DE20319154U1 - Beutel - Google Patents
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Abstract
Beutel zum Transportieren bzw. Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere Lebensmittteln, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel aus einer auf das Grundmaß des Beutels zugeschnittenen Papierbahn besteht, welche die erste Beutelseite bildet, und daß auf dieser ersten Beutelseite die zweite Beutelseite durch Kleben befestigt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Beutel zum Transportieren bzw. Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere Lebensmittteln.
- Derartige Beutel sind bekannt. Sie dienen zum Verpacken insbesondere von Fleisch- und Wurstwaren sowie von Back- und Konditorwaren. Derartige Beutel werden aus einer zu einem Schlauch gebogenen Papierbahn mit seitlichen Falzen gefertigt, die an der Verbindungsstelle längs verklebt, geschnitten und am unteren Ende umgefalzt und ebenfalls verklebt wird.
- Allerdings sind die Möglichkeiten derartiger Beutel begrenzt. Zum einen ist es nicht möglich, einen Teil des Beutels transparent auszubilden, so daß der darin enthaltene Gegenstand erkennbar ist, was beispielsweise bei unterschiedlichen Sandwiches das Erkennen der verschiedenen Sorten erleichtert. Zum anderen ist es nicht möglich, sehr große Beutel, beispielsweise zum Transport mehrerer französischer Stangenweißbrote, anzufertigen, da es keine Maschinen gibt, mit denen eine Papierbahn entsprechend großer Breite zu einem Schlauch geformt werden kann.
- Aufgabe der Erfindung ist es somit, eine neue Art von Beuteln zu schaffen, die zumindest eines der oben genannten Probleme lösen und preisgünstig in großen Mengen herstellbar sind.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Beutel aus einer auf das Grundmaß des Beutels zugeschnittenen Papierbahn besteht, welche die erste Beutelseite bildet, und daß auf dieser ersten Beutelseite die zweite Beutelseite durch Kleben befestigt ist.
- Durch diese neue Art der Beutelfertigung werden neue Möglichkeiten eröffnet: Zum einen können Beutel gefertigt werden, deren Beutelseiten aus verschiedenen Materialien (z.B. Papier und transparenter Kunststoff) bestehen und zum anderen können mit herkömmlichen Maschinen größere Beutel als bisher gefertigt werden. Beide Vorteile können kombiniert werden, so daß aufgrund der vorliegenden Erfindung nunmehr auch größere Beutel als die bekannten mit Beutelseiten aus verschiedenen Materialien herstellbar sind.
- Eine erste Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß die zweite Beutelseite aus transparentem Material, insbesondere Kunststoff besteht.
- Hierdurch wird es möglich, den Beutelinhalt auch im verpackten Zustand zu erkennen, so daß beispielsweise ein Abpacken der Ware im voraus ermöglicht wird. Es können z.B. bereits in Beutel verpackte Sandwiches mit unterschiedlichen Füllungen durch den Kunden voneinander unterschieden werden, was zum einen hygienischer ist (das Befüllen kann unabhängig von dem Kassiervorgang erfolgen) und zum anderen einen Zeitgewinn beim Verkaufen in Stoßzeiten mit sich bringt.
- Hierbei ist es zweckmäßig, daß die zweite Beutelseite mit drei Längsnähten an der ersten Beutelseite befestigt ist.
- Über die vierte offene Seite wird der Beutel befüllt.
- Weiterhin ist es sinnvoll, daß die zweite Beutelseite mit einem Heißschmelzkleber an der ersten Beutelseite befestigt ist.
- Heißschmelzkleber ermöglichen das Verkleben unterschiedlicher Materialien miteinander und sind zudem in lebensmittelechter Qualität erhältlich.
- Erfindungsgemäß ist ebenfalls vorgesehen, daß die erste Beutelseite auf einer Seite, vorzugsweise auf ihrer der zweiten Beutelseite zugewandten Seite, bedruckt ist.
- Durch die transparente Beutelseite wird der Aufdruck nach Entnahme des Inhalts aus dem Beutel sichtbar und kann in einem Sachbezug zu dem Inhalt stehen.
- Hierbei ist es vorteilhaft, daß die bedruckte Seite zur Versiegelung des Aufdrucks mit einer Beschichtung versehen ist.
- Die Beschichtung verhindert den direkten Kontakt zwischen dem Inhalt des Beutels und dem Aufdruck.
- Ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht darin, daß die erste Beutelseite an zwei gegenüberliegenden Seiten umgefalzt ist, daß die zweite Beutelseite auf die Falze geklebt ist und daß an einer der verbleibenden Seiten die erste Beutelseite über die zweite Beutelseite gefalzt ist.
- Dieses Ausführungsbeispiel ist vor allem für sehr große Beutel von Bedeutung, wie sie für mehrere französische Stangenweißbrote verwendet werden (beispielsweise vom Format 40 x 85 cm), da durch die drei Falze eine große Stabilität des Beutels erreicht wird. Die aufgeklebte zweite Beutelseite wird somit nur geringfügig belastet.
- Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen beschrieben.
- Es zeigen
-
1a und
1b ein erstes Ausführungsbeispiel eines Beutels mit einer transparenten Beutelseite in Draufsicht und in Seitenansicht, -
2a und
2b ein zweites Ausführungsbeispiel eines großen Beutels mit drei Falzen in Draufsicht und in geschnittener Darstellung. - Wie aus den
1a und1b ersichtlich, besteht der erfindungsgemäße Beutel aus einer ersten Beutelseite1 , die im vorliegenden Beispiel aus Papier besteht, und einer zweiten Beutelseite2 , welche hier aus transparentem Kunststoff besteht. Die zweite Beutelseite2 ist mit drei Längsnähten3 aus Heißschmelzkleber (hotmelt) mit der ersten Beutelseite1 verbunden. Auf der ersten Beutelseite1 ist – auf der der zweiten Beutelseite2 zugewandten Seite – ein Aufdruck4 aufgebracht, der durch eine Beschichtung von dem Beutelinhalt getrennt ist und durch die transparente zweite Beutelseite2 hindurch lesbar ist. Bei Entnahme des Inhalts aus dem Beutel wird der Aufdruck4 sichtbar. - Die
2a und2b zeigen einen Großbeutel vom Format 85 x 40 cm. Dieser wird aus einer ersten Beutelseite1 gebildet, die an zwei gegenüberliegenden Seiten umgefalzt wird. Auf die Falze5 wird eine zweite (kleinere) Beutelseite2 aufgeklebt. Anschließend wird an einer der verbleibenden Seiten ein weiterer Falz5 um die zweite Beutelseite2 gelegt und auf dieser verklebt. Es entsteht so ein sehr großer Beutel, der dennoch auf Maschinen von herkömmlicher Größe aus Papierbahnen in großen Mengen und somit wirtschaftlich gefertigt werden kann. Auch hier kann die zweite Beutelseite2 aus transparentem Material bestehen, so daß der Beutelinhalt sichtbar ist.
Claims (7)
- Beutel zum Transportieren bzw. Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere Lebensmittteln, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel aus einer auf das Grundmaß des Beutels zugeschnittenen Papierbahn besteht, welche die erste Beutelseite bildet, und daß auf dieser ersten Beutelseite die zweite Beutelseite durch Kleben befestigt ist.
- Beutel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Beutelseite aus transparentem Material, insbesondere Kunststoff besteht.
- Beutel gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Beutelseite mit drei Längsnähten an der ersten Beutelseite befestigt ist.
- Beutel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Beutelseite mit einem Heißschmelzkleber an der ersten Beutelseite befestigt ist.
- Beutel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Beutelseite auf einer Seite, vorzugsweise auf ihrer der zweiten Beutelseite zugewandten Seite, bedruckt ist.
- Beutel gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die bedruckte Seite zur Versiegelung des Aufdrucks mit einer Beschichtung versehen ist.
- Beutel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Beutelseite an zwei gegenüberliegenden Seiten umgefalzt ist, daß die zweite Beutelseite auf die Falze geklebt ist und daß an einer der verbleibenden Seiten die erste Beutelseite über die zweite Beutelseite gefalzt ist.
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