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DE9403766U1 - Aufnahme für ein Waschbecken - Google Patents

Aufnahme für ein Waschbecken

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Publication number
DE9403766U1
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DE
Germany
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plate
side walls
section
front wall
holder
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DE9403766U
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HUSTER FRANK PROF
Original Assignee
HUSTER FRANK PROF
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Publication date
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Publication of DE9403766U1 publication Critical patent/DE9403766U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/12Plumbing installations for waste water; Basins or fountains connected thereto; Sinks
    • E03C1/32Holders or supports for basins
    • E03C1/33Fastening sinks or basins in an apertured support
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/12Plumbing installations for waste water; Basins or fountains connected thereto; Sinks
    • E03C1/32Holders or supports for basins
    • E03C2001/321Siphon or angle valve covers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Lasers (AREA)
  • Mechanical Treatment Of Semiconductor (AREA)

Description

DE 6665 f;::r " **" "
* S/'.EJiplorfS-Fi'hysiker
Reinfried Frhr. &ngr;. Schorlemer
34117 Kasse! Brüder-Grimm-Platz 4 Telefon (O561) 1 53 35
Professor Frank Huster, 72654 Neckartenzlingen :
Aufnahme für ein Waschbecken
Die Erfindung betrifft eine Aufnahme der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Aufnahmen dieser Art dienen zur Herstellung von Waschtischen und bestehen in der Regel aus einer im wesentlichen rechteckförmigen, planparallelen, aus einem Naturstein oder einem anderen Material hergestellten Platte, die wenigstens ein meistens kreisrundes Loch aufweist, in das ein ebenfalls kreisrundes Waschbecken eingesetzt ist. Die Aufnahmen werden bei horizontal angeordneter Plattenoberfläche auf einer Unterkonstruktion montiert und bei Bedarf mit einem Unterschrank od; dgl. versehen.
Aufnahmen dieser Art weisen verschiedene Mängel beim Gebrauch auf. Einer dieser Mängel besteht darin, daß die Platte an ihrer an die Wand stoßenden Hinterkante in der Regel mit einem zusätzlichen, in hygienischer Hinsicht nicht befriedigenden Dichtmittel abgedichtet werden muß, um durch Ungleichförmigkeiten der Wand bedingte Spalte zu schließen und ein Abtropfen von Wasser zu verhindern. Ein weiterer Mangel besteht darin, daß die Oberfläche der Platte stets glatt ist und daher entweder zusätzliche Seifenschalen, Halter für Zahnputzbecher od. dgl. benötigt werden und/oder ständige Verschmutzungen der Plattenoberfläche in Kauf genommen werden müssen, was das Abstellen von Gegenständen auf der Plattenoberfläche praktisch unmöglich macht. Im Falle des zusätzlichen Einbaues eines unterhalb der Platte angeordneten Unterschranks besteht schließlich der Nachteil, daß kein ausreichender Untertritt mehr vorhanden ist, was ein nahes Herantreten an den mit der Aufnahme hergestellten Waschtisch beeinträchtigt.
Zur Vermeidung dieser und anderer Nachteile ist es Aufgabe der Erfindung, die Aufnähme der eingangs bezeichneten Gattung #so. auszubilden, daß sie hygienisch einwandfrei
ist, bei Bedarf auf einfache Weise mit Ablage- bzw. Halterungsmöglichkeiten versehen werden kann und die formschöne Anbringung eines den Untertritt nicht beeinträchtigenden Unterschranks ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Platte der Aufnahme allein aufgrund ihrer körperlichen Gestalt bzw. ihrer Querschnittsform dazu geeignet ist, zahlreiche der oben genannten Mangel zu beseitigen. Daher kann die erfindungsgemäße Aufnahme vergleichsweise kostengünstig hergestellt und das Anbringen zusätzlicher Bauelemente weitgehend verhindert werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht eines Waschtischs mit einer erfindungsgemäßen Aufnahme;
20
Fig. 2 bis 4 je eine Vorderansicht, Seitenansicht und Draufsicht der Aufnahme nach Fig. 1 in verkleinertem Maßstab;
Fig. 5 bis 8 den Fig. 1 bis 4 entsprechende Ansichten einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufnahme; und
Fig. 9 bis 11 schematische Draufsichten auf drei weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Aufnahme.
Nach Fig. 1 bis 4 enthält ein Waschtisch insbesondere eine erfindungsgemäße Aufnahme mit einem Unterschrank 2. Oberhalb des Waschtischs sind übereinander eine Ablage 3 und eine Lichtblende 4 angeordnet.
Die Aufnahme 1 enthält im wesentlichen eine im montierten Zustand mit ihrer Oberseite im wesentlichen horizontal angeordnete Platte 5, die vorzugsweise aus einem Schichtpreßstoff (HPL = High Pressure Laminates) hergestellt ist und ein beispielsweise zentral angeordnetes Loch aufweist, das zum Einsetzen eines Waschbeckens 6 dient. In der Draufsicht hat die Platte 5 vorzugsweise im wesentlichen Rechteckform, obwohl auch andere Gestaltungen möglich sind.
An ihrer Rückseite weist die Platte 5 einen an sie angeformten, vorzugsweise senkrecht nach oben ragenden Abschnitt 7 auf, der ein Abtropfen von Wasser nach rückwärts verhindert und vorzugsweise längs eines gerundeten Verbindungsteils 8 in die horizontale Oberseite der Platte 5 übergeht und dadurch eine hygienisch einwandfreie, einfache Reinigung der Platte 5 auch dort ermöglicht, wo der Waschtisch gemäß Fig. 3 an eine Wand 9 grenzt.
An der Vorderseite ist die Platte 5 mit einem nach unten und schräg nach rückwärts ragenden, ebenfalls angeformten Abschnitt 10 versehen. Die Platte 5 wird einschließlich der Abschnitte 7 und 10 in einem Stück hergestellt und dabei in einer z.B. für HPL-Platten bekannten Weise verformt. Insgesamt hat die Platte 5, wie Fig. 3 zeigt, einen etwa Z- oder S-förmigen Querschnitt, wobei die Abschnitte 7 und 10 vorzugsweise über die ganze Breite der Platte 5 erstreckt sind. Der Abschnitt 7 bildet mit der Oberseite der Platte 5 vorzugsweise einen Winkel von 90°, während der Abschnitt 10 beispielsweise einen Winkel &agr; (Fig. 3) von 120° mit der Oberseite der Platte 5 bildet.
Die Platte 5 ist an ihren Seitenrändern vorzugsweise mit nach unten ragenden Seitenwänden 11 einer Unterkonstruktion versehen und kann mit diesen z.B. am Erdboden abgestützt sein. Alternativ wäre es möglich, die Platte 5 auf einer an der Wand befestigten Unterkonstruktion abzustützen und die Seitenwände 1&Ggr; lediglich als Teil des Unterschranks 2 auszubilden. Dabei können die Seitenwände 11 auch selbst als tragende Elemente ausgebildet und an ihren Rückseiten mit nach innen abgewinkelten Konsolen 1 la (Fig. 1) versehen sein, die mittels Befestigungsschrauben an der Wand 9 befestigt werden. Der Unterschrank 2 weist zusätzlich wenigstens eine Vorderwand 12 auf, die sich unmittelbar an den Abschnitt 10 anschließt (Fig. 1 und 3) und wie dieser nach unten zu schräg von vorn nach hinten verläuft. Dadurch wird unmittelbar vor dem Waschtisch eine
&lgr; m &Lgr; * · * &psgr; w &PSgr;
ausreichende Trittfreiheit für die Füße geschaffen, was problemlos auch ein nahes Herantreten an den Waschtisch ermöglicht. Die Vorderwand 12 ist außerdem vorzugsweise mit nicht näher dargestellten Scharnieren 14 schwenkbar an den Seitenwänden 11 befestigt, um sie um eine horizontale Achse schwenken und dadurch den Unterschrank öffnen zu können.
Durch die beschriebene Ausformung des Abschnitts 10 wird ein aus Designgründen bevorzugter weicher Übergang von der Platte 5 zur Vorderwand 12 ermöglicht, wobei der Krümmungsradius des Abschnitts 10 an sich beliebig gewählt werden kann. Da die Abschnitte 7 und 10 außerdem mit der Platte 5 aus einem Stück hergestellt werden, stellen sie weder einen wesentlichen zusätzlichen Kostenfaktor dar noch geben sie Anlaß zu unhygienischen Schmutzecken.
Die Seitenwände 11 (ggf. einschließlich der Konsolen Ha) und/oder die Vorderwand 12 bestehen wie die Platte 5 vorzugsweise aus einem Schichtpreßstoff. Sie werden außerdem vorzugsweise mit Abstand montiert, um die Durchlüftung aller Bereiche des Unterschranks 2 zu ermöglichen. Dazu sind die Seitenwände 11 z.B. mit entsprechenden Befestigungselementen 15 so an der Platte 5 befestigt, daß zwischen ihnen Lüftungsschlitze 16 frei bleiben. In entsprechender Weise kann die Vorderwand 12 unter Bildung von weiteren Lüftungsschlitzen 17 an den Seitenwänden 11 befestigt sein.
Im übrigen ist die Platte 5 vorzugsweise mit wenigstens einem zusätzlichen Loch für eine Wascharmatur 18 und/oder auf ihrer Oberseite mit erhaben vorstehenden Noppen 19 versehen. Letztere ermöglichen beispielsweise das Abstellen von Gegenständen auf der Platte 5, ohne daß die Gefahr besteht, daß diese Gegenstände verschmutzen, oder das Ablegen von Seife od. dgl., so daß diese abtropfen kann.
Die Ablage 3 ist vorzugsweise mit wenigstens einem Loch 20 (Fig. 1) zur Aufnahme eines Zahnputzbechers 21 (Fig. 2) od. dgl. versehen und wird wie die Lichtblende 4 oberhalb der Platte 5 an der Wand 9 befestigt (Fig. 3).
Die Ausführungsform nach Fig. 5 bis 8 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 4 dadurch, daß eine Aufnahme 24 eine Platte 25 enthält, an deren Rückseite ein
zweimal umgebogener, im wesentlichen U-förmig ausgebildeter Abschnitt 26 angeformt ist. Dadurch wird einerseits wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 4 ein aus hygienischen Gründen vorzugsweise gerundetes Verbindungsteil 27 erhalten. Andererseits kann ein oberer Schenkel 28 des Abschnitts 26, der vorzugsweise parallel zur Oberfläche der Platte 5 angeordnet ist, als Ablage dienen und wenigstens ein zur Aufhängung eines Zahnputzbechers 29 (Fig. 6) od. dgl. bestimmtes Loch 30 (Fig. 1) aufweisen. Im Vergleich mit der Platte 5 ergibt sich somit der zusätzliche Vorteil, daß eine separate Ablage 3 (Fig. 1) entfallen kann, diese vielmehr zusätzlich mit der Platte 25 aus einem Stück hergestellt wird.
Abgesehen davon ist die Anordnung analog zu Fig. 1 bis 4, d.h. die Platte 25 weist insbesondere an ihrer Vorderseite einen angeformten, nach unten und schräg nach hinten verlaufenden Abschnitt 31 auf, an den sich die Vorderwand 32 eines Unterschranks 33 anschließen kann. Außerdem kann die Platte 25 mit erhaben vorstehenden Noppen 34, einem Loch für ein Waschbecken 35 und weiteren Löchern für nicht dargestellte Armaturen versehen sein. Im übrigen sind die Konstruktion und die verwendeten Materialien analog zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 4.
Die in den Fig. 9 bis 11 dargestellten Ausführungsformen unterscheiden sich von denen nach Fig. 1 bis 8 nur dadurch, daß Platten 36, 37 und 38 mit unterschiedlichen Lochmustern vorgesehen sind. Die Platte 36 weist ein unsymmetrisch angeordnetes Loch für ein Waschbecken 39, die Platte 37 zwei Löcher für Waschbecken 40 und 41 und die Platte drei Löcher für drei Waschbecken 42 bis 44 auf. Im übrigen entsprechen die Ausführungsformen nach Fig. 9 bis 11 wahlweise der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 4 oder der Ausführungsform nach Fig. 5 bis 8.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich auf vielfache Weise abwandeln lassen. Dies gilt insbesondere für die im Einzelfall gewählte Form der Platten, aber auch für die Anordnung und die Zahl der Löcher in bzw. der Noppen auf den Platten. Auch die Ausbildung der Unterkonstruktion bzw. Unterschränke ist weitgehend frei wählbar. Der Winkel &agr; (Fig. 3) wird schließlich so gewählt, daß sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Abmessungen des Unterschranks die gewünschte Trittfreiheit und das gewünschte formschöne Aussehen ergeben.

Claims (13)

Ansprüche
1. Aufnahme für ein Waschbecken (6, 35, 39-40) mit einer Platte (5, 25, 36-38), die wenigstens ein Loch aufweist, in welches das Waschbecken (6, 35, 39-44) einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an die Rückseite der Platte (5, 25, 36-38) ein nach oben ragender Abschnitt (7, 26) und an die Vorderseite der Platte (5, 25, 36-38) ein nach unten und schräg nach rückwärts ragender Abschnitt (10, 31) angeformt ist.
2. Aufnahme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der an die Rückseite angeformte Abschnitt (26) U-förmig ausgebildet ist und einen zur Plattenoberfläche parallelen, als Ablage verwendbaren Schenkel (28) aufweist.
3. Aufnahme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der U-förmige Abschnitt (26) wenigstens ein zur Halterung eines Zahnputzbechers (29) od. dgl. bestimmtes Loch (30) aufweist.
4. Aufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie in der Verlängerung des an die Vorderseite angeformten Abschnitts (10, 31) mit wenigstens einer vorderen, von oben nach unten und schräg nach hinten verlaufenden Vorderwand (12, 32) einer Unterkonstruktion versehen ist.
5. Aufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5, 25, 36-38) an ihren Seitenrändern mit Seitenwänden (11) einer Unterkonstruktion versehen ist.
6. Aufnahme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (12) schwenkbar an den Seitenwänden (11) befestigt ist.
7. Aufnahme nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (11) und die Vorderwand (12) einen Unterschrank (2) bilden.
8. Aufnahme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung von Lüftungsschlitzen (16, 17) zwischen den Seitenwänden (11) und den Seitenkanten der Platte (5) und/oder zwischen der Vorderwand (12) und den Seitenwänden (11) und dem Abschnitt (10) Abstände vorgesehen sind.
9. Aufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5, 25, 36-38) mit wenigstens einem weiteren Loch für eine Waschtischarmatur (18) versehen ist.
10. Aufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite der Platte (5, 25, 36-38) mit erhaben vorstehenden Noppen (19, 34) versehen ist.
11. Aufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5, 25, 36-38) aus einem Schichtpreßstoff besteht.
12. Aufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (12, 32) und/oder die Seitenwände (11) aus einem Schichtpreßstoff bestehen.
13. Aufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (5, 25, 36-38) in der Draufsicht im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist.
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