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WO2023041107A1 - AUFBEWAHRUNGSBEHÄLTNIS FÜR EIN BANKSCHLIEßFACH UND SYSTEM AUS BANKSCHLIEßFACH UND AUFBEWAHRUNGSBEHÄLTNIS - Google Patents

AUFBEWAHRUNGSBEHÄLTNIS FÜR EIN BANKSCHLIEßFACH UND SYSTEM AUS BANKSCHLIEßFACH UND AUFBEWAHRUNGSBEHÄLTNIS Download PDF

Info

Publication number
WO2023041107A1
WO2023041107A1 PCT/DE2022/100660 DE2022100660W WO2023041107A1 WO 2023041107 A1 WO2023041107 A1 WO 2023041107A1 DE 2022100660 W DE2022100660 W DE 2022100660W WO 2023041107 A1 WO2023041107 A1 WO 2023041107A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
storage container
wall
container according
handle
deposit box
Prior art date
Application number
PCT/DE2022/100660
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Thomas Krim
Original Assignee
Thomas Krim
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Thomas Krim filed Critical Thomas Krim
Publication of WO2023041107A1 publication Critical patent/WO2023041107A1/de

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G1/00Safes or strong-rooms for valuables
    • E05G1/005Portable strong boxes, e.g. which may be fixed to a wall or the like
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G1/00Safes or strong-rooms for valuables
    • E05G1/06Safes or strong-rooms for valuables having provision for multiple compartments
    • E05G1/08Safes or strong-rooms for valuables having provision for multiple compartments secured individually
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2999/00Subject-matter not otherwise provided for in this subclass

Definitions

  • the present invention relates to a storage container for storing objects in a safe deposit box, the storage container being a safe deposit box cassette and having at least one laterally surrounding outer wall, a base and a detachable cover.
  • the storage container according to the invention also includes a locking unit and a handle with which the storage container can be removed from the bank safe deposit box.
  • the handle can be folded in and/or pushed in on the outer wall and is coupled to the closing unit, so that the handle only folds out or moves out of the storage container in a specific switched position of the closing unit and can be removed.
  • the present invention also includes a system for storing objects, comprising a safe deposit box and a storage container according to the invention, the storage container being arranged in the safe deposit box so that it can be removed and fixed.
  • Safe deposit boxes in general and bank safe deposit boxes have been known from the prior art for many years.
  • lockers for storing letters in post offices are known.
  • Safe deposit boxes are also known for storing mostly valuable items in safe deposit boxes.
  • Valuable or rare documents or objects are usually kept in storage containers (also called safe deposit boxes or safe boxes) in bank safe deposit boxes.
  • the safe deposit box itself is offered by the bank in different sizes and shapes and is usually housed in specially secured rooms.
  • the tenant of the safe deposit box In order to remove the storage container arranged in the safe deposit box, the tenant of the safe deposit box must first open a locking door or locking flap in order to then be able to pull out the storage container.
  • the storage containers, which are arranged in the bank lockers have a cuboid body and a handle arranged firmly on the container.
  • the sizes of the safe deposit boxes are usually standardized.
  • Watertight valuables cassettes which can be used in bank safe deposit boxes, are known, for example, from DE 9409159 U1 and DE 19518857 A1. It is a cuboid housing with a lockable cover, which is made watertight by means of a sealing cord.
  • DE 8435584 U1 discloses a bank safe deposit box for storing valuables with a cuboid valuables cassette arranged therein, the valuables cassette having a locking bolt on the side which is intended to prevent the valuables cassette from being pulled out of the bank safe deposit box without opening the lock.
  • the disadvantage however, is that the bank lockers have to be retrofitted with additional locking shoulders, which are intended to prevent them from being pulled out. Another disadvantage is that storage space for the safe is lost due to the locking shoulders and the empty volume in the safe deposit box cannot be fully utilized.
  • the object of the present invention was therefore to provide a storage container for a safe deposit box and a system of safe deposit box and storage container which, compared to the safe deposit boxes known from the prior art or the safe deposit box cassettes arranged therein, provides improved protection against theft.
  • a storage container which is a bank safe deposit box and which is suitable for storing objects, in particular valuables or documents, and which can be arranged in a bank safe deposit box.
  • the storage container according to the invention comprises a laterally surrounding outer wall, a base and a detachable cover, which delimit the storage container on the outside.
  • the storage container according to the invention comprises a closing unit which can be switched between a first and a second position.
  • the storage container according to the invention comprises a handle with which the storage container can be removed from the safe deposit box. The handle can be folded in and/or pushed in on the outer wall and is coupled to the closing unit so that the handle can only fold out or move out of the outer wall when the closing unit is switched to the second position.
  • a system for storing valuables which includes a safe deposit box and a storage container according to the invention.
  • the storage container according to the invention has improved protection against theft compared to the storage containers for safe deposit boxes known from the prior art.
  • Bank safe deposit boxes are usually designed to be located in specially secured rooms such as bank vaults.
  • Conventional safe deposit boxes have a locking flap or a locking door which is opened using a key.
  • a storage container, which contains the objects to be stored or kept, is arranged in the safe deposit box.
  • the storage container according to the invention is a safe deposit box cassette.
  • the storage container according to the invention is characterized by improved protection against theft in that it has a handle that can be folded or retracted in the outer wall of the storage container and is coupled to a locking unit that is also included in the storage container according to the invention.
  • the closure unit is such that it is between a first Position and a second position (closed position and open position) can be switched, the handle folding out or moving out of the outer wall of the storage container when the closing unit is switched from the first position to the second position.
  • the storage container according to the invention can have all the usual sizes for bank lockers and is preferably designed in such a way that the storage container, which is inserted into the bank locker, completely fills it up. sizes from approx.
  • 35 cm x 25 cm x 10 cm (8,750 liters) to > 200 liters are common sizes for bank lockers. These are offered, for example, as the "SafeStore 3000F" model by the manufacturer Gunnebo, formerly DeLaRue Garny.
  • the storage container is preferably dimensioned in such a way that it almost completely fills the locker volume.
  • the storage container according to the invention has a laterally surrounding outer wall, a base and a detachable lid.
  • the outer wall, the base and the detachable lid delimit the storage container from the outside.
  • detachable cover means that it can be removed from the storage container according to the invention, for example, or that it can be linked to the storage container by means of a joint or a hinge and can be opened and closed.
  • the storage container according to the invention comprises a locking unit, which can be switched between a first position and a second position, and a handle, with which the storage container can be removed from a locker.
  • the handle is arranged on the outer wall in such a way that it can be folded and/or pushed into the outer wall.
  • the handle of the storage container is coupled to the closing unit so that the handle can fold out of the outer wall or move out of the outer wall when the closing unit is switched to the second position.
  • the locking unit which is a mechanical lock in one embodiment, transmits the force of the turning movement of the key via a rotary axis to a mechanical lever and pull rod system, whereby the handle when switching the locking unit from the first position (locked) to the second position (open) extends from the outer wall of the storage container.
  • the actuation of the lever and pull rod device can take place both mechanically and, if an electronic closing unit is present, via a servomotor.
  • the locking unit which is in particular a lock, for example a mechanical lock or an electronic lock, must first be switched from the first position to the second position so that the handle can fold out of the outer wall or move out of the outer wall.
  • the locking unit is a mechanical lock
  • the locking unit can be switched from the first position to the second position, for example by means of a key that the owner of the locker or the person authorized to use the locker has in their possession.
  • the locking unit is an electronic lock
  • the closing unit of the storage container according to the invention can also firmly close the detachable cover. The lid is closed by means of the closing unit using conventional devices known to the relevant person skilled in the art.
  • the storage container according to the invention may comprise at least two locking units, with one locking unit, for example a mechanical lock, being designed to unlock and lock the lid and the second locking unit being designed to lock the handle or to unlock the handle. It is preferred that when switching from the first position to the second position, the locking unit unlocks or unlocks both the cover and unlocks or unlocks the handle.
  • the storage container according to the invention is a rectangular, three-dimensional body, such as a cuboid.
  • the outer wall is formed by at least two side walls lying opposite one another and by at least one front wall and one rear wall lying opposite the front wall.
  • Safe deposit boxes in general, and bank safe deposit boxes in particular usually have a cuboid geometry, so that it may be desirable for the storage container according to the invention to fill the safe deposit box, in particular the bank safe deposit box, almost completely. This has the advantage that the volume of a safe deposit box, in particular a bank safe deposit box, can be fully used.
  • Storage container designed so that it is waterproof, especially up to a water column of at least 50 meters.
  • the storage container can be made watertight by means known to those skilled in the art.
  • the cover has a sealing profile or that a sealing profile is arranged between the cover and the outer wall. Possible sealing profiles can be conventional plastic profiles or silicone profiles.
  • the outer wall and the bottom of the storage container are designed in one piece. A one-piece base including an outer wall gives the storage container additional stability against external influences such as impacts.
  • the closing unit of the storage container according to the invention is preferably arranged in the front wall.
  • the locking unit is designed as a mechanical lock which is switched from a first position to a second position by means of a key
  • bank lockers have a locking flap or a locking door, which is opened by means of a lock that is different from the locking unit.
  • the storage container is arranged in the safe deposit box. If the storage container is a cuboid body, the front wall of the storage container is usually visibly arranged behind the locking flap or behind the locking door of the locker.
  • the handle belonging to the storage container according to the invention is also preferably arranged in the front wall independently of the closing unit and can be folded and/or pushed into the front wall. As described above, if the storage container is a cuboid body, initially only the front wall of the storage container is visible to the customer when the safe deposit box is opened.
  • the arrangement of the handle on or in the front wall can after switching the Locking unit from the first position to the second position of the handle from the front wall fold out or move out and the storage container according to the invention can be removed or pulled out by the tenant of the bank locker or the beneficiary.
  • the outer wall, the bottom, the lid and/or the handle of a storage container according to the invention are each made independently of one another in a preferred embodiment from a fireproof or a fire-retardant material.
  • the fireproof or fire-retardant materials include, in particular, plastics such as reinforced plastics.
  • the storage container according to the invention or parts thereof is made of a metal, in particular steel.
  • individual parts of the storage container according to the invention are made from a metal, whereas other parts are made from a different material, for example plastic.
  • the front wall of the storage container has a concave or a convex or a planar shape. It can also be preferred that the surface of the front wall at least partially has a porous structure. These preferred configurations can be particularly advantageous in order to make it more difficult for the storage container to be removed from the locker undesirably.
  • the handle associated with the storage container can be folded or pushed into the outer wall, so that the handle only folds out or moves out of the outer wall of the storage container when the closing unit, which is also associated with the storage container, is switched to the second position.
  • Unauthorized access to the locker and the storage container arranged in the locker could, for example, take the form of an unauthorized person who is unable to switch the locking unit from the first position (locked position) to the second position (unlocked position).
  • a suction device such as a suction cup
  • the porous structure also prevents or makes it difficult for a third party to steal the storage container according to the invention from a safe deposit box using a suction device, such as a suction cup, since it is on the porous surface no vacuum can be applied using a suction cup.
  • the front wall of a storage container according to the invention can thus preferably have an at least partially concave shape with an at least partially porous surface, or have an at least partially convex shape with an at least partially porous surface, or have an at least partially planar shape with an at least partially porous surface.
  • the cover comprised by the storage container is detachably arranged on the storage container.
  • detachable cover means that it can be removed from the storage container, or that the cover is linked to the storage container by means of a joint or a hinge and can be opened and closed.
  • the cover has an additional locking unit, in particular a lock, with which the cover can be opened and closed separately.
  • the storage container according to the invention additionally has at least one holding means.
  • the holding means is designed to form a frictional connection between the storage container and the locker, so that it is more difficult to pull the storage container out of the locker.
  • the holding means is further preferably arranged on the outer wall and/or on the lid and/or on the bottom of the storage container, in particular on the outer wall of the storage container.
  • the holding means is arranged on at least one side wall of the storage container, more preferably on both side walls.
  • the holding means is arranged both on the outer walls or, in the case that the storage container according to the invention is designed as a cuboid, on the side walls and additionally at least one further holding means is arranged in the lid and/or in the bottom of the storage container.
  • the holding means is preferably arranged on a carrier plate, so that the carrier plate can form a frictional connection with a wall of the locker.
  • the carrier plate can also be made of different materials.
  • the carrier plate is preferably made of the same material as the storage container.
  • the carrier plate can be made of a metal, in particular an aluminum and/or steel plate.
  • the holding means can be made of or comprise different materials.
  • plastics such as polyurethane, synthetic rubbers such as styrene-butadiene rubber (SBR), polybutadiene rubber (BR), nitrile rubber (NBR), Chloroprene rubber (CR), ethylene propylene diene rubber (EPDM), styrene butadiene latex (SBL) and silicone rubber (SI) or silicone.
  • SBR styrene-butadiene rubber
  • BR polybutadiene rubber
  • NBR nitrile rubber
  • CR Chloroprene rubber
  • EPDM ethylene propylene diene rubber
  • SBL styrene butadiene latex
  • SI silicone rubber
  • the support plate is preferably arranged on the storage container so that it can be moved in and out.
  • the carrier plate with the holding means arranged on it is preferably embedded in a recess in the outer wall and/or a recess in the lid and/or a recess in the base and can move out of the respective recess in order to form a frictional connection with the inner wall of the locker.
  • the holding means is arranged on the surface of a support plate that can be retracted and extended in order to form a frictional connection with the inner wall of a locker, the support plate being at least partially covered with the holding means or consisting of this.
  • the carrier plate is coupled to the handle, so that when the handle is folded in and/or pushed into the outer wall of the storage container, preferably into the front wall of the storage container, the carrier plate with the holding means arranged on it simultaneously forms a frictional connection with the inner wall of the locker.
  • the carrier plate with the holding means arranged on it moves back from the extended position, eliminating the frictional connection. It is thus possible to remove the storage container without any problems.
  • the carrier plate can be moved in and out via a servomotor, with the servomotor being coupled to the closing unit. It is also possible that the carrier plate is actuated, for example, via a pull rod and lever system mounted in the side wall, which is connected to the closing unit on the front side of the storage container. This can preferably also be covered by an intermediate wall. It is also possible for the pull rod and lever system to be embedded in the front wall and/or side wall of the storage container.
  • both the handle folds out or moves out of the outer wall and the carrier plate from the extended position eliminating the frictional connection with the inner wall of the locker enters.
  • the handle is retracted and extended by means of the closing unit via a suitable pull rod and lever system and via another Pull rod and lever system, independent of the handle, the carrier plate is extended and retracted. It is also preferably possible for the handle and the carrier plate to be controlled together via the closing unit by means of a suitable pull rod and lever system, which is connected both to the handle and to the holding means.
  • the carrier plate can be retracted or extended depending on the switching of the closing unit. It is thus possible for the carrier plate to be coupled to the locking unit so that the carrier plate with the holding means arranged on it folds out or extends when the locking unit is switched from the second position to the first position in order to form a frictional connection with the inner wall of the locker.
  • the carrier plate with the holding means arranged on it moves back, eliminating the frictional connection.
  • the closing unit can have different configurations.
  • the locking unit of a storage container according to the invention is a lock, preferably a mechanical lock or an electronic lock.
  • the mechanical lock can be opened, for example, by the owner of the locker using a key, which works according to the conventional key-lock principle known to the person skilled in the art.
  • the mechanical lock can be designed in a further embodiment in such a way that a key located in the lock can be pulled out of the lock both in the first position and in the second position.
  • the locking unit can include an electronic lock.
  • the electronic lock can be switched between the first and the second position by means of an electronic certificate, for example. It is possible that the electronic certificate, which is required to switch the electronic lock, is stored on a mobile phone. So it is conceivable that the locker owner can switch or open the electronic lock with a mobile phone or a transmitter or the like using known techniques, for example NFC (near field communication) or other techniques known to the person skilled in the art.
  • NFC near field communication
  • the storage container according to the invention has at least one sensor which is designed to record information, for example in the form of vibrations or changing lighting conditions.
  • the sensor or sensors are designed to convert the information into a signal and transmit this signal to an external network to transfer.
  • the signals can also be transmitted using techniques known to those skilled in the art. These include, for example, WLAN/WiFi and/or Bluetooth.
  • the sensor is preferably supplied with electrical energy via a battery or an accumulator and is designed in such a way that it checks the state of the battery or the accumulator at regular intervals and emits a signal as soon as the energy state falls below a certain threshold value.
  • the arrangement of a vibration sensor may be desirable, in particular to detect unauthorized attempts to open the storage container and to transmit it to the locker owner.
  • the storage container is exposed to vibrations in the event of an unauthorized attempt to open it.
  • shocks would be detected by a sensor located in the storage case and converted into a signal.
  • the sensor is designed in such a way that it can transmit the signal to a network.
  • the network can be reached via a wireless network connection, including a Wi-Fi connection.
  • a light sensor is arranged on the front side of the storage container, which is designed to detect changes in the lighting conditions, which occur in particular when the locking flap is opened.
  • the sensor is preferably set up in such a way that it transmits a signal to a network when the lighting conditions change from dark to bright.
  • the locker owner is then informed via the network, which has received a signal from the sensor located in the storage container, for example on the mobile phone or via other conventional communication channels. It is also possible that in the event that the sensor arranged in the storage container transmits a vibration signal and/or a signal about changing light conditions to the network, this is automatically transmitted to an external security service or directly to a police station.
  • FIG. 1 shows the plan view of a storage container according to the invention with the handle retracted
  • FIG. 2 shows the plan view of a front wall of a storage container according to the invention with the handle retracted;
  • FIG. 3 shows the plan view of a storage container according to the invention with the handle extended
  • FIG. 4 shows the plan view of a front wall of a storage container according to the invention with the handle retracted;
  • FIG. 5 shows the top view of the underside of a storage container according to the invention with the handle extended and a carrier plate including holding means;
  • FIG. 6 shows the top view of a storage container according to the invention with a planar front wall
  • the storage container 1 and 3 each show a plan view of a storage container 1 according to the invention.
  • the storage container 1 has a lid 2, a front wall 3, two opposite side walls 4 (only one shown) and a rear wall (not shown).
  • the storage container can be equipped or filled with objects, for example objects of value or valuable documents, via the cover 2 .
  • a handle 5 and a closing unit 6 are arranged on the front wall 3 of the storage container 1 .
  • the handle 5 is folded or retracted into the front wall 3 in FIG. 1 and folded out or extended out of the front wall 3 in FIG.
  • the handle is folded in and out or retracted and extended via the closing unit 6, it being possible for the closing unit 6 to be switched between a first position and a second position.
  • the closing unit 6 it being possible for the closing unit 6 to be switched between a first position and a second position.
  • the closing unit 6 is in the first position, in Fig. 3 the closing unit 6 is in the second position.
  • the locking unit can be a mechanical lock, for example, and is switched between the first and the second position, for example, by means of a key. It is also possible for the locking unit 6 to be switched between the first position and the second position by means of an electronic certificate, for example stored on a mobile phone, or a transponder. In this case the closing unit 6 would be an electronic one designed castle.
  • the locking unit 6 must be switched from the first to the second position so that the handle 5 folds out or moves out of the front wall 3 .
  • the front wall 3 is convex in shape to make it more difficult for unauthorized persons to remove the storage container 1 from the locker if the locking unit 6 has not been switched from the first position to the second position and consequently the handle 5 does not fold out of the front wall 3 or drives out.
  • the convex shape makes it difficult for the storage container z. B. by means of a suction device such as a suction cup from the locker.
  • FIG. 2 and FIG. 4 each show a top view of a front wall 3 of a storage container 1 according to the invention, the lid 2 being visible only in FIG.
  • the handle 5 is folded or retracted into the front wall 3 in FIG. 2 and folded out or extended out of the front wall 3 in FIG.
  • Fig. 5 shows the plan view of the underside of a storage container 1 according to the invention.
  • the storage container 1 has additional holding means 7 which are mounted on a carrier plate in a recess in the side walls 4 (only one side wall is shown) and on a carrier plate in a recess in the base 8 is arranged.
  • the handle 5 is extended from the front wall 3 and the carrier plates with the holding means 7 located thereon are retracted.
  • the carrier plates When the handle 5 is retracted or folded in and/or when the closing unit 6 is switched from the second position to the first position, the carrier plates, together with the holding means 7 arranged on them, move out of the recess in the side wall 4 and out of the recess in the base 8 and also form the inner wall of a locker (not shown) from a friction fit.
  • the storage container 1 has a lid 2 which consists of two individual panels, the front panel having an additional locking unit with which the lid 2 can also be opened and closed.
  • the storage container can be equipped or filled with objects, for example objects of value or valuable documents, via the cover 2 .
  • the front wall 3 is planar.
  • the storage container 1 also has two opposing side walls 4 (only one shown) and a rear wall (not shown).
  • a handle 5 and a closing unit 6 are arranged on the front wall 3 of the storage container 1 . The Handle is moved in and out via the closing unit 6, whereby the closing unit 6 can be switched between a first position and a second position.
  • the storage container has two holding means 7 (only one shown) arranged opposite one another on the side walls 4 (only one shown).
  • the holding means 7 are arranged in a recess on the side walls 4 .
  • the handle 5 and the holding means 7 are connected to each other via a mechanical lever and pull rod system (see Figures 7 and 8).
  • the handle 5 and the holding means 7 are connected to one another in such a way that when the handle 5 is pushed into the front wall 3 the holding means 7 (only one shown) move out of the recess in the side wall 4 .
  • the holding means 7 form a frictional connection with the safe deposit box, so that the storage container 1 is secured against being pulled out of the safe deposit box unintentionally.
  • FIG. 7 and FIG. 8 show the top view of the storage container according to FIG.
  • the locking hook 11 opens, whereby the rod 12 releases the handle by means of an unlocking mechanism (not shown) arranged in the handle housing 13, so that it moves out of the handle housing 13 or is pulled out can.
  • the rod 14 which is arranged to the left and right next to the handle housing 13, is moved forward, ie in the direction of the person who switches the closing unit 6 from the first to the second position.
  • the rod 14 is connected to the rods 15 via the connecting means 16 .
  • the rods 15 are connected both to the connecting means 16 and to the actuators 10 and 10' (see Figure 7).
  • the actuators 10 and 10' are arranged in two rails 9.
  • FIG. The rails 9 partially have grooves in which the actuators are arranged.
  • the actuator 10' is movably arranged in the grooves of the rails 9, so that it is moved when the rod 15 is moved back and forth.
  • the two actuators 10 are fixed in the rails 9 .
  • the handle 5 is moved into the handle housing 13 and the holding means 7 is extended from the side wall 4 of the storage container 1 according to the invention in order to be able to exert a frictional connection with the safe deposit box when the storage container 1 is arranged according to the application in a safe deposit box.
  • FIG. 8 the holding means 7 has been moved into the recess in the side wall 4 and the handle 5 has been moved out of the handle housing 13 . In this position, the holding means 7 (only one shown) does not form a frictional connection with the safe deposit box, so that the storage container according to the invention can be removed from the safe deposit box.

Landscapes

  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Aufbewahrungsbehältnis zur Verwahrung von Gegenständen in einem Schließfach, wobei das Aufbewahrungsbehältnis eine Bankschließfachkassette ist und zumindest eine seitlich umlaufende Außenumwandung, einen Boden und einen lösbaren Deckel aufweist. Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis umfasst eine Verschließeinheit und einen Griff, mit welchem das Aufbewahrungsbehältnis aus dem Schließfach herausnehmbar ist. Der Griff ist die Außenwandung einklappbar und/oder einschiebbar und ist mit der Verschließeinheit gekoppelt, so dass der Griff nur in einer bestimmten geschalteten Position der Verschließeinheit aus dem Aufbewahrungsbehältnis herausklappt bzw. herausfährt und herausgenommen werden kann. Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis zeichnet sich durch einen verbesserten Diebstahlschutz gegenüber herkömmlichen, aus dem Stand der Technik bekannten Aufbewahrungsbehältnissen aus. Weiter umfasst die vorliegende Erfindung ein System zur Aufbewahrung von Gegenständen, umfassend ein Schließfach sowie ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis, wobei das Aufbewahrungsbehältnis herausnehmbar und festsetzbar in dem Schließfach angeordnet ist.

Description

Aufbewahrungsbehältnis für ein Bankschließfach und System aus Bankschließfach und
Aufbewahrungsbehältnis
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Aufbewahrungsbehältnis zur Verwahrung von Gegenständen in einem Bankschließfach, wobei das Aufbewahrungsbehältnis eine Bankschließfachkassette ist und zumindest eine seitlich umlaufende Außenumwandung, einen Boden und einen lösbaren Deckel aufweist. Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis umfasst ferner eine Verschließeinheit und einen Griff, mit welchem das Aufbewahrungsbehältnis aus dem Bankschließfach herausnehmbar ist. Der Griff ist die Außenwandung einklappbar und/oder einschiebbar und ist mit der Verschließeinheit gekoppelt, so dass der Griff nur in einer bestimmten geschalteten Position der Verschließeinheit aus dem Aufbewahrungsbehältnis herausklappt bzw. herausfährt und herausgenommen werden kann. Weiter umfasst die vorliegende Erfindung ein System zur Aufbewahrung von Gegenständen, umfassend ein Bankschließfach sowie ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis, wobei das Aufbewahrungsbehältnis herausnehmbar und festsetzbar in dem Bankschließfach angeordnet ist.
Stand der Technik
Schließfächer allgemein sowie Bankschließfächer sind seit vielen Jahren aus dem Stand der Technik bekannt. Unter anderem sind Schließfächer zur Lagerung von Briefen in Postfilialen bekannt. Weiter sind Bankschließfächer zur Aufbewahrung zumeist wertvoller Gegenstände in Bankschließfächern bekannt. Wertvolle oder seltene Dokumente oder Gegenstände werden in den Bankschließfächern zumeist in Aufbewahrungsbehältnissen (auch Bankschließfachkassetten oder Wertkassetten genannt) aufbewahrt. Das Bankschließfach selbst wird seitens der Bank in unterschiedlichen Größen und Formen angeboten und ist zumeist in speziell gesicherten Räumen untergebracht. Um das in dem Bankschließfach angeordnete Aufbewahrungsbehältnis herauszunehmen, muss der Mieter des Bankschließfaches zunächst eine Verriegelungstür oder Verriegelungsklappe öffnen um anschließend das Aufbewahrungsbehältnis herausziehen zu können. Die Aufbewahrungsbehältnisse, welche in den Bankschließfächern angeordnet werden, weisen einen quaderförmigen Körper und einen fest am Behältnis angeordneten Griff auf. Die Größen der Bankschließfächer sind üblicherweise genormt.
Wasserdichte Wertkassetten, welche in Bankschließfächern verwendet werden können, sind beispielsweise aus DE 9409159 U1 und DE 19518857 A1 bekannt. Dabei handelt es sich um ein quaderförmiges Gehäuse mit einem absperrbaren Deckel, welcher mittels einer Dichtungsschnur wasserdicht ausgestaltet ist. DE 8435584 U1 offenbart ein Bankschließfach zur Aufbewahrung von Wertsachen mit einer darin angeordneten quaderförmigen Wertkassette, wobei die Wertkassette seitlich einen Schließriegel aufweist, welcher verhindern soll, dass die Wertkassette ohne Öffnen des Schlosses aus dem Bankschließfach herausgezogen werden kann. Nachteilig ist jedoch, dass die Bankschließfächer mit zusätzlichen Arretierungsschultern nachgerüstet werden müssen, welche ein Hinausziehen verhindern sollen. Weiter ist es nachteilig, dass durch die Arretierungsschultern Stauraum für die Wertkassette verloren geht und das im Bankschließfach vorhandene Leervolumen nicht gänzlich ausgenutzt werden kann.
In den letzten Jahren kam es mehrfach zu Diebstählen aus Bankschließfächern. Dabei sind unberechtigte Personen in böswilliger Absicht außerhalb der Geschäftszeiten, insbesondere an Wochenenden, in Tresorräume bzw. in Schließfachräume von Banken eingedrungen, um die Schließfächer gewaltsam zu öffnen und deren Inhalt zu entwenden, indem die Bankschließfachkassetten (auch mitunter als Wertkassetten bezeichnet) aus dem Bankschließfach herausgenommen wurden. Nach erfolgtem Eindringen in den Tresorraum wurde anschließend in relativ kurzer Zeit eine Mehrzahl von Bankschließfächer mit geeigneten Einbruchswerkzeugen gewaltsam geöffnet und der Inhalt geraubt. Diese Einbrüche wurden von den Bankangestellten oftmals erst am nächsten Werktag entdeckt, so dass die unberechtigten Personen genügend Zeit hatten, die Schließfächer zu plündern.
Da Bankschließfächer außerhalb der normalen Geschäftszeiten von Banken in verschlossenen Tresorräumen bisher ausreichend geschützt waren und die oben beschriebene Beraubungsmethode erst in den letzten Jahren vermehrt angewandt wurde, wurden in der Vergangenheit verhältnismäßig niedrige Anforderungen an die Einbruchsicherheit von Bankschließfächern gestellt.
Es besteht somit weiterhin ein erhöhter Bedarf an Bankschließfächern, welche für den Schließfachinhaber eine verbesserte Sicherheit insbesondere im Hinblick auf Diebstahlschutz der darin enthaltenen Gegenstände und Dokumente liefert.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es somit, ein Aufbewahrungsbehältnis für ein Bankschließfach sowie ein System aus Bankschließfach und Aufbewahrungsbehältnis bereitzustellen, welches gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Bankschließfächern bzw. den darin angeordneten Bankschließfachkassetten u.a. einen verbesserten Diebstahlschutz liefert.
Beschreibung der Erfindung Diese und weitere Vorteile werden durch den Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Weiter bevorzugte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche oder werden nachfolgend beschrieben.
Erfindungsgemäß wird ein Aufbewahrungsbehältnis vorgeschlagen, welches eine Bankschließfachkassette ist und welches zur Verwahrung von Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen oder Dokumenten geeignet ist, und welches in einem Bankschließfach angeordnet werden kann. Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis umfasst eine seitlich umlaufende Außenumwandung, einen Boden sowie einen lösbaren Deckel, welche das Aufbewahrungsbehältnis nach außen begrenzen. Weiter umfasst das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis eine Verschließeinheit, welche zwischen einer ersten und einer zweiten Position schaltbar ist. Daneben umfasst das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis einen Griff, mit welchem das Aufbewahrungsbehältnis aus dem Bankschließfach herausnehmbar ist. Der Griff ist an der Außenumwandung einklappbar und/oder einschiebbar und ist mit der Verschließeinheit gekoppelt, so dass der Griff ausschließlich aus der Außenumwandung herausklappen bzw. herausfahren kann, wenn die Verschließeinheit in die zweite Position geschaltet ist.
Weiterhin wird ein System zur Aufbewahrung von Wertgegenständen vorgeschlagen, welches ein Bankschließfach sowie ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis umfasst.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis weist gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Aufbewahrungsbehältnissen für Bankschließfächer einen verbesserten Diebstahlschutz auf. Bankschließfächer sind üblicherweise so konstruiert, dass diese in speziell gesicherten Räumen wie zum Beispiel Tresorräumen in Banken aufgestellt sind. Herkömmliche Bankschließfächer weisen eine Verriegelungsklappe oder eine Verriegelungstür auf, welche mittels eines Schlüssels geöffnet wird. In dem Bankschließfach ist ein Aufbewahrungsbehältnis angeordnet, welches die zu lagernden bzw. die aufzubewahrenden Gegenstände beinhaltet. Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis ist eine Bankschließfachkassette.
Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis zeichnet sich durch einen verbesserten Diebstahlschutz aus, indem es einen in der Außenumwandung des Aufbewahrungsbehältnisses einklappbaren bzw. einfahrbaren Griff aufweist, welcher an eine ebenfalls vom erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnis umfassende Verschließeinheit gekoppelt ist. Erfindungsgemäß ist die Verschließeinheit so beschaffen, dass diese zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position (geschlossene Position und geöffnete Position) schaltbar ist, wobei der Griff beim Schalten der Verschließeinheit aus der ersten Position in die zweite Position aus der Außenumwandung des Aufbewahrungsbehältnisses hinausklappt bzw. herausfährt.
Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis kann sämtliche, für Bankschließfächer übliche Größen aufweisen und ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass das Aufbewahrungsbehältnis, welches in das Bankschließfach eingesetzt wird, dieses gänzlich ausfüllt. Größen von ca.
35 cm x 25 cm x 10 cm (8,750 Liter) bis > 200 Liter sind gebräuchliche Größen für Bankschließfächer. Diese werden z.B. als Modell „SafeStore 3000F“ vom Hersteller Gunnebo, ehemals DeLaRue Garny, angeboten. Bevorzugt ist das Aufbewahrungsbehältnis so dimensioniert, dass es das Schließfachvolumen nahezu komplett ausfüllt.
Das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis weist eine seitlich umlaufende Außenumwandung, einen Boden sowie einen lösbaren Deckel auf. Die Außenumwandung, der Boden und der lösbare Deckel grenzen das Aufbewahrungsbehältnis nach außen ab. Lösbarer Deckel meint im Sinne der vorliegenden Erfindung, dass dieser beispielsweise von dem erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnis abgenommen werden oder auch, dass dieser beispielsweise mittels eines Gelenks oder eines Scharniers an das Aufbewahrungsbehältnis angelenkt sein kann und auf- und zuklappbar ist.
Weiter umfasst das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis eine Verschließeinheit, welche zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position geschaltet werden kann, sowie einen Griff, mit welchem das Aufbewahrungsbehältnis aus einem Schließfach herausgenommen werden kann. Der Griff ist an der Außenumwandung angeordnet, und zwar so, dass dieser in die Außenumwandung eingeklappt und/oder eingeschoben werden kann. Der Griff des Aufbewahrungsbehältnisses ist mit der Verschließeinheit gekoppelt, so dass der Griff aus der Außenumwandung hervorklappen beziehungsweise aus der Außenumwandung herausfahren kann, wenn die Verschließeinheit in die zweite Position geschaltet ist.
Dies kann beispielsweise so ausgestaltet werden, indem die Verschließeinheit, welche in einer Ausgestaltung ein mechanisches Schloss ist, die Kraft der drehenden Bewegung des Schlüssels über eine Drehachse auf ein mechanisches Hebel- und Zugstangensystem überträgt, wodurch der Griff beim Schalten der Verschließeinheit aus der ersten Position (verschlossen) in die zweite Position (geöffnet) aus der Außenumwandung des Aufbewahrungsbehältnisses ausfährt. Die Betätigung der Hebel- und Zugstangenvorrichtung kann sowohl mechanisch, als auch bei Vorliegen einer elektronischen Verschließeinheit über einen Stellmotor erfolgen. Die Verschließeinheit, welche insbesondere ein Schloss ist, beispielsweise ein mechanisches Schloss oder ein elektronisches Schloss, muss dafür zunächst aus der ersten Position in die zweite Position geschaltet werden, damit der Griff aus der Außenumwandung herausklappen bzw. aus der Außenumwandung herausfahren kann. Das Schalten der Verschließeinheit von der ersten Position in die zweite Position kann für den Fall, dass die Verschließeinheit ein mechanisches Schloss darstellt, zum Beispiel mittels eines Schlüssels erfolgen, welchen der Inhaber des Schließfaches bzw. der zur Benutzung des Schließfaches Berechtigte im Besitz hat. In einer weiteren Ausgestaltung, in der die Verschließeinheit ein elektronisches Schloss darstellt, ist es beispielsweise denkbar, dass die Verschließeinheit mittels eines dem Schließfachinhaber gehörendes Mobiltelefon mit darauf gespeichertem elektronischen Zertifikat oder über einen Sender erfolgt. Die Verschließeinheit des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses kann in einer bevorzugten Ausgestaltung ebenfalls den lösbaren Deckel fest verschließen. Das Verschließen des Deckels mittels der Verschließeinheit erfolgt über übliche, dem einschlägigen Fachmann bekannte Vorrichtungen. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Haken beim Schalten der Verschließeinheit von der zweiten in die erste Position in einen am Deckel angeordneten Zapfen o. ä. hintergreift und so den Deckel verschließt. In einer weiteren Ausgestaltung ist es möglich, dass das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis wenigstens zwei Verschließeinheiten umfasst, wobei eine Verschließeinheit, zum Beispiel ein mechanisches Schloss, dazu ausgelegt ist, den Deckel zu entriegeln und verriegeln, und die zweite Verschließeinheit dazu ausgelegt ist, den Griff zu sperren bzw. den Griff zu entsperren. Bevorzugt ist, dass die Verschließeinheit beim Schalten von der ersten Position in die zweite Position sowohl den Deckel entsperrt bzw. entriegeln als auch den Griff entsperrt bzw. entriegelt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis ein rechteckiger, dreidimensionaler Körper, wie zum Beispiel ein Quader. In dieser bevorzugten Ausgestaltung wird die Außenumwandung von wenigstens zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden sowie von wenigstens einer Vorderwand und einer der Vorderwand gegenüberliegenden Rückwand gebildet wird. Schließfächer im allgemeinen, und insbesondere Bankschließfächer weisen üblicherweise eine quaderförmige Geometrie auf, sodass es gewünscht sein kann, dass das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis das Schließfach, insbesondere des Bankschließfach, nahezu komplett ausfüllt. Dies hat den Vorteil, dass das Volumen eines Schließfaches, insbesondere eines Bankschließfach, vollständig genutzt werden kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist das erfindungsgemäße
Aufbewahrungsbehältnis so ausgestaltet, dass dieses wasserdicht ist, insbesondere bis zu einer Wassersäule von wenigstens 50 Metern. Herkömmliche, aus dem Stand der Technik bekannte Aufbewahrungsbehältnisse, welche insbesondere in Bankschließfächern angeordnet werden, sind nicht wasserdicht ausgestaltet. Dies hat den Nachteil, dass wertvolle Gegenstände, wie zum Beispiel Uhren, Schmuck, Elektronikteile, Mikrochips etc. oder aber wertvolle Dokumente wie beispielsweise Urkunden o. ä. bei einem etwaigen Wassereinbruch, wie er unter anderem bei einem Hochwasser vorkommen kann, nicht geschützt sind. Dies hat zur Folge, dass die in dem Aufbewahrungsbehältnis gelagerten Gegenstände an Wert verlieren oder gar im schlimmsten Falle wertlos werden. Das Aufbewahrungsbehältnis kann mittels des einschlägigen Fachmannes bekannter Mittel wasserdicht ausgestaltet werden. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Deckel ein Dichtungsprofil aufweist beziehungsweise, dass zwischen dem Deckel und der Außenwandung ein Dichtungsprofil angeordnet ist. Mögliche Dichtungsprofile können herkömmliche Kunststoffprofile oder auch Silikonprofile sein. Weiter kann es bevorzugt sein, dass die Außenwandung sowie der Boden des Aufbewahrungsbehältnisses einstückig ausgebildet ist. Ein einstückig ausgebildeter Boden samt Außenumwandung verleiht dem Aufbewahrungsbehältnis zusätzliche Stabilität gegen äußere Einflüsse wie Schläge.
Die Verschließeinheit des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses ist bevorzugt in der Vorderwand angeordnet. Insbesondere, wenn die Verschließeinheit als mechanisches Schloss ausgebildet ist, welches mittels eines Schlüssels von einer ersten Position in eine zweite Position geschaltet wird, kann es gewünscht sein, dass die zum erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnis gehörende Verschließeinheit nach dem Öffnen der zum Bankschließfach gehörenden Verriegelungsklappe bzw. der zum Bankschließfach gehörenden Verriegelungstür direkt mittels eines Schlüssels von der ersten Position in die zweite Position geschaltet werden kann. Bankschließfächer weisen, abhängig von der Größe des Schließfaches eine Verriegelungsklappe oder eine Verriegelungstür auf, welche mittels eines von der Verschließeinheit unterschiedlichen Schlosses geöffnet wird. In dem Bankschließfach ist das Aufbewahrungsbehältnis angeordnet. Üblicherweise ist, in dem Falle, dass das Aufbewahrungsbehältnis einen quaderförmigen Körper darstellt, die Vorderwand des Aufbewahrungsbehältnisses hinter der Verriegelungsklappe bzw. hinter der Verriegelungstür des Schließfaches sichtbar angeordnet.
Der zu dem erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnis gehörende Griff ist unabhängig von der Verschließeinheit ebenfalls vorzugsweise in der Vorderwand angeordnet und ist in die Vorderwand einklappbar und/oder einschiebbar. Wie zuvor beschrieben, ist für den Fall, dass das Aufbewahrungsbehältnis ein quaderförmiger Körper ist, für den Kunden beim Öffnen des Bankschließfaches zunächst nur die Vorderwand des Aufbewahrungsbehältnisses sichtbar. Durch die Anordnung des Griffes an bzw. in der Vorderwand kann nach dem Schalten der Verschließeinheit von der ersten Position in die zweite Position der Griff aus der Vorderwand herausklappen bzw. herausfahren und das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis von dem Mieter des Bankschließfaches bzw. dem Berechtigten herausgenommen oder herausgezogen werden.
Die Außenumwandung, der Boden, der Deckel und/oder der Griff eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses sind jeweils unabhängig voneinander in einer bevorzugten Ausgestaltung aus einem feuerfesten bzw. aus einem feuerhemmenden Material gefertigt. Zu den feuerfesten oder auch feuerhemmenden Materialien zählen insbesondere Kunststoffe wie beispielsweise armierte Kunststoffe. Ebenfalls ist es denkbar, dass das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis bzw. Teile hiervon aus einem Metall gefertigt ist, insbesondere aus Stahl. Weiter ist es denkbar, dass einzelne Teile des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses aus einem Metall gefertigt sind, wohingegen andere Teile aus einem anderen Material, beispielsweise aus Kunststoff gefertigt sind.
In einer weiter bevorzugten Ausgestaltung, in der das Aufbewahrungsbehältnis ein quaderförmiger Körper ist, weist die Vorderwand des Aufbewahrungsbehältnisses eine konkave oder eine konvexe oder eine planare Form auf. Ebenfalls kann es bevorzugt sein, dass die Oberfläche der Vorderwand zumindest teilweise eine poröse Struktur aufweist. Diese bevorzugten Ausgestaltungen können insbesondere dann vorteilhaft sein, um eine ungewünschte Entnahme des Aufbewahrungsbehältnisses aus dem Schließfach zu erschweren. Erfindungsgemäß ist der zum Aufbewahrungsbehältnis zugehörige Griff in die Außenumwandung einklappbar bzw. einschiebbar, so dass der Griff nur aus der Außenumwandung des Aufbewahrungsbehältnisses herausklappt bzw. herausfährt, wenn die ebenfalls zum Aufbewahrungsbehältnis zugehörige Verschließeinheit in die zweite Position geschaltet ist. Ein unberechtigter Zugriff auf das Schließfach und das in dem Schließfach angeordnete Aufbewahrungsbehältnis könnte beispielsweise so ablaufen, dass eine unberechtigte Person, welche nicht in der Lage ist, die Verschließeinheit aus der ersten Position (verriegelte Position) in die zweite Position (entriegelte Position) zu schalten, um den Griff aus der Vorderwand herauszuklappen, versucht, das Aufbewahrungsbehältnis mittels einer Saugvorrichtung aus dem Schließfach herauszuziehen. In diesem Falle kann es vorteilhaft sein, dass die Vorderwand, welche üblicherweise beim Öffnen der Verriegelungsklappe bzw. beim Öffnen der Verriegelungstür des Schließfaches zu sehen ist, so ausgestaltet ist, dass eine Saugvorrichtung, wie beispielsweise eine Saugglocke, an dieser kaum haftet oder nicht haftet, so dass ein Herausziehen mittels der Saugvorrichtung erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Die poröse Struktur verhindert bzw. erschwert es einem Dritten ebenfalls, das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis mittels einer Saugvorrichtung, wie beispielsweise einer Saugglocke, aus einem Bankschließfach zu entwenden, da auf der porösen Oberfläche kein Vakuum mittels einer Saugglocke angelegt werden kann. Bevorzugt kann die Vorderwand eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnis somit eine wenigstens teilweise konkave Form mit einer wenigstens teilweisen porösen Oberfläche aufweisen, oder eine wenigstens teilweise konvexe Form mit einer wenigstens teilweisen porösen Oberfläche aufweisen oder eine wenigstens teilweise planare Form mit einer wenigstens teilweisen porösen Oberfläche aufweisen.
Der vom Aufbewahrungsbehältnis umfasste Deckel ist lösbar an dem Aufbewahrungsbehältnis angeordnet. Lösbarer Deckel meint im Sinne der vorliegenden Erfindung, dass dieser von dem Aufbewahrungsbehältnis abgenommen werden kann, oder dass der Deckel mittels eines Gelenks oder eines Scharniers an das Aufbewahrungsbehältnis angelenkt und auf- und zuklappbar ist. In einer weiteren Ausgestaltung weist der Deckel eine zusätzliche Verschließeinheit, insbesondere ein Schloss auf, mit welchem der Deckel separat auf- und abschließbar ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis zusätzlich wenigstens ein Haltemittel auf. Das Haltemittel ist dazu ausgelegt, einen Reibschluss zwischen dem Aufbewahrungsbehältnis und dem Schließfach auszubilden, so dass ein Hinausziehen des Aufbewahrungsbehältnisses aus dem Schließfach erschwert wird. Dazu ist das Haltemittel weiter bevorzugt an der Außenumwandung und/oder am Deckel und/oder am Boden des Aufbewahrungsbehältnisses angeordnet, insbesondere an der Außenumwandung des Aufbewahrungsbehältnisses. In einer weiteren Ausgestaltung, in welcher das Aufbewahrungsbehältnis ein quaderförmiger Körper ist, ist es insbesondere bevorzugt, dass das Haltemittel an zumindest einer Seitenwand des Aufbewahrungsbehältnisses angeordnet ist, weiter bevorzugt an beiden Seitenwänden. Weiter kann es bevorzugt sein das die Haltemittel sowohl an den Außenumwandungen bzw. für den Fall, dass das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis als Quader ausgebildet ist, an den Seitenwänden angeordnet ist und zusätzlich mindestens ein weiteres Haltemittel im Deckel und/oder im Boden des Aufbewahrungsbehältnisses angeordnet ist.
Das Haltemittel ist vorzugsweise auf einer Trägerplatte angeordnet, sodass die Trägerplatte mit einer Wand des Schließfachs einen Reibschluss ausbilden kann. Die Trägerplatte kann ebenfalls aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein. Vorzugsweise ist die Trägerplatte aus dem gleichen Material wie das Aufbewahrungsbehältnis hergestellt. Alternativ kann die Trägerplatte aus einem Metall, insbesondere eine Aluminium- und/oder Stahlplatte sein. Das Haltemittel kann aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein bzw. diese umfassen.
Denkbar sind beispielsweise Kunststoffe wie zum Beispiel Polyurethan, Synthesekautschuke wie Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), Polybutadien-Kautschuk (BR), Nitrilkautschuk (NBR), Chloropren-Kautschuk (CR), Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), Styrol-Butadien-Latex (SBL) und Silikonkautschuk (Sl) oder Silikon. Die Stärke des Reibschlusses ist abhängig von der Auflagefläche des Haltemittels sowie der korrespondierenden Auflagefläche des Schließfachs. Je größer die Auflagefläche gewählt wird, desto größer ist die Haftreibkraft.
Die Trägerplatte ist vorzugsweise an dem Aufbewahrungsbehältnis ein- und ausfahrbar angeordnet. In dieser Ausgestaltung ist die Trägerplatte mit dem darauf angeordneten Haltemittel vorzugsweise in eine Ausnehmung in der Außenumwandung und/oder eine Ausnehmung im Deckel und/oder eine Ausnehmung im Boden eingelassen und kann aus der jeweiligen Ausnehmung herausfahren um mit der Innenwand des Schließfachs einen Reibschluss auszubilden. Dabei ist in einer besonders bevorzugten Ausgestaltung das Haltemittel auf der Oberfläche einer ein- und ausfahrbaren Trägerplatte angeordnet sein um mit der Innenwand eines Schließfachs einen Reibschluss auszubilden, wobei die Trägerplatte zumindest teilweise mit dem Haltemittel überzogen ist oder aus diesem besteht.
Dazu ist in einer Ausgestaltung die Trägerplatte mit dem Griff gekoppelt, so dass beim Einklappen und/oder Einschieben des Griffes in die Außenumwandung des Aufbewahrungsbehältnisses, bevorzugt in die Vorderwand des Aufbewahrungsbehältnisses, die Trägerplatte mit dem darauf angeordneten Haltemittel zeitgleich zur Ausbildung eines Reibschlusses mit der Innenwand des Schließfaches ausfährt. Beim Herausklappen und/oder Herausfahren des Griffes aus der Außenumwandung fährt die Trägerplatte mit dem darauf angeordneten Haltemittel aus der ausgefahrenen Position unter Aufhebung des Reibschlusses zurück. Somit ist es möglich, dass Aufbewahrungsbehältnis problemlos zu entnehmen.
Die Trägerplatte kann über einen Stellmotor ein- und ausgefahren werden, wobei der Stellmotor mit der Verschließeinheit gekoppelt ist. Ebenfalls ist es möglich, dass die Trägerplatte beispielsweise über ein in der Seitenwand montiertes Zugstangen- und Hebelsystem betätigt wird, welches mit der Verschließeinheit an der Vorderseite des Aufbewahrungsbehältnisses verbunden ist. Dies kann bevorzugt auch durch eine Zwischenwand verkleidet sein. Ebenfalls ist es möglich, dass das Zugstangen- und Hebelsystem in die Vorderwand und/oder Seitenwand des Aufbewahrungsbehältnisses eingelassen ist.
Es ist insbesondere möglich, dass beim Schalten der Verschließeinheit aus der ersten Position (verschlossen) in die zweite Position (geöffnet) sowohl der Griff mittels aus der Außenumwandung herausklappt bzw. herausfährt als auch die Trägerplatte aus der ausgefahrenen Position unter Aufhebung des Reibschlusses mit der Innenwand des Schließfaches einfährt. Dabei wird mittels der Verschließeinheit über ein geeignetes Zugstangen- und Hebelsystem der Griff ein- und ausgefahren und über ein weiteres Zugstangen- und Hebelsystem, unabhängig vom Griff, die Trägerplatte ein- und ausgefahren. Ebenfalls ist es bevorzugt möglich, dass über die Verschließeinheit mittels eines geeigneten Zugstangen- und Hebelsystems, welches sowohl mit dem Griff als auch dem Haltemittel verbunden ist, der Griff und die Trägerplatte zusammen gesteuert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung ist es möglich, dass die Trägerplatte abhängig von der Schaltung der Verschließeinheit eingefahren bzw. ausgefahren werden kann. So ist es möglich, dass die Trägerplatte an die Verschließeinheit gekoppelt ist, so dass die Trägerplatte mit dem darauf angeordneten Haltemittel beim Schalten der Verschließeinheit von der zweiten Position in die erste Position ausklappt bzw. ausfährt, um einen Reibschluss mit der Innenwand des Schließfachs auszubilden. Beim Schalten der Verschließeinheit aus der ersten Position in die zweite Position fährt die Trägerplatte mit dem darauf angeordneten Haltemittel unter Aufhebung des Reibschlusses zurück.
Die Verschließeinheit kann unterschiedliche Ausgestaltungen aufweisen. Insbesondere ist die Verschließeinheit eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses ein Schloss, vorzugsweise ein mechanisches Schloss oder ein elektronisches Schloss. Das mechanische Schloss kann beispielsweise vom Inhaber des Schließfaches mittels eines Schlüssels geöffnet werden, welches nach dem herkömmlichen, dem einschlägigen Fachmann bekannten Schlüssel-Schloss-Prinzip funktioniert. Insbesondere kann das mechanische Schloss in einer weiteren Ausgestaltung so beschaffen sein, dass ein im Schloss befindlicher Schlüssel sowohl in der ersten Position als auch in der zweiten Position aus dem Schloss herausziehbar ist.
In einer weiteren Ausgestaltung kann die Verschließeinheit ein elektronisches Schloss umfassen. Das elektronische Schloss kann beispielsweise mittels eines elektronischen Zertifikats zwischen der ersten und der zweiten Position geschaltet werden. Dabei ist es möglich, dass das elektronische Zertifikat, welches zum Schalten des elektronischen Schlosses benötigt wird, auf einem Mobiltelefon hinterlegt wird. So ist es denkbar, dass der Schließfachinhaber über bekannte Techniken, beispielsweise NFC (englisch: near field communication) oder weitere, dem einschlägigen Fachmann bekannte Techniken das elektronische Schloss mit einem Mobiltelefon oder einem Sender oder dergleichen schalten bzw. öffnen kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis wenigstens einen Sensor auf, welcher dazu ausgelegt ist, Informationen, welche z.B. in Form von Erschütterungen oder sich ändernden Lichtverhältnissen, zu erfassen. Der Sensor oder die Sensoren sind dazu ausgelegt, die Informationen in ein Signal umzuwandeln, und dieses Signal an ein externes Netzwerk zu übermitteln. Die Übermittlung der Signale kann ebenfalls über dem einschlägigen Fachmann bekannte Techniken erfolgen. Hierzu zählen beispielsweise WLAN/WiFi und/oder Bluetooth. Der Sensor wird vorzugsweise über eine Batterie oder einen Akkumulator mit elektrischer Energie versorgt und ist so ausgestaltet, dass dieser in regelmäßigen Abständen den Zustand der Batterie bzw. des Akkumulators überprüft und ein Signal ausgibt, sobald der Energiezustand einen bestimmten Schwellenwert unterschreitet.
Die Anordnung eines Erschütterungssensors kann gewünscht sein, um insbesondere unberechtigte Öffnungsversuche des Aufbewahrungsbehältnisses zu erkennen und an den Schließfachinhaber zu übermitteln. Üblicherweise wird das Aufbewahrungsbehältnis bei einem unberechtigten Öffnungsversuch Erschütterungen ausgesetzt. Solche Erschütterungen würden von einem im Aufbewahrungsbehältnis angeordneten Sensor erfasst werden und in ein Signal umgewandelt werden. Der Sensor ist dabei so ausgestaltet, dass dieser das Signal an ein Netzwerk übermitteln kann. Das Netzwerk kann beispielsweise über eine drahtlose Netzwerkverbindung erreicht werden, u.a. über eine Wi-Fi-Verbindung. Weiter kann es bevorzugt sein, dass ein Lichtsensor an der Vorderseite des Aufbewahrungsbehältnis angeordnet ist, welcher dazu ausgelegt ist, Änderungen der Lichtverhältnisse, welche insbesondere beim Öffnen der Verriegelungsklappe auftreten, zu erkennen. Dabei ist der Sensor vorzugsweise so eingerichtet, dass dieser an ein Signal an ein Netzwerk übermittelt, wenn sich die Lichtverhältnisse von dunkel auf hell ändern.
Es ist hierbei möglich, dass der Schließfachinhaber anschließend über das Netzwerk, welches von dem in dem Aufbewahrungsbehältnis befindlichen Sensor ein Signal empfangen hat, beispielsweise auf dem Mobiltelefon oder über andere herkömmliche Kommunikationswege informiert wird. Auch ist es möglich, dass in dem Fall, dass der im Aufbewahrungsbehältnis angeordnete Sensor ein Erschütterungssignal und/oder ein Signal über sich ändernde Lichtverhältnisse an das Netzwerk übermittelt, dieses automatisch an einen externen Sicherheitsdienst oder direkt an eine Polizeidienststelle übermittelt wird.
In vergangener Zeit ist es mehrfach passiert, dass unberechtigte Personen in böswilliger Absicht insbesondere an Wochenenden in Tresorräume bzw. in Schließfachräume eingedrungen sind, um diese gewaltsam zu öffnen oder deren Inhalt zu entwenden, indem die Aufbewahrungsbehältnisse (Schließfachkassetten) aus dem Bankschließfach herausgenommen wurden. Solche Einbrüche wurden von den Bankangestellten oftmals erst am nächsten Werktag entdeckt, so dass die unberechtigten Personen genügend Zeit hatten, die Schließfächer zu plündern. Durch Anordnung eines Sensors, welcher beim gewaltsamen Öffnen des Aufbewahrungsbehältnisses Erschütterungen erfasst oder welcher unterschiedliche Lichtverhältnisse erfasst, und diese Informationen in Form eines Signals an ein Netzwerk sendet, welches wiederum den Bankschließfach Inhaber oder einen externen Sicherheitsdienst oder die Polizei direkt benachrichtigt, wird solch ein Szenario für die unberechtigten Personen erheblich erschwert.
Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung wird weiter anhand der folgenden Figuren erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis mit eingefahrenem Griff;
Fig. 2 die Draufsicht auf eine Vorderwand eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses mit eingefahrenem Griff;
Fig. 3 die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis mit ausgefahrenem Griff;
Fig. 4 die Draufsicht auf eine Vorderwand eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses mit eingefahrenem Griff;
Fig. 5 die Draufsicht auf die Unterseite eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses mit ausgefahrenem Griff und einer Trägerplatte samt Haltemittel;
Fig. 6 die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis mit planarer Vorderwand;
Fig. 7 und Fig. 8 die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis.
Fig. 1 und Fig. 3 zeigen jeweils die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis 1. Das Aufbewahrungsbehältnis 1 weist einen Deckel 2, eine Vorderwand 3, zwei sich gegenüberliegende Seitenwände 4 (nur eine gezeigt) sowie eine Rückwand (nicht gezeigt) auf. Über den Deckel 2 kann das Aufbewahrungsbehältnis mit Gegenständen, beispielsweise Wertgegenständen oder wertvollen Dokumenten, bestückt bzw. befüllt werden. An der Vorderwand 3 des Aufbewahrungsbehältnisses 1 ist ein Griff 5 sowie eine Verschließeinheit 6 angeordnet. Der Griff 5 ist in Fig. 1 in die Vorderwand 3 eingeklappt bzw. eingefahren und in Fig. 3 aus der Vorderwand 3 ausgeklappt bzw. ausgefahren. Der Griff wird über die Verschließeinheit 6 ein- und ausgeklappt bzw. ein- und ausgefahren, wobei die Verschließeinheit 6 zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position geschaltet werden kann. In Fig. 1 ist die Verschließeinheit 6 in der ersten Position, in Fig. 3 ist die Verschließeinheit 6 in der zweiten Position. Die Verschließeinheit kann beispielsweise ein mechanisches Schloss sein und wird zum Beispiel mittels eines Schlüssels zwischen der ersten und der zweiten Position geschaltet. Ebenfalls ist es möglich, dass das Schalten der Verschließeinheit 6 zwischen der ersten Position und der zweiten Position mittels eines elektronischen Zertifikats, beispielsweise auf einem Mobiltelefon hinterlegt, oder eines Transponders erfolgt. In diesem Falle wäre die Verschließeinheit 6 als ein elektronisches Schloss ausgestaltet. In einer ordnungsgemäßen Anordnung, in welcher das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis 1 in einem Bankschließfach angeordnet ist, muss die Verschließeinheit 6 von der ersten in die zweite Position geschaltet werden, damit der Griff 5 aus der Vorderwand 3 herausklappt bzw. herausfährt. Wenn der Griff 5 aus der Vorderwand 3 herausgeklappt bzw. herausgefahren ist, kann das Aufbewahrungsbehältnis 1 aus dem Schließfach mittels des Griffes 5 entnommen werden. Die Vorderwand 3 ist konvex geformt um es unberechtigten Personen zu erschweren, dass Aufbewahrungsbehältnis 1 aus dem Schließfach zu entnehmen, wenn die Verschließeinheit 6 nicht von der ersten Position in die zweite Position geschaltet wurde und folglich der Griff 5 nicht aus der Vorderwand 3 herausklappt bzw. herausfährt. Durch die konvexe Form wird es erschwert, das Aufbewahrungsbehältnis z. B. mittels einer Saugvorrichtung wie einer Saugglocke aus dem Schließfach zu entnehmen.
Fig. 2 und Fig. 4 zeigen jeweils die Draufsicht auf eine Vorderwand 3 eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses 1, wobei nur in Fig. 2 der Deckel 2 erkennbar ist. Der Griff 5 ist in Fig. 2 in die Vorderwand 3 eingeklappt bzw. eingefahren und in Fig. 4 aus der Vorderwand 3 ausgeklappt bzw. ausgefahren.
Fig. 5 zeigt die Draufsicht auf die Unterseite eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses 1. Das Aufbewahrungsbehältnis 1 weist zusätzliche Haltemittel 7 auf, welche auf einer Trägerplatte in einer Ausnehmung in den Seitenwänden 4 (nur eine Seitenwand gezeigt) sowie auf einer Trägerplatte in einer Ausnehmung im Boden 8 angeordnet ist. Der Griff 5 ist aus der Vorderwand 3 ausgefahren und die Trägerplatten mit dem darauf befindlichen Haltemittel 7 sind eingefahren. Beim Einfahren bzw. Hineinklappen des Griffes 5 und/oder beim Schalten der Verschließeinheit 6 aus der zweiten Position in die erste Position fahren die Trägerplatten samt des darauf angeordneten Haltemittels 7 aus der Ausnehmung der Seitenwand 4 und aus der Ausnehmung im Boden 8 heraus und bilden mit der Innenwand eines Schließfachs (nicht gezeigt) einen Reibschluss aus.
Fig. 6 zeigt die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsbehältnis 1. Das Aufbewahrungsbehältnis 1 weist einen Deckel 2, welcher aus zwei Einzelplatten besteht, wobei die vordere Platte eine zusätzliche Verschließeinheit aufweist, mit welcher der Deckel 2 zusätzlich auf- und abgeschlossen werden kann. Über den Deckel 2 kann das Aufbewahrungsbehältnis mit Gegenständen, beispielsweise Wertgegenständen oder wertvollen Dokumenten, bestückt bzw. befüllt werden. Die Vorderwand 3 ist planar ausgebildet. Das Aufbewahrungsbehältnis 1 weist weiterhin zwei sich gegenüberliegende Seitenwände 4 (nur eine gezeigt) sowie eine Rückwand (nicht gezeigt) auf. An der Vorderwand 3 des Aufbewahrungsbehältnisses 1 ist ein Griff 5 sowie eine Verschließeinheit 6 angeordnet. Der Griff wird über die Verschließeinheit 6 ein- und ausgefahren, wobei die Verschließeinheit 6 zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position geschaltet werden kann. Weiterhin weist das Aufbewahrungsbehältnis zwei an den Seitenwänden 4 (nur eine gezeigt) gegenüberliegend angeordnete Haltemittel 7 (nur eins gezeigt) auf. Die Haltemittel 7 sind in einer Ausnehmung auf den Seitenwänden 4 angeordnet. Der Griff 5 und das Haltemittel 7 sind über ein mechanisches Hebel- und Zugstangensystem miteinander verbunden (siehe Fig. 7 und Fig. 8). Dabei sind der Griff 5 und das Haltemittel 7 so miteinander verbunden, dass beim Hineinschieben des Griffes 5 in die Vorderwand 3 die Haltemittel 7 (nur eins gezeigt) aus der Ausnehmung in der Seitenwand 4 herausfahren. In einer anwendungsgemäßen Anordnung eines Aufbewahrungsbehältnisses 1 in einem Bankschließfach bilden die Haltemittel 7 einen Reibschluss mit dem Bankschließfach aus, sodass das Aufbewahrungsbehältnis 1 gegen ein ungewolltes Hinausziehen aus dem Bankschließfach gesichert ist.
Fig. 7 und Fig. 8 zeigen die Draufsicht auf das Aufbewahrungsbehältnis gemäß Fig. 6 mit der Maßgabe, dass zur Verdeutlichung der Funktionsweise des Griffes 5 und der Haltemittel 7 das Zugstangen- und Hebelsystem dargestellt ist. Beim Schalten der Verschließeinheit 6 von einer ersten Position in eine zweite Position öffnet sich der Verriegelungshaken 11 , wodurch die Stange 12 mittels eines im Griffgehäuse 13 angeordneten Entriegelungsmechanismus (nicht gezeigt) den Griff freigibt, so dass dieser aus dem Griffgehäuse 13 herausfährt bzw. herausgezogen werden kann. Durch das Herausbewegen des Griffes 5 wird die Stange 14, welche links und rechts neben dem Griffgehäuse 13 angeordnet ist, nach vorne, d.h. in Richtung der Person, welche die Verschließeinheit 6 aus der ersten in die zweite Position schaltet, bewegt. Die Stange 14 ist über die Verbindungsmittel 16 mit den Stangen 15 verbunden. Die Stangen 15 sind sowohl mit den Verbindungsmitteln 16 sowie mit den Stellgliedern 10 und 10' (siehe Fig. 7) verbunden. Die Stellglieder 10 und 10‘ sind in zwei Schienen 9 angeordnet. Dabei weisen die Schienen 9 teilweise Nuten auf, in welchen die Stellglieder angeordnet sind. Das Stellglied 10‘ ist dabei beweglich in den Nuten der Schienen 9 angeordnet, so dass dieses beim hin- und herbewegen der Stange 15 bewegt wird. Die beiden Stellglieder 10 sind fest in den Schienen 9 angeordnet. In Fig. 7 ist der Griff 5 in das Griffgehäuse 13 hineingefahren und das Haltemittel 7 aus der Seitenwand 4 des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehältnisses 1 ausgefahren, umso in einer anwendungsgemäßen Anordnung des Aufbewahrungsbehältnisses 1 in einem Bankschließfach einen Reibschluss mit dem Bankschließfach ausüben zu können. In Fig. 8 ist das Haltemittel 7 in die Ausnehmung in der Seitenwand 4 eingefahren und der Griff 5 aus dem Griffgehäuse 13 herausgefahren. In dieser Position bilden die Haltemittel 7 (nur eins gezeigt) keinen Reibschluss mit dem Bankschließfach aus, sodass das erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehältnis aus dem Bankschließfach entnommen werden kann. Bezugszeichenliste:
1 : Aufbewahrungsbehältnis 10: Stellglieder
2: Deckel 11 : Verriegelungshaken
3: Vorderwand 12: Stange
4: Seitenwand 13: Griffgehäuse
5: Griff 14: Stange
6: Verschließeinheit 15: Stange
7: Haltemittel 16: Verbindungsmittel
8: Boden
9: Schiene

Claims

Patentansprüche:
1. Aufbewahrungsbehältnis (1) zur Verwahrung von Gegenständen und Anordnung in einem Bankschließfach, wobei das Aufbewahrungsbehältnis eine Bankschließfachkassette ist, umfassend: eine seitlich umlaufende Außenumwandung, einen Boden (8) und einen lösbaren Deckel (2), welche das Aufbewahrungsbehältnis (1) nach außen begrenzen; eine Verschließeinheit (6), welche zumindest zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position schaltbar ist; und einen Griff (5), mit welchem das Aufbewahrungsbehältnis (1) aus dem Schließfach herausnehmbar ist;
- wobei der Griff (5) an der Außenumwandung einklappbar und/oder einschiebbar ist,
- wobei der Griff (5) mit der Verschließeinheit (6) gekoppelt ist, so dass der Griff (5) beim Schalten der Verschließeinheit (6) von der ersten Position in die zweite Position aus der Außenumwandung herausklappt und/oder herausfährt.
2. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 1, wobei das Aufbewahrungsbehältnis (1) ein quaderförmiger Körper ist, wobei die Außenumwandung von wenigstens zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden (4) sowie von wenigstens einer Vorderwand (3) und einer gegenüberliegenden Rückwand gebildet wird.
3. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Aufbewahrungsbehältnis (1) wasserdicht ausgestaltet ist, vorzugsweise bis zu einer Wassersäule von zumindest 50 Metern.
4. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 2, wobei die Verschließeinheit (6) an der Vorderwand (3) angeordnet ist.
5. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Griff (5) an der Vorderwand (3) angeordnet ist und vorzugsweise in die Vorderwand (3) einklappbar und/oder einschiebbar ist.
6. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Deckel (2) mit der Verschließeinheit (6) gekoppelt ist, wobei vorzugsweise der Deckel (2) in der zweiten Position der Verschließeinheit (6) lösbar ist und das Aufbewahrungsbehältnis (1) in der ersten Position der Verschließeinheit (6) verschlossen ist. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei zumindest die Außenumwandung und/oder der Boden (8) und/oder der Deckel (2) und/oder der Griff (5) aus einem feuerfesten und/oder feuerhemmenden Material, bevorzugt aus einem Kunststoff oder einem Metall gefertigt sind, besonders bevorzugt aus armiertem Kunststoff oder Stahl. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 7, wobei die Vorderwand (3) zumindest teilweise eine konkave oder konvexe Form oder eine planare Form aufweist und/oder wobei bevorzugt die Vorderwand (3) zumindest teilweise eine poröse Struktur aufweist. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Deckel (2) an der Außenwandung angelenkt ist, vorzugsweise an der Rückwand oder der Vorderwand (3), besonders bevorzugt an der Rückwand. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, aufweisend wenigstens ein Haltemittel (7), welches dazu ausgelegt sind, ein Hinausziehen des Aufbewahrungsbehältnisses (1) aus einem Schließfach mittels Reibschlusses zu erschweren oder zu verhindern. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 10, wobei das Haltemittel (7) an der Außenwandung und/oder am Boden (8) und/oder am Deckel (2) angeordnet ist. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 10 oder 11 , wobei das Haltemittel (7) auf einer Trägerplatte angeordnet ist, wobei die Trägerplatte bevorzugt in einer Ausnehmung an der Außenwand (4) und/oder in einer Ausnehmung am Boden (8) und/oder in einer Ausnehmung am Deckel (2) angeordnet ist, wobei besonders bevorzugt die Trägerplatte in einer Ausnehmung in wenigstens einer Seitenwand (4), weiter bevorzugt in jeweils einer Ausnehmung in beiden Seitenwänden (4) angeordnet ist. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 10 bis 12, wobei das Haltemittel (7) einen Kunststoff wie Kautschuk und/oder Polyurethan und/oder Silikon umfasst. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der Ansprüche 12 oder 13, wobei die Trägerplatte ein- und ausfahrbar ausgestaltet ist um beim Ausfahren an einer Innenwand eines Schließfachs einen Reibschluss auszubilden. 18
15. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 14, wobei die Trägerplatte mit dem Griff (5) gekoppelt ist, so dass beim Einklappen und/oder Einschieben des Griffes (5) in die Außenumwandung die Trägerplatte ausfährt und wobei die Trägerplatte beim Herausklappen und/oder Herausfahren des Griffes (5) aus der Außenumwandung zurückfährt.
16. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 14 oder 15, wobei die Trägerplatte mit der Verschließeinheit (6) gekoppelt ist, so dass beim Schalten von der zweiten in die erste Position die Trägerplatte ausfährt und wobei die Trägerplatte beim Schalten von der ersten in die zweite Position zurückfährt.
17. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Verschließeinheit (6) ein mechanisches Schloss und/oder ein elektronisches Schloss umfasst.
18. Aufbewahrungsbehältnis nach Anspruch 17, wobei das elektronische Schloss mittels eines elektronischen Zertifikats zwischen der ersten und der zweiten Position geschaltet werden kann.
19. Aufbewahrungsbehältnis nach einem der vorherigen Ansprüche, umfassend einen Sensor, welcher dazu ausgelegt ist, Informationen in Form von Erschütterungen und/oder sich ändernden Lichtverhältnissen zu erfassen, in ein Signal umzuwandeln und an ein externes Netzwerk zu übermitteln.
20. System zur Aufbewahrung von Gegenständen, insbesondere von Wertgegenständen, umfassend ein Bankschließfach und ein Aufbewahrungsbehältnis (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Aufbewahrungsbehältnis herausnehmbar und festsetzbar in dem Bankschließfach angeordnet ist.
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