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Die
Erfindung betrifft Öffnungen
von Fahrzeugkarosserien. Genauer betrifft die Erfindung Vorrichtungen
zum Abdecken einer Öffnung
einer Fahrzeugkarosserie, die eine feststehende Gruppe und ein bewegliches
Teil umfassen. Noch genauer betrifft die Erfindung derartige Abdeckvorrichtungen,
die bündig
auf der Karosserie liegen und mindestens ein bewegliches Paneel
aufweisen. Eine Abdeckvorrichtung, welche die Eigenschaften der
Präambel
von Anspruch 1 und von Anspruch 8 aufweist, wird im Dokument
DE 297 12 859 U1 beschrieben.
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Klassischerweise
wird zum Abdecken einer Öffnung
eines Fahrzeuges, ob es sich um einen PKW, um ein Nutzfahrzeug,
um einen LKW, um einen Autobus oder einen Eisenbahnwagen handelt,
eine in einem Verbindungsrahmen gehaltene Glasscheibe aufgebracht.
Dieser Verbindungsrahmen weist ein Innenteil und ein Außenteil
auf, wobei diese Teile gleichzeitig die Ränder der Glasscheibe und die
Ränder
der Öffnung
der Karosserie umfassen und dabei über eine Dichtung verfügen.
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Eine
weitere Technik wird in den Patentdokumenten EP-0 778 168 und EP-0
857 844 im Namen derselben Anmelder des vorliegenden Patentes beschrieben.
Die in diesem Dokument vorgestellte Abdeckvorrichtung (die nachfolgend „Flushfenster" genannt werden soll),
umfasst ein feststehendes Teil und ein im Verhältnis dazu bewegliches Teil.
Das bewegliche Teil (bestehend aus einem Element oder aus mehreren
Elementen) wird mit dem feststehenden Teil mit Hilfe von Funktionselementen
verbunden, welche die erforderliche Beweglichkeit sicherstellen
und auf der Fläche
der zum Inneren des Fahrzeugs gewandten Seite der feststehenden
Gruppe aufgebracht sind.
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In
der Praxis ist es selbstverständlich
erforderlich, Mittel vorzusehen, welche die Dichtheit zwischen der
feststehenden Gruppe und dem beweglichen Teil gewährleisten,
wenn letzteres sich in der geschlossenen Position befindet. Bei
den bekannten Abdeckvorrichtungen für Fahrzeugöffnungen legt sich die bewegliche
Glasscheibe üblicherweise
in eine zu diesem Zweck vorgesehene Mulde in der Karosserie, welche
mit Dichtungen oder Gleitteilen versehen sein kann, mit denen die
Dichtheit gewährleistet
wird. Wenn die bewegliche Glasscheibe gleitend ist, so dass sie
teilweise in die Fahrzeugtür
eindringen kann, befindet sich üblicherweise
eine streifende Dichtung auf der Höhe des Schlitzes durch welchen die
Scheibe in die Karosserie eindringt, um die Dichtheit zu gewährleisten.
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Im
Falle der vom Verfasser dieser Patentanmeldung neu entwickelten
und oben kurz beschriebenen „Flushfenster" lassen sich solche
Techniken nicht anwenden. Es gibt nämlich keine Kontaktbereiche
zwischen der Karosserie und dem beweglichen Teil in der geschlossenen
Position. Darüber
hinaus ist in der geöffneten
Position die in dem feststehenden Teil praktizierte Öffnung vollkommen
freigelegt.
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Die
Beschreibung einer besonderen, auf „Flushfenster" ausgerichteten Technik,
ist in der noch nicht veröffentlichten
Patentanmeldung FR-98 10 457 zu finden. Nach dieser Technik wird
eine Dichtung vorgesehen, die einen Rahmen bildet und den Rändern des
feststehenden Teiles entspricht, welche die Öffnung bilden. Diese Dichtung
weist einen ersten Teil, der einen Reiter bildet und die Ränder der feststehenden
Gruppe abdecken soll sowie einen zweiten Teil auf, der mindestens
eine sich zur Öffnung
hin erstreckende Dichtungslippe bildet, um den beweglichen Teil
zu berühren,
wenn dieser sich in der geschlossenen Position befindet.
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Diese
Technik ist den „Flushfenstern" gut angepasst. Sie
führt jedoch
einen zusätzlichen
Schritt bei der Montage der Abdeckvorrichtung ein, da die Dichtung,
welche den gesamten Umfang der Öffnung bedecken
soll, eingesetzt werden muss. Diese Dichtung muss darüber hinaus
vorher gefertigt und insbesondere so zusammengesetzt worden sein,
dass sie einen Rahmen bildet. Im Rahmen einer optimierten Industrialisierung
ist es wünschenswert,
derartige Vorgänge
zu eliminieren oder zumindest zu vereinfachen.
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Andererseits
ermöglichen „Flushfenster" das Realisieren
von glatt aussehenden Fahrzeugseiten, die ein beim Fahrzeugbau oft
gewolltes ästhetisches und aerodynamisches
Aussehen aufweisen. Tatsächlich
bietet das Konstruktionsprinzip der vom Anmelder dieses Patentes
entwickelten „Flushfenster" die Möglichkeit
eines kontinuierlichen oder bündig aussehenden Übergangs
zwischen der Abdeckvorrichtung und der Karosserie, ohne dass ein
weiteres Element, wie beispielsweise ein Stützrahmen, dieses kontinuierliche
Aussehen unterbricht.
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Jedoch
bildet das Vorhandensein einer Dichtung der oben beschriebenen Art
systematisch eine „geringfügige" Erhebung, die eine
eindeutig nicht gewollte Diskontinuität in das Erscheinungsbild einfügt. Diese
Diskontinuität „springt
einem in die Augen",
um so mehr, als es sich um das einzige hervortretende Element handelt.
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Die
Erfindung soll insbesondere diese Nachteile des bisherigen Standes
der Technik überwinden.
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Genauer
ist ein Ziel der Erfindung das Bereitstellen einer Abdeckvorrichtung
des Typs „Flushfenster", die gute Abdichteigenschaften
aufweist, ohne das äußere bündige Aussehen
des Systems zu stören.
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Noch
ein Ziel der Erfindung ist das Bereitstellen einer Abdeckvorrichtung,
die, zumindest bezüglich
der Dichtheit der Öffnung,
einfach und preiswert zu fertigen sein soll. Insbesondere zielt
die Erfindung auf die unabhängige
Realisierung und Montage einer Dichtung, welche sich über den
Umfang des im feststehenden Teil praktizierten Öffnung legen lassen soll.
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Ebenfalls
ist es ein Ziel der Erfindung, eine Abdeckvorrichtung bereitzustellen,
die sehr gute Abdichteigenschaften aufweist, wobei diese zumindest gleichwertig
und, falls möglich,
besser als die bereits bekannten Abdichtungstechniken sein sollen.
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Diese
Ziele sowie andere, die im Nachhinein ersichtlich werden, erreicht
man mit Hilfe einer Vorrichtung zum Abdecken einer Öffnung einer
Fahrzeugkarosserie, die eine auf diese Karosserie aufzusetzende
feststehende Gruppe und ein gegenüber dieser feststehenden Gruppe
bewegliches Teil umfasst, das eine in der feststehenden Gruppe angebrachte Öffnung abdeckt
oder freigibt, wobei sich die feststehende Gruppe und das bewegliche
Teil in der geschlossenen Position in einer selben Ebene befinden.
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Nach
der Erfindung umfasst die Vorrichtung eine Dichtung, die einen im
Wesentlichen starren Sockel aufweist und durch mindestens eine Abdichtungslippe
verlängert
wird, deren Ende die zum Inneren des Fahrzeugs gerichtete Fläche der
Abdeckvorrichtung berührt
und so zum Sockel hin zurückgefaltet
ist, dass etwaige Flüssigkeiten,
die zwischen dem beweglichen Teil und der feststehenden Gruppe eindringen,
so auf das freie Ende der Dichtung einwirken, dass dieses freie
Ende gegen das Element gedrückt
wird, mit dem es die Dichtheit sicherstellt, um diese zu verstärken, wobei
die Dichtung einen Rahmen bildet, der mit dem Umfang der besagten Öffnung übereinstimmt
und derart konzipiert ist, dass die Flüssigkeiten zumindest teilweise
in Richtung auf zu diesem Zweck vorgesehene Ablaufmittel geleitet werden.
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Die
Vorrichtung weist demnach eine Dichtung auf, die auf der zum Fahrzeuginneren
gerichteten Fläche
der Abdeckvorrichtung angebracht ist.
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So
erzielt man, von außen
gesehen, eine einwandfrei glatte Fläche für die „Flushfenster"-Gruppe, ohne bündiges oder überlappendes
Element irgendwelcher Art.
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Diese
neue Technik läuft
eindeutig der vorgefassten Meinung des Fachmanns zuwider, der davon überzeugt
ist, dass zum Erzielen einer guten Dichtheit, alle Spalten von außen zu verschließen sind,
um jegliches Eindringen von Flüssigkeiten
in diese Spalten zu vermeiden. Ferner ist er der Meinung, dass die Dichtung
so zu gestalten ist, dass sie keinen Druck seitens der Flüssigkeit
erfährt
(wenn er eine Innendichtung nach der Erfindung betrachtet, wird
der Fachmann diese eindeutig als unzuverlässig einschätzen und die Meinung vertreten,
dass insbesondere die unter Druck stehende Flüssigkeit die Dichtung zurückschieben
und dadurch zum Durchsickern der Flüssigkeit beitragen wird).
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Der
Patentanmelder hat jedoch nachgewiesen, dass dies systematisch nicht
eintritt. Im Gegenteil weist die Dichtung der Erfindung ausgezeichnete Dichteigenschaften
auf, weil das Vorhandensein der Flüssigkeit innerhalb der Dichtung
ausgenutzt wird. Dieses Ergebnis erzielt man insbesondere mit einer Dichtung,
die einen im Wesentlichen starren Sockel aufweist und durch mindestens
eine Dichtungslippe verlängert
wird, deren Ende zum erwähnten
Sockel hin zurückgefaltet
ist.
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Die
in die Dichtung eindringende Flüssigkeit drückt somit
die Lippe gegen die Glasscheibe und verstärkt somit in sehr effektiver
Weise die Dichtheit.
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Bevorzugterweise
werden der Sockel und die Dichtungslippe aus verschiedenen Werkstoffen gefertigt,
wobei die Lippe biegsam und der Sockel starrer ist.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführung
ist die Dichtung auf dem beweglichen Teil angebracht, wobei dieses
sich beim Öffnen
zum Inneren des Fahrzeugs hin bewegt.
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Wenn
sich das bewegliche Teil zum Fahrzeugäußeren hin bewegt, so wird die
Dichtung selbstverständlich
auf der feststehenden Gruppe angebracht.
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Nach
einem wichtigen Aspekt der Erfindung leitet die Dichtung die Flüssigkeit
zumindest teilweise auf besonders dafür vorgesehene Ablaufmittel
zu.
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Vorteilhafterweise
können
die Ablaufmittel in mindestens einem tragenden und/oder führenden Element
des beweglichen Teils ausgebildet sein.
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Nach
einem vorteilhaften Herstellungs- und Montagemodus wird zumindest
der Sockel der Dichtung durch Formen gefertigt.
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In
diesem Falle wird bevorzugterweise das gleichzeitige Formen der
Dichtung und der Verbindungsmittel zwischen dem beweglichen Teil
und dem mindestens einen tragenden und/oder führenden Element (und möglicherweise
anderer Elemente) aus einem einzigen Stück vorgesehen.
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Wenn
demnach die feststehende Gruppe auf der zum Fahrzeuginneren gewandten
Fläche
mindestens ein tragendes und/oder führendes Element des besagten
beweglichen Teils trägt,
so können
die Verbindungsmittel ein verbindendes Kugelgelenk mit dem erwähnten Stützungs-
und/oder Führungselement
aufweisen.
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Nach
einer ersten Variante der Erfindung wird vorgesehen, dass die Dichtung
mindestens zwei Dichtungslippen aufweist. Nach einer anderen Variante,
weist die Dichtung vorteilhafterweise einen Sockel auf, der ein
Dichtungselement aus Schaumstoff trägt.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls das Herstellungsverfahren für eine Vorrichtung
der oben beschriebenen Art. Nach diesem Verfahren wird demnach auf
der zum Fahrzeuginneren gewandten Fläche der Abdeckvorrichtung eine
Dichtung zwischen einem Rand der feststehenden Gruppe und einem Rand
des beweglichen Teils ausgebildet.
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Das
Verfahren umfasst somit insbesondere die folgenden Schritte:
- – Ausführung einer
Dichtung, die einen Rahmen bildet, der mit dem Umfang der Öffnung übereinstimmt
und einen im Wesentlichen starren Sockel aufweist, der durch mindestens
eine Dichtungslippe verlängert
wird, deren Ende die zum Inneren des Fahrzeugs gerichtete Fläche der
feststehenden Gruppe berührt
und derart in Richtung auf den erwähnten Sockel zurückgefaltet
ist, dass etwaige Flüssigkeiten,
die zwischen dem beweglichen Teil und der feststehenden Gruppe eindringen,
so auf das freie Ende der Dichtung einwirken, dass dieses freie
Ende gegen das Element gedrückt
wird, mit dem es die Dichtheit sicherstellt, um diese zu verstärken, wobei
die Dichtung derart konzipiert ist, dass die Flüssigkeiten zumindest teilweise
in Richtung auf zu diesem Zweck vorgesehene Ablaufmittel geleitet
werden;
- – Anbringen
der besagten, einen Rahmen bildenden Dichtung.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden deutlicher beim
Lesen der Beschreibung einer bevorzugten Ausführung der Erfindung, die lediglich
als veranschaulichendes und nicht einschränkendes Beispiel angegeben
ist sowie bei Betrachtung der beigefügten Zeichnungen, wobei:
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1 ein
Beispiel für
eine Abdeckungsvorrichtung des Typs „Flushfenster" zeigt, auf welches die
Erfindung vorteilhafterweise anwendbar ist;
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2 einen
Schnitt durch eine Ausführung der
Dichtung der Erfindung zeigt;
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Die 3 und 4 zwei
Dichtungsvarianten zeigen, die jeweils eine doppelte Lippe bzw.
ein Schaumstoffelement aufweisen.
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Die
Abdeckvorrichtung einer Öffnung
nach der Erfindung ist zum Ausrüsten
eines Fahrzeugs vorgesehen. Sie soll eine in der Fahrzeugkarosserie praktizierte Öffnung abdecken.
Eine derartige Öffnung
kann sich an der Fahrzeugseite, am Fahrzeugdach usw. befinden. Sie
kann eben oder gewölbt sein,
wobei sie der Karosserieoberfläche
angepasst ist.
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Diese
Abdeckvorrichtung ist beispielsweise vom Typ, der in den bereits
erwähnten
Patentdokumenten EP-0 778 168 und EP-0 857 844 beschrieben ist.
Obwohl weiter unten eine Abdeckvorrichtung beschrieben wird, deren
bewegliche Gruppe gleitend verschoben wird, ist es eindeutig einzusehen,
dass die Erfindung sich allgemein auf alle Typen von „Flushfenstern" anwenden lässt und
insbesondere auf „Flushfenster" mit schwenkbaren
beweglichen Teilen.
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In
dem in 1 dargestellten Beispiel umfasst die Abdeckvorrichtung
eine feststehende Gruppe, bestehend aus einem ersten Element 12 mit
einer allgemeinen C-Form (dessen Inneres zumindest teilweise die
im Fenster praktizierte Öffnung
begrenzt). Dieses Element 12 trägt Gleitschienen 161 und 162 , die
das bewegliche Teil 14 aufnehmen und sich parallel zu der
Verlängerung
der zwei Enden des C hin erstrecken. Die feststehende Gruppe umfasst
noch ein Element 13, das auf diesen Schienen 161 und 162 Platz
nimmt und die vierte Seite der Öffnung
begrenzt.
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Das
C-förmige
Element 12 kann ein- oder mehrteilig gefertigt werden.
Andererseits wird hier die allgemeine Form des beweglichen Teils
der Einfachheit halber als im Wesentlichen rechteckig angesehen.
Es ist dennoch einzusehen, dass es jede beliebige Form einnehmen
kann, insbesondere in Abhängigkeit
technischer und/oder ästhetischer
Zwänge.
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Wenn
das bewegliche Teil 14 sich in der geschlossenen Position
befindet, so liegt die gesamte Vorrichtung in einer einzigen Ebene.
Der Griff 11 ermöglicht
das Verriegeln des beweglichen Teils in dieser Position.
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Vorteilhafterweise
kann die Bewegung des beweglichen Teils 14 gegenüber dem
feststehenden Teils 12, 13 in zwei unabhängige Bewegungen
unterteilt werden:
- – eine im Verhältnis zu
der vom feststehenden Teil gebildeten Ebene senkrechte Bewegung,
die den Übergang
von einer geschlossenen und verriegelten Position, in der sich das
bewegliche Teil in derselben Ebene wie das feststehende Teil befindet und
die Öffnung
verdeckt, in eine Freigabeposition, bei der das bewegliche Teil
in eine Gleitebene gegenüber
dem feststehenden Teil verschoben wird, um das Gleiten zu ermöglichen.
Es
sei darauf hingewiesen, dass beim Übergang der geschlossenen Position
in die Freigabeposition, in der nachfolgend beschriebenen besonderen
Ausführung,
das bewegliche Teil leicht nach unten im Verhältnis zur Öffnung verschoben wird;
- – eine
zu der vom beweglichen Teil gebildeten Ebene parallele Verschiebung 15 innerhalb
der Gleitebene.
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Es
sind selbstverständlich
andere Bewegungen möglich.
So kann beispielsweise das bewegliche Teil einer Kurve folgen, welche
die zwei Bewegungen (Verriegelung/Entriegelung und Gleiten) miteinander verbindet.
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Der
Griff 11 (der eine Drehbewegung oder eine parallele Verschiebung
aufweisen kann), erlaubt einerseits das Wechseln der Ebene, beispielsweise mit
Hilfe einer schiefen Ebene, und andererseits das Gleiten.
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Obwohl
bei dem in 1 dargestellten Beispiel die
Fensteröffnung
eben und rechteckig ist, ist es ersichtlich, dass die Erfindung
auch auf jede andere Art von Öffnung
anwendbar ist. So kann insbesondere die Glasscheibe 14 gewölbt oder
gebogen sein und/oder eine beliebige Form aufweisen.
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Andererseits
betrifft die Vorrichtung der Erfindung insbesondere die Seitenwände eines
Fahrzeugs. Sie kann jedoch auch am Fahrzeugdach angewandt werden
und, ganz allgemein, an jeder Stelle, an der dies gewünscht wird.
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Die
Scheibe 14 kann aus Glas oder aus einem geeigneten, durchsichtigen
oder lichtdurchlässigen
Material sein. Sie kann aber auch aus demselben Werkstoff wie die
Karosserie gefertigt sein. Es sei ebenfalls darauf hingewiesen,
dass es möglich ist,
mehrere unabhängige
Glasscheiben zu verwenden, um eine Fensteröffnung zu verdecken (beispielsweise,
eine Scheibe die nach links und eine andere, die nach rechts läuft). Gegebenenfalls
kann eine der Scheiben unbeweglich sein.
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Wie
oben angegeben, schlägt
die Erfindung eine neue Technik zum Sicherstellen der Dichtheit zwischen
dem beweglichen und dem feststehenden Teil eines „Flushfensters" vor, wonach eine
Dichtung auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Fläche der
Abdeckvorrichtung ausgebildet ist. Dieser Ansatz ist vollkommen
neu und läuft
eindeutig der vorgefassten Meinung des Fachmanns zuwider. Es wird
nämlich
nicht vorgeschlagen, den Spalt zwischen den zwei betrachteten Elementen
von außen
zu schließen,
sondern es wird im Gegenteil das Eindringen von Flüssigkeit
in diesen Spalt in Kauf genommen, wobei der Ablauf der Flüssigkeit
gesteuert werden soll. Bevorzugterweise wird das Vorhandensein von Flüssigkeit
sogar als Verstärkung
der Dichtfunktion genutzt.
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Wenn
das bewegliche Teil nach Innen verschoben wird, wie in 1 gezeigt,
ist die Dichtung auf dem beweglichen Teil 14 angebracht
und die Dichtlippe berührt
das feststehende Teil.
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Im
Falle, in dem das bewegliche Teil nach innen verschoben wird, werden
die Rollen selbstverständlich
vertauscht: dann ist die Dichtung am feststehenden Teil angebracht
und die Dichtungslippe berührt
das bewegliche Teil, wenn sich die zwei Teile in der geschlossenen
Position befinden.
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2 zeigt
einen Schnitt durch eine Ausführung
einer derartigen Dichtung. Man sieht den Sockel 21 der
Dichtung, die mit dem Rand des beweglichen Teils 14 verbunden
ist und ein Stützteil 22 aufweist, das
sich über
den Spalt zwischen dem beweglichen Teil 14 und dem feststehenden
Teil 12 oder 13, erstreckt. Dieses Stützteil 22 trägt die Dichtungslippe 23,
die zum Spalt 24 hin umgebogen wird.
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Der
Sockel 21 wird beispielsweise aus starrem Kunststoff oder
Hartgummi geformt. Die Lippe 23 ist selbstverständlich biegsam.
Sie wird beispielsweise aus Elastomer oder aus weichem Kautschuk
gefertigt.
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Der
Sockel 21 muss starr sein, um sich unter den Verschlusskräften nicht
zu verformen. Dafür muss
die Dichtungslippe 23 biegsam sein, um sich der Scheibe 13 anzupassen
und einen guten zeitlichen Verformungswiderstand aufzuweisen (d.h.,
sie darf weder ihre Biegsamkeit noch ihre Federungseigenschaft verlieren,
nachdem sie Licht, Temperaturen usw. ausgesetzt wird).
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Wenn
eine Flüssigkeit
in den Spalt 24 eindringt, so verfolgt sie einen vom Pfeil 25 angedeuteten
Weg. Sie übt
demnach eine vom Pfeil 26 symbolisierte Kraft auf die Lippe 23 aus,
deren Effekt es ist, diese Lippe gegen das feststehende Teil 13 zu
drücken
und somit den Dichtungseffekt dieser Lippe 13 zu verstärken.
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Nach
der Erfindung wird demnach das Vorhandensein einer Flüssigkeit
zum verbessern der Dichtheit genutzt.
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Die
Dichtung der Erfindung bildet einen einzelnen Rahmen, der mit dem
Umfang der Öffnung übereinstimmt.
Er lässt
sich demnach leicht anbringen und befestigen.
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Bevorzugterweise
wird der Sockel 21 durch Formen direkt auf dem beweglichen
Teil 14 gefertigt. Die Herstellung ist dann sehr einfach
und die Dichtung kann gleichzeitig mit dem Formen anderer Teile gefertigt
werden.
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Andererseits
erfolgt vorteilhafterweise das Formen aus demselben Stück wie der
Sockel 21 der Mittel, die das Verbinden und das Führen des
beweglichen Teils mit und in den am feststehenden Teil angebrachten
Schienen ermöglichen.
Im dargestellten Beispiel handelt es sich um ein Kugelgelenk 27,
das in einem zu diesem Zweck vorgesehenen Zusatzteil in den Führungsschienen
angebracht wird. Es können
selbstverständlich
andere Formen und Mittel für diese
Verbindungs- und Führungszwecke
vorgesehen werden.
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Es
handelt sich demnach in 2 um einen Querschnitt durch
die Dichtung an ihrem (mit den Schienen übereinstimmenden) horizontalen
Teil. Die senkrechten Teile weisen selbstverständlich keinen Kugelgelenk 27 auf.
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Wenn
die Flüssigkeit
in den Spalt 24 eindringt, kann sie nicht in das Fahrzeuginnere
eindringen. Dafür
kann Flüssigkeit
in dem durch den Sockel 21 und der Lippe 23 gebildeten
Gehäuse
verbleiben. In diesem Falle wird die Flüssigkeit in natürlicher Weise
nach unten geleitet, und es sind Mittel vorgesehen, um sie zur unteren
Schiene 162 zu leiten, die Kanülen 181 , 182 aufweist,
welche das Ablaufen der Flüssigkeit
an der Karosserie sicherstellen. Diese Kanülen sind so ausgebildet, dass
sie sich über
den die Verbindung der Abdeckvorrichtung mit der Karosserie gewährleistenden
Kleberstrang hinaus erstrecken.
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Weitere
Verwirklichungen der inneren Dichtung nach der Erfindung sind denkbar.
So zeigen beispielsweise:
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3 eine
Dichtung mit einer Doppeltlippe 31, 32. Die zweite
Lippe 32 bietet eine zweite Sicherheit, sollte die erste
Lippe trotz allem nicht ausreichen;
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4 eine
innere Dichtung, in der die gekürzte
Lippe durch ein Schaumstoffelement 41 ersetzt wurde.