DE9408079U1 - Fahrzeugtür für öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere Omnibusse und Schienenfahrzeuge - Google Patents
Fahrzeugtür für öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere Omnibusse und SchienenfahrzeugeInfo
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Description
DIPL.-INC. P.-C. SROKA, dr. H. FEDER, dipl.-phys. dr. W.-D. FEDER
POSTFACH 11 IO 38
D-4O51O DÜSSELDORF
D-4O51O DÜSSELDORF
DOM1NIKANERSTR. 37
D-40545 DÜSSELDORF
TELEFON (02 11) 55 34 02
TELEX 8 584 550
TELEFAX (O2 11) 57 O3 16
16. Mai 1994 WF/Bl Unsere Akte 94-20-34
Firma Gebr. Bode & Co. GmbH, Ochshäuser Str. 14,
34123 Kassel
34123 Kassel
Fahrzeugtür für öffentliche Verkehrsmittel,
insbesondere Omnibusse und Schienenfahrzeuge.
insbesondere Omnibusse und Schienenfahrzeuge.
Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugtür für öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere Omnibusse und Schienenfahrzeuge,
mit einem im wesentlichen rechteckigen, aus Profilleisten aufgebauten Rahmen, auf dessen Außenseite
eine Glasscheibe und/oder eine Abdeckplatte
aufgesetzt und mit dem Rahmen über Klebverbindungen
verbunden ist.
aufgesetzt und mit dem Rahmen über Klebverbindungen
verbunden ist.
Eine derartige Fahrzeugtür ist bekannt und beispielsweise in DE-GM 89 03 386 beschrieben.
Mit der bekannten Konstruktion sollte die Aufgabe gelöst werden, eine besonders leicht und kostengünstig
herstellbare Fahrzeugtür zu schaffen, die insbesondere für die Anordnung von Glasscheiben über einen
herstellbare Fahrzeugtür zu schaffen, die insbesondere für die Anordnung von Glasscheiben über einen
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großen Teil oder die ganze Oberfläche des Türblattes geeignet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fahrzeugtür der bekannten Bauart so weiterzubilden, daß
unter Beibehaltung der Vorteile dieser Fahrzeugtür die Herstellungskosten noch einmal beträchtlich herabgesetzt
werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit
den Merkmalen aus dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Fahrzeugtür sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
Es hat sich herausgestellt, daß ein in der erfindungsgemäßen Weise mittels Schraubverbindungen hergestellter
Rahmen nicht nur wesentlich kostengünstiger herzustellen ist, sondern es hat sich überraschenderweise
gezeigt, daß infolge des Aufsetzens der Glasscheibe
bzw. Deckplatte auf den Rahmen und ihrer Befestigung mittels Klebverbindungen eine derart hohe
Stabilität und Steifigkeit des Rahmens erreicht werden kann, daß auf die sonst üblichen, in den
Eckbereichen angeordneten Knotenbleche, verzichtet werden kann. Weiterhin besitzt der Rahmen eine
außerordentlich hohe Vibrationsfestigkeit.
Wie weiter unten anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, hat es sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, wenn die Profilleisten des Rahmens und
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die sie verbindenden Schraubverbindungen in der Weise angeordnet und ausgebildet sind, wie dies im Schutzanspruch
2 beschrieben ist.
Wie bei der bekannten Fahrzeugtür kann sich die aufgesetzte Glasscheibe über die gesamte Oberfläche des
Rahmens und der Rahmenöffnung erstrecken, es ist aber auch möglich, daß die Glasscheibe sich nur über einen
Teil der Oberfläche des Rahmens und der Rahmenöffnung
erstreckt.
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Im folgenden werden anhand der beigefügten Zeichnungen zwei Ausführungsbeispiele für eine Fahrzeugtür
nach der Erfindung näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 in einer schematischen Ansicht von außen eine einflügelige Schwenktür für einen Omnibus;
Fig. 2 die Tür nach Fig. 1 in Seitenansicht;
Fig. 3 in einer explodierten Darstellung eine Variante der Tür nach Fig. 1 mit sich nur über
einen Teil des Rahmens erstreckender Glasscheibe; 30
Fig. 4 in einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten Teildarstellung ein Schnitt nach der Linie IV-IV
in Fig. 1.
Die in den Fig. 1, 2 und 4 dargestellte Fahrzeugtür
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kann in nicht dargestellter Weise in der Seitenwand eines Omnibusses angeordnet sein. Führungs- und Antriebsvorrichtungen
der Tür sind nicht dargestellt.
Die Tür besitzt einen insgesamt mit Bezugsziffer 3 bezeichneten Rahmen, der auf seiner ganzen Länge und
Breite mit einer Glasscheibe 5 überdeckt ist.
Der im wesentlichen rechteckige Rahmen ist aus Profilleisten aufgebaut, und zwar aus zwei in vertikaler
Richtung verlaufenden Profilleisten 1.1 und 1.2, welche die langen Seiten der Tür darstellen und zwei in
horizontaler Richtung verlaufenden Profilleisten 1.3 und 1.4, die die kurzen Seiten der Tür darstellen. Die
Profilleisten sind über Schraubverbindungen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 miteinander verbunden. Dabei ist die
Anordnung so, daß an der Oberseite der Tür die horizontal verlaufende Profilleiste 1.3 auf die oberen
Enden der vertikal verlaufenden Profilleisten 1.1 und 1.2 aufgesetzt und mit diesen über vertikal ausgerichtete
Schraubverbindungen 2.1 und 2.2 verbunden
ist, während an der Unterseite der Tür die horizontal verlaufende Profilleiste 1.4 zwischen die unteren
Enden der vertikal verlaufenden Profilleisten 1.1 und 1.2 eingesetzt und mit diesen über horizontal ausgerichtete
Schraubverbindungen 2.3 und 2.4 verbunden ist. Zur Herstellung der Tür wird zunächst der Rahmen
zusammengebaut und es wird dann auf den Türrahmen 3 ein umlaufender Distanzring 4 aus Gummi aufgelegt und
zwar so, daß er unmittelbar an die Rahmenöffnung anschließt. Auf den Distanzring 4 wird die Glasscheibe
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aufgelegt, so daß zwischen der nach außen weisenden Oberfläche des Rahmens 3 und den nach innen weisenden
Oberflächen des Randbereiches der Glasscheibe 5 ein Zwischenraum mit vorgegebener lichter Weite verbleibt,
der mit einem Kleber 7 ausgefüllt ist, so daß die Glasscheibe 5 an diesen Stellen fest mit dem Türrahmen
3 verklebt ist. Als Kleber kann beispielsweise ein bekannter elastischer, hochbelastbarer, toleranzausgleichender
Autoscheibenkleber verwendet werden. Wird ein Kleber verwendet, der unter Luftfeuchtigkeit
aushärtet, ist es zweckmäßig, wenn der Zwischenraum zwischen der nach außen weisenden Rahmenoberfläche
und der Oberfläche der Randbereiche der Glasscheibe 5 mindestens in Teilbereichen des Umfangs über nicht
dargestellte Luftzutrittsöffnungen mit dem Außenraum verbunden ist.
Der gesamte Türrahmen 3 ist an seinem Umfang von einer an seinen Schmalseiten angeordneten umlaufenden
Dichtung 8 aus Gummi oder einem gummielastischen Material umgeben, an der Kantenschutzleisten 8.1 angeordnet
sind, welche die Randbereiche der Glasscheibe 5 im Kantenbereich überdecken. Diese Kantenschutzleisten
haben lediglich den Zweck, die empfindlichen Kanten der Glasscheibe vor Beschädigung zu schützen
und haben keine Haltefunktion für die Glasscheibe.
In Fig. 3 ist eine Variante des Türflügels nach Fig. 1 dargestellt, bei welcher der ansonsten in der gleichen
Weise aufgebaute Rahmen 3· mit einer horizontal verlaufenden Querleiste 3.1· versehen ist. Ebenso
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besitzt der auf den Rahmen aufzulegende Distanzring 4·
zwei der Querleiste 3.1' gegenüberliegende Querleisten
4.11 und 4.2 ·. Auf den in Fig. 3 oberen Teil des Rahmens
wird eine Glasplatte 51 aufgelegt, die sich auf
dem oberen Teil des Distanzrings 4· und der Querleiste
4.I1 abstützt, während auf den unteren Teil des Rahmens
eine Abdeckplatte 61 aufgelegt wird, die sich auf
dem unteren Teil des Distanzrings 4· und der Querleiste
4.2' abstützt. Glasscheibe 51 und Abdeckplatte
6' sind in der gleichen Weise, wie oben beschrieben, über einen Kleber mit dem Rahmen 31 verbunden.
Claims (7)
1. Fahrzeugtür für öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere Omnibusse und Schienenfahrzeuge, mit einem
im wesentlichen rechteckigen, aus Profilleisten aufgebauten Rahmen, auf dessen Außenseite eine
Glasscheibe und/oder eine Abdeckplatte aufgesetzt und mit dem Rahmen über eine Klebverbindung
verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleisten (1.1, 1.2, 1.3, 1.4) des Rahmens (3)
jeweils an ihren an den Rahmenecken aneinander anschließenden Enden über Schraubverbindungen
(2.1, 2.2, 2.3, 2.4) miteinander verbunden sind.
2. Fahrzeugtür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite der Tür die horizontal
verlaufende Profilleiste (1.3) auf die oberen Enden der vertikal verlaufenden Profilleisten (1.1,
1.2) aufgesetzt und mit diesen über vertikal ausgerichtete Schraubverbindungen (2.1, 2.2) verbunden
ist, während an der Unterseite der Tür die horizontal verlaufende Profilleiste (1.4) zwischen
die unteren Enden der vertikal verlaufenden Profilleisten (1.1, 1.2) eingesetzt und mit diesen
über horizontal ausgerichtete Schraubverbindungen (2.3, 2.4) verbunden ist.
3. Fahrzeugtür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Glasscheibe (5, 5·) bzw. der Abdeckplatte (61) und dem Rahmen (3, 31)
unmittelbar an die Rahmenöffnung anschließend ein Distanzring (4, 4·) aus gummielastischen Material
so angeordnet ist, daß an seiner Außenseite ein
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Zwischenraum vorgegebener Weite zwischen der nach außen weisenden Rahmenoberfläche und der ihr zugewandten
Seite der Oberfläche der Randbereiche der Glasscheibe (5, 5') oder Abdeckplatte (6·) vorhanden
ist, der mit einem Kleber (7) ausgefüllt ist.
4. Fahrzeugtür nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasscheibe (5) sich über die gesamte
Oberfläche des Rahmens (3) und der Rahmenöffnung erstreckt.
5. Fahrzeugtür nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasscheibe (51) sich über einen Teil
der Oberfläche des Rahmens (31) und der Rahmenöffnung
erstreckt und ein anderer Teil dieser Oberfläche mit einer Abdeckplatte (61) aus undurchsichtigem
Material überdeckt ist, die ebenfalls mit ihrem Randbereich auf der Außenseite des Rahmens
(3·) angeordnet ist und den aneinander angrenzenden Randbereichen von Glasscheibe (51) und
Abdeckplatte (61) gegenüberliegend eine weitere
Profilleiste (3.11) angeordnet und mit den vertikal verlaufenden Profilleisten (l.l1, 1.2') über
Schraubverbindungen verbunden ist und zwischen Abdeckplatte (61) und Rahmen (3·) unmittelbar an die
Rahmenöffnung anschließend ein weiterer Distanzring (4'-4.21J aus gummielastischem Material so
angeordnet ist, daß an seiner Außenseite ein Zwischenraum vorgegebener Weite zwischen der nach
außen weisenden Rahmenoberfläche und der ihr zugewandten Seite der Oberfläche der Randbereiche
der Abdeckplatte (61) vorhanden ist, der mit einem
Kleber ausgefüllt ist.
6. Fahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Unterkante
des Rahmens (3) angeordnete Profilleiste (1.4) an ihrer Außenseite eine Ansatzleiste (1.5) besitzt,
auf der sich die Unterkante der Glasscheibe (5) oder der Abdeckplatte abstützt.
7. Fahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) an seinem
Umfang von einer an seinen Schmalseiten angeordneten umlaufenden Dichtungsmanschette (8) aus gummielastischem
Material umfaßt ist, an die eine den Randbereich der Glasscheibe (5) bzw. der Abdeckplatte
mindestens teilweise überdeckende Kantenschutzleiste (8.1) angeformt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Applications Claiming Priority (1)
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DE9408079U DE9408079U1 (de) | 1994-05-17 | 1994-05-17 | Fahrzeugtür für öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere Omnibusse und Schienenfahrzeuge |
Publications (1)
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Country Status (1)
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