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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft ein Preisschild für den Verkauf von Salaten,
Essigwaren o. dgl. aus offenen Aufbewahrungsgefäßen in Lebensmittelgeschäften, Metzgereien,
Imbißbetrieben u. ä.
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Für den Warenverkauf in Lebensmittelgeschäften, Metzgereien, Imbißbetrieben
u.~ä. werden bekanntlich Preisschilder benötigt. Im Falle von Salaten, Essigwaren,
o. dgl., welche in offenen Aufbewahrungsgefäßen angeboten werden, sollte jedem Aufbewahrungsgefäß
ein Schild zur Preisauszeichnung zugeordnet sein.
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Diese einfache Forderung erweist sich jedoch in der Praxis manchmal
al als ausgesprochen problematisch.
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Zum einen ist es kaum möglich, mindestens jedoch für die spätere Handhabung
hinderlich, Schilder an den Aufbewahrungsgefäßen direkt anzubringen, z. B. auf deren
Rand aufzustecken; zum anderen steht meist kaum genügend Platz vor oder neben den
Aufbewahrungsgefäßen zur Verfügung, insbesondere wenn die Aufbewahrungsgefäße innerhalb
Kühlthekenplaciert werden und auf deren begrenzter Stellfläche möglichst viele Aufbewahrungsgefäße
untergebracht werden müssen. Eine eindeutige Zuordnung von Preisschildern ist dadurch
zumindest erschwert. Außerdem können separat aufgestellte Preisschilder leicht um-
oder herabfallen, sich verdrehen und verschieben und so mangels Lesbarkeit bzw.
eindeutiger Zuordnung ihre Funktion verlieren. Dieser Verlust braucht einem Verkäufer
noch nicht einmal sogleich aufzufallen, da solche Preisschilder üblicherweise außerhalb
seiner Blickrichtung angebracht sind Hier setzt nun die Erfindung an. Ihr liegt
die Aufgabe
zugrunde, ein Preisschild vorzuschlagen, welches einem
offenen Aufbewahrungsgefäß auch bei geringstem Stellraum eindeutig und leicht kontrollierbar
zugeordnet werden kann, ohne einer Handhabung hinderlich zu sein.
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Diese vielfältige Aufgabe kann überraschend einfach dadurch gelöst
werden, daß das Preisschild eine incit mit dem Stiel eines Schöpflöffels bildet
unter Wahrung der äußeren Form des Schöpflo'ffeis.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß für den hier interessierenden
Warenverkauf in jedem Falle Schöpflöffel zur Verfügung stehen müssen, um nämlich
Salate, Essigwaren o. dgl. ihren Aufbewahrungsgefäßen entnehmen und den Käuferwünschen
entsprechend abwiegen zu können. Je nach Verwendungszweck kann es sich dabei um
Schöpflöffel mit einer geschlossenen oder aber einer mit Ablauföffnungen versehenen
Laffe handeln. Aus hygienischen, wie auch geschmacklichen Gründen ist es üblich,
für jedes Aufbewahrungsgefäß einen eigenen Schöpflöffel vorzusehen. Wesentlich daran
ist, daß die Schöpflöffel durch ihre Lage innerhalb eines Aufbewahrungsgefäßes diesem
jeweils eindeutig zugeordnet sind und dafür keinen besonderen Raum benötigen. Sie
sind im übrigen für Käufer wie Verkäufer gleichermaßen gut sichtbar. -Es ist das
besondere Verdienst der Erfindung erkannt zu haben, daß ein solcher Schöpflöffel
praktisch die an ein Preisschild zu stellenden Forderungen bereits erfüllt und sich
damit auch zu einem Informationsträger eignet.
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Nach dem Vorschlag der Erfindung soll die äußere Form des Schöpflöffels
gewahrt bleiben, d. h. das Preisschild soll nicht über den Rand des Stiels hinausgehen.
Die sichtbare Seite des Stiels, also seine Oberseite
muß natürlich
so geformt und bemessen sein, daß sich darauf ein lesbares Preisschild anordnen
läßt. Das ist jedoch bei Schöpflöffeln für eine gewerbliche Verwendung meist schon
der Fall. Die Oberseite des Stiels bietet dabei genügend Fläche für die Anordnung
eines Preisschildes. Durch die erfindungsgemäße Maßnahnie wird weder die Handhabung
des Schöpflöffels selbst noch die seines zugehörigen Aufbewahrunasgefäßes beeinträchtigt.
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Der Vorschlag der Erfindung ergibt für die hier interessierende Preisauszeichnung
gleich mehrere nennenswerte Vorteile, so eine bessere Zuordnung und Kontrollmöglichkeit,
einen geringeren Raum- und Materialbedarf, wie auch weniger Reinigungsaufwand.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist das Preisschild unmittelbar
auf dem Stiel deschöpflöffels aufgepräft, aufgedruckt, aufgebrannt, aufgeätzt oder
in ähnlicher Weise dauerhaft aufgebracht. - Es handelt sich dabei um eine besonders
einfache und hygienische Ausführungsform. Angesichts der verhältnismäßig geringen
Herstellungskosten bei Wahl eines entsprechenden Materials, zt B. Kunststoff, lohnt
eine solche Ausführungsform schon bei kurzfristigem Gebrauch. Sie kommt selbst bis
hin zu einer einmaligen Verwendung in Betracht, indem bei bestimmten Waren mit den
einzelnen Packungseinheiten gleich Schöpflöffel mitgeliefert werden. In den Fällen
ist es auch denkbar, daß die Schöpflöffel das Preisschild zunächst nur mit der Bezeichnung
der Ware tragen, während der aktuelle Preis noch ergänzt werden kann.
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Ebensogut kann das Preisschild aus einer bedruckten, geprägten, gestanzten
oder ähnlich gestalteten Selbstklebefolie bestehen, welche auf dem Stiel des Schöpflöffels
aufgeklebt ist. - Diese Ausführungsform eignet sich ganz besonders für eine wahlweise
nachträgliche Preisauszeichnung. Die Selbstklebefolie kann insbesondere
eine
transparente Kunststoff-Folie sein, welche im Siebdruckverfahren bedruckt wurde.
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Ein anderer Vorschlag sieht vor, daß das Preisschild aus einzelnen
selbstkelbenden Buchstaben, Ziffern oder sonstigen Zeichen zusammengesetzt ist,
welche auf dem Stiel des Schöpflöffeis aufgeklebt sind. Zweckmäßigerweise sind die
Buchstaben, Ziffern oder sonstigen Zeichnen Stanzteile aus einer Kunststoff-Folie,
insbesondere Polyvinylchlorid-Folie.
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Die Erfindung kann auch in der Weise verwirklicht werden, daß das
Preisschild für handschriftliche Informationen vorgesehen wird, indem der Stiel
des Schöpflöffels auf seiner Oberseite mindestens teilweise aufgerauht oder anderweitig
als Schreibgrund vorbereitet ist. - Die Beschriftung könnte mit wischfesten Stiften
vorgenommen werden, insbesondere spirituslöslichen Stiften.
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In weiterer Ausgestaltung des Erfin-ngsgedankens ist das Preis schild
als ein verhältnismäßig steifes Teilt. h. als Platte o. ä. ausgebildet, welches
vom Stiel des Schöpflöffels form- und kraftschlüssig gehalten ist. Vorteilhaft weist
der Stiel des Schöpflöffels auf seiner Oberseite eine Aussparung, Anschläge o. dgl.
au£ mit seitlichen Begrenzungen, die mit wachsender Entfernung vom Grund nach innen
vorspringen.
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Schließlich kann das Preisschild in bekannter Weise magnetisch sein
und der Stiel des Schöpflöffeis metallisch. Besteht der Stiel des Schöpflöffeis
dagegen nicht aus Metall, z. B. aus Kunststoff, genügt auch eine metallische Einlage.
Letztere kann gleichzeitig als Armierung wirken und dem Stiel bessere Festigkeitseigenschaften
verleihen. Vorteilhaft besitzt dabei der
Stiel eine Aussparung,
Anschläge o. dgl. zur formschlüssigen Aufnahme des Preisschildes.
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Die Erfindung wird nachstehend weiter anhand der Zeichnung für drei
verschiedene Ausführungsbeispiele beschrieben. Darin zeigen: Figur 1 ein Preisschild
in Form einer bedruckten Selbstklebefolie, welche auf dem Stiel eines Schöpflöffels
aufgeklebt ist, in perspektivischer Ansicht, Figur 2 ein Preisschild in Form einer
Platte, welche vom Stiel eines Schöpflöffels form- und kraftschlüssig gehalten ist,
ebenfalls in perspektivischer Ansicht, Figur 3 den Gegenstand nach Figur 2 im Schnitt
entlang der Linie III-IIT, etwas vergrößert dargestellt, und Figur 4 eine dritte
Ausführungsform, bei der das Preisschild magnetisch ist und der Stiel des Schöpflöffels
aus Kunststoff besteht mit einer metallischen Einlage, in schnittbildlicher Darstellung,
entsprechend Figur 3.
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Nach Figur 1 hat ein Preisschild die Form einer bedruckten Selbstklebefolie
1. Es handelt sich bei um eine im Siebdruckverfahren bedruckte transparente Kunststoff-Folie.
Das Preisschild, das ist hier die Selbstklebefolie 1, ist erfindungsgemäß mit einem
Schöpflöffel 2 zu einer Einheit verbunden, nämlich auf die Oberseite seines Stiels
3 aufgeklebt. Die Selbstklebefolie 1 ragt dabei an keiner Seite über den Stiel 3
hinaus. Der Schöpflöffel 2 weist im übrigen eine Laffe 4 auf. Diese ist hier geschlossen,
könnte aber auch ebensogut mit Ablauföffnungen versehen sein.
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Nach den Figuren 2 und 3 ist das Preisschild eine Platte 5 aus Kunststoff,
welche zwischen Anschlägen 6 gehalten ist. Die Anschläge 6 verlaufen mit Unterbrechungen
7 an der Oberseite des Stiels 3 und bilden teilweise auch seine Längskanten. Die
Anschläge 6 besitzen für die Platte 5 seitliche Begrenzungen 8, welche mit wachsender
Entfernung vom Grund, d. h.
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hier von der Oberseite des Stiels 3 nach innen vorspringen. Auf diese
Art und Weise ist die Platte 5 nicht nur form- sondern auch kraftschlüssig gehalten.
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Die Unterbrechungen 7 ermöglichen es, die Platte 5 seitlich zu erfassen
und auszuwechseln.
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Nach Figur 4 hat das Preisschild wiederum die Form einer Platte 5,
diese ist jetzt jedoch magnetisch.
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Der Stiel 3 des Schöpflöffels 2 besteht hier aus Kunststoff und besitzt
eine metallische Einlage 9.
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Auch hier verhindern Anschläge 6 ein Verrutschen.
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Die Anschläge 6 brauchen jedoch jetzt nur noch eine in etwa formschlüssige
Verbindung mit der Platte 5 zu ergeben, da die zwischen der Platte 5 und der Einlage
9 wirksamen Magnetkräfte im übrigen das Preisschild bereits in der gewünschten Lage
halten. Die seitlichen Begrenzungen 8 können in diesem Falle einfach parallel und
in geringem Abstand zu der Platte 5 verlaufen.
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Bezugszeichenliste 1 Selbstklebefolie 2 Schöpflöffel 3 Stiel 4 Laffe
5 Platte 6 Anschlag 7 Unterbrechung 8 Begrenzung 9 Einlage
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