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Die vorliegende Erfindung betrifft einen
Verpackungsumschlag gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Ohne darauf begrenzt zu sein, bezieht sich die
Erfindung insbesondere auf den Bereich der Verpackung von
Zuckerwaren- und Schokoladenprodukten oder von anderen
Esswaren, wie der. Bouillonwürfeln zum Beispiel.
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Im Allgemeinen werden die Gegenstände einzeln in einer
recht eckigen Folie aus einem vorher bedruckten Film mit
angepasster Größe und Form eingewickelt, wobei diese einzeln
eingewickelten Gegenstände ihrerseits lose in eine
Verpackungstüte von einer angemessenen Größe hineingegeben
werden können. Der einzuwickelnde Gegenstand mit einer zum
Beispiel parallelepipedrischen Form wird, gemäss einer
geläufigen Verpackungsmethode, auf die Mitte der Rückseite
gelegt, das heißt auf die nicht bedruckte Seite einer
rechteckigen Folie. Man hebt (oder senkt, je nach der
Ausrichtung des Gegenstandes und der Art der
Verpackungsmaschine) danach die beiden längs verlaufenden
Bahnflächen senkrecht gegen die längs verlaufenden Flächen
des Gegenstandes an. Danach hebt man die seitlichen
Bahnflächen senkrecht gegen die beiden seitlich verlaufenden
Flächen des Gegenstandes an und man schlägt ihre oberen
Ränder flach auf die obere Fläche des Gegenstands herunter,
wobei diese beiden letzten Vorgänge notwendigerweise
durchgeführt werden durch aufeinanderfolgende und
querverlaufende Faltvorgänge, die mit den vorher
hochgeklappten und längs verlaufenden Bahnflächen
vorgenommen werden. Das Verpacken wird durch das
Herunterschlagen der oberen Ränder (die in der Zwischenzeit
zu trapezförmigen Zungen geworden sind) der längs
verlaufenden Bahnflächen, die eine auf die andere und auf
die obere Fläche des Gegenstands vollendet.
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Es muss jedoch festgestellt werden, dass je nach der
Form des zu verpackenden Produktes und der Natur der
Verpackungsmaschine, auch andere Faltsequenzen der
Verpackungsfolie möglich sind, wobei diese Faltsequenzen
gemäss einer eindeutig festgelegten Konfiguration der
Faltlinien vorgenommen werden. Diese Konfiguration der
Faltlinien der Verpackungsfolie bleibt immer die gleiche für
den gleichen nach der gleichen Methode zu verpackenden
Gegenstand.
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Ein wichtiges Problem, das sich zu diesem Zeitpunkt
stellt, ist dasjenige der Retention d. h. der Beibehaltung
der Falten am Ende des Verpackungsvorganges auf dass die
Verpackung verschlossen bleibt. Diese Retention kann nur zum
Preis einer besonderen Auswahl des als Unterlage benutzten
Films sichergestellt werden, wobei derselbe angemessene
mechanische Merkmale aufweisen muss, wie die Faltfähigkeit
und insbesondere eine ausgeprägte Tendenz nach dem Falten
der Folie im Verlauf des Verpackens nicht in seine
ursprüngliche Position zurückzukehren.
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Dieses Problem taucht insbesondere während des
Verpackens von Gegenständen mit kleinen Ausmaßen auf, wie
den Zuckerwarenprodukten, z. Bsp. den Bonbons, Pralinen,
Dauerlutschern, dem Malzzucker, den Schokoladenriegeln,
usw., oder den Bouillonwürfeln.
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Als Lösung ist es bekannt gewisse Unterlagen zu wählen,
die für ihre erhöhte Faltfähigkeit bekannt sind, wie
paraffiniertes Papier, Zellophan, Aluminiumlaminate oder
auch synthetische Filme, die eine angemessene Menge eines
Zusatzmittels enthalten, das die Faltfähigkeit dieser
Unterlage erhöht.
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Diese Lösung schränkt jedoch die Auswahlmöglichkeiten
der als Verpackungsunterlagen dienenden Filme beträchtlich
ein oder sie erhöht deren Kosten beträchtlich.
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Man kennt ebenfalls Verpackungsfolien von gewissen
Gegenständen, wie etwa Bouillonwürfeln, bei welchen das
Verschließen der Verpackung durch Kleben sichergestellt
wird. Zu diesem Zweck tragen die Folien auf der Rückseite,
das heißt auf der Außenseite des zu verpackenden
Gegenstandes, eine Struktur eines sich warm versiegelnden
Überzuges dessen Konfiguration an die Konfiguration der
während des Verpackens hergestellten Falten angepasst ist.
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Dieses Verpackungsverfahren weist den Nachteil auf,
dass die Verpackungsmaschine besonders an dieses Verfahren
angepasst werden muss, wenigstens in dem Maß wo es einer
Hitzequelle bedarf. Außerdem, falls diese Hitzequelle aus
Heizplatten besteht, kann das Kleben nur auf ganz ebenen
Flächen des zu verpackenden Gegenstandes Verwirklicht
werden, und außer der zur Verwirklichung der Naht
notwendigen Zeit bedarf es eines mehr oder weniger großen
Drucks, der für eine gewisse Anzahl von Produkten nicht
verträglich ist.
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Ein anderer Nachteil besteht darin, dass dieses
Verpackungsverfahren gänzlich ungeeignet ist für das
Verpacken von gegenüber Hitze empfindlichen Gegenständen,
insbesondere von Schokoladenprodukten, und dass es die
Auswahl einer Verpackungsunterlage mit einer schwachen
Widerstandsfähigkeit gegen Temperatur nicht erlaubt.
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Die Patentveröffentlichung EP-0 870 695 schlägt eine
Verpackungsfolie vor, die dazu bestimmt ist, durch Falten um
den Gegenstand herum verschlossen zu werden, wobei ihre
Rückseite, das heißt die sich an der Außenseite des
Gegenstands befindliche Seite, eine Struktur einer sich kalt
versiegelnden Schicht aufweist, die gemäss einer solchen
Konfiguration angeordnet ist, dass diese mit der
Versiegelungsschicht versehenen Bereiche sich durch das
Falten der Folie um den Gegenstand herum übereinander legen.
Diese mit der Versiegelungsschicht versehenen Bereiche
gewährleisten demzufolge die Retention der Falten, wenn das
Material der Folie die Besonderheit aufweist, die Falten
nicht beizubehalten. Diese Folie weist jedoch einen
thermisch haftenden Lack auf, der die Folie verschlossen
hält und der die hier oben erwähnten Nachteile aufweist. Die
Folie weist außerdem den Nachteil auf, dass die Rückseite
sich dem Kleben widersetzende Bahnen aufweisen muss, um den
Film von einer Rolle abspulen zu können.
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Das Dokument EP 0 225 987 beschreibt einen
Verpackungsfilm, der auf der Vorderseite und auf der
Rückseite Bereiche mit einer sich kalt versiegelnden Schicht
besitzt, insbesondere zwei längs verlaufende Bahnen auf der
Vorderseite, beziehungsweise auf der Rückseite. Um diesen
Film in der Form einer Rolle verpacken zu können, müssen
diese verschiedenen klebenden Bereiche auf solche Art und
Weise angeordnet werden, dass sie sich nicht während des
Aufrollens übereinander legen. Ein solches Übereinanderlegen
würde tatsächlich ein Kleben zwischen diesen verschiedenen
Bereichen hervorrufen und würde das Herunterspulen des Films
von der Rolle verhindern. Auch hat dieser Zwang, was das
Anordnen der klebenden Bereiche anbetrifft, entsprechende
Zwänge bezüglich der Konfiguration des Faltens und des
Verpackungsverfahrens zur Folge.
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Die beiden vorher erwähnten Dokumente verfolgen
tatsächlich die gleichen Ziele, nämlich klebende Bereiche
auf dem Film vorzusehen, um die Falten zu erhalten, sowie
Maßnahmen zu ergreifen um den Film in einem gewickelten
Zustand auf einer Rolle zu verpacken. Das Problem ist
tatsächlich, wie hierin weiter oben bereits beschrieben,
dass wenn der Film selbstklebende Bereiche auf der Rückseite
und auf der Vorderseite aufweist und wenn der Film auf eine
Rolle aufgewickelt wird, dann laufen gewisse dieser
klebenden Bereiche von zwei nebeneinander liegenden
Windungen die Gefahr sich auf der Rolle übereinander zu
legen und zusammen zu kleben, was das Abspulen des Films von
seiner Rolle verhindern würde.
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Die beiden Dokumente versuchen dieses Problem durch
verschiedene Mittel zu lösen. Das Dokument EP-0 870 695
sieht Bereiche für Kaltversiegelungsschichten nur auf der
Vorderseite vor. Es besteht also keine Gefahr bei dem
gegenseitigen Aufeinanderlegen während des Aufwickelns.
Dagegen sieht dieses Dokument zur Lösung des Problems der
Retention der Falten einen thermisch haftenden Lack auf der
Rückseite vor, was die bereits erwähnten Nachteile nach sich
zieht.
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Das Dokument EP-0 225 987 wählt seinerseits eine
besondere Anordnung der Kaltversiegelungsschichten auf der
Rückseite in Bezug auf diejenigen auf der Vorderseite, oder
umgekehrt, und zwar auf solche Art und Weise dass während
des Wickelns de Schichten der beiden nebeneinander
liegenden Windungen Seite an Seite angeordnet werden, und
dass kein Übereinanderlegen stattfindet. Diese Lösung legt
dem Verpackungsverfahren jedoch Zwänge auf, insofern man
sich die Konfiguration des Faltens in Funktion der Anordnung
der klebenden Bereiche vorstellen muss, während es das
Gegenteil ist das man sich erwünscht.
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Es ist das Ziel der vorliegenden Erfindung eine neue
Verpackung vorzusehen, die es erlaubt, die Wahl des
benutzten Films beträchtlich zu erweitern, und die das
Verpacken des Films auf einer Rolle ohne irgendeine
Einschränkung hinsichtlich der Verpackungsart erlaubt.
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Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die vorliegende
Erfindung einen Verpackungsumschlag gemäss Anspruch 1 vor.
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Die Anmelderin hat die erstaunliche Entdeckung gemacht,
dass das vorherige, zumindest teilweise Beschichten des als
Verpackungsumschlag benutzten Films mit einer ganz
bestimmten Kaltversiegelungsschicht es erlaubt, nach dem
Verschließen der Verpackungsfolie durch Faltung, Falten mit
einer vorzüglichen Retention zu erhalten, und es ebenfalls
erlaubt den Film auf einer Rolle zu verpacken.
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Tatsache ist, dass die für die Versiegelungsschichten
benutzte Substanz nur eine geringe oder keine Haftung auf
einer glatten Oberfläche oder auf einer zu diesem Zweck
behandelten Oberfläche aufweist, dagegen aber eine gute
Haftung aufweist, wenn sie auf sich selbst angewendet wird,
was während des Faltens der Fall ist. Die Retention der
Falten wird also einfach durch einen leichten Druck und
durch ein gegenseitiges Aufeinanderlegen von gewissen
Bereichen der Versiegelungsschicht gewährleistet, und dies
ohne andere Hilfsmittel wie diejenigen, die zum Falten der
Verpackung notwendig sind.
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Unter Kaltversiegelung gemäss der vorliegenden
Erfindung versteht man eine Versiegelung, die sich
augenblicklich durch einen einfachen Kontakt bei einer
zwischen ungefähr 0 und 50ºC liegenden Temperatur
herstellt. In Wirklichkeit ist die Temperatur kein
kritischer Parameter hinsichtlich des Erlangens einer
Versiegelung mit Hilfe einer Kaltversiegelungsschicht und
sie hat praktisch keinen Einfluss auf die Qualität der
erhaltenen Versiegelung. Man stellt also die Versiegelung
bei der Umgebungstemperatur des Raumes her, in dem sich die
Verpackungseinheit befindet, ohne dass irgendeine
zusätzliche Wärmezufuhr notwendig wäre.
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Tatsächlich sind die Kaltversiegelungsschichten bis
heute größtenteils in Schichten auf einer Unterlage benutzt
worden, die keine oder nur eine geringe Verformung erleidet.
Man kann tatsächlich bedeutende Probleme eines Blockierens
erwarten, das zurückzuführen ist auf die selbstklebenden
Eigenschaften der Kaltversiegelungsschicht bei jeder
Benutzung dieser Kaltversiegelungsschicht auf einer nicht
ebenen Unterlage.
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Die vorliegende Erfindung erlaubt demnach die Benutzung
von Filmen, die weniger teuer sind und die bessere
Eigenschaften (Steifheit, die Eignung bedruckt zu werden,
ästhetische Eigenschaft) aufweisen für das Verpacken von
Gegenständen, ohne Einschränkung bezüglich der Form dieser
Gegenstände.
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Was die Benutzung von steifen Filmen anbetrifft, so
wird man feststellen, dass man bis jetzt immer die Benutzung
von steifen Filmen für die Verpackungen, die durch Falten
verschlossen werden müssen, vermieden hat. Diese steifen
Filme haben tatsächlich eine sehr geringe Fähigkeit zur
Beibehaltung der Falten.
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Was das Problem des Verpackens des Films als Rolle
angeht, und verglichen mit den Lösungen, die von den beiden
den Stand der Technik erläuternden Dokumenten vorgeschlagen
werden, sieht die vorliegende Veröffentlichung eine
vollständig andere Lösung vor, die bis jetzt als unmöglich
angesehen wurde, und die darin besteht, ein gegenseitige
Übereinanderlagerung von gewissen klebenden Bereichen zu
erlauben während der Film zu einer Rolle verpackt wird. Zu
diesem Zweck sieht die Erfindung die Wahl einer ganz
bestimmten Kältversiegelungsschicht vor, die das aufweist
was in der Anmeldung als eine "kontrollierte Haftung"
bezeichnet wird, das heißt eine genügend starke Haftung für
die Bedürfnisse des Zwecks, die aber ungenügend ist um sich
wiederholtem Loslösen zu widersetzen. Der Film kann so
mehrere Male ohne übertriebenen Widerstand von einer
Lagerrolle abgerollt werden. Diese Lösung stellt
wohlverstanden beträchtliche Vorteile gegenüber den von den
vorher erwähnten Dokumenten vorgeschlagenen Lösungen dar, in
dem Maß wo man überall den gleichen Klebstoff vorsehen kann
(also keine thermische Versiegelung mehr), und wo man die
klebenden Bereiche an den gewünschten Stellen in Funktion
der Form des zu verpackenden Produkts und der Faltsequenzen
vorsehen kann.
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Gemäss einer vorteilhaften Ausführungsart weist die
Struktur der Bereiche der Versiegelungsschicht auf der
Vorderseite zwei Strukturen von Bahnen auf, die W-förmig
entlang den zwei sich gegenüberliegenden Seiten der Folie
angeordnet sind, eine Bahn entlang einer dritten Seite der
Folie und zwischen den beiden W-förmigen Strukturen, und
zwei Bereiche in den beiden Ecken der vierten Seite der
Folie.
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Die Bahnen der Versiegelungsschicht, die gemäss der
Konfiguration des Faltens angeordnet sind, können eine
Breite von der Größenordnung von 4 mm haben.
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Die Konfiguration der Struktur der Bahnen der
Versiegelungsschicht kann verschiedene Formen in Funktion
des zu verpackenden Gegenstands und in Funktion der
Faltsequenzen aufweisen.
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Außer der Bahnstruktur entlang den zu verwirklichenden
Falten kann eine jede Folie eine Bahn einer
Versiegelungsschicht entlang einem Rand einer dritten Seite
aufweisen. Diese Bahn wird sich auf der Zunge befinden,
welche am Ende des Verpackungsverfahrens zuerst auf die
Basis des zu verpackenden Gegenstands herunter geschlagen
wird, und welche die Haftung mit derjenigen Zunge sichern
wird, die zu aller letzt herunter geschlagen wird. Jede
Folie des Verpackungsfilms kann außerdem zusätzliche
Bereiche von Versiegelungsschichten aufweisen, welche die
Haftung der Zunge erlauben, die zu aller letzt auf die Basis
des verpackten Gegenstandes herunter geschlagen wird, und
welche somit zu der Beibehaltung des Zustandes des
Verschlossenseins der Verpackung beiträgt.
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Gemäss einem der Aspekte der vorliegenden Erfindung ist
die Haftung, die durch das gegenseitige Aufeinanderlegen der
Bahnen der Kaltversiegelungsschicht verwirklicht wird, nicht
umkehrbar, da sie ein Abrollen des Films erlauben muss, wenn
dieser verpackt ist und als Rolle aufbewahrt wird, ohne dass
die Gefahr eines Zerreißens des Films bestehen würde. Anders
ausgedrückt, man muss die Versiegelungsschicht in Funktion
der Natur der Unterlage wählen, auf welcher sie angebracht
wird, auf solche Weise dass einerseits ihre Haftung auf sich
selbst schwach genug ist, um dem Verpackungsfilm zu erlauben
von einer Rolle abgerollt zu werden, und andererseits stark
genug ist, um eine fast hermetische Versiegelung der
Verpackung zu sichern. Man kann also von einer
kontrollierten Haftung reden. Diese kontrollierte Haftung
hat außerdem den Vorteil, dass man die Verpackung öffnen und
sie mehrere Male wieder verschließen kann, ohne dass eine
spürbare Verringerung der Haftungseigenschaften eintreten
würde.
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Wie man die vorher hier angegeben hat, besteht einer
der Vorzüge der vorliegenden Erfindung darin, dass sie die
Benutzung einer großen Auswahl von Möglichkeiten bezüglich
der Natur der benutzten Unterlage erlaubt. Beispiele von
angemessenen Unterlagen sind Plastikfilme von ungefähr 10
bis 100 Mikron aus extrudiertem und orientiertem
Polypropylen, aus Polypropylen in der Form eines gegossenen
Films, aus Polyester, aus Polyethylen, aus extrudiertem und
orientiertem Polyamid, oder aus Polyamid in der Form eines
gegossenen Films.
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Entsprechend der vorliegenden Erfindung kann man
ebenfalls eine Papierunterlage (funktioniert oder
beschichtet) benutzen. In allgemeiner Weise kann jedes
flexible Trägermaterial oder Verpackungsmaterial als
Unterlage gemäss der vorliegenden Erfindung dienen. Diese
verschiedenen Unterlagen können aus einer einzigen Schicht
bestehen, aus einer einzigen metallisierten Schicht, oder
aus mehreren laminierten und/oder coextrudierten Schichten.
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Als allgemeine Richtlinie sind die Klebstoffe, die
gegenüber Druck empfindlich sind, Zusammensetzungen auf der
Basis von natürlichem und/oder künstlichem Kautschuk,
verbunden mit modifizierten Zellophanen, Phenol-
Formalehydharzen oder kohlenwasserstoffhaltigen Harzen
(Wachsen). Abgesehen von den Kautschuken benutzt man
größtenteils Polymere auf der Basis von Styrol,
(Meth)acrylsäure oder Vinylether, allein oder im Gemisch,
ebenfalls in Verbindung mit Harzen. Schließlich kann man
noch Silikonharze verwenden. Man benutzt vorzugsweise
Zusammensetzungen, die Mischungen aus natürlichem und
künstlichem Kautschuk und Copolymere aus (Meth)acrylsäure
und aus Styrol enthalten.
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Entsprechend der vorliegenden Erfindung werden die
Kaltversiegelungsschichten im Verhältnis von ungefähr 1 bis
5 g/m² auf den Unterlagen aufgebracht.
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Die Kaltversiegelungsschichten können in der Form einer
Lösung, einer Dispersion oder sogar im geschmolzenen Zustand
aufgebracht werden.
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Andere Besonderheiten und Merkmale der Erfindung werden
hervorgehen aus der detaillierten Beschreibung einiger hier
unten als Illustration vorgestellter Ausführungsarten unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
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- die Fig. 1 eine Vorderseite einer Ausführungsart einer
Verpackungsfolie zeigt;
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- die Fig. 2 bis 8 aufeinanderfolgende Sequenzen eines
Verpackungsbeispiels eines Bonbons mit der Folie der
Fig. 1 illustrieren;
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- die Fig. 10 die Vorderseite der Ausführungsart nach
der Fig. 1 zeigt, welche vervollständigt wird durch
eine klebende Struktur auf der Rückseite, entsprechend
der vorliegenden Erfindung;
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- die Fig. 11 einen Schnitt in vergrößertem Maßstab
durch ein Beispiel einer Ausführungsart gemäss der
Fig. 10 zeigt, und
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- die Fig. 12 eine vereinfachte Variante der
Ausführungsart der Fig. 10 illustriert.
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Die Fig. 1 stellt die Vorderseite, oder bedruckte
Seite, einer Verpackungsfolie 20 dar, nachdem diese von
einem Film abgetrennt worden ist, Film der abgewickelt wird
von einer (nicht gezeigten) Lagerrolle in der Richtung, die
durch den Pfeil A in der Figur dargestellt ist.
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Die Kaltversiegelungsschicht wird gemäss einer Struktur
22 aufgebracht, die an die Konfiguration der Faltlinien
angepasst ist, welche während des Verpackens verwirklicht
werden und wovon ein Beispiel weiter unten beschrieben wird.
Im Fall der Fig. 1 bestehen zwei Strukturen von Bahnen 24,
26 mit einer Breite in der Größenordnung von ±4 mm,
annähernd W-förmig entlang den beiden entgegengesetzten
Seiten der Folie 20, und eine Bahn 28 entlang einer dritten
Seite der Folie zwischen den beiden seitlichen W-förmigen
Strukturen. Auf der entgegengesetzten Seite der Bahn 28
befinden sich in dem Bereich der Ecken ebenfalls zwei
Bereiche 30 und 32 der Kaltversiegelungsschicht. In Bezug
auf den ursprünglich auf der Rolle aufbewahrten Film
befinden sich die Bahnen 24, 26 entlang den längs
verlaufenden Rändern während die Bahn 28 quer verläuft. Auf
der Rolle befinden sich diese verschiedenen Bahnen der
Klebschicht der Vorderseite auf der äußeren Seite der
verschiedenen Windungen der Rolle.
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Die Folie 20 der Fig. 1 kann dadurch vorbereitet
werden, dass man auf die Vorderseite eines metallisierten
oder nicht metallisierten Films aus orientiertem
Polypropylen mit einer Dicke von 25 Mikron eine dünne Druck-
oder Grundierungsschicht (zum Beispiel Produkt 10&supmin;&sup6;¹2205-4
MX41 der Gesellschaft SIEGWERK) aufträgt, die dazu bestimmt
ist die Haftung der Druckertinte zu verbessern. Man
schreitet danach zum Drucken des Films durch an sich
bekannte Techniken, wie zum Beispiel durch das
heliographische oder flexographische Drucken, oder auch
durch das Offsetdrucken. Auf den Druck bringt man danach
einen an sich bekannten Schutzlack auf. Auf diesen Lack
bringt man die Strukturen 22 der Kaltversiegelungsschicht
gemäß dem in Fig. 1 dargestellten Model auf. Diese
Ablagerung kann ebenfalls durch an sich bekannte
Druckertechniken durchgeführt werden.
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Als Kaltversiegelungsschicht kann man das Produkt
IP7905 oder IP7936 der Gesellschaft SWALE benutzen, das in
einer Menge von zum Beispiel 3 g/m² auggetragen wird. Es
handelt sich hier um eine klebende Schicht, die nur auf sich
selbst festklebt. Anders ausgedrückt, diese Schicht haftet
nicht auf der glatten, nicht behandelten Rückseite des
Films, was es erlaubt den Film leicht zu lagern und in der
Form einer Rolle ohne irgendein Problem beim Abrollen zu
verpacken. Diese Versiegelungsschicht weist übrigens die
Eigenschaft auf, einen schwachen Reibungskoeffizienten (COF
= coefficient of friction) auf Metall zu besitzen, der in
der Größenordnung von 0,2 bis 0,6 liegt, während der COF auf
Metall normalerweise in der Größenordnung von 1-1,5 liegt.
Dieser schwache Reibungskoeffizient verringert die Gefahren
der Bildung von Verstopfungen und des Anhaftens auf der zu
faltenden Schachtel.
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Man wird nun unter Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 8
einen Verpackungsvorgang bei einem Bonbon mit einer mehr
oder weniger parallelelpipedrischen Form mit der Folie 20
der Fig. 1 beschreiben. Diese wird auf das Bonbon gelegt,
wobei die Rückseite oder nicht behandelte Seite in Richtung
auf das Bonbon gedreht ist, auf solche Weise dass sich die
Bahn 28 und die entgegengelegene Seite mit den klebenden
Bereichen 30 und 32 in der längs verlaufenden Richtung des
Bonbons befinden, während sich die W-förmigen Strukturen in
der quer verlaufenden Richtung des Bonbons befinden. Die
Seiten der Folie 20 werden dann auf die längs verlaufenden
Flächen des Bonbons herunter geschlagen, so wie in der Fig.
2 dargestellt.
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Der nächste Vorgang besteht in dem Herunterschlagen des
mittleren Bereichs einer jeden Seite der Folie mit den
Strukturen 24 und 26 auf die seitlichen Flächen des Bonbons
34, so wie in Fig. 3 dargestellt. Dieser Vorgang wird
bewerkstelligt durch Falten mit den längs verlaufenden
Seiten der Folie 20 entlang den schrägverlaufenden
Faltlinien 36 und 38. Wie man auf der Fig. 3 sehen kann,
werden die beiden W-förmigen Strukturen 24 und 26 (26 ist
nicht in der Fig. 3 sichtbar) der Versiegelungsschicht auf
solche Weise angeordnet, dass die beiden äußeren Glieder der
W-förmigen Strukturen den Faltlinien 36, 38 entlang
verlaufen und dass der untere, V-förmige Teil gegen die quer
verlaufende Seite des Bonbons 34 angeordnet wird.
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Der nächste Vorgang besteht in dem Herunterschlagen,
auf jeder Seite das Bonbons 34, der beiden Bahnflächen, die
durch die Faltlinien 36 und 38 begrenzt sind, gegen das
Innere in der Richtung der Pfeile 1 und 2 in der Fig. 3.
Dieser Vorgang legt die äußeren Bahnen der Strukturen der W-
förmigen Versiegelungsschicht, das heißt diejenigen die den
Faltlinien 36 und 38 entlang verlaufen, auf die inneren V-
förmigen Bahnen und führt zu der Konfiguration gemäss der
Fig. 4. Diese Folgen des Faltens sind natürlich die
gleichen auf den beiden seitlichen Flanken des Bonbons. Da
alle Bahnen der beiden W-förmigen Strukturen 24 und 26 sich
gänzlich übereinander legen und da die benutzte
Kaltversiegelungsschicht vollkommen auf sich selbst haftet,
wird die Konfiguration der Fig. 4 eine beständige
Konfiguration mit einer perfekten Retention der bis jetzt
verwirklichten Falten darstellen.
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Die nächste Faltsequenz wird in Fig. 5 dargestellt,
und besteht in dem Umschlagen der unteren Teile der
seitlichen Bahnflächen, die vorher gefaltet und herunter
geschlagen worden sind, auf die untere Fläche des Bonbons
34. Dieser Vorgang wird durch das Falten mit den längs
verlaufenden Seiten entlang den schrägen Faltlinien 40, 42,
44, 46 verwirklicht, welche die längs verlaufenden Seiten in
trapezförmige Zungen 48, 50 verwandeln. Das Resultat dieser
Faltsequenz ist gut aus der Fig. 6 ersichtlich, die eine
Ansicht von unten ist und die von den vorherigen Figuren
versteckte Seite zeigt.
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Auch hier sollte man zur Kenntnis nehmen, dass die
beiden Bereiche 30 und 32 der Kaltversiegelungsschicht auf
solche. Art und Waise angeordnet sind, dass ihre inneren,
schrägen Ränder (siehe ebenfalls Fig. 1) entlang den
Faltlinien 40 und 42 der Zunge 48 verlaufen, wie man in
Fig. 6 sehen kann.
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Die Fig. 7 und 8 illustrieren die letzten Schritte
des Verpackens. Zierst wird die Zunge 50, die mit der Bahn
der Versiegelungsschicht 28 versehen ist, auf die innere
Fläche heruntergeschlagen, wie in der Fig. 7 dargestellt.
Die zweite Zunge 48 wird danach auf die Zunge 50 herunter
geschlagen um die Konfiguration der Fig. 8 zu bilden.
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Während des Herunterschlagens der Zunge 48 werden die
beiden Bereiche 30 und 32 der Versiegelungsschicht teilweise
über sich selbst drüber gelegt, und teilweise auf die
klebende Bahn 28 der Zunge 50 draufgelegt. Demzufolge, da
die Zunge 48 auf sich selbst und auf der Zunge 50 haftet,
wird die Konfiguration der Fig. 8 eine beständige
Konfiguration mit einer guten Retention aller Falten sein.
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Es ist jedoch angebracht festzustellen, dass während
des Herunterschlagens der Zunge 48 auf die Zunge 50, die
klebende Bahn 28 nur mit ihren Außenteilen an den klebenden
Bereichen 30 und 32 haftet. Dagegen wird ihr mittlerer Teil
in Kontakt mit der Rückseite der Zunge 48 kommen, an welcher
sie nicht haften wird. Anders ausgedrückt, falls die Folie
der Fig. 1 eine Verpackung mit einer beständigen und
dauernden Versiegelung gewährleistet, wird sie keine dichte
Versiegelung bewirken.
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Alle hier unten beschriebenen Sequenzen des
Verpackungsvorganges werden in einer Verpackungsmaschine
automatisch abgewickelt. In diesem Zusammenhang ist es
wichtig festzustellen, dass die vorgeschlagenen
Verpackungsfolien für bestehende Verpackungsmaschinen
geeignet sind, ohne dass irgendeine Notwendigkeit der
Veränderung oder der Anpassung derselben bestehen würde. Es
ist trotzdem angebracht festzustellen, dass die hier unten
beschriebene Verpackung nur ein Beispiel einer
Faltkonfiguration einer bestimmten Maschine ist. Andere
Maschinen können Faltungen gemäss anderen Konfigurationen
von Faltlinien verwirklichen. In diesem Fall wird es
angebracht sein das Modell der in Fig. 1 gezeigten
Klebestrukturen an die Konfiguration der von der
Faltmaschine ausgeführten Faltlinien anzupassen, weil das
Gegenteil schwieriger zu bewerkstelligen ist.
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Die Fig. 1 bis 8 sind ein Beispiel einer
vorteilhaften Anwendung eines Verpackungsumschlags gemäss
der vorliegenden Erfindung, die mit Bezugnahme auf die
folgenden Figuren beschrieben worden ist. Die Fig. 1 bis
8 bilden jedoch nicht den Gegenstand der vorliegenden
Erfindung.
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Die Fig. 10 stellt eine vorteilhafte Ausführungsart
einer Verpackungsfolie gemäss der vorliegenden Erfindung
dar, welche global durch die Referenznummer 56 bezeichnet
wird.
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Man kann erneut einen Film aus orientiertem Polpropylen
benutzen, den man auf eine angemessene Weise bedruckt hat,
möglicherweise nachdem man eine "Grundierung" aufgebracht
hat. Man trägt danach auf der ganzen Vorderfläche eine dem
kleben entgegenwirkende Schicht 60 auf. Die angemessenen
sich dem Kleben widersetzenden Produkte bestehen aus
Mischungen aus Polyamidharz und Polyethylenwachs (zum
Beispiel die Produkte 10&supmin;&sup6;&sup0;9345-3P der Gesellschaft SIEGWERK
und 994404-X der Gesellschaft SICPA), die in einer Menge von
1,5 g/m² aufgetragen werden. Auf diese Schicht trägt man
danach die gleichen Muster 22 der Kaltversiegelungsschicht
auf wie diejenigen der Fig. 1. Auf der Rückseite trägt man
danach ungefähr zwischen den Bereichen 30 und 32 der
Vorderseite und, wie durch die unterbrochenen Striche in 58
dargestellt, eine Bahn einer Kaltversiegelungsschicht von
der trockenen Art auf. Wenn die Folie 56 für die Verpackung
benutzt wird, wie sie mit Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 8
beschrieben worden ist, dann wird sich die klebende Bahn 58
am Ende des Verpackungsvorgangs (siehe Fig. 7) auf der
inneren Seite der Zunge 48 wiederfinden und während des
Heruntetschlagens derselben wird diese an der klebenden Bahn
28 der Zunge 50 haften, um eine fast hermetische Verpackung
zu bilden.
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Wenn der Film gemäss Fig. 10 in der Form einer Rolle
gelagert wird, stehen die klebenden Bahnen 58 auf der
Rückseite im Allgemeinen im Kontakt mit der sich dem Kleben
widersetzenden Schicht 60 auf der Vorderseite an der sie
nicht fest haften. Die Bahnen 58 kommen trotzdem im Verlauf
des Aufrollens und nach einer gewissen Anzahl von Windungen
in Kontakt mit den klebenden Bahnen 28. Dieses Mal und als
eine Folge der Wahl der Natur des Klebstoffes der Bahnen 28
und 58 sowie seiner kontrollierten Haftung besteht ebenfalls
die Möglichkeit des Loslösens und des Abrollens des Films
von der Rolle, ohne den Film zu beschädigen und ohne die
klebenden Eigenschaften der Bahnen 28 und 58 spürbar zu
verringern.
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Anstatt Bahnen einer Versiegelungsschicht mit einer
gewöhnlich rechteckigen Form vorzusehen, wie in den Figuren
gezeigt, kann man Bahnen mit einer ovalen Form vorsehen.
Dies erlaubt ein progressives Loslösen mit einer geringeren
Gefahr des Zerreißens wenn man die Verpackung öffnet oder
wenn man den Film von der Rolle abspult.
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Die Fig. 11 ist ein Schnitt, in einem großen Maßstab,
durch die Dicke eines Beispiels einer Folie nach der
Ausführungsart der Fig. 10. Die verschiedenen Schichten,
durch A-F identifiziert, werden in diesem Beispiel einer
vorteilhaften Verwirklichung auf die folgende Art und Weise
gebildet, wobei man weiß, dass die Schicht A die Vorderseite
und die Schicht F die Rückseite bilden:
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A: die Versiegelungsschicht, auf der Basis von Latex,
wird in einer Menge von 2-4 g/m² aufgebracht,
Produkt IP 7985 der Gesellschaft SWALE,
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B: PVB Lack (Polyvinylbutynal), Produkt WO 48825 von
SWALE mit Zusatzstoffen von Wachs und mit sich dem
Kleben widersetzenden Eigenschaften für die
Beschichtung der Schicht F, wird in einer Menge
von 0,7-1,3 g/m² aufgetragen,
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C: ein Farbdruck mit einer PVB Tinte, Dynavin Serie,
geliefert von SWALE, wird in einer Menge von 2-3
g/m² aufgetragen,
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D: eine wässerige "Grundierung", Typ 200970 von
SWALE, wird in einer Menge von 0,4-8 g/m²
aufgetragen,
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E: ein Film aus orientiertem, coextrudiertem
Polypropylen des Typs BEZ, geliefert von VIBAC,
wird aufgetragen in einer Dicke von 30 u und ist
zusammengesetzt aus:
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E1: einer Schicht einer Metallisierung von 0,02-
0,04 u.
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E2: einer coextrudierten Schicht von 1,5 u, die
aus einer Mischung aus Copolymeren und
Homopolymeren besteht,
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E3: einem Kern aus einem Homopolymer von 27 u,
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E4: einer coextrudierten Homopolymerschicht mit
sich dem Kleben widersetzenden Eigenschaften
für die Schicht A.
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F: einer Kaltversiegelungsschicht auf der Basis
von Latex, die in einer Menge von 2-4 g/m²
aufgetragen wird, Produkt IP 7983 von SWALE.
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Ein auf diese Weise gebildeter Film kann bis zu zehn
Mal von einer Bobine abgerollt und aufgerollt werden, ohne
die zu der Bildung einer geschlossenen Verpackung
notwendigen haftenden Eigenschaften zu verlieren.
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Die Fig. 12 stellt eine vereinfachte Variante der
Ausführungsart der Fig. 10 dar. In dieser Variante trägt
die Folie 62 einfach auf der Rückseite entlang einem der
Ränder (quer in Bezug auf den Film auf der Rolle vor dem
Abschneiden) eine Bahn der Kaltversiegelungsschicht 64, die
der Bahn 58 der Fig. 10 entspricht, und auf dem
gegenüberliegenden Rand, auf der Vorderseite, eine andere
Bahn der Versiegelungsschicht 66, die der Bahn 28 der Fig.
10 entspricht. Die Zusammensetzung der Folie kann von
solcher Art sein wie sie hier oben unter Bezugnahme auf die
Fig. 11 beschrieben worden ist. Die beiden Bahnen 64 und 66
wurden zur Illustration gezeigt, und, wie vorher angegeben,
in einer eiförmigen Auftragung, um das Loslösen während des
Entleerens der Rolle zu erleichtern.
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Anders ausgedrückt, man benutzt in dieser Variante der
Fig. 10 nicht die Struktur 24, 26, 30, 32 der
Versiegelungsschicht der Fig. 10. Diese Variante kann
benutzt werden falls eine fast hermetische Versiegelung, wie
sie durch die Ausführungsart der Fig. 10 ermöglicht wird,
nicht erfordert ist und falls das Verschließen den
Faltlinien entlang nicht abgedichtet sein muss. Andererseits
erlaubt der letzte Schritt des Verpackens, der in dem
Übereinanderlegen der Bereiche der Versiegelungsschicht 64
und 66 besteht, das Beibehalten der vorher verwirklichten
Falten wenn das Verpacken in einer Maschine der Art einer
Faltschachtel erfolgt, das heißt wo alle Falten, die in
Bezug auf die Fig. 3 bis 8 erwähnt worden sind, praktisch
gleichzeitig verwirklicht werden.