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Einrichtung zur Durchführung von Arbeiten an Fassaden
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Durchführung von Arbeiten an Fassaden und Fenstern von Bauwerken mittels eines längs der Fassade bewegbaren Arbeitskorbes, welcher an einem auf Schienen bewegbaren Fahrwerk mittels Seilen befestigt ist.
Es sind bereits Einrichtungen zur Durchführung von Arbeiten an Fassaden und Fenstern von Bauwerken bekanntgeworden, bei denen am Dach Kragarme und an diesen eine Schiene befestigt ist, an welcher der Reinigungskorb hängt bzw. verfahren werden kann. Diese Bauart hat den Nachteil, dass das optische Bild des Gebäudes durch die vorragende Konstruktion gestört ist.
Nach weiteren bekanntgewordenen Konstruktionen wird ein Kran mit einem drehbaren oder schwenkbaren Ausleger vorgesehen, der auf zwei oder drei, in Abstand voneinander verlegten Schienen verfahren werden kann. Bei diesen Bauarten ist nachteilig, dass der Kran ein bedeutendes Eigengewicht besitzt und dass wegen der in Abstand voneinander verlegten Schienen ein grosser Platz auf dem Dach benötigt wird.
Weiters hat das bedeutende Konstruktionsgewicht zur Folge, dass diese Bauarten für bestehende Bauten meist nur dann angewendet werden können, wenn die Dachkonstruktion verstärkt wird.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, die aufgezeigten Nachteile der bekannten Konstruktionen zu vermeiden. Die Einrichtung gemäss der Erfindung ist daher dadurch gekennzeichnet, dass eine die Dachattika abdeckende Stahlkonstruktion als Schiene mit vorzugsweise drei Laufflächen für das Fahrwerk, insbesondere einen Wagen, ausgebildet ist, welcher an einem Ausleger den in Höhenrichtung verfahrbaren Arbeitskorb trägt.
Bei dieser erfindungsgemässen Bauart wird das optische Bild des Gebäudes nicht gestört, da die als Schiene vorgesehene Stahlkonstruktion die Dachattika abdeckt und dadurch einen glatten oberen Abschluss der Mauer bildet. Durch die Verwendung der die Dachattika abdeckenden Stahlkonstruktion als Schiene wird aber auch der Platzbedarf am Dach auf ein Minimum herabgedrückt. Auch kann die Konstruktion nach der Erfindung an bestehenden Bauten angebracht werden, ohne dass eine Verstärkung der Dachkonstruktion erforderlich ist.
Der Gegenstand der Erfindung ist in einigen Ausführungsformen in den Zeichnungen beispielsweise dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine entsprechende Einrichtung im Aufriss. Fig. 2 zeigt einen ganz aus Blech gefertigten Mauerabschluss, der als Schiene für einen Wagen nach Fig. l verwendet werden kann. Fig. 3 zeigt eine Konstruktion der Schiene aus zwei Trägern.
In Fig. 1 ist das Dach 1 eines hohen Gebäudes von einer Attika 2 umgeben. Diese Attika 2 wird von einer Schiene 3 abgedeckt, die vorzugsweise torsionssteif ausgebildet ist, wobei an der Innenseite, also über dem Dach 1 ein Profilträger 4 als Stützschiene angeschweisst ist. Auf dieser so gebildeten Schiene laufen drei Scharen von Rollen 5,6 und 7. Durch verschiedene Belastungsfälle am Ausleger 8 des Rahmens 9 bedingt, werden jeweils nur zwei Scharen der Rollen belastet. Es tragen somit die Rollen 6 und 7, wenn am Ausleger kein Arbeitskorb 10 befestigt ist. Im andern Falle tragen die Rollen 5 und 7. Durch diese Rollenanordnung wird ein Kippen des Rahmens und damit ein Abstürzen des Arbeitskorbes 10 verhindert. Der Arbeitskorb 10 hängt an einem Seil 11, welches
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über eine Rolle 12 zu einem Aufhängepunkt 13 geführt ist.
Das Seil 11 ist an seinem andern Ende an einer Winde 14, welche in diesem Falle als Handwinde mit Sicherheitskurbel ausgerüstet ist, befestigt. Diese Winde 14 ist auf einem Gerüst 15 des Arbeitskorbes 10 befestigt. Dieses Gerüst trägt auch die Arbeitsplattform 16.
In Fig. 2 ist ein anderer Mauerabschluss einer Attika 17 gezeigt. Dieser Abschluss wird durch einen Blechträger 18 erreicht. Der Blechträger 18 ist aus einem Blechstreifen gefertigt, Mit 19 wird eine Fassadenverkleidung angedeutet.
Gemäss Fig. 3 ist auf einer Mauer 20 ein Träger 21 befestigt, an welchem über Zwischenträger 22 ein von zwei gegenüberliegenden Seiten zugänglicher Träger 23 befestigt ist. Die Schiene wird in diesem Falle von den Trägern 21 und 23 gebildet. Diese Träger sind mittels Zwischenträger 22 verbunden.
Die Erfindung ist auf die vorliegenden Ausführungsbeispiele nicht beschränkt. So kann z. B. der Wagen auch elektrisch verschoben werden. Die Winde 14 der Fig. 1 kann durch eine im Rahmen 9 befindliche elektrische Winde ersetzt werden. Schliesslich besteht noch die Möglichkeit, dass am Ausleger des Rahmens 9 eine Schiene befestigt wird, an welcher ein Elektrozug fahren kann. Dieser Elektrozug kann nun den Arbeitskorb führen und an die gewünschte Stelle bringen. Die Anlage kann in diesem Falle auch leicht vom Arbeitskorb aus bedient werden. Die Erfindung ist selbstverständlich nicht nur für Arbeiten an Fassaden und Fenstern anwendbar, sondern auch bei Arbeiten an Staumauern, Brücken, Steinbrücken, Grossbehältern u. dgl.
Wie in den Zeichnungen angedeutet, kann die Achse der Rolle 12 in verschiedenen Löchern des Auslegers 8 lagern. Selbstverständlich können auch mehr als drei solche Löcher vor- gesehen sein. Am Korb 10 können Abstandshalter, vorzugsweise Gummiwalzen, zum Schutze der Fassade angebracht sein.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Einrichtung zur Durchführung von Arbeiten an Fassaden und Fenstern von Bauwerken mittels eines längs der Fassade bewegbaren Arbeitskorbes, welcher an einem auf Schienen bewegbaren Fahrwerk mittels Seilen befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine die Dachattika (2,20) abdeckende Stahlkonstruktion als Schiene (3, 4 ; 21 ; 23) mit vorzugsweise drei Laufflächen für das Fahrwerk, insbesondere einen Wagen, ausgebildet ist, welcher an einem Ausleger (8) den in Höhenrichtung verfahrbaren Arbeitskorb (10) trägt.