Beschreibung
Verbindungssystem zum Verbinden von Möbelstücken, Tischbein und
modulares Tischsystem
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verbindungssystem zum Verbinden von Möbelstücken, insbesondere zum Verbinden von Tischplatten, ein Tischbein für eine Tischanordnung sowie ein modulares Tischsystem. Um in Konferenz- und Versammlungsräumen eine Tischanordnung möglichst variabel zu gestalten, gibt es modulare Tischsysteme, bei denen Tischplatten mit Tischbeinen auf variable Weise verbindbar sind, um unterschiedliche Tischanordnungen, wie beispielsweise kreisförmige Tischanordnungen halbkreisförmige, rechteckige Tischanordnungen und dergleichen auf einfache Weise und möglichst ohne Werkzeug herstellen zu können.
Die DE 198 12 300 A1 beschreibt einen derartigen Tisch, bei dem eine Tischplatte und ein Standbein mittels einer Kupplungsvorrichtung fest, jedoch lösbar miteinander verbunden werden. Die Kupplungsvorrichtung besteht aus einer Kupplungsplatte, die mit der Tischplatte verbunden ist, sowie einem am Standbein befestigten Kupplungsgegenstück. Das Kupplungsgegenstück weist mehrere Verriegelungselemente auf, die mit Halteabschnitten der Kupplungsplatte formschlüssig verbindbar sind. Mit der Kupplungsvorrichtung können auch mehrere Tischplatten mit einem Standbein und miteinander verbunden werden.
Diese Kupplungsvorrichtung hat jedoch eine komplexe Konfiguration mit einer Vielzahl von Teilen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht somit in der Schaffung eines Verbindungssystems mit einer minimalen Anzahl von Teilen, das kostengünstig herstellbar ist und auf einfache Weise und ohne Werkzeug Möbelstücke miteinander verbinden und diese Verbindung wieder lösen kann. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Gemäß einem Gesichtspunkt wird ein Verbindungssystem zum Verbinden von Möbelstücken, insbesondere von Tischplatten, geschaffen, das ein elastisch verformbares Verriegelungselement zum in Eingriff treten mit einem an einem Möbelstück angeordneten Gegenstück aufweist, wobei das Verriegelungselement durch elastisches Verformen mit dem Gegenstück verriegelbar ist.
Indem das Verriegelungselement selbst elastisch verformbar ist, kann auf entsprechende Vorspannmittel wie Federn und dergleichen verzichtet werden, die das Verriegelungselement in eine Verriegelungsrichtung vorspannen. Darüber hinaus kann das Verriegelungselement mehrere Verriegelungsmittel aufweisen, wie beispielsweise Verriegelungsvorsprünge, um eine Verriegelung an mehreren entsprechenden Gegenstücken oder mehreren Abschnitten eines entsprechenden Gegenstücks zu bewirken. In anderen Worten kann eine Anordnung von mehreren Verriegelungselementen, die jeweils durch Spannmittel, wie beispielsweise Federn, vorgespannt werden, und somit eine Vielzahl von Teilen aufweist, durch ein einziges elastisch verformbares Verriegelungselement ersetzt werden. Auf diese Weise kann eine sehr einfache Kupplungsvorrichtung für das Verbindungssystem geschaffen werden, die ein Minimum an Bauteilen aufweist, leicht montierbar und kostengünstig herstellbar ist.
Vorzugsweise weist das Verriegelungselement eine Vielzahl von einstückig angeformten Verriegelungsvorsprüngen auf, die im nicht elastisch verformten Zustand des Verriegelungselements in Öffnungen des Gegenstücks einführbar und im elastisch verformten Zustand des Verriegelungselements mit den Öffnungen verriegelbar sind.
Indem des weiteren das Verriegelungselement vorzugsweise aus einer Blattfeder hergestellt ist bzw. eine Blattfeder aufweist, die vorzugsweise aus Stahlblech besteht, kann das elastisch verformbare Verriegelungselement auf einfache Weise geformt werden.
Indem des weiteren das elastisch verformbare Verriegelungselement vorzugsweise eine Vielzahl von elastisch verformbaren Schenkeln aufweist, die jeweils an ihrem freien Ende zumindest einen Verriegelungsvorsprung aufweisen, kann eine Verriegelung mit einem entsprechenden Gegenstück oder einer Vielzahl von Gegenstücken an mehreren Positionen durchgeführt werden. Auf diese Weise können auch mehrere Tischplatten durch ein- und dasselbe Verriegelungselement miteinander verbunden werden, um eine Vielzahl von variablen Möbel- oder Tischanordnungen auf lösbare Weise herzustellen. Indem des weiteren Spannmittel zum Aufrechterhalten des elastisch verformten Zustands des Verriegelungselements vorzugsweise vorgesehen sind, kann der verriegelte Zustand des Verbindungssystems auf sichere Weise aufrechterhalten werden. Durch Lösen des gespannten Zustands des Spannmittels kann andererseits der elastisch verformte Zustand des Verriegelungselements aufgehoben werden, um einen Verbindungszustand des Verbindungssystems zu lösen. Auf diese Weise können Möbelstücke ohne Verwendung von Werkzeug auf variable Weise miteinander verbunden und wieder gelöst werden.
Indem des weiteren vorzugsweise Positioniermittel zum Positionieren der Möbelstücke vorgesehen sind, kann eine Vorpositionierung der Möbelstücke erfolgen, um einen ordnungsgemäßen Eingriff des Verriegelungselements mit dem entsprechenden Gegenstück bzw. der Vielzahl von Gegenstücken zu gewährleisten. Die Positionierung der Möbelstücke zueinander wird auf diese Weise wesentlich erleichtert. In anderen Worten muß ein Anwender die Möbelstücke lediglich derart positionieren, daß die Positioniermittel in Eingriff treten. In diesem Eingriffszustand der Positioniermittel ist das elastisch verformbare Verriegelungselement gegenüber dem Gegenstück derart positioniert, daß ein Eingriff des Verriegelungselements mit
dem Gegenstück erfolgen kann.
Vorzugsweise sind die Verriegelungsvorsprünge und/oder die Schenkel zwischen einem Paar Seitenwände angeordnet und weiter bevorzugt hierdurch geführt, um eine exakte Positionierung der Schenkel zu schaffen.
Vorzugsweise weist das Gegenstück rechteckige oder quadratische Öffnungen auf, an deren Ränder die Seitenwände im montierten Zustand für eine Positionierung anliegen.
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt wird ein Tischbein zum Stützen zumindest einer Tischplatte mit einem derartigen Verbindungssystem, wie vorstehend beschrieben ist, geschaffen. Indem das Tischbein ein derartiges Verbindungssystem aufweist, kann das Tischbein zum Stützen von einem, zwei, drei, vier oder mehreren Tischplatten genutzt werden. Dabei greift jeweils ein entsprechendes Verriegelungsglied bzw. ein Verriegelungsvorsprung in ein an einer Tischplatte angeordnetes Gegenstück ein. Dabei kann das elastisch verformbare Verriegelungselement eine entsprechende Vielzahl von Verriegelungsgliedern oder Verriegelungsvorsprüngen aufweisen, wobei jeweils zumindest einer der Verriegelungsvorsprünge mit einem Gegenstück einer Tischplatte in Eingriff tritt.
Vorzugsweise ist dabei zumindest ein Positioniermittel zum Positionieren zumindest einer Tischplatte an einem Sockel des Tischbeins angebracht, um eine Positionierung des Tischbeins mit dem Verriegelungselement gegenüber der einen oder mehreren Tischplatten zu erleichtern. Der Sockel ist fix mit einem Stützbein des Tischbeins verbunden. Auf diese Weise wird das Tischbein mit dem Stützbein und dem Sockel gegenüber der einen oder mehreren Tischplatten positioniert, um in dieser Stellung fest, aber lösbar, durch das Verriegelungselement verbunden zu werden.
Indem des weiteren vorzugsweise eine Gewindespindel im Eingriff mit dem Verriegelungselement an einem Sockel des Tischbeins angeordnet ist und ein Rohr
des Tischbeins als Sicherungsmittel eine Mutter in Eingriff mit der Gewindespindel aufweist, kann das Verriegelungselement durch Drehen des Rohrs des Tischbeins gespannt und entspannt werden, weil hierdurch die Mutter eine entsprechende Zugkraft auf die Gewindespindel aufbringen kann.
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung wird eine Tischanordnung mit zumindest einer Tischplatte, vorzugsweise mehreren Tischplatten, und mit zumindest einem Verbindungssystem, vorzugsweise einer Vielzahl von Verbindungssystemen, und/oder zumindest einem, vorzugsweise mehreren Tischbeinen, wie vorstehend beschrieben, zur Verfügung gestellt.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Figur 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines mit dem erfindungsgemäßen Verbindungssystem ausgestatteten Tischbeins in einer perspektivischen Explosionsansicht.
Figur 2 zeigt das Tischbein von Figur 1 im montierten Zustand.
Figur 3 zeigt eine Vielzahl von unterschiedlichen Tischplatten, die in Verbindung mit dem Tischbein der Figuren 1 , 2 und 5 für unterschiedliche Tischanordnungen verwendet werden können. Figur 4 zeigt eine Auswahl unterschiedlicher Tischanordnungen unter Verwendung des Tischbeins der Figuren 1 , 2 und 5 sowie der Tischplatten der Figur 3.
Fig. 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines mit dem erfindungsgemäßen Verbindungssystem ausgestatteten Tischbeins in einer perspektivischen Explosionsansicht.
Unter Bezugnahme auf die Figuren wird das Verbindungssystem anhand
Tischbeins sowie unterschiedlicher Tischplatten zur Herstellung unterschiedlicher Tischanordnungen erläutert. Das Verbindungssystem kann auch zum Verbinden anderer Möbelstücke oder Möbelelemente als Tischplatten verwendet werden. Beispielsweise kann das Verbindungssystem zum Verbinden von Schrankelementen oder Schränken, Regalen, Stühlen, Bänken oder dergleichen verwendet werden. Die Erfindung ist also nicht auf die Anwendung des Verbindungssystems zum Verbinden von Tischplatten beschränkt.
Wie in Figur 1 und 2 gezeigt ist, weist das Verbindungssystem ein elastisch verformbares Verriegelungselement 20 auf, das mit einem entsprechenden Gegenstück 10 in Eingriff bringbar ist. Hierzu hat das elastisch verformbare Verriegelungselement 20 vorzugsweise eine Vielzahl von elastisch verformbaren Schenkeln 21 , wobei in Figur 1 und 2 vier elastische Schenkel 21 gezeigt sind, die jeweils um 90° voneinander versetzt sind. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt. Das elastisch verformbare Verriegelungselement 20 kann auch nur einen Schenkel 21 , zwei Schenkel 21 , drei oder mehr als vier Schenkel 21 aufweisen. Diese Schenkel 21 erstrecken sich weiter bevorzugt unter einem Winkel von 30° bis 60° gegenüber der Horizontalen. Die Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt. Die Schenkel 21 können sich beispielsweise auch entlang der Horizontalen erstrecken.
Vorzugsweise hat der Schenkel 21 an seinem freien, distalen Ende, das heißt an dem durch elastische Verformung verlagerbaren Ende einen Verriegelungsvorsprung 22 zum Ineingrifftreten mit dem Gegenstück 10, beispielsweise zum Ineingrifftreten mit Öffnungen 12 des Gegenstücks 10.
In anderen Worten ist das elastisch verformbare Verriegelungselement 20 so gestaltet, daß es im nicht verformten Zustand mit seinen Verriegelungsvorsprüngen 22 in das Gegenstück 10 zumindest teilweise eintreten kann. Beispielsweise können die Verriegelungsvorsprünge 22 im nicht verformten Zustand des Verriegelungselements 20 in Öffnungen 12 des Gegenstücks 10 eintreten. Nach dem Einführen der Verriegelungsvorsprünge 22 in die Öffnungen 12 wird zum
Herstellen des lösbaren Verbindungszustands der Schenkel 21 elastisch verformt, so daß die Verriegelungsvorsprünge 22 mit einem Öffnungsrand der Öffnungen 12 in Eingriff treten, um einen Verriegelungszustand herzustellen. Auf diese Weise wird das Verriegelungselement 20 lösbar mit dem Gegenstück 10 verbunden.
Weiter bevorzugt weist das elastisch verformbare Verriegelungselement 20 eine Basis 26 auf, um die Vielzahl von Schenkeln 21 miteinander zu verbinden. Vorzugsweise sind die Schenkel 21 mit der Basis 26 einstückig ausgebildet. Weiter bevorzugt wird diese Komponente, aus der das elastisch verformbare Verriegelungselement 20 geformt wird, aus einem Blech, wie beispielsweise einem Stahlblech, geformt. Auf diese Weise wird ein vorzugsweise einstückiges blattfederartiges Element gebildet, das die elastisch verformbaren Schenkel 21 und die Basis 26 des Verriegelungselements 20 aufweist. Dabei befindet sich die Basis 26 vorzugsweise in einer zentralen oder mittigen Position zwischen den Schenkeln 21.
Die Schenkel 21 können vorzugsweise eine Vertiefung 24 bzw. eine Sicke, Mulde oder dergleichen aufweisen, um eine Verformung quer zur beabsichtigten Verformungsrichtung zu minimieren bzw. zu verhindern, um so die Stabilität der Schenkel 21 zu erhöhen.
Der Zustand der elastischen Verformung der Schenkel 21 wird vorzugsweise durch ein entsprechendes Spannmittel 28 hergestellt, das beispielsweise auf die Basis 26 eine Zugkraft aufbringt, um die Schenkel 21 an entsprechende Anlageflächen 34 anzudrücken, so daß die Verformungskraft zur elastischen Verformung aufgebracht wird. In anderen Worten wird ein Drehmoment auf die Schenkel 21 aufgebracht, indem eine Zugkraft auf die Basis 26 über das Spannmittel 28 aufgebracht wird und eine Gegenkraft im Bereich der Schenkel 21 durch die Anlagefläche 34 aufgebracht wird. Auf dieses Weise machen die Schenkel 21 eine elastische Kippbewegung zu der Mitte des Verriegelungselements 20 hin. Somit können die Verriegelungsvorsprünge 22 mit einem Öffnungsrand der Öffnungen 12 des Gegenstücks 10 in Eingriff treten.
Weiter bevorzugt kann im elastisch verformten Zustand beispielsweise über das Spannmittel 28 eine im wesentlichen vertikale Zugkraft auf die Schenkel 21 aufgebracht werden, um die Verriegelungsvorsprünge 22 in einen Zustand einer festen Anlage an den Öffnungsrand der Öffnungen 12 zu bringen. Auf diese Weise wird neben der formschlüssigen Verbindung der Schenkel 21 mit den Verriegelungsvorsprüngen 22 in den Öffnungen 12 eine reibschlüssige Verbindung mit dem Gegenstück 10 erzielt. Weiter bevorzugt ist die Anlagefläche 34 in einem Sockel 30 eines Tischbeins angeordnet. Dieser Sockel 30 hat vorzugsweise eine oder mehrere Tischplattenauflagefläche(n) 36, die weiter bevorzugt als eine an einem Umfangsrand des Sockels umlaufende durchgehende Fläche ausgebildet ist. Vorzugsweise weist der Sockel 30 Positioniermittel 32 auf, die mit entsprechenden Positioniermitteln 16 des Gegenstücks 10 in Eingriff treten können. In der gezeigten Ausführungsform der Figuren 1 und 2 sind die Positioniermittel 32 des Sockels 30 als stiftartige Fortsätze und die Positioniermittel 16 des Gegenstücks 10 als Bohrungen ausgebildet. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt, sondern die Positioniermittel 16, 32 können auch eine andere Gestalt oder Anordnung haben. Beispielsweise können an dem Gegenstück 10 Vorsprünge oder Fortsätze angeordnet sein und Bohrungen an dem Sockel 30. Darüber hinaus müssen die Positioniermittel keinen kreisförmigen Querschnitt haben, wie in den Figuren 1 und 2 gezeigt ist, sondern können jede andere Art von Querschnitt, wie beispielsweise einen dreieckigen oder vieleckigen Querschnitt haben.
Das Gegenstück 10 hat vorzugsweise des weiteren Befestigungsbohrungen 14, um das Gegenstück 10 an einem entsprechenden Möbelstück oder Möbelelement, wie beispielsweise einer Tischplatte 50, die in den Figuren 3 und 4 gezeigt ist, anzuschrauben oder anzunieten oder dergleichen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf das hier gezeigte Gegenstück 10 beschränkt. Im Falle eines metallischen Möbelelements, wie einer metallischen Tischplatte kann das Gegenstück 10
beispielsweise einstückig mit der Tischplatte ausgebildet sein. Somit ist ein Anschrauben oder Annieten des Gegenstücks 10 an der Tischplatte oder einem entsprechenden Möbelelement nicht erforderlich. Weiter bevorzugt kann das Spannmittel 28 in dem gespannten Zustand durch ein Sicherungsmittel 44 gesichert werden, das in dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Figuren 1 und 2 in einer Stütze 43 eines Stützbeins 40 des Tischbeins angeordnet ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind das Spannmittel 28 und das Sicherungsmittel 44 als Gewindespindel in Verbindung mit einer Gewindemutter ausgebildet. Die Gewindemutter als Sicherungsmittel 44 ist dabei vorzugsweise in der Stütze 43 des Stützbeins 40 angeordnet und mit der Stütze 43 verschweißt. Die Stütze 43 ist vorzugsweise als ein Rohr ausgebildet, beispielsweise als ein Stahlrohr.
Somit kann durch manuelles Drehen der Stütze 43 das Spannmittel 28, das sich im Gewindeeingriff mit der Mutter als Sicherungsmittel 44 befindet, gespannt und entspannt werden. Werkzeug zum Spannen und Entspannen des Spannmittels 28 ist nicht erforderlich.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf die hier gezeigten Gewindeelemente 28, 44 beschränkt, sondern das Spannmittel 28 kann auch auf andere Weise gespannt werden. Beispielsweise kann in der Stütze 43 ein Hebel oder Exzenterelement angeordnet sein, das das Spannmittel 28 spannt und den Spannzustand durch entsprechendes Betätigen des Hebels spannen und entspannen kann. Ein entsprechendes Zahnradgetriebe, wie beispielsweise eine Zahnstange als Spannmittel 28 in Verbindung mit einem Zahnrad als Sicherungsmittel 44 ist ebenfalls denkbar.
Um in dem gezeigten Ausführungsbeispiel beim Drehen der Stütze 43 zum Spannen und Entspannen des Spannmittels 28 eine Reibung der Stütze 43 gegenüber dem Sockel 33 zu verringern, ist vorzugsweise eine Buchse 42 zwischen Sockel 30 und Stütze 43 angeordnet, die vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt ist.
Wie des weiteren in den Figuren 3 und 4 gezeigt ist, kann bei Anwendung des Verbindungssystems auf eine Tischanordnung, bei der mehrere Tischplatten 50 miteinander verbunden werden, eine Vielzahl von unterschiedlichen Tischkonfigurationen mit unterschiedlichen Tischplatten 50 hergestellt werden. Dabei stützt ein entsprechendes Tischbein die Tischplatten 50 und verbindet diese gleichzeitig miteinander mit dem Verbindungssystem. Das Tischbein kann dabei eine Tischplatte 50, zwei Tischplatten 50, drei Tischplatten 50 oder sogar vier Tischplatten 50 stützen und miteinander verbinden, wie in Figur 4 gezeigt ist. Das Tischbein kann jedoch auch nur zum Stützen einer Tischplatte 50 verwendet werden ohne eine oder mehrere Tischplatten 50 miteinander zu verbinden. Dabei kann das Tischbein auch beispielsweise für Mittel- und T-Tischvarianten verwendet werden. Darüber hinaus muss das Tischbein nicht an einem Rand der Tischplatte 50 angebracht sein, sondern kann auch mittig oder an anderer beliebiger Stelle an der Tischplatte 50 angebracht werden.
Wie jedoch bereits erwähnt ist, kann das Verriegelungselement 20 auch mehr als vier Schenkel 21 aufweisen, so daß auch mehr als vier Tischplatten 50 miteinander verbunden werden können. Die Erfindung ist auch nicht auf das Verbinden von Tischplatten 50 beschränkt. Vielmehr können mit dem Verbindungssystem auch Regale, Schränke, Schrankelemente oder dergleichen miteinander verbunden werden.
Die Funktion des Verbindungssystems wird nachfolgend erläutert. Die an den Schenkeln 21 angeordneten Verriegelungsvorsprünge 22 werden im nicht verformten Zustand des Verriegelungselements 20 in die Öffnungen 12 des Gegenstücks 10 eingeführt. Danach wird das Verriegelungselement 20 in den elastisch verformten Zustand überführt, um einen Eingriff der Verriegelungsvorsprünge 22 mit dem Öffnungsrand der Öffnungen 12 herzustellen. Danach wird vorzugsweise eine Zugkraft auf das Verriegelungselement 20 aufgebracht, um die Verriegelungsvorsprünge 22 an der Rückseite des Gegenstücks 10, d.h. der dem Verriegelungselement 20 abgewandten Seite des Gegenstücks 10 in Anlage zu
bringen. Dabei sind die Verriegelungsvorsprünge 22 vorzugsweise so geformt, dass eine flächige Anlage an der Rückseite des Gegenstücks 10 erfolgt. In anderen Worten erstrecken sich die Verriegelungsvorsprünge 22 im verriegelten Zustand im wesentlichen parallel zu der Rückseite des Gegenstücks 10.
Die Zugkraft zum Anlegen der Verriegelungsvorsprünge 22 an der Rückseite des Gegenstücks wird vorzugsweise über das Spannmittel 28 aufgebracht, kann jedoch auch von einem anderen (nicht gezeigten) Element aufgebracht werden. Das Anlegen der Verriegelungsvorsprünge 22 an der Rückseite des Gegenstücks 10 ist jedoch nicht wesentlich, weil beispielsweise beim Aufliegen einer Tischplatte 50 als zu verbindendes Möbelelement bereits die Gewichtskraft der Tischplatte 50 für eine ausreichend feste Verbindung sorgen kann. Der in dem gezeigten Ausführungsbeispiel beschriebene Sockel 30 ist vorzugsweise aus Aluminium gegossen, so daß die Anlageflächen 34 zum Verbiegen bzw. elastischem Verformen der Schenkel 21 nicht separat hergestellt werden müssen, sondern einstückig an dem Sockel 30 angeformt sind. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt. Die Anlageflächen 34 zum Erzeugen der Verformungskraft auf die Schenkel 21 kann auch an einem separaten Element oder einem anderen Element als einem Sockel 30 eines Tischbeins angeordnet sein.
Das Gegenstück 10 ist vorzugsweise als Stahlplatte ausgebildet, die entsprechende Bohrungen für die Öffnungen 12, 14, 16 aufweist. Wie jedoch bereits erwähnt, kann das Gegenstück 10 auch einstückig mit dem entsprechenden Möbelelement ausgebildet sein, wie beispielsweise eine Tischplatte, die aus Stahl hergestellt ist.
Die Erfindung schafft somit ein Verriegelungselement 20, das einerseits eine Bewegung zum Ineingrifftreten mit dem Gegenstück 10 sowie eine Gegenbewegung zum Lösen des Eingriffs ermöglicht und darüber hinaus durch die elastische Verformung eine entsprechende Kraft zum Lösen des Eingriffs aufbringt. Des weiteren ist einstückig an dem Verriegelungselement 20 ein entsprechender
Verriegelungsvorsprung 22 angeordnet. Auf diese Weise kann das Verriegelungselement 20 auf einstückige Weise ein federndes Element sowie ein Eingriffselement in der Form der Verriegelungsvorsprünge 22 aufweisen. Darüber hinaus kann eine Vielzahl von Schenkeln 21 für eine Vielzahl von Verriegelungen auf einstückige Weise an dem Verriegelungselement 20 vorgesehen sein. Somit kann das Verbindungssystem mit einer reduzierten Anzahl von Bauteilen auf einfache Weise hergestellt und montiert werden. Wenn darüber hinaus das Verriegelungselement 20 beispielsweise als ein Blattfederelement ausgebildet ist, können Funktionsstörungen aufgrund unsachgemäßer Montage oder Verklemmens von Federelementen oder dergleichen auf sichere Weise vermieden werden.
Indem des weiteren die Gewindemutter als Sicherungsmittel 44 einfach in einem Stahlrohr eingeschweißt wird, kann ein einfaches Sicherungsmittel 44 vorgesehen werden. Darüber hinaus kann ein Spannen des Spannmittels 28 durch einfaches manuelles Drehen der Stütze 43 ohne Werkzeug erfolgen.
Fig. 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Tischbeins, bei dem das Gegenstück 110, das Verriegelungselement 120 und der Sockel 130 abgewandelt sind. Es werden nachfolgend nur die Unterschiede zu dem Tischbein von Fig. 1 erläutert. Gleiche Merkmale werden hier nicht wiederholt. Insbesondere ist das Stützbein 140 mit Buchse 142 und Sicherungsmittel 144 genauso wie die entsprechenden Bauteile 40, 42, 44 des ersten Ausführungsbeispiels ausgebildet. Die Positioniermittel 32 sind bei dem zweiten Ausführungsbeispiel nicht notwendig, weil die Positionierung des Gegenstücks 1 10 über ein Paar Seitenwände 138 des Sockels 130 erfolgt, indem die Seitenwände 138 an Seitenkanten der Öffnungen 112 des Gegenstücks 110 anliegen. Um hierbei eine genauere Positionierung zu erzielen, sind die Öffnungen 112 vorzugsweise rechtwinklig oder quadratisch ausgebildet.
Vorzugsweise liegen die Schenkel 121 des Verriegelungselements 120 an den
Seitenwänden 138 an. Weiter bevorzugt sind die Seitenwände 138, 138 über eine Verbindungswand 139 miteinander verbunden, um mit dem Paar Seitenwände 138, 138 zusammen mit der Verbindungswand 139 eine U-Form zu bilden. Dabei kann die Verbindungswand 139 auch an einer Kante der Öffnung 112 anliegen, um eine noch genauere Positionierung zu ermöglichen.
Obwohl die Positioniermittel 32 auf diese Weise bei dem zweiten Ausführungsbeispiel entfallen können, ist es jedoch möglich, diese zusätzlich anzuordnen, wenn eine zusätzliche oder genauere Positionierung gewünscht ist.
Bezugszeichenliste
1 Tischbein
10 Gegenstück
12 Öffnung
14 Befestigungsbohrung
16 Positioniermittel
20 Verriegelungselement
21 Schenkel
22 Verriegelungsvorsprung
24 Vertiefung
26 Basis
28 Spannmittel
30 Sockel
32 Positioniermittel
34 Anlagefläche
36 Tischplattenauflagefläche
40 Stützbein
42 Buchse
43 Stütze
Sicherungsmittel
Tischplatte
Gegenstück
Öffnung
Befestigungsbohrung
Verriegelungselement
Schenkel
Verriegelungsvorsprung
Basis
Spannmittel
Sockel
Anlagefläche
Tischplattenauflagefläche
Seitenwand
Verbindungswand
Stützbein
Buchse
Stütze
Sicherungsmittel