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Die Erfindung betrifft einen Wannenträger aus
Schaumstoff, insbesondere Partikelschaumstoff gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Wannenträger für Duschwannen, Badewannen und
dergleichen sind oftmals mit hohem konstruktiven und materiellen
Aufwand ausgebildet. In den meisten Fällen sind die Badewannen, Duschwannen
und dergleichen so angeordnet, dass für den Benutzer der Einstieg
und der Ausstieg möglichst
bequem und einfach ist. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, beispielsweise
Badewannen so anzuordnen, dass sie vom Boden des Badezimmers beabstandet
sind. Dies hat zur Folge, dass der Wannenträger, der unterhalb und seitlich
der Wanne angeordnet ist, einen relativ aufwendigen Unterbau aufweist.
Weiterhin ist es oftmals üblich,
aus ästhetischen
Gründen
Badewannen oder Duschwannen in einem Wannenträger anzuordnen, der wesentlich größer als
die integrierte Wanne ist. Beispielsweise werden kreis- oder ellipsenförmige Wannen
in rechteckige Wannenträger
eingebaut. Auch der umgekehrte Fall ist durchaus üblich. Wenn
die geometrischen Formen von Wanne und Wannenträger voneinander abweichen,
hat der Wannenträger
im Verhältnis
zur Wannengröße einen
relativ hohen Platzbedarf. Es ist daher wünschenswert den von dem Wannenträger beanspruchten
Platz möglichst
effektiv zu nutzen.
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Die
DE 17 19 526 U1 offenbart eine Wannenschürze, insbesondere
für Badewannen,
die um Scharniere drehbar gelagert und mittels eines Griffs oder
einer Öffnung
bedienbar ist. Dadurch dass sich die Wannenschürze bzw. das Seitenteil nach
oben oder nach unten aufklappen oder sogar komplett abnehmen lässt, ist
zum einen die Unterseite der Badewanne, beispielsweise für Reparaturarbeiten
am Ablauf, frei zugänglich
und zum anderen kann der so abgeteilte Raum zwischen der Wanne und
der Wannenschürze
zum Beispiel zur Aufbewahrung von Reinigungsmitteln genutzt werden.
Ein Wannenträger,
in dem eine Bade- oder
Duschwanne gelagert wird und der die Gewichtskräfte der Bade- oder Duschwanne zu
einem zumindest maßgeblichen
Teil aufnimmt, ist in
DE
17 19 526 U1 nicht offenbart.
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Aus Schaumstoff gefertigte Wannenträger sind
meist so gestaltet, dass sie die Wanne an möglichst vielen Auflagepunkten
stützen,
wodurch sie aber gleichzeitig den Hohlraum un ter der Wanne zu einem
großen
Teil ausfüllen.
Die aus
DE 198 47
910 A1 bekannten Wannenträger aus Schaumstoff umfassen
beispielsweise einen Wannenträgersockel und
ein Wannenträger-Ergänzungsstück, das
durch Umschäumen
der Wannenform hergestellt wird. Beide Teile werden zu den Wannenträgern zusammengesetzt.
Die Wannenträger
verfügen
lediglich über funktionelle
Ausnehmungen, die beispielsweise die Aufnahme von Ablaufvorrichtungen
und den Zugang für
Reparaturarbeiten ermöglichen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, einen
Wannenträger
bereitzustellen, bei dem der materielle und konstruktive Aufwand
besonders effizient genutzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Wannenträger wenigstens
einen im Gebrauchszustand von außen zugänglichen Aufnahmeraum aufweist,
der als Stauraum für
Gegenstände
vorgesehen ist.
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Eine solche Aufbewahrungsmöglichkeit
ist besonders vorteilhaft, da üblicherweise
in Badezimmern ohnehin wenig Stauraum zur Verfügung steht. Die Erfindung ermöglicht eine
sinnvolle Verwendung von Volumen, das herkömmlicherweise ungenutzt bleibt.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
der Aufnahmeraum von außen
zu öffnen
bzw. zu verschließen
ist. Dadurch ist im Wannenträger
faktisch ein Schrank integriert. Da der Aufnahmeraum verschließbar ist,
wird die in einem Badezimmer oftmals vorhandene Feuchtigkeit abgehalten,
in den Aufnahmeraum einzudringen. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird eine Möglichkeit
bereitgestellt, zusätzliche
Schränke
in einem Badezimmer zu integrieren.
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Aus ästhetischen Gründen kann
vorgesehen sein, dass ein gegenüber
dem Wannenträger
bewegliches Frontelement vorgesehen ist, welches den Aufnahmeraum
begrenzt und in Schließposition
im Wesentlichen plan mit einer zugeordneten Wandung des Wannenträgers abschließt. Auf
diese Weise können
verschließbare
Aufnahmeräume
unauffällig
und dezent in einem Badezimmer untergebracht werden. Mit diesen
Frontelementen können
Badezimmer sowohl von Anfang an als auch nachträglich mit Aufnahmeräumen ausgestattet
werden. Dabei bleibt die innenarchitektonische Ausgestaltung des
Badezimmers unberührt.
Die Ausstattung des Badezimmers mit dem erfindungsgemäßen Wannenträger erfordert keine
zusätzlichen
Planungsarbeiten des Architekten. Somit wird der Aufwand gering
gehalten.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
das bewegliche Frontelement das gleiche Design wie die zugeordnete
Wandung des Wannenträgers
aufweist. Insbesondere bei einer Nachrüstung des Aufnahmeraums wird
die ursprüngliche Ästhetik
des Badezimmers nicht zerstört.
Alternativ dazu kann das Frontelement auch ein Design aufweisen,
das mit dem der Wandung des Wannenträgers zusammenpasst, aber nicht
mit diesem identisch ist. Auf diese Weise werden dem Designer eine
Mehrzahl von Variationsmöglichkeiten
zur Ausgestaltung des Badezimmers bereitgestellt.
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Als weitere konstruktive Maßnahme kann
ein gegenüber
dem Wannenträger
bewegliches Tragelement vorgesehen sein, um im bzw. auf dem Tragelement
positionierte Gegenstände
in den Aufnahmeraum bzw. aus dem Aufnahmeraum zu bewegen. Dadurch
wird eine einfache Handhabung mit verhältnismäßig geringem konstruktiven
Aufwand ermöglicht. Die
konkrete Ausgestaltung des Tragelements kann an die geometrischen
Voraussetzungen des Wannenträgers
angepasst werden. Das Tragelement kann insbesondere zum Hineinlegen,
Einführen,
Einhängen,
Einklemmen oder Befestigen der Gegenstände vorgesehen sein. Als Befestigungsmittel
können
beispielsweise Haken, Riemen, Klettverschlüsse und dergleichen verwendet
werden.
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Zweckmäßigerweise ist vorgesehen,
dass der Aufnahmeraum zwischen der Seitenwand und der Wanne angeordnet
ist. Auf diese Weise ist gewährleistet,
dass der Aufnahmeraum ausschließlich solchen
Platz benötigt,
der ohnehin bisher ungenutzt geblieben ist. Es wird kein zusätzlicher
Platz benötigt. Dadurch
kann auch ohne größere bauliche
Maßnahme
bei bereits bestehenden Wannenträgern
ein Aufnahmeraum nachgerüstet
werden.
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Eine spezielle Ausführung der
Erfindung kann darin bestehen, dass der Aufnahmeraum als Schubkasten
oder Schublade vorgesehen ist. Der konstruktive Aufwand für eine Schublade
oder einen Schubkasten ist verhältnismäßig gering,
so dass sich auf eine einfache und kostengünstige Weise Aufnahmeraum gewinnen
lässt.
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Für
spezielle Wannenträger
kann vorgesehen sein, dass sich der Schubkasten zwischen der Seitenwand
des Wannenträgers
und einer Seitenwand der Wanne befindet. Dieses Konzept ist insbesondere
für Wannen
mit einem breiten Rand geeignet.
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Ebenso kann vorgesehen sein, dass
die Schublade bzw. der Schubkasten im eingefahrenen Zustand unterhalb
der Wanne angeordnet ist. Diese Anordnung ist beispielsweise für flache
Wannen mit geringer Wassertiefe geeignet. Außerdem ist diese Anordnung
für solche
Wannen geeignet, deren Boden vom Badezimmerboden beabstandet ist.
Eine solche Bauweise ist weit verbreitet, um beispielsweise ein
leichtes Einsteigen- und Aussteigen aus der Wanne zu ermöglichen.
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Zur besonderen Ausgestaltung des
Schubkastens kann vorgesehen sein, dass der Schubkasten seitliche
Führungen
aufweist. Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass der Schubkasten
eine Führungseinrichtung
unterhalb des Schubkastens aufweist. Mit einer der beiden vorgenannten
Möglichkeiten
lässt sich
je nach geometrischer Ausgestaltung des Wannenträgers mit geringem konstruktiven Aufwand
ein beweglicher Schubkasten bereitstellen. Die seitlichen Führungen
sind besonders für
flache Schubkästen
geeignet. Steht ein etwas höherer
Aufnahmeraum zur Verfügung,
kann die Führungseinrichtung
unterhalb des Schubkastens angeordnet sein. Beispielsweise kann
im letztgenannten Fall die Führungseinrichtung
Rollen aufweisen, die unmittelbar auf dem Boden aufliegen.
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Hinsichtlich der Materialauswahl
kann vorgesehen sein, dass das Tragelement und/oder das Frontelement
aus Polystyrol oder anderen Kunststoffarten (z. B. Acryl) und/oder
anderen Werkstoffen wie Holz, Glas oder Metall bestehen. Damit lassen sich
das Tragelement und das Frontelement auf einfache und damit kostengünstige Weise
herstellen.
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Außerdem ist vorgesehen, dass
wannenträgerseitig
metallene Beschläge
zur Lagerung des Tragelements und/oder des Frontelements vorgesehen sind.
Damit sind das Tragelement bzw. Frontelement mit möglichst
geringer Reibung bewegbar. Dies erhöht den Bedienungskomfort.
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Dazu kann vorgesehen sein, dass die
metallenen Beschläge
zumindest bereichsweise in den Wannenträger eingeschäumt sind.
Dies ermöglicht eine
besonders einfache Montage des Wannenträgers vor Ort.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
der Stauraum als Kipplade vorgesehen ist. Eine Kipplade erfordert
einen verhältnismäßig geringen
konstruktiven Aufwand und ist daher kostengünstig. Eine Kipplade ist auch
auf einfache Weise in einen bestehenden Wannenträger nachrüstbar.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
die Kipplade zwischen einer Seitenwand der Wanne und der Seitenwand
des Wannenträgers
angeordnet ist. Die Kipplade lässt
sich besonders einfach an die Geometrie des Zwischenraumes zwischen
den beiden Seitenwänden
von Wanne und Wannenträger
anpassen. Dies ermöglicht
eine optimale Raumnutzung. Eine Kipplade kann bereits eingesetzt
werden, wenn der Abstand zwischen den Seitenwänden von Wanne und Wannenträger nur
einige Zentimeter beträgt. Dies
reicht bereits für
zahlreiche Gebrauchsgegenstände,
die sich üblicherweise
im Badezimmer befinden, aus.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
der Stauraum als Rondell ausgebildet ist. Dies ist besonders vorteilhaft,
wenn die Grundfläche
von Wanne und/oder Wannenträger
beispielsweise dreieckförmig
oder als Kreissektor ausgebildet ist. In diesem Fall lässt sich
nahezu der gesamte Bereich unterhalb der Wanne als Stauraum nutzen.
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Weitere Merkmale, Vorteile und besondere Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Erfindung wird nachstehend auch
hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile mit der Beschreibung
von Ausführungsformen
anhand der beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
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Hierbei zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
der Erfindung mit Schublade und Kipplade;
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2 eine
Schnittansicht der Schublade der ersten Ausführungsform der Erfindung;
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3 eine
Schnittansicht der Kipplade der ersten Ausführungsform der Erfindung;
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4 eine
zweite Ausführungsform
der Erfindung im geschlossenen Zustand;
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5 die
zweite Ausführungsform
der Erfindung im geöffneten
Zustand;
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6 eine
Draufsicht einer dritten Ausführungsform
der Erfindung; und
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7 eine
Schnittansicht einer vierten Ausführungsform der Erfindung.
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In 1 ist
ein Wannenträger 10 mit
einer integrierten Wanne 12 dargestellt. Der Wannenträger 10 weist
sowohl einen Schubkasten 14 als auch eine Kipplade 16 auf.
Im geschlossenen Zustand befindet sich der Schubkasten 14 unterhalb
der Wanne 12. In vielen Fällen ist es zweckmäßig, dass
sich der Boden der Wanne 12 etwa 20 cm oberhalb des Badezimmerbodens
befindet. Mit dem Schubkasten 14 kann der ungenutzte Raum
unterhalb der Wanne als Stauraum genutzt werden. Alternativ kann
der Schubkasten 14 auch für den Bereich zwischen den
Seitenwänden
der Wanne 12 und des Wannenträgvers 10 vorgesehen
sein. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn der Boden der Wanne 12 nur
geringfügig
vom Badezimmerboden beabstandet ist. Außerdem sollte der Bereich zwischen
den Seitenwänden der
Wanne 12 und des Wannenträgers 10 eine hinreichende
Breite aufweisen. Letzteres ist insbesondere bei modernen Badezimmern
häufig
der Fall. Oftmals sind Badewannen am oberen Rand aus ästhetischen Gründen von
einer breiten horizontalen Fläche
umschlossen.
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Die Kipplade 16 ist besonders
als Stauraum für
Gegenstände
geeignet, die verhältnismäßig flach sind.
Beispielsweise können
auch Flaschen mit Schaumbad, Shampoo, Körperpflegemitteln und dergleichen
in der Kipplade 16 untergebracht werden. Mit der Kipplade 16 lässt sich
der Raum in der Stirnseite des Wannenträgers 10 optimal als
Stauraum nutzen.
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Sowohl der Schubkasten 14 als
auch die Kipplade 16 weisen jeweils ein Frontelement 46 auf. Die
Frontelemente 46 schließen plan mit der zugeordneten
Wandung des Wannenträgers
ab, wenn sich der Schubkasten 14 bzw. die Kipplade 16 im
eingefahrenen Zustand befinden. Vorzugsweise umfassen die Frontelemente 46 eine
Verblendung, die mit einer für
den Wannenträger
vorgesehenen Verblendung identisch ist. Alternativ dazu kann die
Verblendung der Frontelemente 46 verschieden von, aber farblich
abgestimmt mit der Verblendung der Wandung des Wannenträgers 10 sein.
Auf diese Weise werden einem Designer weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten
zur Verfügung
gestellt. Beispielsweise kann die Verblendung Fliesen umfassen.
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Der Schubkasten 14 umfasst
eine nicht dargestellte Führungseinrichtung.
Die Führungseinrichtung
kann sich beispielsweise unterhalb des Schubkastens befinden. Ebenso
kann der Schubkasten seitliche Führungen
aufweisen. Zur Lagerung des Schubkastens 14 und der Kipplade 16 können wannenträgerseitig
metallene Beschläge
vorgesehen sein. Vorzugsweise sind die metallenen Beschläge zumindest
bereichsweise in den Wannenträger
eingeschäumt.
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2 zeigt
eine Schnittansicht, die die Anordnung des Schubkastens 14 innerhalb
des Wannenträgers 10 verdeutlicht.
Da sich der Boden der Wanne 12 verhältnismäßig hoch über dem Badezimmerboden befindet,
kann ein relativ großes
Volumen in dem Schubkasten 14 als Stauraum genutzt werden.
Selbst dann, wenn sich der Boden der Wanne 12 nur geringfügig oberhalb
des Badezimmerbodens befindet, kann der dazwischen liegende Raum
für einen
Schubkasten genutzt werden, der für flache Gegenstände vorgesehen
ist. Als Beispiel seien Fußmatten,
Badezimmerteppiche, Duschmatten, Badewanneneinlagen, Badetücher und
Handtücher
genannt.
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3 zeigt
eine Schnittansicht, die die Anordnung der Kipplade 16 innerhalb
des Wannenträgers 10 verdeutlicht.
Durch diese Schnittansicht wird klar, wieviel Volumen herkömmlicherweise
zwischen den Seitenwänden
des Wannenträgers 10 und
der Wanne 12 ungenutzt bleibt. Die Kipplade 16 ist
mittels eines Scharniergelenks 18 im Wannenträger 10 angeordnet.
Das Scharniergelenk 18 befindet sich am unteren äußeren Rand
der Kipplade 16 und kann wannenträgerseitig eingeschäumt sein.
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Der Bereich außerhalb des Wannenträgers 10 ist üblicherweise
frei, so dass sowohl die Kipplade 16 als auch der Schubkasten 14 problemlos
geöffnet werden
können.
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4 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung. Es ist ein Duschwannenträger 20 mit einer integrierten
Duschwanne 22 dargestellt. Sowohl der Duschwannenträger 20 als
auch die Duschwanne 22 haben etwa die Grundfläche eines
Kreissektors. Innerhalb des Duschwannenträgers 20 ist unterhalb
der Duschwanne 22 ein Schubkasten 24 integriert.
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Die Vorderseite des Schubkastens 24 ist
derart gewölbt,
dass sie an die entsprechende Seitenwand des Duschwannenträgers 20 angepasst
ist. Im geschlossenen Zustand erstreckt sich der Schubkasten 24 unterhalb
der Duschwanne 22. Auch mit dieser Ausführungsform lassen sich Bereiche
als Stauraum nutzen, die herkömmlicher
Weise ungenutzt geblieben sind. Selbst bei geringer Höhe zwischen Badezimmerboden
und dem Boden der Duschwanne 22 können zumindest flache Gegenstände untergebracht
werden. Bei einer speziellen Ausführungsform kann der Stauraum
unterhalb der Duschwanne 22 mit dem Abfluss verbunden werden.
In diesem Falle sollte der Schubkasten als Gitter ausgebildet sein,
oder zumindest eine Abtropfmöglichkeit
aufweisen. Damit lassen sich beispielsweise Fußmatten, Duschmatten oder Badezimmereinlagen
bereits im nassen Zustand verstauen. Die Abtropfmöglichkeit
und die Verbindung zum Abfluss bewirken, dass die Nässe bzw. Feuchtigkeit
entweichen kann. Nasse Fußmatten oder
dergleichen müssen
in diesem Fall nicht mehr zwischenzeitlich zum Trocknen aufgehängt werden.
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5 zeigt
das Ausführungsbeispiel
gemäß 4 im geöffneten Zustand. 5 verdeutlicht, dass ein
wesentlicher Teil des Bereiches unterhalb der Duschwanne 22 als
Stauraum genutzt werden kann.
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Alternativ kann der Schubkasten 24 auch
so ausgebildet sein, dass sich der Schubkasten 24 im geschlossenen
Zustand lediglich zwischen den beiden Wänden des Duschwannenträgers 20 und
der Duschwanne 22 erstreckt. In diesem Fall hätte der Schubkasten 24 eine
geringere Tiefe, aber eine größere Höhe. Diese
Alternative ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn der Duschwannenträger 20 wesentlich
größer als
die Duschwanne 22 ausgebildet ist. Insbesondere aus ästhetischen
Gründen
werden in modernen Badezimmern Duschwannen mit einem breiten Rand
ausgebildet, wobei die Duschwannenträger wesentlich größer als
die Duschwannen selbst sind.
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In 6 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt. 6 zeigt
die Draufsicht eines Duschwannenträgers 30 mit einem
integrierten Rondell 32. Das Rondell 32 ist um
eine senkrechte Drehachse 34 drehbar. Durch Drehen um die
Achse 34 kann das Rondell 32 in den Duschwannenträger 30 ein-
und ausgefahren werden. Durch das Rondell 32 lässt sich
der Raum unterhalb einer Duschwanne besonders gut nutzen, so dass
das Volumen des Stauraums optimiert wird. Ein weiterer Vorteil des Rondells 32 ist,
dass es auch dann geöffnet
werden kann, wenn der Platz vor dem Duschwannenträger 32 zumindest
teilweise beschränkt
ist. Auch für
das Rondell 32 ist der konstruktive Aufwand verhältnismäßig gering,
so dass sich auf einfache und kostengünstige Weise zusätzlicher
Stauraum gewinnen lässt.
Ebenso kann das Rondell 32 auch bei bestehenden Wannenträgern nachgerüstet werden.
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In 7 ist
eine Schnittansicht eines Wannenträgers 40 mit einer
Wanne 42 dargestellt. Der Wannenträger 40 weist einen
quaderförmigen
Hohlraum 44 auf, der sich unterhalb des Bodens der Wanne 42 befindet.
Der Hohlraum 44 ist zur Aufnahme eines Schubkastens vorgesehen. 7 verdeutlicht die geometrischen
Verhältnisse
zwischen dem Wannenträger 40,
der Wanne 42 und dem Hohlraum 44. Da der Wannenträger 40 etwa
doppelt so hoch wie die Wanne 42 ist, lässt sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ein Stauraum bereitstellen, der etwa so hoch wie die Wanne 42 ist.
Die Stabilität
des Wannenträgers 40 wird
durch den Hohlraum 44 nicht beeinträchtigt, wie 7 verdeutlicht. Der massive Bereich des
Wannenträgers 40 ist
groß genug,
damit die Wanne 42 ausreichend abgestützt wird. Somit kann Stauraum
gewonnen werden, ohne dass die Stabilität des Wannenträgers 40 reduziert
wird.
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Vorzugsweise bestehen der Schubkasten 14,
die Kipplade 16, der Schubkasten 24 und das Rondell 32 aus
Polystyrol. Damit können
auf einfache Weise metallene Beschläge im Wannenträger 10 eingeschäumt sein.
Auch zur Lagerung des Schubkastens 24 und des Rondells 32 sind
vorzugsweise metallene Beschläge
vorgesehen, die zumindest bereichsweise in den Wannenträger 10 eingeschäumt sind.
Ebenso können
die metallenen Beschläge
zur Lagerung des Frontelements 46 vorgesehen sein. Auch
die Frontelemente 46 bestehen vorzugsweise aus Polystyrol.
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Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
der erfindungsgemäße Wannenträger zur
Aufnahme von Wannen aller Art vorgesehen sein kann. Die Erfindung
ist nicht nur auf Wannenträger
für Dusch-
oder Badewannen beschränkt,
sondern betrifft alle Wannenträger,
die eine stützende
und/oder tragende Funktion für
Wannen aller Arten innehaben.
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- 10
- Wannenträger
- 12
- Wanne
- 14
- Schubkasten
- 16
- Kipplade
- 18
- Scharniergelenk
- 20
- Duschwannenttäger
- 22
- Duschwanne
- 24
- Schubkasten
- 30
- Duschwannenträger
- 32
- Rondell
- 34
- Drehachse
- 40
- Wannenträger
- 42
- Wanne
- 44
- Hohlraum
- 46
- Frontelement