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AT507690B1 - Möbelbeschlag zum lösbaren verbinden zweier möbelteile - Google Patents

Möbelbeschlag zum lösbaren verbinden zweier möbelteile Download PDF

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AT507690B1
AT507690B1 ATA4/2009A AT42009A AT507690B1 AT 507690 B1 AT507690 B1 AT 507690B1 AT 42009 A AT42009 A AT 42009A AT 507690 B1 AT507690 B1 AT 507690B1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Möbelbeschlag (7) zum lösbaren Verbinden eines ersten Möbelteiles (5) mit einem zweiten Möbelteil (6), mit zumindest einem Befestigungselement (11), das in einer vorgesehenen Öffnung (10), insbesondere einer vorgebohrten Bohrung, in einem der beiden Möbelteile (5, 6) einsetzbar ist, einem dosenförmigen Gehäuse (8), welches einen Dosenboden (B) aufweist, wenigstens einem bewegbar gelagerten Griffelement (9a) und einem mit dem Griffelement (9a) zusammenwirkenden Übertragungsmechanismus (21), über welchen das Befestigungselement (11) in der Öffnung (10) in einer Arretierstellung lösbar arretierbar ist, wobei das zumindest eine Befestigungselement (11) vom Dosenboden (B) vorsteht, wobei wenigstens eine Verstelleinrichtung (15,16) vorgesehen ist, durch welche die Lage des zumindest einen Befestigungselementes (11) in der Arretierstellung relativ zum Gehäuse (8) veränderbar einstellbar ist..

Description

österreichisches Patentamt AT507 690 B1 2012-07-15
Beschreibung [0001] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Möbelbeschlag zum lösbaren Verbinden eines ersten Möbelteiles mit einem zweiten Möbelteil, mit zumindest einem Befestigungselement, das in einer vorgesehenen Öffnung, insbesondere einer vorgebohrten Bohrung, in einem der beiden Möbelteile einsetzbar ist, einem dosenförmigen Gehäuse, welches einen Dosenboden aufweist, wenigstens einem bewegbar gelagerten Griffelement und einem mit dem Griffelement zusammenwirkenden Übertragungsmechanismus, über welchen das Befestigungselement in der Öffnung in einer Arretierstellung lösbar arretierbar ist, wobei das zumindest eine Befestigungselement vom Dosenboden vorsteht.
[0002] Im Weiteren betrifft die Erfindung ein Möbel mit wenigstens einem Möbelbeschlag der zu beschreibenden Art.
[0003] Möbelbeschläge können insbesondere zum parallelen lösbaren Verbinden zweier plattenförmiger Möbelteile verwendet werden, wie beispielsweise zur Montage einer Frontblende einer Schublade an einer dem Schubkasten zugeordneten Frontwand. Möbelbeschläge mit einem Dübel zum Einsetzen in einer vorab hergestellten Bohrung sind beispielsweise aus der AT 368 608 B sowie aus der DE 90 02 467 U1 der Anmelderin bereits bekannt geworden. Die Fixierung der Frontblende erfolgt hierbei jeweils über Schrauben, durch die eine Verbindung der beiden Möbelteile zueinander hergestellt wird.
[0004] Verbindungsbeschläge zum rechtwinkligen Verbinden zweier Möbelteile sind auch in der DE 102 06 335 A1, in der EP 0 990 804 A1, in der EP 0 919 732 A1, in der EP 0 708 256 A2, in der WO 02/35102 A1 sowie in der EP 1 054 168 A2 beschrieben.
[0005] In der DE 298 04 684 U1 ist ein Möbelbeschlag mit einem Beschlagkörper bekannt geworden, wobei Spreizdübel in vorgesehenen Bohrungen einsetzbar sind und anschließend durch Betätigung von Spannhebeln an die Wand der Bohrungen drückbar sind. Die Lage des Möbelbeschlages ist in der Arretierstellung durch die Position der Bohrungen fix vorgegeben.
[0006] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Möbelbeschlag der eingangs erwähnten Gattung unter Vermeidung des oben genannten Nachteiles anzugeben, wobei auch ein paralleles Verbinden zweier Möbelteile möglich ist.
[0007] Dies wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Unteransprüchen definiert.
[0008] Somit ist also vorgesehen, dass wenigstens eine Verstelleinrichtung vorgesehen ist, durch welche die Lage des zumindest einen Befestigungselementes in der Arretierstellung relativ zum Gehäuse veränderbar einstellbar ist.
[0009] Um die Position der beiden Möbelteile in der Arretierstellung des Möbelbeschlages gezielt zu beeinflussen, ist also wenigstens eine Verstelleinrichtung vorgesehen, durch welche die Lage des zumindest einen Befestigungselementes relativ zum Gehäuse (und damit die relative Lage der beiden Möbelteile zueinander) veränderbar einstellbar ist. Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass zumindest zwei Verstelleinrichtungen vorgesehen sind, durch die das zumindest eine Befestigungselement in zwei aufeinander orthogonal verlaufenden Richtungen relativ zum Gehäuse veränderbar einstellbar ist. Auf diese Weise kann das zu montierende Möbelteil sowohl seitenverstellbar als auch höhenverstellbar gelagert werden, sodass beispielsweise eine Frontblende einer Schublade derart verstellbar ist, dass das Fugenbild zu den Frontblenden benachbarter Schubladen korrigierbar ist.
[0010] Das dosenförmige Gehäuse ist in einem der Möbelteile einsetzbar, während das vom Dosenboden abstehende Befestigungselement in das andere Möbel eingesetzt werden kann, wodurch eine parallele Verbindung der beiden Möbelteile problemlos möglich ist.
[0011] Durch eine manuelle und vorzugsweise werkzeuglose Betätigung des Griffelementes kann eine kraftschlüssige Verbindung des Befestigungselementes innerhalb der Öffnung -insbesondere durch radiales Aufspreizen des Befestigungselementes -hergestellt werden. Da 1 /11 österreichisches Patentamt AT507 690B1 2012-07-15 das Befestigungselement auch mit dem am anderen Möbelteil ortsfest angeordneten dosenförmigen Gehäuse in Verbindung steht, kann neben der Arretierung des Befestigungselementes auch eine Klemmverbindung der beiden Möbelteile zueinander ermöglicht werden. Hierfür ist lediglich eine manuelle Verstellung des Griffelementes notwendig, ohne dass mit Hilfe eines Werkzeuges in aufwändiger Weise Klemmschrauben angezogen bzw. auch wieder gelöst werden müssen.
[0012] Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement einen in die Öffnung einsetzbaren Dübel und einen im Dübel gelagerten Zapfen aufweist, wobei bei einer Betätigung des Griffelelementes eine Relativbewegung zwischen Dübel und Zapfen stattfindet, wobei je nach Stellung des Griffelementes der Dübel in eine Spannstellung bzw. in eine Lösestellung bewegbar ist. In diesem Zusammenhang kann es vorteilhaft sein, wenn bei einer Betätigung des Griffelementes der Dübel in Längsrichtung des Zapfens bewegbar ist oder umgekehrt. Um auch bei kleinen vorgebohrten Bohrungen eine zuverlässige Arretierung des Befestigungselementes herbeizuführen, kann es günstig sein, wenn der Dübel bei einer Betätigung des Griffelementes relativ zu einem feststehenden Zapfen ziehbar ist, wobei der Dübel über eine vorgesehene Schrägfläche in radialer Richtung aufgespreizt und dadurch innerhalb der vorgebohrten Bohrung klemmend fixierbar ist. Die grundsätzliche Funktionsweise eines werkzeuglos aufweitbaren Dübels ist beispielsweise in der EP 0 698 357 B1 der Patentinhaberin beschrieben.
[0013] Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der Übertragungsmechanismus wenigstens eine Nocke aufweisen, die vorzugsweise am Griffelement angeordnet oder ausgebildet ist. Selbstverständlich sind in diesem Zusammenhang für den zuständigen Fachmann auch alternative Möglichkeiten realisierbar, um bei einer Betätigung des Griffelementes eine Arretierung des Befestigungselementes zu einem der Möbelteile herbeizuführen.
[0014] Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Griffelelement als ein um eine Achse schwenkbarer Hebel ausgebildet ist, der zwischen einer das Befestigungselement arretierenden Spannstellung und einer Lösestellung begrenzt bewegbar gelagert ist. Besonders günstig ist es, wenn zumindest zwei bewegbar gelagerte Griffelemente vorgesehen sind, durch die jeweils zumindest zwei voneinander gesonderte Befestigungselemente lösbar arretierbar sind. Durch die beiden zapfenförmigen Befestigungselemente - die übereinander und zueinander beabstandet vom Möbelbeschlag seitlich abstehen - kann in der Montagelage der beiden Möbelteile eine unerwünschte Relativbewegung derselben weitgehend verhindert werden.
[0015] Das erfindungsgemäße Möbel ist durch wenigstens einen Möbelbeschlag der in Rede stehenden Art gekennzeichnet.
[0016] Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung erläutert. Dabei zeigt bzw. zeigen: [0017] Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines schrankförmigen Möbels mit einer
Schublade, deren Frontblende über einen erfindungsgemäßen Möbelbeschlag mit der Frontwand der Schublade verbunden ist, [0018] Fig. 2a, 2b eine perspektivische Darstellung der Schublade mit der zu montierenden
Frontblende sowie eine vergrößerte Detaildarstellung hierzu, [0019] Fig. 3a, 3b eine perspektivische Darstellung der Schublade mit montierter Frontblende sowie eine vergrößerte Detaildarstellung hierzu, [0020] Fig. 4a, 4b eine Seitenansicht sowie eine Frontansicht des erfindungsgemäßen Möbel beschlages, [0021] Fig. 5 eine Explosionsdarstellung des Möbelbeschlages, und [0022] Fig. 6a, 6b den Möbelbeschlag mit den beiden Griffelementen in einer Arretierstellung sowie in einer Lösestellung. 2/11 österreichisches Patentamt AT507 690 B1 2012-07-15 [0023] Fig. 1 zeigt eine Darstellung eines schrankförmigen Möbels 1 in einer perspektivischen Ansicht von hinten. Das Möbel 1 umfasst einen Möbelkorpus 2 mit einer relativ dazu verfahrbaren Schublade 3. Die Schublade 3 ist über eine gemäß dem Stand der Technik bekannte Ausziehführung 4 relativ zum Möbelkorpus 2 verschiebbar. Die Schublade 3 umfasst ein erstes Möbelteil 5 (in Form einer Frontwand), wobei ein zweites Möbelteil 6 (in Form einer Frontblende) über zwei erfindungsgemäße Möbelbeschläge 7 an dieser Frontwand 5 befestigt ist. Die beiden zu verbindenden Möbelteile 5 und 6 sind aus einem Holzmaterial hergestellt.
[0024] Fig. 2a zeigt eine perspektivische Darstellung der Schublade 3 mit der Frontwand 5, wobei die Frontblende 6 noch nicht montiert ist. Die Frontwand 5 weist zylindrische Durchgangsöffnungen auf, in die der Möbelbeschlag 7 mit seinem dosenförmigen Gehäuse 8 eingesetzt ist, wobei in Montagelage ein Flansch 8a des Gehäuses 8 an der Innenseite der Frontwand 5 anliegt. Die beiden Möbelbeschläge 7 weisen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils zwei schwenkbar gelagerte Griffelemente 9a und 9b auf, durch die hier nicht ersichtliche Befestigungselemente aufspreizbar sind. Die Frontblende 6 weist zur Aufnahme dieser Befestigungselemente Öffnungen 10 in Form von vorgebohrten Bohrungen auf, wobei die Befestigungselemente in diesen Öffnungen 10 einsetzbar und durch eine Betätigung der Griffelemente 9a und 9b in diesen Öffnungen 16 aufweitbar und damit arretierbar sind. Fig. 2b zeigt eine vergrößerte Detaildarstellung des in Fig. 2a eingekreisten Bereiches. Erkennbar ist ein in die Frontwand 5 eingesetzte dosenförmiges Gehäuse 8 des Möbelbeschlages 7, dessen Flansch 8a an der Innenseite der Frontwand 5 anliegt. Die schwenkbaren Griffelemente 9a und 9b sind jeweils um eine Achse S verschwenkbar gelagert. In der gezeigten Figur befinden sich die beiden Griffelemente 9a und 9b in einer Lösestellung.
[0025] In Fig. 3a ist der montierte Zustand der Frontblende 6 an der Frontwand 5 dargestellt. Durch Umlegen der beiden Griffelemente 9a und 9b kann die Frontblende 6 relativ zur Frontwand 5 arretiert bzw. auch wieder entarretiert werden. In Fig. 3b ist der in Fig. 3a eingekreiste Bereich in einer vergrößerten Darstellung gezeigt. Die beiden schwenkbaren Griffelemente 9a und 9b des Möbelbeschlages 7 werden um die Achse S in entgegengesetzten Schwenkrichtungen bewegt. Die beiden Griffelemente 9a und 9b sind in der gezeigten Spannstellung zusammengeklappt, bilden dadurch eine kompakte Konstruktion und ragen nicht mehr aus dem dosenförmigen Gehäuse 8 des Möbelbeschlages 7 hervor.
[0026] Fig. 4a zeigt den Möbelbeschlag 7 in einer Seitenansicht. Erkennbar ist das dosenförmige Gehäuse 8 mit dem vorspringenden Flansch 8a sowie die beiden Griffelemente 9a und 9b, die sich in der gezeigten Figur in einer Lösestellung befinden. Die Tiefe T des Gehäuses 8 entspricht im Wesentlichen der Wandstärke jenes Möbelteiles, in welches das Gehäuse 8 einzusetzen ist. Von Relevanz sind zwei Befestigungselemente 11 und 12, die vom Dosenboden B vorstehen und die jeweils einen durch die Griffelemente 9a, 9b spreizbaren Dübel 11a und 12a aufweisen. Durch Verschwenken der beiden Griffelemente 9a und 9b werden die beiden Dübel 11a und 12a jeweils in Richtung der eingezeichneten Pfeile M gezogen. Innerhalb der Dübel 11a, 12a sind feststehende (jedoch hier nicht ersichtliche Zapfen) derart angeordnet, dass die Schrägflächen 13 der beiden Dübel 11a und 12a während der Verschwenkbewegung der Griffelemente 9a, 9b in Richtung M gezogen werden und an diesen Zapfen zur Anlage kommen, wodurch die Dübel 11a und 12a in radialer Richtung aufspreizbar sind und so innerhalb der in Fig. 2a gezeigten Öffnungen 10 der Frontblende 6 arretiert werden. Schematisch angedeutet ist noch eine an der Außenseite des Gehäuses angeordnete Haltevorrichtung 14, durch die das Gehäuse 8 (insbesondere in der Lösestellung) relativ zur Frontwand 5 vorfixierbar ist.
[0027] Fig. 4b zeigt den Möbelbeschlag in einer Ansicht von vorne. Diese Figur zeigt im Gegensatz zur Fig. 4a die Spannstellung der beiden Griffelemente 9a und 9b, die jeweils um die Achse S verschwenkbar sind. Erkennbar ist eine erste Verstelleinrichtung 15 und eine zweite Verstelleinrichtung 16, die jeweils einen Exzenter umfassen. Am Gehäuse 8 ist zumindest ein feststehendes Führungselement 19a angeordnet, welches in eine Führungsbahn 20a einer relativ zum Gehäuse 8 verschiebbaren Grundplatte 18 hineinragt. Durch die Verstelleinrichtung 15 kann die Grundplatte 18 relativ zum Gehäuse 8 in seitlicher Richtung verschoben werden, wobei die Grenzen der Bewegbarkeit durch die Größe der langlochförmigen Führungsbahnen 3/11

Claims (14)

  1. österreichisches Patentamt AT507 690 B1 2012-07-15 20a mitbestimmt wird. Zusätzlich ist eine weitere Verstelleinrichtung 16 vorgesehen, durch die eine auf der Grundplatte 18 gelagerte Trägerplatte 17 höhenverstellbar gelagert ist. Da die beiden in Fig. 4a gezeigten Befestigungselemente 11, 12 an der Trägerplatte 17 gelagert sind, kann durch eine Verstellung der beiden Verstelleinrichtungen 15 und 16 die Lage der beiden Befestigungselemente 11 und 12 (und damit auch jene der Frontblende 6) relativ zum dosenförmigen Gehäuse 8 in zweidimensionaler Weise verändert werden. [0028] Fig. 5 zeigt eine Explosionsdarstellung des Möbelbeschlages 7. Dieser umfasst das dosenförmige Gehäuse 8 mit dem Flansch 8a. Die Befestigungselemente 11 und 12 sind zweiteilig ausgebildet und umfassen die Dübel 11a, 12a sowie den Zapfen 11b und 12b, die sich in Montagelage im Inneren der Dübel 11a, 12a befinden. Die Zapfen 11b und 12b sind mit einer Trägerplatte 17 fest verbunden, vorzugsweise vernietet. Am Boden des dosenförmigen Gehäuses 8 ist eine Grundplatte 18 angeordnet, die durch eine erste Verstelleinrichtung 15 relativ zum Gehäuse 8 in seitlicher Richtung verstellbar ist. Hierfür ist zumindest ein Führungselement 19a vorgesehen, das in einer Führungsbahn 20a der Grundplatte 18 eingreift. Wenn die erste Verstelleinrichtung 15 betätigt wird, so bewegt sich die Grundplatte 18 zusammen mit der darauf gelagerten Trägerplatte 17 in seitlicher Richtung. An der Grundplatte 18 sind weitere Führungselemente 19b angeordnet, die in Führungsbahnen 20b der Trägerplatte 17 eingreifen. Somit kann durch die zweite Verstelleinrichtung 16 die Trägerplatte 17 relativ zur Grundplatte 18 höhenverstellt werden. Durch die beiden Verstelleinrichtungen 15 und 16 ist also eine zweidimensionale Verstellung der beiden Befestigungselemente 11 und 12 relativ zum Gehäuse 8a möglich. Die beiden Dübel 11a und 12a sind jeweils über eine Achse S mit den beiden Griffelementen 9a, 9b verbunden. Über einen Übertragungsmechanismus 21, der im gezeigten Ausführungsbeispiel die an den Griffelementen 9a, 9b angeordneten Nocken 21a umfasst, können die beiden Dübel 11 a und 12a durch eine Betätigung der Griffelemente 9a, 9b von einer Lösestellung in eine Spannstellung sowie in die umgekehrte Richtung bewegt werden. [0029] Fig. 6a zeigt den Möbelbeschlag 7 mit den beiden Griffelementen 9a, 9b in einer Spannstellung, in der die beiden Befestigungselemente 11a und 11b aufgeweitet und somit in Montagelage arretiert sind. Fig. 6b zeigt hingegen den Möbelbeschlag 7 mit den beiden Griffelementen 9a, 9b in einer Lösestellung, sodass auch die Frontblende 6 der Schublade 3 von den Befestigungselementen 11 und 12 gelöst werden kann. Durch die in Fig. 6a gezeigte Verstelleinrichtung 15 kann die in Fig. 6b gezeigte Grundplatte 18 in seitlicher Richtung verschoben werden. Durch die zweite Verstelleinrichtung 16 ist hingegen die Trägerplatte 17 relativ zur Grundplatte 18 höhenverstellbar gelagert. [0030] Die vorliegende Erfindung beschränkt sich nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel, sondern umfasst bzw. erstreckt sich auf alle Varianten und technischen Äquivalente, die in der Reichweite der nachfolgenden Ansprüche fallen können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich, usw. auf die übliche Einbaulage des Möbelbeschlages 7 sowie auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Patentansprüche 1. Möbelbeschlag (7) zum lösbaren Verbinden eines ersten Möbelteiles (5) mit einem zweiten Möbelteil (6), mit zumindest einem Befestigungselement (11), das in einer vorgesehenen Öffnung (10), insbesondere einer vorgebohrten Bohrung, in einem der beiden Möbelteile (5, 6) einsetzbar ist, einem dosenförmigen Gehäuse (8), welches einen Dosenboden (B) aufweist, wenigstens einem bewegbar gelagerten Griffelement (9a) und einem mit dem Griffelement (9a) zusammenwirkenden Übertragungsmechanismus (21), über welchen das Befestigungselement (11) in der Öffnung (10) in einer Arretierstellung lösbar arretierbar ist, wobei das zumindest eine Befestigungselement (11) vom Dosenboden (B) vorsteht, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Verstelleinrichtung (15, 16) vorgesehen ist, durch welche die Lage des zumindest einen Befestigungselementes (11) in der Arretierstellung relativ zum Gehäuse (8) veränderbar einstellbar ist. 4/11 österreichisches Patentamt AT507 690 B1 2012-07-15
  2. 2. Möbelbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (11) einen in die Öffnung (10) einsetzbaren Dübel (11 a) und einen im Dübel (11 a) gelagerten Zapfen (11b) aufweist, wobei bei einer Betätigung des Griffelelementes (9a) eine Relativbewegung zwischen Dübel (11a) und Zapfen (11b) stattfindet, wobei je nach Stellung des Griffelementes (9a) der Dübel (11a) in eine Spannstellung oder in eine Lösestellung bewegbar ist.
  3. 3. Möbelbeschlag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Betätigung des Griffelementes (9a) der Dübel (11a) in Längsrichtung des Zapfens (11b) bewegbar ist oder umgekehrt.
  4. 4. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungsmechanismus (21) wenigstens eine Nocke (21a) aufweist, die am Griffelement (9a) angeordnet oder ausgebildet ist.
  5. 5. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelelement (9a) als ein um eine Achse (S) schwenkbarer Hebel ausgebildet ist, der zwischen einer das Befestigungselement (11) arretierenden Spannstellung und einer Lösestellung begrenzt bewegbar gelagert ist.
  6. 6. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei bewegbar gelagerte Griffelemente (9a, 9b) vorgesehen sind, durch die jeweils zumindest zwei voneinander gesonderte Befestigungselemente (11, 12) lösbar arretierbar sind.
  7. 7. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Verstelleinrichtungen (15, 16) vorgesehen sind, durch die das zumindest eine Befestigungselement (11) in zwei aufeinander orthogonal verlaufenden Richtungen relativ zum Gehäuse (8) veränderbar einstellbar ist.
  8. 8. Möbelbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine erste Verstelleinrichtung (15) eine relativ zum Gehäuse (8) verschiebbar gelagerte Grundplatte (18) einstellbar ist, wobei mit dieser Grundplatte (18) eine Trägerplatte (17) mitbewegbar ist, an der das zumindest eine Befestigungselement (11) gelagert ist.
  9. 9. Möbelbeschlag nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch die zweite Verstelleinrichtung (16) die Trägerplatte (17) relativ zur Grundplatte (18) einstellbar ist.
  10. 10. Möbelbeschlag nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verstellung der Grundplatte (18) relativ zum Gehäuse (8) und/oder zur Verstellung der Trägerplatte (17) relativ zur Grundplatte (18) Führungselemente (19a, 19b) vorgesehen sind, die in oder entlang korrespondierenden Führungsbahnen (20a, 20b) bewegbar sind.
  11. 11. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das dosenförmige Gehäuse (8) in einer an einem Möbelteil (5) vorgesehenen Durchgangsbohrung einsetzbar ist, wobei die Tiefe (T) des Gehäuses (8) im Wesentlichen der Wandstärke des Möbelteiles (5) entspricht.
  12. 12. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das dosenförmige Gehäuse (8) einen Flansch (8a) aufweist, der in Montagelage an einer Außenseite an einem der beiden Möbelteile (5) anliegt.
  13. 13. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Möbelteile (5, 6) plattenförmig ausgebildet sind, wobei durch den Möbelbeschlag (7) die beiden plattenförmigen Möbelteile (5, 6) parallel zueinander verbindbar sind.
  14. 14. Möbel mit wenigstens einem Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 13. Hierzu 6 Blatt Zeichnungen 5/11
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