DE29924372U1 - Einführungsplatte für Rohrsysteme - Google Patents
Einführungsplatte für RohrsystemeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einführungsplatte für Rohrsysteme, besonders für den Einsatz in Telekommunikationstechnik, insbesondere für Einführung von Fernmelde- oder dergl. -kabeln, Schutzrohren usw. in Schächte, Gebäude, Verteiler etc., wobei die Einführungsplatte aus einem oder mehreren miteinander verbundenen, ganz- oder mehrteiligen Einführungsplattenelementen E1, E2 besteht, welche direkt oder über einen zwischengeschalteten Rahmen mit der Schacht- oder dergl. Öffnung verbunden sind.
Solche Einführungsplatten sind an sich bekannt.
Beispielsweise zeigt u.a. die DE 34 00 576 C2 eine Einführungsplatte für Schutzrohre oder dergl., bei der ein umlaufender Rahmen vorgesehen ist, der an mindestens zwei Seiten mit einem nach außen ragenden Dicht- und Arretierungsstreifen versehen ist. Die Einführungsplatte kann dabei als Einzelelement mit einer Durchführung oder als größere Platte mit mehreren Durchführungen ausgeführt sein.
Das DE-GM 74 34 471 zeigt eine Kabeleinführungsplatte, bei der der Hohlraum zwischen der bzw. den Stirnplatten eines Kabelschachtes und den in Durchbrechungen derselben eingesetzten Muffen mit Kunststoffschaum derart ausgefüllt ist, daß die Stirnplatten, die Muffen und der Kunststoffschaum einen monolithisch wirkenden Körper bilden.
Auch das DE GM 69 15 308 offenbart eine Kabeleinführungsplatte für Kabelschächte mit Kunststoffmuffen zur Durchführung der Kabel, bei der Kunstoffmuffen in eine Kunststoffplatte mit Lochungen zur Aufnahme der Muffen eingesetzt sind.
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Aus dem DE GM 69 22 513 ist ein mittig geteilter stapelbarer Kabeleinführungsbalken mit mehreren Durchbrüchen zum Umschließen der Kabeleinführungsmuffen bekannt geworden.
Das DE GM 74 42 390 beschreibt einen vorgefertigten Kabelschacht aus einem Unter- und einem Oberteil, der stirnseitig mit Kabeldurchführungsplatten versehen ist.
Diese Einführungsplatten sind sämtlich mit mehreren Durchführungen für Kabel bzw. Kabelschutzrohre ausgerüstet, wobei entweder eine bestimmte Anzahl nicht benötigter Durchführungen verschlossen werden müssen oder solche Einführungsplatten müssen in unterschiedlichen Größen, d.h. Platten mit je einer unterschiedlichen Anzahl Durchführungen, angefertigt werden, was einen großen Aufwand an Werkzeugen, Lagerhaltung, Planung etc. bedingt. Nachteilig ist auch bei den bekannten Einführungsplatten das Nachrutschen von Erdreich in die Einführungsplatte, da die Plattenebene etwa in der Mitte der Einführunsplatte angeordnet ist.
Der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen beschrieben ist, liegt daher die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile der bekannten Einführungsplatten zu beheben und eine Einführungsplatte zu schaffen, die flexibel den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden kann, einfach herstellbar und wirtschaftlich ist.
Mit der erfindungsgemäßen Einführungsplatte sind die Nachteile der bekannten Einführungsplatten, durch die Reduzierung auf ein Basiselement mit nur einer Durchführung, behoben. Dieses Element ist mittels seiner allseitig an den Rändern angebrachten Verbindungselemente auf einfache Weise zu größeren Einführungsplatten mit einer variierbaren Anzahl Durchführungen zusammensetzbar. Der Werkzeugaufwand zur Herstellung der Einführungsplatte, vorzugsweise aus Kunststoff, ist damit auf ein Minimum reduziert. Selbst die Lagerhaltung und die Manipulation und Anpassung an die jeweiligen Gegeben-
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heiten auf Baustellen ist somit auf wirtschaftliche, einfache und effektive Weise, gelöst. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß durch die Anordnung der Plattenebene 1 außen das Nachrutschen von Erdreich in die Einführunsplatte vermieden wird.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in den Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigt: ■''
Fig. 1 eine perspektivische Frontansicht der Einführungsplatte,
Fig. 2 einen Teilschnitt durch die Darstellung der Fig. 1,
Fig. 3 die Kombination mehrerer Einführungsplatten gem. Fig. 1,
Fig. 4 einen Kabelschacht mit eingesetzter Einführungsplatte aus vier Elementen,
Fig. 4 einen Kabelschacht mit eingesetzter Einführungsplatte aus vier Elementen,
Fig. 5 eine Ausführungsvariante der Fig. 1 und
Fig. 6 eine Ausführungsvariante der Fig. 3
Wie aus der Darstellung der Figuren 1 und 2 ersichtlich, ist eine Einführungsplatte E1 mit nur einer Durchführung 2 und einem umlaufenden Rand 3 in dessen vier Seiten 31,32,33,34 Verbindungsmittel in Form von Vertiefungen 35, 36 für die Aufnahme von Verbindungselementen V angeordnet sind, als Basiselement für d'en Aufbau auch größerer aus mehreren solcher Basiselemente bestehender Einführungsplatten E' vorgesehen, wobei etwa in der Mitte der Durchführung 2 eine Dichtlippe 21 zum sanddichten Verschließen der mit einem Rohr belegten Durchführung 2 vorgesehen ist, vorzugsweise im Herstellungsprozess, z.B. Kunststoff-Spritzgußverfahren, angeformt ist. Die Einführung langer Rohre in die Durchführung 2 der Einfuhrungsplatte E wird durch den von der Plattenebene 1 nach innen in die Durchführung 2 mündenden Einführungstrichter 4 erleichtert. Dazu is,t die Dichtlippe 21 in einer Position
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angebracht, die etwa der halben Dicke der Einführungsplatte E entspricht.. Beim Einschieben eines Rohres in die Durchführung 2 kann durch diese Anordnung die Dichtlippe 21 federn und dabei das Einschieben des Rohres erleichtern. In den Aufnahmen der 35,36 für die Verbindungselemente V ist ein Steg zur Fixierung dieser Verbindungselemente V vorgesehen, der gleichzeitig den aus mehreren Einführungsplatten E bestehenden Plattenverbund gegen Verschiebungen quer zur Plattenebene 1 sichert.
Die Einführungsplatte E kann beispielsweiW'auch mehrteilig ausgebildet sein. Die in den Abbildungen dargestellte Einführungsplatte E ist zweiteilig ausgebildet und in dieser Stellung verriegelt. Ihre Trennebene ist mit 6 bezeichnet.
Die Außenseite der Einführungsplatte E ist mit A bezeichnet. Die Plattenebene 1 liegt im Bereich der Aussenseite A, wodurch das Nachrutschen von Erdreich nach abgeschlossener Montage in die Einführunsplatte E verhindert wird.
Die Figuren 3 und 4 verdeutlichen den Aufbau einer aus vier Einführungsplatten E1 bestehenden Einführungsplatte E1. Dabei ist ersichtlich, daß die nach dem Nut- und Feder- Prinzip zusammen arbeitenden Verbindungsmittel 35,36 der einzelnen Einführungsplatten E1 mittels der an ihren vier Seiten vorgesehenen Aufnahmen 35,36 über die Verbindungselemente V korrespondieren und selbst größere Einheiten aus Einführungsplatten E1 problemlos aufgebaut werden können. Die Einführungsplatte E1 kann dabei entweder direkt mit dem , umgebenden Mauerwerk, Beton oder dergl. Werkstoff M oder unter Zwischenschaltung eines elastischen Ausgleichsstreifens S erfolgen. Der Ausgleichsstreifen S ist dabei so profiliert, daß er mit seinen Verbindungsmitteln V in die Verbindungsmittel 35,36 am Rand 3 der Eiriführungsplatte paßt.
Eine Ausführungsvariante der Einführungsplatte E1 ist in den Abbildungen 5 und 6 dargestellt, wobei die Fig. 5 wiederum eine einzelne, als Basiselement
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anzusehende Einführungsplatte E2 und Fig. 6 eine aus vier solchen Einführungsplatten E2 bestehende Einführungsplatte E* zeigt.
Die Einführungsplatte E2 ist ebenfalls mit Verbindungsmitteln, mit 37,38 bezeichnet, ausgestattet, die auch gem. dem Nut- und Feder- Prinzip aufgebaut sind, nur ohne Verbindungselemente V. Die Verbindung der einzelnen Einführungsplatten E2 zu einer größeren Einführungsplatte E* geschieht hierbei durch axiales Aufeinanderschieben der einzelnen Einführungsplatten E2, während die Einführungsplatte E' durch radiales Aufeinanderdrücken der einzelnen Einführungsplatten E1 entsteht, bis auf die Verbindung mit dem Ausgleichsstreifen S, der axial eingeschoben wird.
In mindestens einem Verbindungsmittel 37,38 (Nut 37) ist ein Wulst 51 und in der zugehörigen Feder 38 eine Hohlkehle 52 vorgesehen, die beim Aufeinanderschieben der einzelnen Einführungsplatten E2 zu einem größeren Verbund, d.h. Einführungsplatte E* miteinander verrasten. Zwei gegenüberliegende Ekken der Einführungsplatte E* sind beispielsweise in Form einer Abschrägung 7 eingekürzt.
Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die in den Ausführungsbeispielen dargestellten Verbindungsmittel 35, 36 bzw. 37,38 in der Art von Nut- und Feder- Verbindungen beschränkt. Zur Funktion des Zusammenbaus einzelner Einführungsplatten E1 bzw. E2 zu größeren Einheiten können auch andere Verbindungsmittel vorgesehen sein.
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A Außenseite der Einführungsplatte
E1, E2 Einführungsplatte
E', E größerer Verbund von Einführungsplatten E1 ,E2
M Mauerwerk
S Ausgleichsstreifen
V Verbindungselement
1 Plattenebene
2 Durchführung
3 Rand
4 Einführungstrichter
5 Steg
6 Trennebene
7 Abschrägung
8 Dichtlippe 31,32,33,34 Randseiten 35,36 Aufnahmen für Verbindungselemente V
37 Nut der Verbindungsmittel
38 Feder der Verbindungsmittel
39 Wulst
40 Hohlkehle
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Claims (9)
1. Einführungsplatte E für Rohrsysteme, wie beispielsweise der Telekommunikationstechnik, insbesondere für die Einführung von Fernmelde- oder dergl. -kabeln, Schutzrohren usw. in Schächte, Gebäude, Verteiler und etc., wobei die Einführungsplatte aus einem oder mehreren miteinander verbundenen, ganz- oder mehrteiligen Einführungsplattenelementen E1, E2 besteht, welche direkt oder über einen zwischengeschalteten Rahmen mit der Schacht- oder dergl. Öffnung verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß um die Einführungsplatte (E1, E2) ein umlaufender Rand (3) mit auf mindestens einer seiner vier Seiten (31, 32, 33, 34) angeordneten Verbindungsmitteln (35, 36; 37, 38) für die Verbindung mit einem Ausgleichsstreifen (S) und/oder weiteren Einführungsplatten (E1, E2) zu größeren Einführungsplatten (E', E*) vorgesehen ist, die Einführungsplattenebene (1) im Bereich der Außenseite (A) der Einführungsplatte (E1, E2) liegt und von der Einführungsplattenebene (1) ein Einführungstrichter (4) in die Durchführung (2) mündet.
2. Einführungsplatte E nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (35, 36) als symmetrisch angeordnete Aufnahmen für Verbindungselemente (V) ausgebildet sind.
3. Einführungsplatte E nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (37, 38) als Nut- (37) und Feder- (38) -Verbindungen ausgebildet sind.
4. Einführungsplatte E nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Durchführung (2) eine Dichtlippe (21) in einer Position, die etwa 0,5 × Dicke der Einführungsplatte (E) entspricht, angeordnet ist.
5. Einführungsplatte E nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe (21) angeformt ist.
6. Einführungsplatte E nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die als Aufnahmen für die Verbindungselemente (V) ausgebildeten Verbindungsmittel (35, 36) etwa in der Mitte des Randes (3) der Einführungsplatte (E1) durch einen Steg (5) und die Verbindungselemente (V) durch einen entsprechenden Schlitz geteilt sind.
7. Einführungsplatte nach Anspruch 1 und einen der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß ein zwischen der Innenfläche der Öffnung im Mauerwerk (M) bzw. der Schachtöffnung und dem Rand (3) der Einführungsplatte (E1, E2) verbleibender Raum mindestens auf einer Seite durch einen Ausgleichsstreifen (S) ausgefüllt ist.
8. Einführungsplatte E nach Anspruch 1 und einen der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichsstreifen (S) profiliert ausgebildet ist und aus einem Elastomer oder Kunststoff besteht.
9. Einführungsplatte E nach Anspruch 1 und einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichsstreifen (S) aus einem Schaumstoff besteht.
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Legal Events
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R071 | Expiry of right |