DE8007977U1 - Werbeträger in Form eines Prismas - Google Patents
Werbeträger in Form eines PrismasInfo
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-
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- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09F—DISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
- G09F1/00—Cardboard or like show-cards of foldable or flexible material
- G09F1/04—Folded cards
- G09F1/06—Folded cards to be erected in three dimensions
-
- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09F—DISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
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Description
Die Erfindung betrifft einen Werbeträger in Form eines Prismas nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Werbeträger, auch Display genannt, spielen beim Verkauf zahlreicher Waren insbesondere in Warenhäusern,
Supermärkten und ähnlichen Selbstbedienungsgeschäften eine erhebliche Rolle. Sie werden meist aus Karton oder Wellpappe,
manchmal aber auch aus Kunststoff hergestellt und haben die Form eines Prismas, beispielsweise einer im Grundriß
dreieckigen, viereckigen oder sechseckigen Säule und sie werden entweder auf den Boden des Verkaufsraumes aufgestellt,
an der Wand oder an Verkaufstischen befestigt oder auch an geeigneten Aufhängebändern über der zu verkaufenden
Ware aufgehängt. Der Werbeträger ist mit Hinweisen auf die Ware und deren Eigenschaften, mit Preisangaben und ähnlichen
Bezeichnungen versehen und hat die Aufgabe, den Käufer auf die Vorzüge der Ware und deren Plazierung im Geschäftsraum
hinzuweisen.
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Ll(CCtCC I' (C « · *
Da derartige Werbeträger entsprechend dem wechselnden Warenangebot
häufig ausgewechselt werden müssen, besteht die Aufgabe, einen solchen Träger derart aufzubauen, daß er
möglichst leicht transportiert und an Ort und Stelle aufgestellt werden kann. Hierzu ist es bekannt, den Werbeträger
aus einem einteiligen Zuschnitt herzustellen, der bis zu seiner Verwendung zusammengefaltet bleibt und in diesem
Zustand wenig Platz einnimmt. Das Aufrichten der Zuschnitte zum fertigen Werbeträger, also zu einer prismatischen Säule
unterschiedlicher Querschnittsform und Höhne nimmt aber
meist erhebliche Zeit in Anspruch und ist oft auch mit mehr oder weniger komplizierten Faltvorgängen verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen derartigen Werbeträger weiterzuentwickeln und ihn unter Ausschaltung
aller Irrtumsmöglichkeiten möglichst einfach aufrichtbar zu gestalten. Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich
aus dem Kennzeichen des Anspruches 1.
In den Ansprüchen 2 bis 5 sind weitere Ausgestaltungen der in Anspruch 1 beschriebenen Grundidee angegeben, welche
den Zweck haben, den Aufbau des Werbeträgers noch weiter zu vereinfachen und ihn den verschiedenen Ausgestaltungen,
wie beispielsweise Säulen mit zugefalteten Decken und/oder Bodenabschnitten usw. anzupassen.
Der Erfindungsgegenstand wird im folgenden unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Werbeträgers dreieckig-prismatischer Form mit geschlossenen
Deckenabschnitten;
Fig. 2 Wiedergabe eines Zuschnittes zur Herstellung eines Werbeträgers nach Fig. 1 in der Draufsicht.
Der in Fig. 1 beispielsweise dargestellte Werbeträger ist als Ganzes mit 1 bezeichnet. Er hat die Form eines im Grundriß
dreieckigen Prismas, welches sich nach unten leicht verjüngt. An der Oberseite 2 ist das Prisma geschlossen
und zwar durch übereinandergeklappte Deckenabschnitte 3. Das dargestellte AusfUhrungsbeispiel ist an der Unterseite
4 offen, könnte dort aber naturgemäß ebenfalls geschlossen sein. Fig. 1 läßt desweiteren erkennen, daß der gesamte
Werbeträger 1 an einem Faden 5 aufgehängt ist, dem im Rahmen der Erfindung besondere Bedeutung zukommt.
Fig. 2 zeigt einen einteiligen Zuschnitt 6, der aus Karton, Wellpappe, Kunststoff oder ähnlichen Werkstoffen bestehen
kann und der zur Herstellung der in Fig. 1 wiedergegebenen AusfUhrungsform des Werbeträgers dient. Der Zuschnitt ist
in mehrere Abschnitte 7 bis 13 unterteilt, welche über FaIt-
-A-
linien 14 zusammenhängen. Wenn der Zuschnitt aufgerichtet
wind kommen die Ränder 15 des Abschnittes 7 und 16 des Abschnittes 9 aufeinanderzuliegen und können gegebenenfalls
miteinander verbunden werden. Um den Vorgang des Aufrichtens möglichst einfach und auch irrtumsfrei durchführen zu können,
sind die im aufgerichteten Zustand aneinanderliegenden
Ränder 15;15 mittels eines zickzackförmig durch diese Ränder
geführten Fadens 5 verbunden. Das eine Ende 17 dieses Fadens ist am Endabschnitt 7 des Zuschnittes 6 festgelegt.
Es kann dies einfach dadurch geschehen, daß der Faden durch ein Loch gesteckt und dahinter verknotet ist. Selbstverständlich
könnte der Faden auch festgeklebt oder sonstwie befestigt sein. Durch den anderen Rand 16 ist der Faden
einfach hindurchgeführt und zwar indem er durch ein Loch
18 gesteckt ist. Da beim als Ausführungsbeispiel dargestellten
Zuschnitt auch die Abschnitte 10,11 und 12 aufeinanderzuliegen kommen sollen, ist der Faden 5 auch durch diese
Abschnitte geführt, wie Fig. 2 erkennen läßt.
Soll nun der Zuschnitt aufgerichtet werden, so ist es lediglich
erforderlich, am freien Ende 19 des Fadens 5 zu ziehen, worauf sich der Zuschnitt automatisch in die richtige
Position legt und dabei die in Fig. 1 dargestellte Raumform einnimmt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das
freie Ende 19 des Fadens 5 mittig aus den Deckenabschnit-
ten 10;11;12 (bzw. 3 in Fig. 1) herausragt, da das freie Ende in diesem Fall einen Aufhänger für den zusammengefalteten
Werbeträger bildet.
Desweiteren wird vorgeschlagen, daß am Anfangsabschnitt
7 oder am Endabschnitt 9 des Zuschnittes Befestigungsmittel 20 für die Arretierung des Werbeträgers im aufgerichteten
Zustand angeordnet sind. Als Befestigungsmittel können Klebestreifen
oder Klebepunkte dienen, die naturgemäß im nicht aufgerichtete, also flachgelegten Zustand des Werbeträgers
in an sich bekannter Weise mit nur schwach haftenden Abdeckstreifen abgedeckt sind. Als Befestigungsmittel könnten
aber auch Haken und Ösen, Druckknöpfe oder ähnliche Mittel dienen. Welche der in Betracht kommenden Mittel jeweils
gewählt werden, hängt von der Größe des Werbeträgers ab.
Claims (5)
1.) Werbeträger in Form eines Prismas, bestehend aus einem einteiligen, zum Prisma aufrichtbaren Zuschnitt aus
Karton, Wellpappe, Kunststoff o.dgl., der durch Faltlinien in mehrere Abschnitte unterteilt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im aufgerichteten Zustand aneinanderliegenden
Ränder (15;16) des Zuschnittes (6) mittels eines zickzackförmig
durch diese Ränder geführten Fadens (5) verbunden sind, deren eines Ende (17) am Endabschnitt (7)
des Zuschnittes (6) festgelegt ist.
2.) Werbeträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Faden (5) auch die Decken- (10;11;12) und gegebenenfalls Bodenabschnitte durchsetzt.
3.) Werbeträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
1)11 ■ · · · · · I
ι I · I · ·
Ii)Ii)I) It · · t* '■
daß das freie £nde (19) des Fadens (5) mittig aus den
Deckenabschnitten (5;11;12 bzw. 3 in Fig. 1) herausragt und einen Aufhänger für den zusammengefalteten Werbeträger
bildet.
4.) Werbeträger nach wenigstens einem der vorausgehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Anfangs- (7) oder Endabschnitt (13) des Zuschnittes (6) Befestigungsmittel (20) für die Arretierung
des Werbeträgers im aufgerichteten Zustand angeordnet
sind .
5.) Werbeträger nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel (20) ein Klebestreifen dient.
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE8007977U1 true DE8007977U1 (de) | 1980-08-21 |
Family
ID=1326449
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE8007977U Expired DE8007977U1 (de) | Werbeträger in Form eines Prismas |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8007977U1 (de) |
-
0
- DE DE8007977U patent/DE8007977U1/de not_active Expired
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