 1 bis 4 ist generell die Verpackungs-Trägerschicht mit Bezugszeichen 1 bezeichnet, die heisssiegelfähige erste Wachsschicht ist mit Bezugszeichen 2 bezeichnet, die flächige Werbeträger-Trägerschicht ist mit Bezugszeichen 3 bezeichnet, die Werbeträger-Bedruckung ist mit Bezugszeichen 4 bezeichnet und die auf der ersten Wachsbeschichtung 2 aufgebrachte Werbeträger-Haftkleberbeschichtung ist mit Bezugszeichen 5 bezeichnet. In allen Figuren ist links und rechts jeweils ein Randbereich 6 der ersten Wachsbeschichtung 2 dargestellt, welche nicht durch die flächige Werbeträger-Trägerschicht 3 und/oder irgendeine weitere Schicht oder Beschichtung abgedeckt ist.
Die jeweiligen Randbereiche 6 sind dabei so angeordnet, dass sie an seitlichen Randabschnitten des erfindungsgemässen Verbundmaterials verlaufen, wobei durch entsprechende Umfaltung des erfindungsgemässen Verbundmaterials und/oder Heisssiegeln dieser Bereiche eine geschlossene tütenartige Verpackung aus dem Verbundmaterial herstellbar ist. Generell sind die Figuren so gezeigt, dass sich die Oberseite des jeweils im Querschnitt gezeigten Verbundmaterials bei entsprechender Verpackung eines Produkts an der Aussenseite der Verpackung befindet, während sich die in allen Figuren 1 bis 4 dargestellte Unterseite des erfindungsgemässen Verbundmaterials sich jeweils an der Innenseite einer aus dem entsprechenden Verbundmaterial herstellbaren Verpackung zum Produkt hin angeordnet befindet.
Figur 1 zeigt eine erste bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials. Die Verpackungskomponente besteht aus der Verpackungs-Trägerschicht 1 und einer Verpackungs-Schutzschicht 7, welche bevorzugt aus Hotmelt, Wachs, Silikon oder einer transparenten Schutzfolie bestehen kann. Die Verpackungs-Trägerschicht 1 kann aus Papier mit einem Flächengewicht im Bereich von 40-50 g pro qm, bevorzugt Glassinepapier oder aus Kunststofffolie mit
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einer Dicke von 20-40 um bestehen. Auf der Verpackungs-Trägerschicht 1 ist eine heisssiegelfähige erste Wachsbeschichtung 2 aufgebracht, wobei Randbereiche 6 an jeweiligen Randabschnitten frei liegen.
Der übrige Bereich der ersten Wachsbeschichtung 2 ist abgedeckt durch eine WerbeträgerHaftkleberbeschichtung 5, mit welcher eine Werbeträger-Trägerschicht 3 haftend auf der ersten Wachsbeschichtung 2 aufgebracht ist. Die Werbeträger-Trägerschicht 3 weist eine WerbeträgerBedruckung 4 auf. Ferner weist die Werbeträger-Trägerschicht 3 an der letztendlich aussen vom Produkt wegweisenden Oberfläche des erfindungsgemässen Verbundmaterials eine WerbeträgerSchutzschicht 9 auf, welche bevorzugt aus Lack, transparentem Laminat, Hotmelt, Wachs oder Silikon bestehen kann. Diese Werbeträger-Schutzschicht 9 ist im gezeigten Beispiel transparent, damit die Werbeträger-Bedruckung 4 an der Aussenseite des aus dem erfindungsgemäss hergestellten Verbundmaterials hergestellten Verpackung sichtbar ist.
Zusätzlich ist unter der ersten Wachsbeschichtung 2 eine weitere Bedruckung 11 angeordnet, nämlich zusätzlich zwischen Verpackungs-Trägerschicht 1 und erster Wachsbeschichtung 2. Figur 1 zeigt somit eine Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials, welche als Werbeträger einen abziehbaren Aufkleber bzw. Sticker enthält.
Eine Verpackung aus dem gezeigten erfindungsgemässen Verbundmaterial wird so hergestellt, dass sich die Schicht 7 zur Innenseite der Verpackung in Richtung des zu verpackenden Produkts hin befindet und sich die Schicht 9 an der Aussenseite der herzustellenden Verpackung vom zu verpackenden Produkt weg befindet. Das erfindungsgemässe Verbundmaterial kann so gefaltet bzw. gefalzt werden, dass die heisssiegelfähige erste Wachsbeschichtung 2 zumindest in einem Teil ihrer Wandbereiche 6 aufeinander zu liegen kommt, so dass dort z. B. durch Heisssiegeln eine tütenförmige Verpackung aus dem entsprechenden Verbundmaterial einfach herzustellen ist. Dies gilt auch für die weiteren gezeigten Ausführungsformen der Erfindung.
Figur 2 zeigt eine zweite bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht, wobei die in Figur 2 gezeigte Ausführungsform im Wesentlichen der Ausführungsform der Figur 1 entspricht. Der Unterschied zwischen der Ausführungsform der Figur 2 im Vergleich zur Ausführungsform der Figur 1 besteht darin, dass gemäss Figur 2 keine Werbeträger-Schutzschicht 9 vorgesehen ist. Vielmehr weist das in Figur 2 dargestellte Verbundmaterial zwischen der Werbeträger-Trägerschicht 3 und der Werbeträger-Bedruckung 4 eine Trennlackschicht 10 auf. Das Verbundmaterial gemäss Figur 2 zeigt keinen Aufkleber bzw. Sticker als Werbeträgerkomponente, sondern ein sog. Transferbild oder Rubbelbild, welches nach dem Abziehen von der eigentlichen Verpackungskomponente beispielsweise auf die Haut aufgedrückt bzw. aufgerubbelt werden kann.
Ansonsten entspricht die in Figur 2 dargestellte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials hinsichtlich ihrer übrigen Komponente und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit dem, was bereits im Zusammenhang mit Figur 1 beschrieben wurde.
Figur 3 zeigt eine dritte bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht. Dabei ist diesmal die als Aufkleber bzw. Sticker ausgebildete Werbeträgerkomponente zur Innenseite einer aus dem gezeigten erfindungsgemässen Verbundmaterial herzustellenden Verpackung angeordnet. Die gezeigten Elemente der Erfindung entsprechen dabei dem, was bereits oben zu den anderen Figuren ausgeführt wurde, so dass dies hier aus Einfachheitsgründen nicht wiederholt wird. Es sei lediglich angemerkt, dass die WerbeträgerSchutzschicht 9 insbesondere dazu dienen kann, dass beispielsweise Elemente der WerbeträgerBedruckung 4 nicht auf zu verpackende Lebensmittel oder ähnliches abfärben oder sich auf diese durchdrücken.
Auch weist die Verpackungs-Trägerschicht 1 gemäss der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform der Erfindung eine Verpackungs-Bedruckung 8 auf.
Figur 4 zeigt eine vierte bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials in einer Querschnittsansicht. Auch in Figur 4 ist die Werbeträgerkomponente im Fall einer aus dem gezeigten Verbundmaterial hergestellten Verpackung zum Produkt hin angeordnet, so dass auch in der in Figur 4 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemässen Verbundmaterials eine Werbeträger-Schutzschicht 9 zur Abdeckung der Werbeträgerkomponente gegenüber dem zu verpackenden Produkt dient, wie dies auch im Fall gemäss Figur 3 gezeigt ist. Auch weist die Verpackungs-Trägerschicht 1 gemäss der in Figur 4 gezeigten Ausführungsform der Erfindung eine Verpackungs-Bedruckung 8 auf, wie dies auch im Fall gemäss Figur 3 gezeigt ist.
Die Ausführungsform gemäss Figur 4 zeigt ein Verbundmaterial, bei welchem die Werbeträgerkomponente als
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Transferbild gestaltet ist. Auch in Figur 4 entsprechen die sonstigen Bezugszeichen den bereits oben genannten entsprechenden Komponenten-Bezugszeichen, wobei die entsprechenden Passagen der Beschreibung auch hinsichtlich Figur 4 gelten, aus Einfachheitsgründen jedoch nicht wiederholt werden.
Generell bietet das erfindungsgemässe Verbundmaterial zum Verpacken von Produkten, insbesondere Lebensmitteln, eine einfache Herstellbarkeit bei gleichzeitig hoher Werbewirksamkeit, wobei flächige Werbeträger innerhalb oder ausserhalb einer aus dem entsprechenden Verbundmaterial hergestellten Verpackung besonders kostengünstig realisierbar sind.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Verbundmaterial zur Verpackung von Produkten, insbesondere Lebensmitteln, bestehend aus einer Verpackungs-Trägerschicht (1), welche zumindest einseitig eine heisssiegelfähi- ge erste Wachsbeschichtung (2) aufweist, und aus einer flächigen Werbeträger-
Trägerschicht (3), welche eine Werbeträger-Bedruckung (4) aufweist und mit einer Werbe- träger-Haftkleberbeschichtung (5) haftend auf der ersten Wachsbeschichtung (2) aufge- bracht ist.