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WO2000070633A1 - Vorrichtung zum wirksamsetzen einer öffnungshilfe und/oder einer schliesshilfe für verschliessbare bewegliche teile an fahrzeugen, wie klappen, türen od. dgl. - Google Patents

Vorrichtung zum wirksamsetzen einer öffnungshilfe und/oder einer schliesshilfe für verschliessbare bewegliche teile an fahrzeugen, wie klappen, türen od. dgl. Download PDF

Info

Publication number
WO2000070633A1
WO2000070633A1 PCT/EP2000/003983 EP0003983W WO0070633A1 WO 2000070633 A1 WO2000070633 A1 WO 2000070633A1 EP 0003983 W EP0003983 W EP 0003983W WO 0070633 A1 WO0070633 A1 WO 0070633A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
attachment
insert
switch
vehicle
movable
Prior art date
Application number
PCT/EP2000/003983
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Wolfgang Uwe Spies
Original Assignee
Huf Hülsbeck & Fürst Gmbh & Co. Kg
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19922657A external-priority patent/DE19922657A1/de
Application filed by Huf Hülsbeck & Fürst Gmbh & Co. Kg filed Critical Huf Hülsbeck & Fürst Gmbh & Co. Kg
Priority to AU47549/00A priority Critical patent/AU758634B2/en
Priority to EP00929489A priority patent/EP1181703B1/de
Priority to DE50009289T priority patent/DE50009289D1/de
Priority to AT00929489T priority patent/ATE287570T1/de
Priority to BR0010617-8A priority patent/BR0010617A/pt
Priority to JP2000618995A priority patent/JP4399758B2/ja
Priority to US10/009,033 priority patent/US6696652B1/en
Publication of WO2000070633A1 publication Critical patent/WO2000070633A1/de

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B85/00Details of vehicle locks not provided for in groups E05B77/00 - E05B83/00
    • E05B85/10Handles
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/02Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
    • E05B77/12Automatic locking or unlocking at the moment of collision
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/34Protection against weather or dirt, e.g. against water ingress
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/16Locks for luggage compartments, car boot lids or car bonnets
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/02Bases, casings, or covers
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/12Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators
    • E05B81/20Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators for assisting final closing or for initiating opening
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/54Electrical circuits
    • E05B81/64Monitoring or sensing, e.g. by using switches or sensors
    • E05B81/76Detection of handle operation; Detection of a user approaching a handle; Electrical switching actions performed by door handles
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H2231/00Applications
    • H01H2231/026Car

Definitions

  • Device for activating an opening aid and / or a closing aid for lockable moving parts on vehicles such as flaps, doors or the like.
  • the invention relates to a device of the type specified in the preamble of claim 1.
  • a manual actuator is provided in the motor vehicle.
  • a switch is acted on, which switches on a drive for opening or closing the movable vehicle part.
  • Such a drive can belong to a short circuit, which is designed as a rotary latch.
  • the rotary latch is held in the closed position by a pawl and is brought into an open position by triggering the actuator.
  • a device is used, for example, on the tailgate of a motor vehicle.
  • the actuator is designed as a push button which is arranged in a hole in the outer casing.
  • a compression spring is required to hold the push button in its initial position.
  • the push button is covered and sealed with a film.
  • a ball is moved which acts on a contactor of a switch arranged next to the push button.
  • This known actuator comprises several components that have to be manufactured and assembled together. Despite the elastic cover, dirt and moisture can get into the hole in the outer panel.
  • the decorative element consists of a company emblem rotatably mounted on the outer cladding, which covers a lock body to the outside in a starting position.
  • the company emblem can be transferred to a release position where it releases the lock body or another actuator for the vehicle part.
  • the company emblem also serves as a grip element around the vehicle part, e.g. a tailgate of the vehicle to fully open. After the funds had been used, the company emblem had to be reset to its original position. It is cumbersome.
  • the invention has for its object to develop a reliable device of the type mentioned in the preamble of claim 1 or 2, which is inexpensive and easy to use. This is achieved, taking into account the measures mentioned in the preamble, by the measures listed in the characterizing part of claim 1 on the one hand and of claim 2 on the other hand, which have the following special significance.
  • the invention has recognized that either the outer lining of the vehicle or a decorative element sitting on the outer lining of the vehicle can take over the further new functions of being actuators for the switch.
  • a part of the outer cladding itself is used as an actuator for the switch. To do this, it is sufficient to make a certain point on the outer cladding elastically deformable when pressure is applied. This can be done at this point by selecting the right materials, dimensioning or shaping the outer cladding. At this point, the outer cladding remains smooth on the outside, requires no holes and no installation parts. It suffices the contactor of the switch either directly or indirectly in the To arrange the compliance path of the body section. Because there are no holes in the outer cladding, there are no sealing problems and there is no risk of contamination.
  • the contactor is again arranged either directly or indirectly in the path of compliance of the jewelry element section. It lends itself, according to claim 4, to the structure of the
  • the decorative element is divided by webs with openings in between.
  • the invention has recognized that the webs have elastic resilience in a particular one
  • this area is particularly suitable to serve as an actuator of the switch. This eliminates numerous
  • FIG. 1 shows a longitudinal section through a section of the outer cladding of a vehicle with the actuating point according to the invention, specifically when at rest,
  • FIG. 2 shows the device shown in FIG. 1 in the case of pressure actuation
  • Fig. 3 shows a first alternative embodiment of the invention, namely one
  • FIG. 5 shows a further embodiment of the device according to the invention, where the actuatable deformation point is integrated into a company emblem, which sits on the outer lining of a tailgate of the vehicle, in a rest position,
  • FIG. 6 shows the device there during an actuation of FIG.
  • Fig. 8 + 9 two modified versions of the device shown in Fig. 5 to 7, when the company emblem is in a spaced position.
  • Fig. 1 shows in longitudinal section a portion of a tailgate 10 of a motor vehicle, which is held in its closed position by a closure, not shown.
  • a drive not shown, is used to facilitate opening of the closure, for example an electric motor.
  • a switch 12 which is connected to the drive via lines 35, is used to switch this drive on or off. In the normally closed position of FIG. 1, the drive is at rest.
  • the switch 12 is attached to a carrier 36, which is integrated here in the structure of the flap 10.
  • a contactor 13 of the switch 12 is arranged on the rear side 41 of the outer cladding 40 and should be in contact with the rear side 41 as far as possible.
  • the contactor 13 consists in the present case of a pin which is longitudinally displaceable in the direction of arrow 16 and corresponding to it Shift can perform various switching functions in switch 12. If the pin 13 is pressed in, contacts in the switch 12 close and a corresponding switch-on signal reaches the drive via lines 35.
  • switches 12 could be arranged at this point or in the adjacent area, which are responsible for further functions in the vehicle, e.g. for closing the lock when the tailgate is closed. Such switches 12 can also effect other functions on the vehicle, such as closing or opening the doors, the window panes and the sunroof of the vehicle. These different functions could alternatively also be triggered by a differently large extent of the push-in movement 16 of the contactor 13. Transmission elements for the switch actuation could also be arranged between the contactor 13 of the switch 12 and the rear cover 41, which is why the switch 12 itself could be fastened at a more favorable location than the outer cover 40.
  • the point 43 of the outer cladding 40 which is essentially aligned with the contactor 13 can be elastically deformed with respect to the adjacent neighboring area 42 if pressure is exerted there according to the force arrow 20 from FIG. 2.
  • This point 43 is therefore to be referred to in the following for short as “deformation point” of the outer cladding 40.
  • the actuation case of the deformation point is shown in FIG. 2 and the resulting deformation is marked with 43 ′.
  • the tailgate 10 can then be moved into its crouched position, not shown, in the direction of the movement arrow 11 in FIG.
  • the deformation point 43 is suitably designed to have a defined resilience in the case of a pressure actuation 20. This can be done by appropriately shaping the location 43 and / or by reducing the wall thickness 45 of this outer cladding 40. Weakening of this deformation point 43 through recesses in the wall of the outer cladding 40 would also be conceivable.
  • the center of the deformation point 43 which is particularly effective for applying the pressure 20, should be specially marked on the face side 46 of the outer cladding 40.
  • FIGS. 3 and 4 shows a modified version of the closure, where the same reference numerals are used to designate corresponding components as in the previous embodiment of FIGS. 1 and 2. In this respect, the previous description applies. It is only sufficient to deal with the differences.
  • the actuator for the switch in the present case is a company emblem 25 with a circular outline 24, which has an elastically deformable section 23.
  • the company emblem 25 has a logo which is composed of a plurality of webs 23, 27.
  • the webs 23, 27 fulfill a certain decorative function and can have visual information content and consist of letters and / or an image. There are openings between the webs.
  • a separating cut 26 is even provided between two webs 23, 27, which make one web 23 flexible.
  • the web 23 is flexible at one end in the peripheral region 24 at its opposite free end 28.
  • the web 23 is fixed and fulfills the function of a flexible beam. It is deformed in the direction of arrow 20 "of FIG. 4 with respect to the adjacent, internally rigid web 27 inwards, against the switch 12 and comes into position 23 '. This is indicated in FIG. 4 by a deformation path 29.
  • the company emblem is integrated in a neighboring area 22 of the body.
  • the company emblem 25 belongs to a structural unit 30 which can be completely preassembled and comprises the following components. There is first a mounting plate 17, on the back 18 of which the aforementioned microswitch 12 is attached with its housing. A guide 14 on the switch housing extends through an opening provided in the mounting plate 17 19, whereby the contact pin 13 comes to rest on the inside 31 of the mounting plate 17. In front of the contact pin 13, a continuous elastic diaphragm 33, which is only indicated by dash-dotted lines in FIGS. 3 and 4, is part of the structural unit 30 and extends sealingly over the entire inside 31 of the plate. The company emblem 25, together with the membrane 33 and a circumferential seal 34, is firmly connected to the mounting plate 17, for example by screws. These fastening screws do not, of course, impair the flexibility of the above-described flexible point 23.
  • This structural unit 30 is installed in a cutout 32, which can be seen in FIG. 4, in the adjacent region 22 of the outer cladding mentioned.
  • the elasticity inherent in the company emblem 25 ensures that the body position returns from its actuating position 23 ′ to its starting position 23 from FIG. If necessary, this restoring effect can also be supported by additional, elastic means, such as leaf springs. This is normally not necessary, especially since the membrane 33 also has a certain resilience. This is because the membrane 33 strives to pass into its curved position shown in FIG. 3, which characterizes its stable position.
  • FIGS. 5 to 7 there is a structural unit 21 comprising an attachment 50 and an insert 37, a company emblem 51 likewise being integrated in the attachment 50.
  • This assembly 21 is prefabricated and mounted in the adjacent area 22 of the body.
  • the company emblem 51 integrated in the attachment 50 can be moved by the same motor 15 which is also used for actuation the closure not shown is useful.
  • FIG. 7 shows the distance position 50.2, where the attachment 50 makes an angle ⁇ of approximately 45 ° with respect to its contact position 50.1 in FIG. 5.
  • the insert 37 is at rest. It forms the inner layer of this structural unit 21, consists of elastomer material and is seated in a cutout 32 of the outer cladding 40.
  • This inner layer 37 forms an elastic seal and has a central curvature 38 in front of the contactor 13 of a switch 12 which is seated on the carrier 36.
  • a locking cylinder 48 which in an emergency permits key actuation of the rear lock, is accessible through an opening 39 in the inner layer 37.
  • the locking cylinder 48 is mounted on a carrier 36. Levers 47 are articulated on the carrier 36 at 49. The levers 47 carry the attachment 50.
  • the attachment 50 is constructed in several layers, consisting of the outer company emblem 51, a stretch-elastic membrane 52 arranged on the rear thereof and a rigid grip plate 53, which can be made of metal.
  • the company emblem 51 consists of a relatively dimensionally stable material, namely plastic, but has openings 54 which in the central area of this outer layer 51 give sufficient bending elasticity.
  • the company emblem 51 is three-dimensional and has openings 54 in the relief between the characters or symbols.
  • the openings 54 are closed on the back by the expandable membrane 52 and thus sealed.
  • the underlying grip plate 53 sits at the free ends of the levers 47 and has a hole 55 at a defined point.
  • the three layers 51, 52, 53 of the attachment 50 are firmly connected to one another in their periphery 24. In the central area of the attachment 50 there is a sufficient distance between the handle plate 53 and the flexible layers 51, 52 lying above it.
  • auxiliary line 50.1 is where the structural unit 21 lies tightly against the inner layer 37 in the cutout 32 of the outer cladding 40.
  • the central arch 38 projects through the elastic inner layer 37 through the hole 55 of the handle plate and, as shown in FIG. 5, comes into alignment with a flexible point 23 of the company emblem 51.
  • the flexibility is noticeable in the pressure actuation 20 that can be seen in FIG. 6.
  • the resilience point 23 is moved into its pressed-in position 23 ', where the curvature of the elastic inner layer 37 behind it has been pressed into the area of the handle plate hole 55 and is given a flattened area 38' there.
  • the contactor 13 is pressed in and the switch 12 is actuated.
  • the handle plate 53 limits the pressure actuation 20 of the actuated deformation point 23 'according to FIG. 4.
  • the actuation of the switch 12 activates the drive 15 via control electronics (not shown in more detail), which, as has already been mentioned, initially transfers the closure of the tailgate 10 to an open position.
  • the same motor drive 15 is used, expediently after a short delay, for moving the assembly 50. This movement takes place via the levers 47, which are pivoted out. 7, which is identified there by the auxiliary line 50.2.
  • the handle plate 53 can be gripped behind by the human hand 56 in order to bring the tailgate 10 into the full unfolded position in the direction of the movement arrow 11 from FIG. 7.
  • the opening force illustrated by the force arrow 57 serves for this purpose.
  • the unit 50 is returned to its contact position 50.1 from FIG. 1 either manually or by motor from its distance position 50.2. This can also take place automatically when the tailgate is closed.
  • the device according to FIGS. 3 to 5 could also be integrated as an immovable attachment 50 or as an insert in the outer lining 40 if one does not want to use the function of a handle according to FIG. 5.
  • the handle plate 53 and the lever 57 can be omitted.
  • the outer layer 51 remains as a company emblem, which is deposited by sealing layers 52 and / or 37 and acts in the manner already described with the contact member 13 of the switch 12 by actuating pressure 20 according to FIG. 4. If the electrical equipment of the vehicle is defective and therefore the switch 12 and the drive 15 do not work, the tailgate 10 can still be opened.
  • the attachment 50 has, as can be seen from FIGS.
  • a rear cutout 58 which is accessible to the fingertip of a human hand.
  • the levers 47 can then be decoupled from a latching position coupled to the motor 15 by manual pulling and allow the assembly to be pivoted out manually up to the spacing position shown in FIG. 7.
  • the locking cylinder 48 which is normally located below the assembly 50, is accessible from the front through the opening 39 of the inner layer 37 and permits the aforementioned opening of the rear lock via an emergency key.
  • FIG. 8 shows a modified embodiment of the device from FIGS. 5 to 7. It is sufficient to deal with the differences, while the previous description applies.
  • the levers 47 are rotatably connected to a bearing shaft 59.
  • the shaft 59 is driven by a gear 60, which is connected downstream of the motor 15.
  • a locking coupling is provided between the bearing shaft 59 and the gear 60, which e.g. can consist of a magnetic coupling that acts via permanent magnets. By exerting a sufficiently large opening force, the magnetic coupling disengages and the levers 47 change into “freewheeling”.
  • a drive 61 which is modified compared to FIG. 8 is shown, which can consist of a motor, in particular an electric motor, and a gear.
  • the output member of the transmission here is a rack 62 which engages in a gear 63.
  • the gear 63 is connected in a rotationally fixed manner to the levers 47 and, together with them, can be pivoted about their articulation point 49.
  • Fig. 9 the retracted position 62 of the rack is shown in solid lines. Their extended position 62 'is indicated by dash-dotted lines. It is present when the Attachment 50 is in its contact position shown in the penultimate embodiment in FIG. 5. In this case, too, manual movement of the attachment 50 away from the outer covering 40 is possible in an emergency. To do this, it is sufficient to use a double rack, or to use the magnetic coupling described above between the movable gear parts.
  • Tailgate in closed position
  • moving vehicle part movement arrow from 10 when opening switch contactor from 12 longitudinally movable resilient pin guide for 13 in the switch housing drive
  • electric motor to open 10 movement arrow from 13 mounting plate rear from 17 opening in 17 force arrow for 23 unit neighboring area to 21
  • Deformation point in starting position

Landscapes

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Abstract

Bei einer Vorrichtung zum Wirksamsetzen einer Öffnungshilfe für verschließbare bewegliche Teile an Fahrzeugen gibt es einen manuellen Betätiger, der im Betätigungsfall auf einen Kontaktgeber (13) eines Schalters (12) einwirkt. Am Fahrzeug ist eine Außenverkleidung (40) vorgesehen. Um die Vorrichtung einfach und nicht störanfällig zu machen, wird vorgeschlagen, ein Teilstück (43') der Außenverkleidung (40) selbst elastisch deformierbar (43') zu machen und dieses Teilstück (43') als Betätiger für den Schalter (12) zu nutzen.

Description

Vorrichtung zum Wirksamsetzen einer Öffnungshilfe und/oder einer Schließhilfe für verschließbare bewegliche Teile an Fahrzeugen, wie Klappen, Türen od. dgl.
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Dazu ist ein manueller Betätiger im Kraftfahrzeug vorgesehen. Bei dessen Betätigung wird auf einem Schalter eingewirkt, der einen Antrieb zum Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugteils einschaltet. Ein solcher Antrieb kann zu einem Nerschluss gehören, der als Drehfalle ausgebildet ist. Die Drehfalle wird von einer Sperrklinke in Schließposition gehalten und durch Auslösen des Betätigers in eine Öffnungsposition überführt. Eine solche Vorrichtung wird beispielsweise an der Heckklappe eines Motorfahrzeugs verwendet.
Bei der bekannten Vorrichtung dieser Art (DE 34 40 442 AI) ist der Betätiger als ein Druckknopf ausgebildet, der in einem Loch der Außenverkleidung angeordnet ist. Um den Duckknopf in seiner Ausgangsstellung zu halten, ist eine Druckfeder erforderlich. Um den Mechanismus vor Schmutz und Feuchtigkeit zu schützen, ist der Druckknopf von einer Folie überdeckt und abgedichtet. Bei Betätigung des Druckknopfs wird eine Kugel bewegt, die auf einen Kontaktgeber eines neben dem Druckknopf angeordneten Schalters einwirkt. Dieser bekannte Betätiger umfasst mehrere Bauteile, die gesondert hergestellt und miteinander montiert werden müssen. Trotz der elastischen Abdeckung können Schmutz und Feuchtigkeit in das Loch der Außenverkleidung gelangen. Bei Vorrichtungen der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art kann es außerdem, wie im Oberbegriff des Anspruches 2 angegeben ist, auch noch weitere Schmuckelemente geben, die zur Zierde dienen oder einen visuellen Informationsgehalt aufweisen und vor, an und/oder in der Außenverkleidung des Fahrzeugs angeordnet sind. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Firmenemblem.
Bei einer Vorrichtung der letztgenannten Art (DE 197 22 503 AI) besteht das Schmuckelement aus einem drehbar an der Außenverkleidung gelagerten Firmenemblem, das in einer Ausgangsstellung einen Schlosskörper nach außen abdeckt. Das Firmenemblem kann in einer Freigabestellung überführt werden, wo es den Schlosskörper oder einen anderen Betätiger für das Fahrzeugteil freigibt. In der Freigabestellung dient das Firmenemblem zugleich als Griffelement um den Fahrzeugteil, z.B. eine Heckklappe des Fahrzeugs, ganz aufzuklappen. Nach der Betätigung der Mittel war wieder eine Rückstellung des Firmenemblems in seiner Ausgangsstellung erforderlich. Das ist umständlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 oder 2 genannten Art zu entwickeln, die preiswert ausgebildet und einfach zu handhaben ist. Dies wird, unter Berücksichtigung der im Oberbegriff genannten Maßnahmen durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 einerseits und des Anspruches 2 andererseits angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Die Erfindung hat erkannt, dass entweder die Außenverkleidung des Fahrzeugs oder ein an der Außenverkleidung des Fahrzeugs sitzendes Schmuckelement die weiteren neuen Funktionen übernehmen können, Betätiger für den Schalter zu sein. Gemäß dem Kennzeichen des Anspruches 1 wird ein Teilstück der Außenverkleidung selbst als Betätiger für den Schalter genutzt. Dazu genügt es, eine bestimmte Stelle an der Außenverkleidung bei Druckbeaufschlagung elastisch deformierbar zu machen. Das kann durch geeignete Werkstoffauswahl, Dimensionierung oder Formgebung der Außenverkleidung an dieser Stelle geschehen. Die Außenverkleidung bleibt an dieser Stelle nach außen glatt, erfordert keine Löcher und keine Einbauteile. Es genügt den Kontaktgeber des Schalters entweder unmittelbar oder mittelbar in den Nachgiebigkeitsweg des Karosserie-Teilstücks anzuordnen. Weil Löcher in der Außenverkleidung wegfallen gibt es keine Dichtungsprobleme und es besteht keine Verschmutzungsgefahr.
In analoger Weise wird, gemäß dem Kennzeichen von Anspruch 2 ein Teilstück vom
Schmuckelement selbst elastisch deformierbar ausgebildet und erfüllt damit die
Funktion eines Betätigers für einen Schalter, dessen Kontaktgeber wieder entweder unmittelbar oder mittelbar im Nachgiebigkeitsweg des Schmuckelement-Teilstücks angeordnet ist. Es bietet sich dabei, gemäß Anspruch 4, an, den Aufbau des
Schmuckelements in Form von Stegen zu nutzen, wie es seine Zierfunktion oder seine visuelle Informationsfunktion erfordern. Das Schmuckelement ist nämlich durch Stege mit dazwischenliegenden Durchbrechungen gegliedert. Die Erfindung hat erkannt, dass die Stege die elastische Nachgiebigkeit in einem bestimmten
Teilstück des Schmuckelements so begünstigen, dass dieser Bereich besonders geeignet ist, um als Betätiger des Schalters zu dienen. Damit entfallen zahlreiche
Bauteile, wie sie sonst für unterhalb des Schmuckelements vorgesehene Betätiger erforderlich waren. Außerdem braucht das Schmuckelement seine Ausgangslage gar nicht zu ändern, um den Betätiger auszulösen. Es genügt die betreffende nachgiebige
Stelle des Schmuckelements zu drücken, um die gewünschte Schalterbetätigung zu erhalten.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Teilstück der Außenverkleidung eines Fahrzeugs mit der Betätigungsstelle nach der Erfindung, und zwar im Ruhefall,
Fig. 2 die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung im Druckbetätigungsfall, Fig. 3 eine erste alternative Ausbildung der Erfindung, nämlich einen
Längsschlitz durch ein Teilstück einer Heckklappe eines Fahrzeugs, und zwar im Ruhefall,
Fig. 4 die in Fig. 2 gezeigte Vorrichtung im Betätigungsfall,
Fig. 5 eine weitere Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wo die betätigbare Verformungsstelle in ein Firmenemblem integriert ist, welches auf der Außenverkleidung einer Heckklappe des Fahrzeugs sitzt, und zwar in einer Ruheposition,
Fig. 6 in einem Ausbruch von Fig. 5 die dortige Vorrichtung, während ihrer Druckbetätigung,
Fig. 7 die sich nach der Druckbetätigung von Fig. 6 ergebende
Abstandslage des Firmenemblems, das jetzt als Handgriff zum vollen Öffnen der Klappe dient, und
Fig. 8 + 9 zwei abgewandelte Ausführungen der in Fig. 5 bis 7 gezeigten Vorrichtung, wenn sich das Firmenemblem in einer Abstandslage befindet.
Die Fig. 1 zeigt im Längsschnitt ein Teilstück einer Heckklappe 10 eines Kraftfahrzeugs, die von einem nicht näher gezeigten Verschluss in ihre Zuklapplage gehalten wird. Um ein Öffnen des Verschlusses zu erleichtern dient ein nicht näher gezeigter Antrieb, z.B. ein Elektromotor. Zum Ein- bzw. Ausschalten dieses Antriebs dient ein Schalter 12, der über Leitungen 35 mit dem Antrieb verbunden ist. In der normalerweise vorliegenden Zuklapplage von Fig. 1 ruht der Antrieb. Der Schalter 12 ist an einem Träger 36 befestigt, der hier in den Aufbau der Klappe 10 integriert ist. Ein Kontaktgeber 13 des Schalters 12 ist auf der Rückseite 41 der Außenverkleidung 40 angeordnet und sollte möglichst in Berührung mit der Rückseite 41 stehen. Der Kontaktgeber 13 besteht im vorliegenden Fall aus einem Stift, der im Sinne des Pfeils 16 längsverschieblich ist und entsprechend seiner Verschiebung verschiedene Schaltfunktionen im Schalter 12 ausführen kann. Wird der Stift 13 eingedrückt, so schließen sich Kontakte im Schalter 12 und es gelangt über Leitungen 35 ein entsprechendes Einschaltsignal zum Antrieb.
Es könnten mehrere Schalter 12 an dieser Stelle oder im benachbarten Bereich angeordnet sein, die für weitere Funktionen im Fahrzeug zuständig sind, z.B. für das Schließen des Verschlusses beim Zuklappen der Heckklappe. Solche Schalter 12 können auch weitere Funktionen am Fahrzeug bewirken, wie Schließen oder Öffnen der Türen, der Fensterscheiben und des Schiebedachs vom Fahrzeug. Diese unterschiedlichen Funktionen könnten alternativ auch durch ein unterschiedlich großes Ausmaß der Eindrückbewegung 16 des Kontaktgebers 13 ausgelöst werden. Zwischen dem Kontaktgeber 13 des Schalters 12 und der Verkleidungs-Rückseite 41 könnten auch noch Übertragungsglieder für die Schalter-Betätigung angeordnet sein, weshalb der Schalter 12 selbst an einer gegenüber der Außenverkleidung 40 weiter entfernten, günstigeren Stelle befestigt sein könnte.
Die mit dem Kontaktgeber 13 im wesentlichen ausgerichtete Stelle 43 der Außenverkleidung 40 ist gegenüber dem angrenzenden Nachbarbereich 42 elastisch verformbar, wenn man dort, gemäß dem Kraftpfeil 20 von Fig. 2 einen Druck ausübt. Diese Stelle 43 soll daher nachfolgend kurz „Verformungsstelle" der Außenverkleidung 40 bezeichnet werden. Der Betätigungsfall der Verformungsstelle ist in Fig. 2 dargestellt und die sich dabei ergebende Deformation mit 43 ' markiert. Es ergibt sich der in Fig. 2 mit 29 gekennzeichnete Nachgiebigkeitsweg, in welchem, wie bereits erwähnt wurde, der Kontaktgeber 13 unmittelbar angeordnet ist. Der Antrieb wird dann in der beschriebenen Weise wirksamgesetzt. Die Heckklappe 10 kann dann im Sinne des Bewegungspfeils 11 von Fig. 2 in ihre nicht näher gezeigte Hockklapplage überführt werden.
Die Verformungsstelle 43 ist geeignet ausgebildet, um bei einer Druckbetätigung 20 eine definierte Nachgiebigkeit aufzuweisen. Dies kann durch entsprechende Formung der Stelle 43 und/oder durch eine Minderung der Wandstärke 45 dieser Außenverkleidung 40 erfolgen. Auch Schwächungen dieser Verformungsstelle 43 durch Ausnehmungen in der Wand der Außenverkleidung 40 wären denkbar. Das Zentrum der Verformungsstelle 43, welches für die Ausübung des Drucks 20 besonders effektiv ist, sollte auf der Schauseite 46 der Außenverkleidung 40 besonders markiert sein. Der Antrieb kann im Betätigungsfall der Verformungsstelle 23' zum vollen Öffnen der Heckklappe 10 verwendet werden, ohne dass es sonstiger manueller Handhabe bedarf. Das soll auch für die übrigen Ausführungsbeispiele gelten.
Das Ausführungsbeispiel von Fig. 3 und 4 zeigt eine abgewandelte Ausführung des Verschlusses, wo zur Benennung entsprechender Bauteile die gleichen Bezugszeichen wie im vorausgehenden Ausführungsbeispiel von Fig. 1 und 2 verwendet sind. Insoweit gilt die bisherige Beschreibung. Es genügt lediglich auf die Unterschiede einzugehen.
Der Betätiger für den Schalter ist im vorliegenden Fall ein Firmenemblem 25 mit kreisförmigem Umriss 24, welches ein elastisch deformierbares Teilstück 23 aufweist. Das Firmenemblem 25 besitzt ein Logo, welches aus mehreren Stegen 23, 27 zusammengesetzt ist. Die Stege 23, 27 erfüllen eine bestimmte Zierfunktion und können einen visuellen Informationsinhalt aufweisen und aus Lettern und/oder einem Bild bestehen. Zwischen den Stegen befinden sich Durchbrechungen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist sogar ein Trennschnitt 26 zwischen zwei Stegen 23, 27 vorgesehen, die den einen Steg 23 biegsam machen. Der Steg 23 ist an einem Ende im Umfangsbereich 24 an seinem gegenüberliegenden freien Ende 28 biegsam. Der Steg 23 fest und erfüllt die Funktion eines biegsamen Balkens. Er wird, im Sinne des Pfeils 20"von Fig. 4 gegenüber dem benachbarten, in sich starren Steg 27 nach innen, gegen den Schalter 12 deformiert und kommt in die Position 23 '. Dies ist in Fig. 4 durch einen Deformationsweg 29 gekennzeichnet. Das Firmenemblem ist in einen Nachbarbereich 22 der Karosserie integriert.
Wie anhand von Fig. 4 zu erkennen ist, gehört das Firmenemblem 25 zu einer Baueinheit 30, die für sich komplett vormontierbar ist und folgende Bestandteile umfasst. Es gibt zunächst eine Montageplatte 17, auf deren Rückseite 18 der bereits erwähnte Mikroschalter 12 mit seinem Gehäuse befestigt ist. Eine Führung 14 am Schaltergehäuse durchragt einen in der Montageplatte 17 vorgesehenen Durchbruch 19, wodurch der kontaktgebende Stift 13 auf der Innenseite 31 der Montageplatte 17 zu liegen kommt. Vor dem Kontaktstift 13 kann eine durchgehende, in Fig. 3 und 4 nur strichpunktiert angedeutete elastische Membrane 33 angeordnet sein, die Bestandteil der Baueinheit 30 ist und sich über die ganze Platten-Innenseite 31 abdichtend erstreckt. Das Firmenemblem 25 ist, zusammen mit der Membran 33 und einer umfangsseitigen Dichtung 34 mit der Montageplatte 17 fest verbunden, z.B. durch Schrauben. Diese Befestigungsschrauben beeinträchtigen natürlich nicht die Biegsamkeit der vorbeschriebenen nachgiebigen Stelle 23. Diese Baueinheit 30 wird in einem aus Fig. 4 erkennbaren Ausschnitt 32 in den erwähnten Nachbarbereich 22 der Außenverkleidung eingebaut.
Wird die Kraftausübung 20 von Fig. 4 beendet, so sorgt die dem Firmenemblem 25 innenwohnende Elastizität dafür, dass die Karosseriestelle aus ihrer Betätigungsposition 23' wieder in ihre Ausgangsposition 23 von Fig. 3 gelangt. Diese Rückstellwirkung kann bedarfsweise auch durch zusätzliche, elastische Mittel, wie Blattfedern, unterstützt werden. Normalerweise ist dies nicht erforderlich, zumal auch die Membran 33 eine gewisse Rückstellelastizität besitzt. Die Membran 33 ist nämlich bestrebt in ihre aus Fig. 3 ersichtliche gewölbte Position überzugehen, was ihre stabile Lage kennzeichnet.
Es versteht sich, dass anstelle eines Firmenemblems 25 auch andere Schmuckelemente an der Außenverkleidung des Fahrzeugs die Funktion des erfindungsgemäßen Betätigers für einen Mikroschalter übernehmen könnten. Man könnte dafür z.B. Zierteile eines Fahrzeugs verwenden. Geeignet wären aber auch am Fahrzeug ohnehin vorgesehene Benennungsteile, wie z.B. Typenbezeichnungen eines Fahrzeugs.
Im dritten Ausführungsbeispiel von Fig. 5 bis 7 liegt eine Baueinheit 21 aus einem Aufsatz 50 und einem Einsatz 37 vor, wobei in den Aufsatz 50 ebenfalls ein Firmenemblem 51 integriert ist. Diese Baueinheit 21 ist vorgefertigt und in dem Nachbarbereich 22 der Karosserie montiert. Im Unterschied zum vorausgehenden Ausführungsbeispiel von Fig. 3 und 4 ist hier das im Aufsatz 50 integrierte Firmenemblem 51 von dem gleichen Motor 15 beweglich, der auch zur Betätigung des nicht näher gezeigten Verschlusses dienlich ist. Die Fig. 7 zeigt die Abstandslage 50.2, wo der Aufsatz 50 einen Winkel α von etwa 45° gegenüber seiner Berührungslage 50.1 in Fig. 5 einnimmt.
Der Einsatz 37 dagegen ruht. Er bildet die Innenlage dieser Baueinheit 21, besteht aus Elastomermaterial und sitzt in einem Ausschnitt 32 der Außenverkleidung 40. Diese Innenlage 37 bildet eine elastische Dichtung und hat eine zentrale Wölbung 38 vor dem Kontaktgeber 13 eines Schalters 12 der am Träger 36 sitzt. In einer Abstandslage gemäß Fig. 7 ist ein Schließzylinder 48, der im Notfall eine Schlüsselbetätigung des Heckverschlusses erlaubt durch eine Öffnung 39 in der Innenlage 37 zugänglich. Der Schließzylinder 48 ist an einem Träger 36 montiert. Am Träger 36 sind Hebel 47 bei 49 angelenkt. Die Hebel 47 tragen den Aufsatz 50.
Wie am besten aus Fig. 7 zu entnehmen ist, ist der Aufsatz 50 in sich mehrlagig ausgebildet, bestehend aus dem äußeren Firmenemblem 51, einer rückseitig davon angeordneten dehnungselastischen Membran 52 und einer formsteifen Griffplatte 53, die aus Metall bestehen kann. Das Firmenemblem 51 besteht aus verhältnismäßig formstabilem Material, nämlich Kunststoff, besitzt aber Durchbrechungen 54, welche im zentralen Bereich dieser Außenlage 51 eine ausreichende Biegeelastizität geben. Das Firmenemblem 51 ist dreidimensional ausgebildet, und besitzt Durchbrechungen 54 im Relief zwischen den Schrift- bzw. Bildzeichen. Die Durchbrüche 54 sind rückseitig von der dehnbaren Membran 52 verschlossen und damit abgedichtet. Die darunterliegende Griffplatte 53 sitzt an den freien Enden der Hebel 47 und besitzt an definierter Stelle ein Loch 55. Die drei Lagen 51, 52, 53 des Aufsatzes 50 sind in ihrer Peripherie 24 miteinander fest verbunden. Im mittleren Bereich des Aufsatzes 50 gibt es zwischen der Griffplatte 53 und den biegefähigen darüberliegenden Lagen 51, 52 einen ausreichenden Abstand.
Normalerweise liegt die aus Fig. 5 erkennbare, durch eine Hilfslinie 50.1 gekennzeichnete Berührungslage 50.1 vor, wo die Baueinheit 21 an der Innenlage 37 im Ausschnitt 32 der Außenverkleidung 40 dicht anliegt. In diesem Fall ragt die zentrale Wölbung 38 die elastische Innenlage 37 durch das Loch 55 der Griffplatte hindurch und kommt, wie Fig. 5 zeigt, in Ausrichtung mit einer nachgiebigen Stelle 23 des Firmenemblems 51. Die Nachgiebigkeit macht sich bei der aus Fig. 6 erkennbaren Druckbetätigung 20 bemerkbar. Im Firmenemblem 51 wird die Nachgiebigkeitsstelle 23 in ihre dort erkennbare eingedrückte Position 23' überfuhrt, wo die dahinter liegende Wölbung der elastischen Innenlage 37 bis in den Bereich des Griffplatten-Loches 55 eingedrückt worden ist und dort eine Abflachung 38' erhält. Dadurch wird der Kontaktgeber 13 eingedrückt und der Schalter 12 betätigt. Die Griffplatte 53 begrenzt die Druckbetätigung 20 der betätigten Verformungsstelle 23' gemäß Fig. 4.
Die Betätigung des Schalters 12 setzt über eine nicht näher gezeigte Steuerelektronik den Antrieb 15 wirksam, der zunächst, wie bereits erwähnt wurde, den Verschluss der Heckklappe 10 in eine Öffnungsbereitschaftsstellung überführt. Der gleiche motorische Antrieb 15 wird, zweckmäßigerweise nach kurzer Verzögerung, auch zur Bewegung der Baueinheit 50 genutzt. Diese Bewegung erfolgt über die Hebel 47, die herausgeschwenkt werden. Es kommt zu der bereits mehfach erwähnten Abstandslage von Fig. 7, welche dort mit der Hilfslinie 50.2 gekennzeichnet ist. Jetzt kann die Griffplatte 53 von der menschlichen Hand 56 hintergriffen werden, um die Heckklappe 10 im Sinne des Bewegungspfeils 11 von Fig. 7 in die volle Aufklapplage zu überführen. Dazu dient die durch den Kraftpfeil 57 verdeutlichte Öffnungskraft.
Aus ihrer Abstandslage 50.2 wird die Baueinheit 50 entweder manuell oder motorisch in ihre Berührungslage 50.1 von Fig. 1 zurückgeführt. Das kann auch beim Schließen der Heckklappe selbsttätig ablaufen.
Die Vorrichtung gemäß Fig. 3 bis 5 könnte auch als unbeweglicher Aufsatz 50 oder als Einsatz in die Außenverkleidung 40 integriert sein, wenn man die Funktion eines Handgriffs gemäß Fig. 5 nicht benutzen will. In diesem Fall können die Griffplatte 53 und der Hebel 57 entfallen. Es bleibt aber die Außenlage 51 als Firmenemblem bestehen, der von Dichtungslagen 52 und/oder 37 hinterlegt ist und in den bereits beschriebenen Weise mit dem Kontaktglied 13 des Schalters 12 durch Betätigungsdruck 20 gemäß Fig. 4 einwirkt. Falls die elektrische Einrichtungen des Fahrzeugs defekt sein sollten und daher auch der Schalter 12 und der Antrieb 15 nicht funktionieren, lässt sich die Heckklappe 10 dennoch öffnen. Der Aufsatz 50 besitzt nämlich, wie aus Fig. 5 und 7 zu erkennen ist, im unteren Bereich einen rückseitigen Ausschnitt 58, der für die Fingerkuppe einer menschlichen Hand zugänglich ist. Durch manuelles Ziehen lassen sich dann die Hebel 47 aus einer mit dem Motor 15 gekuppelten Rastposition entkuppeln und erlauben ein manuelles Ausschwenken der Baueinheit bis zu der aus Fig. 7 erkennbaren Abstandslage. Dann ist, wie bereits erwähnt wurde, der normalerweise unterhalb der Baueinheit 50 befindliche Schließzylinder 48 stirnseitig durch die Öffnung 39 der Innenlage 37 zugänglich und erlaubt über einen Notschlüssel das bereits erwähnte Öffnen des Heckverschlusses.
In Fig. 8 ist eine abgewandelte Ausführungsform der Vorrichtung von Fig. 5 bis 7 gezeigt. Es genügt lediglich auf die Unterschiede einzugehen, während im übrigen die bisherige Beschreibung gilt. In diesem Fall sind die Hebel 47 drehfest mit einer Lagerwelle 59 verbunden. Die Welle 59 wird von einem Getriebe 60 angetrieben, welches dem Motor 15 nachgeschaltet ist.
Der vorausgehend im letzten Ausführungsbeispiel beschriebene Notfall ist auch bei dieser abgewandelten Ausführung von Fig. 8 anwendbar. In diesem Fall ist zwischen der Lagerwelle 59 und dem Getriebe 60 eine Rastkupplung vorgesehen, die z.B. aus einer Magnetkupplung bestehen kann, die über Permanentmagnete wirkt. Durch Ausübung einer ausreichend großen Öffnungskraft entkuppelt sich die Magnetkupplung und die Hebel 47 gehen in „Freilauf' über.
Im Ausführungsbeispiel von Fig. 9 ist ein gegenüber Fig. 8 abgewandelter Antrieb 61 gezeigt, der aus einem Motor, insbesondere einem Elektromotor, und einen Getriebe bestehen kann. Das Ausgangsglied des Getriebes ist hier eine Zahnstange 62, die in ein Zahnrad 63 eingreift. Das Zahnrad 63 ist drehfest mit den Hebeln 47 verbunden und zusammen mit diesen um deren Anlenkstelle 49 verschwenkbar.
In Fig. 9 ist in ausgezogenen Strichen die Einfahrlage 62 der Zahnstange gezeigt. Ihre Ausfahrlage 62' ist strichpunktiert angedeutet. Sie liegt vor, wenn sich der Aufsatz 50 in seiner beim vorletzten Ausführungsbeispiel in Fig. 5 gezeigten Berührungslage befindet. Auch in diesem Fall ist im Notfall ein manuelles Wegbewegen des Aufsatzes 50 von der Außenverkleidung 40 möglich. Dazu genügt es eine Doppelzahnstange zu verwenden, oder wieder die vorbeschriebene Magnetkupplung zwischen den beweglichen Getriebeteilen zu verwenden.
B e z u g s z e i c h e n l i s t e :
Heckklappe (in Zuklapplage), beweglicher Fahrzeugteil Bewegungspfeil von 10 beim Öffnen Schalter Kontaktgeber von 12, längsbeweglicher federnder Stift Führung für 13 im Schaltergehäuse Antrieb, Elektromotor zum Öffnen von 10 Bewegungspfeil von 13 Montageplatte Rückseite von 17 Durchbruch in 17 Kraftpfeil für 23 Baueinheit Nachbarbereich zu 21 Verformungsstelle (in Ausgangsposition) eingedrückte Position von 23 Peripherie, umfangsseitige Verbindung zwischen 51, 52, 53 von 50 Firmenemblem in 21 Trennschnitt zwischen 23, 27 starres Teilstück von 21 bzw. 25 freies Teilstückende von 23 Nachgiebigkeitsweg von 23 Baueinheit aus 17, 12, 33, 34, 21, 25 Platteninnenseite von 17 Ausschnitt in 40 elastische Membran über 17 Umfangsdichtung bei 30 Leitungen zwischen 12, 15 (Fig. 1, 2) Träger für 12 Einsatz, verformbare Innenlage zentrale Wölbung von 37 (in Ausgangsposition) 8' Abflachung von 38 im Betätigungsfall 9 Öffnung in 37 für 48 (Fig. 5) 0 Außenverkleidung von 10 1 Rückseite von 40 (Fig. 1, 2) 2 Nachbarbereich zu 43 (fig. 1, 2) 3 Verformungsstelle von 40 in Ausgangsposition 3' Deformation von 43 im Betätigungsfall
5 Wandstärke von 40 6 Schauseite von 40 7 Hebel 8 Schließzylinder 9 Anlenkstelle von 47 an 36
50 Aufsatz aus 51, 52, 53
50.1 Berührungslage von 50 (fig. 5, 6)
50.2 Abstandslage von 50 (Fig. 7)
51 Firmenemblem, Schmuckelement
52 dehnungselastische Membran
53 formsteife Griffplatte
54 Durchbrechung in 51
55 Loch in 53
56 hintergreifende menschliche Hand (Fig. 7)
57 Öffnungskraft für 10
58 rückseitiger Ausschnitt von 50 (Fig. 5, 7)
59 Lagerwelle von 47 (Fig. 8)
60 Getriebe (Fig. 8)
61 Antrieb (Fig. 9)
62 Zahnstange (Einfahrlage) 62' Ausfahrlage von 62
63 Zahnrad (Fig. 9) α Winkelbewegung von 50 zwischen 50.1, 50.2

Claims

Patentansprüche :
1.) Vorrichtung zum Wirksamsetzen einer Öffnungshilfe und/oder einer Schließhilfe für verschließbare bewegliche Teile (10) an Fahrzeugen, die im Öffnungsfall einen Zugang wenigstens zu bestimmten Bereichen im Fahrzeuginneren gestatten, wie Klappen (10), Türen od. dgl.
mit einem manuellen Betätiger, der im Betätigungsfall auf wenigstens einen Kontaktgeber (13) mindestens eines Schalters (12) einwirkt,
wobei der betätigte Schalter (12) einen Antrieb zum Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugteils (10) einschaltet,
und mit einer Außenverkleidung (40) am Fahrzeug bzw. am beweglichen Fahrzeugteil (10), wie einem Türblech,
dadurch gekennzeichnet ,
dass ein Teilstück (43) der Außenverkleidung (40) selbst elastisch deformierbar (43') ist und den Betätiger für den Schalter (12) bildet.
2.) Vorrichtung zum Wirksamsetzen einer Öffnungshilfe und/oder einer Schließhilfe für verschließbare bewegliche Teile (10) an Fahrzeugen, die im Öffnungsfall einen Zugang wenigstens zu bestimmten Bereichen im Fahrzeuginneren gestatten, wie Klappen (10), Türen od. dgl.
mit einem manuellen Betätiger, der im Betätigungsfall auf wenigstens einen Kontaktgeber (13) mindestens eines Schalters (12) einwirkt, wobei der betätigte Schalter (12) einen Antrieb zum Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugteils (10) einschaltet,
mit einer Außenverkleidung (40) am Fahrzeug bzw. am beweglichen Fahrzeugteil (10), wie einem Türblech,
und mit einem zur Zierde dienenden und gegebenenfalls einen visuellen Informationsgehalt aufweisenden Schmuckelement (51) vor, an und/oder in der Außenverkleidung (40), wie einem Firmenemblem (51) einer Typenbezeichnung oder einem Zierteil,
d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t ,
dass mindestens ein Teilstück (23) des Schmuckelements (25; 51) selbst elastisch deformierbar (23') ist und den Betätiger für den Schalter (12) bildet.
3.) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktgeber (13) des Schalters (12) entweder unmittelbar oder mittelbar, nämlich über Übertragungsglieder (33) im Nachgiebigkeitsweg (29) des Karosserie-Teilstücks (43) bzw. des Schmuckelement-Teilstücks (23) angeordnet ist.
4.) Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schmuckstückelement (51) gemäß seinem Ziercharakter und/oder seinem Informationsinhalt in Stege (23, 27) mit dazwischenliegenden Durchbrechungen (54) gegliedert ist,
und dass mindestens ein Teilstück (23) der Stege (23) elastisch nachgiebig (23') ist.
.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der kontaktgebende Steg (23) des Schmuckstücks (51) biegeelastisch ausgebildet ist und bei seiner Verbiegung kontaktgebend auf den Mikroschalter (12) einwirkt.
6.) Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Stegen (23, 27) des Schmuckstücks (21) mindestens ein Trennschnitt (26) angeordnet ist
und dass der Trennschnitt (26) die Biegeelastizität des als Schalter-Betätiger fungierenden Stegs (23) bzw. Stege erhöht.
7.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schmuckstück (51) aus einem Einsatz oder einem Aufsatz (50) besteht, der gegenüber der Außenverkleidung (40) zwischen wenigstens zwei Lagen (50.1, 50.2) beweglich ist,
dass der Aufsatz (50) nach Druckbetätigung (20) des nachgiebigen Stegs (23) aus einer im wesentlichen bündigen bzw. parallelen Berührungslage (50.1) zum umgrenzenden Nachbarbereich (42) der Außenverkleidung in eine abragende Abstandslage (50.2) überführbar ist
und dass der in seiner Abstandslage (50.2) abragende Aufsatz (50) einen Handgriff zum vollen manuellen Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugteils bildet.
8.) Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz bzw. Aufsatz (50) gegenüber dem Nachbarbereich (42) der Außenverkleidung klappbeweglich (α) ist und sich in der Abstandslage (50.2) in einer Winkelposition befindet.
.) Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandslage (50.2) des Schmuckstücks (51) eine
Öffnungsbereitschaftsstellung ist, von der aus die volle Öffnungsstellung des Fahrzeugteils (10) über eine weitere manuelle Bewegung erfolgt.
10.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der abragende Aufsatz (50) nach einer erneuten Betätigung aus seiner Abstandslage (50.2) wieder in ihre Berührungslage (50.1) rückführbar ist.
11.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Umsteuerung des Aufsatzes (50) zwischen seiner Berührungs- und Abstandslage (50.1, 50.2) durch den gleichen Antrieb erfolgt, der zum Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugsteils (10) bzw. des zugehörigen Verschlusses dient.
12.) Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein den der klappbeweglichen Aufsatz (50) bzw. Einsatz tragender Hebel (47) mit einer Lagerwelle (59) drehfest verbunden ist und die Lagerwelle (59) vom Motor bzw. Getriebe (60) des Antriebs (50) bewegbar ist.
13.) Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der klappbewegliche Aufsatz (50) bzw. der Einsatz im Bereich seiner Achse (49) drehfest mit einem Zahnrad (63) verbunden ist,
wobei das Zahnrad (63) mit einer Zahnstange (62) in Eingriff steht und die Zahnstange (62) vom Motor (15) bzw. einem dem Motor nachgeschalteten Getriebe des Antriebs längsbewegbar ist.
4.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in die zum Aufsatz (50) bzw. Einsatz führenden Glieder des Antriebs (15) eine Rastkupplung geschaltet ist
dass die Rastkupplung im Normalfall in Eingriff steht und die motorische Bewegung des Aufsatzes (50) bzw. Einsatzes erlaubt,
und dass die Rastkupplung im Notfall selbsttätig lösbar ist, um den Aufsatz (50) bzw. Einsatz dann manuell aus seiner Berührungslage (50.1) in seine Abstandslage (50.2) zu überführen.
15.) Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastkupplung magnetisch wirksam ist.
16.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (50) bzw. Einsatz der Außenverkleidung (40) mehrere betätigungswirksame Stellen (23) für einen oder mehrere Kontaktgeber (13) von einem oder mehreren Schaltern (12) aufweist
und dass diese unterschiedlichen Betätigungsstellen (23) unterschiedliche Funktionen am Fahrzeug ausführen.
17.) Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Betätigungsstelle (23) zum Öffnen und eine andere zum Schließen des beweglichen Fahrzeugteils dient und/oder dass diese Betätigungsstellen (23) zum damit konformen Bewegen des Aufsatzes (50) bzw. des Einsatzes zwischen der Berührungslage (50.1) und der Abstandslage (50.2) dienen.
8.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (12) über seinen Kontaktgeber (13) auf ein unterschiedliches Ausmaß der Verformung der Betätigungsstelle anspricht
und dass unterschiedlich starke Verformungen der Betätigungsstelle unterschiedliche Funktionen im Fahrzeug auslösen, wie Öffnen der Tür einerseits und Schließen der Tür andererseits.
19.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass unter dem beweglichen Aufsatz (50) in der Außenverkleidung (40) ruhender Einsatz (37, 39) angeordnet ist,
dass der Ein- bzw. Aufsatz (37, 39; 50) mindestens bereichsweise mehrere Lagen (51, 52, 53) umfassen, die bei einer Druckbetätigung (20) zwar gemeinsam aber lagemäßig getrennt verformbar sind.
20.) Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (50) und der Einsatz (37, 39) eine gemeinsam an der Außenverkleidung (40) des Fahrzeugs montierbare Baueinheit (21) bilden.
21.) Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenlage (37) des Einsatzes aus Elastomermaterial besteht und einen Ausschnitt (32) in der Außenverkleidung (40) des Fahrzeugs dichtend abdeckt
und dass im Bereich des Ausschnitts (32) der Kontaktgeber (13) und gegebenenfalls der Schalter (12) und weitere Funktionsteile für das Fahrzeug, wie ein Schließzylinder (48), angeordnet sind.
2.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückseite der mit Stegen (23) und Durchbrechungen (54) versehenen Außenlage (51) des Aufsatzes (50) eine dehnungselastische Membran (52) angeordnet ist, welche die Leerräume der Durchbrechungen (54) verschließt.
23.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lage des Ein- bzw. Aufsatzes (37; 50) aus formsteifen Werkstoff, wie Metall, besteht und eine an sich starre Platte (53) bildet
und dass die Platte (53) ein Loch (55) aufweist, durch welches im Betätigungsfall die Druckbetätigungs-Kraft (20) auf den verformbaren Bereich einer darunterliegenden weiteren Lage (38) übertragen wird.
GEÄNDERTE ANSPRÜCHE
[beim Internationalen Büro am 10 Oktober 2000 (10.10.00) eingegangen ursprüngliche Ansprüche 1 -23 durch neue Ansprüche 1-22 ersetzt (7Seiten)]
) Vorrichtung zum Wirksamsetzen einer Offnungshilfe und/oder einer Schließhilfe für verschliebare bewegliche Teile (10) an Fahrzeugen, die im Offnungsfall einen Zugang wenigstens zu bestimmten Bereichen im Fahrzeuginneren gestatten, wie Klappen (10), Türen od dgl
mit einem manuellen Betatiger, der im Betatigungsfall auf wenigstens einen Kontaktgeber (13) mindestens eines Schalters (12) einwirkt,
wobei der betätigte Schalter (12) einen Antrieb zum Offnen bzw Schließen des beweglichen Fahrzeugteils (10) einschaltet,
und mit einer Karosserie (40) am Fahrzeug bzw am beweglichen Fahrzeugteil (10), wie einem Turblech,
d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t ,
dass die Karosserie (40) zwar eine in sich starre unzusammendruckbare Wandstarke (45) aufweist,
aber ein freies Karosserie-Teilstuck (43) gegenüber einem angrenzenden, im wesentlichen formstabilen Karosserie-Nachbarbereich (42) so groß dimensioniert ist,
dass - bei Ausüben eines Drucks (20) - dieses Karosserie-Teilstuck (43) sich um ein Wegstuck (29) einbeult (43') und diese Einbeulung (43') zur Betätigung des Schalters (12) dient.
.) Vorrichtung zum Wirksamsetzen einer Offnungshilfe und/oder einer Schließhilfe für verschließbare bewegliche Teile (10) an Fahrzeugen, die im Öffnungsfall einen Zugang wenigstens zu bestimmten Bereichen im Fahrzeuginneren gestatten, wie Klappen (10), Türen od. dgl.
mit einem manuellen Betätiger, der im Betätigungsfall auf wenigstens einen Kontaktgeber (13) mindestens eines Schalters (12) einwirkt,
wobei der betätigte Schalter (12) einen Antrieb zum Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugteils (10) einschaltet,
mit einer Außenverkleidung (40) am Fahrzeug bzw. am beweglichen Fahrzeugteil (10), wie einem Türblech,
und mit einem zur Zierde dienenden und gegebenenfalls einen visuellen Informationgsgehalt aufweisenden Schmuckelement (51) vor, an und/oder in der Außenverkleidung (40), wie einem Firmenemblem (51) einer Typenbezeichnung oder einem Zierteil,
d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t ,
dass das Schmuckelement (51) gemäß seinem Ziercharakter und/oder seinem Informationsinhalt in Stege (23, 27) mit dazwischenliegenden Durchbrechungen (54) gegliedert ist,
und dass mindestens ein Teilstück (23) der Stege (27) elastisch nachgiebig (23') ist und den Betätiger für den Schalter (12) bildet.
3.) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktgeber (13) des Schalters (12) entweder unmittelbar oder mittelbar, nämlich über Übertragungsglieder (33), im Nachgiebigkeitsweg (29) des Karosserie-Teilstücks (43) bzw. des
Schmuckelement-Teilstücks (23) angeordnet ist.
4.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der kontaktgebende Steg (23) des Schmuckstücks (51) biegeelastisch ausgebildet ist und bei seiner Verbiegung kontaktgebend auf den Mikroschalter (12) einwirkt.
5.) Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Stegen (23, 27) des Schmuckstücks (21) mindestens ein Trennschnitt (26) angeordnet ist
und dass der Trennschnitt (26) die Biegeelastizität des als Schalter-Betätiger fungierenden Stegs (23) bzw. Stege erhöht.
6.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schmuckstück (51) aus einem Einsatz oder einem Aufsatz (50) besteht, der gegenüber der Außenverkleidung (40) zwischen wenigstens zwei Lagen (50.1 , 50.2) beweglich ist,
dass der Aufsatz (50) nach Druckbetätigung (20) des nachgiebigen Stegs (23) aus einer im wesentlichen bündigen bzw. parallelen Berührungslage (50.1 ) zum umgrenzenden Nachbarbereich (42) der Außenverkleidung in eine abragende Abstandslage (50.2) überführbar ist
und dass der in seiner Abstandslage (50.2) abragende Aufsatz (50) einen Handgriff zum vollen manuellen Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugteils bildet.
.) Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz bzw.
Aufsatz (50) gegenüber dem Nachbarbereich (42) der Außenverkleidung klappbeweglich (α) ist und sich in der Abstandslage (50.2) in einer
Winkelposition befindet.
8.) Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandslage (50.2) des Schmuckstücks (51) eine
Öffnungsbereitschaftsstellung ist, von der aus die volle Öffnungsstellung des Fahrzeugteils (10) über eine weitere manuelle Bewegung erfolgt.
9.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der abragende Aufsatz (50) nach einer erneuten Betätigung aus seiner Abstandslage (50.2) wieder in ihre Berührungslage (50.1) rückführbar ist.
10.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Umsteuerung des Aufsatzes (50) zwischen seiner Berührungs- und Abstandslage (50.1, 50.2) durch den gleichen Antrieb erfolgt, der zum Öffnen bzw. Schließen des beweglichen Fahrzeugsteils ( 10) bzw. des zugehörigen Verschlusses dient.
1 1.) Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein den der klappbeweglichen Aufsatz (50) bzw. Einsatz tragender Hebel (47) mit einer Lagerwelle (59) drehfest verbunden ist und die Lagerwelle (59) vom Motor bzw. Getriebe (60) des Antriebs (50) bewegbar ist.
12.) Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der klappbewegliche Aufsatz (50) bzw. der Einsatz im Bereich seiner Achse (49) drehfest mit einem Zahnrad (63) verbunden ist, wobei das Zahnrad (63) mit einer Zahnstange (62) in Eingriff steht und die
Zahnstange (62) vom Motor (15) bzw. einem dem Motor nachgeschalteten Getriebe des Antriebs längsbewegbar ist.
13.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in die zum Aufsatz (50) bzw. Einsatz führenden Glieder des Antriebs ( 15) eine Rastkupplung geschaltet ist
dass die Rastkupplung im Normalfall in Eingriff steht und die motorische Bewegung des Aufsatzes (50) bzw. Einsatzes erlaubt,
und dass die Rastkupplung im Notfall selbsttätig lösbar ist, um den Aufsatz (50) bzw. Einsatz dann manuell aus seiner Berührungslage (50.1 ) in seine Abstandslage (50.2) zu überführen.
14.) Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastkupplung magnetisch wirksam ist.
15.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (50) bzw. Einsatz der Außenverkleidung (40) mehrere betätigungswirksame Stellen (23) für einen oder mehrere Kontaktgeber (13) von einem oder mehreren Schaltern (12) aufweist
und dass diese unterschiedlichen Betätigungsstellen (23) unterschiedliche Funktionen am Fahrzeug ausführen.
16.) Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Betätigungsstelle (23) zum Öffnen und eine andere zum Schließen des beweglichen Fahrzeugteils dient und/oder dass diese Betätigungsstellen (23) zum damit konformen Bewegen des Aufsatzes (50) bzw. des Einsatzes zwischen der Berührungslage (50.1) und der Abstandslage (50.2) dienen.
17.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (12) über seinen Kontaktgeber ( 13) auf ein unterschiedliches Ausmaß der Verformung der Betätigungsstelle anspricht
und dass unterschiedlich starke Verformungen der Betätigungsstelle unterschiedliche Funktionen im Fahrzeug auslösen, wie Öffnen der Tür einerseits und Schließen der Tür andererseits.
18.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass unter dem beweglichen Aufsatz (50) in der Außenverkleidung (40) ruhender Einsatz (37, 39) angeordnet ist,
dass der Ein- bzw. Aufsatz (37, 39; 50) mindestens bereichsweise mehrere Lagen (51, 52, 53) umfassen, die bei einer Druckbetätigung (20) zwar gemeinsam aber lagemäßig getrennt verformbar sind.
19.) Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (50) und der Einsatz (37, 39) eine gemeinsam an der Außenverkleidung (40) des Fahrzeugs montierbare Baueinheit (21) bilden.
20.) Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenlage (37) des Einsatzes aus Elastomermaterial besteht und einen Ausschnitt (32) in der Außenverkleidung (40) des Fahrzeugs dichtend abdeckt
und dass im Bereich des Ausschnitts (32) der Kontaktgeber ( 13) und gegebenenfalls der Schalter (12) und weitere Funktionsteile für das Fahrzeug, wie ein Schließzylinder (48), angeordnet sind.
1.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückseite der mit Stegen (23) und Durchbrechungen (54) versehenen Außenlage (51) des Aufsatzes (50) eine dehnungselastische Membran (52) angeordnet ist, welche die Leerräume der Durchbrechungen (54) verschließt.
22.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lage des Ein- bzw. Aufsatzes (37; 50) aus formsteifen Werkstoff, wie Metall, besteht und eine an sich starre Platte (53) bildet
und dass die Platte (53) ein Loch (55) aufweist, durch welches im Betätigungsfall die Druckbetätigungs-Kraft (20) auf den verformbaren Bereich einer darunterliegenden weiteren Lage (38) übertragen wird.
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