ABDECKUNG EINER SENDE- UND/ODER EMPFANGSEINRICHTUNG FÜR EIN KRAFTFAHRZEUG MIT EINER EINRICHTUNG ZUM ENTFERNEN ODER VERHINDERN VON BESCHLAG
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Sende- und/oder Empfangseinrichtung zum Senden und/oder Empfangen elektromagnetischer Wellen.
Aus Dorißen H. T. at al.: Autonome Intelligente Geschwindigkeitsregelung (AICC) - ein Beitrag zur Steigerung des Komforts und der aktiven Fahrsicherheit. In: Automobiltechnische Zeitschrift 98(1996) 7/8 S. 396-405 ist ein mit Radarsensoren ausgeführtes Kraftfahrzeug bekannt. Da Mikrowellen von Kunststoff und Glas kaum gedämpft werden, ist eine verdeckte Montage hinter entsprechenden Karosserieteilen im Frontend möglich. Sie dienen zur Erkennung von stehenden Zielen und sind weitgehend verschmutzungsunempfindlich und werden nicht von Niederschlägen und Nebel beeinflusst.
In der DE 197 24 320 A1 ist eine Radar-Sende- und/oder Empfangseinrichtung bekannt, bei der die Antennenlinse beheizbar ausgeführt ist. Hierzu ist die Antennenlinse mit elektrischen Leiterbahnen versehen, die in den Kunststoff eingearbeitet sind.
Aus der US-PS 5,528,249 ist ein Anti-Eis-Radom eines Radarsenders bekannt, dem eine Heizeinrichtung direkt zugeordnet ist, so dass die von der Heizeinrichtung ausgehende Wärme einen Beschlag des Radoms mit Eis verhindert.
Aus der DE 198 19 709 ist es bekannt, einem Radom für Radarfrequenzen eines Abstandswarnradars ein Emblem oder eine charakteristische Struktur zuzuordnen.
Aufgabe der Erfindung ist die vorteilhafte Ausgestaltung eines Kraftfahrzeuges das mit einer mit einer Sende- und/oder Empfangseinrichtung zum Senden und/oder Empfangen von elektromagnetischen Wellen ausgeführt ist, insbesondere soll die Leistungsfähigkeit der Sende- und/oder der Empfangseinrichtung durch Beschlag, beispielsweise mit Wasser, Eis, Schnee und Verschmutzung, nicht eingeschränkt sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand der Patentansprüche 1 und 10 bisl 3 gelöst.
Vorteil der Erfindung ist, dass der Sende- und/oder Empfangseinrichtung ein Emblem und/oder eine charakteristische Struktur des Kraftfahrzeuges und dem Emblem und/oder der charakteristischen Struktur eine Einrichtung zum Entfernen oder Verhindern von Beschlag zugeordnet ist. Es wird somit auf einfache und kostengünstige Weise erreicht, dass die Sende- und/oder Empfangseinrichtung durch Zuordnung des Emblems und/oder der charakteristischen Struktur nach außen hin nicht störend in Erscheinung tritt und dass durch die Zuordnung der Einrichtung wirkungsvoll ein Beschlag der Sende- und/oder Empfangseinrichtung zumindest gemindert und deren Leistungsfähigkeit nicht durch Beschlag beeinträchtigt wird.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnungen in Verbindung mit den Unteransprüchen.
Aus der Fig. 1 ergibt sich ein erstes Ausführungsbeispiel einer Einrichtung zum Entfernen oder Verhindern von Beschlag, welches ein elektrisches Heizmittel 1 aufweist das von einer Steuereinrichtung 2 zum Erzeugen von Wärme ansteuerbar ist. Der Steuereinrichtung 2 ist hierzu eine Spannungsquelle 3 zugeordnet. Um die Leistungsaufnahme des Heizmittels 1 zu begrenzen bzw. eine Überhitzung des Emblems und/oder der < charakteristischen Struktur und/oder der Sende- und oder Empfangseinrichtung zu vermeiden erfolgt die elektrische Ansteuerung vorzugsweise aufgrund zumindest eines Signales eines Temperatursensors 4 oder aufgrund vorgebbarer Parameter. In Abhängigkeit eines Signales des Temperatursensors 4, der ebenfalls der Steuereinrichtung 2 zugeordnet ist und die Außentemperatur, vorzugsweise die Temperatur des Emblems und/oder der charakteristischen Struktur 6 und/oder der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 erfasst, ist die Spannung der Spannungsquelle 3 über die Steuereinrichtung 2 dem
elektrischen Heizmittel 1 zum Erzeugen von Wärme zuführbar. Dies erfolgt insbesondere bei Außentemperaturen im Bereich von ca. -10° bis +8 °. Alternativ kann die dem Heizmittel 1 zuzuführende Energie mittels eines Temperaturschätzmodelles gesteuert werden, welches auf einem Algorithmus beruht, in den beispielsweise Geschwindigkeitssignale, Motortemperatursignale, Außentemperatursignale und/oder ein Signal der zugeführten elektrischen Energie einfließen können, und dem eine Wärmebilanz zwischen zugeführter elektrischer Energie und abgeführter Wärmeenergie in Form von Konvektion und Wärmestrahlung zugrunde liegt. Aus diesem Ausführungsbeispiel geht ferner hervor, dass dem elektrischen Heizmittel 1 und/oder der Sende- und/oder Empfangseinrichtung und/oder dem Emblem und/oder der charakteristischen Struktur 6 ein weiterer Temperatursensor 5 zugeordnet werden kann über den die Temperatur des elektrischen Heizmittels 1 bzw. der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 und/oder des Emblems und/oder der charakteristischen Struktur 6 erfasst werden kann. Das Signal des weiteren Temperatursensors 5 wird hierbei auch der Steuereinrichtung 2 zugeführt, die dann als Regeleinrichtung die Temperatur des elektrischen Heizmittels 1 auf eine vorgegebene Temperatur regelt.
Gemäß der Erfindung ist die Einrichtung zum Entfernen oder Verhindern von Beschlag, im Ausführungsbeispiel das elektrische Heizmittel 1 , einem Emblem und/oder einer charakteristischen Struktur 6 eines Kraftfahrzeuges zugeordnet. Das Emblem kann beispielsweise ein Firmenemblem eines Kraftfahrzeugherstellers und die charakteristische Struktur beispielsweise zumindest ein Teilbereich des Kühlergrills sein. Es ist somit möglich, den Beschlag des Emblems und/oder der charakteristischen Struktur 6 und insbesondere der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 mit Schnee, Eis und Wasser wirkungsvoll zumindest zu mindern.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2 weist die Einrichtung zum Entfernen oder Verhindern von Beschlag eine Luftleiteinrichtung 7 auf, die Wärmeenergie von einem Wärmetauscher 8, beispielsweise einem Kühler, einem Auspuff einer Brennkraftmaschine oder von der Brennkraftmaschine zu dem Emblem und/oder der charakteristischen Struktur 6 bzw. der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 leitet. Vorzugsweise kann der Luftleiteinrichtung 7 ein Ventiltor 9 zugeordnet sein, der von der Steuereinrichtung 2 in Verbindung mit der Spannungsquelle 3 und in Abhängigkeit des Signales des Temperatursensors 4 mit elektrischer Energie versorgt werden kann, um
somit eine Luftströmung zum Emblem und/oder der charakteristischen Struktur 6 bzw. der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 zu leiten. Auch somit kann Beschlag des Emblems und/oder der charakteristischen Struktur 6 und insbesondere der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 wirkungsvoll gemindert werden.
Gemäß eines weiteren in der Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiels einer Einrichtung zum Entfernen oder Verhindern von Beschlag ist dem Emblem und/oder der charakteristischen Struktur 6 und/oder der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 ein Wärmetauscher 8 direkt zugeordnet, der beispielsweise in den Kühlmittelkreislauf einer Brennkraftmaschine eingebunden ist. Durch die vom Wärmetauscher 8 ausgehende Wärme kann somit ebenfalls der Beschlag zumindest gemindert werden.
In der Fig. 4 ist beispielsweise ein Kühlergrill 10 als charakteristische Struktur dargestellt dessen zumindest einer Lamelle 11 bzw. Teilbereich eine Einrichtung zum Entfernen oder Verhindern von Beschlag zugeordnet ist. Die Einrichtung kann hierbei ebenfalls als Heizelement 1 oder aber als Reinigungseinrichtung 12 beispielsweise Wascheinrichtung ausgeführt sein, der ein Waschmedium aus einem Waschmediumbehälter 13 über eine Pumpe 14 zuführbar ist. Zum Bewirken einer Waschung ist der Pumpe 14 die Spannung der Spannungsquelle 3 über einen Schalter 15 zuführbar. Ist dem Waschmedium ein Mittel beigefügt, welches Schnee, Eis und/oder Schmutz löst und abwäscht, so wird auch hierdurch der Beschlag zumindest gemindert. Vorzugsweise weist die Reinigungseinrichtung 12 eine Wischeinrichtung analog eines Scheibenwischers auf, so dass auch ein Wasserfilm von einer der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 und/oder dem Emblem und/oder der charakteristischen Struktur 6 zugeordneten Oberfläche entfernt werden kann. Diese Ausführung ist besonders sinnvoll, wenn die Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 als Radareinrichtung ausgeführt ist.
Aus der Fig. 5 ergibt sich beispielsweise ein Firmenemblem, dem zumindest ein elektrisches Heizmittel 1 zugeordnet ist, welches von der Steuereinrichtung 2, die auch als Regeleinrichtung ausgeführt sein kann, mit der Spannung der Spannungsquelle 3 versorgbar ist. Das elektrische Heizmittel 1 kann hierbei nur einem Teilbereich oder dem gesamten Emblem zugeordnet sein, wobei es ein oder mehrere Heizelemente aufweisen kann.
Ist das elektrische Heizmittel 1 als Draht ausgeführt, so wird dieser vorzugsweise derart angeordnet oder ausgerichtet, dass er die von der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 ausgehenden elektromagnetischen Wellen nicht stört. Insbesondere ist der Heizdraht oder sind die Heizdrähte hierzu zur Polarisationsrichtung der elektromagnetischen Wellen ausgerichtet.
Die Spannungsversorgung oder die Ansteuerung der Einrichtung (1 ,8,9,12,14) kann über ein im Kraftfahrzeug vorgesehenes Steuergerät, beispielsweise einem Fahrerassistenzsystem wie das Adaptive Cruise Control System besonders vorteilhaft erfolgen, da somit ein funktionaler Zusammenhang auf einfache Weise herstellbar ist.
Zusätzlich oder alternativ kann der Steuereinrichtung 2 auch noch ein geschwindigkeitsabhängiges Signal zugeführt werden aufgrund dessen oder in Verbindung mit dem eine Ansteuerung insbesondere des elektrischen Heizmittels 1 bewirkbar ist.
Als Einrichtungen zum Verhindern oder Entfernen von Beschlag sollen beispielsweise noch ein Schwingungserzeuger, beispielsweise eine Piezoein- richtung sowie eine besondere, Schmutz und/oder Wasser abweisende Oberflächengestaltung genannt werden. Über den Schwingungserzeuger kann eine der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 zugeordnete Oberfläche, die Beschlag ausgesetzt ist, in Schwingungen versetzt werden, so dass sich beispielsweise Schnee, Eis und Verschmutzung von ihr lösen. Die dem Beschlag ausgesetzte Oberfläche kann eine Struktur aufweisen, die zumindest ähnlich der einer Oberfläche einer Lotusblüte ist. Diese Oberfläche zeichnet sich besonders dadurch aus, dass sie Schmutzabweisend ist.
Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren 6 und 7 erläutert.
Aus der Fig. 6 ergibt sich beispielsweise ein Firmenemblem dessen zumindest einem Teilbereich 17 die Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich ferner, dass das elektrische Heizmittel 1 als Heizdraht (strichpunktiert dargestellt) ausgeführt ist, der sich zumindest annähernd zickzackförmig über das Firmenemblem erstreckt. Zur näheren Erläutung wird nunmehr auf die Fig. 7 verwiesen, in der das Firmenemblem in einem Querschnitt (Schnitt 1 - 1) dargestellt ist. Hieraus ergibt sich, dass das Firmenemblem einen Träger 18 umfasst, in dem das als
Draht ausgebildete elektrische Heizmittel 1 eingebettet ist. Alternativ kann das elektrische Heizmittel 1 aber auch als Folie ausgebildet sein, auf der zumindest eine Leitbahn aus Widerstandmaterial ausgebildet ist. Diese Folie kann dann beispielsweise auf den Träger 18 aufgeklebt werden. Ferner ist es möglich, das elektrisch Heizmittel 1 als Widerstandfolie auszubilden und diese zumindest im Teilbereich 17 vorzusehen. Auf der der Sende- und/oder Empfangseinrichtung 16 gegenüberliegenden Oberfläche 19 des Trägers 18 ist hierbei auf aus dieser Oberfläche 19 ragenden Bereichen 20, die das Firmenemblem charakterisieren, beispielsweise eine metallisch glänzende Beschichtung, beispielsweise durch Bedampfen aufgebracht, so dass das Firmenemblem von außen dreidimensional sichtbar in Erscheinung tritt.
Ist diese metallische glänzende Beschichtung 21 aus einem Widerstandsmaterial ausgebildet, so kann diese selbstverständlich auch als elektrisches Heizmittel 1 wirken. Es kann somit auf das Einbetten von Widerstandsdraht in den Träger 18 oder auf das Aufbringen einer entsprechenden Folie auf den Träger verzichtet werden. Damit sich eine nach außen hin glatte Oberfläche ergibt, wird auf die Oberfläche 19 noch eine vorzugsweise kratzfeste Beschichtung 22 aus transparentem Material, beispielsweise aus Polykarbo- nat aufgebracht. Die Oberfläche dieser kratzfesten Beschichtung 22 kann vorzugsweise auch noch eine Oberflächenstruktur zumindest ähnlich der der Lotusblüte aufgeprägt werden, die somit schmutzabweisend ist.
Im Rahmen der Erfindung sollen die erläuterten Ausführungsbeispiele nicht nur für sich in Betracht kommen. Es ist ebenso möglich, Ausführungsbeispiele zu kombinieren, um die Wirkung zu erhöhen, sofern dies erforderlich erscheint.
BEZUGSZEICHENLISTE
Elektrisches Heizmittel
Steuereinrichtung
Spannungsquelle
Temperatursensor
Weiterer Temperatursensor
Emblem und/oder charakteristische Struktur
Luftleiteinrichtung
Wärmetauscher
Ventilator
Kühlergrill
Lamelle
Reinigungseinrichtung
Waschmittelbehälter
Pumpe
Schalter
Sende- und/oder Empfangseinrichtung
Teilbereich
Träger
Oberfläche
Bereich
Metallisch glänzende Beschichtung
Kratzfeste Beschichtung