DE9405298U1 - Preisanzeigevorrichtung für Getränke in Pfandflaschen - Google Patents
Preisanzeigevorrichtung für Getränke in PfandflaschenInfo
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Description
ESSELTE METO INTERNATIONAL GMBH
Westerwaldstraße 3-13
64646 Heppenheim
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64646 Heppenheim
Unser Zeichen: PA-94/10-DE-GM
Die Erfindung bezieht sich auf eine Preisanzeigevorrichtung für Getränke in Pfandflaschen, mit einer plattenförmigen
Grundplatte, auf der vier jeweils eine Preisangabe repräsentierende Anzeigeelemente lösbar befestigt sind.
In Verkaufseinrichtungen wird der für Getränke in
Pfandflaschen geforderte Preis üblicherweise mittels hinreichend großer - und somit für den Kunden leicht
ablesbarer - Preisanzeigeschilder wiedergegeben. Sie werden im Regelfall an der Decke oder Wand des Verkaufsraumes über
den Getränkekästen befestigt und enthalten den (bisherigen) gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vier separate
Preisangaben für:
- den Preis einer Einzelflasche (ausschließlich des Pfandpreises),
- das Pfandgeld einer Einzelflasche,
- den Preis eines kompletten Gebindes (Kasten), ausschließlich des Pfandpreises und
- das Pfand für ein komplettes Gebinde.
Im Stande der Technik sind somit auf jeder Preisanzeigevorrichtung vier Anzeigefelder auf einer
plattenförmigen Grundplatte vorgesehen, die im Regelfall zur Halterung, d.h. lösbaren Befestigung eines Satzes von
ablesbaren Anzeigeeleraenten dienen. Jeder dieser Sätze
besteht aus mehreren, nebeneinander angeordneten Ziffern (und ggf. weiteren Zeichen) und repräsentiert eine Preisangabe. Um
mit einer relativ kleinen Anzahl an Anzeigeelementen beliebige Preise anzeigen zu können, ist in der Regeln auf
jedem von ihnen eine einzige Ziffer aufgedruckt.
Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen I ZR 218/91 vom 14. Oktober 1993) sind Verkäufer jedoch seit
kurzem verpflichtet, den Getränkepreis und das Pfandgeld gesondert anzugeben und zu einem Gesamtpreis
zusammenzuführen. Daher erweist sich als notwendig, die bisherigen Preisanzeigevorrichtungen um zwei Felder zur
Angabe des Gesamtpreises einer Flasche und eines Gebindes (Kastens) zu erweitern.
Die naheliegende Lösung, auf den bisher verwendeten Preisanzeigevorrichtungen zusätzliche Felder vorzusehen,
verbietet sich, da im Regelfall keine hinreichend große Fläche zur Verfügung steht. Die Inhaber von Pfandflaschen
vertreibenden Verkaufseinrichtungen sehen sich daher
gezwungen, die konventionellen - in hohen Stückzahlen verwendeten - Preisanzeigeschilder aus Kunststoff der
Entsorgung zuzuführen bzw. einzulagern und durch neue, größere Informationsträger zu ersetzen.
Als nachteilig ist anzusehen, daß beim Ersetzen der herkömmlichen Preisanzeigeschilder nicht unerhebliche Kosten
anfallen und daß bei der Entsorgung, d.h. Verbrennung oder Deponierung relativ hohe Umweltbelastungen entstehen.
Ausgehend vom Stande der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, in preiswerter und umweltfreundlicher Weise
Preisanzeigevorrichtungen gattungsgemäßer Art zu schaffen, die den rechtlichen Anforderungen genügen.
Erfindungsgemäß wird das Problem gelöst durch eine separate,
an der unteren Berandung der Grundplatte fixierte, in der Ebene der Grundplatte verlaufende, plane Zusatzplatte, auf
der zwei nebeneinander positionierte Anzeigeelemente lösbar befestigt sind, wobei die Breite der Zusatzplatte ein
mehrfaches ihrer Höhe ist.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, die Fläche der herkömmlichen, in der Regel bereits vorhandenen
Preisanzeigevorrichtungen durch eine separate Zusatzplatte zu vergrößern und die zusätzlichen Aufnahmeeinrichtungen und
Anzeigeelemente auf letzter anzubringen. Die plane Zusatzplatte verläuft in der Ebene der Grundplatte und ist an
ihrer unteren Berandung fixiert, um einerseits das Ablesen zu erleichtern, andererseits die Befestigung an freischwebend
aufgehängten oder an einer Wand befestigten Preisschildern durch die Vermeidung unerwünschter Drehmomente - die
anderenfalls von den Befestigungselementen aufzunehmen wären - zu erleichtern. Weiterhin ist auch dem Personal die
Anbringung der Zusatzplatte unschwer möglich, da die untere Berandung unproblematisch erreichbar ist. Die Zusatzplatte
wird aus ästhetischen Gründen optisch der Grundplatte angepaßt. Auf der Zusatzplatte angebrachte
Aufnahmeeinrichtungen dienen zur Halterung zweier (jeweils einen Preis angebenden) Anzeigeelemente, die im Regelfall den
auf der Grundplatte verwendeten optisch ähneln. Außerdem werden die beiden Anzeigeelemente nebeneinander angeordnet,
wobei die Breite der Zusatzplatte ein mehrfaches, d.h. zumindest etwa das doppelte ihrer Höhe ist, so daß
Materialkosten durch eine Minimierung der Fläche eingespart werden.
Die Vorteile in der Erfindung bestehen vornehmlich darin, daß bereits vorhandene Preisanzeigevorrichtungen mit minimalem
finanziellen Aufwand und umweltfreundlich den rechtlichen Anforderungen anpassbar sind.
Um die entstehenden Preisschilder optisch ansprechend zu gestalten, bietet sich an, die Breite der Zusatzplatte
übereinstiinmend mit der der Grundplatte zu wählen, so daß
unschöne, den Gesamteindruck störende Stufen vermieden sind.
Als Aufnahmeeinrichtungen zur Halterung der Anzeigeelemente
kommen vorzugsweise - an sich bekannte - Schächte mit einer oberseitigen Öffnung zur Verwendung, in die die
Anzeigeelemente eingeschoben werden.
Die Anzeigeelemente sind in der Regel rechteckförmige Karten
aus Kunststoff, deren Vorder- und Rückseite mit jeweils einer Ziffer und/oder einem Sonderzeichen, wie einem Komma,
beschriftet sind. Jeweils ein kompletter Satz von Karten wird an der (nicht in den Schacht einzuschiebenden) Oberseite
mittels einer Drahtspirale miteinander verbunden, so daß keine einzelnen Karten verlorengehen können. Alternativ ist
denkbar, für jeden wiederzugebenden Preis ein einzelnes, entsprechend bedrucktes Anzeigeelement zu verwenden.
Insbesondere auf der Zusatzplatte kann auch ein sich horizontal erstreckendes Profil mit einer darin eingehakten,
transparenten Abdeckleiste ist als Aufnahmeeinrichtung eingesetzt werden, wobei die Anzeigeelemente zwischen dem
Profil und der Abdeckleiste angeordnet sind. Derartige Profile sind unter der Bezeichnung "Scannerleiste"
kommerziell erhältlich. Im konkreten kann jedem Anzeigeelement der Zusatzplatte ein eigenes Profil zugeordnet
oder beide Anzeigeelemente in ein gemeinsames Profil eingebracht werden.
Zur Vereinfachung der Herstellung der Zusatzplatte und aus ästhetischen Gründen bietet sich an, ihre obere, der
Grundplatte benachbarte Berandung zumindest im mittigen
Bereich geradlinig zu wählen und parallel zur unteren Berandung der Grundplatte zu orientieren.
Soll die Zusatzplatte durch eine Klebeverbindung an der Grundplatte befestigt werden, erweist sich zur Realisation
einer möglichst hohen Festigkeit als vorteilhaft, die aneinander anliegenden Flächen beider Platten möglichst groß
zu wählen. Da die konventionellen Grundplatten jedoch im mittleren Bereich mit den Aufnahmeeinrichtungen für die
Anzeigeelemente versehen sind, steht nur ihre dem unteren Rand benachbarte, relativ kleine Fläche zur Verfügung. Da die
seitlichen Berandungen der Grundplatten jedoch nicht belegt sind, bietet sich an, die Zusatzplatte an beiden seitlichen
Rändern mit über ihre obere Berandung nach oben hinausragenden, im wesentlichen rechteckförmigen Schenkeln zu
versehen, die vorzugsweise auf die Vorderseite der Grundplatte aufgeklebt sind. Im Ergebnis ist eine optimale
Festigkeit der Klebeverbindung realisierbar. Anzumerken ist, daß sich derartige Schenkel auch als optisch reizvoll
erweisen, falls ein größerer Abstand zwischen Grundplatte und Zusatzplatte gewünscht ist.
Wie bereits bemerkt wurde, kann die Befestigung der Zusatzplatte an der Vorder- oder Rückseite der Grundplatte
durch eine Klebeverbindung, im speziellen durch ein doppelseitig adhäsives Klebeband erfolgen. Der Vorzug besteht
in der Festigkeit und in der leichten und schnellen Realisierbarkeit der Verbindung.
Alternativ oder zusätzlich zu einer Klebung kann die Zusatzplatte auch durch Ketten und/oder (textile) Bänder
und/oder Drähte an der Grundplatte fixiert werden. Eine derartige Befestigung bietet sich insbesondere an, falls die
Zusatzplatte im Abstand unterhalb der Grundplatte aufgehängt wird.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnungen näher erläutert. Sie zeigen in schematischer Darstellung in
Figur 1: eine Preisanzeigevorrichtung mit einer Zusatzplatte
mit seitlich angeordneten, überstehenden Schenkeln,
Figur 2: eine Preisanzeigevorrichtung mit einer Zusatzplatte mit geradliniger oberer Berandung,
Figur 3: eine Preisanzeigevorrichtung mit einer daran aufgehängten
Zusatzplatte
Figur 4: die Draufsicht auf eine Zusatzplatte, Figur 5: einen Schnitt durch eine Zusatzplatte.
Die in Figur 3 dargestellte Preisanzeigevorrichtung besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einer planen Grundplatte
(4) mit einer an ihrer unteren Berandung befestigten Zusatzplatte (1), die in der Ebene der Grundplatte (4)
verläuft, und deren Breite mit der der Grundplatte (4) übereinstimmt. Die Ecken sowohl der Zusatzplatte (1) als auch
der Grundplatte (4) sind abgerundet. Die der oberen Berandung benachbarte Fläche der Grundplatte (4) ist mit zwei vertikal
übereinander angeordneten Schienen (8) versehen, die eine in der Zeichnung nicht erkennbare Nut aufweisen, in die ein (die
Art des angebotenen Getränks angebendes) Schild (6) seitlich eingeschoben ist. Unter dem Schild (6) sind vertikal
übereinander zwei Aufnahmeeinrichtungen (7, 7') an der Grundplatte (4) befestigt, in die Anzeigeelemente (5, 5') von
oben her eingeschoben sind. Die obere Aufnahmeeinrichtung (7) enthält vier nebeneinander angeordnete Anzeigeelemente (5),
die den Preis eines kompletten Getränke-Kastens inklusive
Pfand repräsentieren. Links neben diesen Anzeigeelementen (5) sind drei kleinere Anzeigeelemente (5') positioniert, welche
den Preis einer einzelnen Flasche inklusive Pfand wiedergeben. Die gleichartigen Anzeigeelemente (5, 5') der
unteren Aufnahmeeinrichtung (7') sind lediglich geringfügig kleiner als die der oberen (7) und stellen die jeweiligen
Preise ohne Pfand dar. Erfindungsgemäß ist die Preisanzeigevorrichtung mit einer Zusatzgrundplatte (1)
ausgestattet, die an der unteren Berandung der Grundplatte (4) befestigt ist und zwei weitere Anzeigeelemente (3)
enthält. Letztere sind mittels einer transparenten Abdeckleiste in den profilartigen Aufnahmeeinrichtungen (2)
befestigt; sie geben den Pfandpreis der Einzelflaschen und des gesamten Kastens wieder. Die obere Berandung der
Zusatzplatte (1) ist in in geringem Abstand unterhalb der unteren Berandung der unteren Aufnahmeeinrichtung (7') der
Grundplatte (4) positioniert. An den seitlichen Rändern der Zusatzplatte (1) sind weiterhin nach oben überstehende,
rechteckförmige Schenkel (9) vorhanden. Anzumerken bleibt, daß die Zusatzplatte (1) auf die in der Zeichnung
dargestellte Oberseite der Grundplatte (4) geklebt ist.
Die in Figur 2 wiedergegebene Preisanzeigevorrichtung weist eine Zusatzplatte (1) mit gerader oberer Berandung auf; zur
Materialersparnis sind keine nach oben überstehenden Schenkel vorgesehen.
Die in Figur 3 dargestellte Preisanzeigevorrichtung ist mit einer im vertikalen Abstand von der Grundplatte (4)
aufgehängten Zusatzplatte (1) ausgestattet. Je eine Kette (10) verläuft in der Nähe der seitlichen Berandungen der
Zusatzplatte (1) und der Grundplatte (4) und verbindet beide Platten (1,4) miteinander.
Figur 4 zeigt die Ansicht einer Zusatzplatte (1) mit seitlich hochgezogenen, zur sicheren Befestigung dienenden Schenkeln
(9). Die Höhe der Schenkel (9) entspricht etwa der doppelten Höhe des mittleren Bereiches der Zusatzplatte (1). Ihre obere
Berandung (12) verläuft im mittigen Bereich exakt horizontal und geradlinig. Die Anzeigeelemente (3) sind in
schachtförmige Aufnahmeeinrichtungen (2) von oben her eingeschobene Kunststoffkarten. Ein aufgedruckter, farbiger
Randstreifen (11) verbessert das Aussehen der Zusatzplatte (1), insbesondere, falls auch die Grundplatte (4) mit einem
gleichartigen, umlaufenden Streifen ausgestattet ist.
Anhand des in Figur 5 dargestellten Schnittes ist die nach oben offene, schachtähnliche Form der Aufnahmeeinrichtungen
(2) erkennbar. Die dem Anzeigeelement (3) benachbarten Teile der schachtförmigen Aufnahmeeinrichtung (2) sind
naheliegenderweise transparent.
Im Ergebnis erhält man eine Preisanzeigevorrichtung für Getränke in Pfandflaschen, die mit geringem Aufwand den
rechtlichen Anforderungen angepaßt ist.
Claims (11)
1. Preisanzeigevorrichtung für Getränke in Pfandflaschen, mit
einer plattenförmigen Grundplatte, auf der vier jeweils eine Preisangabe repräsentierende Anzeigeelemente lösbar befestigt
sind, gekennzeichnet durch eine separate, an der unteren Berandung der Grundplatte (4) fixierte, in der Ebene der
Grundplatte (4) verlaufende, plane Zusatzplatte (1), auf der zwei nebeneinander positionierte Anzeigeelemente (3) lösbar
befestigt sind, wobei die Breite der Zusatzplatte (1) ein mehrfaches ihrer Höhe ist.
2. Preisanzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Zusatzplatte (1) mit der
Breite der Grundplatte (4) übereinstimmt.
3. Preisanzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeelemente (3) in
schachtförmige Aufnahmeeinrichtungen (2) mit einer
oberseitigen Öffnung einschiebbar sind.
4. Preisanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeelemente (3) an ihrer
Oberseite durch eine Drahtspirale miteinander verbundene Karten aus Kunststoff sind.
5. Preisanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeelemente (3)
insbesondere auf der Zusatzplatte (1) in Aufnahmeeinrichtungen (2) befestigt sind, die aus einem sich
horizontal erstreckenden Profil und einer darin eingehakten, transparenten Abdeckleiste bestehen, wobei die
Anzeigeelemente (3) zwischen dem Profil und der Abdeckleiste angeordnet sind.
6. Preisanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Berandung (12) der
Zusatzplatte (1) zumindest im mittleren Bereich horizontal verläuft.
7. Preisanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzplatte (1) an beiden
seitlichen Rändern mit über ihre obere Berandung (12) nach oben hinausragenden, im wesentlichen rechteckförmigen
Schenkeln (9) versehen ist.
8. Preisanzeigevorrichung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzplatte (1) durch eine
Klebeverbindung auf der Vorder- oder Rückseite der Grundplatte (4) befestigt ist.
9. Preisanzeigevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein doppelseitig adhäsives Klebeband
zwischen der Grundplatte (4) und der Zusatzplatte (1) angeordnet ist.
10. Preisanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzplatte (1) an der
Grundplatte (4) durch Ketten (10) und/oder Bänder und/oder Drähte an der Grundplatte (4) befestigt ist.
11. Preisanzeigevorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzplatte (1) im Abstand von der
Grundplatte (4) angeordnet ist.
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