Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Reinigen von
Gegenständen (insbesondere Geschirr) und sonstige in Küchen
und Restaurationsbetrieben verwendete Gegenstände, mit den
Schritten:
a) Vorreinigen durch Besprühen mit einer Reinigerlösung, b) Hauptreinigen, c) Nachspülen.
Die maschinelle Reinigung von Gegenständen wie Geschirr und
dergleichen ist sowohl in privaten als auch in gewerblichen
Bereichen weit verbreitet. Zur Entfernung möglichst auch eingetrockneter,
festgebackener und/oder farbstoff-, eiweiß-
bzw. stärkehaltiger Speisereste ist in der Regel der Zusatz
eines oder mehrerer Reiniger zu der Waschflotte erforderlich.
Diese Reiniger sollen zusätzlich das Entstehen von Belägen
(bspw. Stärke, Gerbstoff oder Kalk) aufgrund unvollständiger
Reinigung auf dem Geschirr verhindern bzw. bereits entstandene
Beläge entfernen.
Aus DE-A-37 07 366 ist ein Verfahren zur maschinellen Geschirreinigung
bekannt, bei dem das Geschirr einer Vorreinigung
durch Aufsprühen einer vorzugsweise konzentrierten Reinigerlösung
unterzogen wird, die nach einer vorgegebenen Einwirkzeit
in einem Hauptreinigungsbereich durch die Waschflotte
wieder abgewaschen wird. Das Aufsprühen und Einwirkenlassen
der konzentrierten Reinigerlösung soll insbesondere den
Aufbau von Stärkebelägen verhindern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der
eingangs genannten Art zu schaffen, das eine gute Reinigungswirkung
bei sparsamem Reinigerverbrauch aufweist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß im Vorreinigungsschritt
die Reinigerlösung in zwei oder mehr durch Pausen
voneinander getrennten Wirkintervallen aufgesprüht wird.
Nachfolgend werden zunächst einige im Rahmen der Erfindung
verwendete Begriffe erläutert.
Der Begriff "Reinigerlösung" (bspw. Vor- oder Hauptreinigerlösung)
bezeichnet die tatsächlich mit dem Geschirr in Berührung
gebrachte Lösung, die in der Regel durch Verdünnen eines
Reinigers mit Wasser erhalten wird. Die Reinigungslösung kann
in gebrauchsfertiger Zubereitung in einem Vorratsbehälter
vorhanden sein und ohne weitere Verdünnung mit dem Geschirr
in Berührung gebracht werden, in der Regel wird jedoch die
Reinigungslösung aus einem Reiniger (i.d.R. ein Konzentrat)
durch Verdünnen mit Wasser erhalten.
Der Begriff "Vorreinigen" bezeichnet einen dem Hauptreinigen
vorgeschalteten Vorgang, der nicht notwendigerweise der erste
Verfahrensschritt sein muß. Im Rahmen der Erfindung können
auch weitere Vorreinigungsschritte, die in Anspruch 1 nicht
definiert sind, vorgeschaltet sein. So kann bspw. ein erster
Vorreinigungsschritt (Vorspülen) zum Entfernen grober Verunreinigungen
vorgesehen sein. Ein solches Vorspülen oder Vorabräumen
findet vorteilhafterweise nur mit Wasser ohne Zusatz
von Reinigungsmitteln statt. Auch kann zu diesem Zweck gebrauchte
Waschflotte aus nachfolgenden Reinigungsgängen verwendet
werden.
Der Begriff "Hauptreinigen" bezeichnet einen sich an das Vorreinigen
anschließenden Vorgang, in dem die Gegenstände (das
Geschirr) von einer Waschflotte überduscht und/oder umspült
werden. Als Reiniger in dieser Waschflotte kann lediglich die
im Vorreinigungsschritt aufgesprühte Reinigerlösung, die
durch die Waschflotte entsprechend verdünnt wird, Verwendung
finden. Es können jedoch auch zusätzlich andere Reiniger der
Waschflotte zudosiert werden, die übliche Bestandteile wie
bspw. Tenside, Enzyme, Desinfektionsmittel und übliche Zusatz-
und Hilfsstoffe wie bspw. Lösevermittler, Entschäumer,
Duftstoffe, Farbstoffe, Verdickungsmittel, Konservierungsmittel
und Härtedispergatoren enthalten. Die im Vorreinigungsschritt
aufgesprühte Reinigerlösung kann ebenfalls diese genannten
Bestandteile enthalten.
Der Begriff "Nachspülen" umfaßt sämtliche sich an das erfindungsgemäße
Hauptreinigen anschließenden Reinigungs- und/oder
Spülschritte. Im Rahmen der Erfindung ist es denkbar, daß
sich an das erfindungsgemäße Hauptreinigen ein weiterer
Hauptreinigungsschritt mit einem anderen Reiniger anschließt.
An dieses zweite Hauptreinigen schließt sich dann das übliche
Klar- und/oder Nachspülen an. In der Regel wird jedoch dem
erfindungsgemäßen Hauptreinigen unmittelbar ein Klarspülen
(i.d.R. mit einem üblichen Klarspülmittel), ggf. auch ein
(weiteres) Nachspülen mit Wasser folgen. Alle diese Varianten
werden von dem in Anspruch 1 verwendeten Begriff "Nachspülen"
umfaßt.
Der Begriff "Besprühen" bzw. "Aufsprühen" bedeutet ein In-Kontakt-Bringen
der Reinigerlösung mit den Gegenständen dergestalt,
daß diese zumindest größtenteils von der Vorreinigerlösung
benetzt werden. Bevorzugt handelt es sich um ein
feinverteiltes Aufsprühen, d.h. ein Aufsprühen feiner Tröpfchen.
Der Begriff "Wirkintervall" bezeichnet einen Zeitabschnitt,
während dem die Reinigerlösung auf das Geschirr oder dergleichen
aufgesprüht wird. Während einer Pause zwischen zwei
Wirkintervallen wird keine Reinigerlösung aufgesprüht. Während
einer solchen Pause kann entweder das Besprühen mit der
Lösung vollständig unterbrochen werden, alternativ kann das
Besprühen mit einem Lösungsmittel (vorzugsweise wasser) weiter
fortgesetzt werden, wobei das während der Pausen aufgesprühte
Wasser keinen oder nur noch einen vernachlässigbar
geringen Anteil darin gelösten Reinigers enthält, also keine
Reinigerlösung im Sinne der Definition des Anspruchs ist.
Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, die aufzusprühende Reinigerlösung
herzustellen durch Eindosieren eines Reinigers in
einen den Sprühdüsen zugeführten Lösungsmittelstrom. In den
Pausen zwischen den Wirkintervallen wird das Eindosieren in
diesen Lösungsmittelstrom (Wasserstrom) unterbrochen. Während
der Pausen wird dann nur reines oder zumindest reinigerarmes
Wasser aufgesprüht. Das Eindosieren in den Wasserstrahl geschieht
mittels einer bevorzugt als Kolbenpumpe ausgestalteten
Dosierpumpe, bevorzugt in die Wasserzuleitung zu den
Sprühdüsen kurz vor den Austrittsöffnungen der Düsen. Es ist
erfindungsgemäß möglich, einen fertig konfektionierten Reiniger
in den Wasserstrahl einzudosieren, alternativ können auch
mittels mehrerer Dosierpumpen mehrere Reinigerkomponenten separat
zudosiert werden, so daß die fertige Reinigerlösung
erst unmittelbar vor den Sprühdüsen in situ hergestellt wird.
Auf diese Weise kann man unterschiedliche Bestandteile der
Reinigerlösung (bspw. Alkalikomponenten, Komplexbildner für
Erdalkaliionen, enzymatische Reinigerkomponenten oder dergleichen)
gezielt dem tatsächlichen Bedarf entsprechend zudosieren.
Der zuzudosierende Reiniger oder dessen Komponenten
liegen bevorzugt in flüssiger, vorzugsweise konzentrierter,
Form vor.
Da das Eindosieren des Reinigerkonzentrates in den Wasserstrahl
bevorzugt unmittelbar vor den Sprühöffnungen der Düsen
erfolgt, führt eine Unterbrechung der Zudosierung (ein Abschalten
der Dosierpumpe) sehr schnell, in der Regel in weniger
als 1s, zu einem so starkem Abfall der Reinigerkonzentration
in dem aufgesprühtem Wasser, daß man aus technischer
Sicht von einer vernachlässigbar geringen Reinigerkonzentration
sprechen kann. Im Rahmen der Erfindung spricht man von
einer vernachlässigbaren geringen Reinigerkonzentration jedenfalls
dann, wenn der Gehalt der aufgesprühten Lösung an
Reiniger(konzentrat) 0,1 Gew.-% oder weniger beträgt. Anders
ausgedrückt liegt im Sinne der Erfindung eine Pause zwischen
zwei Wirkintervallen jedenfalls dann vor, wenn die Reinigerkonzentration
0,1 Gew.-% oder weniger beträgt. Abhängig von
der vorgesehenen Konzentration der aufzusprühenden Reinigerlösung
wird man dies jedoch nicht als eine feste Grenze betrachten
können. Ist die Sprühlösung bspw. in den Wirkintervallen
hoch konzentriert, enthält sie bspw. 10% Reiniger,
wird man im Rahmen der Erfindung bereits dann von einer Pause
zwischen zwei Wirkintervallen sprechen, wenn die Konzentration
auf weniger als 1/10, also weniger als 1% gesunken ist.
Generell soll im Rahmen der Erfindung eine Pause dann vorliegen,
wenn die Reinigerkonzentration im Sprühstrahl 1/10 oder
weniger der vorgesehenen Wirkkonzentration während eines
Wirkintervalls beträgt.
Im Rahmen der Erfindung ist es ferner möglich, die aufzusprühende
Reinigerlösung herzustellen durch Einbringen bzw. Eindosieren
eines Reinigers in ein Lösungsmittelstrom, nachdem
dieser Lösungsmittelstrom bereits aus den Sprühdüsen ausgetreten
ist. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung versprühen
eine oder mehrere Düsen ausschließlich Lösungsmittel, eine
zweite Düse oder ein zweiter Satz von Düsen versprüht in
Intervallen ausschließlich Reiniger in einer Menge und Art
und Weise, daß der versprühte Reiniger sich mit dem Lösungsmittelsprühstrahl
ausreichend mischt, um beim Auftreffen auf
die Gegenstände eine Reinigerlösung gewünschter Konzentration
und gewünschter Homogenität zu bilden. Diese Ausführungsform
der Erfindung weist besondere Vorteile auf, wenn kontinuierlich
mit Lösungsmittel gesprüht werden soll und mit diesem
kontinuierlichen Lösungsmittelstrom der Reiniger intervallartig
aufgebracht werden soll. Durch das Eindosieren des Reinigers
mittels geeigneter Düsen in den Sprühstrahl des Lösungsmittels
nach dessen Austritt aus der Düsenspitze erreicht man
einen sehr schnellen Konzentrationsanstieg und -abfall des
Reinigers in der Reinigerlösung zu Beginn und Ende eines
Wirkintervalls. Diese Ausführungsform ist besonders bevorzugt,
um sehr kurze Wirkintervalle und/oder Pausen zwischen
zwei Wirkintervallen technisch zu realisieren. Ein weiterer
Vorteil der Reinigerzufuhr über separate Düsen liegt darin,
daß auf Sicherheitseinrichtungen verzichtet werden kann, die
bei einem Wasserrückschlag den Rückstrom von reinigerhaltigem
Wasser in das Wasserleitungsnetz verhindern. Denn in den Bereichen,
aus denen ein wasserrückstrom in das Leitungsnetz
stattfinden könnte, findet eine Vermischung mit Reiniger
nicht statt.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind zwei
getrennte Sprühdüsensysteme vorhanden, von denen eines reines
Lösungsmittel (Wasser) und das andere Reinigerlösung in der
gewünschten Anwendungskonzentration versprüht. Die Düsen dieser
beiden Systeme sind so angeordnet, daß sich die Sprühkegel
des wasserversprühenden Systems und die des reinigerlösungversprühenden
Systems weitgehend überlappen. Bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren werden diese beiden Sprühdüsensysteme
alternierend betrieben. Während des Wirkintervalles ist
dasjenige System in Betrieb, das die Reinigerlösung versprüht.
Während einer Pause wird es außer Betrieb gesetzt, in
der Pause sprüht das zweite Düsensystem mit reinem Wasser.
Durch das Versprühen von Reinigerlösung einerseits und Wasser
andererseits aus zwei vollständigen voneinander getrennten
Systemen erreicht man eine scharfe Trennung von Wirkintervall
und Pause, am Beginn einer jeden Pause hört das Besprühen mit
Reinigerlösung schlagartig auf und setzt sofort ein Besprühen
mit reinem wasser ein, das den im vorhergehenden Wirkintervall
aufgesprühten Reiniger samt angelösten Schmutzrückständen
entfernt.
Überraschenderweise wird erfindungsgemäß eine ähnlich gute
Reinigungswirkung erzielt wie im Stand der Technik gemäß EP-A-0
282 214, jedoch mit einem deutlich geringeren Reinigungsmitteleinsatz.
Erfindungsgemäß läßt man während des Vorreinigens
bereits aufgesprühte Reinigerlösung in Pausen zwischen
Wirkintervallen entweder völlig ungestört einwirken (Variante
gemäß Anspruch 3) oder nutzt bei der bevorzugten Variante gemäß
Anspruch 2 in den Pausen das Aufsprühen von reinem oder
jedenfalls reinigungsmittelarmem Wasser, um den im vorhergehenden
Wirkintervall aufgesprühten verbrauchten Reiniger samt
angelösten bzw. aufgequollenen Schmutzrückständen zu entfernen.
Im nachfolgenden Wirkintervall trifft dann frische Reinigerlösung
auf eine "frische" Schmutzoberfläche, die somit
Schicht für Schicht abgetragen wird.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung beträgt die Dauer
jedes Wirkintervalls 0,5-30s, vorzugsweise 0,5-10s, weiter
vorzugsweise 0,5-5s, weiter vorzugsweise 0,5-2s, besonders
bevorzugt 1 bis weniger als 2s.
Die Dauer der Pausen zwischen zwei Wirkintervallen kann 0,5-50s,
vorzugsweise 0,5-30s, weiter vorzugsweise 0,5-10s, weiter
vorzugsweise 0,5-5s, besonders bevorzugt 0,5 bis weniger
als 2s betragen.
Bevorzugt ist es, daß sowohl die Dauer jedes Wirkintervalls
als auch der Pausen zwischen zwei Wirkintervallen weniger als
2s, bevorzugt etwa 1-1,5s beträgt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in einer sogenannten Ein-Tank-Spülmaschine
durchgeführt werden, bei der das Geschirr
während des gesamten Reinigungsvorgangs in einem Tank verbleibt
und die verschiedenen Reinigungsschritte nacheinander
am selben Ort durchgeführt werden. Besonders bevorzugt ist
jedoch die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer
Bandspülmaschine. Das Geschirr wird auf einem Förderband
angeordnet und durchläuft nacheinander die verschiedenen Zonen.
Eine solche Bandspülmaschine ist dem Fachmann geläufig
und bedarf hier keiner näheren Erläuterung. Die Sprühdüsen
zur Durchführung der Vorreinigung sind bei einer solchen Maschine
in Laufrichtung des Geschirrs vor einem Hauptreinigungstank
angeordnet. Vor den Sprühdüsen kann ein Vorreinigungstank
(ein sogenannter Scrapper) angeordnet sein, in dem
zunächst grobe Essenreste abgespült werden. Die gesamte Dauer
des Vorreinigungsschrittes kann 5-200s, vorzugsweise 5-100s,
weiter vorzugsweise 5-50s, besonders bevorzugt 5-20s betragen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
beschrieben.
Die einzige Zeichnung zeigt schematisch eine Bandspülmaschine,
bei der das erfindungsgemäße verfahren angewendet wird.
Beispiel 1
Acht Prüfkörper aus austenitischem Edelstahl werden mit der
standardisierten Prüfanschmutzung RAMS (Rinderalbumin, Mucin,
Maisstärke) versehen. Die Prüfkörper, die Testanschmutzung
und das Verfahren zur Aufbringung der Testanschmutzung auf
diese Prüfkörper sind Fachleuten geläufig und detailliert beschrieben
in DIN 10510, Ausgabe 09/1996, Seite 11 und 12.
Es wurde eine 0,2%ige wäßrige Lösung eines handelsüblichen
alkalischen Reinigers für maschinelles Reinigen (neodisher ®
Alka 280, Hersteller Chemische Fabrik Dr. Weigert GmbH & Co.)
hergestellt.
In einem ersten Schritt wurden die angeschmutzten Prüfkörper
für einen Zeitraum von 15s in die Raumtemperatur aufweisende
0,2%ige Lösung von neodisher Alka 280 eingetaucht.
In einem zweiten Schritt wurden vier der acht Prüfkörper intermittierend
mit einer 0,5%igen (alle Prozentangaben sind
Gewichtsprozente) Lösung von neodisher Alka 280 besprüht. Dabei
wurde diese 0,5%ige Lösung jeweils während eines Wirkintervalls
von etwa 2s aufgesprüht, an dieses Wirkintervall
schloß sich eine Pause von ebenfalls etwa 2s Dauer an, bei
der ausschließlich Wasser aufgesprüht wurde (die Reinigerkonzentration
während dieser Pause betrug unter 0,05%). Den
Sprühdüsen wurde kontinuierlich Wasser zugeführt, intermittierend
wurde in den Wasserstrom konzentrierte Reinigerlösung
eindosiert. Die genannten Konzentrationen von neodisher Alka
280 kurz vor dem Austritt der Sprühdüsen wurden verifiziert
durch Leitfähigkeitsmessungen. Die Gesamtdauer des Besprühens
betrug 20s, in diesen 20s fanden fünf Wirkintervalle ä 2s
statt, in denen ein Besprühen mit Reinigerlösung erfolgte.
Die Dosierpumpe zum Eindosieren des Reinigerkonzentrates in
den Sprühstrahl war dementsprechend während fünf Pausen ä 2s
Dauer außer Betrieb.
Die übrigen vier Prüfkörper wurden zu Vergleichszwecken über
einen Zeitraum von ebenfalls 20s kontinuierlich mit 0,5%iger
Reinigerlösung von neodisher Alka 280 besprüht. Die Dosierpumpe
war bei diesem Vergleichsversuch während der gesamten
Sprühdauer von 20s in Betrieb, der Verbrauch an Reinigerkonzentrat
dementsprechend doppelt so hoch wie beim Verfahren
gemäß der Erfindung.
In einem dritten Schritt wurden wieder sämtliche acht Prüfkörper
nochmals in eine 0,2%ige Lösung von neodisher Alka 280
für einen Zeitraum von 15s eingetaucht.
Anschließend wurden die Prüfkörper durch Inaugenscheinnahme
bewertet und auf verbleibende Rückstände geprüft. Unterschiede
in der Reinigungsleistung waren nicht feststellbar.
Überraschenderweise kommt es bei dem erfindungsgemäßen Verfahren,
bei dem der Reinigerverbrauch während des Besprühens
gegenüber dem Stand Technik halbiert ist, nicht zu einer Verschlechterung
der Reinigungsleistung.
Beispiel 2
Dieses Beispiel erläutert die Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens in einer handelsüblichen Bandspülmaschine.
Durch ein Edelstahlgehäuse 1 läuft ein Transportband 2, auf
dem die zu reinigenden Gegenstände (Geschirr oder dergleichen)
angeordnet werden. Das Transportband kann, wie im Stand
der Technik bekannt, geeignete Halteeinrichtungen für die Gegenstände
aufweisen. Die Bandspülmaschine weist fünf Zonen
auf, in Laufrichtung des Geschirrs sind dies die Vorabräumung
(entfernen grober Verunreinigungen), die Sprühzone, in der
das erfindungsgemäße Besprühen stattfindet, die anschließende
Waschzone, eine Nachspülzone und eine Trockenzone. Diese Zonen
sind in der Zeichnung entsprechend gekennzeichnet. Bei 3
angedeutete Vorhänge können zur Trennung einzelner Zonen voreinander
vorgesehen sein.
Die Speisung der Spülmaschine mit Wasser erfolgt über eine
Leitung 1 und eine Heizung 2, die das zugeführte Wasser auf
die gewünschte Temperatur aufheizt. In der Regel wird das zugeführte
Wasser auf eine Temperatur von 80 bis 85°C aufgeheizt,
wenn es nach erfolgter Nachspülung in den letzten
Waschtank läuft, stellen sich dort Temperaturen von üblicherweise
50 bis 70°C ein. Soll die Maschine bei niedrigeren Temperaturen
(bspw. zwecks Verwendung enzymatischer Reiniger)
betrieben werden, vermindert man entsprechend die Temperatur
des zugeführten Wassers. Das zugeführte Wasser wird zunächst
aus den Nachspüldüsen 4 gepumpt und in der Nachspülzone zum
Klarspülen verwendet. Das benutzte Nachspülwasser fließt
dann, wie bei 5 und 6 angedeutet, im Gegenstrom zur Laufrichtung
des Geschirrs in die Reinigertanks 7 und 8. Aus dem Reinigertank
7 werden die Waschdüsen 9 der Waschzone gespeist.
Der Reinigertank 8 speist die Düsen 10 der Vorabräumung. Aus
dem Reinigertank 8 wird das benutzte Vorabräumwasser bei 11
in die Kanalisation abgeführt oder gegebenenfalls einer Wiederaufarbeitung
zugeführt.
In der Sprühzone der Maschine sind Sprühdüsen 12 angeordnet,
die vorzugsweise so ausgebildet sind, das sie im Betrieb einen
feinen Sprühnebel austreten lassen und damit das durch
die Sprühzone laufende Geschirr benetzen. Die Sprühdüsen werden
gespeist von einer insgesamt mit 13 bezeichneten Wasserversorgung,
die ein Absperrventil 14, einen Wasserfeinfilter
15, einen Strömungswächter 16, einen Rohrtrenner 17, einen
Druckminderer 18 und einen elektrisch schaltbares Dreiwegeventil
19 aufweist. In der Betriebsstellung B des Dreiwegeventils
19 wird Wasser der Zufuhrleitung 20 für die Sprühdüsen
12 zugeführt. In der Druckentlastungsstellung A wird im
System verbleibender Druck über die Leitung 21 abgebaut, entsprechende
Reste werden in den Reinigertank 7 abgegeben.
In einem Behälter 22 befindet sich Reinigerkonzentrat. ES
wird mittels einer Sauglanze 23 entnommen und über eine elektrisch
schaltbare (taktbare) Dosierpumpe 24 der sogenannten
Impfstelle 25 der Zufuhrleitung 20 zugeführt. Diese Impfstelle
25 liegt möglichst dicht an der Austrittsöffnung der
Sprühdüsen 12, damit ein taktweises Eindosieren von Reinigerkonzentrat
in den kontinuierlich strömenden Wasserstrahl ein
entsprechendes schnelles Ansteigen und Absinken der Reinigerkonzentration
am Austritt der Sprühdüsen 12 ergibt.
Im Betrieb der Maschine durchläuft das Geschirr zunächst die
Vorabräumung, bei der es aus den Düsen 10 mit einer vorzugsweise
etwa 0,2%igen Reinigerlösung (beispielsweise neodisher
Alka 280) besprüht wird. Dabei werden grobe Speisereste entfernt.
Die Geschwindigkeit des Förderbandes 2 ist so eingestellt,
das die Durchlaufzeit des Geschirrs durch die anschließende
Sprühzone etwa 20s beträgt. Die Sprühdüsen 12 sprühen kontinuierlich.
Die Dosierpumpe 24 wird so getaktet, das sie für
Wirkintervalle von jeweils etwa 2s Dauer Reinigerkonzentrat
an der Impfstelle 25 einspeist, anschließend folgt eine Pause
von etwa 2s. Jeder die Sprühzone durchlaufende Gegenstand erfährt
daher etwa fünf Wirkintervalle und fünf Pausen. Während
eines Wirkintervalls liegt die Reinigungsmittelkonzentration
im von den Düsen 12 abgegebenen Sprühstrahl bei 0,5% oder
darüber, während einer Pause liegt sie bei einem Zehntel der
Konzentration während eines Wirkintervalls oder darunter.
Das in der Sprühzone mehrfach mit Reinigerlösung besprühte
Geschirr tritt anschließend in die Waschzone ein, in der die
Endreinigung erfolgt. Das dort vom Geschirr abgewaschene, aus
der Sprühzone stammende Reinigungsmittel stellt im Reinigertank
7 die gewünschte Reinigerkonzentration von beispielsweise
etwa 0,2% ein. Bei Bedarf kann in den Reinigertank 7 zusätzlich
Reinigungsmittel dosiert werden, es kann sich dabei
um das gleiche Reinigungsmittel handeln, wie es in der Sprühzone
aufgesprüht wird, oder ein damit verträgliches anderes
Reinigungsmittel.
Die anschließende Nachspülung und Trocknung des Geschirrs erfolgt
in herkömmlicher, den Fachleuten geläufigen Art und
Weise.
Alternativ kann erfindungsgemäß in den Pausen zwischen den
Wirkintervallen das Besprühen mit Reinigerlösung vollständig
unterbrochen werden. In diesem Fall ist hinter der Impfstelle
25 ein zusätzliches Ventil angeordnet, mit dessen Hilfe die
Sprühdüsen 12 im gewünschten Takt angesteuert werden können.
In den Pausen stellen die Düsen 12 das Sprühen vollständig
ein.
Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform kann im Bereich
des Sprühdüsensystems 12 ein zweites, in der Zeichnung
nicht dargestelltes, getrenntes Sprühdüsensystem vorhanden
sein, das zum Aufsprühen von reinem Wasser vorgesehen ist. In
den Pausen zwischen den Wirkintervallen, in denen das Besprühen
mit Reinigerlösung aus dem Düsensystem 12 vollständig unterbrochen
wird, wird dieses zweite Düsensystem in Betrieb
gesetzt und sprüht reines Wasser auf das Geschirr. Das Versprühen
von Reinigerlösung einerseits und Wasser andererseits
aus getrennten Düsensystemen stellt sicher, daß sofort zu Beginn
einer Pause reines Wasser auf das Geschirr auftrifft und
verbrauchten Reiniger sowie angelöste Schmutzrückstände aus
dem vorausgegangenen Wirkintervall abspült. Am Ende dieser
Pause trifft neu aufgesprühte Reinigerlösung dann auf eine
"frische Schmutzoberfläche", die in dem nunmehr folgenden
wirkintervall angelöst werden kann.