Die Erfindung betrifft ein Brennstoffeinspritzventil zur
intermittierenden Brennstoffeinspritzung in den Brennraum
einer Verbrennungskraftmaschine gemäss dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
In der EP-B-0 228 578 (Fig. 1) ist ein Brennstoffeinspritzventil
mit einem Einspritzventilglied
beschrieben, das in einer sich in Richtung der Längsachse
eines Gehäuses erstreckenden Bohrung im Gehäuse
längsverschiebbar geführt ist. Diese Bohrung, die über
eine Drossel mit einem Brennstoffhochdruckanschluss
verbunden und als Akkumulatorraum ausgebildet ist, ist
einerends durch einen mit Einspritzöffnungen versehenen
Sitz für das Einspritzventilglied und andernends durch ein
zylindrisches Endstück abgeschlossen, das mittels einer
engen, eine Dichtfunktion ausübenden Führung im Gehäuse
geführt ist. Das Endstück dient als enge Gleitführung
eines Kolbens, der einen Teil des einstückig ausgebildeten
Einspritzventilgliedes bildet. Das Einspritzventilglied
ist in der Nähe des Sitzes in einer weiteren Führung eng
geführt. Die Öffnungs- und Schliessbewegung des
Einspritzventilgliedes wird durch die Steuerung des
Druckes in einem Steuerraum oberhalb des Kolbens des
Einspritzventilgliedes gesteuert.
Die beiden Führungen für das einstückige Einspritzventilglied
sind wie erwähnt als enge Gleitpassungen
ausgeführt, was bedeutet, dass diese Führungen genau
achsial ausgerichtet sein müssen, damit keine Seitenkräfte
auf das Einspritzventilglied ausgeübt werden, die eine
Verbiegung desselben, starke Reibung oder gar ein Klemmen
verursachen könnten und die Funktionsweise des Brennstoffeinspritzventils
beeinträchtigen würden. Das Brennstoffeinspritzventil
ist dadurch herstellungs- und
montagetechnisch aufwendig. Ausserdem ist das Gehäuse im
Querschnitt relativ gross, weil die zentrale Bohrung wie
erwähnt als Akkumulatorraum ausgebildet ist, was für den
Einbau in Verbrennungskraftmaschinen von Nachteil ist.
Ein gattungsgemässes Brennstoffeinspritzventil der
eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der EP-B-0
686 763 (Fig. 1 und 2) bekannt. Bei diesem
Brennstoffeinspritzventil wird der Öffnungs- und
Schliessbewegungsablauf eines in einem Gehäuse
längsverstellbar eingebauten Einspritzventilgliedes
mittels einer Steuervorrichtung gesteuert, die einen
Steuerkolben umfasst, der ein vom Einspritzventilglied
getrennter, mit letzterem wirkverbundener Bauteil ist.
Zwischen der Stirnfläche des Steuerkolbens und einem
gehäusefesten Steuerkörper befindet sich ein Steuerraum,
der radial durch eine Steuerhülse begrenzt ist. Die
Steuerhülse ist verschiebbar und eng gleitend in einer die
Steuervorrichtung aufnehmenden Gehäusebohrung angeordnet.
Der Steuerkolben wird ebenfalls eng gleitend in der
Steuerhülse geführt. Parallel zu der Gehäusebohrung, in
der die Steuervorrichtung untergebracht ist, sind im
Gehäuse Hochdruckzufuhrleitungen angeordnet, die mit einem
Brennstoffhochdruckanschluss verbunden sind. Eine
Hochdruckzufuhrleitung führt zur Steuervorrichtung, wobei
der Steuerraum über eine Einlassdrosselverbindung mit
dieser Hochdruckzufuhrleitung in Verbindung steht. Durch
Öffnen oder Schliessen einer Auslassöffnung im
Steuerkörper (mittels eines steuerbaren Pilotventils) ist
der auf den Steuerkolben einwirkende Brennstoff-Steuerdruck
im Steuerraum steuerbar. Die andere
Hochdruckzufuhrleitung führt zu einem Ringraum und zu
Einspritzöffnungen eines am unteren Ende des
Brennstoffeinspritzventils angeordneten Ventilsitzelementes.
Das Einspritzventilglied wird mit einem oberhalb des
Ringraumes angeordneten Teil, auf den der BrennstoffSystemdruck
von unten einwirkt, in einer Bohrung des
Ventilsitzelementes präzis geführt.
Damit die Hochdruckzufuhrleitungen im Gehäuse
untergebracht werden können, muss letzteres im Querschnitt
relativ gross sein, was sich für den Einbau in
Verbrennungskraftmaschinen aus platztechnischen Gründen
als nachteilig erweist.
Die Gehäusebohrung, in der das mehrstückige Einspritzventilglied
verläuft, ist in ihrem Mittelteil mit einer
Brennstoffrückleitung verbunden. Dies bedeutet, dass in
diesem Bereich der Gehäusebohrung ein niedriger
Brennstoffdruck herrscht. Dies führt zu Leckagen aus den
angrenzenden Bereichen, in denen der Brennstoffhochdruck
herrscht, in diesen Niederdruckbereich der Gehäusebohrung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
herstellungs- und montagetechnisch einfaches und
kostengünstiges Brennstoffeinspritzventil zu schaffen, bei
dem höchstens geringfügige Leckagen auftreten und das auch
in seiner Aussenform vorteilhaft ist für den Einbau in
Verbrennungskraftmaschinen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch ein
Brennstoffeinspritzventil mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
Das erfindungsgemässe Brennstoffeinspritzventil ist nicht
nur in seinem Aufbau einfach und kostengünstig. Seine
besondere Vorteile liegen auch darin, dass bei allen
Ventilen einer Verbrennungskraftmaschine in einfacher
Weise die Funktionsgleichheit erreicht werden kann, da bei
allen Teilen die Toleranzen - was sowohl die Herstellung
als auch den Zusammenbau anbelangt - problemlos
eingehalten werden können. Das Wegfallen von seitlichen
Hochdruckzufuhrleitungen im Gehäuse ermöglicht eine
schlanke Bauweise des Brennstoffeinspritzventils, was für
den Einbau in Verbrennungskraftmaschinen von Vorteil ist.
Die zentrale Bohrung im Gehäuse, in der der
Brennstoffhochdruck herrscht, bildet einen vollständig
dichten Bereich, so dass die Leckagen in Räume niedrigeren
Druckes praktisch wegfallen.
Bevorzugte Weiterausgestaltungen des erfindungsgemässen
Brennstoffeinspritzventils bilden den Gegenstand der
abhängigen Ansprüche.
Ein Brennstoffeinspritzventil der eingangs genannten Art
mit einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der
Steuervorrichtung bildet den Gegenstand des unabhängigen
Anspruches 20.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen:
- Fig. 1
- ein erstes Ausführungsbeispiel eines Brennstoffeinspritzventils
im Längsschnitt;
- Fig. 2
- im vergrösserten Massstab und im Längsschnitt
einen Teil des in Fig. 1 gezeigten
Brennstoffeinspritzventils mit einer ersten
Ausführungsform einer Steuervorrichtung;
- Fig. 3
- einen Teil der Steuervorrichtung nach Fig. 2 im
nochmals vergrösserten Massstab;
- Fig. 4
- im Längsschnitt ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Brennstoffeinspritzventils mit einer
zweiten Ausführungsform der Steuervorrichtung;
- Fig. 5
- im vergrösserten Massstab und im Längsschnitt
die Steuervorrichtung nach Fig. 4;
- Fig. 6
- eine der Fig. 2 oder 5 entsprechende Darstellung
einer dritten Ausführungsform einer
Steuervorrichtung für ein
Brennstoffeinspritzventil; und
- Fig. 7
- eine der Fig. 2 oder 5 entsprechende Darstellung
einer vierten Ausführungsform einer
Steuervorrichtung für ein
Brennstoffeinspritzventil.
Gemäss Fig. 1 ist ein Brennstoffeinspritzventil 1 über
einen Brennstoffhochdruckanschluss 10 mit einer in der
Zeichnung nicht dargestellten Hochdruck-Fördereinrichtung
verbunden, die Brennstoff mit einem Druck von 100 bis 2000
bar und mehr liefert. Das Brennstoffeinspritzventil 1 ist
ferner über elektrische Anschlüsse 12 mit einer ebenfalls
nicht gezeigten elektronischen Steuerung verbunden.
Das Brennstoffeinspritzventil 1 weist ein Gehäuse 14 auf,
das einen unteren Gehäuseteil 14a sowie einen oberen
Gehäuseteil 14b umfasst. Der untere Gehäuseteil 14a ist
rohrförmig ausgebildet, lang und im Durchmesser schmal und
weist eine zur Längsachse A des Brennstoffeinspritzventils
1 koaxiale zentrale Bohrung 40 auf. Im Bereich des oberen
Gehäuseteils 14b ist die zentrale Bohrung 40 erweitert.
Diese im Durchmesser grössere Bohrung ist in Fig. 1 mit 42
bezeichnet. Eine den Brennstoffhochdruckanschluss 10 mit
dem erweiterten Teil 42 der zentralen Bohrung verbindende
Durchgangsbohrung 44 ist radial zur Längsachse A
angeordnet.
Der untere Gehäuseteil 14a ist an seinem unteren Ende mit
einem als eine Überwurfmutter ausgebildeten,
aufgeschraubten Halteteil 16 verbunden. Der Halteteil 16
drückt dichtend einen Düsenkörper 18 an eine untere Fläche
20 des Gehäusteiles 14a an. Die radiale Stellung des
Düsenkörpers 18 gegenüber dem Gehäuseteil 14a ist mittels
eines oder mehrerer Stifte 24 fixiert, welche ebenfalls
eine Verdrehung verhindern. Eine ein Ventilsitzelement
bildende Düsenspitze 22 des Düsenkörpers 18 ragt aus dem
Halteteil 16 hinaus. Die Düsenspitze 22 ist mit einem
Düsennadelsitz 26 und mit mehreren Einspritzöffnungen 28
versehen. Die Einspritzöffnungen 28 sind durch ein unteres
Ende 34 einer ein Einspritzventilglied bildenden, axial
verstellbaren Düsennadel 30 abschliessbar. Die Düsennadel
30 erstreckt sich vom unteren Düsennadelsitz 26 durch
einen Ringraum 38 und eine Bohrung 32 des Düsenkörpers 18
sowie durch die zentrale Bohrung 40 des Gehäusteiles 14a
nach oben und weist im oberen Endteil einen Bund 35 und
zwei Kolbenteile 31, 33 auf. Diese Kolbenteile 31, 33
bilden einen Teil einer Steuervorrichtung S1 zur Steuerung
der Verstellbewegung des Einspritzventilgliedes, d.h. der
Düsennadel 30. Die Steuervorrichtung S1 wird weiter unten
anhand der Fig. 2 und 3 ausführlich beschrieben. Im
Bereich der Düsenkörper-Bohrung 32 ist die Düsennadel 30
mit axial verlaufenden Anschlifflächen 36 versehen, die
den Ringraum 38 hydraulisch mit der zentralen Bohrung 40
des Gehäuseteils 14a verbinden.
Beim in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die
Düsennadel 30 einstückig ausgebildet. Die Düsennadel
könnte allerdings auch aus mehreren miteinander
wirkverbundenen Elementen bestehen.
Auf den oberen Gehäuseteil 14b ist eine Haltemutter 17
aufgeschraubt. Im Innern der Haltemutter 17 ist ein
elektromagnetisch betätigbares Pilotventil 46
untergebracht, das einen mit einem Pilotventilschaft 54
fest verbundenen Anker 58 umfasst. In einem stromlosen
Zustand eines Elektromagnets 50 wird der Pilotventilschaft
54 durch die Kraft einer Druckfeder 60 nach unten
gedrückt. Diese Kraft ist mittels eines
Federspannelementes 62 in ihrer Grösse einstellbar. Zur
Betätigung des Pilotventils 46 bzw. zum Anheben des mit
dem Anker 58 verbundenen Pilotventilschaftes 54 werden
einer dem Anker 58 zugeordneten Erregerspule 52 des
Elektromagnets 50 über die elektrischen Anschlüsse 12
Steuerimpulse von der elektronischen Steuerung zugeführt.
Das Federspannelement 62 ist in einem das Brennstoffeinspritzventil
1 an seinem oberen Ende dichtend
abschliessenden Abschlussteil 64 untergebracht. Zusammen
mit dem Elektromagneten 50 ist in der Haltemutter 17 ein
Brennstoffrücklaufanschluss 66 eingebaut, der mit einem
das Pilotventil 46 umgebenden Raum 67, einer sogenannten
Niederdruckzone, in der Brennstoff niedrigen Druckes
fliesst, verbunden ist.
Anhand der Fig. 2 und 3 wird nun die Steuervorrichtung S1
beschrieben.
In die erweiterte Bohrung 42 im oberen Gehäuseteil 14b ist
ein Steuerkörper 74 dichtend eingepresst, der mit einem
Flansch 78 auf einer Gehäuse-Absatzfläche 80 aufliegt und
mittels einer Sicherungsmutter 76 axial fixiert ist (Fig.
2). Selbstverständlich könnte die Abdichtung zwischen der
Bohrung 42 und dem Steuerkörper 74 auch anders realisiert
werden und statt eines Presssitzes könnten beispielsweise
geeignete Dichtungsringe die Abdichtungsfunktion
übernehmen. Der Steuerkörper 74 weist eine sich oben in
eine Auslassöffnung 77 verjüngende Auslassbohrung 75 auf.
Die untere Stirnfläche des Steuerkörpers 74 ist mit 88
bezeichnet. An diese untere Stirnfläche 88 wird mittels
einer Schliessfeder bzw. Düsennadelfeder 68 ein
hülsenförmiger Distanzteil 70 mit seiner oberen
ringförmigen Stirnfläche 71 angedrückt. Die
Düsennadelfeder 68 ist zwischen einer unteren Absatzfläche
82 des Distanzteiles 70 (bzw. einer an dieser anliegenden
Distanzscheibe 90) und einer oberen Absatzfläche 84 des
Düsennadel-Bundes 35 vorgespannt. Die Vorspannkraft der
Düsennadelfeder 68, welche die Düsennadel 30 nach unten in
Schliessrichtung des Brennstoffeinspritzventils 1 gegen
den auf die Düsennadel 30 ausgeübten Brennstoffhochdruck
sicher halten soll, muss relativ gross sein und kann
beispielsweise 100 bis 300 N betragen. Die Vorspannkraft
mehrerer Brenstoffeinspritzventile einer Verbrennungskraftmaschine
muss genau übereinstimmen, um eine
Funktionsgleichheit zu gewährleisten. Mittels der
Distanzscheibe bzw. Distanzscheiben 90 können die
jeweiligen Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden.
Das Einspritzventilglied bzw. die Düsennadel 30 weist
einen an den Bund 35 anschliessenden ersten Kolbenteil 31
sowie einen diesem gegenüber im Durchmesser abgesetzten
zweiten Kolbenteil 33 auf. Der zweite Kolbenteil 33 weist
eine obere Stirnfläche 39 auf. Die ringförmige
Absatzfläche zwischen diesen beiden Kolbenteilen 31, 33
ist mit 37 bezeichnet. Wie insbesondere aus Fig. 3
ersichtlich, ragt der erste Kolbenteil 31 mit einem
gewissen Radialspiel R1 in einen unteren Teil 70a des
Distanzteiles 70. Die innere zylindrische Führungsfläche
dieses Teiles 70a für den Kolbenteil 31 ist mit 94
bezeichnet. Der Distanzteil 70 weist ferner einen oberen,
im Durchmesser erweiterten Teil 70b auf. Zwischen den
beiden Teilen 70a und 70b des Distanzteiles 70 ist die
bereits erwähnte Absatzfläche 82 vorhanden. Im Innern des
Distanzteiles 70 ist in einem Abstand von der Absatzfläche
82 eine innere Absatzfläche 98 angeordnet, die die
zylindrische Führungsfläche 94 mit einer weiteren
zylindrischen Führungsfläche 95 grösseren Durchmessers
verbindet. Diese Absatzfläche 98 liegt oberhalb der
zwischen den beiden Kolbenteilen 31, 33 vorhandenen
Absatzfläche 37. Der zweite Kolbenteil 33 ist von einer
Steuerhülse 72 umgeben, deren zylindrische Aussenfläche
72a mit einem gewissen Radialspiel R2 der Führungsfläche
95 des Distanzteiles 70 zugeordnet ist (vgl. Fig. 3).
Dieses Radialspiel R2 kann (ähnlich wie das Radialspiel R1
zwischen dem ersten Kolbenteil 31 und der Führungsfläche
94) etwa zwischen 6 und 50 µm (Mikrometer) betragen.
Zwischen der Innenfläche 72i der Steuerhülse 72 und der
Aussenfläche des zweiten Kolbenteils 33 ist hingegen eine
enge Gleitpassung vorgesehen, d.h. ein Radialspiel R0 von
nur 1 bis 8 µm. Da der Druck überall gleich gross ist
(sowohl auf der Innenseite als auch auf der Aussenseite
der Steuerhülse 72 und des Distanzteiles 70), entstehen
keine druckbedingte Deformationen der Steuerhülse 72 und
des Distanzteiles 70 und die Radialspiele R0, R1, R2 sowie
der Spalt S bleiben gleich, unabhängig vom Druckpegel.
In einer nicht gezeigten, alternativen Ausführungsform der
Steuervorrichtung S1 werden, ähnlich wie bei der
EP 0 686 763 (Fig. 3, Rippen 95), die Radialspiele R1 bzw.
R2, welche sich über die jeweilige Länge der Teile
erstrecken, durch eine oder mehrere Rippen mit einem
gewissen Radialspiel ersetzt. Diese Rippen könnten
entweder an den jeweiligen Innenseiten des Distanzteiles
70, oder an der äusseren Mantelfläche 72a der Steuerhülse
72 und an den äusseren Mantelfläche des ersten Kolbenteils
31 angebracht werden. Die durch die Rippen hervorgerufene
Strömung ist unabhängig von der Brennstoffviskosität (also
von dessen Temperatur), was bei langgestreckten
Radialspielen nicht der Fall ist. Die Unabhängigkeit der
Strömung von der Viskosität kann einen Funktionsvorteil
bedeuten. (In gleicher Weise könnten auch die Radialspiele
R1 bzw. R2 bei den weiter unten beschriebenen
Steuervorrichtungen S2 und S3 realisiert werden.)
Die axiale Länge der Steuerhülse 72 ist um einen kleinen
Betrag S, der beispielsweise 5 bis 40 um beträgt, kleiner,
als der Abstand der inneren Absatzfläche 98 des
Distanzteiles 70 von seiner oberen, ringförmigen
Stirnfläche 71. Fig. 3 zeigt die Steuerhülse 72 in einer
Stellung, bei der die untere Stirnfläche 72u der
Steuerhülse 72 auf der inneren Absatzfläche 98 aufliegt
und dadurch ein Spalt S zwischen der oberen Stirnfläche
72o der Steuerhülse und der unteren Stirnfläche 88 des
Steuerkörpers 74 gebildet ist (in Fig. 3 ist der Spalt S
übertrieben gross dargestellt; in Wirklichkeit ist dieser
Spalt S etwa zehnmal kleiner als der Düsennadelhub). Die
untere Stirnfläche 72u schliesst dabei von oben einen
radial durch den zweiten Kolbenteil 33 einerseits und die
Führungsfläche 94 des Distanzteiles 70 anderseits
begrenzten Raum 106 ab, der nach unten durch die
Absatzfläche 37 zwischen den beiden Kolbenteilen 31, 33
axial begrenzt ist.
Der Distanzteil 70 weist an seinem oberen Ende einen
Durchlass 100 auf. Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist die
obere Stirnfläche 72o der Steuerhülse 72 mit einer
radialen Vertiefung 102 (oder mehreren radialen
Vertiefungen) versehen. Der Durchlass 100 und die
Vertiefung 102 verbinden den durch die Gehäusebohrung 42
umschlossenen Raum, d.h. die über die Durchgangsbohrung 44
an den Brennstoffhochdruckanschluss 10 angeschlossene
Hochdruckzone, mit einem oberhalb des zweiten Kolbenteils
33 angeordneten Steuerraum 110. Dieser im unteren Bereich
durch die Führungsfläche 95 des Distanzteils 70 und im
oberen Bereich durch die Auslassbohrung 75 und die
Auslassöffnung 77 radial begrenzter Steuerraum 110 kann
oben mittels des Pilotventilschaftes 54 geschlossen
gehalten oder geöffnet werden. Der Flachsitzteil des
Pilotventilschaftes 54, mit dem die Auslassöffnung 77
verschliessbar ist, ist in Fig. 1 bis 3 mit 56 bezeichnet.
In Fig. 1 bis 3 wird das Brennstoffeinspritzventil 1 in
einer Stellung vor dem Einspritzvorgang gezeigt. Im vom
Flachsitzteil 56 des Pilotventilschaftes 54 geschlossenen
Steuerraum 110 herrscht der gleiche Hochdruck wie in der
Hochdruckzone, d.h. wie im durch die Gehäusebohrungen 42,
40 sowie durch die Bohrung 32 umschlossenen, sich über den
Ringraum 38 bis zum Düsennadelsitz 26 erstreckenden und
die Düsennadel 30 sowie im oberen Bereich den Distanzteil
70 umgebenden Raum. Auch der axial durch die Absatzfläche
37 einerseits und die untere Stirnfläche 72u der
Steuerhülse 72 begrenzte Raum 106 ist über den radialen
Spalt R1 zwischen dem ersten Kolbenteil 31 und der
Führungsfläche 94 mit der Hochdruckzone verbunden. Die
Steuerhülse 72 befindet sich in einem indifferenten
Gleichgewicht, bei dem sämtliche hydraulische Kräfte
ausgeglichen sind. Der Steuerraum 110 ist über den Spalt S
zwischen der unteren Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74
und der oberen Stirnfläche 720 der Steuerhülse 72 und über
die Vertiefung 102 mit der Hochdruckzone verbunden. In
dieser Stellung ist es die Düsennadelfeder 68, die die
Düsennadel 30 in ihrer unteren Schliessstellung hält,
wobei die Druckkraft, welche bei geöffneter Düsennadel 30
unter dem Düsennadelsitz 26 in Öffnungsrichtung der
Düsennadel 30 wirkt, fehlt.
Sobald über die elektronische Steuerung dem Elektromagneten
50 ein Impuls von gewählter Dauer erteilt wird,
wird der Anker 58 entgegen der Kraft der Druckfeder 60
angezogen und somit der Pilotventilschaft 54 des
Pilotventils 46 angehoben. Der Flachsitzteil 56 des
Pilotventilschaftes 54 gibt die Auslassöffnung 77 des
Steuerkörpers 74 frei. Der Druck im Steuerraum 110 sinkt
etwas. Dadurch wird das hydraulische Gleichgewicht
bezüglich der Steuerhülse 72 gestört, und auf die
Steuerhülse 72 wirkt eine hydraulische Kraft in Richtung
zum Steuerkörper 74 hin, so dass sie zur unteren
Stirnfläche 88 desselben bewegt wird. Gleichzeitig wird
die untere Stirnfläche 72u der Steuerhülse 72 von der
Absatzfläche 98 weg angehoben und der Spalt S an dieser
Stelle gebildet, wobei eine geringe Brennstoffmenge über
die Spälte R1 und R2 dem sich wegen der nach oben bewegten
Steuerhülse 72 leicht vergrösserten Raum 106 zugeführt
wird. Der Steuerraum 110 wird nur noch über die Vertiefung
102 mit der Hochdruckzone verbunden, wodurch der Druck im
Steuerraum 110 stärker absinkt. Der Einspritzvorgang
beginnt. Währenddem sich die Düsennadel 30 in der
Öffnungsbewegung befindet, wird im Steuerraum 110 über die
Auslassöffnung 77 und im Raum 106 über die Spälte R1 und
R2 dauernd Brennstoff verdrängt. Im Raum 106 herrscht ein
gewisser Überdruck gegenüber der Hochdruckzone, welcher
über die Fläche 72u die Steuerhülse 72 an die untere
Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74 andrückt.
Zur Beendigung des Einspritzvorganges wird wiederum
elektronisch gesteuert über den Elektromagneten 50 das
Pilotventil 46 in seine Schliessstellung gebracht. Da nun
die Auslassöffnung 77 wieder geschlossen ist, lässt der
Brennstoffnachschub über die als eine Einlassdrossel
wirkende Vertiefung 102 den Druck im Steuerraum 110 rasch
ansteigen, der sich auf die obere Stirnfläche 39 des
zweiten Kolbenteils 33 auswirkt. Die Düsennadelfeder 68
bewegt die Düsennadel 30 nach unten in Schliessrichtung,
wodurch nun im sich vergrössernden Raum 106 ein Unterdruck
verglichen mit der übrigen Hochdruckzone erzeugt wird,
wodurch die Steuerhülse 72 eine hydraulische Kraft weg von
der unteren Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74 erfährt
und den Spalt S wieder oben frei gibt. Daraus ergibt sich
ein rascher Druckanstieg im Steuerraum 110 durch den über
den Durchlass 100 und den wieder vorhandenen Spalt S sowie
die Vertiefung 102 in den Steuerraum 110 fliessenden
Brennstoff, der eine wesentlich schnellere Beendigung des
Einspritzvorganges ermöglicht, als wenn das Befüllen des
Steuerraumes 110 allein über die Vertiefung 102 erfolgen
würde.
Dadurch, dass bereits vor Beginn des Einspritzvorganges
die Steuerhülse 72 die direkte Verbindung des Steuerraumes
110 mit der Hochdruckzone über den Spalt S verschliesst,
wird der durch die Auslassöffnung 77 in den Niederdruck-Raum
67 und in den Brennstoffrücklaufanschluss 66
abfliessende Brennstoff-Steuerstrom in vorteilhafter Weise
wesentlich verringert. Dieser erfolgt lediglich über die
Vertiefung 102, die fast beliebig klein sein kann, da ihre
Funktion nur darin besteht, beim Verschliessen der
Auslassöffnung 77 den anfänglichen Druckaufbau im
Steuerraum 110 zum Wiederherstellen des Spaltes S oben,
auf der Steuerkörperseite, zu bewirken. Im Prinzip könnte
statt einer mit einer Vertiefung 102 versehenen, präzis
hergestellten oberen Stirnfläche 72o eine weniger präzise
(oder eine relativ grobe und daher in der Herstellung
weniger aufwendige), gewisse Leckagen aufweisende
Stirnfläche verwendet werden, wobei die Leckagen die
Einlassdrosselfunktion der Vertiefung 102 übernehmen
würden.
Der Spalt S kann mit einfachen Mitteln präzis gefertigt
werden. Wie bereits erwähnt ist der Spalt S durch die
Längendifferenz der Steuerhülse 72 und des Abstandes der
Absatzfläche 98 des Distanzeiles 70 von seiner Stirnfläche
71 definiert. D.h. dieser Spalt S wird vor der Montage
eingestellt und beim zusammengebauten Brennstoffeinspritzventil
1 genau und unabhängig vom Hochdruckpegel
eingehalten, da die plane untere Stirnfläche 88 des
Steuerkörpers 74 dem Distanzteil 70 und der Steuerhülse 72
gemeinsam ist, und die Druckverhältnisse vor und nach der
Einspritzung ausgeglichen sind, womit keine druckbedingte,
vom Hochdruckpegel abhängige Deformationen dieser
Steuerelemente auftreten. Mit anderen Worten der Spalt S
bleibt ohne jegliche Nacheinstellung auch nach der Montage
bestehen.
Es wäre allerdings auch möglich, die untere Stirnfläche 88
des Steuerkörpers 74, an der der Distanzteil 70 mit seiner
Stirnfläche 71 anliegt, mit einer Vertiefung zu versehen,
und die Strecke S für die Längsverstellung der Steuerhülse
72 durch die Differenz zwischen der Steuerhülsenlänge und
dem Abstand der Absatzfläche 98 von der Grundfläche der
Vertiefung zu definieren. Bei einer solchen, in der
Zeichnung nicht dargestellten Variante könnte dann
beispielsweise die Steuerhülse 72 exakt gleich lang sein,
wie der Abstand zwischen der Absatzfläche 98 und der
Stirnfläche 71 des Distanzteiles 70.
Bei der erfindungsgemässen Steuervorrichtung S1 sind die
Steuerhülse 72 und das Distanzelement 70 nicht genau
achszentriert, d.h. in der zentralen Gehäusebohrung 42
radial nicht fixiert, sondern quer zur Längsachse A des
Gehäuses 14 bewegbar. Dadurch ist ein gewisser radialer
Versatz des Steuerkolbens 31, 33 gegenüber dem
Düsennadelsitz 26 für das Einspritzventilglied bzw. die
Düsennadel 30 möglich, ohne dass dabei Seitenkräfte auf
die Düsennadel 30 ausgeübt werden, die zur Verbiegung der
letzteren, zum Entstehen von starken Reibungskräften oder
zum Klemmen führen und die Funktionsweise des
Brennstoffeinspritzventils beeinträchtigen könnten. Die
Düsennadel 30 kann sich dem radialen Versatz anpassen und
ist frei von Seitenkräften.
Es ist ausserdem nur eine einzige präzise Passung
notwendig: jene zwischen der Aussenfläche des zweiten
Kolbenteils 33 und der Innenfläche 72i der Steuerhülse 72
(in Fig. 3 mit R0 bezeichnet). Aber auch diese präzise
Passung braucht weniger genau sein als diejenigen nach EP-B-0
686 763, da wie bereits erwähnt keine druckbedingte,
vom Druckpegel abhängige Deformationen der Elemente der
Steuervorrichtung S1 auftreten. Alle anderen Passungen
können noch weiter sein, was einen zusätzlichen
fertigungstechnischen Vorteil mit sich bringt. Das Gehäuse
14 des erfindungsgemässen Brennstoffeinspritzventils 1
muss nirgends mit einer exakten Führung versehen sein, an
der auch Reibung und folglich Abnützung entstehen würde,
d.h. das Gehäuse 14 muss nicht gehärtet sein.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil des erfindungsgemässen
Brennstoffeinspritzventils 1 besteht darin, dass die
Hochdruckzone, d.h. der die Düsennadel 30 vom
Düsennadelsitz 26 über den Ringraum 38 und die
Gehäusebohrungen 40, 42 konzentrisch umgebende Raum sowie
die Durchgangsbohrung 44, und auch der Steuerraum 110 bis
zur Auslassöffnung 77 einen vollständig dichten Bereich
ohne Leckagestellen bildet.
Das Gehäuse 14 des erfindungsgemässen Brennstoffeinspritzventils
1 kann sehr schlank ausgeführt werden, was für
den Einbau des Brennstoffeinspritzventils in den
Zylinderkopf der Verbrennungskraftmaschine von Vorteil
ist.
Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines
Brennstoffeinspritzventils 2. Die aus Fig. 1 bis 3 bereits
bekannten und gleichbleibenden Teile sind in Fig. 4 mit
den gleichen Bezugsziffern bezeichnet. Im Gegensatz zum
Brennstoffeinspritzventil 1 nach Fig. 1 bis 3 besteht das
Gehäuse 120 des Brennstoffeinspritzventils 2 aus zwei
zusammengesetzten Teilen 122, 124. Der erste Teil 122, aus
dem an seinem unteren Ende wiederum eine mit dem
Düsennadelsitz 26 und mehreren Einspritzöffnungen 28
versehene Düsenspitze 121 hinausragt, ist als ein langes,
schlankes Rohrstück ausgebildet, das mit seinem oberen
Teil in den zweiten Gehäuseteil 124 hineinragt und mit
diesem verbunden ist, wie weiter unten näher beschrieben
wird. Die Düsenspitze 121 ist von unten mit einem
Presssitz 123 in die Gehäusebohrung 126 des Gehäuseteils
122 eingepresst und mittels einer Absatzfläche 125 axial
positioniert. Im Vergleich zum Brennstoffeinspritzventil 1
entfallen die Überwurfmutter 16, der oder die
Zentrierstifte 24 und die Dichtfläche 20.
In den zweiten Gehäuseteil 124 ist der Brennstoffhochdruckanschluss
10 eingeschraubt, der über eine Bohrung 127
eines ringförmigen Zwischenstückes 128 und eine kurze
radiale Bohrung 129 im ersten Gehäuseteil 122 mit der
Gehäusebohrung 126 verbunden ist. Das Zwischenstück 128
ist stirnseitig mit je einer kalottenförmigen Dichtfläche
131 versehen. Es wären auch andere Ausgestaltungen des
Zwischenstückes 128 durchaus denkbar, z.B. mit konischen
Dichtflächen. Das Zwischenstück 128 könnte an sich auch
weggelassen werden und dabei ein verlängerter Brennstoffhochdruckanschluss
10 direkt mit dem rohrförmigen
Gehäuseteil 122 dichtend verbunden werden.
Sowohl bei der dargestellten Ausführungsform als auch bei
den vorstehend erwähnten möglichen Ausgestaltungen erfährt
der obere, zweite Gehäuseteil 124 keine durch den Brennstoffhochdruck
hervorgerufene Spannungen. Dies bedeutet,
dass der obere, zweite Gehäuseteil 124 aus weniger
hochwertigem Material bestehen kann als der die
Hochdruckzone umschliessende rohrförmige erste Teil 122.
Daraus ergeben sich mehrere Möglichkeiten für
Werkstoffkombination und die Verbindungsart beider
Gehäuseteile 122, 124. Beispielsweise kann der aus einem
kostengünstigeren Metall bestehende zweite Gehäuseteil 124
auf den ersten Gehäuseteil 122 geschrumpft werden. Der
zweite Gehäuseteil 124 kann aber auch z.B. aus Aluminium
bestehen und in einem Spritzgussverfahren mit dem ersten
Gehäuseteil 122 verbunden werden. Auch ein aus Kunststoff
bestehender zweiter Gehäuseteil 124 kann mittels
Spritzgiessens mit dem ersten Gehäuseteil 122 verbunden
werden.
Der zweite Gehäuseteil 124 ist in seinem unteren Bereich
mit zwei parallel und in Axialrichtung verlaufenden
Flächen 130 sowie mit zwei Absatzflächen 132 versehen,
über die das Brennstoffeinspritzventil 2 mit einer
Spanngabel in einer an sich bekannten Weise in den
Zylinderkopf der Verbrennungskraftmaschine befestigt wird.
Beim Brennstoffeinspritzventil 2 ist der Elektromagnet 50
zur Betätigung des Pilotventils 46 nicht mittels einer
Haltemutter mit dem Ventilgehäuse verbunden wie beim
Brennstoffeinspritzventil 1, sondern in einem Magnetkörper
136 fest eingebettet und zusammen mit diesem mittels
Schrauben 138 mit dem zweiten, entsprechende Gewindelöcher
139 aufweisenden Gehäuseteil 124 verschraubt. Der
Magnetkörper 136 kann wiederum beispielsweise aus
Kunststoff sein und im Spritzgussverfahren mit dem
Elektromagnet 50 verbunden werden. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel sind drei in einem Dreieck angeordnete
Gewindelöcher 139 für Schrauben 138 vorgesehen, von denen
eine in Fig. 4 ersichtlich ist und sich zur anderen Seite
der Ventil-Längsachse A befindet, als der
Brennstoffhochdruckanschluss 10. Dieser ist zwischen den
beiden anderen, aus Fig. 4 nicht ersichtlichen
Gewindelöcher 139 angeordnet. Bei dieser Ausführungform
kann sich der zweite Gehäuseteil 124 und der Magnetkörper
136 in seiner Aussenform in Richtung zum aus Fig. 4
ersichtlichen, in der Schnittebene der Fig. 4 liegenden
Gewindeloch 139 hin dreieckförmig verjüngen. Eine solche
Aussenform ist für den Einbau in die
Verbrennungskraftmaschine besonders günstig. Allerdings
könnten auch z.B. vier in einem Viereck angeordnete
Gewindelöcher und Verbindungsschrauben vorgesehen sein.
Im oberen Bereich des rohrförmigen ersten Gehäuseteils 122
ist eine Steuervorrichtung S2 angeordnet. In ihrer
Funktion entspricht diese Steuervorrichtung S2 der anhand
von Fig. 1 bis 3 beschriebenen Steuervorrichtung S1. Im
folgenden werden daher anhand der Fig. 5 vor allem die
konstruktiven Abweichungen dieser Steuervorrichtung S2
beschrieben. Die gleichbleibenden Teile sind mit den
gleichen Bezugsziffern bezeichnet wie in Fig. 1 bis 3.
In der Gehäusebohrung 126 ist mit einem radialen Spiel
wiederum ein hülsenförmiger Distanzteil 140 angeordnet und
mit seiner oberen Stirnfläche 141 an die untere
Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74 von der relativ
starken Düsennadelfeder 68 dauernd angedrückt. Im
Gegensatz zur Steuervorrichtung S1 ist die Düsennadelfeder
68 zwischen einer inneren Absatzfläche 143 des
Distanzteiles 140 und einem auf einen konischen Teil 144
der Düsennadel 30 aufgesetzten Federhalterungsstück 146
vorgespannt. Die für die Abstützung der Düsennadelfeder 68
vorgesehene Absatzfläche des Federhalterungsstückes 146
ist mit 145 bezeichnet. Das Federhalterungsstück 146 weist
eine konische Innenfläche 147 auf. Zwischen der konischen
Innenfläche 147 und dem konischen Teil 144 der Düsennadel
30 ist ein konischer Ring 148 angeordnet, der zum
Aufsetzen auf den Düsennadel-Teil 144 entweder geschlitzt
oder aus zwei getrennten Halbringen besteht. Die Konizität
des Düsennadel-Teils 144, des Ringes 148 und der
Innenfläche 147 des Federhalterungsstückes 146 ist
vorzugsweise so gewählt, diese Teile nach dem Zusammenbau
zusammengeklemmt bleiben.
Der Distanzteil 140 ist wiederum mit der Führungsfläche 94
für den ersten Kolbenteil 31 und der im Durchmesser
erweiterten Führungsfläche 95 für eine Steuerhülse 142
versehen, die über die Absatzfläche 98 miteinander
verbunden sind. Beim in Fig. 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die gesamte obere Stirnfläche 142o
der Steuerhülse 142 plan ausgebildet (gleich wie die
Stirnfläche 72o der Steuerhülse 72 nach Fig. 2 und 3).
Gleich wie bei der Steuervorrichtung S1 ist die
Steuerhülse 142 um den Betrag S kürzer als der Abstand
zwischen der Absatzfläche 98 und der oberen Stirnfläche
141 des Distanzteiles 140.
Der Distanzteil 140 ist zusätzlich mit einer an die
Absatzfläche 98 angrenzenden inneren Ausnehmung 155
versehen. Zwischen einer Absatzfläche 156 der Ausnehmung
155 und der unteren Stirnfläche 142u der Steuerhülse 142
ist eine Druckfeder 158 vorgespannt, die im Vergleich zur
Düsennadelfeder 68 wesentlich schwächer ist und ihre
Druckwirkung auch gegenüber den Brennstoffdruckkräften
vernachlässigbar ist. Die Ausnehmung 155 begrenzt einen
dem Raum 106 nach vorangehenden Varianten entsprechenden
Raum 160.
Im Unterschied zu der vorstehend beschriebenen Steuervorrichtungsvariante
S1 wird bei dieser Ausführung die
Steuerhülse 142 in der Ausgangsstellung, d.h. vor dem
Einspritzvorgang, durch die Druckfeder 158 bereits an die
untere Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74 angedrückt.
Dies bedeutet, dass der Steuerraum 110 vom Anfang an nur
über die kleine Drosselbohrung 150 mit der Hochdruckzone
verbunden ist, was ein sofortiges rasches Absinken des
Druckes im Steuerraum 110 beim Anheben des
Pilotventilschaft-Flachsitzteiles 56 zur Folge hat. Beim
Schliessvorgang des Brennstoffeinspritzventils 2, bei dem
der Pilotventilschaft-Flachsitzteil 56 wieder in seine
Schliesstellung gebracht wird und der Druck im Steuerraum
110 wieder ansteigt, bleibt die Steuerhülse 142 - von der
Druckfeder 158 dabei unterstützt - anfänglich an den
Steuerkörper 74 angedrückt. Die Düsennadel 30 wird durch
die auf den zweiten Kolbenteil 33 von oben einwirkende
Kraft nach unten bewegt, wobei im sich vergrössernden Raum
160 momentan der Brennstoffdruck fällt. Beim bestimmten
Absinken dieses Druckes folgt die Steuerhülse 142 der
Kolbenbewegung. Sobald sich die Steuerhülse 142 von der
unteren Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74 abhebt,
gelangt schlagartig über diese neue Verbindung Brennstoff
vom Durchlass 100 in den Steuerraum 110, und der
Kolbenteil 33 wird nach unten beschleunigt sowie auch die
Steuerhülse 142 nach unten bewegt, bis sie an der
Absatzfläche 98 aufliegt und dort der anfängliche Spalt S
aufgehoben wird. Bei dieser Variante kann der Spalt S
grösser sein als bei der Steuervorrichtung S1 nach Fig. 2
und 3.
Der in der Steuerhülse 142 wiederum mit präziser
Gleitpassung (Radialspiel R0 von 1 bis 8 µm) geführte
zweite Kolbenteil 33 weist an seinem oberen Ende einen
sich konisch verjüngenden Teil 33a auf. Die Steuerhülse
142 ist in einem diesen Kolbenteil 33a umgebenden Bereich
mit einer kleinen, radialen Drosselbohrung 150
ausgestattet, die einen Ringraum 149 im Distanzteil 140
mit dem Steuerraum 110 verbindet. Der Ringraum 149 ist
über eine radial angeordnete, grosse Drosselbohrung 151
mit der den Distanzteil 140 umgebenden Hochdruckzone
verbunden. Bei diesem Ausführungsbeispiel übernimmt die
kleine Drosselbohrung 150 die Funktion der stirnseitigen
Vertiefung 102 nach Fig. 2 und 3, und die grosse
Drosselbohrung 151 diejenige des Durchlasses 100. Mit der
grossen Drosselbohrung 151 kann eine zu rasche Schliessung
der Einspritzöffnungen 28 verhindert werden. Die
Beschleunigung des Steuerkolbens beim Schliessvorgang wird
leicht gedämpft und dadurch der Aufprall der Düsennadel 30
auf den Düsennadelsitz 26 am Ende des Schliessvorganges
vermindert.
Fig. 6 zeigt eine mit S3 bezeichnete Variante zur
Steuervorrichtung S2 nach Fig. 5 oder zur
Steuervorrichtung S1 nach Fig. 1 bis 3, bei der die aus
Fig. 5 bekannte, die kleine Drosselbohrung 150 aufweisende
Steuerhülse 142 mit einem Distanzteil 154 kombiniert wird,
der wiederum den aus Fig. 2 und 3 bekannten Durchlass 100
aufweist. Bei dieser Variante weist das
Einspritzventilglied bzw. die Düsennadel 30 eine extrem
einfache Form mit einem gleichmässigen Durchmesser bis und
mit dem Kolbenteil 33 auf. Die Düsennadel 30 wird wiederum
in der Steuerhülse 142 mit dem radialen Spiel R0 eng und
im Distanzteil 154 mit dem grösseren Radialspiel R1
gleitend geführt.
Der Distanzteil 154 ist wiederum durch die zwischen den
Absatzflächen 143, 145 des Distanzteils 154 und eines
Federhalterungsstückes 157 vorgespannte Düsennadelfeder 68
an die untere Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74 dauernd
angedrückt. In das Federhalterungsstück 157 ist von unten
ein in eine Ringnut 159 der Düsennadel 30 eingreifender,
geschlitzter Sprengring 162 eingesetzt.
Im Unterschied zu den Ausführungen nach Fig. 2, 3 und 5
ist bei diesem Ausführungsbeispiel die Stirnfläche der
Steuerhülse 142 mit einer inneren und mit einer äusseren
Anschrägung versehen, so dass nur eine schmale ringförmige
Dichtfläche 142d der unteren Steuerkörper-Stirnfläche 88
gegenüberliegt. Diese Ausbildung begünstigt den
Schliessvorgang und trägt Rechnung der Tatsache, dass bei
dieser Variante keine Abstufung des Steuerkolbens und kein
Raum 106 wie bei den Steuervorrichtungen S1 oder S2
vorhanden sind. Beim Schliessen der Auslassöffnung 77
erfährt auch hier die Steuerhülse 142 eine hydraulische
Kraft weg von der unteren Stirnfläche 88 des Steuerkörpers
74 und gibt den Spalt S oben frei, wodurch ein rascher
Druckanstieg im Steuerraum 110 und eine schnelle
Beendigung des Einspritzvorganges erfolgt.
Zum gleichen Zweck (Begünstigung des Schliessvorganges)
könnte die Steuerhülse 142 auch gleich oder ähnlich
ausgebildet sein wie der Ventilkörper 26a nach Fig. 3 der
EP-B-0 675 281.
Eine weitere Ausführungsform einer Steuervorrichtung S4
ist in Fig. 7 dargestellt. Bei dieser Variante wird eine
Steuerhülse 164 direkt und dauernd von der Düsennadelfeder
68 an die untere Stirnfläche 88 des Steuerkörpers 74
angedrückt. Mit anderen Worten die Steuerhülse 164 bleibt
unter Wirkung der Düsennadelfeder 68 stationär. Es ist
kein Distanzteil wie bei vorstehend beschriebenen
Steuervorrichtungen S1, S2 und S3 vorhanden. Die
Steuerhülse 164 weist eine radial angeordnete
Drosselbohrung 165 auf, die den Steuerraum 110 mit der die
Steuerhülse 164 umgebenden Hochdruckzone verbindet. Bei
dieser konstruktiv extrem einfachen Variante ist es der
Druck im Steuerraum 110 allein, der die Düsennadelbewegung
steuert. Dieser ist durch die Drosselbohrung 165 und die
Auslassöffnung 77 genau definiert. Die Drosselbohrung 165
ist verglichen mit der Drosselbohrung 150 nach Fig. 5 und
6 grösser dimensioniert. Selbstverständlich könnte auch
hier statt der Drosselbohrung 165 eine stirnseitige
Vertiefung (oder mehrere Vertiefungen) die
Einlassdrosselverbindung der Hochdruckzone mit dem
Steuerraum 110 bilden.
Auch bei dieser Ausführungsform weist die Düsennadel 30
eine extrem einfache Form auf (keine Abstufung des
Steuerkolbens) . Mit Vorteil wird auch hier das aus Fig. 6
bekannte Federhalterungsstück 157 mit dem in eine Ringnut
159 der Düsennadel 30 eingreifenden Sprengring 162 für die
Abstützung bzw. Vorspannung der Düsennadelfeder 68
verwendet. Eine Distanzscheibe 90, ähnlich wie bei Fig. 2,
könnte zum Erzielen der gleichen Vorspannkraft mehrerer
Brennstoffeinspritzventile auch hier verwendet werden.
Der untere Gehäuseteil 122 des Brennstoffeinspritzventils
2 nach Fig. 4 weist praktisch über die gesamte Länge einen
konstanten Durchmesser auf und kann kostengünstig aus
einem den hohen Brennstoffhochdruckspannungen standhaltenden,
langen Druckrohrstück angefertigt werden.
Bei den beiden Ausführungsformen der Brennstoffeinspritzventile
1, 2 kann das Einspritzventilglied bzw. die
Düsennadel 30 von oben in das rohrförmige Gehäuse 14 bzw.
120 eingebaut werden. Statt einer einstückigen Ausbildung
Einspritzventilglied/Steuerkolben könnten die beiden Teile
kraft- oder formschlüssig miteinander verbunden werden.
Brennstoffeinspritzventile, die mit Steuervorrichtungen
S2, S3 oder S4 gemäss Fig. 5, 6 oder 7 ausgerüstet sind,
weisen die gleichen, bereits erwähnten Vorteile auf, wie
das mit der Steuervorrichtung S1 versehene Brennstoffeinspritzventil
1 nach Fig. 1 bis 3 (einfache und
kostengünstige Ausgestaltung, Möglichkeit einer
vorteilhaften, schlanken Aussenform, Verringerung des in
den Brennstoffrücklaufanschluss 66 abfliessenden
Brennstoff-Steuerstroms, Hochdruckzone ohne Leckagen, vor
allem aber Beseitigung von bei bisherigen
Brennstoffeinspritzventilen vorhandenen, aus einem
möglichen radialen Versatz des Steuerkolbens gegenüber dem
Sitz für das Einspritzventilglied resultierenden
Nachteilen bzw. Gefahren). Selbstverständlich könnte beim
Brennstoffeinspritzventil 1 eine der Steuervorrichtungen
S2 bis S4 eingesetzt werden oder auch umgekehrt das
Brennstoffeinspritzventil 2 mit der Steurvorrichtung S1
ausgerüstet werden. Bei allen Ausführungen können
Toleranzen für einzelne Teile sowohl bei der Herstellung
als auch beim Zusammenbau problemlos eingehalten werden,
wodurch nicht nur eine einwandfreie Funktionsweise sondern
auch die Funktionsgleichheit bei allen Ventilen einer
Verbrennungskraftmaschine gewährleistet sind.
Bei allen vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
wurde die jeweilige Steuervorrichtung S1, S2, S3 oder S4
auf dem dem mit der Düsenspitze 22, 121 versehenen
Düsenkörper abgewandten Ende des Brennstoffeinspritzventils
1, 2 untergebracht. Es besteht aber auch die
Möglichkeit, die Steuervorrichtung S1, S2, S3 oder S4 sehr
nahe beim Düsenkörper oder sogar in demselben zu
integrieren, womit das Einspritzventilglied sehr kurz
ausgebildet werden kann. Für diese in der Zeichnung nicht
dargestellte Ausführungsform ist ein kleiner Aktuator des
Pilotventilschaft-Flachsitzteiles 56 notwendig. Als
Aktuator eignet sich ein kleiner Elektromagnet oder ein
Piezoelement, welcher innerhalb des schlanken
Gehäuseteiles 14a oder 120 untergebracht werden kann.
Damit entfällt der dickere Gehäuseteil 14b bzw. 124. Der
Bereich, in dem sich der Aktuator befindet, muss aber
ausserhalb der Hochdruckzone liegen. Ferner muss die
hydraulische Kraft von der Auslassöffnung 77 auf den
Flachsitzteil 56 möglichst klein gehalten werden, um einen
kleinen, kraftmässig schwachen Aktuator einsetzen zu
können. Diese Bedingung ist besonders gut bei den
Steuervorrichtungen S1, S2 und S3 erfüllt.